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Bundesgesetzblatt
Teil 1
1953 Ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 1953 Nr. 2
Tag Inhalt: Seite
13. 1. 53 Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
12. 1. 53 Gesetz über die Gewährung von Zuwendungen an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegs-
gefangenen ........................................... ................................. 10
11. 1. 53 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen 11
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Gesetz über die vorläufige Regelung
der Errichtung neuer Apotheken.
Vom 13. Januar 1953.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-
rates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Bis zum Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen
Regelung des Apothekenwesens darf die Erlaubnis
oder die Berechtigung zur Errichtung einer Apo-
theke nur auf Grund der Bestimmungen erteilt wer-
den, die am 1. Oktober 1945, in den einzelnen Län-
dern des Bundesgebietes galten.
§ 2
Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, sobald es
gemäß Artikel 87 Abs. 2 seiner Verfassung die An-
wendung dieses Gesetzes beschlossen hat.
_§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-
kündung in Kraft und tritt sechs Monate nach die-
sem Zeitpunkt außer Kraft.
(2) Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes ander-
weitig geltenden landesrechtlichen Vorschriften
finden nur für die Dauer dieses Gesetzes keine
Anwendung.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 13. Januar 1953.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
10 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Gesetz über die Gewährung von Zuwendungen
an Kriegsopier und Angehörige von Kriegsgefangenen.
Vom 12. Januar 1953.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Juni 1953 in Höhe der Hälfte der Gesamtbezüge,
die für diesen Monat
§1
zu zahlen sind. Die Zuwendungen dürfen weder
Empfänger laufender Versorgungsbezüge oder übertragen, verpfändet oder gepfändet noch auf
Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Ver- sonstige Leistungen angerechnet werden.
sorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungs-
gesetz) vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. §2
S. 791) oder nach dem Gesetz über die Unterhalts- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
beihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen in der des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin
Fassung vom 30. April 1952 (BundesgesetzbL I S. 262) im Finanzsystem des Bundes (Drittes Uberleitungs-
erhalten eine Zuwendung gesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
a) mit den laufenden Bezügen für den Monat auch im Land Berlin.
Januar 1953 in Höhe der Hälfte der Gesamt- §3
bezüge, die für den Monat Dezember 1952, Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember
b) mit den laufenden Bezügen für den Monat 1952 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz
die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche
Zustimmung erteilt.
Das vorstehende GEsetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 12. Januar 1953.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister für Arbeit
Anton Storch
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Der Bundesminister für Vertriebene
Dr. Lukaschek
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Januar 1953 11
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern
und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 11. Januar 1953 .
.Auf (~rund des Gesetzes vom 18. März 1904, be- ,
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
\Varenzeichen tritt ein für
1. die in der Zeit vom 22. bis 24. Februar 1953 und
in der Zeit vom 8. bis 10. März 1953 in Köln
stattfindende „ Internation'ale Kölner Messe
Frühjahr 1953";
2. die in der Zeit vom 9. bis 19. April 1953 in
München stattfindende „5. Deutsche Hand-
werksmesse".
Bonn, den 11. Januar 1953.
Der Bundesminister der Justiz
Dehler
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Änderung und über die Verlängerung
der Geltungsdauer der Verordnung über die Durchführung eines
statistischen Eilberichts über den Auftragseingang in wichtigen
Industriezweigen im Bundesgebiet. Vom 29. Dezember 1952. 2 6. 1. 53 1. 1. 53
Anordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen für die
Schiffahrt auf der Unteren Hunte; hier: Durchfahren der Eisen-
bahnbrücke Oldenburg/Drielake {Vorläufige Regelung). Vom
23. Dezember 1952. 4 8. 1. 53 1. 1. 53
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Januar 1953 11
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern
und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 11. Januar 1953 .
.Auf (~rund des Gesetzes vom 18. März 1904, be- ,
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
\Varenzeichen tritt ein für
1. die in der Zeit vom 22. bis 24. Februar 1953 und
in der Zeit vom 8. bis 10. März 1953 in Köln
stattfindende „ Internation'ale Kölner Messe
Frühjahr 1953";
2. die in der Zeit vom 9. bis 19. April 1953 in
München stattfindende „5. Deutsche Hand-
werksmesse".
Bonn, den 11. Januar 1953.
Der Bundesminister der Justiz
Dehler
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Änderung und über die Verlängerung
der Geltungsdauer der Verordnung über die Durchführung eines
statistischen Eilberichts über den Auftragseingang in wichtigen
Industriezweigen im Bundesgebiet. Vom 29. Dezember 1952. 2 6. 1. 53 1. 1. 53
Anordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen für die
Schiffahrt auf der Unteren Hunte; hier: Durchfahren der Eisen-
bahnbrücke Oldenburg/Drielake {Vorläufige Regelung). Vom
23. Dezember 1952. 4 8. 1. 53 1. 1. 53
12 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
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