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Bundesgesetzblatt
Teil I
1954 Ausgegeben zu Bonn am 19. August 1954 Nr. 27
Tag Inhalt: Seite
16. 8. 54 Amte Durd!führungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsd!e Auslandsbonds (Ver-
längerung der Anmeldefrist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Achte Durchführungsverordnung
zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
(Verlängerung der Anmeldefrist).
Vom 16. August 1954.
Auf Grund des § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 76 § 2
Abs. 3 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Aus-
landsbands vom 25. August 1952 (Bundesgesetzbl. I Land Berlin
S. 553) verordnet die Bundesregierung:
Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung
§ 1
mit § 78 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Aus-
Verlängerung der Anmeldefrist landsbands gilt diese Rechtsverordnung auch im
Land Berlin.
Die in § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes bezeichnete
Frist wird für die bei Inkrafttreten dieser Verord-
nung im Verzeichnis der Auslandsbands (Anlage zu § 3
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes, ergänzt durch § 1 der Ersten Inkrafttreten
Durchführungsverordnung vom 21. Februar 1953 -
Bundesgesetzbl. I S. 31 -) aufgeführten Arten von Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Auslandsbands um ein Jahr verlängert. kündung in Kraft.
Bonn, den 16. August 1954.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
zugleich für den Bundesminister des Auswärtigen
Blücher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
BI ücher
Für den Bundesminister der Justiz
Der Bundesminister für besondere Aufgaben
Kraft
Für den Bundesminister für Wirtschaft
Der Bundesminister für besondere Aufgaben
Schäfer
264 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich
für die Schiffahrt; hier: Durchfahrt durch das Leda-Sperrwerk.
Vom 23. Juli 1954. 146 3.8.54 4.8.54
Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förde-
rungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der
5½ 0 /oigen Kommunalschuldverschreibungen - Reihe 7 - der
Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesell-
schaft, Hamburg, in Höhe von 20 000 000 Deutsche Mark. Vom
29. Juli 1954. 148 5.8.54 6.8.54
Verordnung FF Nr. 5/54 betr. die Festsetzung von Entgelten
für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 30. Juli 1954. 148 5.8.54 Inkrafttreten
gemäß § 4
Verordnung über die Zollfreiheit von Zuchttieren. Vom
30. Juli 1954. 150 7.8. 54 28.8.54
Sechste Verordnunq über die Zulassung von Handelssaatgut.
Vom 12. Auqust 1954. 154 13.8.54 14.8.54
Verordnung PR Nr. 8/54 zur Änderung der Verordnung PR
Nr. 27/53 über Preise für Silber. Vom 9. August 1954. 156 17.8.54 18.8.54
Verordnung FC Nr. 5/54 betr. die Festsetzung von Entgelten
für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 12. August
1954. 156 17.8.54 Inkrafttreten
gemäß § 4
Verordnung über Fernmeldegebühren im Verkehr zwischen
dem Bundesgebiet und dem Lande Berlin. Vom 17. August
1954. 158 19.8.54 1. 9. 54
fI er aus q e b er: Der Bundesminister der Justiz - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH .. Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei. Bonn
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