891
Bundesgesetzblatt
Teil I
1951 Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1951 1 Nr. 53
Tag Inhalt: Seite
16. 11. 51 Sechste Vcronlnunq über Andcrung der Ausgleichsteuerordnunq ., • • • • • • . • • . • • • 891
Sechste Verordnung g) In Absatz 3 (neu) sind die Worte „Erwerbs-
über Änderung der Ausgleichsteuerordnung. preis oder" zu streichen.
Vom 16. November 1951. 3. § 5 erhält die folgende Fassung:
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Änderung .,(1) Die Ausgleichsteuer beträgt vier vom
des Umsatzste.uergesetzes vom 14. November 1951 Hundert des Wertes.
(Bundesgesetzbl. I S. 885) und auf Grund des § 18
(2) Sie ermäßigt sich auf d:rei vom Hundert
Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung
bei
der Bekanntmachung vom 1. September 1951 (Bun-
1. frischer Vollmilch aus Tarifnr. 0401,
desgesetzbl. I S. 791) verordnet die Bundesregierung:
2. Butter der Tarifnr. 0403,
§ 1 3. Grieß aus Tarifnr. 1102,
Die Ausgleichsteuerordnung (Durchführungs- 4. fetten Olen pflanzlichen Ursprungs, flüs-
bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz) vom sig oder fest, zum Genuß geeignet, in
23. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 615) wird wie Behältnissen von weniger als 5 kg
folgt geändert; Rohgewicht, aus Tarifnr. 1507, ausge-
1. In § 2 Satz 1 werden die Worte „mit Ausnahme nommen pflanzlicher Talg und Baum-
der Getreideaustauschordnung, aber" gestrichen. wollstearin,
5. Margarine, Kunstspeisefetten und an-
2. § 4 wird wie -folgt geändert:
deren zubereiteten Speisefetten, ander-
a) Absatz 1 erhält die folgende Fassung: weit weder genannt noch inbegriffen,
,,(1) Die Ausgleichsteuer wird nach dem der Tarifnr. 1513,
Wert der eingeführten Ware bemessen. Maß- 6. Rüben- und Rohrzudrnr der Tarifnr.
gebend sind die Vorschriften über die Wert- 1701,
verzollung (§§ 5 bis 11 des Zolltarifgesetzes
und §§ 1 bis 26 der Wertzollordnung). Dies 7. Teigwaren der Tarifnr. 1903.
gilt auch für ausgleichsteuerbare Waren, die (3) Sie ermäßigt sich auf einundeinhalb vom
nicht dem Wertzoll unterliegen. Dem Wert Hundert bei
sind der auf die Ware tatsächlich entfallende
Betrag . an Zoll einschließlich Lagerausgleich 1. Getreide der Tarifnr. 1001 bis 1005 und
und an Verbrauchsteuer (ausschließlich der aus 1007, ausgenommen Kanariensaat,
Ausgleichsteuer) sowie der Monopolausgleich
2. Mehl aus Getreide aus Tarifnr. 1101,
hinzuzurechnen (§ 6 Absatz 1 des Gesetzes)."
ausgenommen Mehl aus Reis und aus
b) Absatz 2 wird gestrichen. Bruchreis,
c) Absatz 3 wird Absatz 2. 3. geschroteten Körnern aus Tarifnr. 1102,
d) In Absatz 2 (neu) Satz 1 ausgenommen geschrotete Körner aus
Reis und aus Bruchreis,
sind die Worte „ Erwerbspreises oder" zu
streichen, 4. Brot, Schiffszwieback und anderen ge-
ist in dem Klammerhinweis statt ,, (§ 6 Ab- wöhnlichen Backwaren, ohne Zusatz
satz 3 des Gesetzes)" zu setzen ,, (§ 6 Ab- von Zucker, Kakao, Honig, Eiern, Fett,
satz 2 des Gesetzes}". Käse oder Früchten, der Tarifnr. 1907,
e) In Absatz 2 (neu) Satz 5 sind die Worte „und 5. Zwieback aus· Tarifnr. 1908,
bei Waren, die nach § 20 der Getreideaus- 6. Kleie aus Getreide aus Tarifnr. 2302,
tauschordnung zollfrei zum freien Verkehr, ausgenommen Kleie aus Reis und aus
abgefertigt werden, das Reingewicht" zu Bruchreis.
streichen.
(4) Sie erhöht sich für die Waren, die in der
f) Absatz 4 wird Absatz 3. anliegenden Liste (Anlage 3) aufgeführt sind,
892 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
auf sechs vom Hundert (§ 7 Absatz 4 des Ge- j 9. § 12 wird § 11.
setzes)."
..:;Q, In § 11 (neu) werden
4. § 7 Absatz 2 Ziffer 2 erhält die folgende a) in Absatz 1 der Klammerhinweis ,, (§ 4 Ab-
Fassung: satz 1 Satz 3)" und die Worte 0 Erwerbspreis
.2. wenn Warensendungen mit wertzollbaren oder" gestrichen,
Waren mit der Post eingehen, deren Zoll- b) in Absatz 2 die Worte „Der Oberfinanz-
wert 5 Deutsche Mark nicht übersteigt, es präsident" ersetzt durch die Worte „Die
sei denn, daß Zoll zu erheben ist; _Oberfinanzdirektion".
wenn Warensendungen von 250 g Roh-
11. § 13 wird § 12.
gewicht oder weniger, die nach anderen
Maßstäben als nach dem Wert zollbar sind, 12. § 14 wird § 13.
mit der Post eingehen, oder wenn solche
Waren in Mengen unter 50 g eingehen, es 13. An Stelle der bisherigen
sei denn, daß Zoll zu erheben ist. Die Be- Liste der Durchschnittswerte - Anlage 1 (zu
freiung tritt jedoch nicht ein, wenn der § 4 Absatz 3)
Wert 20 Deutsche Mark übersteigt;". Freiliste 1 - Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3)
5. In § 8 sind die Worte „ des Erwerbspreises des Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleich-
Empfängers oder" zu streichen. steuersatz von 6 v. H. unterliegen - Anlage 3
(zu § 5)
6. § 9 wird gestrichen.
treten die dieser Verordnung beiliegenden Neu-
7. § 10 wird § 9. fassungen:
1. § 11 wird § 10 und erhält folgende Fassung:
Anlage l (zu § 4 Absatz 2)
,,(1) Mit dem Antrag auf Abfertigung aus-
gleichsteuerbarer Waren zum freien Verkehr Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3)
oder zu einem Zollvormerkverkehr hat der
Steuerbeteiligte eine Wertanmeldung nach §§ 27 Anlage 3 (zu § 5 Absatz 4).
bis 34 der Wertzollordnung abzugeben. Bei
wertzollbaren Waren gilt die Wertanmeldung § 2
für das Zollverfahren gleichzeitig auch als Wert-
anmeldung für das Ausgleichsteuerverfahren. Die Vierte Verordnung über Änderung der
Ausgleichsteuerordnung vom 26. September 1950
(2) § 17 Absatz 2 der Eisenbahn-Zollordnung (Bundesgesetzbl. S. 720) tritt außer Kraft.
ist nicht anzuwenden, wenn die Waren der
Ausgleichsteuer unterliegen. Die Oberfinanz-
§ 3
direktion kann unter Anordnung besonderer
Sicherungsmaßnahmen Erleichterungen zu- Diese Verordnung tritt am 16. November 1951 in
lassen." Kraft.
Bonn, den 16. November 1951.
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 53 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1951 893
Anlage t
(zu § 4 Absatz 2j
Liste der Durchschnittswerte
Durchschnittswert
Tarif-
Ware für 1 dz Zollgewicht
nummer
1
DM
2 1 3
aus 0901 aus A - Kaffee, nid1t gebrannt: 1 - koffeinhaltig • • • • • • i ' ! it
520
aus 0902 Tee:
A - in Behältnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger i i i i 1725
B- in anderen Behältnissen • , ··~····•~!fi••······ 575
aus 2701 aus A- Steinkohle:
erzeugt in den Vereinigten Staaten von Amerika • • 6
in Lothrin_gen • • • • • • • • • • • • • • i • • 4
im Saarland • • • i • 1 ä i • j i • 3,80
aus 2710 Erdöl, Schieferöl und ähnliche Mineralöle:
A - unbearbeitet •t•••i•iii i i i i • • 8,70
i '
aus B - Leimtöle:
1-Benzin • • • i i i • i 1 i i i i • 16.20
G- mittelschwere Ole:
Leuchtöl i i 13.30
Traktorenkraftstoff • • ! • j 1 j 12.75
aus D-Schweröle:
1-Gasöle
2-Heizöle
.. i • •
. . ..
i • ! i j •
i ji i i
!
•
i
i 'j •
12.75
6.40
aus 2713 Paraffin, mit Ausnahme des Weichparaffins • • • i • i i • • i • 50
aus 2714 Nebenerzeugnisse und Rückstände aus der Erdöl- oder Olsd1ieferverarbeitung, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
aus A - amorphes Paraffin aus Erdöl oder Olschiefer il iiliiiiil 50
Paraffingatsd1 . • i iii tilil 111111 35
B - Bitumen (Erdölped1) • • • • i i I t iillilliiil 1 1 1 ei
•) Bel der Anwendung des Durdisdmittswertes lst das Eigengewldit zugrunde zu legen.
894 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Anlage 2
(zu § 7 Absatz 3)
Freiliste 1
Tarifnummer Tarifnummer
aus 0502 Borsten von Schweinen oder Wildschweinen, roh, aus 2303 Aus inländischen Zuckerrüben gewonnene getrock-
zugerichtet, entwirrt oder gebleicht, auch ausgekocht nete Zuckerrübenschnitzel, die von ausländischen
8US 0503 Roßhailf, einschließlich Roßhaarabfälle: Zuckerfabriken an die Erzeuger der Rüben verein-
barungsgemäß zurückgeliefert werden
aus A 1 - roh, gewaschen oder entfettet
2304. Olkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von
aus 0504 Sdrnfd~inne, getrocknet der · Pflanzenölgewinnung
0506 Flechsen, Sehnen, Schnilzel und ähnliche Abfälle von
aus 2305 Weinhefe, ausgenommen flüssige; Weinstein, roh
ungc1.icrblcn IIiiuten oder Pellen
2503 Schwefel, roh (nicht gereinigt), auch zerkleinert oder
aus 0508 Knochen und I Iornkerne, roh, entfettet, auch zer-
kleinert gemahlen
aus 2506 aus A - Quarz in Stücken; Feuersteine, roh, auch
1201 Olsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
geschreckt
aus 1202 Mehl von Olsaaten und ölhaltigen Früchten, entölt
aus 2507 B - Kaolin (Porzellanerde)
aus 1207 Ch''inarincle, Johimberinde, Calabarbohnen, Coca-
blätter, Jaborandiblätter, ägyptisches Bilsenkraut, aus 2510 Natürliche Calciumphosphate
Brechnüsse, Brechwurzeln, Strophantussamen, Saba- aus 2512 Tripel mit einer augenscheinlichen Dichte von 1
dillsamcn, Mutterkorn, Blätter des wolligen Finger- oder weniger, roh, zerkleinert, gemahlen oder ge-
huts brannt; Molererde
1301 Pflanzliche Stoffe zum Färben oder Gerben aus 2513 Bimsstein; Schmirgel
1302 Schellack, auch gebleicht; Gummiarten; Gummiharze; aus 2518 Dolomit:
natürliche Harze und Balsame aus A - naturroh, auch zerkleinert
aus 1303 Pflanzensäfte aus B - gebrannt
aus 1401 Pflanzliche Stoffe für die Korb- und Flechtwaren- aus 2519 Magnesit:
herstellung usw.: A - nicht gebrannt
aus B - gebrannt, ungemahlen
aus A -- Korbweiden:
1 - roh, nicht gespalten aus 2521 Rohkalkstein-e, gebrochen, zerkleinert, jedoch nicht
2 - geschält gebrannt
aus B - Schilf, Bambus und dergleichen: aus 2524 Asbest, in Stücken oder Fasern, Asbestfaserabfälle,
1 - roh oder nur gequetscht Asbestwarenabfälle
aus C - Stuhlrohr, Binsen und dergleichen: aus 2525 Meerschaum, natürlicher, auch wiedergewonnener
1 - roh oder nur gequetscht Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten
aus 2526
D - Raffia (Schuppen); Abfall
F - Lindenbast und andere pflanzliche Stoffe, aus 2527 Natürlicher Speckstein, in rohen oder nur abgekan-
auch zu Strängen zusammengedreht teten oder gesägten Blöcken oder Platten; Talk, roh,
1402 Pflanzliche Stoffe ·für Polsterzwecke usw. auch gebrannt
aus 1405 Andere pflanzliche Erzeugnisse usw., roh, auch zu aus 2528 Natürlicher Kryolith, auch gemahlen
Strängen zusammengedreht aus 2530 Rasorit
aus 1501 A Rohes Schweineschmalz aus 2532 Mineralische Stoffe, alle diese auch zerkleinert, ander-
aus 1502 A - Talg, roh, auch in Strängen weit weder genannt noch inbegriffen; Cölestin (natür-
liches schwefelsaures Strontium), auch gepulvert oder
8US 1504 aus A - Lebertran: gemahlen; Strontianit, auch gebrannt
1 - roh
aus 2601 Erze, auch angereichert, sowie Erden zur Gewinnung
B - Walfischtran (Walöl), Walfett und andere von Metallen, mit Ausnahme von gemahlenem Braun-
Fette und Ole von Fischen oder Meeres- stein
tieren
2602 Schlacken aller Art, Hammerschlag und andere Ab-
aus 1506 Andere Fette und Ole tierischen Ursprungs, ein- fälle der Eisen- und Stahlherstellung
schließlich Klauenöl, in Behältnissen von 5 kg Roh-
gewicht oder mehr; Knochenfett und Abfallfett 2603 Metallhaltige Aschen und Rückstände, in Nr. 2602
nicht inbegriffen
aus 1507 Fette, Ole pflanzlichen Ursprungs, flüssig oder fest:
aus A - roh, in Behältnissen von 5 kg Rohgewicht aus 2604 Schlacken und Aschen, mit Ausnahme der Knochen-
oder mehr, ausgenommen Japanwachs und asche
Myrten wachs
aus 2706 Heiz- und Leuchtgas
1509 Natürliche Gerbfette
2719 Elektrischer Strom
1511 Glyzerin, roh, usw.
aus 2802 Nichtmetalle:
Anmer-
aus A
kung Gehärtetes Walöl und gehärtetes Fischöl zur Her-
zu 1512 stellung von Margarine, Kunstspeisefetten oder 3 - Jod
anderen zubereiteten Speisefetten unter Zollsiche- aus C - Schwefel:
rung
aus 1 - gereinigt, auch gepuivert
1517 Neutralisationspasten (Soapstocks), Bodensatz (01-
drnß), Stearinpech, Wollpech und andere Rückstände E- Phosphor, weißer und roter
aus der Verarbeitung von Fettstoffen, anderweit
aus 2804 D - Quecksilber
weder genannt noch inbegriffen
aus 2883 Racli~.._il und Radiu.:nsalze
aus 2201 aus A - natürliches Wasser, ausgenommen destil-
liertes aus 2906 B- Menthol
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1951 895
Tarifnummer Tarifnummer
aus 2927 aus E aus 5602 Ginster (auch Werg, Abfälle oder Reißspinnstoff),
1 - Gallussliure ausgenommen gehechelt, gekrempelt, ge-
kämmt, gebleicht oder gefärbt
aus 2961 aus E
1 - Cocain, roh aus 5603 Manilahanf (auch Werg,· Abfälle oder Reißspinn-
stoff), ausgenommen gehechelt oder ge-
aus K krempelt
1- Theobrominbase aus 5604 Jute und juteähnliche Fasern:
aus 3407 Tripel, Bimsstein, Schmirgel, nicht in Aufmachungen A - roh oder geschwungen
für den Kleinverkauf, auch zu ZierJeln geformt
aus C - Werg und Abfälle, ausgenommen ge-
aus 3811 A - Terpentinöl hechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht
aus 3816 Künstliches Gerbfclt oder gefärbt
aus 4001 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, roh (auch ein- aus 5605 Andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder ge-
gedickte und stabilisierte Kautschukmilch) nannt noch inbegriffen, ausgenommen gehechelte,
aus 4002 gekrempelte, gekämmte, gebleichte oder gefärbte
A - Synthetischer Kautschuk
Spinnstoffe und zu Strängen zusammengedrehte
4004 Abfälle, Schnitzel und Staub von Weichkautschuk_ Kokosfasern
usw.
aus 7102 Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine), roh
aus 4015 B - Abfälle, Bruchstücke und Staub von Hartkaut-
schuk 7105 Silber und Silberlegierungen usw.
4101 Rohe Häute und Felle, frisch, gesalzen, getrocknet, 7107 Gold und Goldlegierungen usw.
geäschert oder gepickelt 7109 Platin und Platinmetalle usw.
aus 4109 Lederschnitzel und andere Lederabfälle: aus 7114 aus A - Scharniere aus Silber, auch vergoldet oder
A - nur zur Herstellung von Kunstleder, Dünge-
mitteln oder Leim verwendbar aus Silberplattierungen
4301 Rohe Pelzfelle aus B - Scharniere aus Gold oder Goldplattierungen
aus 4601 aus A aus 7201 Münzen aus Gold, Silber, Nickel und Kupfer
aus 2 - chinesische Seegrasschnur (auch chinesische
aus 7303 Bearbeitungsabfälle von v;erzinntem Eisenblech, mit
Binsenschnur und Elhasschnur}
einer Stärke von 5 mm oder weniger
aus 5002 Schappeseide, Bouretteseide, Kämmlinge und andere
Seidenabfälle: 7401 Kupfermatte
aus A und aus C - ungekämmt, ungefärbt aus 7402 Rohkupfer und Kupferabfälle, ausgenommen grobes
Pulver von anderem Kupfer als Zementkupfer
aus B - Reißspinnstoff aus ungefärbten Fasern
7502 Rohnickel und Nickelabfälle
aus 5101 Schafwolle, ausgenommen gebleicht oder gefärbt
aus 5102 Tierhaare, roh, auch gewaschen 7701 Magnesium, roh, und Magnesiumabfälle
aus 5103 aus B und aus C - Abfälle von Wolle oder feinen 7704 Beryllium (Glucinium}, roh
Tierhaaren, ausgenommen uebleicht oder gefärbt 7801 Blei, roh, und Bleiabfälle
aus 5401 Flachs: 7901 Zink, roh, und Zinkabfälle
A - roh, geröstet oder geschwungen 8001 Zinn, roh, und Zinnabfälle
aus C - Werg und Abfälle, ausgenommen gehechelt,
gekrempelt, gekämmt, gebleicht ,oder aus 8103 Tantal:
gefärbt A - roh; Abfälle
aus 5402 Ramie: aus 8104 Cadmium:
A - roh, gebrochen oder geschwungen A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott
aus C - Werg und Abfälle, ausgenommen ge- aus 8105 Kobalt:
hechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht
oder gefärbt A - Matte; Bearbeitungsabfälle; Schrott
B - roh
aus 5501 Baumwolle:
aus 8106 Chrom:
A - roh
A -:-- roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott
aus B - gewaschen, entfettet oder gereinigt
aus 8109 Wismut:
aus 5502 Baumwollabfälle: A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott
A - Linters aus 8110 Antimon, roh
aus B -,- andere: aus 8111 Andere unedle Metalle, ·anderweit weder genannt
2 - andere noch inbegriffen:
aus 5601 Hanf: A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott
A - roh, gerö_stet oder geschwungen aus 8901 Seeschiffe
aus C - Werg und Abfälle, ausgenommen ge- aus 8902 Seeschlepper
hechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht aus 8903 Seeschiffe für besondere Zwecke, ausgenommen
oder gefärbt · Bagger
Anmerkung1
Die Befreiung von der Ausgleichsteuer gilt für alle Waren, die durch die Erläuterungen zum Zolltarif den in der Freiliste 1 aufgeführten Tarifnummern
zugewiesen sind, soweit nicht in der Liste selbst etwas anderes bestimmt isL
896 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Anlage 3
(zu § 5 Absatz 4)
Liste der Waren,
die dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von 6 v. H. unterliegen
Tarifnummer Bezeichnuna der Waren Tarifnummer Bezeichnung der Waren
aus 1105 Kartoffelsago 4303 Pelzwaren
aus 1601 Wurst und Wurstwaren usw. in luftdicht 4415 und 4416 sämtlidle Waren
verschlossenen Behältnissen
4418 Riemen, Friese und Platten für Parkett-
1602 A Andere Zubereitungen usw. in luftdicht fußböden
versdllossenen Behältnissen
4420 bis 4428 sämtlidle Waren
aus 160, C 1 Fisdlzubereitungen usw., andere, in luftdicht
verschlossenen Behältnissen, ausgenommen 4430 Werkzeuge, Werkzeugfassungen usw.
Sardinen 4432 bis 4434 sämtlidle Waren
1704 Zuckerwaren ohne Zusatz von Kakao .aus 4801 Masdlinenpapier und Masdlinenpappe usw„
1805 Kakaopulver ausgenommen Zeitungsdruckpapier (4801 F)
1806 Sdlokolade und Sdlokoladewaren 4802 bis 4810 sämtlidle Waren
aus 1908 Feine Backwaren usw., ausgenommen 4812 bis 4827 sämtlidle Waren
Zwieback 4905 bis 4912 sämtlidle Waren
2001 Zubereitungen von Gemüse usw.
5006 Seidengarne und Sdlappeseidengame, in
2002 A Zubereitungen von Gemüse usw. in luft- Aufmadlungen für den Einzelverkauf
didlt versdllossenen Behältnissen
5009 bis 5012 sämtlidle Waren
2005 Konfitüren usw.
5110 Garne aus Wolle usw, in Aufmachungen
2006 Andere Zubereit~ngen von ·Früchten. usw. für den Einzelverkauf
2007 Frudlt- und Gemüsesäfte, auch eingedickt, 5111 bis 5114 sämtliche Waren
usw.
2102 Kaffee-Extrakte, Kaffee-Essenzen usw, 5203 bis 5205 sämtliche Waren
2103 B Zubereiteter Senf 5304 bis 5307 sämtliche Waren
2105 Zubereitungen für Suppen oder Brühen usw. 5404 bis 5406 sämtliche Waren
2107 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweit 5505 bis 5510 sämtliche Waren
weder genannt noch inbegriffen 5606 B Hanfgarne und Ginstergarne, ungezwirnt
2205 A Sdlaumwein oder gezwirnt, in Aufmachungen für den
Einzelverkauf
2209 B Likör und andere alkoholisdle Flüssigkeiten
5609 Papiergarne
2402 B bis E Tabak, verarbeitet
5610 Gewebe aus Hanf oder Ginster, anderweit
2509 B Farberden, audl gebrannt oder unterein- weder genannt noch inbegriffen
ander gemisdlt: zerkleinert oder gemahlen
USW. 5611 B Gewebe aus Jute oder juteähnlichen Fa-
sern, anderweit weder genannt noch
2922A2. Essigsäure inbegriffen:
2966 A Glucose (Dextrose) andere als rohe, ungemusterte
3003 bis 3005 sämtlidle Waren 5612 bis 5614 sämtliche Waren
3210 bis 3212 sämtlidle Waren 5702 Gewebe aus Metallfäden usw.
3214 Zubereitete Farben usw. in Aufmachungen 5801 bis 5812 sämtliche Waren
für den Einzelverkauf
5903 bis 5924 sämtliche Waren
3217 B Tinte und Tusdle usw.
6001 bis 6007 sämtliche Waren
3305 und 3306 sämtlidle Waren
6101 bis 6112 sämtliche Waren
3401 bis 3403 sämtlidle Waren
6201 bis 6206 sämtliche Waren
3408 Kerzen (Lidlte) aller Art usw.
6401 bis 6407 sämtlidle Waren
3504 Gelatine
6501 bis 6507 sämtlidle Waren
3507 Dextrine usw.
6601 bis 6603 sämtlidle Waren
3508 Tierisdler Leim
6703 Waren aus Federn, anderweit weder ge-
3603 Zündsd:inüre; Sprengschnüre nannt nodl inbegriffen
3701 bis 3709 sämtlidle Waren 6705 Künstlidle Blumen usw.
3815 und 6707 bis 6709 sämtliche Waren
aus 3816 sämtlidle Waren, ausgenommen künst- aus 6813 und 6814 sämtlidle Waren, ausgenommen Asbest-
lidles Gerbfett fäden
3907 Waren atfs Kunststoffen usw. 6910 Installationsgegenstände für sanitäre und
4005 bis hygienische Zwecke
4015 A sämtliche Waren 7010 Flasdlen, auch Korbflaschen usw.
4016 Hartkautschukwaren usw. 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisdl usw.
4201 bis 4206 sämtliche Waren 7018 Optisdles Glas aller Art usw.
Nr. 53 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1951 897-
Tarifnummer Bezeichnung der Waren Tarifnummer Bezeichnung der Waren
aus 7112 bis 7114 siimtliche Waren, ausgenommen Schar- aus 8901 Schiffe, anderweit weder genannt noch in-
niere aus Silber, auch vergoldet oder aus begriffen, ausgenommen Seeschiffe
Silberplatlierungen und Scharniere aus aus 8902 und sämtliche Waren, ausgenommen Seeschlep-
Gold oder Goldplatlierungen aus 8903 per und Seeschiffe für b~sondere Zwecke,
7116 Phantasicschmuck jedoch nicht Bagger
7310 bis 7322 sJmlliche Waren 8905 bis 8907 sämtliche Waren
7324 bis 7350 sämtliche Waren 9004 bis 9030 sämtliche Waren
aus 7404 Drähte aus Kupfer und Kupferlegierungen, 9101 bis 9107 sämthche Waren
massiv 9201 bis 9215 sämtliche Waren
7406 Blattmetall (Folien) aus Kupfer usw. 9301 bis 9308 sämtliche Waren
7408 bis 7422 sämtliche Waren 9401 bis 9404 sämtliche Waren
aus 7503 Drähte aus Nickel und Nickellegierungen, 9501 B, C Schildpatt, bearbeitet, und Waren aus
massiv Schildpatt:
7505 bis 7507 sämtliche Waren zu Waren erkennbar vorgearbeitete
7509 und 7510 sämtliche Wuren Stücke;
andere Waren
aus 7602 Drähte aus Aluminium und Aluminium-
legierungen, massiv 9502 B, C Perlmutter, bearbeitet, und Waren aus
Perlmutter:
7604 Blattmetall (Folien) aus Aluminium usw.
zu Waren erkennbar vorgearbeitete
7606 bis 7616 sämtliche Waren Stücke;
aus 7702 Drähte, Bleche, Tafeln, Bänder, Streifen andere Waren
aus Magnesium, auch aufgerollt; Rohre 9503 B, C Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus
7703 Waren aus Magnesium, anderweit weder Elfenbem:
genannt noch inbegriffen zu Waren erkennbar vorgearbeitete
Stücke;
aus 7704 Fertigwaren und Halbzeug aus Beryllium andere Waren
und -legierungen
9504 B, C Bein, bearbeitet, und Waren aus Bein:
7804 bis 7807 sämtliche Waren zu Waren erkennbar vorgearbeitete
7904 bis 7908 sämtliche Waren Stücke;
andere \/1/ aren
8004 Blattmetall (Folien) aus Zinn usw.
9505 B, C Horn, Geweihe usw.:
8006 bis 8008 sämtliche Waren Federkiele, bearbeitet; Walfischbarten,
8101 C Eiden und Drlihte aus Wolfram bearbeitet
8101 D Waren aus Wolfram, anderweit weder 9505 D 2, 3 Horn, Geweihe usw.:
genannt noch inbegriffen andere Stoffe:
8102 C Fäden und Drähte aus Molybdän zu Waren erkennbar vorgearbeitete
8102 D Waren aus Molybdän, anderweit weder Stücke:
genannt noch inbegriffen andere Waren
aus 8103 B Drähte aus Tantal und Tantallegierungen 9506 B, C Pflanzliche Schnitzstoffe usw.:
8103 C Rohre aus Tantal und Tantallegierungen zu Waren erkennbar vorgearbeitete
Stücke;
8103 D Waren aus Tantal, anderweit weder ge-
nannt noch inbegritf en andere Waren
aus 8104 B Waren aus Cadmium und Cadmiumlegie- 9507 B, C Meerschaum und Bernstein usw.:
rungen zu Waren erkennbar vorgearbeitete
aus 8110 Wuren aus Antimon und Antimonlegie- Stücke;
rungcn andere Waren
8201 bis 8215 sämtliche Waren 9508 Geformte oder geschnitzte Waren aus natür•
lichem (tierischem oder pflanzlichem) sowie
8301 bis 8316 siimtliche Waren mineralischem oder künstlichem Wachs usw.
8401 bis 8454 sämtliche Waren 9602 bis 9606 sämtliche Waren
8459 bis 8470 sfüntliche Waren 9701 bis 9708 sämtliche Waren
8472 und 8473 sümtliche Waren 9801 bis 9804 sämtliche Waren
8475 bis 8477 sämtliche Waren 9807 und 9808 sämtliche Waren
8501 bis 8535 sämtliche Waren Feuerzeuge und Gasanzünder usw.
9810
8601 bis 8611 sämtliche Waren
9811 D 2 Tabakpfeifen, Zigarren- und Zigaretten-
8701 bis 8705 sämtliche Waren spitzen:
8707 bis 8710 sämtliche Waren andere Waren
8712 und 8713 sämtliche Waren 9812 Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren
. 8801 bis 8806 sämtliche W uren 9814 bis 9816 sämtliche Waren
898 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Soeben erschienen:
Erläuterungen
zum 2olltarif uon 1951
Herausgegeben im Bundesministerium der Finanzen
DIN A 4, 588 Seiten (in festem Einband), Preis 34.- DM zuzüglich Versandgebühr
VERLAG DES BUNDESANZEIGERS, KölntRh.1, Postfach
Zu beziehen auch durch den Buchhandel
Das
Gesetz über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der
Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
nebst dem
Protokoll von Torquay mit seinen Anlagen sowie das GATT
(3 Anlagenbände, dreisprachig, DIN A 4 broschiert, Umfang: 2910 Seiten)
sind im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 13 vom 28. September 1951 verkündet.
Einzelstücke (Gesetzblatt und 3 Bände) sind zum Preise von 36.60 DM
zuzüglich 1.50 DM Versandgebühren zu beziehen vom
VERLAG DES BUNDESANZ'EIGERS, KöLN1RHEIN 1
Postfach
Das Bunci<'S(Jcsclzblatt ersclwint in zwei uesonderten Teilen - Teil I und Teil II - . Laufender Jezug nur durch die Post. Bezugspreis viertel-
jcihrlich für Teil 1 = DM 3.00, für Teil II = DM 2.00 (zuzüglich Zustellgebühr). - Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0.30 beim Verlag
dq,s „Buwl<·~dn1e1ricr" in Bonn oder in Köln-Rh Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages
auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger• Köln 83 400. - Herausgeber: Der Bundesminister de1 Justiz. Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.,
Bonn;Köln, Druck: Kölner Pressedruck GmbH., Köln. Breite Straße 70.