269
Bundesgesetzb.latt
Teil I
1954 Ausgegeben zu Bonn am 16. September 1954 Nr. 29
Tag Inhalt: Seite
30. 8. 54 Verordnung zur Änderung der Vierten Durchführungsverordnung· zum Getreidegesetz 269
9. 9. 54 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesgrenzschutz . . . . . . 270
10. 9. 54 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen ........................................................•••.•• , . • • • • • • • . • . . • 270
In Teil II Nr. 17, ausgegeben am 1. September 1954, ist verkündet: Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik
Deutschland zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949.
In Teil II Nr. 18, ausgegeben am 8. September 1954, sind veröffentlicht: Gesetz betreffend das Ubereinkommen Nr. 101
der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft. - Be-
kanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche Auslandsschulden. - Bekanntmachung über
die internationale Reblauskonvention (Rücktritt Portugals, Spaniens und der Schweiz). ·
Verordnung zur Änderung
der Vierten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz.
Vom 30. August 1954.
Auf Grund des § 5 Abs. 10 des Getreidegesetzes 1951 erlassene Satzung der Mühlenstelle wird wie
in der Fassung vom 24. November 1951 (Bundes- folgt geändert:
gesetzbl. I S. 900) verordnet die Bundesregierung 1. In § 9 Abs. 1 wird nach Satz 5 folgender neuer
mit Zustimmung des Bundesrates: Satz eingefügt:
„Scheidet ein Vertreter vorzeitig aus, so wird
Artikel 1 sein Nachfolger nur für die restliche Amtszeit
des ausgeschiedenen Vertreters bestellt."
Hinter § 4 der Vierten Durchführungsverordnung
zum Getreidegesetz vom 17. Dezember 1951 (Bundes- 2. § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
gesetzbl. I S. 972) wird folgender § 4 a eingefügt: ,, (3) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter
werden auf zwei Jahre gewählt. Ihr Amt endet mit
,,§ 4a
dem Ablauf dieses Zeitraumes oder mit dem Aus-
Diese Verordnung gilt nicht im Lande Berlin." scheiden aus dem Verwaltungsrat. Wiederwahl
ist zulässig."
Artikel 2 Artikel 3
Die als Anlage zu § 1 der Vierten Durchführungs- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
verordnung zum Getreidegesetz vom 17. Dezember kündung in Kraft.
Bonn, deµ 30. August 1954.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Lübke
270 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I
Anordnung über die Ernennung und Entlassung
von Beamten beim Bundesgrenzschutz.
Vom 9. September 1954.
I. dem Kommandeur des Grenzschutzkommandos
Küste zugleich für das Kommando der Grenz-
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des
Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlas- schutzschulen
sung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom und
17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) in der Fassung dem Leiter der Paßkontrolldirektion
der An9rdnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I für ihren Dienstbereich.
S. 383) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur
Ernennung und Entlassung der planmäßigen Bundes-
beamten der Besoldungsgruppen A 5 b bis A 12 und · II.
der entsprechenden nichtplanmäßigen Beamten im Die Anordnung tritt mit dem 1. Oktober 1954 in
Bundesgrenzschutz, mit Ausnahme der Verwaltungs- Kraft. Gleiclizeitig tritt die Anordnung über die Er-
beamten der Grenzschutz-Verwaltungen, nennung und Entlassung von Beamten beim Bundes-
den Kommandeuren der Grenzschutzkomman- grenzschutz vom 12. August 1953 (Bundesgesetzbl. I
dos, S. 1310) außer Kraft.
Bonn, den 9. September 1954.
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 10. September 1954.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
,wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. Marz 1904 vorge-
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen tritt ein für
1. das in der Zeit vom 18. September bis 3. Oktober
1954 in München stattfindende „Zentrallandwirt-
schaftsfest";
2. die in der Zeit vom 29. September bis 3. Ok-
tober 1954 in Hamburg stattfindende Ausstel-
lung „Vom Tier zum Tisch";
3. die in der Zeit vom 16. bis 31. Oktober 1954 in
Düsseldorf stattfindende „Internationale Aus-
stellung Jagd und Sportfischerei".
Bonn, den 10. September 1954.
Der Bundesminister der Justiz
Neumayer
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.. Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei, Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint In zwei gesonderten Teilen Teil I und Teil II
Laufend er Bezug nur durch die Post Bezugspreis: vierteljährlidl für Teil I = DM 4,-. für Teil II= DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr,.
Ein z e 1 stücke je anqefanqene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandqebühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt" Köln 3 99.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühren.
270 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I
Anordnung über die Ernennung und Entlassung
von Beamten beim Bundesgrenzschutz.
Vom 9. September 1954.
I. dem Kommandeur des Grenzschutzkommandos
Küste zugleich für das Kommando der Grenz-
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des
Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlas- schutzschulen
sung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom und
17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) in der Fassung dem Leiter der Paßkontrolldirektion
der An9rdnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I für ihren Dienstbereich.
S. 383) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur
Ernennung und Entlassung der planmäßigen Bundes-
beamten der Besoldungsgruppen A 5 b bis A 12 und · II.
der entsprechenden nichtplanmäßigen Beamten im Die Anordnung tritt mit dem 1. Oktober 1954 in
Bundesgrenzschutz, mit Ausnahme der Verwaltungs- Kraft. Gleiclizeitig tritt die Anordnung über die Er-
beamten der Grenzschutz-Verwaltungen, nennung und Entlassung von Beamten beim Bundes-
den Kommandeuren der Grenzschutzkomman- grenzschutz vom 12. August 1953 (Bundesgesetzbl. I
dos, S. 1310) außer Kraft.
Bonn, den 9. September 1954.
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 10. September 1954.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
,wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. Marz 1904 vorge-
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen tritt ein für
1. das in der Zeit vom 18. September bis 3. Oktober
1954 in München stattfindende „Zentrallandwirt-
schaftsfest";
2. die in der Zeit vom 29. September bis 3. Ok-
tober 1954 in Hamburg stattfindende Ausstel-
lung „Vom Tier zum Tisch";
3. die in der Zeit vom 16. bis 31. Oktober 1954 in
Düsseldorf stattfindende „Internationale Aus-
stellung Jagd und Sportfischerei".
Bonn, den 10. September 1954.
Der Bundesminister der Justiz
Neumayer
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