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Bundesgesetzblatt
Teil I
195;3 Aus!~cgebcn zu Bonn am 20. Mai 1953 Nr. 21
Tag Inhalt: Seite
15. 5. 53 Gesetz über steuerliche Begünstigung von Zuschüssen und Darlehen zur Vorfinanzierung des
liJstenansgleichs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
15. 5. 53 Gesetz zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarkts . . . . . . . . . . . . . . 190
30. 4. 53 Verordnung über Änderungen des Umzugskostenrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
6. 5. 53 Verordnung über Anclerung d(~S Taratarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
11. 5, 53 Bckanntmc1chung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
slellungcn ..........................•.................................................. . . 199
18. 5. 53 Bcrichti~1un9 der V(:rordnunu vom 23. April 1953 über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Er-
richtnn~J des Ccnwinsamcn Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 199
1Iinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Gesetz über steuerliche Begünstigung von Zuschüssen und Darlehen
zur Vorfinanzierung des Lastenausgleichs.
Vom 15. Mai 1953.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- Darlehnsbetrags für jedes Jahr der Lauf-
rates das folgende Gesetz beschlossen: zeit des Darlehens entspricht.
§ 1
(3) Stirbt der Darlehnsgeber vor Ablauf der Sperr-
frist (Absatz 2 Nummer 1), so sind die Erben be-
(1) Steuerpflichtige, die den Gewinn auf Grund
rechtigt, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens
ordnungsmäßiger Buchführung nach § 4 Abs. 1 oder
zu verlangen.
§ 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, können
für Zwecke der Steuern vom Einkommen und Ertrag (4) Beträge, die zur Tilgung von Darlehen im Sinn
Zuschüsse oder Darlehen, die sie innerhalb von zwei des Absatzes 1 gezahlt werden, stellen beim Dar-
1'Aonaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zugun- lehnsgeber Betriebseinnahmen dar.
s~en des Ausgleichsfonds (§ 5 des Lastenausgleichs-
gesetzes) an die Bank für Vertriebene und Geschä- § 2
digte (Lastenausgleichsbank) geben, bei der Ermitt-
Das nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 gezahlte Aufgeld ist von
lung des Gewinns für das Wirtschaftsjahr (Kalender-
den Steuern vom Einkommen und Ertrag befreit.
jc1hr) 1952 oder das \Virtschaftsjahr, das in der Zeit
vom 1. J anu~r 1953 bis zum Inkrafttreten dieses Ge-
§ 3
setzes endet, dadurch berücksichtigen, daß sie
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
1. zu Lasten des Gewinns des Wirtschafts-
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
jahrs 1952 (1952/53) eine steuerfreie Rück-
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
lage in Höhe des hingegebenen Betrags
bilden,
§ 4
2. den hingegebenen Betrag im Wirtschaftsjahr
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
1953 (1953/54) als Betriebsausgabe absetzen
dung in Kraft.
und die nach Ziffer 1 gebildete steuerfreie
Rücklage zugunsten des Gewinns dieses
Wirtschaftsjahrs auflösen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
(2) Bei Darlehen ist für die Inanspruchnahme der
Vergünstigung nach Absatz 1 Voraussetzung, daß Bonn, den 15. Mai 1953.
1. der Darlehnsgeber für mindestens vier Jahre Der Bundespräsident
unwiderruflich auf die Kündigung des Dar- Theodor Heuss
lehens verzichtet hat,
2. Zinsen während der Laufzeit des Darlehens Für den Bundeskanzler
nicht gezahlt werden und Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
3. ein bei der Rückzahlung des Darlehens ge-
währtes Aufgeld einen Betrag nicht über- Der Bundesminister der Finanzen
stejgt, der eineinhalb vom Hundert des Schäffer
190 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Gesetz zur Ergänzung des Ersten Gesetzes
zur Förderung des Kapitalmarkts.
Vom 15. Mai 1953.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- liehen Wertpapieren, bei denen die Einkommen-
rates das folgende Gesetz beschlossen: steuer {Körperschaftsteuer) durch Abzug vom Kapi-
talertrag (Kapitalertragsteuer} erhoben worden ist,
Artikel 1 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens im Sinn
11
Im § 9 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung des Satzes 2 außer Ansatz.
der Bekanntmachung vom 30. April 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 270) wird die folgende Ziffer angefügt: Artikel 3
Im § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Investitions-
,.6. die Zinsen aus den in § 43 Abs. 1 Ziff. 3 bis 5,
hilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar
des Einkommensteuergesetzes bezeichneten fest- 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7} in der Fassung des
verzinslichen Wertpapieren, bei denen die Ein- Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
kommensteuer (Körperschaftsteuer) durch Ab- Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom
zug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) er-
22. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 585) werden die
hoben worden ist." _Worte „der Einkommen- und Körperschaftsteuer"
ersetzt durch die Worte „den Steuern vom Ein-
Artikel 2 kommen und Ertrag".
Im § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Erhebung einer
Abgabe „Notopfer Berlin" i'n der Fassung der Artikel 4
Bekanntmachung vom 10. März 1952 (Bundes- Die Vorschriften der Artikel 1 und 2 sind erst~
gesetzbl. I S. 131) in der Fassung mals auf Zinsen anzuwenden, die nach dem 31. De-
des Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Ein- zember 1952 fällig werden.
kommensteuergesetzes vom 10. Dezember 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 789) und Artikel 5
des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Abgabe „Notopfer Berlin" vom 28. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
(Bundesgesetzbl. I S. 88)
wird der folgende Satz angefügt: Artikel 6
.Die Zinsen aus den in § 43 Abs. 1 Ziff. 3 bis 5 des Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
Einkommensteuergesetzes bezeichneten festverzins- dung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 15. Mai 1953.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 191
Verordnung über Änderungen
des Umzugskostenrechts.
Vom 30. April 1953.
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Um- a) verheiratete Beamte mit eigenem Haus-
zugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 stand und ihnen gleichgestellte B_eamte
(Reichsgesetzbl. I S. 566) wird verordnet: der
Stufe Ia ............... 775DM
Abschnitt I Stufe lb ............... 562DM
Änderungen der Rechtsvorschriften Stufe II ............... 375DM
über Umzugskostenvergütung der Beamten Stufe III ••••• t ••••••••• 262DM
Stufe IV . . . . . . . . . . . . . . 216DM
~
§ 1 Stufe V ............... 195DM",
Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung und
Ergänzung des Besoldungsrechts vom 20. August 1952 Abschnitt II
(Bundesgesetzbl. I S. 582) in die Besoldungsordnung A
neu aufgenommene Besoldungsgruppe 12 wird der Änderungen der Durchführungsverordnung zum
Umzugskostenstufe V des § 3 des Gesetzes über Um- Gesetz über Umzugskostenvergütung der Beamten
zugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 §3
(Reichsgesetzbl. I S. 566) in der Fassung der Verord- Die Durchführungsverordnung zum Gesetz über
nung des Reichsministers der Finanzen vom 11. Mai Umzugskostenvergütung der Beamten vom 7. Mai
1943 (Reichsgesetzbl. I S. 289) zugeteilt. 1935 (Reichsbesoldungsbl. S. 40) wird wie folgt ge-
ändert:
§2
Zur Anpassung an die wirtschaftlichen Verhält- 1. Nr. 3 erhält folgende Fassung:
nisse werden die §§ 4 und 5 des Gesetzes über Um- „Nr. 3. Umzugskostenvergütung
zugskostenvergütung der Beamten vom 3. Mai 1935
(Reichsgesetzbl. I S. 566) wie folgt geändert: Zur Umzugskostenvergüh:mg gehören
1. § 4 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
a) Umzugskostenentschädigung nach § 4 oder
§ 5,
,,(1) Bei Umzügen zwischen zwei politischen Ge-
meinden erhalten als Umzugskostenentschädi- b) Reiseentschädigung nach § 6,
gung: c) Zuschuß nach§ 7,
a) verheiratete Beamte mit eigenem Haustand d) Mietentschädigung nach § 8,
und ihnen gleichgestellte Beamte
e) Beiträge zur Beschaffung von Ofen und Koch-
herden nach § 9 und
für die weiteren Entfernungen
(Steigerungsbeträge) f) Beiträge zur Instandsetzung und Beschaffung
-----·- ---------
von Wohnungen nach § 10 des Gesetzes.
bei Um- über über über über
1
über
zugsent- 5 100 400 600 800 über Auf die unter e und f genannten Bestandteile der
fer- bis bis bis · bis bis 1000 Umzugskostenvergütung besteht kein Rechtsan-
der nungen 100 400 600 800 1000 spruch."
Stufe bis zu km km km km km km
5km - 2. Nr. 4 - Versetzung - ist wie folgt zu ändern:
(Grund- für
betrag) je 5 a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
km für jede weitere 25 km oder
oder Teile davon ,,(2) Einern Antrag auf Versetzung aus persönli-
Teile chen Gründen ist im allgemeinen nur stattzugeben,
davon wenn durch die Versetzung des Beamten keine
Kosten entstehen. Liegen zwingende persönliche
DM I DM I DM I DM I DM I DM I DM Gründe für eine Versetzung vor (§ 2 Abs. 1 Buch-
Ja 1 175 35 52 37 25 15 6
stabe e des Gesetzes}, so gilt Nr. 23. Sind zwin-
Ib 862 25 42 27 16 11 5 gende persönliche Gründe nicht gegeben, so kann
II 537 18 34 19 14 10 5 die Versetzung nur unter Verzicht auf Umzugs-
III 375 13 25 15 9 1 4 kostenvergütung und Trennungsentschädigung an-
lV 324 11 24 13 8 1 4
V 285 9 22 12 7 6 4 " geordnet werden. Die Verzichtserklärung des Be-
amten hat dahin zu lauten,
2. § 5 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: daß er bereit und imstande ist, die sämtlichen
,. (1) Wird die Wohnung auf dienstliche Anord- aus Anlaß seiner Versetzung entstehenden
nung innerhalb der politischen Gemeinde gewech- Kosten selbst zu tragen und daß er für den Fall
selt, so erhalten als Umzugskostene1_1 tschädigung: der Genehmigung seines Versetzungsgesuchs auf
192 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953,.Teil I
Er~,tattung aller ihm durch den Umzug erwach- Nummer 1 die Worte „einschließlich der Aus-
senden Auslagen und auf Gewährung von Tren- lagen für das Versichern des Umzugsguts bis
nungsentschädigung verzichtet. zum Betrage von 4½ vom Tausend" ersetzt
Die Verzichtserklärung des Beamten auf Umzugs- durch die Worte „einschließlich der Auslagen
für Transport- und Bruchversicherung des Um-
ko'.~tenvergütung und Trennungsentschädigung ist
zu den Akten zu nehmen. zugsguts bis zum Betrag von zusammen 7 vom
Tausend".
Die Versetzung ist abzulehnen, wenn der Beamte
7. In Nr. 16. - Abschnitt Zuschuß zur Umzugs-
wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die durch die
kostenentschädigung - wird Absatz 2 in der
Versetzung entstehenden Auslagen aus eigenen
Fassung der Verordnung vom 7. Oktober 1941
Mitteln zu bestreiten."
(Reichsbesoldungsbl. S. 233) wie folgt geändert:
b) Als neuer Absatz 3 wird eingefügt:
a) In Buchstabe b werden die Worte „Auslagen
,, (3) In der Versetzungsverfügung ist zum Aus- für das Versichern des Umzugsguts bis zum
druck zu bringen, daß die Versetzung aus dienst- Betrage von 3 vom Tausend" ersetzt durch
lichen Gründen oder aus persönlichen Gründen die Worte „Auslagen für Transport- und
unter Annahme des Verzichts auf Umzugskosten- Bruchversicherung des Umzugsguts bis zum
erstattung oder unter Anerkennung zwingender Betrag von zusammen 5 vom Tausend".
persönlicher Gründe erfolgt."
b) Buchstabe c wird unter Wegfall des Strich-
c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. punktes am Schluß wie folgt ergänzt:
3. Nr. 10 erhält folgende Fassung: „und höchstens bis zum Betrag des dem
Beamten zustehenden Beschäftigungstage-
„Nr. 10. Untergestelltes Umzugsgut geldes. Die entsprechenden Fahrt- und
Als Umzugsgut gelten auch Gegenstände, die an Mehrauslagen, letztere sofern sie nicht
dem Tage, zu dem die Versetzung, Anstellung, nach Buchstabe e zu erstatten sind, können
Einberufung oder der Umzug angeordnet ist, an auch für eine Reise einer Person berück-
einem dritten Ort lagern oder untergestellt sind. sichtigt werden, die einen Umzug vorbe-
Die Beförderungsauslagen für die Dberführung reiten und durchführen muß, weil sich zur
dieser Gegenstände vom dritten Ort zum bisheri- Zeit des Umzugs kein Familienangehöriger
gen Wohnort sind nicht erstattungsfähig. Wird mehr am alten Wohnort befindet, dem die
das untergestellte Umzugsgut unmittelbar an den Vorbereitung und Durchführung des Um-
neuen Wohnort überführt, so sind die für die un- zugs billigerweise zugemutet werden kann.
mittelbare Dberführung entstandenen Beförde- Diese Auslagen können auch einem unver-
rungsauslagen im Verhältnis der beiden Entfer- heirateten Beamten mit eigenem Haus-
nungen vom dritten Ort zum bisherigen Wohnort stand (Nr. 8) für eine Reise zur Vorberei-
und vom bisherigen zum neuen Wohnort aufzu- tung und Durchführung seines Umzuges
teilen. Nur der auf die letztgenannte Entfernung gewährt werden;".
entfallende Anteil ist erstattungsfähig, und zwar c) In den Buchstaben d und e wird jeweils hinter
entweder bei der Zuschußgewährung nach § 7 des „Familienangehörigen" eingefügt ,, (Nr. 15
Gesetzes oder bei der Erstattung der Beförderungs- Abs. 1)".
auslagen nach§ 4 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes."
d) Die Buchstaben f und g erhalten folgende
4. In Nr. 11. - Beförderungsauslagen und Umzugs- Fassung:
auslagen - wird folgender neuer Absatz 3 ange- „f) Arbeitslöhne für Installationsarbeiten
fügt: und für Dekorationsarbeiten einschließ-
,, (3) Absatz 2 ist auch in den Fällen anzuwenden, lich der Löhne für das Umarbeiten von
in denen notwendige Mehrauslagen im Sinne von Fenstervorhängen, Tür-und Wandbehän-
§ 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 5 des Gesetzes geltend ge- gen sowie von Vorhängen als Ersatz für
macht werden." Türen aus der alten Wohnung zur Ver-
wendung in der neuen Wohnung, ferner
5. In Nr. 12. - Entfernungsberechnung in der Auslagen für die erforderlichen kleine-
Fassung der Verordnungen vom 28. Oktober 1938 ren Ersatz- und Ergänzungsteile;
(Reichsbesoldungsbl. S. 337) und vom 9. Januar g) Auslagen für neue Vorhänge an Fen-
1940 (Reichsbesoldungsbl. S. 8) erhält Absatz 2 stern und an die Wohnung abschließen-
Satz 2 folgende Fassung: den, verglasten Türen (einschließlich des
,,Beträgt zwischen diesen Orten eine Verbin- Arbeitslohnes für die Verarbeitung von
dung auf dem Landweg nicht mehr als 50 km und Stoffen zu derartigen Vorhängen), Vor-
ist diese wesentlich kürzer als die Eisenbahnver- hangstangen und Zugvorrichtungen bis
bindung, so ist die kürzere Landwegstrecke der zur Höhe von zwei Dritteln der not-
Berechnung zugrunde zu legen, auch wenn sie wendigen Kosten, wenn das Anschaffen
nicht benutzt wurde." erforderlich war, weil in der neuen Woh-
nung mehr Fenster und verglaste Außen-
6. In Nr. 13. - Inselumzüge in der Fassung der türen oder solche mit größeren Aus-
Verordnung vom 23. April 1940 (Reichsbesol- maßen vorhanden sind als in der alten
dungsbl. S. 132) werden in Absatz 1 Buchstabe a Wohnung;".
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 193
e) In Buchstabe h wird die Nummer 2 wie folgt b) wird als neuer Absatz 3 eingefügt:
ergJnzt: ,, (3) Der Beitrag darf unter den Voraus-
„ferner für Schutzkontakteinrichtungen setzungen der Absätze 1 und 2 auch bei der
und Schutzschaltungen (einschließlich Stek- Beschaffung dieser Gegenstände für Eigen-
ker und Verbindungsschnüre), wenn der- heime gewährt werden."
artige Einrichtungen und Schaltungen aus Die· bisherigen Absätze 3 bis 7 werden Ab-
Sicherheitsgründen vorgeschrieben sind,". sätze 4 bis 8.
f) In Buchstabe h wird als neue Nummer 4 ein- c) erhält im bisherigen Absatz 4 Satz 3 folgende
gefögt: Fassung:
,.4. neue Kochgeschirre (Töpfe und Pfannen) ,,Der Beitrag darf auch für gemauerte (Kachel-
in besonderer Ausführung für elektrische usw.) Ofen, Etagen- oder Zentralheizungen
Kochherde bis zur Hälfte der notwendi- gewährt werden; er darf jedoch die Kosten
gen Anschaffungskosten, wenn die Um- für ortsübliche eiserne Ofen in einfacher Aus-
stellung auf elektrische Kochart nicht von führung (vergl. Absatz 3) nicht übersteigen."
dem Beamten veranlaßt war, und zwar d) wird im letzten Satz des bisherigen Ab-
für 3 Stück bei Haushalten mit 1 bis satzes 4 zwischen „auf" und „Badeöfen" ein-
2 Personen, bei größeren Haushalten je gefügt „Durchlauferhitzer,".
Person für ein weiteres Stück, höchstens
10. Nr. 20. - Umzugskostenbeihilfe beim Ausschei-
für insgesamt 6 Stück,".
den aus dem Dienst - in der Fas_sung der Ver-
Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden ordnung vom 26. April 1937 (Reichsbesoldungsbl.
Nummer 5 bis 7. S. 184) wird wie folgt geändert:
g) Buchstabe 1 erhält folgende Fassung: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
,,1) Auslagen für Schulbücher und Unter- ,, (2) Die Beihilfe beträgt 80 vom Hundert
richtsmittel, die durch den Schulwechsel des Grundbetrages der nach § 4 des Gesetzes
der Kinder nötig wurden, bis zu zwei oder 80 vom Hundert der nach § 5 des Ge-
Dritteln der Anschaffungskosten; Aus- setzes zu zahlenden Umzugskostenentschädi-
lagen für Umschulungsunterricht bei Ver- gung entsprechend der Umzugskostenstufe,
setzungen von Beamten, wenn am alten der die Beamten vor ihrem Eintritt in den
und am neuen Wohnort nur verschiedene Warte- oder Ruhestand angehört haben."
Schulsysteme bestehen, und zwar bis zu b) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
zwei Dritteln der nachgewiesenen Aus- ,, (4) Neben der Beihilfe nach den Ab-
lagen, höchstens jedoch bis zu 200 Deut- sätzen 1 und 2 können die Fahrkosten der
sche Mark je Kind; ferner etwaige Um- 3. Wagenklasse oder 2. Schiffsklasse für den
schulungsgebühren in voller Höhe;". Warte- oder Ruhestandsbeamten, seine Fa-
milienangehörigen und eine Hausangestellte
h) In Buchstabe m ist das Wort „kleinere" zu
erstattet sowie Zuschuß (§ 7 des Gesetzes)
streichen.
und Ofenbeschaffungsbeitrag (§ 9 des Ge-
8. In Nr. 16. - Abschnitt Nicht erstattungsfähige setzes) bewilligt werden. Hierbei sind höch-
Auslagen - wird Absatz 3 wie folgt geändert: stens die Kosten zugrunde zu legen, die ent-
standen wären, wenn der Umzug nach dem
a) Bei Buchstabe a werden die Worte „bei nächsten, jedoch nicht mehr als 100 km ent-
gesammeltem Versenden" ersetzt durch die fernt gelegenen Ort ausgeführt worden wäre,
Worte „bei einem möglichen und zumutbaren nach dem der Umzug möglich war."
gesammelten Versenden".
c) Absatz 5 ist zu streichen.
b) Buchstabe c erhält folgende Fassung: Die Absätze 6 bis 10 werden Absätze 5 bis 9.
,,c) Auslagen für das Neubeschaffen von Tür- Im bisherigen Absatz 7 werden die \!\Torte
und Wandbehängen und von Vorhängen „Abs. 1 bis 6" in „Absatz 1 bis 5" und im
als Ersatz für Türen;". bisherigen Absatz 8 die Worte „Abs. 1 bis 7"
in „Absatz 1 bis 6" geändert.
9. In Nr. 18. - Beschaffung von Ofen und Koch-
d) Im bisherigen Absatz 10 werden die Worte
herden -
„Abs. 1 bis 6" geändert in „Absatz 1 bis 5" 1
a) erhält Absatz 2 folgende Fassung: ferner fällt der letzte Satz fort.
,, (2) Der Beitrag darf auch gewährt werden,
11. In Nr. 23. - Umzugskostenbeihilfe für Ver-
wenn der Beamte bisher in den in Absatz 1
setzung aus persönliche:r;i Rücksichten - wird in
Satz 1 bezeichneten Gebieten Inhaber einer
Absatz 2 folgender Satz 2 angefügt:
Dienstwohnung war 9der eine Wohnung mit
Zentral- oder Etagenheizung oder mit vom ,,Daneben kann Reiseentschädigung(§ 6 des Ge-
setzes) bewilligt werden."
Vermieter gestellten Ofen und Kochherd
bewohnte und durch eine Versetzung, An- 12. Nr. 25. - Trennungsentschädigung bei Ver-
stellung oder Umzugsanordnung gezwungen setzung, Anstellung und Umzugsanordnung -
ist, Ofen und Kochherd zu beschaffen. Der in der Fassung der Verordnung von 11. Septem-
Beitrag darf bei mehreren aufeinanderfolgen- ber 1942 (Reichsbesoldungsbl. S. 186) wird wie
den Umzügen nur einmal bewilligt werden." folgt geändert:
194 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1{)53, Teil I
a) Die Absätze bis 5 erhalten folgende ren nicht zwingenden Gründen verzögert
Fassung: werden."
13. In der Uberschrift der Nr. 27 wird das Wort „Vor-
,,(1) Beamte können aus Anlaß ihrer
schuß" ersetzt durch „Abschlag".
Versetzung, Anstellung, Umzugsanordnung
oder Einberufung angemessene Entschädi- 14. Die Anlage 1 - Zu Nr. 12 Abs. 5 DV. - erhält
gung für die ihnen entstehenden Mehrkosten folgende Fassung:
(Trennungsentschädigung) nach den folgen- "Ubersicht der sich aus § 4 Abs. 1 a des Gesetzes bei den
den Bestimmungen erhalten, solange sie verschiedenen Entfernungen ergebenden Umzugskosten-
wegen ·Wohnungsmangels verhindert sind, entschädigungen
eine Wohnung am neuen Dienstort zu be-
ziehen. Die Umzugskostenentschädigung beträgt
(2) Verheiratete oder den Verheirateten bei einer Um- in Stufe
gemäß Nr. 6 der Bestimmungen über Ver- zugsentfernung Ia Ib II III IV V
gütung bei vorübergehender auswärtiger von km DM DM DM DM DM DM
1 1 1 1 1
Beschäftigung der Beamten vom 11. Septem- bis 5 1175 862 537 375 324 285
ber 1942 (Reichsbesoldungsbl. S. 184) in vollem über 5 bis 10 1210 887 555 388 335 294
Umfang gleichgestellte Beamte, die zu dem über 10 bis 15 1245 912 573 4Öl 346 303
über 15 bis 20 1280 937 591 414 357 312
Zeitpunkt, zu dem ihre Versetzung, Anstel- über 20 bis 25 1315 962 609 427 368 321
lung oder Einberufung oder ihr Umzug ange- über 25 bis 30 1350 987 627 440 379 330
ordnet wird, am bisherigen Dienstort (Wohn- über 30 bis 35 1385 1012 645 453 390 339
ort) eine Wohnung (auch in Untermiete) mit über 35 bis 40 1420 1037 663 466 401 348
über 40 bis 45 1455 1062 681 479 412 357
Kochgelegenheit hatten, in der in der Regel über 45 bis 50 1490 1087 699 492 423 366
wenigstens eine Hauptmahlzeit für einen 1525 1112 434
über 50 bis 55 717 505 375
Familienangehörigen auf eigene Rechnung über 55 bis 60 1560 1137 735 518 445 384
hergestellt wurde, können Ersatz der nach- über 60 bis 65 1595 1162 753 531 456 393
gewiesenen Mehrkosten am neuen Dienst- über 65 bis 70 1630 1187 771 544 467 402
über 70 bis 75 1665 1212 789 557 478 411
ort bis zur Höhe der Sätze der Beschäfti- über 75 bis 80 1700 1237 807 570 489 420
gungsvergütung erhalten. Haben die ober- über 80 bis 85 1735 1262 825 583 500 429
sten Dienstbehörden oder die ihnen un- über 85 bis 90 1170 1287 843 596 511 438
mittelbar nachgeordneten und von ihnen da- , über 90 bis 95 1805 1312 861 609 522 447
über 95 bis 100 1840 1337 879 622 533 456
zu besonders ermächtigten Behörden für be-
stimmte Orte Erfahrungssätze der Tren- über 100 bis 125 1892 1379 913 647 557 478
über 125 bis 150 1944 1421 947 672 581 500
nungsentschädigung festgesetzt, so können über 150 bis 175 1996 1463 981 697 605 522
diese gezahlt werden. über 175 bis 200 2048 1505 1015 722 629 544
über 200 bis 225 2100 1547 1049 747 653 566
(3) Andere Beamte, die zu dem Zeit- 2152 1589 1083 772 677 588
über 225 bis 250
punkt, zu dem ihre Versetzung, Anstellung, über 250 bis 275 2204 1631 1117 797 701 610
Einberufung oder ihr Umzug angeordnet über 275 bis 300 2256 1673 1151 822 725 632
wurde, am bisherigen Dienstort (Wohnort) über 300 bis 325 2308 1715 1185 847 749 654
über 325 bis 350 2360 1757 1219 872 773 676
einen eigenen Hausstand (Nr. 8) hatten, 2412 1799 1253 897 797 698
über 350 bis 375
können Ersatz der Miete für ihre Wohnung über 375 bis 400 2464 1841 1287 922 821 720
am alten Dienstort in Grenzen der Nr. 17 über 400 bis 425 2501 1868 1306 937 834 732
oder Ersatz der notwendigen baren Ausla- über 425 bis 450 2538 1895 1325 952 847 744
gen für das Unterstellen ihrer Möbel erhal- über 450 bis 475 2575 1922 1344 967 860 756
über 475 bis 500 2612 1949 1363 982 873 768
ten, jedoch nicht mehr als den Monatsbetrag 1976 780
über 500 bis 525 2649 1382 997 886
des Beschäftigungstagegeldes für ledige über 525 bis 550 2686 2003 1401 1012 899 792
Beamte. über 550 bis 575 2723 2030 -1420 1027 912 804
über 575-bis 600 2760 2057 1439 1042 925 816
(4) Die Bestimmungen über Vergütung 2785 2073 1453 1051 933 823
über 600 bis 625
bei vorübergehender auswärtiger Beschäfti- über 625 bis 650 2810 2089 1467 1060 941 830
gung der Beamten (Abordnungsbestimmun- über 650 bis 675 2835 2105 1481 1069 949 837
gen), insbesondere die Nr. 3, sind in den über 675 bis 700 2860 2121 1495 1078 957 844
über 700 bis 725 2885 2137 1509 1087 965 851
Fällen der Absätze 2 und 3 stnngemäß anzu- über 725 bis 750 2910 2153 1523 1096 973 858
wenden. Auf die Gewährung von Tren- über 750 bis 775 2935 2169 1537 1105 981 865
nungsentschädigung besteht kein Rechtsan- über 775 bis 800 2960 2185 1551 1114 989 872
über 800 bis 825 2975 2196 1561 1121 996 878
spruch. 2990 2207 884
über 825 bis 850 1571 1128 1003
(5) Die Empfänger von Trennungsentschä- über 850 bis 875 3005 2218 1581 1135 1010 890
digung sind verpflichtet, alle Änderungen über 875 bis 900 3020 2229 1591 1142 1017 896
über 900 bis 925 3035 2240 1601 1149 1024 902
in den für die Gewährung der Entschädigung 3050 2251 1031 908
über 925 bis 959 1611 1156
maßgebenden Verhältnissen anzuzeigen." über 950 bis 975 3065 2262 1621 1163 1038 914
über 975 bis 1000 3080 2273 1631 1170 1045 920
b) In Absatz 8 erhält Satz 3 folgende Fassung: über 1000 km für 6 5 4 4"
5 41
„Der Umzug darf nicht durch unangemessene je weitere 25 km 1
Ansprüche an die Wohnung oder aus ande- oder Teile davon 1
1
1 1
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 195
15. Die Anlage 2 - Zu Nr. 28 AlJs. 1 DV. - Umzugskostenrechnung erhält folgende Fassung:
„Anlage 2 Titelbuch ........... .
Zu Nr. 28 Abs. 1 DV Seite .................. Nr ........................ .
Umzugskostenrechnung
(Amt·;hc>l't-idrnung) {Name)
von ............ .
(Dienststelle)
über einen aus dienstlid1en - zwingenden persönlimen 1 ) Gründen ausgeführten Umzug .
(Anweisende Behörde) ........................................ ,den .............................................. .
An die .................................................................................... ti~.~~~i
(Gesd1äftszcichcn)
in
-----------------
Kassen anweis u n g
Rechnungsjahr: 19„
Verbuchungsstelle: Kap ............. Tit ........... Abschn ..
Haushaltsaus abe {Gesamtbetra 1): .DM ... Pf
Als Abschlag - Vorsdrnß 1
) sind bereits gezahlt:
1.. ....................... DM ............ Pf, lt. Kassenanweisung vom .................. .. - HUL Nr. ............... . - RJ. 19
2 ......................... DM ............ Pf, - HUL Nr. ................ . - R.J. 19
3 ....................... DM ........ Pf, - HUL Nr. ................ . - R.J. 19
auszuzahlen 1 )
Mithin sind a~zunehmenl) ....... ...... DM... .. Pf, in Buchstaben:
-----------~--------
DM Pf
1
ist')
D!_:__Abschlags__: Vorschuß') - Zah~~g - en )- sin:~I--~.~--v_e_r_r_e_ch_n_e_n_.- ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - •
Festgestellt: {auf ... DM Sam lieh rimtig:
- nur im Falle von § 87 Abs. 2 ·RRO - ) Im Auftrage:
(Unterschrift, Amtsbez. des Feststellungsbefugtenl (Unterschrift des Anordnungsbelugten)
1
) Nidltzutreffendes ist zu streid,e11
Bescheinigung
DM Pi eingezahlt - erhalten
............................................................ , den ............................................................ ·
(Unterschrift)
(Amtsbezeichnung-)
Anmerkung : Die umrahmten Teile sind vor, dem anfordernden Beamten - Angestellten - nicht auszufüllen
A. Tgb.
Seite ................. Nr. ....................... .
196 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
1. Begründung des Anspruchs auf die Umzugskostenentschädigung:
Erlaß
1. Durch · -~; de ...... vom ........... 19
Verfugung ··
Nr. bin id1 zum ... 19 ............ versetzt - einberufen - mit Wirkung
vorn ....... 19 ... in eine Planstelle - eingewiesen - worden, ist mein Umzug
zum 19 ............ angeordnet worden 1) von (Ort und Dienststelle)
nach (Ort und Dienststelle) ..... .
und war ich genötigt, meine Wohnung - innerhalb der politischen Gemeinde - zu wechseln 1 ).
Ich habe den Umzug mit meinem Umzugsgut in der Zeit vom 19 .... bis .. ...... 19 ....... .
von ........ nach .. ...... ausgeführt.
2. Im Monat vor dem Tage, zu dem die Versetzung - Einberufung - der Umzug 1 ) angeordnet war, d. h. im
Besoldungs 1 )
Monat ......... 19 ............ , sind meine Bezüge nach der ----"'----Gruppe ..... .
Vergütungs 1)
berechnet worden.
3. a) Der Umzug ist ausgeführt worden
von nach ... . auf dPm - Sdlienen- - Land- - Wasser- weg 1)
von nadl ........... . auf dem - Schienen- - Land- - Wasser- weg 1 )
b) Die Umzugsentfernung beträgt
nadl - der beigefügten
für die Strecken Fahrkarte - beil. Aus- auf d. Landweg
kunft der Bundesbahn - Wasserweg
dem Amtlichen Kursbuch
von nadl
Fahrpl. Nr. 1 ) 1 km km
............. 1•······
1
-+--------------------------------
i
······1········.
:::1--------------- -------
········I
i
zusammen ... km
Die Entfernungen auf dem Land- oder Wasserweg sind aus der amtlichen Bescheinigung (Anl. . . .. )
- aus der amtlichen Karte 1 ) .. . ... entnommen worden.
(Bezeichnung der Karte)
Beamten
4. (Nur von unverheirateten AngesteÜte-n: mit eigenem Hausstand auszufüllen).
Ich bin geboren am ...
5. An dem unter 1 bezeichneten Tag war idl - verheiratet mit eigenem Hausstand - unverheiratet, aber einem
verheirateten --~~E1_ten -- gleichzustellen, da ich ....... .
Angestellten
verheiratet ohne eigenen Hausstand - unverheiratet mit eigenem Hausstand - unverheiratet ohne eigenen
Hausstand 1 ) war.
6. Meinem jetzigen Umzug ist ein Umzug gleicher Art infolge - Versetzung - Umzugsanordnung 1) am
19.. - nid1t1) vorhergegangen,
1) Niditzutreffendes ist zu streidien.
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 197
Betrag
2. Berechnung der Umzugskostenentschädigung DM I Pf
Beamte
1. (für VE~rheiratete und ihnen gleichgestellte - - - - mit eigenem Hausstand)
Angestellte
Umzugskostenentschädigung nach§ 4 Abs. 1 a UkG. entnommen aus Anl. 1 DV ...
oder
Umzugskostenentschädigung nach § 5 Abs. 1 a UkG.1) ............................... .
2. (für verheiratete - Be_amt~ . ohne eigenen Hausstand)
Angestellte
20 vom ljundert des Grundbetrags .......................... , ........ , ......... , • •
Beförderungsauslagen nach § 4 Abs. 1 b UkG. (zusammengestellt mit Belegen auf
Anlage ................................ ) ...................................................... , , ..
oder
Umzugsauslagen nach § 5 Abs. 1 c UkG. (zusammengestellt mit Belegen auf
Anlage ................................ ) 1) ••...•••••••••..•••••.•.••.••••••• , •••••••.••••• , , , • , , • • •
3. (für unverheiratete - B~~mte - mit eigenem Hausstand)
Angestellte
- 50 - 30 1) vom Hundert der Umzugskostenentschädigung nach § 4 Abs.1 c UkG.;
nach Anl. 1 DV beträgt die volle Entschädigung ................................... .DM, mithin ......... .
oder
50 vom Hundert der Umzugskostenentschädigung nach § 5 Abs. 1 b UkG. 1) • • • • • . . . • • • •
4. (für unverheiratete B~~l!l_te --ohne eigenen Hausstand)
Angestellte
Umzugsauslagen nach § 4 Abs. 1 d - § 5 Abs. 1 c UkG. 1) (zusammengestellt mit Belegen
auf Anlage ............................ ) ....................................................... . 1
············ ...... .
5. (für besondere Fälle)
ermäßigte Umzugskostenentschädigung gemäß § 4 Abs. 4 UkG ...................... . I.. .......... ..
oder
Umzugsauslagen beim Trageumzug nach § 5 Abs. 2 UkG. (zusammengestellt mit Belegen
auf Anlage ................................ ) ..................................................... .
oder
Zuschlag von 10 vom Hundert der Umzugskostenentschädigung nach § 4 Abs. 3 - § 5
1
Abs. 1 Schlußsatz ) . • . . . . . • . . . • • • • • • • • • • • • • • . . . . . . . . • • . • • . . • . • • . . . . . . • . • . • . • • . • •
oder
Zuschuß nach § 7 UkG. (Zusammenstellung der Auslagen mit Belegen auf Anl. .................... ),
genehmigt durch Verfügung de .........................................................................................................................
vom ....................................................... 19 ............ Nr. ............................................................. .
6. Reisekostenvergütung des --B~~~ten____ Angestellten nach an 1. Reise · k os t enrech nung (A n l ......................... )
7. Auslagen für die Fahrkarten für
a) Ehefrau .............................................. ..
b) Kinder (Name und Alter) .. .
c) sonstige Verwandte (Name und Verwandtschaftsverhältnis) .......................................... ..
······················································· .............................................................................................................................................
d) Hausangestellte (Name und Art der Stellung) ....................................................................................... .
...................................................................................................................................................................
Zusammen für .................. Fahrkarten .................. Klasse
je ................. DM= 1 . . . . . . . . . . ..
.. .. .. ..... Fahrkarten .................... Klasse
je .................... DM=
Dazu
{ür die Strecke von ................. . .. ....................... nach .................................................................... .
Eil- oder Schnellzugzuschlag 1)
................... Stück je .................. DM =
............ Stück je ................... DM =
Platzkartengebühr
............ Stück je .................. DM =
......... Stück je .... .. .......... DM =
Z. Zt. der Ausführung des Umzugs erhielt ich Dienstbezüge aus Beso~~ungs -Gruppe ............
Vergutungs
1) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
Seite
198 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Betrag
DM I Pf
1
Dbertrag ............. . _ 1 ..
8. Befördcrungsm1slagen auf Landwegen .
9. Mietentschädigung nach § 8 UkG. (Begründung und Berechnung mit Belegen auf
Anlnge ........................ )
10. Beitrag zum Beschaffen von Ofen und Kochherden nach Nr. 18 DV .................... .
Genehmigt durch------ Erlaß_ de ................................ .
u Verfügung
z vom ............................................................ Nr. . (Zusammenstellung der Auslagen mit
Belegen auf Anlage ..................... ).
11 . ..................................... .
Insgesamt ........... .
Als Abschlag - Vorschuß 1) sind von der ........... . ............ Kasse in .... .
bereits ausgezahlt .............................................................. .
Mithin noch auszuzahlen 1 )
anzunehmen 1 )
1) Nldltzutreffendes 1st zu streichen,
Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit meiner Angaben. Die unter 7 und 8 ein-
gesetzten bzw. die mit den beigefügten Belegen angeforderten Kosten sind mir wirklich
entstanden .
........................................................................................................ , .......................... ······························ ............ 19.......... ..
(Unterschrift)
(Amtsbezeichnung)
Abschnitt III
Sdllußvorschriften
§ 4
Nach § 13 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom '
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) gilt diese Ver-
ordnung auch im Lande Berlin.
§ 5
(1) Die Bestimmungen des § 2 und des § 3 Nr. 7
Buchstabe g betreffend Berücksichtigung der Aus-
lagen für Umschulungsunterricht sind auf alle Um-
züge anzuwenden, die seit dem 1. September 1952
durchgeführt worden sind.
(2) Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung
gelten für die vom 1. April 1953 ab durchgeführten
Umzüge.
Bonn, den 30. April 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 199
Verordnung über Änderung des Taratarifs. Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern
Vom 6. Mai 1953.
und Warenzeichen auf Ausstellungen.
Auf Grund des § 62 Abs. 6 des Zollgesetzes vom Vom 11. Mai 1953.
20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung
des Gesetzes zur Anderung des Zollgesetzes und der Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-
Verbrauchsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundes- treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
gesetzbl. I S. 317) wird hiermit verordnet: Warenzeichen auf Ausstellungen (ReichsgesetzbL
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
§ 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Taratarif in der Fassung der Verordnung über wird bekanntgemacht:
den Taratarif vom 20. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 721) wird wie folgt ergänzt oder geändert: Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
1. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 2204 Warenzeichen tritt ein für
wird im Absatz „ Tarazuschlagsatz für Trauben-
most (ausschließlich Weinmaische)" als zweiter 1. die in der Zeit vom 5. bis 14. Juni 1953 in
Unterabsatz angefügt: Essen stattfindende Bundesausstellung für
,,Andere Fässer als Holzfässer sind als han- Brandschutz und Rettungwesen „Der rote
delsübliche Umschließungen nicht anzusehen;". Hahn";
2. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 2205 2. die in der Zeit vom 4. bis 12. Juli 1953 in Stutt-
wird im Absatz „Tarazuschlagsatz für Dessert- gart stattfindende „Fleischerei-Fachausstel-
wein, Mistella und andere Weine (Absätze B lung";
und C)" als zweiter Unterabsatz angefügt: 3. die in der Zeit vom 18. Juli bis 16. August J953
,,Andere Fässer als Holzfässer sind als han- in Düsseldorf stattfindende Große Rationalisie-
d-alsübliche Umschließungen nicht anzusehen.• rungs-Ausstellung „Alle ·sollen besser leben" 1
3 Die Bestimmungen zu den Tarifnummern 2708, 4. die in der Zeit vom 22. bis 25. August 1953 in
2710, 2711, 2712, 2713, 2714 und 3404 werden Frankfurt a/M. stattfindende „Fachmesse Uhren
gestrichen. und Schmuck";
§ 2 5. die in der Zeit vom 28. August bis 7. September
Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 1953 in Stuttgart stattfindende „4. Bundesfach-
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung schau für das Hotel- und Gaststättengewerbe" 1
mit Artikel 5 des Gesetzes zur Anderung des 6. die in der Zeit vom 29. August bis 6. September
Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze vom 1953 in Düsseldorf stattfindende „Große Deut-
23. Mai 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 317) gilt diese sche Rundfunk-, Phono- und Fernseh-Ausstel-
Recht3verordnung auch im Land Berlin. lung";
§ 3 7. die in der Zeit vom 1. bis 6. September 1953 in
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1953 in Kraft. Düsseldorf stattfindende "Deutsche Musik-
messe 1953".
Bonn, den 6. Mai 1953.
Bonn, den 11. Mai 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung Der Bundesminister der Justiz
Hartmann Dehler
Berichtigung der Verordnung vom 23. April 1953
über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. I S. 134).
fo. § 1 Nr. 2 der Verordnung muß es zu der Tarifnr.
7301 Abs. C - 1 (Roheisen usw., anderes usw.) richtig
heißen:
C - anderes:
1 - mit einem Gehalt an Vanadium und Titan von je nicht mehr
als 1 0/o (EG) ........................................... . frei
Bonn, den 18. Mai 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Schillinger
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 199
Verordnung über Änderung des Taratarifs. Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern
Vom 6. Mai 1953.
und Warenzeichen auf Ausstellungen.
Auf Grund des § 62 Abs. 6 des Zollgesetzes vom Vom 11. Mai 1953.
20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung
des Gesetzes zur Anderung des Zollgesetzes und der Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-
Verbrauchsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundes- treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
gesetzbl. I S. 317) wird hiermit verordnet: Warenzeichen auf Ausstellungen (ReichsgesetzbL
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
§ 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Taratarif in der Fassung der Verordnung über wird bekanntgemacht:
den Taratarif vom 20. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 721) wird wie folgt ergänzt oder geändert: Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
1. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 2204 Warenzeichen tritt ein für
wird im Absatz „ Tarazuschlagsatz für Trauben-
most (ausschließlich Weinmaische)" als zweiter 1. die in der Zeit vom 5. bis 14. Juni 1953 in
Unterabsatz angefügt: Essen stattfindende Bundesausstellung für
,,Andere Fässer als Holzfässer sind als han- Brandschutz und Rettungwesen „Der rote
delsübliche Umschließungen nicht anzusehen;". Hahn";
2. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 2205 2. die in der Zeit vom 4. bis 12. Juli 1953 in Stutt-
wird im Absatz „Tarazuschlagsatz für Dessert- gart stattfindende „Fleischerei-Fachausstel-
wein, Mistella und andere Weine (Absätze B lung";
und C)" als zweiter Unterabsatz angefügt: 3. die in der Zeit vom 18. Juli bis 16. August J953
,,Andere Fässer als Holzfässer sind als han- in Düsseldorf stattfindende Große Rationalisie-
d-alsübliche Umschließungen nicht anzusehen.• rungs-Ausstellung „Alle ·sollen besser leben" 1
3 Die Bestimmungen zu den Tarifnummern 2708, 4. die in der Zeit vom 22. bis 25. August 1953 in
2710, 2711, 2712, 2713, 2714 und 3404 werden Frankfurt a/M. stattfindende „Fachmesse Uhren
gestrichen. und Schmuck";
§ 2 5. die in der Zeit vom 28. August bis 7. September
Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 1953 in Stuttgart stattfindende „4. Bundesfach-
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung schau für das Hotel- und Gaststättengewerbe" 1
mit Artikel 5 des Gesetzes zur Anderung des 6. die in der Zeit vom 29. August bis 6. September
Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze vom 1953 in Düsseldorf stattfindende „Große Deut-
23. Mai 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 317) gilt diese sche Rundfunk-, Phono- und Fernseh-Ausstel-
Recht3verordnung auch im Land Berlin. lung";
§ 3 7. die in der Zeit vom 1. bis 6. September 1953 in
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1953 in Kraft. Düsseldorf stattfindende "Deutsche Musik-
messe 1953".
Bonn, den 6. Mai 1953.
Bonn, den 11. Mai 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung Der Bundesminister der Justiz
Hartmann Dehler
Berichtigung der Verordnung vom 23. April 1953
über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. I S. 134).
fo. § 1 Nr. 2 der Verordnung muß es zu der Tarifnr.
7301 Abs. C - 1 (Roheisen usw., anderes usw.) richtig
heißen:
C - anderes:
1 - mit einem Gehalt an Vanadium und Titan von je nicht mehr
als 1 0/o (EG) ........................................... . frei
Bonn, den 18. Mai 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Schillinger
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Mai 1953 199
Verordnung über Änderung des Taratarifs. Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern
Vom 6. Mai 1953.
und Warenzeichen auf Ausstellungen.
Auf Grund des § 62 Abs. 6 des Zollgesetzes vom Vom 11. Mai 1953.
20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung
des Gesetzes zur Anderung des Zollgesetzes und der Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-
Verbrauchsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundes- treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
gesetzbl. I S. 317) wird hiermit verordnet: Warenzeichen auf Ausstellungen (ReichsgesetzbL
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
§ 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Taratarif in der Fassung der Verordnung über wird bekanntgemacht:
den Taratarif vom 20. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I
S. 721) wird wie folgt ergänzt oder geändert: Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
1. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 2204 Warenzeichen tritt ein für
wird im Absatz „ Tarazuschlagsatz für Trauben-
most (ausschließlich Weinmaische)" als zweiter 1. die in der Zeit vom 5. bis 14. Juni 1953 in
Unterabsatz angefügt: Essen stattfindende Bundesausstellung für
,,Andere Fässer als Holzfässer sind als han- Brandschutz und Rettungwesen „Der rote
delsübliche Umschließungen nicht anzusehen;". Hahn";
2. In den Bestimmungen zu der Tarifnummer 2205 2. die in der Zeit vom 4. bis 12. Juli 1953 in Stutt-
wird im Absatz „Tarazuschlagsatz für Dessert- gart stattfindende „Fleischerei-Fachausstel-
wein, Mistella und andere Weine (Absätze B lung";
und C)" als zweiter Unterabsatz angefügt: 3. die in der Zeit vom 18. Juli bis 16. August J953
,,Andere Fässer als Holzfässer sind als han- in Düsseldorf stattfindende Große Rationalisie-
d-alsübliche Umschließungen nicht anzusehen.• rungs-Ausstellung „Alle ·sollen besser leben" 1
3 Die Bestimmungen zu den Tarifnummern 2708, 4. die in der Zeit vom 22. bis 25. August 1953 in
2710, 2711, 2712, 2713, 2714 und 3404 werden Frankfurt a/M. stattfindende „Fachmesse Uhren
gestrichen. und Schmuck";
§ 2 5. die in der Zeit vom 28. August bis 7. September
Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 1953 in Stuttgart stattfindende „4. Bundesfach-
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung schau für das Hotel- und Gaststättengewerbe" 1
mit Artikel 5 des Gesetzes zur Anderung des 6. die in der Zeit vom 29. August bis 6. September
Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze vom 1953 in Düsseldorf stattfindende „Große Deut-
23. Mai 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 317) gilt diese sche Rundfunk-, Phono- und Fernseh-Ausstel-
Recht3verordnung auch im Land Berlin. lung";
§ 3 7. die in der Zeit vom 1. bis 6. September 1953 in
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1953 in Kraft. Düsseldorf stattfindende "Deutsche Musik-
messe 1953".
Bonn, den 6. Mai 1953.
Bonn, den 11. Mai 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung Der Bundesminister der Justiz
Hartmann Dehler
Berichtigung der Verordnung vom 23. April 1953
über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. I S. 134).
fo. § 1 Nr. 2 der Verordnung muß es zu der Tarifnr.
7301 Abs. C - 1 (Roheisen usw., anderes usw.) richtig
heißen:
C - anderes:
1 - mit einem Gehalt an Vanadium und Titan von je nicht mehr
als 1 0/o (EG) ........................................... . frei
Bonn, den 18. Mai 1953.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Schillinger
200 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäߧ 1 Abs. 2 des Geselzes über die Verkündung von Recht~verordnungen vom 30. Januar 1950 (Bun-
desgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bczeichnunq der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnun~J G Nr. 1/53 betr. die Uberiragung der Befugnis zur
Preisfestsetzung für getrocknete Futtergarnelen;
Vom 14. April 1953. 88 9.5.53 10. 5.53
Vcrordnun~J betr. eine! Erhebung über die Benutzung von Schlep-
pern, Bodenfräsen und Mähdreschern in der Land- und Forstwirt-
schaft. Vom 6. Mai 195:3. 88 9.5.53 10.5.53
Kostenordnung zum Verwallunris-Vollstreckungsgesetz.
Vom 9. Mai 1953. 89 12.5. 53 13. 5.53
Verordnung über den Nachweis der fachlichen Eignung und der
Sachkunde zur Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen.
Vom 8. Mai 1953. 89 12.5.53 13.5. 53
Verordnung zur Durchführung des § 105 Abs. 2 des Tabaksteuer-
gesetzes. Vom 11. Mai 1953. 91 15.5.53 16.5. 53
Ausgabe in deutscher Sprache
Amfsblatf der
Europöismen Gemeinsmaff für Kohle und Slahl
Bezugspreis: Abonnement von 12 aufeinanderfolgenden Nummern, beginnend mit
Nr. 4/1953, DM 5.- einschließlich Porto und Verpackungsspesen. - Einzelnummer
DM 0,50 einschließlich Porto und Verpackungsspesen.
Einzahlungen aui Postscheckkonto Bundesanzeiger Köln 83 400 mit dem Vermerk:
,,Für Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" erbeten.
Bezug nur durch den Verlag!
Verhandlungen der Gemeinsamen Versammlung
Ausführliche Sitzungsberichte (Nr. 1 und Nr. 2)
Septembertagung 1952 / Januartagung 1953 (254 S.) und Märztagung 1953 (34 S.)
Solange der Vorrat reicht, können die Sitzungsberichte von den Beziehern des
Amtsblattes kostenlos vom Verlag des Buncksanzeigers angefordert werden.
Verlag des Bundesanzeigers, Köln/Rhein 1, Postfach
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH .. Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei. Bonn
Das BundesrJeselzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil J und Teil II.
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