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Bundesgesetzblatt
Teil I
1953 Ausgegeben zu Bonn am 14. März 1953 Nr. 10
Tag In h a I t: Seite
12. 3. 53 Verordnung zur Veranlagung der Vermögensteuer und zur Einheitsbewertung der gewerb-
lichen Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
11. 3. 53 Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den
Ländern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
In Teil II Nr. 3, ausgegeben am 10. März 1953, sind veröffentlicht: Gesetz über die drei Abkommen zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der
Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche
Reich und zum deutschen Lastenausgleich. - Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Internationalen Ver-
trags betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer. - Bekannt-
machung über die Wiederanwendung des deutsch-österreichischen Ubereinkommens über die gegenseitige Zulassung
der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis. - Bekanntmachung über Enteignungen
für Zwecke der Bundeswasserstraßen.
Verordnung
zur Veranlagung der Vermögensteuer und zur. fünheitsbewertung
der gewerblichen Betriebe.
Vom 12. März 1953.
Auf Grund des § 12 des Vermögensteuergesetzes lagung 1949) vom 16. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
und des § 21 des Bewertungsgesetzes in Verbindung S. 22) ist auch bei Neuveranlagungen und Nachver-
mit§ 11 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens anlagungen der Vermögensteuer und bei \Vertfort-
für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 (Hauptveran- schreibungen und Nachfeststellungen der Einheits-
lagung 1949) vom 16. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I werte gewerblicher Betriebe auf den 1. Januar 1952
S. 22) verordnet die Bundesregierung mit Zustim- anzuwenden.
mung des Bundesrates: §4
Erstreckung der Verordnung auf Berlin
§ 1
Hauptveranlagung der Vermögensteuer Nach § 14 des Gesetzes über die Stellung des Lan-
des Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Ubcr-
Eine Hauptveranlagung der Vermögensteuer wird
ieitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
nicht nach dem Stand vom 1. Januar 1952, sondern
S. 1) in Verbindung mit§ 14 des Gesetzes zur Bewer-
nach dem Stand vom 1. Januar 1953 vorgenommen
tung des Vermögens für die Kalenderjahre 1949 bis
(Hauptveranlagung 1953). Der mit dem 1. Januar 1949
1951 (Hauptveranlagung 1949) vom 16. Januar 1952
beginnende Hauptveranlagungszeitraum endet mit
(Bundesgesetzbl. I S. 22) gilt diese Rechtsverordnung
Ablauf des Kalenderjahres 1952.
mit Ausnahme des § 3 auch im Land Berlin.
§2
§ 5
Hauptfeststellung der Einheitswerte
beim Betriebsvermögen Inkrafttreten
Eine Hauptfeststellung der Einheitswerte für ge- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
kündung in Kraft.
werbliche Betriebe wird nicht nach dem Stand vom
1. Januar 1952, sondern nach dem Stand vom 1. Ja-
Bonn, den 12. März 1953.
nuar 1953 vorgenommen (Hauptfeststellung 1953).
Der Bundeskanzler
§3
Adenauer
Bewertung von Wertpapieren
§ 10 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens Der Bundesminister der Finanzen
für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 (Hauptveran- Schäffer
54 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Erste Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern
in den Rechnungsjahren 1951 und 1952.
Vom 11. März 1953.
Auf Grund des § 6 Abs. 3, des § 9 Abs. 3, des § 21 Rheinland-Pfalz 22 749 000 DM
Abs. 4, des § 23 Abs. 3 und des § 24 Abs. 1 des Schleswig-Holstein 5 178 000 DM
Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Län- Württemberg-Baden 28 245 000 DM
dern in den Rechnungsjahren 1951 und 1952 vom
Württemberg-Hohenzollern 2 454 000 DM.
8. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 665) wird zur
Durchführung des Finanzausgleichs mit Zustimmung
§ 3
des Bundesrates verordnet:
Beiträge und Zuschüsse
§ 1 im Rechnungsjahr 1951
Realsteuereinnahmen der Gemeinden Für das Rechnungsjahr 1951 :werden der Aufbrin-
(1) Für das Rechnungsjahr 1951 werden bei der Er- gungsanteil des Landes Bremen um 2 536 000 DM
rechnung der Realsteuereinnahmen der Gemeinden und die Ausgleichsmasse um 1 268 000 DM herab-
gesetzt (§ 21 Abs. 4 des Gesetzes); die endgültige
in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-
Höhe der Beiträge und Zuschüsse wird wie folgt
Baden und Württemberg-Hohenzollern von den nach
festgesetzt (§ 24 Abs. 1 des Gesetzes):
§ 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes errechneten Ein-
nahmen der Grundsteuer der Grundstücke die fol- 1. Beiträge
genden Beträge, die sich aus dem Wegfall der
Hamburg 36 606 000 DM
Steuerbefreiung des Neuhausbesitzes ergeben, ab-
Hessen 19 011 000 DM
gesetzt (§ 6 Abs. 3 des Gesetzes):
Lindau 656 000 DM
Baden 930 000 DM
Rheinland~ Pfalz 1 851 000 DM Nordrhein-Westfalen 83 153 000 DM
Württemberg -Baden 32 807 ÖOO DM
Württemberg-Baden 2 396 000 DM
Württemberg-Hohenzollern 698 000 DM.
Württemberg-Hohenzollern 454 000 DM.
(2) Für das Rechnungsjahr 1951 werden bei der 2. Zuschüsse
Errechnung der Realsteuereinnahmen der Gemeinden Baden 2 071 000 DM
in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Bayern 13 917 000 DM
Württemberg-Hohenzollern, im Regierungsbezirk
Niedersachsen 26 274 000 DM
Darmstadt des Landes Hessen und im Regierungs-
bezirk Mainz des Landes Rheinland-Pfalz die nach Rheinland-Pfalz 28 858 000 DM
Absatz 1 berichtigten Einnahmen der Grundsteuer Schleswig-Holstein 101 811 000 DM.
der Grundstücke zum Ausgleich einer unterschied-
lichen Einheitsbewertung mit 87,5 vom Hundert an- § 4
gesetzt (§ 6 Abs. 3 des Gesetzes). Anpassung der Vorauszahlungen
im Rechnungsjahr 1952
§ 2 (1) Für das Rechnungsjahr 1952 werden die Vor-
Kriegszerstörungslasten auszahlungen (§ 23 Abs. 1 und 2 des Gesetzes) den
Für das Rechnungsjahr 1951 werden die Rech- Steuereinnahmen der Länder, den Realsteuerein-
nungsanteile der Länder an den Kriegszerstörungs- nahmen und den Ausgleichslasten, die in diesem
lasten wie folgt festgesetzt (§ 9 Abs. 3 des Gesetzes): Rechnungsjahr zu erwarten sind, wie folgt angepaßt
Baden 2 406 000 DM (§ 23 Abs. 3 des Gesetzes):
Bayern 34 264 000 DM 1. Die Vorauszahlungen der ausgleichspflichtigen
Bremen 13 383 000 DM Länder betragen:
Hamburg 40 384 000 DM Baden-Württemberg 52 300 000 DM
Hessen 20 898 000 DM Hamburg 26 500 000 DM
Niedersachsen 21849000 DM Hessen 1200000 DM
Nordrhein-VVestfalen 108 190 000 DM Nordrhein-Westfalen 97 200 000 DM;
Nr. 10 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1953 55
2. die Vorauszahlungen an die ausgleichsberech- zahlungen die im Absatz 1 festgesetzten Voraus-
tigten Länder betragen: zahlungen nicht erreichen oder übersteigen, werden
Bayern a'ooo ooo DM die Unterschiedsbeträge am 15. März 1953 fällig.
Niedersachsen 50 600 000 DM
§ 5
Rheinland-Pfalz 18 600 000 DM
Inkrafttreten
Schleswig-Holstein 100 000 000 DM.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
(2) Die nach § 23 Abs. 1 und 2 des Gesetzes ge- kündung in ~raft.
leisteten und empfangenen Vorauszahlungen werden
Bonn, den 11. März 1953.
mit den im Absatz 1 festgesetzten Vorauszahlungen
verrechnet. Soweit die nach § 23 Abs. 1 und 2 des Der Bundesminister der Finanzen
Gesetzes geleisteten und empfangenen Voraus- Schäffer
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäߧ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (Bun-
desgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Ausbildung
von Kraftfahrzeugführern. Vom 6. März 1953. 47 10.3.53 11. 3. 53
Verordnung TS Nr. 4/53 über einen Sechzehnten Nachtrag zur
Änderung und Ergänzung der Fünften Verordnung über den
Reichskraftwagentarif (Liste der Ausnahmetarife). Vom 7. März
1953, 48 11. 3. 53 16.3.53
Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für
deutsche Auslandsbands (Vereinigte Staaten von Amerika). Vom
7. März 1953. 50 13.3.53 14.3.53
56 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I
Amlsblatt der
Europäismen Gemeinsmaff fü, Kohle und Slahl
Die Ausgaben Nr. 111953 und 2/1953 Jagen den Nummern 5 und 6 des Bundesgesetz-
blattes Teil I bei; sie und die Ausgabe Nr. 111952 (Sonderausgabe) können auch
kostenlos durch den Verlag des Bundesanzeigers bezogen werc:en.
Die Nr. 3/1953 wird kostenlos nur an die Bezieher von 12 aufeinanderfolgenden
Nummern geliefert.
Bezug nur durm den Verlag!
Bezugspreis: .Abonnement von 12 aufeinanderfolgenden Nummern, beginnend mit
Nr. 4/1953, DM 5.- einschließlich Porto und Verpackungsspesen. - Einzelnumr1er
DM 0,50 einschließlich Porto und Verpackungsspesen.
Einzahlungen auf Postscheckkonto Bundesanzeiger Köln 83 400 mit dem Vermerk:
,,Für Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" erbeten.
Verlag des Bundesanzeigers, Köln/Rhein 1, Postfach
Es erscheint:
F undsfellennamweis über die Bundesgesefzgebung
nadt dem Stande vom 31. Dezember 1952
bestehend aus
einer nach Sachgebieten gegliederten systematischen Ubersicht
aller von 1949 bis 1952 im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger verkündeten
Gesetze und Verordnungen
sowie
einer alphabetischen Gesamtübersicht zum Bundesgesetzblatt
für die bisher erschienenen Jahrgänge 1949 bis 1952.
Der Fundstellennachweis stellt ein erschöpfendes Nachschlagewerk über alle seit
1949 im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Rechts-
verordnungen dar.
Der Fundstellennachweis wird im Format DIN A 4, Umfang 64 Seiten, kartoniert
geliefert.
Preis: DM 1.60 einschl. Porto und Verpackung.
Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto Köln 399,
ßundesanzciger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt. Die Bestellung ist lediglich auf
clem Zahlungsabschnitt zu vermerken.
Il c r il u s g c b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei, Bonn
Dus Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch cJ ie Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr)
I'. in z e l s l ü c k c _je anqefancJenc 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglid1 Versandgebühren DM 0,10) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
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