389
Bundesgesetzblatt
Teil I
1952 Ausgegeben zu Bon n am 31. Ju I i 19 5 2 Nr. 30
Tag Inhalt: Seite
25. 7. 52 Gesetz iiber die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaft-
steuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1952 . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . 389
30. 7.52 Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von
Berlin (West) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
30. 7.52 ZW<'.ites Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393
25. 7.52 Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1952 . . 394
26. 7. 52 Fünfte Verordnung über Ausdehnung der- Unfallversicherung auf Beruf.skrankheiten (Fünfte
Berufskrankheiten-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
24. 7. 52 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mnstern und Warenzeichen auf Aus-
stl~llungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : . . . . , . . . . . . . . . . . 398
18. 7. 52 fü)richliqunq des Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesep. (Landpachtgesetz) vom
25. J Llni 1952 lBundesgesetzbl. I S. 343) • . . • 398
Hinweis c1uf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . • • • . . . . . . • • . . . . . 399
Gesetz über die Inanspruchnahme
eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
durch den Bund im Rechnungsjahr 1952.
Vom 25. Juli 1952.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- § 4
rates das folgende Gesetz beschlossen: Die Finanzämter führen die nach § 1 in Anspruch
§ 1 genommenen Einnahmen täglich an die Bundes-
Im Rechnungsjahr 1952 nimmt der Bund zur hauptkasse ab. Der Bundesminister der Finanzen
Deckung seiner durch andere Einkünfte nicht ge- kann zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens
deckten Ausgaben 37 vom Hundert der Einnahmen die Abführung der Einnahmen anderweitig regeln.
in Anspruch, die den Ländern im Rechnungsjahr § 5
1952 aus der Einkommensteuer und der Körper-
Die nach diesem Gesetz vom Bund in Anspruch
schaftsteuer zufließen.
genommenen, auf die Zeit vom 1. April bis 31. Juli
§ 2 1952 entfallenden und für diese Zeit noch nicht
(1) Bleibt der Anteil eines Landes an der Ein- abgeführten Einnahmen sind bis zum 31. August
kommensteuer und der Körperschaftsteuer im Rech- 1952 an die Bundeshauptkasse abzuführen. Der
nungsjahr 1952 hinter 105 vom Hundert des diesem Bundesminister der Finanzen kann einem Land
Land im Rechnungsjahr 1951 verbliebenen Anteils auf Antrag Fristverlängerung gewähren.
an der Einkommensteuer und der Körperschaft- § 6
steuer zurück, so ist der nach § 1 dem Bund zu-
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe der §§ 12 und
stehende Anteil entsprechend zu kürzen.
14 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin
(2) Ubersteigt das Aufkommen der dem Bund im Finanzsystem des Bundes (Drittes Uberleitungs-
zustehenden Steuern und Zölle im Rechnungsjahr gesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. J S. 1)
1952 den Betrag von 15 624 Millionen Deutsche auch im Land Berlin.
Mark, so ist der nach § 1 dem Bund zustehende
Anteil für je 100 Millionen Deutsche Mark Mehr- § 7
einnahme um je 1 vom Hundert zu kürzen. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April
(3) Der Bundesminister der Finanzen trifft mit 1952 in Kraft.
Zustimmung des Bundesrates die für das Verfahren
der Kürzung erforderlichen Bestimmungen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
§ 3 Bonn, den 25. Juli 1952.
Soweit die nach diesem Gesetz vom Bund in
Anspruch genommenen Einnahmen den Gesamt- Der Bundespräsident
betrag von 4 200 Millionen Deutsche Mark über- Theodor Heuss
steigen, erstattet der Bund den Ländern den Mehr-
betrag. Das einzelne Land wird an dem Erstattungs- Der Bundeskanzler
betrag in dem Verhältnis beteiligt, in dem seine
Adenauer
um den Bundesanteil gekürzten Einnahmen aus der
Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zu
den Gesamteinnahmen der Länder aus diesen Der Bundesminister der Finanzen
Steuern im Rechnungsjahr 1952 stehen. Schäffer
390 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes
zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West).
Vom 30. Juli 1952.
Dcr BundcsLaq haL mit Zuslirnrnung des Bundes stände erwirbt oder Werkleistungen
rales das fol~J<·ndc Ccsetz beschlossen: erhält;
Artikel 1 3. eine im Bundesgebiet gelegene Be-
triebstätte eines Unternehmers, der
Das Ccselz zur Förderung der Wirtschaft von seinen Sitz außerhalb des Bundesge-
Groß-Berlin (West) vom 7, März 1950 (Bundesge- biets und Berlins (West) hat.
setzbl. S. 41) in der Passung des Gesetzes zur Än-
derung des Gesetzes zur FiirdE~rung der Wirtschaft (2) Westberliner Unternehmer im Sinn die·
von Groß-Berlin (West) vom 21. Juli 1951 (Bundes- ses Gesetzes ist
gesetzbl. I S. 4G2) und des Zweiten <.::;esetzes zm 1. ein Unternehmer, der seinen Sitz in
Änderung des Gesetzes zur Fördern ng der Wirt- Berlin (West) hat, einschließlich seiner
schaft von Berlin (West) vom 20. März 1952 (Bun- im Bundesgebiet gelegenen Betrieb-
desgesetzbl. I S. 138) wird wie. folgt geändert: stätten, soweit nicht die Vorschrift
des Absatzes 1 Nummer 2 Anwen-
1. Der Artikel I erhält tolgende Fassung: dung findet;
„Artikel I 2. eine in Berlin (West) gelegene Be-
Bundesgaranlie zur Sicherung triebstätte eines Unternehmers, der
cles Warenverkehrs mit Berlin (West) seinen Sitz im Bundesgebiet, im Saar·
gebiet oder im Ausland hat."
§ 1
7. In § 4 werden die bisherigen Absätze 2, 3 und 4
Der Bundesminister der FinJ.nzen wird er-- Absätze 3, 4 und 5.
mächtigt, zur Förderung des Warenverkehrs
mit Berlin (West) Sicherheitsleistungen und 8. In § 4 werden im neuen Absatz 5 hinter den
Gewährleistungen bis zum Betrage von ein- \'\Torten „Der buchmäßige Nachweis" die \A/orte
hundert Millionen Deutsche Mark nach Richt- ,, nach § 3" eingefügt.
linien zu übernehmen, die von der Bundes
regierun~1 erlassen Nerden." 9. Hinter § 6 werden folgende Vorschriften ein-
gefügt:
2. In Artikel III wird die Uberschrift „Umsatz-
,,§ 6 a
steuervergünstigungen" durch die Uberschrift
„Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und Von den Umsätzen eines Westberliner Unter-
bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag" nehmers nach § 1 des Umsatzsteuergesetzes
ersetzt. sind von der Umsatzsteuer befreit:
3. In§ 3 Abs. 1 werden die Worte „Hat ein Unter- 1. die Lieferungen an einen Unternehmer im
nehmer von einem Westberliner Unternehmer" Bundesgebiet (§ 4 Abs. l) oder ·an eine
durch die Worte „Hat ein Unternehmer im Körperschaft des öffentlichen Rechts im
Bundesgebiet (§ 4 Abs. 1) von einem Westber- Bundesgebiet, wenn jede der folgenden
liner Unternehmer (§ 4 Abs. 2)" ersetzt. Voraussetzungen vorliegt:
4. In § 3 Abs. 2 werden die Worte „der auflrag- a) Der gelieferte Gegenstand darf nicht
gebende Unternehmer" durch die Worte „der einer der in § 6 genannten Gegen-
auftraggebcnde Unternehmer im Bundesgebiet" stände sein.
ersetzt. b) Der Gegenstand muß nachweislich
(§ 6b) in Berlin (West) hergestellt sein.
5. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „Hat ein Unter-
nehmer" durch die Worte „Hat ein Unterneh· c) Der Westberliner Unternehmer muß
mer im Bundesgebiet" ersetzt. das Umsatzgeschäft, das seiner Liefe-
rung zugrundeliegt, mit einem Unter·
6. In § 4 wird Absatz 1 durch folgende Absätze 1.
nehmer im Bundesgebiet abgeschlossen
und 2 ersetzt:
haben.
,, (1) Unternehmer im Bundesgebiet im Sinn d) Der Gegenstand muß nachweislich
dieses Gesetzes ist (§ 6 c) in Erfüllung dieses Umsatz-
geschäftes in das Bundesgebiet gelangt
1. ein ·unternehmer, der seinen Sitz im
· sein.
Bundesgebiet hat, mit seinen im Bun-
desgebiet gelegenen Betriebstätten; e) Die vorstehenden Voraussetzungen
müssen buchmäßig nachgewiesen sein
2. eine im Bundesgebiet gelegene Be·· (§ 6 d).
triebstätte eines Westberliner Unter-
nehmers, soweit sie im eigenen 2. Werkleistungen an einen Unternehmer im
Namen von einem anderen Westber- Bundesgebiet (§ 4 Abs. 1) oder an eine
liner Unternehmer nach § 3 Gegen- Körperschaft des öffentlichen Rechts im
Nr. 30 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952 391
BundesrJebid, wenn jede der folgenden rung (z. B. mit. der Eisenbahn oder
Voraussetzungen vorliegt: mit Lastkraftwagen) ergeben;
c:1) Die Werkleistung muß in einer Bear-
2. wenn er die Gegenstände selbst in das
beitung oder V crdrbeilung eines Gegen-
Bundesgebid befördert oder sie durch
slcmdes bestehen.
de;1 Erwerber oder Auftraggeber ab-
b) Die Bearbeitung oder Verarbeitung muß holen läßt:
nachweislich (§ f> b) in Berlin (West)'
durch eine Empfangsbestätigung
geschehen sein.
seiner Betriebstätte im Bundes-
c) Der GegPnstand rnuß nachweislich (§ 6 c) geb,iet oder des Erwerbers oder Auf-
in "Erfüllung dieses Umsatzgesc:häftes traggebers im Bundesgebiet. Aus
in dc1s Bundesgebiet gelangt sein. dieser m_uß sich mindestens die Art
d) Die vorstehenden Voraussetzungen und Menge der Gegenstände, der
müssen buchmäßig nachgewiesen sein Tag und die Art der Beförderung
(§ G cl). ergehen.
§ Gb § 6 d
(1) Der Nachweis, daß die in das Bundes- Der buchmäßige Nachweis nach § 6 a Nr. 1
gebiet gelc:1ngten Gegenstände in Berlin (West) Buchstabe e und Nr. 2 Buchstabe d ist nur dann
hergestellt sind (§ 6ü Nr. l Buchstabe b), ist von erbracht, wenn aus den in Berlin (West) oder
<lern Westfwrlincr Unternehmer durch eine als im Bundesgebiet geführten Büchern des West-
„Berlin-Beleg" gekennzeichnete Ausfertigung berliner Unternehmers hervorgeht:
der Ursprungsbescheinigung nach § 1 des Ber-
1. die Menge und die handdsübliche Be-
] iner Cesdzes über die Voraussetzungen für
zeichnung der Gegenstände, die geliefert
UmsatzsteuerverrJünstigungen im Verkehr des
oder im Werklohn bearbeitet oder ver-
Bundesgebietes rn it Croß-Berlin vom 9. März
arbeitet worden sind;
1950 (Verordnungsbl. für Groß-Berlin I S.
92) zu führen. Der Senat von Berlin (West) - · 2. die Herstellung oder die Bearbeitung oder
Der Senalor für Wirtschaft und Ernährung --'- Verarbeitung des Gegenstands mit einem
erteilt die Ausfertigung unter den gleichen tdinweis auf die darüber aucigestellte Be-
Vornussclzungen und in gleicher Weise wie scheinigung des Senats von Berlin (West)
die für den Unternehrner im Bundesgebiet be„ - Der Senator für Wirtschaft und Er-
stimmte Ausfertigung. Der Unternehmer hat nährung-;
diesen Beleg zur Prüfung durch das Finanzamt
jederzeit bereitzuhalten. 3. der tieferer und der Tag d2r Lieferung
an den Westberliner Unternehmer oder
(2) Für den Nachweis, daß die Werkleistung der Werkleistende und der Tag der Werk-
durch Bearbeitung oder Verarbeitung von leistung an den Westberliner Unternehmer,
Gegenständen in Berlin (West) geschehen ist wenn der Westberliner Unternehmer den
(§ 6 a Nr. 2 Bnchstabe b), gilt die Vorschrift Gegenstand nicht selbst herge,;tellt oder
des Absc.itzes 1 entsprt!chend. selbst bearbeitet oder verarbeitet bat;
§ b C
4. der Abnehmer oder der Auftraggeber der
Werkleistung. im Bundesgebiet (Name, Be-
(1) Der Nachweis, daß die in § 6 a Nr. 1 und zeichnung des Gewerbezweigs oder Be-
2 genannten Cegenslände in das Bundesgebiet rufs, Anschrift);
gelangt: sind, ist durch Versendungsbelege
(Frachtbrief, Posteinlief ernngsschein und dergL 5. der Tag der Versendung oder des Ver-
oder deren Doppelstücke) zu führen. Der West~ bringens des gelieferten oder im Werk-
berliner Unternehmer hat diese Belege zur lohn bearbeiteten oder verarbeiteten
Prüfung durch das Finanzamt jederzeit bereit- Gegenstands unter Hinweis auf die Ver-
zuhalten. sendungsbelege oder die Versendungs-
und Empfangsbestätigungen;·
(2) Erhäll der Westberliner Unternehmer
keine Versendungsbelege, so kann er den 6. das vereinnahmte Entgelt und der Tag der
Nachweis über das Versenden oder Verbringen Vereinnahmung, bei der Besteuerung nach
der Gegcmsl:ände in das Bundesgebiet in fol- vereinbarten Entgelten das vereinbarte
gender Weise führen: Entgelt.
Das Finanzamt kann einem steuerlich zuver-
1. wenn er nicht selbst einen Beförde· lässigen Unternehmer gestatten, daß er den
rungsunternehmer mit Versendung in buchmäßigen Nachweis in anderer Weise er··
das Bundesgebiet beauftragt: bringt.
durch eine Versendungsbeslätigung
§ 6e
seines Lieforers oder des versenden-
den Unternehmers. Aus dieser muß (1) Liefert ein Unternehmer im Bundesgebiet
sich mindestens die Art und Menge Gegenstände, für deren Enkerb ihm nach § 3
der Gegenstände. der Tag der Ver- ein Anspruch auf Kürzung der geschuldeten
sendung und die Art der Beförde- Umsatzsteuer zusteht, ohne Bearbeitung oder
392 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
VerarbeitLing dn c'inen \:Vestberliner Unter- b) die Umsatzsteuerfreiheit nach § 6 a
nehmer, und \Verden die Gegenstände in Er- durch Westberliner Unternehmer für
füllung clPs Umsalzgescbäfts nach Berlin Lieferungen und Werkh~istungen, die
(Wes!.) vcrsc'ncl(:t o.Jcr verbracht, so darf er die bis zum 31. Dezember 1953 bewirkt
Kürzung der qcschnldclcn Umsatzsteuer nicht werden."
vornchnwn. l Iclt er die I< ürzunq bereits vor-
genommen, so !i,11 er clcn r< ürzungsbctrag an 11. Hinter Artikel IV wird folgender Artikel \T
das f'ina tl'1<1n11. zur(ickzuza hlen. eingefügt:
(2) Vc:rS('11clcl oder verbringt ein Unter- „Artikel V
nehrncr irn Btrnrlc:sDchicl, ohne hierbei in Er~
Geltung im Land Berlin
füllung t)il1(:S l!rnsdl.zgcschäfls zu handeln,
Gcqc:nsl.ü11rlc, r1·1r clcrc:n Erwerb il1rn nach § 3 § 8
ein A11:spr•1ch ul l{iOirz,rn~J der g2schulcleten
Das Gesetz zur Förderung der Vlirtschaft von
Umsalzsl1:11<'r zt1,;l.eht, ohnc, Bcctrh::itung oder
Groß-Berlin (West) vom 7. März 1950 (ßundes-
Vcr,irbr il11nq 1uch Bt:rlin (Wc.sL) zurück, so gesetzbl. S. 41) in der Fassung, die es durch
darf er rl ir: 1< i1 r/ trnq dr:r qc;,;chu leiden Umsatz- das Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur
steuer n ich L v u1·,HJ1 mc·n. r f ,ü er die Kürzung Förderung der w·irtschaft von Groß-Berlin
lwrcils vorcv11011rnwn, .c;o heil (~r cü:n Kürzungs• (West) vom 21. Juli 1951 Bundesaeseltz I
bclrrJ] an rl,Vi l'i11,rnzc1 1 nt zurC1ckz,1zahlcn. S. 462), durch das Zweite Gesetz zur ß~nderunn
des Gesetzes zur Förderung der 'Wirtschaft von
§ Gf Berlin (West) vom 20. März 1952 (Bundes-
gesctzbl. I S. 138) und durch dieses Gesetz er-
Der Bu11dc,:;1i:i11i.-,lcr dn Pi11<rnzcn wird cr-
halten hat, gilt auch im Land Berlin, wenn es
mäch lig t, d; 1 rch l<r,ch Lsvc-rordnun9(:n
gemäß Artikel 87 Abs. 2 der Verfassung von
l. lJ1T1sIHzc, dic durch die fiildunq behördlich Berlin in Kraft gesetzt wird."
ü ngcordncl er Vorratslag0r in Berlin (West)
för V/csllwrli1wr Unternehmer 1usälzlich Artikel 2
cntsl.c~hcn,
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind anzuwen-
2. clie Bdörclcn1 ng von SLeinkohl0m, Braun- den, soweit sie von den Unternehmern im Bundes-
kohlen, Koks und Prcßkohlen ::,tl]cr Art im gebiet für die Kürzung der geschuldeten Umsatz-
Güterfcrnvcrkc!hr mit LastkrufLwugen vom steuer in Anspruch genommen werden, auf Entgelte,
Bundc:sgc:bid nach Berlin (vVcsl) die nach dem 30. Juni 1952 gezahlt werden, soweit
von der U1nsalzsLcuer Zll bdrcien. sie von den Westberliner Unternehmern für die
Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen
werden, auf Lieferungen und Werkleistungen, die
§ Gg
nach dem 3r. Juli 1952 bewirkt werden.
Die Bunciesr<'Sl ic ru n~J l«rnn durch Rechtsvcr·-
Artikel 3
onlnu ng bc:;Lirnmen, daß dif~ Steuerfreiheit Ili"Jch
§ 6 c1 Nr. 1 dlll die Lidcnmg von Der Bundesminister der Finanzen vvird ~,.,.U'"'~"'"'"'
stä.ncJcn lwsl.i1n111ler Arl keine Anw,'.ndüng den Wortlaut des Gesetzes zur Förderung der \Virt„
findet, wenn die) Steuerbefreiung der Lieferunq schaft von Berlin (West) in der geltenden
von Cegern;Uinclcn dics,er Art zu einer Gefähr- Fc1ssung mit neuem Datum, unter neuer Uberschrift
dung der Existenz derjenigE~n Wirtschafts- und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen
zweige in'i Bundesgebiet führen würde, die und dabei Unstimmigkeiten des vVortlauts zu be-
CegensUinde gleicher Art liefern. seitigen.
§ 6h Artikel 4
Pür Steuerpflichtige, die:~ nach der Reichsab- Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün··
gabenordnung rnit ihrem gesamten Einkommen dung in Kraft.
in Berlin (Wcsl) zu veranlagen sind, geltell
§ 7 a und § 7 P des Einkommensteuergesetzes
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
in der Fassung vom 28. Dezember 1950 (Bundes·
gesetzbl. 1951 I S. 1) für die in Berlin (West) Bonn, den 30. Juli 1952.
belegencn Gegenstände des Betriebsvermögens,
die bis zum 31. Dezember 1953 angeschafft oder
Der Bundespräsident
hergestellt worden sind; das gilt nicht für
Personenkraftwagen." Theodor Heuss
10. Der Absatz 2 des § 7 erhält folgende Fassun9: Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
• (2) Es können in Anspruch genommen .werden Blücher
c1) die Kürzung der geschuldeten Umsatz-
steuer nach § 3 durch Unternehmer im Für den Bundesminister der Finanzen
Bundesgebiet für Entgelte, die bis zum Der Bundesminister für den Marshallplan
31. Dezember 1953 gezahlt werden, Blücher
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952 393
Zweites Gesetz
zur Änderung des Umsatzsteuergesetz.es.
Vom 30. Juli 1952.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz he- senen Untergliederungen, Einrichtungen und
schlosscn: Jugendherbergen, soweit die Leistungen den
Artikel Satzungszwecken unmittelbar dienen; das
gleiche gilt für die Leistungen anderer Ver-
Das Umsalzsleuergcsetz vom 16. Oktober 1934 in einigungen, die gleiche Aufgaben unter
der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Septem- gleichen Voraussetzungen erfüllen;"
ber 1951 (Bunclesgesetzbl. I S. 791) wird wie folgt
geändert: 3. In § 4 erhält die Nummer 15 folgende Fassung:
,, 15. die Umsätze aus der Tätigkeit von Kranken-
1. In § 4 erhält die Nummer 13 folgende FassunrJ: anstalten, die
,, 13. die Gewährung von Beherbergung, Bekösti-
gung und den üblichen NaturalleistungPn a) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
durch Personen und Anstalten, wenn sie betrieben werden oder
überwiegend Personen für Erziehungs-, Aus- b) in besonderem Maße der minderbemit-
bildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich telten Bevölkerung dienen;"
aufnehmen, soweit die Leistungen an diese
Personen ausgeführt werden;" Artikel 2
2. In § 4 wird nach Nummer 13 die folgende Num- Die Vorschriften des Artikels werden ab
mer 13 a eingefügt: 1. Januar 1952 angewandt.
,, 13 a. die Leistungen des Deutschen Jugendher-
bergswerkes, Hauptverband für Jugend- Artikel 3
wandern und Jugendherbergen e. V. ein- Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
schließlich der diesem Verband angeschlos- dung·in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 30. Juli 1952.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister für den Marshallplan
Blücher
394 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Gesetz zur Regelung der Besteuerung
des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1952
Vom 25. Juli 1952.
Der Bundestag hat folgendes Gesetz beschlossen:
§ 1
Die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der
Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr
1950 vom 2. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 158)
gelten für das Erntejahr 1952 mit der Maßgabe, daß
die bebauten Grundstücke und die Zahl der gesetz-
ten Pflanzen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Juli 1952
anzumelden sind.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1952 in Kraft und
am 30. Juni 1953 außer Kraft.
§ 3
Dieses Gesetz gilt gemäß § 12 des Gesetzes über
die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des
Bundes (Drittes Uberleitungsgesetz} vom 4. Januar
1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Lande Berlin
mit der Maßgabe, daß die Anmeldung nach § 1
binnen einer Frist von 14 Tagen nach Inkrafttreten
dieses Gesetzes in Berlin vorzunehmen ist.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 25. Juli 1952.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskan·zler
Adenauer
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952 395
Fünfte Verordnung
über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten
(Fiinite Berufskrankheiten-Verordnung).
Vom 26. Juli 1952.
Auf Grund des § 545 Abs. 1 der Reichsver- dehnung der Unfallversicherung auf Berufskrank-
sicherungsordnung in Verbindung mit Artikel 129 heiten vom 16. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. I
Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik S. 1117) . in der Fassung der Vierten Verordnung
Deutschland wird mit Zustimmung des Bundesrates über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Be-
verordnet:
§ 1
rufskrankheiten vom 29. Januar 1943 (Reichs-
Die Anlage zur Dritten Verordnung über Aus- gesetzbL I S. 85) erhält folgende Fassung:
Lfd.
Berufskrankheit Unternehmen
Nr.
II III
1 Erkrankungen durch Blei
oder seine Verbindungen
2 Erkrankungen durch Phosphor
oder seine Verbindungen
3 Erkrankungen durch Quecksilber
oder seine Verbindungen
4 Erkrankungen durch Arsen
oder seine Verbindungen
5 Erkrankungen durch Mangan
oder seine Verbindungen
6 Erkrankungen durch Kadmium
mit Ausnahme
oder seine Verbindungen
von Hauterkrankungen.
7 Erkrankungen durch Beryllium Diese gelten als Berufskrank-
oder seine Verbindungen heiten nur insoweit, als sie
8 Erkrankungen durch Chrom Erscheinungen einer durch Auf-
oder seine Verbindungen nahme der schädigenden Stoffe
in den Körper bedingten All-
9 Erkrankungen durch Benzol gemeinerkrankung sind, oder
oder seine Homologen gemäß Nr. 19 entschädigt
10 Erkrankungen durch Nitro- und werden müssen.
Amidoverbindungen des Benwls Alle Unternehmen
oder seiner Homologen und
deren Abkömmlinge
11 Erkrankungen durch Halogen-
Kohlenwasserstoffe
12 Erkrankungen
durch Salpetersäureester
13 Erkrankungen
durch Schwefelkohlenstoff
14 Erkrankungen
durch Schwefelwasserstoff
15 Erkrankungen durch Kohlenoxyd
16 Erkrankungen durch Röntgenstrahlen und radioaktive Stoffe
17 Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch
Ruß, Paraffin, Teer, Anthrazen, Pech und ähnliche Stoffe
18 Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen
der Harnwege durch aromatische Amine
19 Schwere oder wiederholt rückfällige berufliche Hauterkrankungen,
die zum Wechsel des -Berufs oder zur Aufgabe jeder Erwerbs-
arbeit zwingen
396 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Lfd.
B (! r u f sk r a n k h eit Unternehmen
Nr.
II III
20 Erk ri.in k 11 ll~Jcn durch ErschLilt.erung bei Arbeit mit Preßluftwerkzeugen
und ql(~idlilrliq wirkenden Werkzeugen und Maschinen sowie durch
Arbcil an J\nkloplrnaschinen
21 Erknrnkur qcn durch Arbeit in Druckluft
22 Chroni~clH! Erk rc1nkungen der Sehnenscheiden, der Sehnen- und
Muskc:li.lnsälzc durch Oberbeanspruchung ~ Alle Unternehmen
23 Druckliihmun~1en der Nerven
24 Chronisclw Erkranktmgen der Schleimbeutel der Gelenke durch stän-
digen Druck ocler sU1ndige Erschütterung
25 Abrißbriidw der Wirbelfortsätze
26 Meniskusschfü]en bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regel- Unternehmen
mäßigc!r Tätigkeit unter Tage des Bergbaus
27a Staublungencrkrankunq (Silikose)
27h Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktiv-fortschreitender
Lungen tu bcrkulose (Siliko-Tuberkulose)
Alle Unternehmen
28a Asbestslaublungenerkrankung (Asbestose)
28b Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) in Verbindung mit
Lungenkrebs
29 Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomas- Thomasschlackenm ühlen,
schlackenmehl Düngemi ttelmische-
reien und Betriebe,
die Thomasschlacken-
mehl lagern, befördern
oder verwenden
30 Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium
oder seine Verbindungen
31 Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorver- Alle Unternehmen
bindungen (Fluorose)
32 Erkrankungen der Zähne durch Mineralsäuren
33 Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon Chemische InduEtrie
34 Schneeberger Lungenkrankheit Erzbergbau
im Erzgebirge
35 Durch Lärm verursachte Taubheit oder an Taubheit grenzende Metallbearbeitung und
Schwerhörigkeit -verarbeitung. Textil-
industrie. Arbeit an
Prüf ständen
36 Grauer Star Herstellung, Bearbeitung
und Verarbeitung von
Glas. Eisenhütten, Me-
tallschmelzereien
37 Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duo- Unternehmen des Berg-
denale oder Anguillula intestinalis baus
38 Tropenkrankheiten, Fleckfieber, Skorbut Alle Unternehmen
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952 397
Lfd.
Nr. Berufskrankheit Unternehmen
II III
Inf ck lionsk rankhci lcn Krankenhäuser, Heil-
un"d Pflegeanstalten,
Entbindungsheime und
sonstige Anstalten, die
Personen zur Kur und
Pflege aufnehmen, fer-
ner Einrichtungen und
Tätigkeiten in der öf-
fentlichen und freien
Wohlfahrtspflege und
im Gesundheitsdi er1st
sowie Laboratorien für
wissenschaftliche und
medizinische Unter-
suchungen und VPr-
suche
40 Von Ti(~ ren dld Menschen übertragbare Krankheiten Tierh,altung und Tier-
pflege sowie Tätig-
keiten, die durch Um-
gang oder Berührung
mit Tieren, mit tieri-
schen Teilen, Erzeug-
nissen und Abgängen
zur Erkrankung Anlaß
gebEm
§ 2 Grund dieser Verordnung als Berufskrankheit an-
(l) Diese Verordnung Lritt am Tage nach ihrer erkannt worden ist, so hat er auf Antrag Anspruch
Verkündung in KrnH. auf Entschädigung, wenn der Versicherungsfall nach
(2) Diese Veronlnunq qilt uuch im Lande Berlin, dem 1. Juni 1945 eingetreten ist. Rechtskräftige
sobald das Land Berlin sie in Kraft gesetzt hat. Entscheidungen stehen nicht entgegen. Die Entschä-
(]) Leidet ein Versich(:rter beim Inkrafttreten digung wird frühestens vom Inkrafttreten dieser
dieser Vcrordnun~J an cirn~r Krankheit, die erst ::iuf Verordnung an gewährt.
Bonn, den 26. Juli 19'52.
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister für Arbeit
Anton Storch
398 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Bel,anntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 24. Juli 1952.
Auf Cruncl des CPsC'lzcs vom 18. März 1904, be- messe Düsseldorf 1952 - 4. Fachmesse für
treffend den Schutz von Erhndungen, Mustern und Musikinstrumente und Musikalien";
WarenzPiclwn clld Aussl.cdlungen (Reichsgesetzbl. 4. die in der Zeit vom 12. bis 21. September
S. 141) in Verbindung mil Arlikel 129 Abs. 1 des 1952 in Nürnberg stattfindende „ 14. Deut-
Grundgesetzes für d ic Btmdc!srcpublik Deutschland sche Erfinder- und Neuheiten-Ausstellung";
wird bekannlDemacht:
5. die in der Zeit vom 19. September bis 5. Ok-
Der durch das Geselz vom 18. Mtirz 1904 vor- tober 1952 in Berlin stattfindende „Deutsche
gesehene Schulz von Erfindungen, Mustern und Industrie-Ausstellung Berlin 1952";
Warenzeichen tritt ein für: 6. die in der Zeit vom 20. September bis 5. Ok-
1. die in dvr Zeit vom :w. Au9ust bis 4. Sep- tober 1952 in München stattfindende „4. Mün-
tcrn ber 1952 in Offenbach arn Main stattfin- chener Elektro-Messe 1952";
dende „lnlernalionale Offenbacher Lederwaren 7. die in der Zeit vom 11. bis 19. Qktober 1952
Fachmesse"; in Düsseldorf stattfindende „Fachmesse und
Leistungsschau der Deutschen Industrie-Kunst-
· 2. die in dc~r Zeil vorn 31. August bis 4. Sep-
stoffe 1952" ;
tember 1952 in Prankfurl am Main stattfin-
8. die in der Zeit vom 23. Oktober bis 2. No-
dende „Interrwtionale Frankfurter Messe";
vember 1952 in Berlin stattfindende „Bundes-
3. die in der Zeil vorn 12. bis 15. September 1952 fachschau für das Hotel~ und. Gaststätten-
in Düsseldorf slattfinclencle „Deutsche Musik- gewerbe Berlin 1952".
Bonn, den 24. Juli 1952.
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Berichtigung des Landpachtgesetzes vom 25.Juni 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 343)
Jn § 12 Abs. 3 muß hinter dem ersten Halbsatz
stellt eines Semikolons ein Komma gesetzt werden.
PNner muß es in der Klammer statt ,,§ 16 Abs. 2
Satz 4" richtig heißen ,, § 16 Abs. 2 Satz 5".
Bonn, den 18. Juli 1952.
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Dr. Gare i s
398 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
Bel,anntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 24. Juli 1952.
Auf Cruncl des CPsC'lzcs vom 18. März 1904, be- messe Düsseldorf 1952 - 4. Fachmesse für
treffend den Schutz von Erhndungen, Mustern und Musikinstrumente und Musikalien";
WarenzPiclwn clld Aussl.cdlungen (Reichsgesetzbl. 4. die in der Zeit vom 12. bis 21. September
S. 141) in Verbindung mil Arlikel 129 Abs. 1 des 1952 in Nürnberg stattfindende „ 14. Deut-
Grundgesetzes für d ic Btmdc!srcpublik Deutschland sche Erfinder- und Neuheiten-Ausstellung";
wird bekannlDemacht:
5. die in der Zeit vom 19. September bis 5. Ok-
Der durch das Geselz vom 18. Mtirz 1904 vor- tober 1952 in Berlin stattfindende „Deutsche
gesehene Schulz von Erfindungen, Mustern und Industrie-Ausstellung Berlin 1952";
Warenzeichen tritt ein für: 6. die in der Zeit vom 20. September bis 5. Ok-
1. die in dvr Zeit vom :w. Au9ust bis 4. Sep- tober 1952 in München stattfindende „4. Mün-
tcrn ber 1952 in Offenbach arn Main stattfin- chener Elektro-Messe 1952";
dende „lnlernalionale Offenbacher Lederwaren 7. die in der Zeit vom 11. bis 19. Qktober 1952
Fachmesse"; in Düsseldorf stattfindende „Fachmesse und
Leistungsschau der Deutschen Industrie-Kunst-
· 2. die in dc~r Zeil vorn 31. August bis 4. Sep-
stoffe 1952" ;
tember 1952 in Prankfurl am Main stattfin-
8. die in der Zeit vom 23. Oktober bis 2. No-
dende „Interrwtionale Frankfurter Messe";
vember 1952 in Berlin stattfindende „Bundes-
3. die in der Zeil vorn 12. bis 15. September 1952 fachschau für das Hotel~ und. Gaststätten-
in Düsseldorf slattfinclencle „Deutsche Musik- gewerbe Berlin 1952".
Bonn, den 24. Juli 1952.
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Berichtigung des Landpachtgesetzes vom 25.Juni 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 343)
Jn § 12 Abs. 3 muß hinter dem ersten Halbsatz
stellt eines Semikolons ein Komma gesetzt werden.
PNner muß es in der Klammer statt ,,§ 16 Abs. 2
Satz 4" richtig heißen ,, § 16 Abs. 2 Satz 5".
Bonn, den 18. Juli 1952.
Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Dr. Gare i s
Nr. 30 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1952 399
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (Bun-
desgesetzbl. S. 2:~) wird auf die folgenden im Bundesanzeiger verkündeten Rechtsverordnungen nach-
richtlich hingewiesen:
Inkraft- Verl,(.ündet im
Recbtsverord nungen Tag des Bundesanzeiger
tretens Nr. vom
Verorclnt111q PR Nr. 50/52 zm Anderung und Verlängerung
der C~cll.ungsdt111c!r d(:r V(~rordnunq PR Nr. 63/50 über einen
Preisuusgleich für die ciscnv(:rbrauchende Wirtschaft in West-
Bc!rlin. Vorn ]0. Juni 1952. 5. 7. 52 127 4. 7. 52
Vcrordnt1nc1 PR Nr. 53/52 zur Verlängc~rung der Geltungsdauer
der V No rein ung PR Nr. Gl/51 zur Anderung der Preise für
Ofwrl)ilyc:rischc Pechkohlr~. Vom 28. Juni 1952. 30. 6. 52 128 5. 7. 52
Verordnung PR Nr. 52/52 über die Füllgebühr für Thomas-
phosphitt (Thomc1smehl). Vom 1. Juli 1952. 1. 7. 52 129 8. 7. 52
Verordnung PR Nr. 54/52 zur Anderung der Verordnung PR
Nr. '.ß/51 über Preise~ !Lir Stahlmuffonröhren und Isolierungs-
kosl(,n für Cc1s-, Siedc~- und Flanschenröhren. Vom 5. Juli 1952. 10. 7. 52 130 9. 7. 52
Verordnunq PR Nr. 55/52 zur .A.nderung der Verordnung PR
Nr. 82/51 üfwr Preise) für eingeführtes Rohphosphat zur Ver-
arlwilunq auf künstliche Düngemittel. Vom 5. Juli 1952. 11. 7. 52 131 10. 7. 52
Vcrordnunq iilwr dc'l1 Versand von Postsendunqen aus dem
Zollqrenzlwzirk der Oberfinanzdirektion Köln. Vom 27. Juni
1952. 1. 8. 52 133 12. 7. 52
Verordnung über die Höchstzahlen der Genehmigungen für
den Güterfernverkehr. Vom 17. Juli 1952. 20. 7. 52 138 19. 7. 52
Vc!rordnunq :zur Ausführunq des Personenstandsgesetzes (An-
dc,runcf d(!r Cc,bühn:nordnun~J). Vom 13. Mai 1952. 19. 8. 52 139 22. 7. 52
Bckannlmt1chunq der WassN- und Schiffahrtsdirektion Mainz
!Li r die Rheinschiffahrt; hiE!r: Durchfahren der Schleuse Koblenz.
Vom 10. Juli 1952. 23. 7. 52 139 22. 7. 52
§ 3:
15. 8. 52
Vcrordnun9 PR Nr. 57/52 zur Verlänqerunq der Verordnung
PR Nr. 51/50 über Anderunq des Einheitstarifes für Kraftfahrt-
versicherunqcn. Vom 7.6. Juli 1952. 31. 7. 52 144 29. 7. 52
Verordnunq PR Nr. 5ß/52 über Rabatte für den Handel mit
Walzwc~rkserzcuqnisscn. Vom 28. Juli 1952. 31. 7. 52 145 30. 7. 52
400 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil I
1 Vorankündigung !
C,asfeHausgleidss-Cieset:
Das Gesetz über den Lastenausgleich ist nunmehr endgültig beschlossen und wird
voraussichtlich etwa Mitte August verkündet werden.
Ein_e Textausgabe
des Gesetzes und der hierzu erlassenen weiteren Vorschriften (Feststellungs-
gesetz, Gesetz über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener)
mit Sachregister erscheint unmittelbar nach der Verkündung.
Die Ausgc1be enthält eine Einführung in das Gesetz, Ubersichten zu den einzelnen Ab-
schnHten und ,mhlreiche weitere Bemerkungen zu wichtigen Vorschriften von Ministerialrat
Dr. J u n g sowie weitere Aufsätze über die handelsrecl1tlichen Bilanzierungsvorschriften
von Ministeriulrat Ge s s I er und über die Hypothekengewinnabgabe von Amtsgerichtsrat
E h ring (sämtlich im Bundesjustizministerium) 1 sie dient damit der schnellen und
sicheren Unterrichtung über das umfangreiche und schwierige Gesetz.
Pormat DIN A 4, broschiert, Umfang etwa 180 Seiten.
Preis: 3.80 zuzügl. 0.50 DM Porto u. Verpackungskosten.
Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, den Betrag auf Postscheckkonto Köln 1164 unter Angabe der
Bestellung auf dem Postscheckabschnitt einzuzahlen. Eine separate Bestellung erübrigt sich in diesem Falle.
DEUTSCHER B U N DES - V E R LAG, B O N N
Postamt Bundeshaus, Postschließfoch 137.
Das Bundesgesetzblatt erscheint In zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil 11 - Lautender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis
vierteljährlich tür Teil 1 - DM 4.GO. lür Teil II -= DM 3.00 zuzüglich Zustellgebühr. - Einzelstücke je angetangene 24 Seiten DM 0.40 beim Ver-
lag des .BundesHnzeiger• in Bonn oder in Köln/Rh. Zusendung einzelner Stücke per Streitband geg:.,n Voreinsendung des erforderlichen Betrages
auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger• Köln 83 400 - Herausgeber: Der Bundesminfrter der Justiz. Verlag: Bundesanzeiger - Verlags - GmbH.,
Ronn/Köln. Drnck: Kölner Pressedruck GmbH., Köln, Breite Straße 70.