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Bundesgesetzblatt
Teil I
1954 Ausgegeben zu Bonn am 27. März 1954 Nr.6
Tag Inhalt: Seite
26. 3. 54 Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes 45
Gesetz
zur Ergänzung des Grundgesetzes.
Vom 26. März 1954.
Zur Klarstellung von Zweifeln über die Auslegung 26. und 27. Mai 1952 in Bonn und Paris unter-
des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustim- zeichneten Verträge (Vertrag über die Beziehun-
mung des Bundesrates unter Einhaltung der Vor- gen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
schrift des Artikels 79 Abs. 2 des Grundgesetzes das und den Drei Mächten und Vertrag über die
folgende Gesetz beschlossen: Gründung der Europäischen Verteidigungsge-
meinschaft) mit ihren Zusatz- und Nebenabkom-
Artikel men, insbesondere dem Protokoll vom 26. Juli
1. Artikel 73 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1952, nicht entgegen."
„ 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die
Verteidigung einschließlich der Wehrpflicht Artikel 2 *)
für Männer vom vo!lendeten achtzehnten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
Lebensjahr an und des Schutzes der Zivil-
dung in Kraft.
bevölkerung;"
2. Artikel 79 Abs. 1 erhält folgenden Satz 2:
,,Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Frie- Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
densregelung, die Vorbereitung einer Friedens-
regelung oder den Abbau einer besatzungsrecht-
Bonn, den 26. März 1954.
lichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der
Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen be-
stimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Der Bundespräsident
Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß Theodor Heuss
und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht ent-
gegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung Blücher
beschränkt."
3. Nach Artikel 142 wird folgende Vorschrift als Der Bundesminister der Justiz
Artikel 142 a eingefügt: Neumayer
„ A r t i k e 1 142 a
Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes ste- Der Bundesminister des Innern
hen dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der am Dr. Schröder
*) Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes tritt nach der Entscheidung Nr. 29 der Alliierten Hohen. Kon:u:1issi~n vom 25.-~ärz
1954 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission Nr. 112 vom 27. März 1954) erst gle1chze1hg mit den Vertragen
von Bonn und Paris in Kraft.
46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I
Fundsfellennamweis über die Bundesgesefzgebung
nam dem Sfonde vom 31. Dezember 1953
bestehend aus
einer nach Sachgebieten gegliederten systematischen Dbersicht
aller von 1949 bis 1953 im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger verkündeten
Gesetze und Verordnungen sowie sonstiger Veröifentlichungen
nebst
einem alphabetischen Sachverzeichnis zu der systematischen Dbersicht.
Der Fundstellennachweis stellt ein erschöpfendes Nachschlagewerk über die seit 1949
im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Verordnungen
sowie über sonstige VeröHentlichungen dar. Durch das der neuen Auflage beige-
gebene Sachverzeichnis wird das Auffinden einer Vorschrift besonders erleichtert.
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Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei, Bonn
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