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Bundesgesetzblatt
Teil I
1952 Ausgegeben zu Bonn am 3l. Oktober 1952 Nr.46
Tag Inhalt: Seite
20. 10.52 Vcrordnunq über dc~n Ti.1rc1tarif ••• 721
28. 10. 52 Verordrrnng zm VNlünqorung der Verordnunq über die vorE\.t1fige Unterbringunq von Flücht-
lingen uus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin . . 728
Verordnung über den Taratarif.
Vom 20. Oktober 1952.
Auf Grund des § 62 Abs. 6 des Zollgesetzes vom Bezeichnung der Ware
20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Tarif~ Tarasätze,
Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zoll- nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
gesetzes und der Verbrauchsteuergesetze vorn
23. Mai 1952 (BundesgesetzhL I S. 317) wird hiermit (noch
verordnet: aus 0701)
Körbe: ohne Deckel 13;
§ 1
Säcke: 1.
Der Taratarif (§ 62 Abs. 5,, § 108 Abs. 5 des Zoll-
gesetzes) erhält mit Wirkung vom 1. Oktober 1951 aus 0804 \Veintrauben:
folgende Fassung: A-frisch
Taratarif Tarasätze:
Vorbemerkungen Kisten: unvollständige:
Die Tarasätze und Zusatztarasätze sind in Hun- Holzsteigen, Darren: mit Deckel
dertteilen des Rohgewichts, die Tarazuschlagsätze 13, ohne Deckel 11,
in Hundertteilen des Eigengewichts der Waren an- andere {Gitterkisten, Horden
gegeben. Soweit für einzelne Umschließungen die oder dergleichen) mit und ohne
Tarasätze nach den1 Gewicht der Packstücke ge- Deckel 13,
staffelt sind, beziehen sich die Gewichtsangaben vollständige:
auf das Rohgewicht der Packstücke. mit Tafeltrauben in Sägespä-
nen oder dergleichen 47,
Bezeichnung der Ware
Tarif- Turasätze sonst, auch ohne Deckel 16;
nummer Zusatztarasätze und Ta'razuschlagsätze Fässer: unvollständige 11, Fässer mit
Tafeltrauben in Sägespänen
aus 0701 Gemüse und andere Küchengewächse, oder dergleichen 31, sonst 16;
frisch oder gekühlt;
Körbe: mit Deckel 8, ohne Deck.el 6.
D-Tomaten
G-Spargel aus 0806 Äpfel, Birnen, Quitten, frisch:
aus I - A-Apfel
1 - Blumenkohl aus B _:_ Birnen
ausK- 2 - andere (als Mostbirnen)
1 - Kopfsalat
Tarasätze:
2 - Spinat, Endiviensalat und für Apfel, Birnen, ausgenommen Most-
Kochsalat
obst:
ausL -
Kisten: vollständige:
1 - KaroltPn und Möhren
durch rahrnenartig ange-
M -· I-Iülsengemüse, auch ausgelöst
brachte Holzleisten an den
ausN- Längsseiten verstärkt und
1 -- Gurken mit Holzwolle ausgelegt 20,
Tarasätze: mit Pappeinsätzen, ausgelegt
mit Holzwolle 29,
Kisten: Gitterkisten ohne Deckel mit
Salat 18, Holzsteigen 12, an- andere aus weichem Holz:
dere 20; Apfel 16, Birnen 18,
722 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Bezeichnung der Ware Bezeichnung der Ware
Tarif- Tarasätze, Tarif- Tarasätze,
nummer Zt1s<1lztarasütze und Tarazuschlagsätze nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
(noch (noch
aus 0806) aus 0901)
un vo 11s ländi ge: doppelte:
aus weichem Holz mit Lücken aus losen oder netzartigen
zwischen den Brettern bis zu Geweben 1,40,
1 1/'!. cm, auch mit gewölbtem sackartige, deren innere Lage
Decke] und gewölbtem Bo- aus Papier besteht 2,
den: Apfel 15, einfache:
Git lerkis ten 12, Gitterkisten aus leichten Geweben 0,80,
ohne Deckel: mit Äpfeln aus aus losen, auch netzartigen
Dänemark oder aus der Geweben 0,65;
Schweiz 12, mit Äpfeln oder für gebrannten Kaffee, weder gemah-
Birnen aus Italien 10, Holz-· len· noch mit anderen Stoffen ver-
steigen 11, Darren: mit Bir- mischt, einschließlich Abfall:
nen ans Italien 10, Horden:
mit Birnen aus Italien 10; Kisten: 20;
Fässer: 20;
Pässer: 13; Körbe: 13;
Körbe: aus Holzspan 8, andere 11. Ballen: 6.
aus 0807 Steinobst, frisch: 0902 Tee, einschließlich Ahfall:
A -· - Aprikosen Tarasätze:
B Pfirsiche, einschließlich Brugnolen
Kisten: a .,s drei dünnen, nach der Rich-
1
und Nektarinen
tung ihrer Holzfasern quer
C Kirschen und Weichseln
aufeinander geleimten Holz-
D Pflaumen und Zwetschgen
lagen, an den Kanten mit
Tarasdtze: Eisenblechbeschlag, mit Me-
für Aprikosen und Pfirsiche: tall oder Papier oder mit
Kisten: Gitterkisten 14, Holzsteigen beiden ausgelegt 14,
12, andere 19; andere:
Fässer: 19; mit Metall ausgelegt oder
Körbe: aus Holzspan 8, andere 11; mit Blecheinsatz versehen
für Kirschen, Weichseln, Pflaumen und und außerdem außen mit
Zwetschgen: Papier beklebt oder innen
mit Papier beklebt oder aus-
Kisten: Gitterkisten 13, Holzstei-
gelegt 21,
gen 12, Darren: mit Pflau-
men aus Italien 11. aus .rohem hartem Holz:
nur mit Blei ausgelegt oder
aus 0808 Beeren, frisch: nur mit Blecheinsatz ver-
A Erdbeeren sehen 18,
Tarasälze: aus rohem weichem Holz:
Kisten: Holzsteigen 26, Darren aus nur mit Blattblei ausgelegt 22,
Italien 17, andere 10; nur mit Blattzinn aus-
Fässer: 10; gelegt 21,
Körbe: mit und ohne Deckel, auch aus aus rohem hartem oder
Holzspan 7. weichem Holz, außen mit
Papier beklebt und innen
aus 0901 Kaffee, auch gebrannt oder koffeinfrei, ein- mit Blattblei und Papier aus-
schließlich Abfall, Schalen und Häutchen: gelegt, mit Mattenumhül-
Tarasätze: lung versehen, bei einem
für nicht gebrannten Kaffee, einschließ- Gewicht von mehr als 5 kg,
lich Abfall: nach Abnahme der Matte 21,
Kisten: von weniger als 2 dz: aus nicht mit Metall ausgelegt:
weichem Holz 16, andere 17, von 20 kg oder darunter 24,
von 2 dz oder darüber 12; von mehr als 20 kg bis ein-
Fässer: mit Dauben aus hartem schließlich 30 kg 21, von
Holz 10, andere 8; mehr als 30 kg 19,
Körbe: 9; sonst 23.
Ballen: 2; aus 0904 Pfeffer der Gattung „Pi per", Paprika der
Säcke: Kaffee 1,40; Gattung „Capsicum" und Pimente der
andere Umschließungen: Gattung „Pimenta":
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1952 723
Bewichnung der Ware Bezeichnung der Ware
Tarif- Tarasätze, Tarif- Tarasätze,
nummer Zusal.zl.c.nasülze und Tarazuschlagsätze nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
(noch (noch 1701)
aus 0904) anderer fester Verbrauchs-
B -Paprika zucker: Farin (Zuc1<-ermehl) 13,
sonst 14,
C-Pimente
andere: Brotzucker 8, Kandis 7,
Tarasütze: anderer fester Zucker 10;
für Paprika: Körbe: Kanasserkörbe: Rohzucker und
Kisten 18; Fässer 16; Körbe 13; Farin 8, anderer fester Zucker
Ballen 5; 7, andere 7;
andere Umschließungen: Ballen: Rohrzucker 2;
Papiersäcke, sogenannte, aus mehre- Säcke: Rohrzucker 1, kristallisierter
ren Lagen Packpapier hergestellt, mit Rübenzucker 0,90;
gemahlenem Paprika 1; einfache Umschließungen aus leichten
für Pimente: Geweben:
Kisten 19; Pässer 16; Körbe 13; kristallisierter Rübenzucker
Ballen 5. 0,80.
0905 Vanille: 1801 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder ge-
Tarasätze: röstet:
Kisten 19; Fässer 16; Körbe 13; Ballen 5. Tarasätze:
für geröstete und geschälte Kakao-
0907 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und bohnen (einschließlich Bruch):
Stengel):
Kisten: aus hartem Holz 20, aus wei-
Taras ätze: chem Holz 14;
Kisten 19; Fässer 16;.Körbe 13; Ballen S. Fässer 20; Körbe 13; Ballen 6;
aus 0909 Anis, Sternanis (Badian), Fenchel, Korian- für andere Kakaobohnen (einschließlich
der, Kümmel aller Art und Wacholder- Bruch):
beeren: Kisten 13;
A - Sternanis
Fässer: mit Dauben aus hartem Holz
B -- Kümmel aller Art 13, andere 10;
aus C - Anis, Fenchel und 'Koriander Körbe 9;
2 - gemahlen oder sonst zer- Ballen 3;
kleinert
Säcke mit rohen Kakaobohnen 1,50.
D - Wacholderbeeren
Tarasätze: 2204 Traubenmost (teilweise vergorener Trau-
bensaft), einschließlich Traubenmost ohne
für Sternanis:
Alkohol stumm gemacht:
Kisten 19; Fässer 16; Körbe 13;
Ballen 5; Tarasätze:
für Kümmel, Anis, Fenchel, Koriander: für Traubenmost (ausschließlich Wein-
Kisten 12; Fässer 12; maische):
r Uberkisten 11; Uberfässer 11; beim
für getrocknete Wacholderbeeren:
Kisten 13; Fässer 9; Säcke 1; Eingang in Flaschen, Krügen oder
dergleichen: Kisten 24; Fässer 24;
für gemahlene Wacholderbeeren:
Körbe 16;
Kisten 16; Fässer 10.
Tar azuschlagsa tz:
aus 0910 Safran und andere Gewürze:
Tarasälze: für Traubenmost (ausschließlich Wein-
maische):
für Safran- und Ingwer:
beim Eingang in Fahrzeuge·n, die
Kisten 19; Fässer 16; Körbe 13;
Ballen 5. zum Versand von Flüssigkeiten ohne
Umschließung eingerichtet sind, 17;
1701 Rüben- und Rohrzucker: Tarasätze:
Tarasätze: für Weinmaische:
Kisten: Kandis 9, Würfelzucker 11, an- Kisten: (nur beim Eingang in Fla-
derer fester Zucker 13; schen, Krügen oder derglei-
Fässer: mit Dauben aus hartem Holz: chen, auch ohne Deckel) 16;
Rohzucker 12, fester Ver- Fässer: (nur beim Eingang in Fla-
brauchszucker aus Zuckerrohr schen, Krügen oder derglei-
8; chen) 16;
724 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Bezeichnung der Ware Bezeichnung der Ware
Tarif• Tarasätze, Tarif- Tarasätze,
nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
·(noch 2204) (noch 2207)
Tarazuschlagsa tz: beim Eingang in Flaschen, Krügen
für Weinmaische: oder dergleichen:
beim Eingang in Fahrzeugen, die Kisten: von 50 kg oder darunter 22,
.,l zum Versand der Flüssigkeiten ohne von mehr als 50 kg 17;
,.,, Umschließung eingerichtet sind, oder Fässer: von 1 dz oder darunter:
in anderer als handelsüblicher un- mit ganzen Flaschen 22,
mittelbarer Umschließung 20. mit halben Flaschen 24,
Handelsüblich sind z. ß; hölzerne von mehr als 1 dz 19;
Fässer als unmittelbare äußere Ver- Körbe: von 40 kg oder darunter 12,
sandumschließung, Flaschen, Krüge von mehr als 40 kg 10;
oder dergleichen als unmittelbare
für die übrigen Getränke:
inl).ere Umschließung.
Uberkisten 11; Uberfässer 11; beim
Standen, Butten und Kufen sind als
Eingang in Flaschen, Krügen oder
handelsübliche Umschließungen nicht
dergleichen: Kisten 24; Fässer 24;
anzusehen.
Körbe 16;
2205 Wein aus frischen Trauben; mit Alkohol Tarazuschlagsatz:
stummgemachter Most (Mistella):
für andere Getränke als Schaumwein:
Tarasätze: beim Eingang in Fahrzeugen, die
für Schaumwein: zum Versand der Flüssigkeiten ohne
beim Eingang in Flaschen, Krügen Umschließung eingerichtet sind, 17.
oder dergleichen: 2208 Äthylalkohol (z. B. absoluter Alkohol,
Ki;;ten: von SO kg oder darunter 22, Primasprit, Feinsprit), auch vergällt:
von mehr als 50 kg 17; Tarasätze:
Fässer: von 1 dz oder darunter: für Behältnisse mit einem Raumgehalt
mit ganzen Flaschen 22, von 15 l oder mehr:
mit halben Flaschen 24, Uberkisten: von weniger als 3 dz 12,
·r von mehr als 1 dz 19; von 3 dz oder darüber 8;
Körbe: von 40 kg oder darunter 12, Uberfässer: von weniger als 3 dz 12,
von mehr als 40 kg 10; · von 3 dz oder darüber 8; .;
für Dessertwein, Mistella und andere für Behältnisse mit einem Raumgehalt
Weine (Absätze B und C): · unter 15 l:
Uberkisten 11; Uberfässer 11; beim Kisten: 24;
Eingang in Flaschen, Krügen oder Fässer: (soweit es sich nicht um un-
dergleichen: Kisten 24; Fässer 24; mittelbare Umschließungen
Körbe 16; handelt) 24;
Tarazuschlagsatz: Körbe: 16;
für Dessertwein, Mistella und andere Tarazuschlagsa tz:
Weine (Absä\ze B und C):
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum
beim Eingang in Fahrzeugen, die Versand der Flüssigkeiten ohne Um-
zum Versand cler Flüssigkeiten ohne schließung eingerichtet sind, 25;
Umschließung eingerichtet sind, 17.
2209 Trinkbranntwein, Likör und andere alko-
2206 Wermutwein· und andere. unter Verwen- holische Flüssigkeiten, anderweit weder
dung von aromatischen Pflanzen oder genannt noch inbegriffen:
Stoffen hergestellte Weine: Tarasätze:
Tarasätze: für Behältnisse mit einem Raumgehalt
Uberkisten 11 ; Uberfässer 11; beim von 15 l oder mehr:
Eingang in Flaschen, Krügen oder der- Uberkisten: von weniger als 3 dz 12,
gleichen: Kisten 24; Fässer 24; Körbe 16; von 3 dz oder darüber 8;
Tarazuschlagsatz: Uberfässer: von weniger als 3 dz 12,
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum von 3 dz oder darüber 8;
Versand der Flüssigkeiten ohne Um- für Behältnisse mit einem Raumgehalt
schließung eingerichtet sind, 17. unter 15 l:
2207 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere Kisten: 24;
vergorene Getränke: Fässer: (soweit es sich nicht um un-
Tarasätze: mittelbare Umschließungen
für Schaumweine (Absatz A-1 und aus handelt) 24;
Absatz B): Körbe: 16;
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonri, den 31. Oktober 1952 725
Bezeichnung der Ware Bezeichnung der Ware
Tarif• Tarasätze, Tarif- Tarasätze,
nummer Zusatztarasi.itze und Tarazuschlagsätze nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
(noch 2209) (noch 2401)
Tarazuschlagsütze: weben am Kopf, an den Rän•
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum dem des Geflechts mit Strik-
Versand der Flüssigkeiten ohne Um- ken vernäht, ausgelegt mit
schließung eingerichtet sind: Liköre Bastplatten oder harten Palm-
und andere versetzte Branntweine 17; blattplatten, 14,
Arrak, Rmn, Kognak 20; andere 25. aus Bastplatten oder harten
Palmblattplatten, mit Strik-
2210 Speiseessig: ken oder Tauen verschnürt,
Turasätze: mit nur gegorenen Tabak-
Kisten 24; blättern aus Kuba, im Ge•
Fässer: (soweit es sich nicht um un- wicht:
mittelbare Umschließungen handelt) 24; bis 60 kg, auch mit Leinen~
Körbe 16. umhüllung, 14,
Ta.razuschlagsatz: von über 60 kg bis 70 kg,
beim Eingang in Ft1hrzeugen, die zum auch mit Leinenumhüllung,
Versand der Flüssigkeiten ohne Um- 11,
schließung eingerichtet sind, 17. von über 70 kg bis 80 kg,
2401 Tabak, unvenubeitet; Rippen und Stengel; auch mit Leinenumhüllung,
Tabakabfall: 9,
Tarasätze: von über 80 kg:
für nichtentrippte Tabakblätter und für mitLeinenumhüllung, 10,
Abfall von unverarbeiteten Tabak- ohneLeinenumhüllung, 8,
blättern: sonst, auch mit Leinenum-
Kisten: ganz oder teilweise aus hüllung, 12,
Sperrholz 15, aus weichem einfache aus schwerem Lei-
Holz, mit nur gegorenen Ta- nen, innerhalb dessen sich
bakblättern aus Italien, bei auf zwei Längsseiten je 4 -
einem Rohgewicht von 1,75 zusammen also 8 - neben-
dz oder darunter 15, einandergelegte Zedernholz-
andere von 1,75 dz oder brettchen von der Länge der
darunter 25, von mehr als Packstücke befinden, 9,
1,75 dz 22; aus Tierhäuten, 8,
Fässer: von 4 dz oder darunter 15, aus Schilfgeflecht, mit Strik-
von mehr als 4 bis einschließ- ken verschnürt, mit Jutege-
lich 6 dz 13, von mehr als webe oder doppeltem Leinen
6 bis einschließlich· 7 dz 10, umhüllt, 4,
von mehr als 7 dz 9; aus dickem Bastgeflecht, mit
Körbe: aus Weidenruten, von weni- Stricken oder Tauen ver-
ger als 70 kg 17, von 70 kg schnürt, mit Jutegewebe und
oder darüber 13, aus Wei- leichtem Leinen umhüllt, 1,
denruten, mit Leinenumhül-
aus Schilf- und Haargeflecht
lungen, 22,
oder aus diesem Geflecht und
aus Weidenruten, mit Deckel Leinen zusammengesetzt, 7,
aus Leinen, 15,
aus doppeltem Schilfgeflecht,
aus Weidenruten, ohne Dek• mit Garn zusammengenäht,
kel, mit Leinenumhüllung, 21, mit Stricken oder Tauen ver-
aus hartem Schilfgeflecht schnürt, auch mit Bambus-
(Rohrgeflecht), ausgelegt mit stäben versteift, auch mit ge-
Schilfblättern, mit Stricken spaltenem Rohr geschnürt, 5,
oder Tauen verschnürt, 10;
aus schweren Schilfmatten,
andere Umschließungen: mit Stricken vernäht und mit
aus Schilfgeflecht, ausgelegt Stricken oder Tauen ver-
mit Bastplatten oder harten schnürt (mit sogenannten
Palmblattplatten, mit Stricken Mexicotabaken), 4,
oder Tauen verschnürt, auch aus Leinen oder Jute, mit
mit Leinenumhüllungen, 13, Unterlage von weichen Bast-
aus· Schilfgeflecht (am Kopf platten oder weichen Palm-
ohne solches), auch mit Ge- blaHplatten, 6,
726 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Bezeichnung der Ware Bezeichnung der Ware
Tarif- Tarnsätze, Tarif- Tarnsätze
nummer Zusatzlarnscttze und Tarazuschlagsätze nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
(noch 2401) (noch 2401)
aus Schilfplalten, mit Strik- ohne Papiereinlage:
ken oder Tauen verschnürt, mit Tabakblättern aus
auch mil Leinenurnhüllung, 5, Bulgarien, aus Griechen-
aus Schilfmatten außen und land oder der Türkei 2,
Flechtwerk von gespaltenem aus leichtem Jutegewebe,
Bambus innen, mit Stricken außen mit Stricken ver-
oder Tauen verschnürt, 5, schnürt, mit Tabakblättern
aus Schilfgeflecht an den aus Ungarn 1,5,
Breitseiten und Haargeflecht aus Jutegewebe (an den bei-
an den Schmalseiten, ganz den Stirnseiten und einer
oder teilweise mit Leinen be- iangen Schmalseite des Pack-
näht, 5, stücks) und Papier (an den
aus feinem Bastgeflecht, aus- beiden Flachseiten und der
gelegt mit weichen Bastplat- zweiten langen Schmalseite
ten und dünnem Schilfge- des Packstücks), an der äuße-
flech t, mit Stricken oder ren Seite mit Bindfaden ver-
Tauen verschnürt: von 1 dz schnürt, mit Tabakblättern
oder darunter 5, von mehr aus Bulgarien und Griechen-
als 1 dz 4, land 2,
aus feinem Bastgeflecht, aus- für ganz oder teilweise entrippte
gelegt mit dünnem Schilfge- T<!bakblätter:
f1ech t, mit gespaltenem Rohr Kisten 16; Fässer 16; Körbe: Ka-
geschnürt, auch mit Leinen- nasserkörbe 12, andere 13; Um-
urnhüllung (mit Tabakblät- schließungen aus Tierhäuten, mit ge-
tern von Manilatabak), 3, beizten Taba~blättern 6; Ballen 6.
aus feinem hartem Bast- oder für Rippen und Stengel:
Rohrgeflecht oder aus Matten Fässer von 6 dz oder darunter 11;
von gleich schwerem oder sonst wie für nichtentrippte Tabak-
schwererem Stoff, 3, blätter.
aus weichen Bastmatten, in-
nen ausgelegt mit Schilfplat- aus 2402 Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge, Tabak-
ten, mit Rohrstricken ge- laugen und Tabaksoßen:
schnürt (mit Tabakblättern Tarasätze:
von Manilatabak), 3,
für Tabakwaren (Absätze A bis F):
einfache aus teils leichtem,
Kisten 16; Fässer 16; Körbe: Ka-
teils schwerem Jutegewebe,
nasserkörbe 12, andere 13; Um-
auch mit Papier ausgelegt und
schließungen aus Tierhäuten, mit Ka-
mit Bindfaden verschnürt, 3,
rotten, Stangen und Rollen zur Her-
einfache aus Haargeflecht stellung von Schnupftabak 8; Bal-
(auch gewebeartig hergestell- len 6;
tem) und Leinen, auch mit
Stricken oder Tauen ver- Zusatztarasätze:
schnürt, 3, für Zigarren:
einfache aus Jutegeflecht . kleine Kisten 24, Körbchen 12, Papp-
(auch gewebeartig hergestell- kasten 12;
tem) und Leinen, 3, für Zigaretten und feingeschnittenen
aus leichten Matten, 2, Rauchtabak:
aus leichten Matten, auch mit kleine Kisten 24; Umschließungen
Papier ausgelegt, mit Strik- aus Metall 20, Körbchen 12, Papp-
ken oder Tauen verschnürt, kasten 12.
auch mit Pappe an den äuße-
ren Kanten versehen, 2,5, aus 2708 01 und Erzeugnisse der Destillation des
Steinkohlenteers oder nichtparaffinischer
aus teils leichtem feinerem,
Mineral teer arten:
teils netzartig gewebtem grö-
berem Jutegewebe: aus B- andere:
mit Papiereinlage: 1 - Benzol-, Toluol- und Xylol-
erzeugnisse
mit Tabakblättern aus
Bulgarien3,ausGriechen- Tarazuschlagsatz:
land 2,5, aus der Tür- beim Eingang in Fahrzeugen, die zum
kei 2, Versand der Ware ohne Umschließung
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1952 727
Bezeichnung der Ware Bezeichnung der Ware
Tarif- Tarasätze Tarif- Tarasätze
nummer Zusatzlarasfüze und Tarazuschlagsätze nummer Zusatztarasätze und Tarazuschlagsätze
(noch,, 2713 Paraffin:
aus 2708) Tarasätze:
eingerichtet sind, oder in anderer als Kisten: aus schweren Brettern, mit ge-
handelsüblicher unmittelbarer Um- reinigtem Paraffin 16, aus leich-
schließung 20, ten Brettern mit gereinigtem
Handelsüblich sind z.B. hölzerne Fäs- Paraffin 10;
ser, Glasballons und Glasballons mit Fässer: aus weichem Holz: mit gerei-
Korbu_mschließung als unmittelbare nigtem Paraffin 8, mit rohem
äußere Versand umschließung, Flaschen, Paraffin 9; aus hartem Holz:
Krüge oder dergleichen, z.B. Glasbal- mit rohem oder gereinigtem
lons, Blechkanister, Blechtuben als un- Paraffin 9.
mit.t.elbare innere Umschließung.
Eiserne Fässer, Blechtrommeln, Blech- aus 2922 Einbasische Säuren, ihre Anhydride und
kannen und Blechkanister als unmittel- Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und
bare äußere Versandumschließung sind Nitroderivate sowie ihre Salze und
als handelsübliche Umschließung nicht Ester:
anzusehen. aus A - 2 - a -
1 - Essigsäure mit
2710 Erdöl, Schieferöl und ähnliche Mineralöle:
einem Essigsäure-
Tarasätze: gehalt von mehr
für Schmieröle und Paraffinum liqui- als 10 bis 15°/o des
dum: Gewichts
Kisten 13 für nichtflüssige Waren, Tarasätze:
für flüssige nur beim Ein- Kisten 24
Pässer 13 nur beim Eingang in
gang in Flaschen, Krügen
Körbe 16 oder dergleichen; Fässer 24 Flaschen oder Kruken.
Körbe 16
Tarazuschlagsätze:
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum aus 3404 Schmiermittel, mit Olen oder Fetten aller
Versand der Flüssigkeiten ohne Um- Art hergestellt, auch mit anderen Stoffen
schließung eingerichtet sind, oder in versetzt:
anderer als handelsüblicher unmittel- ausA-
barer Umschließung 1 - Mineralschmieröl enthaltend,
a) für unbearbeitetes Erdöl 20 mit einem Gehalt an Schmier-
öl von mehr als 100/o
b) für Leichtöle 29
c) für mittelschwere Ole 25 Tarazuschlagsatz:
d) für Schweröle 20 beim Eingang in Fahrzeugen, die zum
Versand der flüssigen Ware ohne Um-
Handelsüblich sind z. B. hölzerne Fäs- schließung eingerichtet sind, oder in
ser, Glasballons und Glasballons mit anderer als handelsüblicher unmittel-
Korbumschließung als unmittelbare barer Umschließung 20.
äußere Versandumschließung, Flaschen,
Krüge oder dergleichen, z.B. Glasbal- Handelsüblich sind z. B. hölzerne
lons, Blechkanister, Blechtuben als un- Fässer, Glasballons, Glasballons mit
mittelbare innere Umschließung. Korbumschließung, für feste Schmier-
mittel auch Kisten als unmittelbare
Eiserne Fässer, Blechtrommeln, Blech-
äußere Versa.ndumschließung, Flaschen,
kannen und Blechkanister als unmittel-
Krüge oder dergleichen, z. B. Glasbal-
bare äußere Versandumschließung sind
lons, Blechkanister, Blechtuben als un-
als handelsübliche Umschließung nicht
mittelbare innere Umschließung.
anzusehen.
Eiserne Fässer, Blechtrommeln, Blech-
2711 Gasförmige Kohlenwasserstoffe: kannen, Blechkanister als unmittelbare
Tarazuschlagsatz: äußere Versandumschließung sind als
für verdichtete gasförmige Kohlen- handelsübliche Umschließung nicht an-
wasserstoffe, beim Eingang in Fahr- zusehen.
zeugen, die zum Versand ohne Um- § 2
schließung eingerichtet sind, 100.
Der Taratarif wird mit Wirkung vom Tage des
2712 Vaselin: Inkrafttretens dieser Verordnung wie folgt geändert
Tarazuschlagsatz: oder ergänzt:
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum 1. In der Tarifnummer 0902 (Tee usw.) wird der
Versand des Erzeugnisses ohne Um- Tarasatz für Kisten aus drei dünnen, nach der
schließung eingerichtet sind, 20. Richtung ihrer Holzfasern quer auf einander ge-
7.28 Bundesgesetz1Jlatl, Jahrgang 1952, Teil I
leimten lloLllctgen, an den Kanten mit Eisen- „ Fässer: von 4 dz oder darunter: a.us weichem
blechbeschlag, mit Metall oder Papier oder mit Holz 16, aus hartem Holz oder
beiden ausgelcgl ersetzt durch „ 12,5". überwiegend aus hartem Holz 19;
2. In der Tarifnummer 2204 erhält der Absatz von mehr als 4 bis einschließlich
,,Tarazuschlagsatz für Traubenmost (ausschließ- 6 dz: aus weichem Holz 13, aus
lich Weinm.aische}" folgende Fassung: hartem Holz oder überwiegend aus
,, Tarazuschlagsalz: hartem Holz 15;
für Traubenmost (ausschließlich Wein- von mehr als 6 dz: aus weichem
maische): Holz 10, aus hartem oder überwie-
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum gend aus hartem Holz 11."
Versand der Flüssigkeiten ohne Um- 5. Folgende Tarabestimmung wird eingefügt:
schließung eingerichtet sind, oder in an- „ aus 2714 Nebenerzeugnisse und Rückstände
deren als handelsüblichen unmittelbaren aus der Erdöl- oder Olschieferverar-
Umschließungen 17. '' beitung, anderweit weder genannt
3. In der Tarifnumrner 2205 erhält der Absatz noch inbegriffen:
„ Tarazuschlagsa lz für Dessertwein, Mistella A - amorphes Paraffin aus Erdöl
Pnd andere Weine (Absi:itze Bund C)" folgende oder Olschiefer, auch Paraffin-
Fassung: gatsch
,, Tarazuschlagsc:tlz: Tarasätze:
für Dessertwein, Mistella und andere Weine Kisten: aus schweren Brettern 16,
(Absätze B und C): aus leichten Brettern 10;
beim Eingang in Fahrzeugen, die zum Fässer: 9."
Versand der Flüssigkeiten ohne Um- § 3
schließung eingerichtet sind, oder in an- Diese Verordnung tritt am siebenten Tage nach
deren als hande]süblichen unmittelbaren ihrer Verkündung in Kraft.
Umschließungen 17."
Bonn, den 20. Oktober 1952.
4. In der Tarifnummer 2401 erhält der Absatz
„Fässer" der Tarasätze für nicht entrippte Der Bundesminister der Finanzen
Tabakblätter folgende Fassung: Schäffer
Verordnung zur Verlängerung
der Verordnung über die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen
aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin.
Vom 28. Oktober 1952.
Auf Grund des Artikels' 119 des Grundgesetzes § 3
für die Bundesrepublik Deutschland verordnet die Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 1952 in
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrate::;: Kraft.
Bonn, den 28. Oktober 1952.
§ 1
Der Bundeskanzler
Die Geltungsdauer der Verordnung über die vor- Adenauer
läufige Unterbringung von Flüchtlingen aus der
sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch Der Bundesminister für Vertriebene
besetzten Sektor von Berlin vom 12. August 1952 Dr. L u k a s c h e k
(Bundesgesetzbl. I S. 413) wird bis zum 31. März
1953 verlängert. Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
§ 2
Der Bundesminister der Finanzen
Die Verordnung gilt nach Maßgabe des § 13 des Schäffer
Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im
Finanzsystem des Bundes (Drittes Uberleitungs- Der Bundesminister
gesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) für gesamtdeutsche Fragen
auch im Lande Berlin. Jakob Kaiser
Das Bundesgesetzblatt ersd1eint in zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil II - Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis
vierteljahrlich für Tei.i I ::::: DM 4 00_ für Teil II :::: DM 3.00 fzuzüqlich Zustellgebühr), - Einzelstücxe je angefangene 24 Seiten DM O 40
(zuzüglich Versanclgebühren DM 0.10). - Zusendung einzelner Stüdrn per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf
Postscheckkonto .Bundesanzeigr,r-Verlags-Grnb[L-Bundesgeselzblalt" Köln 399 - Herausgeber: Der Bundesministe1 dPr Justiz. Verlag, Bundes-
an-r.r,iqr,1-Verlags-GmblL, Bonn/Köln. Druck: Kölne1 Pressedruck GmbH„ Köln, B1eite Straße 70.