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Bundesgesetzblatt
Teil I
1951 Ausgegeben zu Bonn am 12. September 1951 j r-.r. 46
Tag I nh a 1 t: Seite
7. 9. 51 Erlaß über die Stift11ng des ,,Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland'' 831
Erlafl über die Stiftung des
"Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland".
Vom?. September 1951.
In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen
Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum
Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik
Deutschland den
,, Verdienstorden der Bundesr~pu blik Deutschland".
Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen,
der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wieder'-
aufbau des Vaterlandes dienten und soll eine Auszeichnung all derer
bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik
Deutschland beiträgt.
Die Einzelheiten der Gestaltung, der Einteilung und der Verleihung
des Verdienstordens werden in einem Statut festgelegt.
Bonn, den 7. September 1951
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Lehr
Statut des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
Artikel 1 Das Große Verdienstkreuz kann mit Stern, das
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutsch- Verdienstkreuz auch in Form des Ordenskreuzes
land wird vom Bundespräsidenten verliehen und am Bande verliehen werden.
kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Artikel 3
Form eines Ordenszeichens getragen werden. (1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes,
Artikel 2 golden gefaßtes schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist
der Bundesadler auf einem runden Schilde aufge-
Der Verdienstorden der Bundesrepublik wird ver- setzt.
liehen als:
(2) Das Band des Ordens ist rot, mit gold-schwarz-
Großkreuz, goldenem Saum.
Großes Verdienstkreuz und Artikel 4
Verdienstkreuz. (1) Form und Tragweise des Verdienstkreuzes
Der Bundespräsident behält sich vor, das Groß- sind:
kreuz in einzelnen Fällen in besonderer Ausfüh- 1. Das Großkreuz wird an einem breiten, von
rung zu verleihen. der rechten Schulter zur linken Hüfte füh-
832 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
renden Bande getragen. Zu dem Großkreuz für die im Dienste des Bundes stehenden Per-
gehört ein goldener sechsspitziger Brust- sonen ihres Geschäftsbereiches;
stern, auf dem das Ordenszeichen aufge- der Bundesminister des Auswärtigen
setzt ist. Dieser wird an der linken Brust- für deutsche Staatsangehörige mit dem Wohn-
seite getragen. sitz im Ausland und für ausländische Staats-
2. Das Große Verdienstkreuz ist etwas kleiner angehörige;_
als das Großkreuz. die Staats- und Ministerpräsidenten der Länder,
Es wird der Regierende Bürgermeister der Stadt Berlin,
a) als Großes Verdienstkreuz mit Stern an der Präsident des Senates der Freien Hansestadt
einem breiten Ordensbande von der Bremen und der Präsident des Senates Erster
rechten Schulter zur linken Hüfte füh- Bürgermeister der Hansestadt Hamburg
renden Bande getragen. Zu dem Großen für den Bereich ihrer Länder.
Verdienstkreuz mit Stern gehört ein (2) Die Vorschläge sind dem Chef des Bundes-
goldener vierspitziger Bruststern, auf präsidialamtes zuzuleiten, der sie dem Bundes-
dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist. präsidenten zur Entscheidung vorlegt.
Dieser wird auf der linken Brustseite
getragen.
Artikel 6
b) als Großes Verdienstkreuz an einem
(1) Das Großkreuz und das Große Verdienstkreuz
Ordensbande um den Hals getragen.
mit Stern· werden jeweils durch einen besonderen
3. Das Verdienstkreuz ist etwas kleiner als Erlaß des Bundespräsidenten verliehen. Dieser wird
das Große Verdienstkreuz. vom Bundeskanzler und, je nachdem es sich um
Es wird einen deutschen oder um einen ausländischen
Staatsangehörigen handelt, von dem Bundesminister
a) als Verdienstkreuz an der linken Brust-
seite, des Innern oder dem Bundesminister des Auswär-
tigen gegengezeichnet und von dem Chef des
b) als Verdienstkreuz am Bande an einem Blmdespräsidialamtes mitgezeichnet.
schmalen Band an der linken oberen
(2) Verleihungen des Großen Verdienstkreuzes
Brustseite getragen.
Und der Verdienstkreuze werden listenmäßig durch
Form und Ausmaß der Ordenzeichen sowie Art und Erlaß des Bundespräsidenten unter Gegenzeich-
Farbe der Bänder werden auf Mustertafeln fest- nuE.g durch den Bundeskanzler und den Bundes-
gelegt. minister des Innern oder den Bundesminister des
(2) Die Inhaber des Großkreuzes und des Großen Auswärtigen und unter Mitzeichnung durch den
Verdienstkreuzes mit Stern können als Zeichen Chef des Bundespräsidialamtes vollzogen.
ihrer erhöhten Auszeichnung außerdem das Große
Verdienstkreuz tragen. Artikel 1
(3) Bei erneuter, ,höherer Auszeichnung mit dem (1) Alle Beliehenen erhalten eine Urkunde mit
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland der Unterschrift des Bundespräsidenten. Die Ur-
wird das früher verliehene Ordenszeichen nicht kunden über die Verleihung der Großkreuze und
abgelegt. Jedoch tragen mit dem Großkreuz Be- des Großen Verdienstkreuzes mit Stern tragen
liehene, die bereits Inhaber des Großen Verdienst- das große, die über die Verleihung der anderen
kreuzes mit Stern sind, das Schulterband des Verdienstorden das kleine Bundessiegel.
Großkreuzes.
(2) Das Ordenszeichen geht in das Eimmtum des
Artikel 5 Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinter-
(1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des bHebenen besteht nicht. ·
Verdienstordens sind:
Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sowie Artikel 8
der Präsident des Deutschen Bundestages und Die Geschäfte der Ordenskanzlei nimmt das
der Präsident des Deutschen Bundesrates Bundespräsidialamt wahr.
Bonn, den 1. September 1951.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Lehr
Nr. 46 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1951 833
VERDIENSTORDEN
DE·R
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHL~ND
VERDIENSTKREUZ ÄM BÄNDE
834 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Beschreibung der Ordenszeichen und ihrer Bänder
Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefaßtes schlankes Kreuz.
In seiner Mitte ist der Bundesadler auf einem runden Schild aufgesetzt.
Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.
Im e,inzelnen:
Das Verdienstkreuz am Bande - siehe Abbildung hat einen
Durchmesser von 55 mm. An seiner Spitze ist ein Ring befestigt. Die Rück-
seite des Kreuzes ist glatt.
Das Ordensband ist 30 mm breit.
Das Verdi e n s t kreuz gleicht dem Verdienstkreuz am Bande. Statt des
Ringes ist auf seiner Rückse,ite eine feststellbare Anstecknadel angebracht.
Die Rückseite des Kreuzes ist glatt. Ein Ordensband gehört zu dieser Aus-
zeichnung nicht.
Das G r "> ß e V e r d i e n s t k r e u z hat einen Durchmesser v~n 60 mm.
Die Rückse.ite des Kreuzes gleicht der Vorderseite. An de,r Spitze des
Ordenskreuzes ist e~n Ring befestigt.
Das Ordensband ist 44 mm breit.
Das G r o ß e V e r d i en s tk re uz mit St e r n gleicht dem Großen
Verdienstkreuz.
Der zu dieser Auszeifhnung gehörende Ste.rn besteht aus 4 goldenen Strahlen-
bündeln, aµf deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist.; Der
Stern hat einen Durchmesser von 70 mm.
Das Ordensband, an dem das Ordenskreuz befestigt ist, hat eine Breite
von 100 mm.
Das G r o ß k r e u z hat einen Durchmesser von 70 mm. Die Rückseite des
Kreuzes gleicht der Vorderseite.
Der zu dieser Auszeichnung gehörende Stern besteht aus 6 goldenen Strahlen-
bündeln, auf deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist. Der
Stern hat einen Durchmesser von 80 mm.
Das Ordensband gleicht dem Orqensband des Großen Ve;rdienstkreuzes mit
Stern; es ist jedoch mit dem Zedch.en des Bundesadlers durchwebt.
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