1551
Bundesgesetzblatt
Teil I
1953 Ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 1953 Nr. 72
Tag Inhalt: Seite
17. 12. 53 Fünfte Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz • . . . . . . . . . . . . 1551
10. 12. 53 Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des_ Körper-
schaftsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553
1. 12, 53 Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken
und der Schiffspfandbriefbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1554
Fünfte Verordnung über Ausgleidlsleistungen
nadl dem Lastenausgleidlsgesetz (5. LeistungsDV-LA).
Vom 17. Dezember 1953.
Auf. Grund der §§ 268 Abs. 2, 367 des Lastenaus- mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für
gleidlsgesetzes vom 14. August 1952 (Bund~sge- den Wertansatz von Kapitalforderungen
setzbl. I S. 446) in der Fassung des Dritten Gesetzes und Sdlulden gilt § 14 des Bewertungs-
zur Änderung des Lastenausgleidlsgesetzes vom gesetzes; jedoch sind unbeschadet des § 15
24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 693) verordnet die der 3. LeistungsDV-LA Ansprüdle aus Nieß-
Bundesregierung mit Z,ustimmung des Bundesrates: braudlsredlten sowie aus Redlten auf Ren-
ten und andere wiederkehrende Nutzungen
§ 1
und Leistungen mit dem Kapitalwert nadl
den §§ 15 bis 17 des Bewertungsgesetzes
Vermögen anzusetzen. Wertpapiere und Sdluldbudl-
(1) Vermögen im Sinne ,des § 268 des Lastenaus- forderungen, die im Inland einen Kurswert
gleidlsgesetzes ist, soweit in dieser Verordnung haben, sind mit dem letzten vor dem Stidl-
nidlts anderes bestimmt ist, das gesamte Vermögen tag (§ 3) festgestellten Kurswert anzusetzen;
ohne Rücksidlt darauf, ob es nadl Art und Höhe der besteht kein inländisdler Kurswert, so ist
Vermögensteuer unterliegt. Nidlt als Vermögen der gemeine Wert nach § 13 Abs. 2 Satz 2
gelten Wirtsdlaftsgüter im Sinne des § 68 des Be- des Bewertungsgesetzes zu ermitteln.
wertungsgesetzes (BewG) sowie Gegenstände, die (2) Sind der Berechtigte und die nach § 268 Abs. l
zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissen- des Lastenausgleichsgesetzes zu seiner Familien-
sdlaftlidler oder künstlerisdler Bedürfnisse dienen einheit gehörenden Personen nidlt allein Eigentümer
und deren Besitz nidlt Luxus ist. der Wirtsdlaftsgüter, so ist nur der auf diesen Per-
(2) Sdlulden sind, soweit sie mit dem Vermögen sonenkreis entfallende Wertanteil zu berücksichti-
in wirtsdlaftlidlem Zusammenhang stehen und nidlt gen; das gleidle gilt für Sdlulden.
sdlon beim Betriebsvermögen berücksidltigt sind,
abzuziehen. Hierzu gehören nidlt Abgabeverpflidl- § 3
tungen nadl dem Lastenausgleidlsgesetz.
Stichtag für die Vermögensermittlung
§ 2 (1) Für den Bestand und die Bewertung des Ver-
mögens sind die Verhältnisse zu Beginn desjenigen
Wertansatz Kalenderjahres maßgebend, für das erstmals Unter-
(1) Das Vermögen ist mit folgenden Werten anzu- haltshilfe bewilligt wird. Wirtsdlaftsgüter, für die
setzen: ein Einheitswert festgestellt ist, sind mit dem zuletzt
1. Bei land- und forstwirtsdlaftlidlem Ver- festgestellten Einheitswert anzusetzen.
mögen, Grundvermögen und Betriebsver~ (2) Veränderungen des Vermögens innerhalb des
mögen ,ist der Einheitswert zu Grunde zu laufenden Kalenderjahres, die sich im Sinne der §§ 5
legen. Ist für eine wirtsdlaftlidle Einheit bis 7 zugunsten des Gesdlädigten auswirken und
ein Einheitswert nidlt festgestellt worden, nidlt auf einem unangemessenen Vermögensver-
, so ist der gemeine Wert (§ 10 BewG) maß- braudi beruhen, werden mit Wirkung vom Ersten
gebend; desjenigen Monats, in dem die Veränderung einge-
2. Wirtschaftsgüter, die nidlt zum land- und treten ist, Veränderungen, die sich zu ungunsten
forstwirtschaftlichen Vermög~n. Grundver- des Gesdlädigten auswirken und zu einer wert-
mögen oder Betriebsvermögen gehören, sind mäßigen Steigerung von mehr als einem Fünftel
~
..· ~
·--
1552 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
führen, von dem auf die Veränderung folgenden Personen ganz oder überwiegend be-
Monatsersten ab berücksichtigt. Andere Verände- wohnen,
rungen des Vermögens, die zum Ruhen der Unter- 2. bei einem Grundstück, dessen Veräuße-
haltshilfe führen, werden vom Beginn des folgenden rungspreis unter 75 vom Hundert des Ein-
Kalenderjahres ab berücksichtigt. heitswertes und bei Trümmergrundstücken
unter dem Einheitswert liegen würde,
§ 4
3. bei einem Grundstück, dessen Veräuße-
Verwertungsarten rungspreis nach Abzug der für dieses Ver•
Als Verwertung im Sinne dieser Verordnung gilt mögen zu leistenden Abgaben nach dem
der Verbrauch, die Veräußerung oder die Belastung Lastenausgleichsgesetz unter 5000 Deutsche
von Vermögen. Mark liegen würde,
4. bei nicht übertragbaren und nicht vererb-
§ 5 liehen Ansprüchen aus Nießbrauchsrechten
Zumutbarkeit der Verwertung sowie aus Rechten auf Renten und andere
wiederkehrende Nutzungen und Leistungen,
Die Verwertung eines 5000 Deutsche Mark über- die nicht als Entgelt für Dberlassung eigenen
steigenden Vermögens ist zumutbar, soweit es ver-
Geld- oder Sachvermögens erworben wor-
wertbar ist und in seiner Verwertung nicht eine be- den sind, wenn sie für sich oder zusammen
sondere Härte liegt.
mit anderen Vermögenswerten den Betrag
von 5000 Deutsche Mark übersteigen,
§ 6
5. bei Schmuckgegenständen, Kunstgegenstän-
Verwertbarkeit
den und Sammlungen, wenn es sich um
Vermögen ist nicht verwertbar, wenn der Berech- Familien- oder Erbstücke handelt, deren
tigte und die nach § 268 Abs. 1 des Lastenausgleichs- gemeiner Wert außer Verhältnis zu dem
gesetzes zu seiner Familieneinheit gehörenden Per- Wert steht, den die Gegenstände für den
sonen in der Verfügung über das Vermögen recht- Berechtigten oder die zu seiner Familien-
lich oder tatsächlich beschränkt sind und nachweislich einheit gehörenden Personen haben,
alle zur Aufhebung dieser Beschränkungen geeig-
6. bei noch nicht auf Deutsche Mark umge-
neten Maßnahmen erfolglos ergriffen haben. Das stellten Rechten gegenüber einem der in
gleiche gilt, wenn das Vermögen nach seiner Lage § 14 des Umstellungsgesetzes bezeichneten
oder Beschaffenheit auf dem Kapital-, Wertpapier-
Rechtsträger.
oder Grundstücksmarkt oder auf sonstige Weise
nicht verbraucht, veräußert oder belastet werden (3) Die Geltendmachung einet besonderen Härte
kann. ist in der Regel ausgeschlossen, wenn das Vermögen
10 000 Deutsche Mark übersteigt.
§ 7
Besondere Härte
§ 8
(1) Eine besondere Härte ist anzunehmen, wenn
die Verwertung (§ 4) nach der Art des Vermögens Anwendung im Land Berlin
oder unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und Nach § 14 des Dritten Dberleitungsgesetzes vom
früheren Lebensverhältnisse des Berechtigten und 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung
der zu seiner Familieneinheit gehörenden Personen mit § 374 des Lastenausgleichsgesetzes gilt diese
sowie im Hinblick auf die cerechtigten Interessen Rechtsverordnung auch im Land Berlin.
dieses Personenkreises billigerweise nicht erwartet
werden kann.
§ 9
(2) Eine besondere Härte im Sinne des Absatzes 1
kann insbesondere geltend gemacht werden Inkrafttreten
1. bei einem Hausgrundstück, das der Berech- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
tigte und die zu seiner Familie gehörenden kündung in Kraft.
Bonn, den 17. Dezember 1953.
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1953 1553
Verordnung
zur Änderung und Ergänzung der Verordnung
zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes.
Vom 10. Dezember 1953.
Auf Grund der § § 23 und 23 a Abs. 1 des Körper- § 1 a des Einkommensteuergesetzes ist auf
schaftsteuergesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1952 solche Körperschaften anzuwenden, deren
(Bundesgesetzbl. I S. 305) und des Gesetzes zur Än- Mitglieder oder Gesellschafter während des
derung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung Wirtschaftsjahrs, für das die Bewertungs-
der Haushaltsführung vom 24. Juni 1953 (Bundes- freiheit in Anspruch genommen wird,, zu
gesetzbl. I S. 413) verordnet die Bundesregierung mit dem im§ 1 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommen-
Zustimmung des Bundesrates: steuergesetzes bezeichneten Personenkreis
gehören. Liegen nicht bei allen Mitgliedern
§ 1 oder Gesellschaftern die Voraussetzungen
Die Verordnung zur Durchführung des Körper- des § 7 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuer-
schaftsteuergesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1952 , gesetzes vor, so gilt § 7 a des Einkommen-
(Bundesgesetzbl. I S. 310) wird wie folgt geändert steuergesetzes mit der Maßgabe, daß Be-
und ergänzt: wertungsfreiheit von Aktiengesellschaften
nicht, von anderen Körperschaften nur in
1. In § 9 Ziff. 3 werden hinter dem Wort „Reichs- Höhe des Hundertsatzes in Anspruch ge-
siedlungsgesetzes" die folgenden Worte einge- nommen werden kann, mit dem die Mit-
fügt:
glieder oder Gesellschafter, die die Voraus-
,, und im Sinn der Bodenreformgesetze der Län- setzungen des § 7 a Abs. 1 Satz 1 des Ein-
der". kommensteuergesetzes erfüllen, an der Kör-
2. Im § 13 wird der letzte Satz gestrichen. perschaft beteiligt sind. Die Höchstgrenze
der Abschreibung nach § 7 a Abs. 1 Satz 1
3. § 15 erhält die folgende Fassung: des Einkommensteuergesetzes für di~ Kör-
,,§ 15 perschaft beträgt auch in diesem Fall 100 000
Allgemeines Deutsche Mark. Die für die Anwendung des
§ 7 a des Einkommensteuergesetzes getrof-
Bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer
fene Regelung gilt entsprechend für die An-
sind anzuwenden
wendung des § 7 e des Einkommensteuer-
1. die folgenden Vorschriften des Einkommen- gesetzes. § 50 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 4, Abs. 2,
steuergesetzes: 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes gilt
§ 2 Abs. 2 bis 5 und Abs. 6 Ziff. 1, entsprechend im Fall des § 2 Abs. 2 des
§ 3 Ziff. 10 Satz 1 und Ziff. 16, Gesetzes;
§ 3a, 2. die folgenden Vorschriften der Einkommen-
§ 3b, steuer-Durchführungsverordnung:
§§ 4 bis 8, §§ 1, 2, 2a,
§ 9 Ziff. 1 bis 3 und 6, §§ 4 bis 13,
§ 9a,
§ 35,
§ 10 Abs. 1 Ziff. 4,
§ 36 Abs. 1 bis 3 und 5,
§ 11,
§ 37,
§ f3 Abs. 1 und 2,
§ 39 Abs. 1 Satz 1, ferner Sätze 2 und 3
§ 14 Abs. 1,
entsprechend im Fall des § 5 Abs. 2
§ 15, des Gesetzes,
§ 16 Abs. 1 bis 3, §§ 41, 42,
§ 17 Abs. 1, 2 und 5, § 55,
§§ 18 bis 25,
§ 58a,
§ 29 Abs. 1, 2 und 4,
§ 59 Abs. 2."
§ 30,
§ 31 Abs. 1, 4. Hinter§ 33 werden die folgenden§§ 33 a und 33 b
§ 35, eingefügt:
§ 43, n§ 33a
§ 44, Steuerliche Anfangsbilanz
§ 46 a Satz 1, beim Eintritt in die Steuerpflicht
§ 47,
(1) Wird eine Genossenschaft, die bisher nach
§ 49, § 33 körperschaftsteuerfrei war, steuerpflichtig,
§ 50 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 4, Abs. 2, 5 und 6. so kann sie auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs,
1554 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
in dem die Steuerpflicht begründet worden ist, § 2
eine von den Wertansätzen in der Handelsbilanz Die Vorschriften des § 1 sind erstmals für den
abweichende steuerliche Anfangsbilanz aufstel- Veranlagungszei tra um 1952 anzuwenden, soweit
len. In dieser Anfangsbilanz sind alle Wirt- sich nicht aus dem Einkommensteuergesetz und der
schaftsgüter des Anlagevermögens mit den Teil- Einkommensteuer- Durchführungsverordnung etwas
werten, höchstens jedoch mit den sich aus Ab- anderes ergibt.
satz 2 ergebenden Höchstwerten anzusetzen.
§ 3
(2) Höchstwerte sind
Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
1. für Wirtschaftsgüter, die am 21. Juni 1948 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung
vorhanden waren, die Wertansätze, die mit § 5 des Gesetzes zur Änderung und Verein-
nach dem D - Markbilanzgesetz vom fachung des Einkommensteuergesetzes und des
21. August 1949 (WiGBI. S. 279) in der Körperschaftsteuergesetzes vom 27. Juni 1951 (Bun-
Fassung des D - Markbilanzergänzungs- desgesetzbl. I S. 411) und § 2 des Dritten Teils des
gesetzes vom 28. Dezember 1950 (Bundes- Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften und
gesetzbl. S. 811) in der Eröffnungsbilanz zur Sicherung der Hau~.haltsführung vom 24. Juni
in Deutscher Mark für den 21. Juni 1948 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 413J-gilLdieseRechtsver-__
höchstens zulässig waren, ordnung auch im Land Berlin.
2. für Wirtschaftsgüter, die nach dem
21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt § 4
worden sind, die Anschaffungs- oder Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Herstellungskosten, kündung· in Kraft.
vermindert um die Absetzungen für Abnutzung
oder Substanzverringerung (§ 7 des Einkommen- Bonn, den 10. Dezember 1953.
steuergesetzes).
Der Bundeskanzler
§ 33b
Adenauer
Deutsche Genossenschaftskasse
Die Deutsche Genossenschaftskasse ist von der Der Bundesminister der Finanzen
Körperschaftsteuer befreit." Schäff er
Verordnung über Formblätter
für die Gliederung des Jahresabschlusses
der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken.
Vom 1. Dezember 1953.
Auf Grund der §§ 134 und 219 Abs. 3 des Aktien- Geschäftsjahr anzuwenden; sie können auf Jahres-
gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 107) abschlüsse für frühere Geschäftsjahre angewandt
in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundge- werden.
setzes für die Bundesrepublik Deutschland wird ver- § 3
ordnet: Die ·folgenden Vorschriften werden aufgehoben:
§ 1 a) § 23 der Ersten Durchführungsverordnung zum
Auf die Jahresabschlüsse von Hypothekenbanken Aktiengesetz vom 29. September 1937 (Reichs-
und Schiffspfandbriefbanken sind § 131 Abs. 1 und gesetzbl. I S. 1026), ·
§ 132 Abs. 1 des Aktiengesetzes nicht anzuwenden. b) § 14 der Dritten Durchführungsverordnung zum
Unbeschadet einer weiteren Gliederung. sind die Aktiengesetz vom 21. Dezember 1938 (Reichs-
Jahresabschlüsse von Hypothekenbanken nach den gesetzbl. I S. 1839).
anliegenden Mustern 1 und 2, die Jahresabschlüsse
von Schiffspfandbriefbanken nach den anliegenden § 4
Mustern 3 und 4 aufzustellen. Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin, sobald
das Land Berlin sie in Kraft gesetzt hat.
§ 2
Die durch diese Verordnung neu eingeführten § 5
Formblätter sind erstmals auf den Jahresabschluß Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
für das am 31. Dezember 1953 endende oder laufende kündung in Kraft.
Bonn, den 1. Dezember 1953.
D e r B u n d e s mini s t e r de r J u s ti z
Neumayer
Der Bundesminister für Wirtschaft
Ludwig Erhard
Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1953 1555
Muster 1
'Formblatt
für die Jahresbilanz der Hypothekenbanken -
,II
1556 Bunde.'igesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Jahresbilanz zum
der ....
Aktiva
Zur
Deckung
bestimmt
DM DM DM
1. Langfristige Ausleihungen
a) Hypotheken ................................................ .
b) Kommunaldarlehen und kommunalverbürgte Darlehen ........ . ................................ ······························••
2. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ................... .
3. Wertpapiere
a) Anleihen, Schuldbuchforderungen, Schatzanweisungen und Schatz-
wechsel des Bundes und der Länder .......................... .
b) sonstige Wertpapiere ....................................... .
4. Konsortialbeteiligungen ............................................ .
5. Kassenbestand einschließlich Landeszentralbank- und Postscheckguthaben
6. Guthaben bei Kreditinstituten ...................................... .
7. Schecks und Wechsel ........................ ., ..................... .
8. Eigene Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschreibungen
(Nennbetrag in DM ................................ )
9. Kurz- und mittelfristige Forderungen ............................... .
a) Kreditinstitute .................. : ........................... .
b) sonstige .................................................... .
darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren ....... DM ............................... .
10. Zinsen von langfristigen Ausleihungen
a) anteilige Zinsen (für jede Gruppe gesondert) ................ .
b) im Dezember 19 ........ und am 2. Januar 19 ........ fällige Zinsen (für jede
Gruppe gesondert) .......................................... .
c) rückständige Zinsen (für jede Gruppe gesondert) ............. . ·······························• ................................
11. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) ..................... .
12. Beteiligungen ...................................................... .
darunter: an Kreditinstituten ........................ DM ................................
13. Grundstücke und Gebäude
a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende ...................... .
b) sonstige ................................................... . ................................
14. Mindererlös aus der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Schuld-
verschreibungen unter dem Rückzahlungsbetrag ..................... .
15. Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................. .
16. Eigene Aktien (Nennbetrag in DM ................................ ) und Aktien einer
herrschenden Gesellschaft (Nennbetrag in DM ................................ ) ......... .
17. Sonstige Aktiva ................................................... .
18. Rechnungsabgrenzungsposten ....................................... .
19. Reinverlust
Gewinn-/Verlust-Vortrag aus dem Vorjahr ..................... .
Gewinn/Verlust 19........ . ........................................ . ••••••••••••••••••••••••••••• .. • ••••••••••• <••••••••••••••u••••
-
Summe der Aktiva ................................
20. In den Aktiven und in den Rückgriffsforderungen aus den Passiv-Pos. 16 und 17 sind enthalten
a) Forderungen an Konzernunternehmen ......................................................... .
b) Forderungen (einschließlich Hypotheken) an Mitglieder des Vorstandes und an andere in § 14 Abs. 1
und 3 des Gesetzes über das Kreditwesen genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein
Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats des Kreditinstituts Inhaber oder persönlich haftender Ge-
sellschafter ist ............................................................................... .
Nr. 72 - Tag der Au-sgabe: Bonn, den :ll. Dezember 1953 1557
Passiva
DM DM
1. Schuldverschreibungen im Umlauf
Sind die Schuldverschreibungen verschieden verzinslich, so ist der Gesamtbetrag einer
jeden Gruppe anzugeben
a) Hypothekenpfandbriefe ...................................................... .
b) Kommunalschuldverschreibungen .........................•....................
c) Kleinbahnschuldverschreibungen .............................................. .
d) Verloste und gekündigte Stücke .............................................. . ................................
ferner: Zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen dem Darlehensgeber ausgehändigte
Namensschuldverschreibungen DM .............................. ..
2. Aufgenommene langfristige Darlehen
Sind die Darlehen verschieden verzinslich so ist der Gesamtbetrag einer jeden Gruppe
anzugeben ..............................................•.... • • • • • • • • • • • • • • • • • · · ·
darunter: Darlehen mit Teilhaftung DM ............................ , davon Haftungsbetrag DM ............................
3. Kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten
a) Kreditinstitute .........................................• , .•••......•.. • • • • • • • • •
b) sonstige ...................................................................... . ................................ •···························....
darunter:
Verbindlichkeiten mit Teilhaftung DM .................... , davon Haftungsbetrag DM ................................
4. Einlagen
a) Sichteinlagen von
aa) Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM ................................
bb) sonstigen Einlegern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM................................ ................................
b) Befristete Einlagen von
aa) Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM ............................... .
bb) sonstigen Einlegern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM................................ ................................
c) Verbindlichkeiten aus der Anlage von Geld zum Zweck der Hinterlegung . . . . . . . . . . ................................ .. .......................
5. Zinsen von Schuldverschreibungen im Umlauf und aufgenommenen langfristigen Darlehen
a) anteilige Zinsen (für jede Gruppe gesondert) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................
b) fällige Zinsen einschließlich der am 2. Januar 19............ fällig werdenden (für jede
Gruppe gesondert) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................
c) Zinsen gemäß § 2 der 27. DVO/UG (für jede Gruppe gesondert) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................ •······· ........................
6. Durchlaufende Kredite {nur Treuhandgeschäfte) ....................................... .
7. Grundkapital ............................................._...................... , ... , •
8. Rücklagen nach § 11 des Gesetzes über das Kreditwesen und nach § 7 des Hypothekenbank-
gesetzes
a) Gesetzliche Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................
b) Rücklagen nach § 7 des Hypothekenbankgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......... ,...........
c) andere Rücklage11 ............................................................. • ................................ ................................
9. Mehrerlös aus der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Schuldverschreibungen über
dem Rückzahlungsbetrag . ~ ......... ~.................................................. •·························"····
10. Sonstige Rücklagen .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •············· .. ················
11. Wertberichtigungen .................................................................. .
12. Rückstellungen ...................................................................... .
13. Sonstige Passiva ..................................................................... .
14. Rechnungsabgrenzungsposten ...........................................•.............
15. Reingewinn ......................................................................... .
Gewinn-/Verlust-Vortrag aus dem Vorjahr ........................................... .
Gewinn/Verlust 19.......................................................................... . ................................ ............................... .
Summe der Passiva ............... . ································
16. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen
17. Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln ................ • • • • • •, • • • • • • • • • • • • • • • · ·
18 In den Passiven sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen
(einschließlich der Verbindlichkeiten unter Passiv-Pos. 16 und 17) ......................... •, • • • • • • • • • • • ...............................
1558 BundesgesE;tzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Gewinn- und
der .......................................................................
für die Zeit vom ....................................................................... .
Aufwendungen
DM
1. Löhne und GehäHer ...................................................................... • ,• •
2. Soziale Abgaben ........................................................................... .
3. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Grundstücke und Gebäude .......................................................•
b) auf Kapital- und Zinsforderungen ................................................... .
4. Zinsen von Hypothekenpfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und Kleinbahnschuldver-
schreibungen (für jede Gruppe gesondert) .................................................. ,
5. Andere Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen; den Zinsen stehen ähnliche Aufwendungen
gleich ............................................ • ... ,, •,, • • • • • •, • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·
6. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen mit Ausnahme derjenigen Steuern vom
Einkommen, die regelmäßig durch Steuerabzug erhoben werden ............................. , , .
7. Beträge von
a) Wertminderungen .................................................................. .
b) sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwandt worden ist ... .
8. Außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Nr. 1 bis 7 und 9 enthalten sind ........... .
9. Alle übrigen Aufwendungen ................................................................•
10. Gewinn des Geschäftsjahres ................................................................ .
(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ............................ DM................................................ )
Summe der Aufwendungen ......... . .................... ..........
,
Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1953 1559
Muster 2
Formblatt
für die Gewinn- und Verlustrechnung
der Hypothekenbanken
Verlustrechnung
bis .............................................................................................. .
Erträge
DM
1. Zinsen (einschließlich besonders vereinbarter Verwaltungskostenbeiträge) von
a) Hypotheken . . . . . . . . . . . . ..................................................•
b) Kommunaldarlehen ..................................................................•
c) Kleinbahndarlehen ................................................................... .
2. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen; den Zinsen stehen ähnliche Erträge gleich
3. Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem Darlehensgeschäft .............•
4. Erträge aus Beteiligungen .................................. , ................................•
5. Außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen,
Rückstellungen und freien Rücklagen gewonnen sind ..........................................•
6. Die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge ...........................•
7. Außerordentliche Zuwendungen ....................................................... , . • • • • • •
8. Sonstige Erträge .......................................... , ...... , , . , , . , , , • • • • • • · · · · · · · · · · · · •
9. Verlust des Geschäftsjahres ............................................. • • •, •, •, • • • • • • • · · · · · ·
(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ............................. DM ................................................ )
Summe der Erträge ...............• ······························--
Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1953 1561
Muster 3
Formblatt
für die Jahresbilanz der Schiffspfandbriefbanken
1562 Bundesge~etzblatt, Jahrgang 1953, Teil 1
Jahresbilanz zum
der.
AkUva
Zur
Dedrnng
bestimmt
1. Schiffshypotheken DM DM DM
. a) langfristige .............•........•.•.....•..................•
b) kurz- und mittelfristige ..........•........................... ................................ .............................-
darin sind enthalten rückständige Abzahlungsraten . . . DM ................................
2. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand .................... .
3. Wertpapiere
a) Anleihen, Schuldbuchforderungen, Schatzanweisungen und Schatz•
wechsel des Bundes und der Länder .......................... .
b) sonstige Wertpapiere ...............•........•.•............• oooooooooooo•o•o•oooooooooooo•U
4. Konsortialbeteiligungen .............•.......•••..............••....•
5. Kassenbestand einschließlich Landeszentralbank- und Postscheck.guthaben
6. Guthaben bei Kreditinstituten ......................................•
7. Schecks und Wechsel ........•...............................•.....•
8. Eigene Schiffspfandbriefe (Nennbetrag in DM ................................ ) ....•.•.....
9. Kurz- und mittelfristige Forderungen
a) Kreditinstitute ........................................•......
b) sonstige •...................................................• ................................ ...............................
darunter: gegen Beleihung von Wertpapieren ..••... DM ................................
10. Zinsen von Schiffshypotheken
a) anteilige Zinsen (für jede Gruppe gesondert) ................•
b) im Dezember 19........ und am 2. Januar 19........ fällige Zinsen (für jede
Gruppe gesondert) •...........••...•..........•............•••
c) rückständige Zinsen (für jede Gruppe gesondert) ............. . ................................ ·····························-
11. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) .•.•.................•
12. Beteiligungen ................................•.•...................•
darunter: an Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . DM ................................
13. Schiffe und Schiffsbauwerke ..... : ..................................•
hierauf nach § 6 Abs. 2 des Schiffsbankgesetzes eingetragene Schiffs•
hypotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • DM .............................. ..
14. Grundstücke und Gebäude
a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende ......................•
b) sonstige ................................................... . ···················•············ ·····························-
15. Mindererlös aus der Ausgabe von Schiffspfandbriefen unter dem Nenn•
betrag ....................................•................••......
16. Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................. .
17. Eigene Aktien (Nennbetrag in DM ................................ ) und Aktien einer
herrschenden Gesellschaft (Nennbetrag in DM ................................ ) ......... .
18. Sonstige Aktiva ................................................... .
19. Rechnungsabgrenzungsposten . .- .... _. ..........· ...................... .
20. Reinverlust
Gewinn-/Verlust-Vortrag aus dem Vorjahr .................. , .
Gewinn/Verlust 19................................................ . •······························• ·····························-
Summe der Aktiva
21. In den Aktiven und in den Rückgriffsforderungen aus der Passiv-Pos. 16 sind enthalten
a) Forderungen an Konzernunternehmen .........................................................•
b) Forderungen (einschließlich Hypotheken) an Mitglieder des Vorstandes und an andere in § 14 Abs. 1
und 3 des Ges~tzes über das Kreditwesen genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein
Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats des Kreditinstituts Inhaber oder persönlich haftender Ge•
sellschafter ist ..................... ~• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • , • , •••
Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1953 1563
Passiva
DM DM
1. Schiffspfandbriefe im Umlauf
Sind die Pfandbriefe verschieden verzinslich, so ist der Gesamtbetrag einer jeden Gruppe
anzugeben
a) Schiffspfandbriefe ............................................................. .
b) Verloste und gekündigte Stücke ................................................ .
ferner: Zur Sicherstellung aufgenommener Darlehen dem Darlehensgeber ausgehändigte
Namensschuldverschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DM .................... :.......... .
2. Aufgenommene langfristige Darlehen
Sind die Darlehen verschieden verzinslich, so ist der Gesamtbetrag einer jeden Gruppe
anzugeben ..................................................... • • • • • • • • • • • • • • • • · · •
darunter: Darlehen mit Teilhaftung DM ............................ , davon Haftungsbetrag DM ........................... .
3. Kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten
a) Kreditinstitute ................................................................ .
b) sonstige ............................................................. ·......... .
darunter:
Verbindlichkeiten mit Teilhaftung DM .................... , davon Haftungsbetrag DM .............................. ..
4. Einlagen
a) Sichteinlagen von
aa) Kreditinstituten ......................................... . DM ................................
bb) sonstigen Einlegern ..................................... . DM ................................
b) Befristete Einlagen von
aa) Kreditinstituten ......................................... . DM ............................... .
bb) sonstigen Einlegern ..................................... . DM ............................... .
c) Verbindlichkeiten aus der Anlage von Geld zum Zweck der Hinterlegung ......... . ·······························•
5. Zinsen von Schiffspfandbriefen im Umlauf und aufgenommenen langfristigen Darlehen
a) anteilige Zinsen (für jede Gruppe gesondert) ................................... .
b) fällige Zinsen einschließlich der am 2. Januar 19............ fällig werdenden (für jede
Gruppe gesondert) ............................................................ .
c) Zinsen gemäß § 2 der 27. DVO/UG (für jede Gruppe gesondert) ................... .
6. Durch.laufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) ....................................... .
7. Grundkapital .......................................... _. ............................. .
8. Rücklagen nach § 11 des Gesetzes über das Kreditwesen und nach § 7 des Schiffsbankgesetzes
a) Gesetzliche Rücklage .......................................................... .
b) Rücklagen nach § 7 des Schiffsbankgesetzes ..................................... .
c) andere Rücklagen ............................................................. . ................................
9. Mehrerlös aus der Ausgabe von Schiffspfandbriefen über dem Nennbetrag .............. .
10. Sonstige Rücklagen
11. Wertberichtigungen
12. Rückstellungen ...................................................................... .
13. Sonstige Passiva ................................................................... : . .
14. Rechnungabgrenzungsposten .........................................................•
15. Reingewinn
Gewinn-/Verlust-Vortrag aus dem Vorjahr ............................................ .
Gewinn/Verlust 19......................................................................... ·..
Summe der Passiva ............... . ································
16. Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln ....................................... .
17. In den Passiven sind enthalten:
'Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen
(einschließlich der Verbindlichkeiten unter Passiv-Pos. 16) ............................................ .
1564 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Gewinn- und
der ....................................................................... .
für die Zeit vom ....................................................................... .
Aufwendungen
DM
1. Löhne und Gehälter ...................................................... • • • • • • • • • • • • • • • · · · •
2. Soziale Abgaben ........................................................................ • • • •
3. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Grundstücke und Gebäude ....................................................... ,
b) auf Kapital- und Zinsforderungen ................................................... ,
4. Zinsen von Schiffspfandbriefen .............................................................. .
5. Andere Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen; den Zinsen stehen ähnliche Aufwendungen
gleich .................... • •. • •. • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·
6. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen mit Ausnahme derjenigen Steuern vom
Einkommen, die regelmäßig durch Steuerabzug erhoben werden ............................... .
7. Beträge von
-0) Wertminderungen ................................................................... .
b) sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwandt worden ist ...•
8. Außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Nr. 1 bis 7 und 9 enthalten sind ........... .
9. Alle übrigen Aufwendungen .............. ; ........................•..••••••••.•.••••••••••••
10. Gewinn des Geschäftsjahres .............................................................. • • •
(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag .................................... DM ................................ )
Summe der Aufwendungen ......... . ................................
Nr. 72 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Dezember 1953 1565
Muster 4
Formblatt
für die Gewinn- und Verlustrechnung
der Schiffspf andbriefbanken
Verlustrechnung
bis .............................................................................................. ..
Erträge
DM
1. Zinsen von Schiffsdarlehen (einschließlich besonders vereinbarter Verwaltungskostenbeiträge) ...•
2. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen; den Zinsen stehen ähnliche Erträge gleich
3. Darlehnsprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem Darlehnsgeschäft .............. .
4. Außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen,
Rückstellungen und freien Rücklagen gewonnen sind ......................................... .
5. Die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge ......................... .
6. Außerordentliche Zuwendungen .............................................................. .
7. Sonstige Erträge ............................................................................ .
8. Verlust des Geschäftsjahres ................................................................. .
(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag .................................... DM ................................ )
Summe der Erträge ............... . u••••••••••••••••••••••••••••••
1566 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Verkündungen im Bundesanz~iger.
Gemäߧ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (Bun-
desgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
ßczcichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Stuttgart
für die Schiffahrt; hier: Neckar-Schleusen. Vom 27. November
1953. 232 2. 12.53 3. 12.53
Verordnung TS Nr. 11/53 über die Aufhebung der Sondertarife
im Güterkraftverkehr für die Beförderung von Kartoffeln in
Säcken, von Steinkohlen und Braunkohlenbriketts sowie von
Koks. Vom 9. Dezember 1953. 240 12. 12. 53 15. 12.53
Verordnung PR Nr. 31/53 über die Aufhebung der Güte- und
Sortierungsbestimmungen für Eichen- und Buchenschnittholz ..
Vom 9. Dezember 1953. 241 15. 12.53 16. 12.53
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auf-
trägen. Vom 21. November 1953. 244 18. 12.53 1. 1. 54
II er ausgebe r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei, Bonn
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr).
Ein z e 1 stücke je an11efilngene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren DM 0,10) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
Vorcinsendun9 des erforderlichen B·etra11es auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt" Köln 3 99