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Bundesgesetzblatt
Teill
1954 Ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 1954 Nr. 31
Tag Inhalt: Seite
20.9.54 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Bundesjustizverwaltung . . . 279
24.9.54 Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
In Teil II Nr. 19, ausgegeben am 21. September 1954, sind veröffentlicht: Gesetz betreffend das Abkommen vom 1. Juli
1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung. - Bekanntmachung über
die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen der Hohen Behörde und des Ge-~
richtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. - Bekanntmachung- über das Inkrafttreten der Er-
klärung über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handels-
abkommens (GATT) und Japan. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Zusatzabkommens zum
Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. - Bekanntmachung
über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention der Internationalen Dberfischungskonferenz.
In Teil II Nr. 20, ausgegeben am 28. September 1954, ist verkündet: Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung
der Ordnung für den Zollverschluß der Rheinschiffe.
Anordnung über die Ernennung und Entlassung
von Beamten der Bundesjustizverwaltung.
Vom 20. September 1954.
1.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bun-
despräsidenten über die Ernennung und Entlassung
der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai
1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) in der Fassung der
Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I
S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des
Rechts zur Ernennung und Entlassung der plan-
mäßigen Bundesbeamten der Besoldungsgruppen
A 4 a 1 bis A 12 und der entsprechenden nichtplan-
mäßigen Beamten
dem Präsidenten des Deutschen Patentamtes
für seinen Geschäftsbereich.
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung
und Entlassung der in Ziffer I genannten Bundes-
beamten vor.
III.
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1954 in Kraft.
Bonn, den 20. September 1954.
Der Bundesminister der Justiz
Neumayer
280 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I
Bekanntmachung
zu § 35 des Warenzeichengesetzes.
Vom 24. September 19.54.
Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzei-
chengesetzes in der Fassung vom 18. Juli 1953 (Bun-
desgesetzbl. I S. 645) wtrd gemäß einer Mitteilung
der Königlich Schwedischen Regierung bekannt-
gemacht:
Deutsche Staatsangehörige, die ein WarPnzeichen
in Schweden anmelden, brauchen nicht den Nachweis
zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat,
in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Mar-
kenschutz nachgesucht und erhalten haberi. Dies gilt
nicht für Verbandszeichen gemäß § 17 des Waren-
zeichengesetzes.
Bonn, den 24. September 1954.
Der Bundesminister der Justiz
Neumayer
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Durchführung der Meldepflicht gemäß
§ 24 des Kündigungsschutzgesetzes. Vom 16. September 1954. 181 21. 9. 54 21. 10. 54
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 15. September 1954. 181 21. 9. 54 Inkrafttreten
gemäß § 4
Verordnung der Oberfinanzdirektion Freiburg i. Br. über Ab-
gabe, Bezug und Verwendung von abgabenfreiem Mineralöl
zum Betrieb. von Wasserfahrzeugen auf dem B'odensee. Vom
10. September 1954. 183 23.9.54 1. 10. 54
Verordnung über Druckkostenbeiträge für Änderungen von
Patentschriften auf Grund der Beschränkung eines Patentes.
Vom 31. August 1954. 185 25.9.54 26.9.54
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.,. Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei. Bonn
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II
Laufend er Bezug nur durch die Post Bezugs p r e l s : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II= DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr)
Ein z e Ist ü c k e je ancJefanqene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesqesetzblatt" Köln 3 99.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandqebühren.
280 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I
Bekanntmachung
zu § 35 des Warenzeichengesetzes.
Vom 24. September 19.54.
Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzei-
chengesetzes in der Fassung vom 18. Juli 1953 (Bun-
desgesetzbl. I S. 645) wtrd gemäß einer Mitteilung
der Königlich Schwedischen Regierung bekannt-
gemacht:
Deutsche Staatsangehörige, die ein WarPnzeichen
in Schweden anmelden, brauchen nicht den Nachweis
zu erbringen, daß sie für das Zeichen in dem Staat,
in dem sich ihre Niederlassung befindet, den Mar-
kenschutz nachgesucht und erhalten haberi. Dies gilt
nicht für Verbandszeichen gemäß § 17 des Waren-
zeichengesetzes.
Bonn, den 24. September 1954.
Der Bundesminister der Justiz
Neumayer
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Durchführung der Meldepflicht gemäß
§ 24 des Kündigungsschutzgesetzes. Vom 16. September 1954. 181 21. 9. 54 21. 10. 54
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 15. September 1954. 181 21. 9. 54 Inkrafttreten
gemäß § 4
Verordnung der Oberfinanzdirektion Freiburg i. Br. über Ab-
gabe, Bezug und Verwendung von abgabenfreiem Mineralöl
zum Betrieb. von Wasserfahrzeugen auf dem B'odensee. Vom
10. September 1954. 183 23.9.54 1. 10. 54
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Patentschriften auf Grund der Beschränkung eines Patentes.
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