13
Bundesgesetzblatt
Teil I
1953 Ausgegeben zu Bonn am 7. Februar 1953 Nr. 3
Tag Inhalt: Seite
6. 2. 53 Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) 13
30. 1. 53 Dritte Verordnung über Zollsatzänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
21. 1. 53 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung
des Baues von Landarbeiterwohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
'!. 2. 53 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen 16
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
In Teil II Nr. 2, ausgegeben am 28. Januar 1953, sind veröffentlicht: Gesetz betreffend deutsch-niederländische Ver-
einbarungen über Fragen der Restitution und über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren. - Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brenn-
barer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen. - Bekanntmachung über die Ratifikation des Abkommens vom 23. No-
vember 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Gastarbeitnehmer nebst
Schlußprotokoll. - Bekanntmachung über die Ratifikation des Abkommens vom 19. Mai 1951 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatz-
protokoll. - Bekanntmachung Q.ber die Ratifikation des Abkommens vom 21. April 1951 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzprotokoll.
Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes
zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz).
Vom 6. Februar 1953
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 9 der Verordnung Nr. 159 des französischen
Oberkommandos (Amtsblatt des französischen Ober-
§1 kommandos in Deutschland Nr. 176 S. 1531)
Es werden aufgehoben
in der Fassung des Gesetzes Nr. 29 der Alliierten
§ 3 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 62 der amerikanischen Hohen Kommission vom 29. Juni 1950 (Amtsblatt der
Militärregierung (Amtsblatt der Militärregierung Alliierten Hohen Kommission für Deutschland Nr. 26
Deutschland amerikanisches Kontrollgebiet Aus- s. 470).
gabe J S. 18),
§2
§ 3 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 62 der britischen Militär-
regierung (Amtsblatt der Militärregierung Deutsch- Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
land britisches Kontrollgebiet Nr. 25 S. 859), dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, 6. Februar 1953.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister für Wirtschaft
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
14 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Dritte*) Verordnung über Zollsatzänderungen.
Vom 30. Januar 1953.
Auf Grund des § 4 Nr. 1 des Zolltarifgesetzes vom §2
16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) verordnet Nach § 14 des Gesetzes über die Stellung des
die Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge- Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes
legenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, Uberleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundes-
mit Zustimmung des Bundestages: gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 19 des Zoll-
tarif~esetzes vom 16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I
§1 S. 527) gilt diese Verordnung auch im Land Berlin.
Der Zollsatz des Zolltarifs für die nachstehend
näher bezeichnete Ware wird wie folgt geändert: §3
Diese Verordnung tritt am fünften Tage nach ihrer
Bisheriger Neuer
Zollsatz Zollsatz Verk~rdung in Kraft.
Tarifnr. Bezeichnung der Ware ¾des °!odes
Wertes Wertes
Bonn, den 30. Januar 1953.
0701 aus F - Speisekartoffeln, frisch, 35 (v 20) frei Der Bund~skanzler
vom 15. September Adenauer
1952 bis 31. Dezem-
ber 1952 Der Bundesminister der Fir.:anzen
Schäffer
") Die Zweite Verordnung· wird später verkündet.
I _ Bekanntmachung der Neufassung
der Verordnung über Steuervergünstigungen
zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen.
Vom 27. Januar 1953.
Auf Grund des § 51 Abs. 3 des Einkomm~nsteuer-
gesetzes vom 17. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 33) wird nachstehend der Wortlaut der Verord-
nung über Steuervergünstigungen zur Förderung des
Baues von Landarbeiterwohnungen ·in der Fassung
der Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von
Landarbeiterwohnungen vom 20. Dezember 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 842) bekanntgemacht.
Bonn, den 27. Januar 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
14 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Dritte*) Verordnung über Zollsatzänderungen.
Vom 30. Januar 1953.
Auf Grund des § 4 Nr. 1 des Zolltarifgesetzes vom §2
16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527) verordnet Nach § 14 des Gesetzes über die Stellung des
die Bundesregierung, nachdem dem Bundesrat Ge- Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes
legenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, Uberleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundes-
mit Zustimmung des Bundestages: gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 19 des Zoll-
tarif~esetzes vom 16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I
§1 S. 527) gilt diese Verordnung auch im Land Berlin.
Der Zollsatz des Zolltarifs für die nachstehend
näher bezeichnete Ware wird wie folgt geändert: §3
Diese Verordnung tritt am fünften Tage nach ihrer
Bisheriger Neuer
Zollsatz Zollsatz Verk~rdung in Kraft.
Tarifnr. Bezeichnung der Ware ¾des °!odes
Wertes Wertes
Bonn, den 30. Januar 1953.
0701 aus F - Speisekartoffeln, frisch, 35 (v 20) frei Der Bund~skanzler
vom 15. September Adenauer
1952 bis 31. Dezem-
ber 1952 Der Bundesminister der Fir.:anzen
Schäffer
") Die Zweite Verordnung· wird später verkündet.
I _ Bekanntmachung der Neufassung
der Verordnung über Steuervergünstigungen
zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen.
Vom 27. Januar 1953.
Auf Grund des § 51 Abs. 3 des Einkomm~nsteuer-
gesetzes vom 17. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 33) wird nachstehend der Wortlaut der Verord-
nung über Steuervergünstigungen zur Förderung des
Baues von Landarbeiterwohnungen ·in der Fassung
der Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von
Landarbeiterwohnungen vom 20. Dezember 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 842) bekanntgemacht.
Bonn, den 27. Januar 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Februar 1953 15
Verordnung über Steuervergünstigungen
zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
in der Fassung vmp 27. Januar 1953.
§ 1 Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom
Umfang der Vergünstigung 28. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. 1951 I S. 1) aus-
(1) Bei Ermittlung der Einkünfte aus Land- und geschlossen.
Forstwirtschaft können buchführende Land- und § 2
Forstwirte für den Bau von Landarbeiterwohnungen Personenkreis
Bewertungsfreiheit in der Weise in Anspruch ·neh- (1) Als Land- und Forstwirte gelten alle natür-
men, daß sie die Aufwendungen im Wirtschaftsjahr lichen Personen, die Einkünfte aus Land- und Forst-
der Herstellung voll oder in diesem und in den wirtschaft im Sinn des § 13 des Einkommensteuer-
beiden folgenden Wirtschaftsjahren mit je einem gesetzes beziehen. Es gehören dazu auch Personen-
Drittel absetzen. gesellschaften und Körperschaften, die Einkünfte
(2) Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten, aus Land- und Forstwirtschaft haben.
deren Gewinn nicht nach der Verordnung über .die (2) Als Verpächter gelten alle natürlichen Per-
Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermitt- sonen, Personengesellschaften und Körperschaften,
lung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom die land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Teil-
2. Juni 1949 (WiGBI. S. 95) zu ermitteln ist, ist die betriebe oder Betriebsteile verpachten.
Bestimmung des Absatzes 1 entsprechend anzu-
wenden. § 3
(3) Nichtbuchführende Landwirte, deren Gewinn Begriff der Landarbeiterwohnungen
nach der· in Absatz 2 bezeichneten Verordnung zu (1) Landarbeiterwohnungen sind Wohnungen oder
ermitteln ist, können die Aufwendungen für den Wohnräume in landwirtschaftlichen oder forstwirt-
Bau vqn Landarbeiterwohnungen im Wirtschaftsjahr schaftlichen Betriebsgebäuden für die Landarbeiter,
der Herstellung voll oder in diesem und in den die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des
beiden folgenden Wirtschaftsjahren mit je einem Steuerpfliditigen oder in einem Betrieb eines Land-
Drittel absetzen. und Forstwirts tätig sind, an den der Steuerpflichtige
(4) Bei nichtbuchführenden Landwirten, deren einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, Teil-
Einkommensteuer nach § 10 der in Absatz 2 bezeich- betrieb oder Betriebsteil verpachtet hat. Wohnungen
neten Verordnung für mehrere Jahre festzusetzen oder Wohnräume für Angestellte eines Land- und
ist, sind auf Antrag die Aufwendungen für den Bau Forstwirts (zum Beispiel Gutsinspektor, Rechnungs-
von Landarbeiterwohnungen in der Weise zu be- führer und Förster) gelten nicht als Landarbeiter-
rücksichtigen, daß die Einkommensteuer um den auf wohnungen.
die Aufwendungen entfallenden Steuerbetrag im (2) Aufwendungen im Sinn des § 1 sind Aufwen-
Kalenderjahr der Herstellung voll oder in dii!sem dungen für den Bau von Landarbeiterwohnungen,
und in den beiden folgenden Kalenderjahren um die durch Neubau, durch Wiederaufbau zerstörter
den auf ein Drittel der Aufwendungen entfallenden oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder
Steuerbetrag zu ermäßigen ist. · durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Ge- .
(5) Die Vergünstigung der Absätze 1 bis 4 wird bäude geschaffen werden. Das gleiche gilt für Auf-
nur gewährt, wenn die Landarbeiterwohnungen in wendungen für den Bau von Wirtschaftsräumen
den Wirtschaftsjahren 1950/51 bis 1953/54 hergestellt (zum Beispiel Stallungen) oder Anlagen, die in räum-
werden und wenn die Aufwendungen dafür inner- lichem Zusammenhang mit der Landarbeiter-
halb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs wohnung stehen und den Bedürfnissen der Land~
entstanden sind. arbeiter zu dienen bestimmt sind.
§ 1a (3) Die Wohnfläche der Landarbeiterwohnungen
darf die in § 17 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 des Ersten
Vergünstigung bei Verpächtern
Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 (Bundes-
Verpächter land- und forstwirtschaftlicher Be- gesetzbl. S. 83) angegebenen Grenzen nicht über-
triebe, Teilbetriebe oder Betriebsteile können bei steigen. Für die Berechnung der Wohnfläche gelten
Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen für den die Vorschriften, die auf Grund der§§ 17 und 27 des
Bau von Landarbeiterwohnungen im Jahr der Her- Ersten Wohnungsb_augesetzes erlassen werden.
stellung voll oder in diesem und in den beiden fol-
genden Jahren mit je einem Drittel absetzen. Diese § 4
Vergünstigung gilt für Landarbeiterwohnungen, die Selbstaufbringungsbetrag
in der Zeit vom 1. Januar 1951 bis 31. Dezember 1954 . Für die Absetzung nach § 1 oder § 1 a kommen nur
hergestellt werden. die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungs-
§ 1b betrag) in Betracht. Zuschüsse im Sinn des § 7 c des
Ausschließung der Anwendung von Vorsduiften Einkommensteuergesetzes gehören nicht zum Selbst-
des Einkommensteuergesetzes aufbringungsbetrag.
§ 5
· Für Landarbeiterwohnungen, für die der Steuer-
pflichtige die Vergünstigungen des§ 1 oder des§ 1 a Inkrafttreten
in Anspruch nimmt, ist die Anwendung des§ 7b des Die vorstehende Fassung dieser Verordnung tritt
Einkommensteuergesetzes oder des § 7 e Abs. 2 des am 24. Dezember 1952 in Kraft.
16 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Bekanntmachung über den Schutz
von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 2. Februar 1953.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen tritt ein für
1. die in der Zeit vom 21. bis 26. Februar 1953 in
Offenbach am Main stattfindende „Internatio-
nale Offenbacher Lederwaren-Messe";
2. die in der Zeit vom 1. bis 5. März 1953 in Han-
nover stattfindende „Deutsche Industriemesse
(Mustermesse)";
3. die in der Zeit vom 26. April bis 5. Mai 1953 in
Hannover stattfindende „Deutsche Industrie-
messe (Technische Messe)";
4. die in der Zeit vom 8. bis 17. Mai 1953 in Fried.:.
richshafen stattfindende „Internationale Boden-
see-Messe".
Bonn, den 2. Februar 1953.
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäߧ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (Bun-
desgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen: ·
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Bekanntmachung für die Schiffahrt; hier: Anordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Bremen zur Änderung der Anordnung
Nr. 2 A für die Schiffahrt auf dem Küstenkanal. Vom 8. Januar
1951. 10 16. 1. 53 20. 1. 53
Verordnung über den Versand von Postsendungen aus dem Zoll-
grenzbezirk der Oberfinanzdirektion Koblenz. Vom 30. Dezem-
ber 1952. 13 21. 1. 53 1. 2. 53
Verordnunq über die Aurhebung der Verordnungen NEM II/51
und NEM 1/52 (Verordnung NEM I/53). Vom 24. Januar 1953. 17 27. 1. 53 28. 1. 53
Verordnung zur Ändcnmg der Verordnung NEM IV/51 über
Verwcndungsbeschränkunqen von Nickel und Nickellegierungen
(Verordnung NEM II/53). Vom 24. Januar 1953. 17 27. 1. 53 28. 1. 53
Verordnung über die Festsetzlm9 eines Kaffeesteuersatzes. Vom
19. Januar 1953. 19 29. 1. 53 30. 1. 53
Verordnung PR Nr. 2/53 zur Änderung der Preise für Steinkohle,
Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr,
Aachen und Niedersachsen. Vom 30. Januar 1953. 21 31. 1. 53 1. 2. 53
Verordnung PR Nr. 3/53 über Preise für elektrischen Strom und
für Gas. Vom 30. Januar 1953. 21 31. 1. 53 1. 2. 53
Verordnun9 PR Nr. 4/53 über die Freigabe der Preise für Eisen-
E!rz. Vom 3. Februar 1953. 25 6.2.53 7. 2.53
II er aus q e b c r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei, Bonn
Das Bundcsqesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II
~au I c n d c_ r B c z_ u q nur durch d!c l~ost. Bezugs p r e i ~ : _vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr)
EI n z <' 1 stuck c JC unqcft1n\JCtH! 24 Sc!t.cn DM 0,40 (zuzuglid1 Versandgebühren DM 0,10) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
Vorc1nscnd11nq des crtorrl<'rlichcn Bctraqcs auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger-Verlags-GmbH-Bundesgesetzblatt" Köln 3 99
16 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Bekanntmachung über den Schutz
von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 2. Februar 1953.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen tritt ein für
1. die in der Zeit vom 21. bis 26. Februar 1953 in
Offenbach am Main stattfindende „Internatio-
nale Offenbacher Lederwaren-Messe";
2. die in der Zeit vom 1. bis 5. März 1953 in Han-
nover stattfindende „Deutsche Industriemesse
(Mustermesse)";
3. die in der Zeit vom 26. April bis 5. Mai 1953 in
Hannover stattfindende „Deutsche Industrie-
messe (Technische Messe)";
4. die in der Zeit vom 8. bis 17. Mai 1953 in Fried.:.
richshafen stattfindende „Internationale Boden-
see-Messe".
Bonn, den 2. Februar 1953.
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
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Gemäߧ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (Bun-
desgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen: ·
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Bekanntmachung für die Schiffahrt; hier: Anordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Bremen zur Änderung der Anordnung
Nr. 2 A für die Schiffahrt auf dem Küstenkanal. Vom 8. Januar
1951. 10 16. 1. 53 20. 1. 53
Verordnung über den Versand von Postsendungen aus dem Zoll-
grenzbezirk der Oberfinanzdirektion Koblenz. Vom 30. Dezem-
ber 1952. 13 21. 1. 53 1. 2. 53
Verordnunq über die Aurhebung der Verordnungen NEM II/51
und NEM 1/52 (Verordnung NEM I/53). Vom 24. Januar 1953. 17 27. 1. 53 28. 1. 53
Verordnung zur Ändcnmg der Verordnung NEM IV/51 über
Verwcndungsbeschränkunqen von Nickel und Nickellegierungen
(Verordnung NEM II/53). Vom 24. Januar 1953. 17 27. 1. 53 28. 1. 53
Verordnung über die Festsetzlm9 eines Kaffeesteuersatzes. Vom
19. Januar 1953. 19 29. 1. 53 30. 1. 53
Verordnung PR Nr. 2/53 zur Änderung der Preise für Steinkohle,
Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr,
Aachen und Niedersachsen. Vom 30. Januar 1953. 21 31. 1. 53 1. 2. 53
Verordnung PR Nr. 3/53 über Preise für elektrischen Strom und
für Gas. Vom 30. Januar 1953. 21 31. 1. 53 1. 2. 53
Verordnun9 PR Nr. 4/53 über die Freigabe der Preise für Eisen-
E!rz. Vom 3. Februar 1953. 25 6.2.53 7. 2.53
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EI n z <' 1 stuck c JC unqcft1n\JCtH! 24 Sc!t.cn DM 0,40 (zuzuglid1 Versandgebühren DM 0,10) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
Vorc1nscnd11nq des crtorrl<'rlichcn Bctraqcs auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger-Verlags-GmbH-Bundesgesetzblatt" Köln 3 99