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Bundesgesetzblatt
Teil I
1951 Ausgegeben zu Bonn am 3. September 1951 Nr.42
Tag Inhalt: Seite
16.8.51 Zolltarifgesetz . 527
Zolltarifgesetz.
Vom 16. August 1951.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §4
Änderung des Zolltarifs
Artikel I
Die Bundesregierung kann, nachdem dem Bundes-
Allgemeine Vorschriften rat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei
Wochen gegeben worden ist, mit Zustimmung des
§ 1 Bundestags durch Rechtsverordnung
Zolltarif 1. Zollsätze aus wirtschaftlichen Gründen ermäßi-
Zolltarif im Sinne des § 49 Absatz 1 des Zollgeisetze.is gen oder aufheben;
vom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) ist der 2. den Zoll für zollbare Waren bis auf das Drei-
nachstehende Zolltarif.
fache des tarifmäß,igen Zollsatzes erhöhen und den
, Zoll für tarifmäßig zollfreie \V aren bis auf den
§2 höchsten Wertzollsatz des Tariifs festsetzen, wenn
Erläuterungen zum Zolltarif diese Waren infolge einer unvorhergesehenen
wirtschaftlichen Entwicklung in zunehme„ndem
Die Erläuterungen zum Zolltarif sind die Durch- Umf_ang unter solchen Umständen eingeführt
führungsvorschriften zum Zolltarif im Sinne des § 49 werden, daß die dadurch geschaffene Lage die im
Absatz 3 des Zollgesetzes. Inland ansässigen Hersteller gleichartiger oder
unmittelbar konkurrierender Erzeugnisse ernst-
§3 haft schädigt oder zu schädigen droht.
Obertarif
Artikel II
Als Obertarif im Sinne des § 55 Absatz 1 des Zoll-
gesetzes gilt der nachstehende Zolltarif mit' folgenden Vorschriften über die Wertverzollung
Änderungen: §5
1. Die Zollsätze für die zollbaren Waren werden Zollwert
verdreifacht; der Mindestzollsatz beträgt bei (1) Der Zoll für wertzollbare Waren wird nach
wertzollbaren . Waren 10 vom Hundert des ihrem Zollwert bemessen.
Wertes.
(2) Zollwert ist der Normalpreis (§ 6). Als Zollwert
2. Zollfreie Waren unterliegen einem Zollsatz von kann nach Maßgabe des § 7 auch der Rechnungspreis
10 vom Hundert des Wertes. gelten.
528 H1111(ksgesetzblatt, Jaltrgang 1951, T<'.il I
§ (i traglicher oder außervertraglicher Art - ab-
gesehen von denjenigen, die auf dem vorliegen-
Normalpreis
den Geschäft selbst beruhen - zwischen dem
(1) Normalpreis ist der Pn~is, der für die eingeführte Verkäufer oder einer mit ihm geschäftlich ver-
Ware bei einem Verkauf zurn freien Marktpreis zwi- bundenen natürlichen oder juristischen Person
schen unabhiingigen Verkäufern und Käufern in dem und dem Käufer oder einer mit diesem geschäft-
für die Anwendung der Zollvorschriften maßgebenden lich verbundenen natürlichen oder juristischen
Zeitpunkt (§§-58, 60 ZG) erzielt werden kann. Person;
(2) Der Normalpreis bestimmt sich nach der Menge 3. kein Teil des Erlöses einer späteren Weiter-
der zur Abfertigung gestellten Ware. Handelsübliche veräußerung oder sonstigen Verwertung der
:Mengenrabatte sind bei der Bildung des Normalpreises Ware kommt unmittelbar oder mittelbar dem
zu berücksichtigen. Verkäufer oder irgendeiner mit ihm verbundenen
natürlichen oder juristischen Person zugute.
(3) Der Normalpreis umfaßt die Kosten (§ 9 Ab-
(2) Zwei Personen gelten m.iteinander als geschäft-
satz 1), die den Verkauf der \,Vare und ihre Lieferung
lich verbunden, wenn eine von ihnen irgendwie am
an den Käufer bis zum Einfuhrort belasten.
Geschäft der anderen oder ein Dritter am Geschäft
beider interessiert ist, mag es sich um unmittelbare oder
(4) Im Normalpreis ist einbegriffen das Recht zur Be-
mittelbare Interessen handeln.
nutzung des Patents, des Geschmacks- oder Gebrauchs-
musters, des Warenzeichens, des Urheberrechts, des
Vervielfältigungs- oder Bearbeitungsrechts an den
§ 9
Waren, wenn die eingeführten Waren Gegenstand eines
solchen Rechtes sind. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten
Ware erst nach der Einfuhr mit einem Warenzeichen
(1) Zu den im § 6 Absatz 3 aufgeführten Kosten ge-
versehen werden soll.
hören insbesondere:
Transportkosten,
§7 Versicherungskosten,
Kommissionskosten,
Rechnungspreis
Maklergebühren,
(1) Die Zollb(~hörde kann als Zollwert den Rech- Kosten, die im Ausland entstanden sind für die
nungspreis gelten lassen, wenn er nach den Bedingun- Ausstellung der zur Einfuhr der Waren ins
gen und Umständen des Handelsgeschäfts als Normal-
Einfuhrland erforderlichen Urkunden,
preis· angesehen werden kann.
Abgiahen, die außerhalb dieis Einfuhrlandes zu ent-
(2) Dem Rechnungspreis sind insbesondere die im Dichten sind, ausschließlich derjenigen, für die
§ 6 Absatz 3 aufgeführten Kosten, soweit sie nicht im Befreiung. bewilligt oder Rückerstattung ge-
Rechnungspreis enthalten sind, und außergewöhnliche währt oder zu erwarten ist,
Preisnachlässe (z. B. für Alleinvertreter) hinzuzu-
rechnen. Kosten der Umschließungen (Arbeitslöhne, Ver-
packungsmaterial und andere Kosten), soweit
die Verpackung nicht besonders zu verzol-
§8
len ist,
Verkauf zum freien Marktpreis
Ladekosten.
(1) Ein Verkauf zum freien Marktpreis zwischen un-
abhängigen Verkäufern und Käufern liegt vor, wenn (2) Die Einfuhrabgab-en sind in den Zollwert nicht
folgende Bedingungen gegeben sind: einzurechnen.
1. Die Zahlung des Kaufpreises stellt die einzige
Leistung des Käufers dar; § 10
Einfuhrort
2. der vereinbarte Preis ist nicht beeinflußt durch
Handels-, Finanz- oder sonstige Beziehungen ver- Als Einfuhrort gilt der Ort der ersten Zollstelle.
~r. 12 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den;~. September H()1 529
§ 11 § 15
Unuechnungskm·s Zusammengesetzte Waren
Auslfü1dische Pr1'.is- und \Vcl'tanga,ben sind nach dem \Varen, die aus verschiedenen Stoffen oder Erzeug-
geltenden arntliclwn Tag<'skurs umzurechnen. nissen durch mechanische Verarbeitung hergestellt
sind, werden nach dem Bestandteil tarifiert, der den
Charakter der Ware bestimmt. In Zweifelsfällen ist
die Ware der Tarifstelle desjenigen Bestandteils zu-
§ 12
zuweisen, die zur höchsten Zollbelastung- führt.
Durchschnittswerte
(1) Die Bundesregienmg kann D11rchscbnittswerte § 16
auf der Grundlage des Nornrnlpreises (§ n Absatz 1)
Andere nicht erfaßte Waren
festsetzen. Die Dur<'hschni(1swcrtc sind nur anzuwen-
den, wenn f'.in Rechnungspreis (§ 7 Absatz I) nicht er- Für andere \Varen, die im Zolltarif weder genannt
mittelt we!'den kann. noch inbegriffen sind, gelten die Tarifvorschriften der
\Varen, denen sie nach Beschaffenheit am nächsten
(2) Der Durchschnittswert trii 1 an die Stelle des stehen.
Rechnungspreises.
Artikel IV
V 01 schriften gegen Preisdumping
Artikel III
und Subventionen
Vorschriften über die Tarifierung der im
§ 17
Zolltarif nicht erfaßten Waren
Antidumping- und Ausgleichzölle
§ 13
Die Bundesregierung kann- durch Recl1ts\·erordnung:
Gemenge
a) von Waren, die Gegenstand eines Dumpings sind,
(1) Gemenge von Waren, die aus verschieden tarifier- zusätzlich einen Ant.idurnpingzoll erheben bis zur
ten Bestandteilen bestehen, werden, wenn eine Aus- Höhe des Betrages der Dumpingspanne;
sonderung der Anteile untunlich erscheint oder von dem
b) von Waren, für deren ·Erzeugung, Herstellung
Zollbete.iligten abgelehnt wi11d, wie folgt" tarifiert:
oder Ausfuhr unmittelbar oder mittelbar ein~
1. wenn a 11 e Bestandteile zollfrei oder mit. gleichen Prämie oder Subvention gewährt· wird, zuzätz-
Zollsätzen belegt sind, nach derjenigen Tarif- lich einen Ausgleichzoll erheben bis zur Höhe
stelle, unter die der gewichtsmäßig vorherr- des geschätzten Betrages der Prämie oder der
schende Bestandteil fällt; Subvention.
2. wenn ein Bestandteil zollbar ist, nach der Tarif-
stelle dieses Bestandteils; Artikel V
3. wenn mehrere Bestandteile mit ungleichen
Schlußvorschriften
Zollsätzen belegt sind, nach der Tarifstelle des
Bestandteils, die zur höchsten Zollbelastung § 18
führt. Durchführungsvorschriften
(2) Bestandteile, deren Menge unerheblich ist, blei- Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechts-
ben außer Betracht. verordnung:
1. Erläuterungen zur Auslegung und zur Anwen-
dung des Zolltarifs zu geben;
~ 14
2. Vorschriften zu erlassen über den Obertarif, die
Gemische
Wertverzollung und die Zollbehandlung der im
(1) Gemische von Flüssigkeiten sowie Gemische von Zolltarif nicht erfaßten Waren, soweit diese. Vor-
Flüssigkeiten und festen Stoffen werdrn wie Gemenge schriften zur Durchführung dieses Gesetzes er-
tarifiert. forderlich sind;
(2) Wäfüige Lösungen chemischer Stoffe werden 3. Durchschnittswerte festzusetzen (§ 12 Absatz 1);
wie die gelösten Stoffe tarifiert, wenn nichts anderes 4. Vorschriften über die Erhebung der im § 17 be-
vorgeschrieben ist. zeichneten Zölle zu erlassen.
1>30 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
§ 19 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes be-
Geltung des Gesetzes im Lande Berlin schlossen hat.
§ 20
Dieses Gesetz und die erlassenen und noch zu er-
lassenden Rechtsverordnungen gelten auch für das Inkrafttreten des Gesetzes
Land Berlin, sobald es gemäß Artikel 87 Absatz 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1951 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 16. August 1951.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister der ]'inanzen
Schäffer
Der Bundesminister für Wirtschaft
Ludwig Erhard
Der Bundesmin'ister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Dr. Niklas
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 531
Zolltarif
- Inhaltsverzeichnis s. S. 735 bis 738 .......
2
532 B1111dt•sgesctzhiatt, ,Jahrgang 1951, Teil I
Allg~emeine Tarifierungsvorschriften
1. Die einzelnen Abschnitte und Kapitel enthalten in der Regel nicht sämtliche Waren,
die nach den Überschriften dorthin gehören. In dieseri Fällen sind die Waren, die aus-
genommen sind, meistens in den allgemeinen Anmerkungen zu den Abschn,itten oder
hapiteln aufgeführt. Diese Aufzählungen sind nicht erschöpfend.
2. l~egriffsbestimmungen gelten, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. in allen Teilen
des Tarifs.
Enthält der Tarif keine Begriffsbestimmung, so ist fü.r die Auslegung eines Waren-
bcgn Jts die Verkchn-;a11schaunng maßgebend.
:t l(ommt,m für die Einreihung von Waren mehrere Tarifstellen in BetrachL so ist vvie
folgt zu verfahren:
a) Waren, die für mehrere Tarifstellen in Betracht kommen, weil sie verschiedene Ver-
wend ung-;zwecke haben, sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, derjenigen Tarif-
stelle zuzuweisen, die dem hauptsächlichen Verwendungszweck entspricht. im
Zweifelsfall der Tarifstelle mit der höchsten. Zollbelastung;
b) in allen anderen Fällen geht die Tarifstelle mit der genaueren Warenbezeichnung
den anderen Tarifstellen vor. Ist es zweifelhaft, welche Bestimmung die genauere
ist, so geht die Tarifstelle mit der höchsten Zollbelastung vor.
4. Bestimmt sich die Tarifstelle nach der Höhe des Zolles, so sind bei der Ermittlung nur
die Sätze dieses Tarifs anzuwenden.
5. Bei der Tarifierung bleiben außer Betracht:
a) ganz unwesentliche Teile zusammengesetzter Waren, insbesondere solche, die ledig-
! ich zur Befestigung oder Verbindung einzelner Teile dienen, z. B. Nägel, Nieten,
Schrauben, Klammern, Schlösser, Schließhaken, Ösen. Scharniere: RiegeL Verstär-
kungseckerL Bänder, Fäden, Schnüre, Gurte, Riemen, Stricke;
b) Bearbeitungen, Verfeinerungen und Verzierungen, die nur in ganz unwesentlicher·
Ausdehnung vorhanden sind;
c) Fabrikmarken, Warenzeichen, Firmennamen, Angaben über Ursprungsland, Waren-
sorte, Maße und Fassungsvermögen, Eichzeichen und Skalazeichen, alle diese, wenn
sie keine. Verzierungen darstellen.
6. Unfertige und unvollständige Waren werden, wenn ihre Bestimmung erkcnnhar und
nichts anderes vorgeschrieben ist, wie die fertigen und vollständigen Waren tarifiert.
1 '
7. Waren, die in ihre Bestandteile zerlegt sind, werden wie die zusammengesetzten
,V aren tarifiert, wenn die ein Garizes bildenden Bestandteile in einer Sendung zusammen
eingehen und nichts anderes vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn nur unwesent-
liche Teile fehlen.
8_. Zubehörteile und Ersatzstücke werden wie die Ware tarifiert, zu der sie gehören,
wenn sie mit der ,Vare in einer Sendung eingehen, ihr nach Art und Menge entsprechen,
üblich erweise zusammen mit der Ware verkauft werden und ihr P1·eis im Kaufpreis ein-
begri ffcn ist.
\J. Handelsübliche Etuis, Kästchen, Mappen, Taschen und dergleichen (z.B. für Eß-
bestecke, Ferngläser, Mikroskope, Uhren, Musikinstrumente, Waffen, SportgP:räte) werden
wie die W arcn tarifiert, zu denen sie gehören, wenn sie mit diesen zur Abfertigung ge-
stellt werden; werden sie gesondert gestellt, so sind sie nach ihrer Beschaffenheit zu
tarifieren.
Nr. 4:2 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 533
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Abschnitt]
Tiere und tierische Erzeugnisse
Kapitel 1
Lebende Tiere
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind Fische, Krebstiere und Weichtiere (Kap. 3) und
Ylikrobenkulturen (Kap. 30).
01 01 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
A - Pferde ........................ ·................................ . 20
B - Esel .......................................................... . frei
C - Maultiere und Maulesel .......................................... . 10
Anmerkungen.
1 Pferde und Esel zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ........ . frei
2. Pferde zum Schlachten unter Zollsicherung ........................................ . 10
01 02 Rinder, einschließlich Büffel, lebend:
A - Kälber ........................................................ . 15
B - ,Jungrinder (junge Stiere, junge Ochsen und Färsen) ................ . 20
C - Stiere 20
D - Kühe ........ , .............................................. ·.. . 20
E - Ochsen ........................................................ . 20
Anmerkungen.
1. Rinder zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ................ . frei
2. Kälber sind junge Rinder, di,e noch keinen ihrer acht Milchschneidezähne verloren haben.
3. Jungrinder (junge Stiere, junge Ochsen und Färsen) sind Rinder, die im Unterkiefer nicht
mehr als drei bleibende Schneidezähne haben.
01 03 Schweine, lebend, im Stückgewicht:
A - von 35 kg oder weniger ................................ · .......... . 15
B - von mehr als 35 kg ............................................. . 15
Anmerkung.
Schweine zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung frei
0104 Schafe und Ziegen, lebend:
A - Schafe ........................................................ . 15
B - Ziegen .......... : .................................... ' ....• ..... . frei
Anmerkung.
Schafe zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung .................. . rrei
0105 Geflügel, lebend:
A-Tauben:
1 - Brieftauben frei
2 - andere ..................................................... . 10
B - anderes . ·....................................................... . 10
Anm e r k(u n g.
Geflügel zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ................ . rrr,i
534 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0/o des
Wertes
01-0ß Andere lebende Tiere:
A - Hauskaninchen .................................. : ........ ·...... . 10
B - Wild und andere Tiere .......................................... . frei
Anmerkung.
Hauskaninchen zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ........... . frei
Kapitel 2
Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen ~on diesem Kapitel sind:
a) DäNI1e, Blasen und Magen von Tieren, Viehblut (Kap. 5);
b) tierische Fette (Kap. 15); jedoch bleiben Schweinespeck und nichtgepreßtes oder nicht-
ausgeschmolzenes anderes Schweine- und Geflügelfett in diesem K8cpitel;
c) Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, als es in diesem Kapitel vorgesehen ist (z. B. in Terrinen, Büchsen
oder luftdicht verschlossenen Behältnissen) (Kap. 16).
2. Fleisch von Meeressäugetieren oder Schildkröten sowie Froschschenkel fallen je nach Be-
schaffenheit unter Nr. 02 04 oder Nr. 02 06 - D.
02 01 Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall von den in den
Nummern 01 01 bis 01 04 genannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefroren:
A- Fleisch:
1 - von Schweinen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln ......... . 25
2 - von Rindern, einschließlich Büffeln, von Schafen ode;r Ziegen ....... . 20
B - InncrciPn und anderer genießbarer Schlachtanfall ................... . 20
Anm er· k u n gen.
1. Unter diese Nummer fallen auch nichtlcbende Tiere, zum Genuß verwendbar.
2. Lebern zur Verarbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ......... . frei
0202 Geflügel, nicht lebend, auch Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall
von Geflügel, mit Ausnahme der Lebern, frisch, gekühlt oder gefroren ....... . 20
02 03 Geflügellebern, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, gedämpft oder gekocht : .. . 20
02 04 Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall, vorstehend weder
genannt noch inbegriffen, frisch, gekühlt oder gefroren ................... . 20
Anm e r k u n gen.
l. Unter diese Nummer fallen auch nichtlebende Tiere, zum Genuß verwendbar.
~- Lebern zur Ve1·arbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ......... . frei
02 05 Schweinespeck, nicht durchwachsen, und anderes Schweinefett; Gefliigelfett:
A - frisch ......................................................... . 25
B - gekühlt oder gefroren ........................ .' .................. . ~-25
C - gesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst einfach zubereitet ..... ·. 25
Anmerkung.
Durchwachsener Schweinespeck fällt, wenn er frisch, gekühlt oder gefroren ist, unter
Nr. 02 01 - A - 1, wenn er gesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst einfach zubereitet
ist, unter Nr. 02 06 - C.
02 06 Fleisch, Innereien und anderer ~enießbarer Schlachtanfall aller Art, mit Aus-
nahme der Geflügellebern, gesalzen, gedörrt, geräuchert, gekocht oder sonst ein-
fach zubereitet:
A - von Rindern 25
B - von Schafen oder Ziegen ........................................ . 25
C - von Schweinen ............ ; .................................... . 30
D - von anderen Tieren ............................................. . 25
Anmerkung.
Lebern zur Verarbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ........... . fn·i
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 535
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Kapitel 3
Fische, Krebstiere und Weichtiere
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Meeressäugetiere (Kap. 1) und Fleisch von Meeressäugetieren (Kap. 2);
b) nichtlebende Fische, Krebstiere und Weichtiere, zum Genuß nicht verwendbar (Kap. 5);
c) Kaviar und Kaviarersatz (Kap. 16);
d) Fische, Krebstiere un<l Weichtiere, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, als
es in diesem Kapitel vorgesehen ist . (z. B. in Terrinen, Gläsern, Büchsen oder luftdicht
verschlossenen Behältnissen) (Kap. 16). ·
03 01 Fische, lebend oder nicht lebend, frisch, gekühlt oder gefroren:
A - Süßwasserfische:
1 - Lachse ..................................................... . 15
2 - Forellen .................................................... . 25
3 - andere ••••••••••••••••••••••••••••• •·• •••• 1 ••••• ,• • • • • • • • • • • • • •
15
B - Seefische:
1 - ganz oder zerteilt, mit Ausnahme der Filets:
a - Heringe .................................................. . 5
b - Sprotten (Clupea sprattus) .................................. . frei
c - andere ......... .' ......................................... . 10
2 - ·E'ilets ...................................................... . 15
03 02 Fische, nur gesalzen, getrocknet oder geräuchert:
A - gesalzen oder getrocknet:
1 - ganz oder zerteilt, mit Ausnahme der Filets ..................... . 12
2 - Filets:
a - Kabeljau (Dorsch), Seelachs, Heilbutt und Schellfisch ........... . 15
b - Heringe Lf>
c - andere 15
B - geräuchert:
1 - Heringe ~o
2 - andere ~o
Anmerkung zu Nr. 03 01 und 03 02.
Fischlebern, gcnic13barer Fischrogen und genießbare Fischmilch werden je nach Art und Be-
schaffenheit wie <lie nicht namentlich genannten Fische (Fische, andere) behandelt.
03 03 Krebstiere, Weichtiere, einschließlich Muscheln, lebend oder nicht lebend, frisch,
gekühlt oder gefroren, gesalzen, getrocknet oder nur gekocht:
i\ - Langusten und Hummern ........................... •... ; ......... . 40
B - Krabben, Garnelen und andere Krebstiere 35
C - Austern:
1 - Austcrnsetzlinge ............................................. . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . : ......................................... . 40
D - Schnecken und andere '\Veichtiere, einschließlich Muscheln ............ . 15
Anmerkung.
Austernsetzlinge sind:
a) flache Austern mit einem Durchmesser von weniger als 5 cm;
b) sogenannte portugiesische Austern mit einem Durchmesser von weniger als 6 cm und mit .
einem Gewicht von höchstens 35 kg je 1000 Stück.
3
536 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Kapitel 4
Milch und Molkereierzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig
04 01 Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert ................. . 25
04 02 Milch und Rahm, haltbar gemacht, eingedickt oder gezuckert:
A - flüssig oder teig artig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ . 35
B - fest (z.B. in Blöcken oder als Pulver) .............................. . 25
Anmerkungen zu Nr. 04 01 und 04 02.
1. Unter Milch ist zu verstehen: Vollmilch, entrahmte Milch, Molke, Buttermilch, Milchserum,
saure Milch, Kefir, Joghurt und andere durch besondere Verfahren gegorene Milch.
~- Milch und Rahm, pasteurisiert, sterilisiert oder peptonisiert werden wie frische Milch und
frischer Rahm nach Nr. 04 01 behandelt.
04 03 Butter 25
04 04 Käse und Quark 30
04 05 Hühnereier und andere Vogeleier sqwie Eigelb, frisch, haltbar gemacht, ge-
trocknet oder gezuckert:
A - Eier in der Schale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
B - Eier ohne Schale (Eiweiß und Eigelb) sowie Eigelb:
1 - nicht gezuckert:
a - zum Genuß nicht verwendbar oder unverwendbar gemacht ....... . frei
b - zum Genuß verwendbar ...... -.............................. . 10
2 - gezuckert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
0406 Natürlicher Honig ............................ ,'...................... . 40
Anmerkung.
Honig in Einfuhrmengen von jeweils mehr als 1 000 kg zur Verarbeitung zu Honig- oder
Lebkuchen in Industriebetrieben, die ausschließlich oder überwiegend Honig- oder Lebkuchen
herstellen, unter Zollsicherung ..................................................... . frei
Kapitel 5
Rohstoffe und rohe Erzeugnisse tierischen Ursprungs
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) genießbare rohe Erzeugnisse (Kap. 2 bis 4); jedoch bleiben Därme, Blasen und Magen
von Tieren auch dann in diesem Kapitel, wenn sie zur menschlichen Ernährung bestimmt sind;
b) Hiiutc und Felle (Kap. 41). Rohe, gereinigte oder nur für den Versand haltbar gemachte
Vogclbiilge und Teile davon mit Federn fallen in dieses Kapitel, zugerichtete oder mon-
ticrtt~ dagegen in das Kap. G7;
c) Pelzfelle (Kap. 43);
d) Spinnstoffe tierischen Ursprungs (Kap. 50 und 51);
e) Pinselköpfe aus Borsten oder Tierhaaren (Kap. 96)
05 01 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet ...................... . frei
Anmerkung.
Menschenhaare in Bündeln, nach Längen geordnet, jedoch nicht gleichgerichtet, gelten noch
als rohe Menschenhaare.
05 02 Borsten von Schweinen oder Wildschweinen, roh, zugerichtet, entwirrt oder
gebleicht, auch ausgekocht; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung
von Bürsten oder Pinselwaren, roh, zugerichtet, entwirrt oder gebleicht, auch
ausgekocht ........ ,. .......................... ·..................... . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den p. September 1951 537
Zollsatz
Tarifnr. Bezei_chnung der Waren ¼ des
Wertes
05 03 Roßhaar, einschließlich Roßhaarabfälle:
A - roh, gewaschen, entfettet, gebleicht, gefärbt oder in anderer Weise zu-
gerichtet, nicht gekrollt:
1 - roh, gewaschen oder entfettet .................................. . frei
2 - anderes .... : ................................................ . 2
B - gekrollt, auch auf Unterlagen ..................................... . 3
05 04 Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als Fischen, frisch, gekühlt oder
gefroren, gesalzen oder getrocknet . . . . . . . . . . . . . . ....................... . 5
05 05 Abfälle von Fischen, Krebs- oder Weichtieren, anderweit weder genannt noch
inbegriffen; nichtlebende J'ische, Krebs- oder Weichtiere, zum menschlichen
Genuß nicht verwendbar:
A - Fischblasen, roh oder nur getrocknet; Schuppen von Weißfischen oder
ähnlichen Fischen, frisch oder haltbar gemacht, aber nicht in Lösungs-
mitteln ............ , ........................................... . frei
B - Garnelen, zum Genuß nicht verwendbar, getrocknet, auch zerkleinert;
Kleinfi sehe bis zu 6 cm Länge, getrocknet ........................... . 20
C - andere 10
Anmerkung.
Fischmehl, gemahlene Garnelen und andere gemahlene Krebstiere fallen unter Nr. 23 01.
05 06 Flechsen, Sehnen, Schnitzel und ähnliche Abfälle von ungegerbten Häuten oder
F'cllcn ............................................................ . frei
05 07 Federn und Teile davon, auch Daunen; Vogelbälge und Teile davon mit Federn:
A - Bettfedern und Daunen:
1 - roh ........................................................ . frei
2 - nur gereinigt oder gebleicht, nicht gefärbt ....................... . 10
B - Vogelbälge und Teile davon mit Federn, roh oder gereinigt, auch nur für
den Versand haltbar gemacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. . 10
C - Federn und Flügel zu Schmuckzwecken und andere Federn, roh oder nur
gereinigt, weder gebleicht noch gefärbt ·............................. . 10
D - Federkiele, unbearbeitet oder nur gereinigt ..................... , .... . frei
05 08 Knochen und Hornkerne, roh, entfettet, mit Säure behandelt oder von der
Gelatine befreit, auch zerkleinert oder in Pulverform:
A - Knochenmehl mit einer Siebfeinheit bis zu 3 mm ..................... . 10
B - andere ........................................................ . frei
05 09 Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Krallen und Schnäbel, roh, nur abgeschnitten,
gespalten oder gestreckt; Mehl und Abfälle davon; Barten von Walen aller Art
(Fischbein), auch entfettet, geschabt, geputzt oder gerissen, aber nicht weiter-
bearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. frei
0510 Elfenbein und andere Tierzähne; Mehl, Schnitzel und Abfälle davon ..... , . frei
Anmerkung.
Als Elfenbein im Sinne des Zolltarifs gelten die Stoßzähne des Elefanten, des Mammuts,
des Narwals, die Hiirner des Nashorns, die Hauer des Walrosses und des Ebers sowie der
Schnitzstoff von anderen tierischen Zähnen.
0511 Schildpatt (Rückenschilde, abgelöste Platten, Klauen, Schnitzel und Abfälle),
auch flachgedrückt oder gespalten ..................................... . frei
0512 Korallen und dergleichen, roh oder nur zugerichtet, aber nicht bearbeitet;
Mus.~helschalen (leere Muscheln), iroh, auch entrindet, in Pulverform oder
zersagt ............................................................ . frei
538 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
05 13 Meerschwämme:
A - roh oder nur gewaschen frei
B - bearbeitet ..................................................... . 15
0514 Grauer Amber, Bibergeil, Moschus, Zibet, Spanische Fliegen und andere
tierische Grundstoffe, zur Herstellung von Arzneiwaren oder Riechmitteln
geeignet .......................................................... . frei
0515 Andere tierische Stoffe, roh; andere nichtlebende Tiere als Fische, Krebstiere
und, Weichtiere, zum menschlichen Genuß nicht verwendbar:
A - Fischeier, zum Genuß nicht geeignet:
1 - für Zuchtzwecke (lebende, befruchtete Eier) ..................... . 15
2 - andere ..................................................... . frei
B - andere ........................................................ . frei
Anmerkung.
Fischeier zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ............... . frei
Nr. ,12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 539
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
,vertes
Abschnitt II
Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse
Kapitel 6
Lebende Pflanzen und Erzeugnisse der Ziergärtnerei
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) eßbare Pflanzen, "\Vurzeln, Zwiebeln und Knollen, sowie pflanzliche Futtermit' l (Kap. 7
und 12);
b) Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch (Kap. 12); frische und getrocknete Pflanzen
und Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken bleiben jedoch in diesem Kapitel.
06 01 Bulben, Knollen, Zwiebeln, Luftwurzeln (ausgenommen die WUI'zeltriebe des
Zierspargels) und Wurzelstöcke von Blüten- oder Blattpflanzen:
A - nicht im Wachstum begriffen ..................................... . 15
B - im Wachstum begriffen, auch in Blüte ............................. . 35
06 02 Lebende Pflanzen und Wurzeln, anderwe~t weder genannt noch inbeg.riffen,
einschließlich Stecklinge und Pfropfreiser:
A - Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser 15
B - andere:
1 - Reben, auch veredelt ................................... -...... . frei
2 - Bäume und Sträucher ........................................ . 25
3 - Edelrosen und Rosenwildlinge:
a - Veredelungsunterlagen für Edelrosen ........................ . 20
b - andere .................................................... . 30
4 - andere:
a - ohne Blüten oder Knospen .................................. . 30
b - mit Blüten oder Knospen ................................... . 35
Anmerkung-.
Knospen gelten als solche nur dann, wenn sie schon die Farh,e der Blüte erkennen lassen
06 03 Blumen und Blumenknospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch,
getrocknet, gefärbt, gebleicht, imprägniert oder anders behandelt ........... . 35
Anmerkung.
Knospen gelten als solche nur dann, wenn sie schon die Farbe der Blüte erkennen lassen.
06 04 Blattwerk, Blätter, Zweige, andere Pflanzenteile, Gräser und Moos, zu Binde-
oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, if!Iprägniert oder
anders behandelt, mit Ausnahme der Blumen und Blumenknospen der Nr. 0603:
A - frisch, getrocknet, auch geschwefelt ............................... . frei
B - gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders behandelt ................ . 35
Anmerkung zu Nr. 06 03 und 06 04.
Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen,
werden je nach Beschaffenheit wie vVaren der N rn. 06 03 oder 06 04 behandelt.
4
540 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Kapitel 7
Gemüse und andere eßbare Pflanzen, Wurzeln und Knollen
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Zuckerrüben, Zichorienwurzeln, Futterrüben, Steckrüben und andere ,vurzeln zu Futter-
zwecken (Kap. 12);
b) Uemiise und andere eßbare Pflanzen, Wurzeln und Knollen, in anderer ,v eise zubereitet
oder haltbar gemacht, als es in diesem Kapitel vorgesehen ist - z.B. in Gläsern, Büchsen
oder luftdicht verschlossenen Behältnissen - (Kap. 20).
07 01 Gemüse und andere. Küchengewächse, frisch oder gekühlt:
A - Pilze:
1 - Champignons ................................................ . 35
2 - andere ...................................................... . 10
B - Trüffeln, auch in Stücken ........................................ . 35
C - Oliven und Kapern ............................................. . 30
1) - Tomaten ...................................................... . 35
jedoch
mindestens
für 100 kg
lODM
E - Zwiebeln, Schalotten und Knoblauch ............................... . 20
jedoch
mindestens
für 100 kg
6DM
F - Kartoffeln ..................................................... . 35
G - Spargel ........................................................ . 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
25DM
H - Artischocken . . ......................... _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 25
1 - Kohl:
1 - Blumenkohl 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
12DM
2 - Rosenkohl 20
3 - Rot-, Weiß-, Wirsing- und Spitzkohl ............................ . :rn
jedoch
mindestens
für 100 kg
5DM
4 - anderer .................................................... . 30
K - Spinat, Sauerampfer, Chikoree (z. B. Witloof) und andere Salate:
1 - Kopfsalat .................................................. . 30
jedoch
mindestens
für 100 kg
12DM
2 - Spinat, Endiviensalat und Kochsalat ............................ . 20
jedoch
mindestens
für 100 kg
lODM
3 - andere 20
~r. -!2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 19:'>l 541
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
\0701) L - Karotten, weil3e Rüben, Salatrüben, Schwarzwurzeln und andere ähnliche
eßbare Wurzeln:
1 - Karotten und Möhren 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
SDM
2 - andere 25
M - Hülsengemüse, auch ausgelöst 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
12DM
X - Gurken aller Art, Kürbisse aller Art, Auberginen 1md dergleichen:
1 - Gurken ..................................................... . 30
jedoch
mindestens
für 100 kg
18DM
2 - andere ...................................................... . 30
0 - Porree (Lauch) 20
jedoch
mindestens
für 100 kg
GDM
P - andere ........................................................ . 30
Anmerkung.
Kartoffeln zur Herstellung von Stärke oder Kartoffelflocken unter Zollsicherung .......... . frei
07 02 Gemüse und andere Küchengewächse, gefror~n ......................... . 35
0703 Gemüse und andere Küchengewächse in Salzlake oder in Wasser mit einem
Zusatz von anderen Stoffen, die zur vorübergehenden Haltbarmachung dienen:
A- Oliven ........................................................ . 30
B - I{apern ........................................................ . 30
C-Tomaten ........................................................ . 25
D - Zwiebeln ............................................. ; ........ . 20
E - Gurken aller Art ............................................... . 30
F - andere ........................................................ . 35
07 04 Gemüse und andere Küchengewächse, nach beliebigen Verfahren getrocknet,
auch in Stücke oder Scheiben geschnitten:
A - ungemischt:
1 - Trüffeln .................................................... . 35
2 - Kartoffeln ..................... ·.............................. . 15
3 - andere ............................................... ,·, ..... . 35
B - untereinander .gemischt (Julienne) ....... ·.......................... . 35
07 05 Hülsenfrüchte,. trocken, ganz, geschält oder zerkleinert, nicht gemahlen:
A - Bohnen aller Art ................................................. 10
B - Kichererbsen ................................. , ................. . 5
C - andere Er.bsen:
1- ganz ....................................................... . 15
2 - geschält oder zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... . 20
D - Linsen .. -...................................................... . 5
E- andere ........................................................ . 10
Anmerkung.
Hülsenfrüchte in Einzelpackungen mit einem Gewicht der Packung von 1 kg oder weniger ... 25
542 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
07 06 Wurzeln und Knollen von Mandioka (Manihot, Maniok), Arrowroot (Maranta,
Pfeilwurz), Salep, Topinambur, süßen Bataten und andere ähnliche Wurzeln
und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, aüch getrocknet oder in
Stücken ............. : ........................................ • • • · • frei
Kapitel 8
Eßb~re Früchte und eßbare Fruchtschalen
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind e13bare. Früchte, in anderer
haltbar gemacht, als es in diesem Kapitel vorgesehen,ist -
,v eise zubereitet oder .
z.B. in Gläsern, Büchsen oder
luftdicht verschlossenen Behältnissen - (Kap. 20);
2. Gekühlte Früchte werden wie frische Früchte behandelt.
08 01 Früchte aus tropischen Ländern, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen:
A - Datteln ........................................................ • 10
B - Bananen ....................................................... . 10
C - Kokosnüsse, auch geraspelte oder ähnlich zerkleinerte Kokosnußkerne ... . 10
D - Paranüsse, Anakardien (Akajounüsse) und ähnliche Früchte ........... . 10
E -Ananas a e 1 • 1 1 1 1 1 III 1 1 1 1 1 1 1 1 II 1 1 III III III III III III III II .• III III III
20
F - andere .................................. . 10
Anmerkung.
Kopra fallt unter Nr. 12 01 - B.
08 02 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:
A - Apfelsinen:
1 - bittere (Pomeranzen) ......................................... . 16
2 - andc.rc ....................................................... . 16
B - Mandarinen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 • 1 1 , 1 , 111 , 111 11 1,1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 • 1 t t 1 1 • a • • 16
C - Clementinen ..................................................... 16
D - Zitronen ................................................. • ... • • • 16
_E - Pampelmusen und Pomelos (Grapefruits) ........................... . 16
-F - Zedratfrüchte .................................................. . 16
G - andere 16
08 03 Feigen:
A·- frisch ......................................................... , 10
13 - getrocknet ............•......................................... 10
0804 "'eintrauben:
A - frisch:
1 - Tafeltrauben 2'5
jedoch
mindestens
für 100 kg
30DM
2 - Keltertranben und andere Trauben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
jedoch
mindestens
für 100kg
30DM
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 543
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(0804-)
B - getrocknet:
1 - KoriIJ. thcn 15
2 - andere ..................................................... • • 15
08 05 Schalenfrüchte, anderweit weder genannt . noch inbegriffen, frisch oder ge-
trocknet, au~h ohne Schalen:
A- Mandeln:
1 - frisch 10
2 - getrocknet .................................................. . 10
B - Haselnüsse 10
C - Walnüsse 10
D - Eßkastanien (Maronen) .......................................... . 10
E - Pistazien und andere ............................................ . 10
08 06 Äpfel, Birnen, Quitten, frisch:
A - Apfel ......................................................... . 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
9DM
B - Birnen:
1 - Mostbirnen 20
jedoch
mindestens
. für 100 kg
3DM
2 - andere . . . .. . . . . . . .•.. .. .. .. . . . . .. . . . . .. . . . . . . .. . . .. .. . . .. . . . 20
jedoch
mindestens
für 100 kg
SDM
C - Quitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
08 07 Steinobst, frisch-:
A - Aprikosen ..................................................... . 10
jedoch
mindestens
für 100 kg
SDM
B - Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
15DM
C - Kirschen und vVeichseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
jedoch
mindestens
für 100 kg
lODM
D - Pflaumen und Zwetschgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
jedoch
mindestens
für 100 kg
lODM
E - anderes ............................... ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
5
544 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
08 08 Beeren, frisch:
A - Erdbeeren 20
jedo~h
mindestens
für 100 kg
20DM
B - Johannisbeeren und Himbeeren.
1 - schwarze .Johannisbeeren ...................................... .
2 - andere ...................................................... . 20
C - Preiselbeeren und Heidelbeeren ................................... . 10
D - andere ........................................................ . 20
08 09 Melonen und andere frische Früchte, in den vorstehenden Nummern 0801 bis
08 08 weder genannt noch inbegriffen .................................. . 20
08 10 Früchte, auch in Stücken oder zerquetscht, gefroren 35
Anmerkung.
Piilpe zur industriellen Verarbeitung unter Zollsicherung 10
0811 Früchte, auch in Stücken oder zerquetscht, in Salzwasser oder in Wasser mit
einem Zusatz von anderen Stoffen, die zur vorübergehenden Haltbarmachung
dienen:
A - Apfelsinen und andere Orangen ................................... . 10
13 - Zedratfrüchte ................................................... . 10
C - Aprikosen ..................................................... . 10
D - andere ..................................................... • • • • 10
CS 12 Früchte, auch in Stiicken oder in Scheiben geschnitten, getrocknet, anderweit
weder genannt noch inbegriffen, einschließlich der getrockneten, weder ge-
kochten noch gezuckerten Pasten:
A - Apfel und Birnen ................................................ . 10
B - Aprikosen ....................,..,...... ........... : ................... . 10
C - Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen ................... . 10
D - Pflaumen und Zwetschgen ....................................... . 10
E - Preiselbeeren und Heidelbeeren ......................... : ......... . 10
F - andere ......................................................... . 10
Schalen von Zitrusfrüchten, Melonen und ~nderen Früchten, frisch, gefroren,
in Salzwasser oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoff cn, die zur
vorübergehenden Haltbarmachung dienen, oder getrocknet ................ . frei
Kapitel 9
Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) ungemahlene Pfefferfrüchte der Gattung »Capsic.um« ohne brennenden Geschmack (Kap. 7);
b) Kubebenpfeffer der Art »Cubeba officinalis Miquel« (Kap. 12);
c) Vanillezucker (Kap. 17).
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 19i:>l 545
Zollsatz
'farifnr. Bezeichnung der Waren fiir 100 kg
09 01 Kaffce, auch gebrannt oder koffeinfrei, einschließlich Abfall, Schalen und
Häutchen:
A - nicht gebrannt, einschließlich Abfall:
1 - koffeinhaltig ............................................... • . 160 DM
2 - koffeinfrei .................................................. . 300Dl\I
B - gebrannt, auch gemahlen oder in beliebigem Verhältnis mit anderen Stoffen
gemischt, einschl icfüich Abfä II:
1 - koffeinhal tig ................................................ . ;3001)1\f
2 - koffeinfrei ... ·............................................ ,' .. . :wonM
C - Schalen und Häutchen ........................................... . 160DM
09 02 Tee, einschließlich Abfall:
A - in Behältnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger ............. . 500DM
B - in anderen Behältnissen ............................... ; .......... . 350DM
·Zollsatz
¼ des
'\\'ertes
09 03 Mate ......................................................... • • • • · 20
09 04 Pfeffer der Gattung »Pipcr«, Paprika der Gattung »Capsicum« und Pimente der
Gattung »Pimenta((:
A - Pfeffer:
l - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ............................... . 25
2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ............................ ·.... . 35
B - Paprika:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert . 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
50DM
2 - gemahlen oder sonst zerkleine:rt ................................ . 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
·75DM
C - Pimente:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
75DM
2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................ . 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
An rn e r k u n gen.
115DM
1. Unter Absatz B fallen alle Früchte der Gattung »Capsicum" mit brennendeiu Geschmack,
auch frische.
~- Gemahlene Früchte der Gattung »Capsicum« ohne brennenden Geschmack fallen unter
Nr. U~ 10; nichtgemahlene Früchte dieser Art fallen in das Kapitel 7.
09 05 Vanille:
A - nicht gemahlen, nicht zerkleinert 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
150DM
B - gemahlen oder sonst zerkleinert .... , .......... , ................... . 25
jedoch
mindestens
fiir 100 kg
225DM
546 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
\\ ertes
09 06 Zimt und Zimtblüten:
A - nicht gemahlen, auch in Bruchstücken ............................... . 25
B - gemahlen ...................................................... . 35
09 07 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und Stengel):
A - nicht gemahlen, nicht zerkleinert .................................. . 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
75DM
B - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................... . 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
115DM
09 08 Muskatnüsse, auch mit Schale, Muskatblüten; Amomen und Kardamomen:
A - Muskatniisse und Muskatblüten:
1 - nicht gemahlen, auch in Bruchstücken ........................... . 25
2 - gemahlen ................................................... . 35
B - Amomen und Kardamomen:
1 - nicht gemahlen, auch gebrochene Fruchtkerne .................... . 25
2 - gemah] cn .................................................... . 35
09 09 Anis, Sternanis (Badian), Fenchel, Koriander, Kümmel aller Art und
Wacholderbeeren:
A - Sternanis:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ............................... . 10
jedoch
mindestens
für 100 kg
150DM
2 - gemahlen oder sonst zerkleiner~ ................. , .............. . 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
225DM
B - Kümmel aller Art:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.
jedoch
mindestens
für 100 kg
20DM
2 - gemahlen oder sonst zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
jedoch
mindestens
fiir 100 kg
30DM
C - Anis, Fenchel und Koriander:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert , 10
jedoch
mindestens
für 100 kg
4DM
2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................. . 1:\
jedoch
mindestens
für 100 kg
30DM
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 547
Zollsatz
Tarifnr. Bezeich·n ung der Waren °lo des
Werte;;
(0000) D - Wacholderbeeren:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ............................... . 10
jedoch
mindestehs
für 100 kg
SDM
2 - gemahlen oder son·st zerkleinert ................................ . 15
jedoch
mindestens
für 100 k 0
10D:M ~
0910 Safran und andere Gewürze:
A - Safran:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert t t 1 1 t I t t I t 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 1 1
15
jedoch .
mindestens
für 100 kg
lO0DM
2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................. . 25
jedoch
mindestens
für 100 kg
150DM
B - andere:
1 - nicht gemahlen, nicht zerkleinert ................................ . 15
jedoch
mindestens
für 100 kg
75DM
'Y
2 - gemahlen oder sonst zerkleinert ................................ . ..; !)
jedoch
mindestens
für 1.00 kg
115DM
Kapitel 10
Getreide
Allgemeine Anmerkung.
Dieses Kapitel umfaßt nur unbearbeitete Körner mit Ausnahme von geschältem oder poliertem
Reis.
10 01 Weizen, Spelz und. Mengkorn ........................................ . 20
Anmerkung.
Weizen zur Herstellung von Weizenstärke unter Zollsicherung .......................... .
10 02 _Roggen ........................................................... . 20
10 03 Gerste frei
10 04 Hafer frei
10 05 Mais frei
10 06 Reis, auch Bruchreis:
A - in Strohhülse (ungeschält) ....................................... . 5
B - geschält:
·1 - nicht poliert ................................................. . frei
2 - poliert ..................................................... . 25
Anmerkung.
Reis und Bruchreis zur Herstellung von Stärke, Quellmehl oder Suppenerzeugnissen unter
_Zollsicherung ..................................................................... . frei
10 07 Buchweizen, Hirse, Dari (Milocorn), Kanariensaat und andere Getreidearten frei
548 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Kapitel 11
Müllereierzeugnisse, Malz, Stärke und Stärkemehl; Kleber und Klebermehl
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Mehl von Ülsaaten. und Olfrüehten, Hopfenmehl und andere Mehlarten des Kapitels 12;
b) Müllereierzcugnisse, Malz, Stiirke und Stärkemehl, für den diätetischen oder pharmazeu-
tischen Gebrauch besonders zubereitet (Kap. 18, 19 und 30);
c) Miillereicrzeugnisse, erhitzt oder geröstet (Kap. 19);
d) Kaffee-Ersatz aus gebranntem Malz (Kap. 21);
e) Stärke, Stärkemehl, geröstet (Kap. 35).
11 01 Mehl aus Getreide:
Zollsatz
A - aus W cizcn, Spelz oder Mengkorn .................................. { für Weizen
+ 15
Zollsatz
B - aus Roggen ..................................................... { für Roggen
+ 15
C - aus Gerste ..................................................... . 12
D - aus I-Iafer ...................................................... . 12
E - aus Mais ...................................................... . 12
F - aus Reis ...................................................... . 30
G - aus anderem Getreide .............................. ; ............. . 20
1102 Grütze, Grieß; Körner, geschrotet, perlförmig oder gequetscht (Flocken); eß-
bare Getreidekeime:
Zollsatz
A - von Weizen, Spelz oder M cngkorn ................................. · { für Weizen
+ 15
B - von Gerste ............. , ...................................... . 15
C - von Hafer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................ . 15
D - von Mais .................................. · .................... . 15
E - von anderem Getreide, mit Ausnahme von geschältem Reis und Bruchreis .. 15
1103 Mehl aus Hülsenfrüchten der Nr. 07 05 ................................ . 15
1104 MP-hl aus Früchten und Fruchtschalen des Kapitels 8 ..................... . 10
1105 Kartoffelwalzmehl, Kartoffelgrieß, Kartoffelsago, Kartoffelflocken und Preß-
kartoffeln (Kartoffelbrei) ............................................ . 30
1106 Mehl und Grieß, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Mehl aus Tapiokawurzeln frei
B - anderes Mehl sowie Grieß
1107 Malz, auch geröstet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
1108 Stärke und Stärkemehl .............................................. . 25
1109 Kleber und Klebermehl (Gluten und Glutenmehl), auch geröstet ........... . 30
Nr. 42 - Tag de·r Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 549
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Kapitel 12
Olsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Körner, Samen und Früchte;
Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und pflanzliche Futtermittel
Al1gemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Oliven (Kap. 7 und 20);
b) Kokosnüsse, auch geraspelte oder ähnlich" zerkleinerte Kokosnußkerne zum Genuß
(Kap. 8);
c) zubereitetes Senfmehl (Kap. 21);
d) Pflanzen, Pflanzenteile, Körner und Früchte der Nr. 12 07, untereinander g~mischt oder
in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Kap. 30, 33 und 38).
2. Die in Nr. 12 03 genannten Samen und Früchte gelten ohne Rücksicht auf ihren Ver-
wendungszweck stets als Samen und Früchte zur Aussaat. Hülsenfrüchte der Nr. 07 05,
Samen von Gewürzen und andere Erzeugnisse des Kapitels 9, Getreide (Kap. 10), O1-
saaten (Nr.1201) und Samen der Nr.1207 fallen nicht unter die Nr.1203. Sie bleiben
ebenfalls ohne Rücksicht auf ihren Verwendungszweck bei ihren Tarifstellen.
12 01 Olsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet:
A - Erdnüsse ...................................................... . frei
B- Kopra ................................................. : ....... . frei
C - Palmfrüchte und Palmkerne ...................................... . frei
D - Sojabohnen .................................................... . frei
E - Rizinus-, Pulguera-, Marfourair- und Mowrasaaten ................... . frei
F - Leinsaat ........................................................ . frei
G - Senfsaat ....................................................... . frei
H - Raps und Rübsen ............................................... . frei
I - Mohnsaaten und Nigersaat ........................... ·.; .......... . frei
K - Baumwollsaat .................................................. . frei
L- Sesam ......................................................... . frei
M- andere ............................• ............................. . frei
Anmerkung.
Olsaaten und_ ölhaltige Früchte in Einzelpackungen mit einem Stückgewicht von 1 kg oder
weniger ................................................................ •.• ....... . 15
12 02 Mehl von Olsaaten und ölhaltigen Früchten:
A - aus Sojabohnen:
1 - nicht entölt ................................................. . 25
2 - entölt ...................................................... . frei
B - anderes ........................................................ . frei
Anmerkung.
Als entölt ist Sojabohnenmehl mit einem Olgehalt von höchstens 70/o zu behandeln.
12 03 Samen und Früchte zur Aussaat, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Rübensamen:
1 - Zuckerriibcnsamcn ................................_........... . 25
2 - andere ..................................................... . 25
B - Grassamen und andere Samen für "'\Viesen oder für den Feldfutterbau:
·1 - Rotkleesamen (Trifolium pratense) .............................. . 10
2 - Luzerne- und Esparscttcsamen ................................. . 10
3 - andere Samen ................................................. . 15
C - Blumensamen ................. ; ................................ . 25
1) - Gemüsesan1en .................................................. . 25
E - Samen von Nadelbäumen, auch samenhaltige Zapfen................... . frei
F - Wickensamen, Lupinensamen_ und andere Samen und Früchte ......... . 20
550 Hundt~sgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Taritnr. Bczeichn ung der Waren °lo des
Wertes
12 04 Zuckerriihen, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen; Zuckerrohr:
A - Zuckcniiben, auch Schnitzel:
1-frisch ········••'••··········································· frei
2 - andere 10
11 - Zuckerrohr ........... ·.. , ....................................... . frei
12 05 Zichorienwurzcln, griin oder getrocknet, auch geschnitten, nicht geröstet frei
12 06 Hopfen:
A - Zapfen ........................................................ . 15
B - Hopfonmehl (Lupulin) ........................................... . 15
12 07 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, die üblicherweise zur Herstellung
von Arzneiwaren, Riechmittcln oder lnsektenvertilgungsmitteln verwendet
werden, anderweit weder genannt noch inbegriffen, frisch, getrocknet, zerstoßen
oder gemahlen:
A - zur Herstellung von Riechmi tteln:
1 - Tonkabohnen ......................................... . frei
2 - Blütenblätter ................................................ . frei
3 - andere (z.B. Wurzeln, Hölzer, Rinden und Blüten) ................ . frei
B - zur Herstellung von Arzneiwaren oder Insektenvertilgungsmitteln:
1 - Pyrethrum (Wurzeln, Rinden, Stiele, Blätter und Blüten) ........... . frei
2 - Wurzeln von rotenonhaltigen Pflanzen (z. B. von Derris, Timbo, Cube,
Barbasco oder Tephrosia) ..................................... . frei
3 - Kubebenpfeffer (Cubeba officinalis Miquel) ....................... . frei
4 - Chinarinde ........................................... .' ...... ; frei
5 - Blüten (z.B. Kamillenblüten), Blütenstände, Blütendolden und Blätter frei
6 - andere (z.B. Algen, Moose, Flechten, Wurzeln, Holz, Rinden, Früchte,
Körner und Stengel) ......................................... . frei
Anmerkung.
Waren dieser Nummer mit einem Gewichtsanteil bis zu 20 0/o Athylalkohol zur Herstellung
von Arzneiwaren, Ricchmitteln oder Insektenvertilgungsmitteln unter Zollsicherung ........ . frei
12 08 Johannisbrot, frisch oder getrocknet, auch zerstoßen oder gemahlen; Frucht-
steine und andere pflanzliche Erzeugnisse zum Genuß, auch gemahlen, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen:
A - Johannisbrot ................................................... ,: 10
B - J ohannisbrotkerne, gemahlen .................. 1 ••••••••••••••••••• 15
C - Fruchtsteine, einschließlich der Kerne ....... ; ...................... . 5
D - andere ....................... ·... ; ........................... ·.•. frei
12 09 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt ...................... . frei
12 10 Futterrüben, Steckrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken; Futter-
pflanzen und andere pflanzliche Erzeugnisse zu Futterzwecken, frisch oder- ge-
trocknet, auch gehäckselt, nicht weiter zubereitet, mit Ausnahme der in Nr. 1209
aufgeführten Erzeugnisse:
A - Futterrübe,.n, Steckrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken ........ . 10
B - andere .................................. ·........................ . frei
Nr. 42 - Tag der_ Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 551
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Kapitel 13
Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummiarten, Harze und andere
pflanzliche Säfte und Auszüge
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) pflanzliche (He, Fette und Wachse (,Kap. 15);
b) Malzextrakte (Kap. 19);
c) F,rucht- und Gemüsesäfte (Kap. 20, 22);
d) Kaffee-Extrakte (Kap. 21);
e) Pflanzensäfte und -auszüge, alkoholhaltig (Kap. 21, 22);
f) Kampfer, natiirlicher, und Glycyrrhizin (Kap. 29);
g) Gerb- und Farbstoffauszüge (Kap. 32);
h) ätherische Ole und pflanzliche Essenzen (Kap. 33);
i) Kautschuk und kautschukähnliche Gummiarten (Kap. 40).
13 01 Pflanzliche Stoffe zum Färben oder Gerben:
A- Hölzer frei
B- Rinden frei
C - Beeren, Nüsse und andere Früchte ......................... ·........ . frei
D - andere ............. _.................................... •-•, • • • • • frei
13 02 Schellack, auch gebleicht; Gummiarten; Gummiharze; natürliche Harze und .
Balsame:
A - Schellack:
1 - nicht gebleicht ............................................... . frei
2 - gebleicht .................................................... . 10
B - andere frei
13 03 Pflanzensäfte und -auszöge; Pektin; Agar-Agar und andere Pflanzensehleime
und natiirliche Verdickungsstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- Pektin:
1 - flüssig oder teigartig (Pektinsaft oder -extrakt) ................... . 25
2 - trocken ..................................................... . 35
B - andere frei
Anmerkung.
Süßholzextrakt (Lakritze), gezuckert, mit einem Zuckergehalt von mehr als 10 °/o des Gewichts
oder in Form von Zuckerwaren, fällt in das Kapitel 17.
Kapitel 14
Fiecht- und Schnitzstoffe und andere Rohstoffe sowie Halberzeugnisse
pflanzlichen Ursprungs
Allgemeine Anmer·kung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Holzspan und Holzwolle (Kap. 44);
b) Textilfasern und pflanzliche Stoffe, die für ihre Verwendung als Spinnstoffe aufbereitet
worden sind (Abschnitt XI);
c) Pinselköpfe (Kap. 96).
552 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
14 01 Pflanzliche Stoffe, für die Korb- und Flechtwarenherstellung geeignet, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen:
A - Korbweiden:
1 - roh, nicht gespalten ........................................... . 5
2 - geschält, poliert oder gefärbt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3 - gespalten oder anders bearbeitet ............................... . 15
B - Schilf, Bambus und dergleichen:
1 - roh oder nur gequetscht ....................................... . frei
2 - nur gespalten ............................................... . frei
:3 ~ poliert, gefärbt oder anders bearbeitet ........................... . frei
C - Stuhlrohr, Binsen und dergleichen:
1 - roh oder nur gequetscht ....................................... . frei
2 - gespalten oder abgeschält (Pecldig), auch poliert oder gefärbt ....... . 15
3 - gerissen oder anders bearbeitet ................................. . 15
D - Raffia ....................................· ..................... . frei
E - Getreidestroh, gereinigt, gebleicht oder gefärbt ...................... . frei
F - Lindenbast und andere pflanzliche Stoffe, auch zu Strängen zusammen-
gedreht ....................................................... . frei
14 02 Pflanzliche Stoffe für Polsterzwecke, auch zu Strängen zusammengedreht,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- Kapok:
1 - roh ..................................................... , ... . frei
2 - gereinigt, gekrempelt oder anders behandelt ..................... . 5
B - Pflanzenhaar, Seegras und andere:
1 - Crin d' Afrique ............................................... . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........• .. ·. ·. . . . . . . . . .... . frei
14 03 Pflanzliche Stoffe für Besen, Bürsten und Pinsel ( z. Il. Sorgho, Piassava,
Quecken und Istcl), anderweit weder genannt noch inbegriffen, auch zu Strängen
zusammengedreht oder in Bündeln, roh, gebleicht oder gefärbt ............. . frei
14 04 Fruchtsteine, Fruchtlt:erne, Schalen und Nüsse zum Schnitzen, anderweit weder
genannt noch inbegriffen ............................................. . frei
14 05 Andere pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen,
roh, gebleicht oder gefärbt:
A - Espartogras (Alfa, Spartogras und Diß), auch zu Strängen zusammen-
gedreht ........................................................ . frei
B - andere frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 553
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt III
••
Tierische und pflanzliche Fette und Ole;
Erzeugnisse ihrer Spaltung; genußfertige
Speisefette; Wachse tierischen und pflanz-
lichen Ursprungs
Kapitel 15
Tierische und pflanzliche Fe.tte und Ole; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genuß.;
fertige Speisefette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem·Kapitel sind:
a) Schweinespeck, anderes Schweinefett und Geflügelfett, weder gepreßt noch ausgeschmolzen
(Kap. 2); .
. b) Butter (Kap. 4);
c) Kakaobutter (Kakaoöl) und Kakaofett (Kap. 18);
d) Grieben, Olkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Pflanzenölgewinnung
(Kap. 23);
e) isolierte Fettsiiuren, zubereitetes Wachs, Fettstoffe zu pharmazeutischen Erzeugnissen,
Farben, Lacken, Seifen, Riech-, Körperpflege- und Scbiinheitsmitteln verarbeitet, sul-
fonicrte öle und andere Erzeugnisse des Abschnitts VI;
f) Olkautschuk (Kap. 40). ·
15 01 Schweineschmalz, Schmalzöl und gepreßtes oder a~sgeschmolzenes Geflügelfett:
A - rohes Schweineschmalz .......................................... . 15
B - gereinigtes Schweineschmalz; Gefliigelfett .......................... . 22
C - Schmalzöl ..................................................... . 22
Anmerkung.
Waren dieser Nummer unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder für technische Zwecke
unter Zollsicherung ................................................................ . frei
15 02 Talg, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich des sogenannten )) premier jus cc:
A - roh, auch in Strängen ............................................ .
13 - anderer ........................................................ . 12
Anmerkung.
Waren dieser N umrner unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder für technische Zwecke
unter Zollsicherung ............................................................... . frei
15 03 Oleostearin; Oleomargarin, nicht emulgiert, weder gemischt noch zubereitet .. . 15
Anmerkung.
Waren dieser Nummer unter Zollaufsicht ungenießba1· gemacht oder für technische Zwecke
unter Zollsicherung ................................................................ . frei
15 04 Fette und öle von Fischen oder Meerestieren, auch gereinigt:
A - Lebertran:
1 - roh ......................................................... . 10
2 - gereinigt, einschließlich Medizinallebertran ....................... . 20
B - Wal:fischtran (Walöl), vValfett und andere Fette und Ole ............. . frei
15 05 Wollschweißfett und W ollschweißfettderivate, einschließlich Lanolin ....... . 10
15 06 Andere Fette und öle tierischen Ursprungs, einschließlich Klauenöl, Knochen-
fett und Abfallfett ..... ' ............................................. . frei
554 Bundesgesetzblatt, Jah1·gang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
15 07 Fette öle pflanzlichen Ursprungs, flüssig oder fest:
A- roh:
1 - Leinöl und Olivenöl .......................................... . 8
2 - andere .......................... '........................... . 6
B - nicht roh:
1 - Leinöl und Olivenöl .... : ..................................... . 14
2 - andere 12
Anm c r k u n gen.
1. Olc dieser Nummer sind pflanzliche öle, deren natürlicher Säuregehalt weniger als 50 °/o,
bei Oliven- und Palmiil weniger als 85 O/o betriigt.
2. Robe Olc dieser Nummer, ungenießbar, unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur
· V crarbeitung in der chemischen oder pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ... . frei
15 08 Gekochte, oxydierte, geblasene öle, Sulfuröle sowie Standöl ............... . 12
15 09 N atiirliche Gerbfette ................................. ,............... . 15
1510 Fettsäuren und saure öle:
A - Fettsäuren ..................................................... . 18
B - saure öle ...................................................... . 12
A n m c r k u n g c n.
L Saure ük dieser Nummer sind tierische und pflanzliche Fettstoffe, deren natürlicher Säure-
gehalt :>Ü 0/o oder mehr, jedoch weniger als 85 0/o beträgt.
Ausgenommen sind Oliven- und PalmöL
~- Fcttsiiurcn dieser Nummer sind tierische und pflanzliche Fettsäuren, deren Gehalt an
freien Fettsiiuren 85 0/o oder mehr beträgt
A usgcnornmen sind isolierte Fcttsä uren (Kap. 29).
1511 Glycerin, roh, einschließlich Glycerinwasser und -lauge frei
15 12 Fette und öle, gehärtet:
A - zum Genuß verwendbar 18
B - andere ........................................................ . 6
Anmerkung.
G ehiirtetes vValöl und gehärtetes Fischöl zur Herstellung von Margarine, Kunstspeisefetten
oder- anderen zubereiteten Speisefetten unter Zollsicherung ............................... . 2
15 13 Margarine, Kunstspeisefette und andere zubereitete Speisefette, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - Margarine ........................................ ,............. . 30
B - andere ........................................................ . 30
15 14 Walrat (Spermaceti), roh, gepreßt oder gereinigt 6
15 15 Bienenwachs und andere Insekten wachse:
A - roh ........................................................... . frei
13 - anderes ....................................................... . 24
1516 Pflanzen wachse:
A - roh ...................................................... : .... . frei
B - anderes 24
15 17 N e~tralisationspasten ( Soapstocks ), Bodensatz (öldraß), Stearinpech, Wollpech
und andere Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - Neutralisationspastcn und Bodensatz ............................... . 18
B - andere ........................................................ . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 555
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
Abschnitt IV
Erzeugnisse des N ahrungsmittelgew-erbes;
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten
und Essig; Tabak
Allgemeine Anmerkung.
Waren dieses Abschnitts, die Saccharin oder andere künstliche Süßstoffe enthalten, sind wie
die entsprechenden gezuckerten Waren zu behandeln.
Kapitel 16
Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren oder Weichtieren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen rnn diesem Kapitel sind Fleisch, Fische, Krebstiere und Weichtiere, die nach
den in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht sind.
~- Zubereitungen aus verschiedenen Nahrungsmitteln (z.B. aus Fleisch, Fisch, Gemµse,
Früchten) we1·den, wenn nichts anderes bestimmt ist, wie gleichartige Zubereitungen aus
demjenigen Bestandteil behandelt, der zur Anwendung des höchsten Zollsatzes fiihrt. Es
bleiben jedoch außer Betracht Zutaten, die nur zum ,vürzen dienen oder die im Verhältnis
zum Hauptnahrnngsmittel von geringer Bedeutung sind.
Konserven aus \erschiedenen Nahrungsmitteln werden in gleicher \iVeise behandelt.
16 01 ,vurst und Wurstwaren aus Fleisch, Innereien od~r anderem Schlachtanfall,
auch in luftdicht verschlossenen Behältnissen:
A - aus Lebern:
1. - von Gänsen oder Enten 25
2 - von anderen Tieren .......................... ,................. . 25
I-3 - andere .......................... ·............. ,. ................ . 25
16 02 Andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Innereien oder anderem
Schlachtanfall:
A - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:
1. - aus Lebern:
a - von Gänsen oder Enten 25
b - von anderen Tieren 25
2 - andere:
a - von Rindern .............................................. . 25
b - von Schafen . . . . . . ................................ : ....... . 25
c - von Schweinen ............................................ . 25
d - von Wild, Geflügel oder Kaninchen .......................... . 25
c - vor1 anderen Tieren ............... ,, ......................... . 25
B - in anderer Aufmachung:
1 - aus Lebern:
a -. von Gänsen oder Enten ..................................... . 25
b - von anderen Tieren . ,...................................... . 25
2 - andere 25
556 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
16 03 Fleischextrakte und Fleischbrühen, auch gesalzen, auch mit Geschmackstoffen
oder Gewürzen:
A - Fleischextrakte, rein oder nur gesalzen, in Umschließungen mit einem Roh-
gewicht von 25 kg .oder mehr ...................................... . 5
B - andere ............................................. -. ........... . 30
16 04 Fischzubereitungen und Fischkonserven, einschließlich Kaviar, Kaviarersatz
und Fischsuppenerzeugnisse:
A - Kaviar und Kaviarersatz ......................................... . 40
B - Pasteten, Pasten, Wurst nnd Wurstwaren von Fischen ................ . 35
C - andere:
1 - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:
a - Lachsfische (Salmoniden) ................................... . 30
b - Sardinen (Sardina pilchardus oder Clupea pilchardus) ........... . 30
c - Sardellen (Anchovis, Engraulis encrasicholus) .................. . ~rn
d - Sprotten (Clupea sprattus) .................................. . 30
e - Heringe .................................................. . 28
f - andere ................................................... . 30
2 - in anderer Aufmachung ....................................... . 30
16 05 Krebstiere und Weichtiere, einschließlich Muscheln, zubereitet oder haltbar
gemacht, einschließlich Suppenerzeugnisse ............................. . 40
Kapitel 17
Zucker und Zuckerwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Zuckerwaren, die Kakao enthalten (Kap. 18);
b) gezuckerte Zubereitungen der Kapitel 19 bis 24 und 30;
c) chemisch reine Zuckerarten (Kap. 29), jedo".h nicht die Saccharose.
2. Sirup auf der Grundlage von Zucker oder Melasse, weder mit Aromen noch mit Farb-
stoffcn versetzt, wird, je•nach Art und Beschaffenheit, wie Zucker oder Melasse der
N rn. 17 01 bis 17 03 behandelt.
Zollsatz
für 100 kg
17 01 Rüben- und Rohrzucker ............................................. . :32DM
Anmerkung.
Rohzucker zur Raffination unter Zollsicherung ........................................ . 25DM
Zollsatz
¼ des
Werte&
17 02 Anderer Zucker, einschließlich Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig ge-
1nischt; Karamelzucker ............................._................ . 30
17 03 Melasse, auch entfärbt . . . . . . . . . . . . . . . . ..................-. . . . . . . . . . . . . . 20
Anmerkung.
Melasse zur Herstellung von Zitronensäure in der chemischen Industrie unter Zollsicherung frei
17 04 Zuckerwaren ohne Zusatz von K-akao ............................. ·..... . 35
Nr. 42 - Tag- der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 557
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
17 05 Zucker und Sirup, mit Aromen oder Farbstoffen versetzt, einschließlich Vanille-
oder Vanillinzuckcr, und ähnliche Nahrungsmittelzubereitungen, ausgenommen
Fruchtsäfte mit beliebigem Zuckerzusatz ............................... . 35
Kapitel 18
Kakao und Erzeugnisse daraus
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Zubereitungen' auf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt aus Nr. 19 02
mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 0/o des Gewichts;
b) feine Backwaren der Nr. 19 08 mit beliebigem Gehalt an Kakao;
c) Zubereitungen der Kapitel 21, 22 und 30 mit beliebigem Gehalt an Kakao.
18 01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet ............................ . 10
jedoch
mindestens
für 100 kg
30DM
18 02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall .................. . 25
Anmerkung.
Kakaoschalen zur Herstellung von 'J'heobromin unter Zollsicherung ...................... . frei
18-03 Kakaomasse ....................................................... . 35
Anmerkung.
Entfettete Kakaomasse zur Herstellung von Theobromin unter Zollsicherung ............. . frei
1804 Kakaobutter (Kakaoöl) und Kakaofett ................................ . 35
Anmerkun_g.
Kakaobutter zur Verarbeitung in der pharmazeutischen Industrie unter Zollsicherung ....... . frei
18 05 Kakaopulver:
A - nicht gezu~kert 30
B - gezuckert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . 40
18 06 Schokolade und Schokoladewaren ..................................... . 40
Anmerkung.
Wie Schokoladewaren werden behandelt:
a) Zuckerwaren mit beliebigem Gehalt an Kakao;
b) Zubereitungen für die Ernährung von Kindern oder für den Diät- oder Küchengebrauch
auf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, mit einem Gehalt an Kakao
von ;JÜO/o oder mehr des Gewichts.
Kapitel 19
Zubereitungen ·auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärkemehl;
Backwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Müllereierzeugnisse, Malz, Stärke und Stärkemehl in den verschiedenen Zubereitungen
des Kapitels 11;
b) Zubereitungen :ür die Ernährung von Kindern oder für den Diät- oder Küchengebrauch
auf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, mit einem Gehalt an Kakao
von 50 0/o oder mehr des Gewichts (Kap. 18);
c) Kaffee-Ersatz (Kap. 21);
d) Erzeugnisse auf der Grundlage von Mehl oder Stärkemehl, als Tierfutter zubereitet
(z.B. Hundekuchen) (Kap. 23);
e) pharmazeutische Zubereitungen (Kap. 30).
2. Zubereitungen dieses Kapitels auf der Grundlage von Mehl aus Früchten oder Hülsen-
früchten werden wie die entsprechenden Erzeugnisse auf der Grundlage von Getreidemehl
behandelt. -
558 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
19 01 Malzextrakt, nicht zubereitet· .............................. , .......... . 20
19 02 Zubereitungen für die Ernährung von Kindern oder für den Diät- oder Küchen-
gebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, auch mit
einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 0/o des Gewichts .. ·...... , ....... . 30
1903 Teigwaren ........................................................ . 30
19 04 Tapioka .............. ·............................................. . 25
19 05 Puffreis, Corn Flakes und ähnliche Erzeugnisse auf der Grundlage von Getreide.
durch Erhitzen aufgeblasen oder geröstet ............................... . 10
19 06 Hostien, Oblatenkapseln für Arzneimittel, Siegeloblaten, getrockneter Mehl-
und Stärkcmehlteig in lllättcrn und ähnliche Erzeugnisse ................. . 25
19 07 Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von
Zucker, Kakao, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten:
A - Schiffszwieback ............................ ,..................... . 25
B· - Roggenbrot .................................................... . 25
C - andere ........ , .. , .. , , ... , ...... , ............................. , 25
19 08 Feine Backwaren (Pfefferkuchen, Zwieback, Biskuitwaren, Kuchengebäck und
anderes feines Gebäck), auch mit beliebigem Gehalt an Kakao:
A - Pfefferkuchen, auch glasiert, auch mit Früchten oder Schokolade 35
B - Biskuitwaren:
1 - ohne Z uckcr oder Kakao ....................................... . 35
2 - andere ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 35
C - and<Te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kapitel 20
Zubereitungen von Gemüse, anderen Küchengewächsen, Früchten oder anderen
Pflanzen oder Pflanzenteilen
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausg-cnommcn von diesem Kapitel sind:
a) (;crniise und Fl'iiehtc, die nach <len in den Kapiteln 7 und 8 genannten Verfahren zu„
b,:r,·itet oder haltbar gemacht sind;
b) ge,.uekerte Gelees, Fruchtpasten und dergleichen in der Form von Zuckerwaren
(Kap. 17) oder von Schokoladewaren (Kap. 18).
:Z. 1J nter nGemüse und andere Küchengewächse« der N rn. 20 01 und 20 02 sind die 'in Kapitel 7
genannten Gcmiisc und anderen Küchengewiichse zu verstehen.
3. Zubereitungen aus verschiedenen Nahrungsmitteln (z.B. aus Fleisch, Fisch, Gemüse,
Friichten) werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, . wie gleichartige Zubereitungen aus
rkm_jcnigen Bestandteil behandelt, der zur Anwendung des höchsten Zollsatzes führt. Es
bleiben jedoch außer Betracht Zutaten, die nur zum Würzen dienen oder die im Verhältnis
i.um Hauptnahrungsmittel von geringer Bedeutung sind.
20 01 Zubereitungen von Gemüse, anderen Kiichengewächsen oder Früchten, mit Zu-
satz von Essig oder Essigsäure, ..auch haltbar gemacht ........... : ........ . 35
20 02 Zubereitungen von Gemüse oder anderen Küchengewächsen, ohne Zusatz von
Essig oder Essigsäure, auch haltbar gemacht:
A - in luftdicht verschlossenen Behältnissen:
1 - Pilze ................................ ·....................... . 35
2 - Trüffeln, auch in Stücken ..................................... . 35
3 - Tomaten und Tomatenmark ................................... . 25
4 - Spargel ............... _...................................... . 35
Nr.1:2 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 559
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
(2002) 5 - Erbsen und Bohnen : .......................................... . 35
6 - Spinat .... : .............................. , .................. . 35
7 - Oliven und Kapern ...........' ................................ . 35
8 - andere, einschließlich Mischgemüse 35
B - in anderer Aufmachung:
1 - Sauerkraut .................................................. . 30
2 - Oliven und Kapern ....................· ......................... . 35
3 - andere ...................................................... • 35
Anmerkungen.
l. Wie Tomatenmark (Abs. A 3) wird auch Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von
7 0/o oder mehr des Gewichts behandelt.
2. Waren der Nr. 12 07, die mit Äthylalkohol haltbar gemacht sind (Gewichtsanteil bis zu
20 0/o Äthylalkohol), fallen dann unter Nr. 12 07, wenn sie unter Zollsicherung zur Her-
stellung von Arzneiwaren, Riechmitteln oder Insektenvertilgungsmitteln verwendet werden .
20 03 .E"'rüchte, gefroren, mit Zuckerzusatz ......................... ; ........ .
2004 Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und_ Pflanzenteile, mit Zucker überzogen
( durch Eintauchen, Glasieren oder Kandieren):
A - Kirschen ................................. : .................... ~ 35
B - Fruchtschalen:
1 - Zitronat .................................................... . 25
2, - andere 35
C - Mischobst 35
D - andere 35
20 05 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Mus und Pasten aus Früchten, eingekocht,
auch mit Zuckerzusatz .............................................. . 35
2006 Andere Zubereitungen von Früchten, auch mit Zusatz von Zuck~r oder Alkoh.ol,
auch haltbar gemacht .................................... : .......... . 35
Anm e r k u n gen.
1. Eßbare Pflanzen und Pflanzenteile, z.B. Ingwer' oder Angelika, die in Zuckersirup haltbar
gemacht sind, werden wie haltbar gemachte Zubereitungen von Früchten behandelt.
2. Früchte der Nr. 12 07, die mit Äthylalkohol haltbar gemacht sind (Gewichtsanteil bis zu
20 0/o Äthylalkohol), fallen dann unter N,r. 12 07, wenn sie unter Zollsicherung zur Her-
stellung von Arzneiwaren, Riechmitteln oder Insektenvertilgungsmitteln verwendet werden.
2007 Frucht- und Gemüsesäfte, auch eingedickt, nicht gegoren, ohne Zusatz von
Alkohol, auch mit Zuckerzusab:
A - ohne Zuckerzusatz:
1 - aus Apfelsinen„ Pampelmusen oder Pomelos (Grapefruits), auch unter-
einander gemischt .................... : ........._; .............. . 2;:')
2 - aus Zitronen oder Limetten, auch untereinander gemischt ..... : ..... . 15
3 - aus Äpfeln oder Birnen, auch untereinander gemischt .............. . 30
4 - aus Trauben 30
5 - aus Tomaten 15
6 - andere, einschließlich vorsteh~nd nicht genannter Mischungen von
· Frucht- oder Gemüsesäften:
a - Obstmuttersä-fte_ ,, ............. , ............................ . 10
b - andere ,, ... ·............. , .....•.. : ........ ·.· ............... . :30
560 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(2007} B - mit Zuckerzusatz:
1 - Fruchtsäfte:
a - mit einem Zuckergehalt von 30 0/o des Gewichts oder weniger:
1 - aus Apfelsinen, Pampelmusen oder Pomelos (Grapefruits), aueh
untereinander gemischt ........ ; ...... , .................. . 25
2 - andere, einschließlich vorstehend nicht genannter Mischungen
von Fruchtsäften ....................................... . 30
b - mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 0/o des Ge\vichts ......... . 35
2 - Gemüsesäfte, auch untereinander gemischt, und Mischungen von Frucht-
und Gemüsesäften ........................................... . 30
Kapitel 21
Verschiedene Nahrungsmittelzubereitungen
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) gebrannter Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Kap. 9).
Extrakte aus Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an Kaffee fallen jedoch unter
Nr. 21 02;
b) abgestorbene H~fen und Weinhefe (Kap. 23);
c) Hefen un<l Fermente in Form von pharmazeutischen E·rzeugnissen (Kap. 30).
11 Ul Gebrannte Zichorie und anderer gebrannter Kaffee-Ersatz sowie Extrakte
aus Kaffee-Ersatz ................................................... . 35
21 02 Kaffee-Extrakte, Kaffee-Essenzen und ähnliche Zubereitungen auf der Grund-
lage von Kaffee:
A - flüssig . . . . . . . . . . ............................................. . 35
B - fest ........................................................... . 35
2103 Senf:
A - zubereitetes Senfmehl ........................................... . 25
B - zubereiteter Senf ............................................... . .35
2104 Soßen, Würzstoffe und ähnliche zum Würzen bestimmte Zubereitungen, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen ................................... . 30
Anmerkung.
Gemahlene Würzstoffe mit beliebigem Gehalt an Gewürzen des Kapitels 9 werden. wie das
betreffende Gewürz oder wie Mischungen von Gewürzen nach Kapitel 9 behandelt.
2105 Zubereitungen für Suppen oder Brühen auf der Grundlage von pflanzlichen
Stoffen, ohne Fleisch oder Fleischextrakt, zum unmittelbaren Gebrauch, auch
gesalzen, mit Zusatz von Aromen oder Gewürzen ................... : .... . 30
2106 Lebende Hefen, bearbeitete oder verarbeitete Hefen; Fermente für die Milch-
gärung, Essiggärung oder andere Gäru~gen .....................' ........... . 30
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 19:-:il 561
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung. der Waren ·°lo des
Wertes
2107 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Pulver zur Herstellung von Pudding, Süßspeisen oder ähnlichen Zuberei:-
tungen, ohne Zusatz von Mehl, Stärkemehl oder Malzextrakt, auch mit
beliebigen Zusätzen von Zucker oder Kakao ......................... . 30
B - zusammengesetzte pflanzliche Auszüge, nicht zum Heilgebrauch, zur Her-
stellung von Getränken (z.B. Likören) . : ......................... . 35
C - andere Nahrungsmittelzubereitungen .............................. . 35
Anmerkung.
Pulver zur Herstellung von Pudding, Süßspeisen oder ähnlichen Zubereitungen, das Mehl,
Nährmittel oder ~alzextrakt enthält, fällt unter Nr. 19 02.
Kapitel 2Z
Getränke, alkoholis~he Flüssigkeiten und Essig
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) nichtgegorene Frucht- und Gemüsesäfte (Kap. 20);
b) Meerwasser (Kap. 25);
c) destilliertes ·wasser und Leitfähigkeits,,iasser (Kap. 28);
d) Essig mit einem Essigsäuregehalt von mehr als 100/o des Gewichts (Kap. 29);
e) Getränke, alkoholische Flüssigkeiten. und Essig mit Zusatz von Heilmitteln (Kap. 30);
f) Alkohol und Essig als Riech- und Schönheitsmittel (Kap. 33).
22 01 Wasser, Mineralwasser, kohlensäurehaltiges ,vasser und Eis, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - natürliches Wasser .............................................. . frei
B - Mineralwasser, natürlich oder künstlich, kohlensäurehaltiges 'Wasser: ohne
Zusatz von Zucker oder Aromen ........... : ....................... . .5
C - Eis, natürlich oder künstlich ..................................... . frei
22 02 Limonaden, kohlensäurehaltiges \Yasser mit Zusatz ,·on Zucker oder Aromen
und andere nichtalkoholische Getränke, anderweit· weder genannt noch inbe-
griffen .............................................................. . 20
22 03 Bier ...... ·............................................. : .......... . 20
Zollsatz
22 04 Traubenmost (teilweise vergorener Traubensaft), einschließlich Traubenmost fiir lOO kg
ohne Alkohol stummgemacht ......................................... . G4 ff\l
Anmerkung.
Wie Traubenmost ist auch 'Weinmaische zu behandeln.
22 05 Wein aus frischen Trauben; mit Alkohol stummgemachter Most (Mistella):
A - Schaumwein ................................................... . 200DM
B - Dessertwein, mit Alkohol stummgemachter Most (Mistella) und mit Alkohol
stummgemachter Wein: ·
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l ........ . 44DM
2 - in anderen Behältnissen ...................................._... . 74DM
562 Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren für 100 kg
(22 05) C - anderer Wein:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l:
a - von mehr als 50 l:
1 - IIotwein ................................................ . 44DM
2 - Weißwein ............................................. . 60DM
b - von mehr als 2 bis 50 l ...................................• ... . 120Dl\1
2 - in anderen Behältnissen 160DM
Anmerkungen.
1. Wein zur Herstellung von Schaumwein unter Zollsicherung .......................... . 20DM
2. Wein mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 200 g in l l zur Herstellung von
Weindestillat unter Zollsicherung ............ , .................................. , .. . 4DM
a. Wein zur Herstellung von "\IV ermutwein unter Zollsicherung .......................... . 20DM
4. Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zollsicherung ............................ . 4DM
~). Roter Naturwein mit einem Gehalt von 95 bis 140 g Weingeist und von wenigstens 28 g"
zuckerfreiem Extrakt in l l zum Verschneiden von noch nichtverschnittenem inländischem
1·otem Wein oder Schillerwein unter Zollsicherung .................................. .'. 20DM
Ü. Wein mit einem W eingeistgehalt von mehr als 180 g in 1 Z wird wie Waren der Nr. 22 09 - B
behandelt, soweit sich aus der Anmerkung 2 nicht etwas anderes ergibt.
22 06 W crmutwein und andere unter Verwendung_ von aromatischen Pflanzen oder
Stoffen hergestellte Weine:
A - Wermutwein:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l ........ . 40DM
2 - in anderen Behältnissen ............................• ........... . 46DM
B - andere:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l ........ ; 67DM
2 - in anderen Behältnissen ....................................... . 80DM
Anmerkungen.
1. v\T ermutwein ist nur dann als solcher zu behandeln, wenn sein Weingeistgehalt nicht mehr
als 180 g und sein Gehalt an zuckerfreiem Extrakt nicht weniger als 18 g in l l beträgt.
Werm.utwein von anderer Beschaffenheit wird wie anderer Wein (Absatz B) behandelt.
:Z. W crmutwein und andere Weine mit einem W eingei~tgehalt von mehr als 180 g in l l
wPrden wie Waren der Nr. 22 09 - B behandelt.
22 07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere vergorene Getränke:
A - Apfel- und Birnenwein:
1 - Schaumwein ................................................. . 90DM
2 - anderer ........................... · .......................... . 24DM
B - Getränke aus vergorenen getrockneten Trauben oder· anderen Früchten .. . 120DM
C - andere, einschließlich Met ......................................... . 90DM
Anm e r k u n gen.
1. Apfel- oder Birnenmost wird wie Apfel-• oder Birnenwein behandelt.
~- W,eiR aus vergorenen getrockneten Trauben mit ejnem W eingeistgehalt von mehr als 180 g
in 1 Z wird wie Waren der Nr. 22 09 - B behandelt.
22 08 Äthylalkohol ( z. B. absoluter Alkohol, Primasprit, Feinsprit), auch vergällt 1200 DM
Anmerkung.
Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 75 Gewichtshundertteileh ist wie
Trinkbranntwein (Nr. 22 09 - A - 3) zu behandeln.
Nr. J-2 -- Tng der Ausgabe: Bonn, den 3. Septcmberl951 563
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren fiir 100 kg
22 09 Trinkbranntwein, Likör und andere alkoholische Flüssigkeiten, anderweit .
weder genannt noch inbegriffen:
A - Trinkbranntwein:
1-Rurn:
a - in Behältnissen mit einem Fassuugsvermögen von 15 l oder ·mehr:
l - mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 76 Gewichts-
hundcrtteilen ............................. ·.............. . 350DM
2 - anderer ............................................... . 1000 DM
h - in anderen Behältnissen ..................................... . 1200 DM
2 - Arrak:
a - in Behältnissen mit einem Fassungsvennögen von 15 l oder mehr:
l - mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 76 Gewichts-
himdertteilrm :i50 D:U
2 - anderer 1000 m,I
h - in anderen Behältnissen .................................... . 1200 Ißf
3 - Whisky und ancforer Trinkbranntwein:
a - in Behältnissen mit cirwm Fassungsvermögen von 15 l oder mehr .. . IOOU Dl\I
h - in anderen Behältnissen .................................... . 1200 Dl\I
B - Liliir und andt>re al koholischA Flüssigkeiten:
1 - in BehäJtnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 l oder mehr:
a - Likör .................................................... . 1200 Dl\I
b - andere ................................................... . 1000 Dl\I
2 - in anderen Behältnissen ........................... ~ ........... . 1'.200 Dl\f
2210 Speiseessig ......................................................... . tiOD:M
Anmerkung.
Speiseessig mit ein Pm Essig-;ii urcgehalt von mehr als 10 °/o des Gewichts fällt in <las Kapitel :29.
Kapitel 23
Rückstände und Abfälle des Nahrungsmittelgewerbes; Zollsatz
Futtermittelzubereitungen ¼ des
Wertes
23 01 Mehl, Pulver und Rückstände von :Fleisch, von Meerestieren, Fischen oder
Krebstieren, zum Genuß nicht geeignet, anderweit weder genannt noch inbc-
griff en; Grieben:
A - Fischmehl, auch fein gemahlen .................................... .
B - Garnelen, gemahlen ............................................. . 20
C - andere ........................................................ . 10
23 02 Kleie aller Art und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder Enthülsen von
Getreide oder II iilsenfrüchten ........................................ .
Anmerkung.
Kleie aller Art u11d andPn'. Hiidstände vom ,Sieben. Mahlen odPr Enthülsen ,.<,n Getreide oder
Hülsen[ riichten wnd,·n, wenn ilir· Gd1alt an Mehl mehr als ] 0 °/ 0 des Gewichts beträgt, wie
das rntsprecht'.ndl' ;\Jelil nach Kapitel 11 behandPlt .
23 03 . Ausgelaugte Riibenschnitzcl (J:iühenpülpe), au~gepreßtes Zuckerrohr und
andere Abfälle von der Zuckerherstellung; Treb(•r aus Bra,uereien oder Brenne-:-
reien; abgestorbene Hefen; Riickstände von der Stärkeherstellung t~nd· Rück-
stände ähnlicher Art ................... ,............................. _ frei
Anm.e 1·k ung.
Trockene Rübenpillpc mit einem Zuekergchalt yon mehr als 3 °/o des Gewichts wird wie
Zuckcniilwnscl111itzel der Nr. 12 04 - A - 2 behandelt.
564 Bu ndcsgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
23 04 üllrnchcn, Olivcntrestcr und andere Rückstände von der Pflanzenölgewinnung 5
A nrne rli ung-P 11
l \V:1rPn din,.;,•1· N11111!ll('1· mit r·incm F<~ttgchalt von 80/o oder mehr des Gewichts werden
wi,· dJI' «-11i,p11·clll'tul,:n Olfriiehtt~ und üls:1at,·n der Nr. 12 01 behandelt.
~- B()(l<'tl!-.;d.z (OJdraß) l'iillt. untr!r Nr. ]517.
\V cinlwfo, aud1 getrocknet; Weinstein~ roh frei
A n llJ c r k u n g.
\Vi~inliPl'e mit ,·inr•rn (;1·lialt :m \\Tein von 6 °/o oder mehr des Gewichts wird vvie \Vein der
Nr. :2:2 05 - C (:mdervr -VVein) behandelt.
23 (lß Abfälle pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt' noch inbegriffen:
A - Tn,ber vo11 Trauben oder anderen Früchten . . . ..................... . frei
ll- andPn~ ........................ ·................................. . 15
,\ 11 mc r k u II g e 11
l. \Veintreber mit einem Gehalt an Saft (Most) von 10°/o oder ml'hr des Gewichts werden
wi(• Traubenmost der Nr. 22 04 behandelt.
6 ~troh und ~prt?U von (}etreide fallen unter ~r. 12 09.
23 07 Futtermittelzubereitungen mit Zusatz von Melasse oder unreinem Zucker und
andere Futtermittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 25
Kapitel 24
Tabak
24 01 Tabak. unverarheitd; Rippen und Stengel; Tabakabfall: Zollsatz
,\ - Tal1ak, UJI\Tl'arlwil\·t: für 100 kg
111ddellt rippw TabakbläHPr ... _ ................................ . 180DM
·> ganz udn ttil\\1'i,p entrippte Tahakblätter ....................... . 390DM
B - H1ppm1 uwl S1(•11g•·l .......................................... . 18DM
C - Tahakahfal l:
1 -- vo11 u11,1!1adw.it1•1.1·11 Tabakblättern ........ _.................... . 180DM
2 - a ud,•rp 1 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • , • 390DM
.\ 11 111 ,, 1 kung
(;u\1'1:11!,r-itetc~ Tabakbliitter-, l{1ppen. ~tengel und Tabakabfall
a) zur J ,.,.~.,,,.,,.'"' Y<m N 1kotin odn ~ikotinn·rbiudungcn unter Zollsicherung ... , ........ . frei
b) 7.ur l!nsti-llung- von Tabaklaug•·n. die zur Bekämpfung \'011 Pflanzenschädlingen bestimmt
sind, unter Z,ill-;;icherung ........................................................ . frei
24 02 Tabak, ·verarbeitet; Tabakauszüge, Tabaklaugen und Tabaksoßen:
A - Tabak, in 1"orm von Karotten gepreßt und für die Schnupftabakherstellung
gesof3L Mangotes ............................................. , , . 100 D:M
B - Hauchtabak für Pfoifon und Zigaretten:
l - Feinschnitt in Blättchen oder Streifen von weniger als 1,5 mm Breite . . . 9000 Dl\1
2 - anderer ............... , ..................................... . 5000 DM
C - Kautabak und Schnupftabak ...................................... . 5000DM
n- Zigarren, Zigarrenwickel und Zigarillos ............................ . 7500 DM
E - Zigaretten . , .... , , .. , . , , .... , .......................... ·........ . f)000 DM
F -Tabakmehl nnd Tabakstaub ................................... -... . 5000DM
G - Tabakauszüge, Tabaklaugen und Tabaksoßen 60DM
A n m e r k u n gen.
1. Tabakwaren dieser Nummer
a) zur Herstellung von Nikotin oder Nikotinverbindungen unter Zollsicherung .......... . frei
b) zur Herstellung von Tabak laugen, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen bestimmt
sind, unter Zollsicherung ...................................................... . frei
2. Tahaklaugen zur BekämpfWlg von Pflanzenschädlingen nach näherer Anordnung der
Bundesregierung .................. , , ......... , .................................. . frei
3. Tabakähnliche Waren sind wie verarbeiteter Tabak zu behandeln,
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 565
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ <les
Wertes
Abschnitt V
Mineralische Stoffe
Kapitel 25
Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
Allgemeine Anmerkungen.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) gereinigter, raffinierter, gefällter und kolloider Schwefel (Nr. 28 02), künstlicher
Kryolith (Nr. ::!8 49- B), reine Borsäure (Nr. 2817) und Borate (Nr. 28 78);
b) Farberden auf der Grundlage natürlicher Eisenoxyde, mit einem Gehalt an Eisenoxyd
(Fe2Ü3) von 700/o oder mehr des Gewichts (Nr. 2836) sowie Eisenerze (Nr. 2601);
c) Arzneiwaren und pharmazeutische Zubereitungen, wie Streupuder, Zahnzement und ähn-
liche Erzeugnisse auf der Grundlage von mineralischen Stoffen dieses Kapitels (Kap. 30);
d) natürliches Calciumphosphat, gemahlen, und andere im Kapitel 31 genannte, natürliche
mineralische Erzeugnisse;
e) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Nr. 33 06);
f) natürliche Scheuer-, Polier- und Putzmittel der Nr. 34 07;
g) künstlicher Graphit, aktivierte Kieselgur, aktivierte Tone (Kap. 38);
h) bearbeiteter Schiefer, einschließlich Dachschiefer (Kap. 68);
i) Quarz, Korund und Granat aller Art, für die Schmuckwarenherstellung, für Gold- und
. Silberschmiedearbeiten oder für Uhrmacherwaren geeignet (Kap. 71);
k) optisch bearbeitete Stoffe (Nr. 90 01);
1) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide (Nr. 98 05)
25 01 Salz (Stein-, Siede-, See-, Tafelsalz); reines Natriumchlorid; Salinen-Mutter-
lauge; Meerwasser:
A - Salinen-Mutterlauge, Meerwasser .................................. . frei
B - Salz und reines Natriumchlorid ................................... . 35
25 02 Schwefelkies, nicht geröstet .......................................... . frei
25 03 Schwefel, roh (nicht gereinigt), auch zerkleinert oder gemahlen ........... . frei
25 04 Natürlicher Graphit, roh, geschlämmt, zerkleinert· oder gemahlen ......... . frei
25 05 Sand aller Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen frei
25 06 Quarz und Quarzite:
A - in Stücken frei
B - zerkleinert oder gemahlen ....................................... . 5
25 07 Lehm und Ton (z.B. Kaolin, Bentonit), auch feuerfest, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen; Schamotte-, Silika- und andere feuerfeste Mörtel, sowie
Stampf-, Flick- und Anstrichmassen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Schamotte, Silika- und andere· feuerfeste Mörtel sowie Stampf-, Flick- und
Anstrichmassen ................................................ . frei
B - Kaolin (Porzellanerde) :
1 - weder gemahlen noch geschlämmt .............................. .
2 - gemahlen oder geschlämmt ...................... ".............. .
C - Ton, auch feuerfest:
1 - roh ....................... .- ................................. . frei
2 - gebrannt (Schamotte), auch gemahlen oder geschlämmt ............. . frei
D- andere ................ ·..................... · ................... . frei
566 Ih11uksgr~sdzblatt, .Jahrgang 19ö 1, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
25 08 Kreide:
A - nicht zerkleinert ................................................ . frei
B - zerkleinert oder gemahlen, auch geschlämmt ........................ . 5
25 09 Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt:
A - roh .............................. ; ............................ . frei
B - zerkleinert oder gemahlen, geschlämmt oder gebrannt, auch mit einem
Zusatz von Teerfarbstoffen:
1 - Ocker, einschließlich künstlicher Eisenoxyde mit einem Gehalt an
Eisenoxyd (Fe 2 0 3 ) von weniger als 70 0/o, und Kasseler Erde ...... . 30
2 - andere ( z. B. Siener Erde) ..................................... . 20
2:; 10 Natürliche Calciumphosphate (Tricalciumphosphate ), einschließlich Apatit und
Phosphatkreiden, nicht gemahlen ..................................... . frei
~3 11 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumkarbonat (Witherit):
A - natürliches Bariumsulfat, roh (Baryt, Schwerspat):
1 - nicht zerkleinert ............................................. . frei
2 - zerkleinert oder gemahlen, auch geschlämmt ...................... . 5
B - natürliches Bariumkarbonat (Witherit), roh, zerkleinert oder gemahlen,
auch geschlämmt oder gebrannt (Ätzbaryt) .......................... . frei
2:i 12 Kieselgur (Infusorienerde, kieselsaures Fossilienmehl, Tripel) und ähnliche
Kieselerden mit einer augenscheinlichen Dichte von 1 oder weniger, anderweit
weder genannt noch inbegriffen, roh, zerkleinert, gemahlen oder gebrannt ... frei
25 13 Bimsstein, Schmirgel, natürlicher Korund und andere natürliche Schleifroh-
stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Bimsstein, auch zerkleinert oder gemahlen .......................... . frei
B - Schmirgel, natürlicher Korund und andere natürliche Schleifrohstoffe:
1 - nicht zerkleinert ............................................ . frei
2 - zerkleinert oder gemahlen 10
2514 Schiefer:
A - in Blöc~en oder in Platten, roh oder nur abgekantet oder gesägt ........ . frei
B - zerkleinert oder gemahlen ........................................ . frei
25 15 Marmor und polierbare Kalksteine, einschließlich Travertin und Ecaussine
( sogen. belgischer Granit), von einer augenscheinlichen Dichte von 2,5 oder
mehr, sowie Alabaster:
A - Marmor und polierbare Kalksteine:
1 - in rohen oder nur abgekanteten Blöcken, gekörnt oder als Splitt ..... . frei
2 - in Pulverform ......................................... , ..... . frei
3 - gesägt, mit einer Stärke:
a - von mehr als 16 cm ........................................ . 25
b - von mehr als 4 bis 16 cm ............... ~ ................... . 25
. c - von 4 cm oder weniger ......... _............................ . 25
B - Alabaster, in rohen oder abgekanteten Blöcken, gesägt oder in Pulverform,
gekörnt oder als Splitt ........................................... . frei.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 567
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
2516 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werk- und Hausteine:
A - Granit, Porphyr, Syenit, Lava, Basalt, Gneis, Trachyt und ähnliche harte
Steine, auch Sandstein:
1 - in rohen oder abgekanteten Blöcken oder in Pulverform ............ . frei
2 - gesägt ...................................................... • 10
B - ancfore WePk- und Hausteine in rohen oder nur abgekanteten oder gesägten
Blöcken oder Platten oder in Pulverform ........................... . frei
25 17 Zerkleinerte Steine (z.B. Schotter, Splitt und Grus), Kies und Kiesels.teine für
den Wege-, Straßen- und Bahnbau, sowie für den Betonbau, auch Teerschotter,
Teersplitt oder Teergrus ( sogenanntes Teermakadam) .............. , , , , . , frei
25 18 Dolomit:
A - naturroh, auch zerkleinert oder gemahlen ........................... . · frei
B - gesintert oder gebrannt, Dolomitstampfma-.:~en, -flickrnasscn und -anstrich-
rnassen ........................................................ . frei
25 19 Kohlensaure Magnesia (Magnesit), roh, auch gemahlen oder gebrannt:
A - nicht gebrannt .................................... · .............. . frei
B - gebrannt, Magnesitstampfmassen, -flickmassen und -anstrichmassen ..... . frei
25 20 Gipssteine aller Art, roh, zerkleinert oder gemahlen, nicht gebrannt; Gips, auch
gefärbt ........................................................... . frei
25 21 Rohkalksteine (z.B. zur Herstellung von Kalk oder Zement), gebrochen, zerklei-
nert oder gemahlen, jedoch nicht gebrannt .............................. . frei
25 22 Gebrannter Kalk, auch gemahlen oder gelöscht, und hydraulischer Kalk, aus-
genommen reiner Kalk ............................................. . 10
25 23 Zement, auch gefärbt ................................................ . 5
25 24 Asbest, in Stücken oder J?asern, Asbestfaserabfälle, Asbestwarenabfälle, auch
geschlämmt oder gemahlen ........................................... . frei
25 25 Meerschaum und Bernstein, natürlich, auch gemahlen oder wiedergewonnen;
Jett, roh, auch gemahlen ............................................. . frei
25 26 Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten (Schuppen) oder ge-
mahlen; Abfall . ·................................................... . frei
25 27 Natürlicher Speckstein, in rohen oder nur abgekanteten oder gesägten Blöcken
oder Platten, auch gemahlen; Talk, auch gemahlen ..................... . frei
25 28 Natürlicher Kryolith und Chiolith, auch gemahlen ....................... . 10
Anmerkung.
Kryolith und Chiolith zur Ver.arbeitung in der Aluminiumindustrie unter Zollsicherung .... . frei
25 29 Arsensulfide, natürlich, auch in Pulverform ............................. . frei
25 30 Borate und Borsäure, natürlich, roh:
A- Natürliches Natriumborat (Rasorit und Tinkal) und andere natürliche Bor-
mineralien, auch konzentriert oder kalziniert. nicht durch Kristallisation
gewonnen ...................................................... . frei
B - Rohborsäure 10
25 31 :Feldspat und Flußspat, auch gemahlen:
A - Feldspat:
1 - roh ................ ·........................................ . frei
2 - zerkleinert oder gemahlen .. • .................................. . 5
B - Flußspat ...................................................... . 5
25 32 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, sowie Scherben
und Bruch von Waren des Kapitels 69, alle diese auch zerkleinert oder gemahlen:
· A - Sillimanit, einschließlich Cyanit, auch gebrannt . ·.................... . frei
B - andere ........................................................ . frei
563 Bund1",g(:sctzhlatt, Jahrgang 1\151, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der ·waren ¼ des
\Vertes
Kapitel 26
Erze, Schlacken und A~ehen
AUgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diPsem Kapitd sind:
a) Thomasschlacke (Kap. 31);
b) Edelrnetallaschcn (Kap. 71);
c) Matten (z.B. Nickel- und Kobaltmatten) (Kap. 75 und 81).
26 ül Erze, auch angereichert, einschließlich der Sclnvefelkiesabbrände, sowie Erden
zur Gewinnung von Metallen ......................................... . frei
26 02 Schlacken aHcr Art, Hammerschlag und andere AbfälLe der Eisen- und Stahl-
herstellung ........................................................ . frei
26 03 Metallhaltige Aschen und Rückstände, in Nr. 26 02 nicht inbegriffen ........ . frei
26 04 Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche ....................... . frei
Kapitel 27
Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bitu-
minöse Stoffe; mineralische Wachse; elektrischer Strom
Allgemeine Anmel'kung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) l'eine und technisch reine Erzeugnisse, die chemisch bestimmte Verbindungen darstellen
(z.B. reines Phenol und reines Pyridin) (Kap. 29);
b) Arzneiwaren (Kap. 30), Körperpflegemittel (Kap. 33), Desinfektionsmittel _und dergleichen
(Kap. 38);
c) Asphaltlacke (Kap. 32);
d) flüssige mineralische Brennstoffe für Feuerzeuge oder Anzünder in Umschließungen mit
einem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger (Kap. 36).
27 01 Steinkohle:
A - Steinkohle und Anthrazit, nicht in Brikettform ....................... . frei
B - Briketts ....................................................... . frei
27 02 Braunkohle:
A - nicht in Brikettform frei
B - Briketts ...................................... ·................. . frei
27 03 Torf .............................................................. . 15
27 04 Koks und Schwelkoks aus Kohlen (z.B. aus ·Steinkohle oder Braunkohle) .. . frei
27 05 Retortenkohle frei
27 06 Leuchtgas, Ferngas und ähnliche Gase ................ : ................ . frei
27 07 Teer aus Steinkohle, Braunkohle, Torf oder Schiefer und andere mineralische
1"'cerarten . . . . . . . . . . . . . . . .......................................... . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 569
Zellsatz
'farifnr. Bezeichil un~ der Waren für 100kg
27 08 01 und Erzeugnisse der Destillation des Steinkohlenteers odel" nichtparaffiniseher
Mineral teerarten: ·
A - Rohöl ............................... ·.......................· ... . frei
B- andere:
1 - Benzol-, Toluol- und Xylolerzeugnisse:
a.;. roh ........... · ........ ; .......... ·........................ . 21DM
b - rektifiziert:
1 - Leichtbenzol ..........................................· .. 21DM
2 - andere (z.B. Toluol, Xylol und Solvent-Naphtha) ............ . 21DM
2 - Naphthalinöle und Rohnaphthalin .............................. . frei
3 - Anthrazenöle und Rohanthrazene ................................ . frei
4 - Phenolöle; Phenol, Kresole und Xylenole, roh ..................... . frei
5 - Pyridin, Chinolin- und Akridinerzeugnisse, roh .................... . frei
6 - Karbolineum ............................ ·.................... . frei
7 - andere Erzeugnisse in rohem Zustand, anderweit weder genannt noch
inbegriffen .................................................. . frei
Anmerkungen.
1. Benzol-, Toluol- und Xylolerzeugnisse zur Verwendung in der chemischen Industrie unter
Zollsicherung, mit Ausnahme der Verwendung für Treibstoff-, Heiz- oder Beleuchtungs-
zwecke oder als Ausgangsstoff zur Treibstoffherstellung ........................... , .. . frei
2. Leichtbenzol ist Benzol, bei dessen Destillation mindestens 50 Volumenprozent vor 100° C,
der Rest vor 140° C übergeht.
27 09 Steinkohlenteerpech und Koks aus Steinkohlenteerpech frei
2710 Erdöl, Schieferöl und ähnliche Mineralöle:
A - unbearbeitet 14DM
B - Leichtöle:
1 - Benzin ..................................................... . 21DM
2 - Testbenzin (white spirit) ....................................... . 21DM
3 - andere ...................................................... . 21DM
C - mittelschwere Ole (Leuchtöl und Traktorenkraftstoff) 21DM
D - Schweröle:
1 - Gasöle 12DM
2 - Heizöle 14DM
3 - Schmieröle ............. •...................................... . 14DM
4 - Paraffinun1 liquid um .......................................... . 14DM
5 - andere ....................................................... . 14DM
Anmerkungen.
1. Testbenzin zur Verwendung in der chemischen Industrie unter Zollsicherung; mit Ausnahme
t:i~~:;~~~~~Yi!!~ ~~e.i~~~~~~•. ~-e~~-. ~~~~ -~~~e-~c·h·t~~~~~~-e~~~. ~~~~ ~~~ -~~~~~~~~~t~~ ~~~ frei
2. Spindelöl (Abs. D 3) zur Verwendung in der chemischen Industrie für die Herstellung
von Ruß, Druckfirnissen oder Druckfarben oder zur Staubbindung von Düngemitteln unter
Zollsicherung ........................ _........................................... . fre.i
3. Wie Erd ö 1 oder Schiefer ö 1 werden Mineralöle und Destillationserzeugnisse aus Mineral-
ölen behandelt, wenn sie den Charakter von Erdöl oder Schieferöl haben (z.B. Mineralöle,
die aus paraffinischen Teeren oder durch Hydrieren oder Synthese gewonnen sind).
4.· Begriffs best im rn u n gen:
a) U n b e arbeitete O 1e sind alle natürlichen flüssigen Erzeugnisse, die nach ihrer Zu-
sammensetzung überwiegend aus Kohlenwasserstoffen bestehen, die keinem anderen Ver-
fahren als dem Klären, dem Entwässern oder dem Stabilisieren unterworfen worden sind
und denen keine anderen natürlichen Gase zu~esetzt sind als solche, die im Laufe dieser
Verfahren durch physikalische Methoden wiedergewonnen worden sind.
570 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren für 100 kg
(27 10) b) Leichtöle: .
Benzine sind Kohlenwasserstoffgemische, bei deren D~stillation nach der ·Normal-
methode A. S. T. M. (Englerkolben) mindestens 5 Volumenprozent vor 70° C und min-
destens 90 Volumenprozent vor 210° C, einschließlich der Destillationsverluste, über-
gehen. .
Testbenzin e sind Kohlenwasserstoffgemische mit einem Flammpunkt im geschlos-
senen Tiegel von 21 ° C oder darüber, bei deren Destillation nach der Normalmethode
A. S. T. M. (Englerkolben) mindestens 90 Volumenprozent, einschließlich der Destil-
lationsverluste, vor 210° C übergehen. Der Temperaturunterschied. zwischen dem 5 °/o-
Punkt und dem 90 %-Punkt, einschließlich der Destillationsverluste, darf höchstens
70° C betragen. .
Andere Leicht ö 1 e sind Kohlenwasserstoffgemische mit einem Flammpunkt im
geschlossenen Tiegel von höchstens 30° C, die nicht die Merkmale von Benzin und Test-
benzin aufweisen.
c) Mitte 1schwere O 1e (Leuchtöl, Traktorenkraftstoff) sing Kohlenwasserstoffgemische
mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel von 21 ° C oder darüber, die bei mehr als
135° C destillieren und bei deren Destillation nach der Normalmethode A. S. T. M. (Say-
boltkolben) weniger als 90 Volumenprozent vor 210° C und mehr als 65 Volumenprozent
vor 250° C, einschließlich der Destillationsverluste, übergiehen.
d) Schwer ö 1 e:
Gasöle sind Kohlenwasserstoffgemische mit einem Flammpunkt im geschlossenen
Tiegel über 55° C, bei deren Destillation nach der Normalmethode A. S. T. M. (Saybolt-
kolben) höchstens 65 Volumenprozent bis 250° C und mindestens 90 Volumenprozent
bis 370° C übergehen. Tritt vor 370° C Cracken ein, so müssen bis 350° C mindestens
80 Volumenprozent übergegangen sein
Heiz ö 1 e sind dunkelfarbige Kohlenwasserstoff gemische mit einem Flammpunkt im
geschlossenen Tiegel von mehr als 55 bis 150° C, bei deren Destillation nach der N (?rIDal-
methode A. S. T. M. (Sayboltkolben) weniger als 40 Volumenprozent vor 250° C über-
gehen und deren Asphaltgehalt höher als 0,5 0/o ist.
Schmier ö 1 e sind Kohlenwasserstoff gemische, bei deren Destillation nach der N or-
malmethode A. S. T. M. (Sayboltkolben) weniger als 20 Volumenprozent vor 300° C
übergehen und deren Asphaltgehalt unter 1 0/o liegt.
Paraffin um 1i q u i du m ist ein Erzeugnis mit den Merkmalen der Schmieröle,
dessen Farbtönung nicht stärker ist als die einer Lösung von 6 mg neutralem Kalium-
chromat auf l Z oder das bei stärkerer Färbung weder den Geruch noch den Geschmack
hat, der für Erdölerzeugnisse kennzeichnend ist. Außerdem müß es der Schwefelsäure-
probe gemäß A. S. T: M.~Vorschrift D 565-45 entsprechen.
Andere Schwer ö 1e sind Kohlenwasserstoff gemische, die nic_bt die Merkm~le von
Gasöl, Heizöl, Schmieröl oder Paraffinum liquidum aufweisen.
2711 Gasförmige Kohlenwasserstoffc ....................................... . 8DM
Anmerkung.
Gasförmige Kohlenwasserstoffe sind handelsübliches Butan, Propan und andere gasförmige
Kohlenwasserstoffe, auch verflüssigt.
2712 Vaselin ........................................................... . 14DM
Anmerkung.
Vaselin ist eine paraffinhaltige, salbige Masse von butterartiger Konsistenz mit Tropfpunkt
Ubbelohde von 35° C oder darüber.
2713 Paraffin 14DM
Anmerkung.
Paraffin ist eine feste Masse, weiß oder gelblich halb durchsichtig, von kristallinischer
Struktur. '
2714 Nebenerzeugnisse und Rückstände aus der Erdöl- oder ölschieferverarbeitung,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- amorphes Paraffin aus Erdöl oder Ölschiefer, auch Paraffingatsch ....... . 14DM
B - Bitumen (Erdölpech) ............................................. . frei
C - Petroleumkoks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ ·........ . frei
D - andere Rückstände aus der Erdöl- oder ölschieferverarbeitung .......... . frei
Anmerkungen.
1. Paraffingatsch zur Herstellung von synthetischer Fettsäure oder Fettsäurederivat~n in der
chemi,schen Industrie unter Zollsicherung ........................................... . frei
. 2. Begriffsbestimmung.en:
a) Amorphes Paraffin aus. Erdöl oder Olschiefer ist eine undurchsichtige, amorphe
Masse mit plastischen Eigenschaften.
b) Bitumen (Erdölpech) ist ein brauner oder schwarzer Rückstand von der Verarbeitung
der Erdölerzeugnisse, von weicher oder harter Konsistenz bei einer Temperatur von 15° C
mit Tropfpunkt Ubbelohde von 35° C oder darüber. . •
c) P et r o 1 e um k ok s ist ein fester Rückstand von der Verarbeitung der Erdölerzeugnisse
von schwärzlicher Farbe und poröser Struktur mit sehr geringem Aschengehalt.
d) Andere Rückstände aus der Erdöl- oder Olschieferverarbeitung sind Erzeugnisse
der Verarbeitung von Erdöl oder Qlschiefer init Merkmalen, die ihre Einreihung in eine
der vorstehenden Gruppen nicht zulassen.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 571
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
27 15 Erdwachs (Ozokerit):
A- roh ........................ . frei
B - anderes ........................................................ . 24
2716 Montanwachs:
A- roh .......... . frei
B - anderes ............................................... , , . •, • • • • • 24
2717 N aturasphali, Asphaltgestein und bituminöser Olschiefer, auch zerkleinert .... frei
27 18 Bituminöse Mischungen, Asphaltmastix (Kitte), Verschnitthitumen sowie
Asphalt-, Bitumen- und Teeremnlsionen, auch mit Zusatz von Asbest, Sand
oder dergleichen . . ........................... ; ..................... . frei
Anmerkungen.
1. Verschnitt b i tu m e n ist eine Mischung aus Bitumen und einem Lösungsmittel, die 50 °/o
oder mehr Bitumen enthält.
2. Emu 1 s i o n e n sind stabile Aufschlämmungen von Asphalt, Bitumen oder Teer in Wasser
oder umgekehrt.
2719 Elektrischer Strom frei
Anmerkungen zu Nr. 27 08, 2710, 2711 und 2714.
,. Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus wirtschaftlichen Gründen mit Zustimmung des
Bundestags durch Rechtsverordnung folgende Zollbegünstigungen zu gewähren:
a) die Zollsätze für Steinkohlenteeröle der Nr. 27 08, Mineralöle der Nr. 2710 und gas-
förmige Kohlenwasserstoffe der Nr. 27 11 zur gewerblichen Verwendung unter Zoll-
sicherung zu ermäßigen oder aufzuheben;
b) die Bearbeitung von Mineralöl der Nr. 27 10 in inländischen Betriebsanstalten im Zoll-
vormerkverkehr zuzulassen;
c) die. Zollsätze für die in inländischen Betriebsanstalten oder Zollausschlüssen gewonnenen
Mineralöle, Mineralölerzeugnisse und Nebenerzeugnisse zu ermäßigen;
d) denjenigen Firmen, die inländisches rohes Erdöl oder inländische Erdölerzeugnisse in
einen Zollausschluß ausführen oder in eine i'flländische Betriebsanstalt (Anmerkung l b)
aufnehmen und dort bearbeiten, Zollbefreiung für die diesen Stoffen entsprechende
Menge von Erzeugnissen zu gewähren, die sie daraus oder aus einem Gemisch des in-
ländischen mit ausländischem 01 herstellen;
e) unter besonderen Bedingungen die Zollsätze zu ermäßigen für nichtraffiniertes Erdöl
und für Rückstände von der Bearbeitung der Mineralöle, die unter Zollsicherung im
Druckspaltverfahren (Cracken, Hydrieren), gegebenenfalls nach vorherigem Toppen,
weiterverarbeitet werden.
2. Die Zollbegünstigung nach Anmerkung 1 a ist ausgeschlossen:
a) für Steinkohlenteeröle (Nr. 27 08) und gasförmige Kohlenwasserstoffe (Nr. 27 11) zur
Verwendung als Treibstoffe;
b) für Steinkohlenteeröle (Nr. 27 08) und Mineralöle (Nr. 27 10) zur Herstellung von
Schmieröl, Schmiermitteln, Leuchtöl oder Leuchtgas oder zu Beleuchtungszwecken.
3. Die Zollschuld für Mineralöl, das in inländischen Betriebsanstalten bearbeitet worden ist
(Anmerkung 1 b), wird bemessen nach der Menge und Beschaffenheit des bearbeiteten
Mineralöls, der Mineralölerzeugnisse, ·der Nebenerzeugnisse sowie der Rückstände und
Abfälle im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Zollvormerkverkehr.
572 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt VI
Erzeugnisse der chemischen Industrie
und verwandter Industrien
Kapitel 28
Anorganische chemische Erzeugnisse
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen nm diesem Kapitel sind, wenn nichts anderes bestimmt ist:
a) mineralische Stoffe des Abschnitts V;
b) Erzeugnisse, die zur anorganischen und zur organischen Chemie gehören (Kap. 29);
c) Düngemittel des Kapitels 31 (z.B. Kaliumchlorid und Ammoniumsulfat);
d) künstliche Kristalle aus Halogensalzen von Alkalimetallen, Erdalkalimetallen oder Magne-
siumoxyd, nicht optisch bearbeitet, im Stückgewicht von 2,5 g oder mehr (Kap. 38);
e) Edehnetalle des Abschnitts XIV sowie die in der Metallurgie gebräuchlichen Metalle des
Abschnitts XV, einschließlich der chemisch reinen Metalle dieser Art;
f) Waren, die unter Verwendung von Erzeugnissen dieses Kapitels hergestellt sind (z.B.
Schwefelfaden, Phosphorschnitten; Waren aus Magnesit oder aus Tonerde usw.).
I. Chemische Grundstoffe (Elemente), anderweit weder genannt
noch inbegriffen
28 01 ,vasserstoff 1 1 •• 1 1 1 1 1 1 1 ••• 1 •. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 .,. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
10
28 02 Nichtmetalle:
A - Halogene:
1 - Chlor ............................... ,, ....................... . 35
2 - Brom ....................................................... . 20
3 - Jod:
a - roh ...................................................... . frei
b - anderes .................................................. . 25
B - Sauerstoff ..................................................... . 10
C - Schwefel:
1 - raffiniert, geremigt oder gefällt ................................ . frei
2 - in kolloidem Zustand ..... : ................................... . 10
D - Selen ......................................................... . frei
E - Phosphor, weißer und roter ...................................... . 40
F - Kohlenstoff:
1 - Gasruß (c.arbon black) 1:nd Acetylenruß ................... _, ..... . 15
2 ~ anderer Ruß ....................................... ,, ........ . 15
2803 Edelgase (Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon) 10
28 04 Metalle:
A - Alkalimetalle:
1 - Natrium . : . ................................................. . 12
2 - andere (Lithium, Kalium, Rubidium, Cäsium) . _, .................. . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 573
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0/. des
Wertes
(2804)
B - Erdalkalimetalle (Calcium, Str~mtium, Barium) ..................... . 12
C - Metalle der seltenen Erden, einschließlich Cer, Yttrium und Scandium .. . frei
D - Quecksilber ...................................................... - frei
28 05 Andere chemische Grundstoffe (Elemente), anderweit weder genannt noch in-
begriffen (z.B. Tellur, Arsen, Silicium und Bor) ... ·..................... . 5
II. Anorganische Säuren und Anhydri~e
28 06 Flußsäure (Fluorwasserstoffsäure) .................................... . 15
28 07 Salzsäure (Chlorwasserstoffsäure) ..................................... . 15
28 08 Schwefligsäureanhydrid (Schwefeldioxyd) ................ .' ............ . 15
2809 Schwefelsäure, auch Oleum ............ : ............................. . 10
2810 St.ckstoffoxyde ( z. B. Stickoxydul) ..............................-...... . frei
2811 Salp.etersäure ............................. -. ................... 1• • • • • • 15
2812 Nitriersäure (Gemische von Schwefelsäure und Salpetersäure) ............ . 15
2813 Phosphorsäureanhydrid und Phosphorsäuren ...... , .................... . 40
281,4 Arsenigsäureanhydrid, Arsensäureanhydrid und Arsensäuren ............. . frei
28 15 Kohlensäureanhydrid (Kohlendioxyd) ................................. . 15
2816 Kieselsäureanhydrid (reine Kieselerde, kolloide Kieselerde und Silicagel) .. . 10
28 17 Borsäure und Borsäureanhydrid .................................... ·.. . 15
28 18 Andere anorganische Säuren und Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle .. . 15
III. Halogen- und Schwefelverbindungen der Nichtmetalle"
2819 Chloride und Oxychloride der Nichtmetalle:
A- Jodchloricl ..................................................... . frei
B - Schwefelchloride 15
C - Pho~phorchlorid und Phosphoroxychlorid .......................... . 40
D - Kohknstoffoxychlorid (Phosgen) .................................. . 40
E - andere (z.B. Chlorsulfonsäure, Sulfurylchlorid, Thionylchlorid und Selen-
oxychlorid) .................................................... .
28 20 Andere Halogenverbindungen der Nichtmetalle ............. ·............ . 15
28 21 Sulfide der Nichtmetalle frei
IV. Anorganische Basen und Oxyde, anderweit weder genannt
noch inbegriffen
28 22 Ammoniak:
A - Ammoniak, auch verflüssigt ...................................... . 15
B -Ammoniak in wässeriger Lösung (Ammoniumhydroxyd oder Salmiakgeist} 15
28 23 Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze ............... . 40
574 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
28 24 Natriumhydroxyd {Ätznatron oder Natronlauge) ........................ . 15
28 25 Kaliumhydroxyd ( Ätzkali oder Kalilauge) ............................. . 15
2826 Calciumoxyd (Kalk, rein) und Calciumhydroxyd .......-................. . frei
28 27 Strontiumoxyd und Strontiumhydroxyd ............................... . 10
28 28 Bariumoxyd und Bariumhydroxyd .................................... . 10
28 29 Magnesiumoxyd (Magnesia, rein) und Magnesiumhydroxyd .............. . frei
28 30 Zinkoxyd (Zinkweiß) .............................................. ~ . 20
28 31 Cadmiumoxyd 10
2832 Antimonoxyde 20
28 33 Tonerde:
A- Aluminiumoxyd (wasserfreie Tonerde) ............................. . 20
B - Aluminiumhydroxyd (Tonerdehydrat) .............................. . 20
C - künstlicher Korund, mit Ausnahme der synthetischen Edelsteine ....... . 15
28 34 Chromoxyde und Chromhydroxyd 20
2S 35 Manganoxyde:
A - Mangandioxyd, rein frei
B - andere ......................................................... . 15
28 36 Eisenoxyde und Eisenhydroxyde:
A - mit einem Gehalt an Eisenoxyd (Fe 2 0 3 ) von 70 Ofo oder mehr ........... . 15
B - alkalisiert (Gasreinigungsmasse) .................................. . frei
28 37 Nickeloxyde ................................................... ·, ... . 15
2838 Cobaltoxyde und Cobalthydroxyd .................... ; ................ . 15
28 39 Molybdäntrioxyd (Molybdänsäureanhydrid) ............................ . 15
28 40 W olframtrioxyd (Wolframsäureanhydrid) ............................. . 15
28 41 Vanadiumpentoxyd (Vanadinsäureanhydrid) ........................... . 15
2842 Titanoxyd (Titansäureanhydrid) ...................................... . 8
28 43 Uranoxyd .......................................................... . 40
2844 Zinnoxyde: Stannooxyd (Braunoxyd). und Stannioxyd (Zinnsäureanhydrid) .. . frei
28 45 Kupferoxyde .................. ~ ................................... . frei
2846 Quecksilberoxyde frei
28 47 Bleioxyde:
A- Mennige ......................................................... . 15
B - Bleiglätte und Bleidioxyd ..................................... '. .. , 15
28 48 Andere anorganische Oxyde und Hydroxyde, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:
A- Berylliumoxyd .................................................. . frei
B - andere (z.B. Lithiumhydroxyd) .. , ................................ . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 575
ZoJlsatz
Tarifnr. . Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
V. Metallsalze der anorganischen Säuren, anderweit weder genannt
noch inbegriffen
28 49 Fluoride:
A - Ammoniumfluorid, Natriumfluorid ................................ . 15
B - Aluminiumnatriumfluorid (z.B. künstlicher Kryolith) ................ . 15
C - andere:
1 - Berylliumfluorid ............................................. . frei
2 - andere ................................................ • • . •. • • • 15
2850 Silicofluoride ( z. B. Natrium-, Kalium- und Bariumsilicofluorid) ............ . 20
28 51 Chloride:
A-Ammoniumchlorid -20
B - Calciumchlorid ................................................. . 20
C - Bariumchlorid ................................................. . 15
D - Magnesiumchlorid .............................................. . frei
E - Zinkchlorid ..................................................... . 15
F - Zinkammoniumchlorid ........................................... . 15
G - Aluminiumchlorid 20
H - Chromchlorid ............................... · ................... . 15
l - Manganchlorid ................................................. . frei
K - Eisenchlorid ................................................... . frei
L - Nickelchlorid, Nickelammoniumchlorid ............................. . 15
M - Cobaltchlorid .................................................. . 15
N - Zinnchlorid .................................................... . frei
0 - Zinnammoniumchlorid .......................... _................. . frei
P - Quecksilberchloride (Mercurochlorid oder Kalomel, Mercurichlorid oder
Sublimat), Quecksilberammoniumchlorid ........................... . 15
Q - Wismutchlorid ................................................. . 15
R - andere Chloride 15
28 52 Oxychloride:
A - Kupferoxychlorid (z.B. Braunschweiger Grün) ..................... . frei
B - Bleioxychlorid ·................................................. . frei
C - Wismutoxychlorid .............................................. . 15
D - andere Oxychloride ............................................. . 15
28 53 Hypochlorite ...................................................... . 15
28 54 Chior1te
· . .
....................................................... • • . • • 15
28 55 Chlorate .......................................................... . 15
2856 Perchlorate ........................ ·....................· ............. . 15
28 57 Bromide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
~ 15
28 58 Bromate ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• t •••••••••.• frei
28 59 Jodide ......................... ·................................... . 15
28 60 Jodate und Perjodate frei
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
28 61 Sulfide, auch Sulfhydrate:
A - Natriumsulfid .................................................. . 20
B - Kaliumsulfid ..................... , ............................. . frei
C - Antimonsulfid .......... •........ : ............................... . 10
D - Antimonka1iumsulfid ............................................ . 10
E - Calciumsulfid ....................... ·........................... . frei
F - Bariumsulfid ................................................... . frei
G - Cadmiumsulfid ...................................... ,· .......... . 20
H - Eisensulfid .................................................... . frei
I - Zinnsulfid ..................................................... . frei
K - Quecksilbersulfi.d (Mercurnsulfid und Mercurisulfid) ................. . 10
I, - andere Sulfide ............................................... ,• .. '15
2862 Hydrosulfite, einschließlich der durch organische Stoffe (z.B. Formaldehyd
oder Aceton) stabilisierten Hydrosulfite ............................... . 15
28 63 Hyposulfite (z.B. Natrhtmhyposulfit und Calciumhyposulfit) .............. . 15
2864 Sulfite ............................................................ . 15
28 65 Sulfate:
A - Natriumsulfat ....................................... ·--· ......... . 15
B - Kaliumsulfat mit einem Reinheitsgrad von mehr als 96 0/o ............ . frei
C - Gefälltes Bariumsulfat .......................................... . 15
D - Magnesiumsulfat (Epsomsalz oder Bittersalz) .................... , frei
E - :M:agncsiumkaliumsulfat mit einem Gehalt an Kaliumsulfat (K 2 SO 4 ) von
50 °/o oder mehr ................................................ . frei
F - Zinksulfat ..................................................... . 15
G - Cadmiumsulfa.t ............. .- ................................... . frei
H - Aluminiumsulfat 30
I - Chromsulfat ............. ; ..................................... . 15
K - Eisensulfat· ..................................................... . 15
L - Nickelsulfat, Nickelarnrnoniumsulfat ............................... . 26
M - 1'i tansulfat .................................................... . frei
N - Kupfersulfat ............................... : ................... . 15
0 -Kupferammoniun1sulfat .......................................... . 15
P - Quecksilbcrsulfat ............................................... . frei
Q - Bleisulfat ....................................................... 15
R - andere Sulfate, mit Ausnahme der Alaune 15
28 66 Alaune:
A-Ammoniakalaun (Aluminiumammoniumsulfat), Kalialaun (Aluminium-
kaliumsulfat) ........· ........................................... . 25
B - Chromalaun (Chromkaliumsulfat) ................................. . 15
C - andere (z.B. Eisenalaun [Eisenkaliumsulfat oder Eisenammoniumsulfat]) 15
2867 Einfache Salze und Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs ... frei
2868 Nitrite 20
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 577
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waran 1/
0 dea
Wertes
28 69 Nitrate:
A - Ammoniumnitrat mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 33 8/o 20
B - N atriumnitra.t mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 16 0/o ....... . 20
C - Kaliumnitrat .............................. · ..................... . 20
D - Bariumnitrat ................................................... . frei
E - Cadmiumnitrat .................................................. . frei
F - Nickelnitrat ............................. •.• .................... . 15
G - Cobaltnitrat, Cobaltkaliumnitrat ............................... ·.... . 15
II - Kupfernitrat ................................................... . frei
l - neutralres und basisches Wismutnitrat ..................... ." ........ . 15
1"\.. - Quec k s1'lb ern1trat
. .
............................................... . frei
L - Urannitrat .................................. ; .................. . 40
M - andere Nitrate:
1 - Berylliumnitrat .............................................. . frei
2 - andere (z. B. Lithiumnitrat, Magnesiumnitrat und Bleinitrat) ........ . 20
28 70 Hypophosphite und Phosphite ....................................... . 40
28 71 Phosphate:
A - Ammoniumphosphat mit einem Gehalt an Arsenigsäareanhydrid von
weniger als 8 mg je Kilogramm .................................... . 40
B - Natriumphosphat .......· ............. ·....................... ·..... . 40
C - Kaliumphosphat ............................................. ! • • • • 40
D...; Calciu.mphosphat ................. • ............... _. .............. . 40
E - andere Phosphate, einsc4ließlich der Polyphosphate (z.B. Hexameiaphos-
phate) ........................................................ . 40
28 72 Ars,eniate 15
28 73 Arsenite ............................................................ . 15
28 74 Carbonate:
A-Ammoniumcarbonat 20
B - Natriumcarbop.at:
1 - neutral ..................................................... . 15
2 - sauer (Natriumbicarbonat) ........................ ·............ . 15
C - Kaliumcarbonat 20
D - Calciumcarbonat, gefällt .......................................... . frei
E - Bariumcarbonat, gefällt ......................................... . 15
F - Magnesiumcarbonat, gefällt .......................... : ........... . frei
G - Kupfercarbonat ............................................•.... frei
H - Bleicarbonat:
1 - neutral ..................................................... ,• 15
2 - basisch (Bleiweiß) .....................................• -. ,..... . 15
I- Wismutcarbonat .........................................• ~- .....•. 15
K - andere Carbonate (z. B. Lithiumcarbonat, Strontiumcarbona~, Cadmium-
carbonat und Mangancarbonat) ............................. ''" ... -.. . 20
578 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifor. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
28 75 Cyanide, einfache und komplexe:
A - Cyanide, einfache ............................................... . 20
B - Sulfocyanide (Rhodanide) ........................................ . 20
C - Ferrocyanidc und Ferricyanide .. ·................................. . 20
D - andere .................................................... •. • • • • 20
28 76 Fulminate und Cyanate (z.B. Knallquecksilber, Natriumcyanat und Kalium-
cyanat) ........................................................... . 10
28 77 Silicate 20
28 78 Borate:
A - Natriumborat:
1 - mit einem Borsäuregehalt von 67 °/0 B 2 0 3 oder mehr ............... . 15
2 - mit einem Borsäuregehalt von weniger als 67 °;0 B 2 0 3 • • • • • • • • • • • • • • • 15
B - andere Borate .................................................. . 15
28 79 Salze der Säuren der -Metalloxyde:
A - Zinkate (z.B. Cobaltzinkat) ...................................... . frei
B - Antimoniate (z.B. Natriumantimoniat und Bleiantimoniat [Neapelgelb]) .. 20
C - Aluminate (z.B. Cobaltaluminat, Natriumalum_inat und Bariumaluminat) 20
D - Chromate:
1 - neutrale Chromate (z.B. Natriumchromat, Kaliumchromat, Bleichromat,
Bariumchromat und Zinkchromat) .............................. . 20
2 - saure Chromate (Bichromate) .................................. . 15
E - I>ermanganatc .................................................. . 15
F - andere (z.B. Molybdate, Wolframaie, Vanadate, Stannate, Ferrate, Man-
ganite, Manganate, Plumbate und Titanate) ......................... . 15
2880 Andere Salze der anorganischen Säuren, anderweit weder genannt noch in-
begriffen .................................. ·........................ . 15
VI. Verschiedene
28 81 Edelmetalle in kolloidem Zustand:
A - Silber .. ·....................................................... . frei
B - andere (z.B. Gold und Platin) .................................... . frei
28 82 Salze und andere organische oder anorganische Verbindungen der Edelmetalle:
A - des Silbers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . ............ . 15
B - des Goldes, des Platins und der Platinmetalle ....................... . 5
C - Edelmetallamalgame . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..................... . 5
28 83 Natürliche chemische radioaktive Elemente und deren natürliche radioaktive
Isotopen sowie deren organische und anorganische Verbindungen .......... . 40
28 84 Isotope von chemischen Elemen.ten und deren organische und anorganische
Verbindungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Deuterium und
schweres Wasser) . . . . . . . . . . . ....................................... . 40
28 85 Salze und andere organische oder anorganische Verbindungen des Thoriums
und der Metalle der seltenen Erden, einschließlich derer des Yttriums und des
Scandiums ........................................................ . 40
2886 Flüssige Luft ...................................................... . 10
2887 Destilliertes Wasser und Leitfähigkeitswasser ........................... . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, .den 3. September 1951 579
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
28 88 Pcroxyde (Superoxyde):
A - Wasserstoffsuperoxyd 15
B - Natriumsuperoxyd, einschließlich Oxylith .... : ..................... . 10
C - Bariumsuperoxyd ................................................ . 10
D - andere (z.B. Magnesiumsuperoxyd und Zinksuperoxyd) ............... . 15
28 89 P.ersalze, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..................... . 15
28 90 Hydride (z.B. Calciumhydrid) ....................................... . 5
2s,91 Nitride frei
2892 Phosphide 15
28 93 Carbide:
A - Siliciumcarbid 25
B - Borc.arbid 10
C - Calciumcarbid ................................................... . 25
D - andere Carbide (z. B. Aluminiumcarbid, Wolframcarbid und Molybdän-
carbid) ........................................................ . 10
28 94 Silicide ( z. B. Calciumsilicid) ......................................... . 12
28 95 Boride ( z. B. Borcalcium und Boraluminium) ........................... . 12
28 96 Amalgame von andern Metallen als Edelmetallen ................. , ....... . frei
28 97 Andere anorganische Erzeugnisse und Verbindungen, anderweit weder genannt
noch inbegriffen .................................................... ; . 25
Kapitel 29
Organische chemische Erzeugnisse
Allgemeine Anmerkungen.
1. Dieses Kapitel umfaßt nur die chemisch genau bestimmten, reinen und technisch reinen
organischen Verbindungen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind
a) Gemenge und Gemische, die industrielle Fertigerzeugnisse darstellen (z.B. Riechstoff-
gemische, Verdünnungsmittel für Lacke; fertige Sprengstoffe [z. B. Trinitrotoluol mit
einem Phlegmatisierungsmittel]);
b) Erzeugnisse, die wegen ihrer Beschaffenheit oder wegen ihrer Aufmachung unter andere
Kapitel fallen (z.B. Farbstoffe, Kunststoffe, Arzneiwaren, Netz-, Reinigungs- und Emul-
giermittel, Seifen und Sikkative);
c) die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Xylol und seine Isomeren
(Nr. 27 08);
d) Äthylalkohol (Nr. 22 08);
e) Saccharose, chemisch oder technisch rein (Nr. 17 01) und andere Zuckerarten, technisch
rein (Nr. 17 02).
3. Die Ester werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, bei den entsprechenden Säuren (z. B.
bei den Säuren der· N rn. 29 03, 29 04, 29 11 und 29 22) eingereiht. Die Ester der Amino-
alkohole und der Aminophenole (z.B. Stovain, Pantocain und Novocain) fallen ebenso wie
die Ester der Aminosäuren, auch mit Nicht-Aminoalkoholen (z.B. Anaeisthesin und Pro-
paesin) unter Nr. 29 37. Die Ester des Schwefelwasserstoffes fallen unter Nr. 29 51, die
Ester der Halogenwasserstoffsäuren unter Nr. 29 02.
4. Die Salze der organischen Basen werden bei den entsprechenden Basen eingereiht.
580 BuncJesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0 .1o des
"\\.ertes
1. Kohlenwasserstoffe, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Mischderivate
sowie ihre Salze und Ester
29 01 Kohlenwasserstoffe:
A - nichtaromatische, hydroaromatische und Cycloterpenkohlenwasserstoffe 15
B - aromatische Kohlenwasserstoffe, mit Ausnahme von Benzol, Toluol, Xylol
und seinen Isomeren:
1 - Naphthalin ................................................. . frei
2 - Diphenyl .......................'"~ ............................ . frei
3 - Anthracen .................................................. . frei
4 - Äthylbenzol, Styrol, Paracymol, Diphenylmethan, Acenaphthen,
Methylanthracen, Fluoren, Phenanthren, Fluoranthen, Py'ren und andere 15
2902 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe ............................... . 20
29 03 Sulfo- und Nitrode,rivate der Kohlenwasserstoffe ....................... . 12
2904 Gemischte Kohlenwasserstoffderivate (Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitro-
sulfo- und Nitrosulfohalogenderivat,e) ................................. . 12
II. Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate
29 05 Acyclische Alkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate:
A - einwertige Alkohole:
1 - gesättigte, mit Ausnahme des Äthylakohols, jedoch einschließlich der
Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate des Äthylalkohols:
a - Methylalkohol (Methanol) ................................. . 10
b - Propyl- und Butylalkohole sowie Äthylalkoholderivate .......... . 25
c - andere Alkohole (z.B. Amylalkohole, Hexanole, Heptanol-e, Oc-
tanole, Laurylalkohol, Cetylalkohol und Stearylalkohol) ........ . 10
2 - un9esättigte ................................................. . 12
B - mehrwertige Alkohole:
1 - zweiwertige Alkohole (Diole) .................................. . 25
2 - drei- und höherwertige Alkohole ............................... . 20
Anmerkung. .
Isopropylalkohol zur.Umwandlung in Aceton zur Herstellung von Methacrylat für Plexiglas
und Plexigum, unter Zollsicherung bis 31. 12. 1953 ................................... . frei
2906 Gesättigte und teilweise ungesättigte hydroaromatische Alkohole und Cycfo-
terpenalkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate:
A - Cyclohexanol, Methyl- und Dimethylcyclohexanol ·................... . 15
B - Menthol · ....................................................... . frei
C - Sterine, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B. Cholesterin und
Phytosterine) .................................................. . frei
D - Terpin und Terpinhydrat, Terpineol ............................... . frei
E - andere (z.B. Borneol, Isoborneoi und Santalol) ..................... . 12
2907 Aromatische Alkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate ....... . 12
III. Phenole, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate sowie ihre Salze
und Ester
2908 Einwertige Phenole und ihre Salze:
A - einkernige:
1·- Phenol, Kresole und Xylenole, einschließlich des Isomerengemisches frei
2 - Thymol. und Carvacrol ................... ·..................... . 12
3 - andere, anderweit weder genannt noch inbegriffen ................. . 12
B - mehrkernige ................................................... . 12
N,·. /12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 581
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
2!)09 Mchrwertige Phenole und ihre Salze (z.B. Resorcin und Hydrochinon) ..... . 12
29 10 Phenol-Alkohole und ihre Salze (z.B. Saligenin) ............ ; .......... . 12
29 11 Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Mischderivate (z.B. Sulfohalogenderivate) sowie
ihre Salze und Ester ................................................ . 12
IV. Äther und Epoxyde, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate
29 12 Acyclische Äther und Ätheralkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitro-
(h•rivate .......................................................... . 25
29 1] Gesättigte un<l teilweise ungesättigte hydroaromatische Äther und Cycloterpen-
äthcr sowie ihre Halogen-, Sulfo- und NitroderiYate (z. B. Eucalyptol und
('ineol) ........................................................... . 12
29 1i Aromati-.dw ]\ther und Ätheralkohole sowie ihre Halogen-, Sulfo- und Nitro-
d<·rivatc . . . . ..................................................... . 12
Epox~·de ( z. B. A.thylcnoxyd und Dioxan) .............................. . 25
\'. Aldeh;vde, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate
sowie ihre Salze und Ester
29 }fj Aldehyde:
A - aeyclisclw:
l - gcsättig;te:
a - Heptylaldehyd (Oenanthol) ................................ . frei
b - andere .......... •.......................................... . 25
2 - ungesättigte ................................................ . 12
B - aromatische 12
C - andere (gesättigte und teilweise ungesättigte hydroaromatische Aldehyde
und Cycloterpenaldehyde) ....................................... . 12
29 17 Acetale, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Methylal, Dimethyl-
acetal und Diäthylacetal) ........................................... . 15
29 18 Acyclische Aldehydalkohole, cyclische Aldehydäther, Aldehydphenole, Alde-
hydätherphenole, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate sowie ihre Salze
und Ester ........................................................ . 15
2919 Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate der Aldehyde sowie ihre Salze und Ester,
anderweit weder genannt noch inbegriffen ............................. . 10
VI. Ketone, einschließlich der Chinone, ihre Halogen-, Sulfo- und
Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester
29 20 Ketone, einschließlich der Chinone:
A - acyclische:
1 - l\fonoketone:
a - Aceton .................................................. . 35
. b - Methyläthylketon ...................'......... .' ............... . 25
c - andere (z. B. Methylisobutylketon, Mesityloxyd, Phorone, Pseudo-
jonone und Pseudomethyljonone, einschließlich der Gemische höherer
Ketone) ................................................. . 12
2 - Polykeione (z.B. Diacetyl und Acetylaceton) .................... . 12
3 - acyclische Ketonalkohole und Ketonaldehyde .................... . 12
582 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(29 20)
B - gesättigte und teilweise ungesättigte hydroaromatische Ketone und Cyclo-
terpenketone :.
1 - J onone und Methyljonone ..................................... . 12
2 - Cyclohexanon und Methylcyclohexanon ......................... . 15
3 - Kampfer:
a - natürlicher Kampfer, roh ................................... . frei
b - anderer (z. B. natürlicher Kampfer, gereinigt, un_d synthetischer
Kampfer) ................................................ . 15
4 - :F'enchon, I ron, J asmon, Carvon .. ·.............................. . 12
5 - andere, einschließlich der Ketonalkohole und Ketonaldehyde von ge-
sättigten und teilweise ·ungesättigten hydroaromatischen Kohlenwasser-
stoffen und von Cycloterpenkohlenwasserstoffen .................. . 12
C - aromatische .................................. : ................. . 12
D - Chinone ....................................................... . 12
Anmerkung.
Aceton zur Herstellung von Methacrylat für Plexiglas und Plexigum, unter Zollsicherung bis
31.12.1953 ............................................................... · · · · · · · · frei
29 21 Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate der Ketone, einschließlich der Chinone,
sowie ihre Salze und Ester .......................................... . 12
VII. Säuren, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo-
und Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester, anderweit weder
genannt noch inbegriffen
29 22 Einbasische Säuren, ~hre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und
Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester:
A - gesättigte acyclische:
1 - Ameisensäure:
a - Ameisensäure und ihre Salze ...... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 20
b - Ester:
1 - Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Isobornyl-, Linalyl-,
Menthyl-, Phenyläthyl-, Rhodinyl- und Terpenylformiat ..... . 12
2 - andere ................................................ . 20
2 - Essigsäure: Zollsatz
a - Essigsäure mit einem Essigsäuregehalt: für 100 kg
1 - von mehr als 10 bis 15 °/0 des Gewichts 60DM
Zollsatz
°lo des
Wertes
2·- von mehr als 15 °;0 des Gewichts ........................... . 30
b - Salze 20
c - Ester:
1 - Benzyl-, Terpenyl-, Linalyl-, Geranyl-, Citronellyl-, Anisyl-,
Parakresyl-, Cinnamyl-, Phenyläthyl-, Bornyl- und Isobornyl-
acetat ................................................ . 12
2 - andere ................................................. . 30
d - Essigsäureanhydrid ........................................ . 30
e - Acetylchlorid ............................................. . 30
f - Chloress~gs~uren ........................................... . 12
g - Bromess1gsauren ........................................... . 12
3 - Propion-, Butter- und Valeriansäure ........................... . 12
4 - Palmitinsäure:
a - Palmitinsäure ............................................ . frei
b - Salze und Ester .................... /............ ; .......... . 12
5 - Stearinsäure ................................................ . 18
6 - andere (z.B. Hexylsäuren und Octylsäuren) ...................... . 18
B - ungesättigte acyclische (z.B. Acrylsäure, Olsäure und Linolsäure) ..... . 18
C - einbasische aromatische Säuren (z. B. Benzoesäure, Zimtsäure. und
N aphthoesäuren) ................•...............................
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bo;nn, den 3. September 1951 583
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wortes
29 23 Mehrbasisehe Säuren, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und
Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester:
A - acyclische (z.B. Oxalsäure, Malonsäure und Bernsteinsäure) ......... : . 20
B - aromatische (z.B. Phthalsäuren) ................................. . 12
29 24 Säuren ( ein- und mehrbasische) der gesättigten und teilweise ungesättigten
hydroaromatiscben Kohlenwasserstoffe und der Cycloterpenkohlenwasserstoffe,
ihre Halogen-, Sulfo- und Nitroderivate sowie ihre Salze und Este,r:
A - Naphth•ensäuren ......................... ·• ...................... • .. frei
B - Sulfonaphthensäuren ............................................ . 12
C - Abietinsäuren .................................................. . 20
D - andere (z.B. Cyclopcntcnylessigsäure) ....................... · ...... . 20
29 25 Acyclische Oxysäuren, ihre Anhydride und Chloride, ihr~ ·Halogen-, Sulfo-
und Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester: ·
A - Milchsäure ...................................... ; .............. . 15
B - Apfelsäure ................................................ '. .... . 15
C - Weinsäure und Zitronensäure, ausgenommen die im Absatz D aufgeführten
Salze .......................................................... . 25
D - rohes Ca1ciumtartrat und Calciumcitrat ............................. . frei
E - Gluconsäure und andere acyclische Oxysäuren ...................... . · 15
29 26 Aldehydsäuren, Ketonsäuren und andere acyclische Säuren mit mehrfachen
Funktionen, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo- und Nitro-
derivate sowie ihre Salze und Ester ................................... . 20
29 27 Cyclische Oxysäuren, auch Phenolsäuren und andere cyclische Säuren_ mit
mehrfachen Funktionen, ihre Anhydride und Chloride, ihre Halogen-, Sulfo-
und Nitroderivate sowie ihre Salze und Ester:
A - Mandelsäure ................................................... ·. 20
B - Salicylsäure:
1 - Salicylsäure und ihre Salze .............. : .... : . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
2 - Ester:
a - Butyl-, Amyl-. Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Menthyl-
und Rhodinylsalicy1at . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
3 - Acetylsalicylsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
4 - Su1foverbindungen der Salicylsäure (z.B. Sulfosalicylsäure) . . . . . . . . . 20
C - Paraoxybenzoesäure ... ,. . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lO
D - Kresotinsäuren und Acetylorthokresotinsäuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 12
E - Gallussäure:
1 - Gallussäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - Salze und Ester der Gallussäure (z.B. Wismutgallat, Methyl- und" ..
Propylgallat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
F - Anissäure .....' .. : ..................................·. . . . . . . . . . . . . 15
G - andere (z.B. Phenolphthalein und Oxynaphthoesäuren) . . . . . . . . . . . . . . . . 15
VIII. Ester der Mineralsäuren und ihre Salze
29 28 Ester der Schwefelsäure (z.B. Methyl-, Äthyl-, Propyl-, Butyl- und Amylsulfat) 15
29 29 Ester der salpetrigen Säure und der Salpetersäure .................. -..... . 12
29 30 Ester der Phosphorsäuren ............................ ., .............. . 12
15
584 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarünr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
29 31 Ester der Kohlensäure ............................................... . 12
29 32 Ester der Kieselsäuren (z.B. Xthylsili~at) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , ........ . 12
29 33 Ester anderer Mineralsäuren (z. B. Natriumdibutyl- und -dicresyldithio-
phosphat) ......................................................... , 15
IX. Amine, ihre Salze und Substitutionsprodukte, soweit sie nicht unter den
Unterabschnitt X dieses Kapitels fallen
29 34 Monoamine:
A - Betanaphthylamin ............................................... . frei
B - andere (z.B. Trimethylamin. Anilin und Diphenylamin) 12
29 35 Polyamine:
A - acyclische (z.B. Äthylendiamin) .................................. . 20
B - aromatische (z.B. Phenylendiamine und Benzidin) ................... . 12
29 36 Amine von gesättigten und teilweise ungesättigten hydroaromatischen Kohlen-
wasserstoffen und von Cycloterpenen ............................ , ..... . 12
29 37 Aminoalkohole, Aminophenole, Aminonaphthole, Aminoaldehyde, Aminoketone
(einschließlich der Aminochinone), Aminosäuren, ihre Substitutionsprodukte,
Salz•e und Ester . . ................................................. . 12
29 38 Quaternäre Ammoniumsalze und -hydroxyde, ihre Sulfoderi-vate und Salze,
mit Ausnahme der Netz-, Reinigungs- und Emulgiermittel ................ . 12
29 39 Diazo-, Azo- und Azoxyverbindungen sowie ihre Derivate (z.B. Diazodum-
salze, auch stabilisiert, Nitroazoxyverbindungen), mit Ausnahme der Farhsktfe 12
X. Andere stickstoffhaltige Verbindungen ( z. B. Amide„ Imide, Imine,
Nitrile, Chloramine, Sulfamide, Hydrazin- und Hydroxylaminderivate)
29 ,40 Amide und ihre Salze:
A - acyclische:
1 - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 0/o ........ . 25
2 - andere (z.B. Acetamid, Dicyandiamid, Bromdiäthylacetylharnstoff,
Bromisovalerylharnstoff und Äthylurethan) ...................... . 20
B - cyclische (z.B. Paraphenetolharnstoff [Dulcin L Barbitursäurederivate,
Anilide und Phenetidide) .............. '. ..... , ..... ; ............. . 15
29 41 Imide und Imine (z. B. Benzoesäuresulfimid [Saccharin], Hexamethylen-
tetramin, Hexogen und Äthylidenanilin) ............................... . 20
29 42 Nitrile (z.B. Acetonitril, Acetoncyanhydrin, Acrylnitril und Adiponitril) ... . 20
29 43 Chloramine und deren Salze .......................................... . 15
29 44 Sulfamide und deren Salze ........................................... . 18
29.45 Hydrazin- und Hydroxylaminderivate (z.B. _Phenylsemicarbazid, Phenyl-
hydrazin und Phenylhydroxylamin) sowie deren Salze ·................... . 15
29 46 Andere stickstoffhaltige Verbindungen, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen (z.B. Dimethylglyoxiin, Allophanylchlorid und· ~enzylallophanat) 20
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Sept~mber 1951 585
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
XI. Heterocyclische Verbindungen, ihre Substitutionsprodukte, Salze
und Ester
29 47 Hetc:rocyclische V crbindungen mit Sauerstoffatomen ( z. B. Furfurylalkohol,
Furfural [Furfurol], Benzofuran [Cumaron] und Tetrahydrofurfurylalkohd'l):
A - Furfurol und Cumaron .......................................... . frei
Il - andere ................................... .' ..................•.... 15
29 48 Heterocyclische Verbindungen mit Schwefelatomen (z.B. Ichthyol, Sulfo-
ichthyolate und Thiophen) ........................................... . 15
2949 Heterocyclische Verbindungen mit Stickstoffatomen:
A - Isatin, Acetophenolisatin, Diphenolisatin ............................ . 18
B - Carbazol und dessen Derivate ............................. ,. . : ..... . frei
C - Pyridin und dessen Salze ............... ; ......................... . frei
D - Pyridinbetacarbonsäure (Nicotinsäure) und Pyridinbetacarbonsäurediäthyl-
arnid sowie deren Salze ........................................... . 18
E - Chinolin und dessen Salz~ ........................................ . 18
F - Chinolinsubstitutionsprodukte (alkylierte und andere) sowie deren Salze
und Ester ...................................... •................ . 18
G - Alkylaminoacridine und deren Salze ............................... . 18
H - Analgesin und Dimethylaminoanalgesin sowie deren Salze ............ . 18
I - Piperazin und Dimethylpiperazin sowie deren Salze ................. . 18
K- Melamin ....................................................... . 12
L - Nucleinsäuren und deren Salze .................................... . 18
M - Verbindungen von Paraaminobenzolsulfamid mit heterocyclischen .Stick-
stoffverbindungen ...................... : ........................ . 18
N - andere:
1 - Indol und Skatol ............................................. . 12
2 - andere (z.B. Lysidin) .. : ......................... .- ............ . 18
2950 Andere heterocyclische Verbindungen ................................. . 15
XII. Organisch-anorganische Verbindungen
29 51 Schwefelhaltige Verbindungen, andere als heterocyclische ( z. B. Xanthogenate,
Thioharnstoff, Merkaptane und Thioäther) ....................... ; ..... . 15
29 52 Arsenhaltige Verbindungen ( z. B. Methylarsinsäure, Kakodylsäure und Arseno-
benz_ole) .............. ·............................................. . 20
29 53 Quecksilberhaltige Verbindungen (z.B. Hydromercuridibromfluorescein und
dessen Salze) ...................................................... . 20
29 54 Andere V,erbindungen von organischen Stoffen mit Metallen oder Nicht-
metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Tetraäthylblei,
Siloxane, Eisenpentacarbonyl und Oxychinolinmetallverbindungen):
A - Tetraäthylblei: .
bis 30. 6. 1952 ...................................... ·......... . :frei
vom 1. 7. 1952 an ............................................. . 25
B - andere . . . . . . . . . . . . . . ........................................... . 25
XIII. Provitamine, Vitamine, Hormone und Enzyme, natürliche und
synthetische, sowie ihre Salze und Ester, anderweit weder genannt
noch inbegriffen
29 55 Provitamine:
A - Carotine ....................................................... . frei
B- Ergosterin ; .................................................... . frei
C • andere .................................................... : .... . frei
586 BundcsgesPt zbla.tt, .Jahrgang 19~ 1, Teil J
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
29 56 Vitamine:
A - Vitamin A, einschließlich der A- und D-Konzentrate frei
B .,- Vitamin 13 1 (Aneurin, Thiamin) und 1?2 :
1 - Vitamin B 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 25
2 - Vitamin B 2 • • • • • • • . • • • • • • • .· •• • , • • • • • • · · · · • · • • • · · · • • · • • • • · · • • • • frei
C - Vitamin B 3 (Pantothensäure) ...................................... . frei
D - Vitamin B 4 oder PP (Nicotinsäureamid) ............................ . 25
E - Vitamin B 9 (Folsäure) .... ·....................................... . 25
F - Vitamin C (Lävo-Ascorbinsäure) ....................... : ........... . 25
G - Vitamin D 2 (Calcipherol) ......................................... . 25
H - Vitamin E (Tokopherol) ......................................... . 25
l - andere ......................................................... . 25
29 57 Hormone, einschließlich ihrer synthetischen Ersatzstoffe:
A- Adrenalin (Suprarenin) ................. ·......................... . 25
B - Insulin ........................................................ . 35
C - 'Testosteron ..................................................... . 25
D - Progesteron, Desoxycorticosteron, Folliculin (Oestron) ............... . 25
E - andere (z.B. Dihydrofolliculin (Oestradiol], Folliculinhydrat [Oestriol],
Androsteron, Adrenosteron, Corticosteron, Thyroxin, H ypoph ysenho rmone,
Benzoestrol und Diäthylstilboestrol) ............................... . 25
29 58 Enzyme:
A- Pepsin •.ff t ff f 1 0 0 ff II f III e III III III III III I 1 1 II t II O I t i II t t • 0 1 1 o I frei
B - andere (z.B. Pankreatin, Lab, Diastase und Papain) ................. . 15
XIV. Natürliche und künstliche Alkaloide und Glucoside sowie ihre Salze,
Äther, E_1,ter und andere Derivate
2959 Opiumalkaloide:
A - Thebain ...................... : ................................ . frei
B - andere ......................................................... . 25
29 60 Chinaalkaloide:
A - Chinidin ....................................................... . 20
B - andere (z.B. Chinin, CincJ10nin und Cinchonidin) frei
29 61 Andere Alkaloide:
A - Arecolin, Aconitin, Eserin, Pilocarpin, Spartein frei
B - Atropin, Homatropin, Hyoscyamin, Scopolamin frei
C - Colchicin,c Veratrin, Cevadin ...................................... . frei
D - Coffein ........................................................ . 20
E- Cocain:
1 - roh .......................................................... · frei
2 - rein, und Cocainsalze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... . 15
F - Emetin ........................................................ . frei
G - Ephedrin .............. ·........................................ . 15
H - Nicotin ......................... , .... : ......................... . 20
I - Strychnin ..............................•........................ 15
;,r. 42 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den·3. September-19ol 587
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes·
(29 Gl)
K - Theobromin:
1- "f'heobrorninbase .........................................._... . frei
2 - andere (z.B. Theobromin-Natriumsalicylat) ................... ·... . 20
L - Theophy1lin, Theophyllin-Athylendiamin ........................... . 20
M - andere (z. B. Piperin und Coniin) .................................. . frei
2962 Glucoside (z.B. Digitaline, Glycyrrhizin, Strophantin und Saponine) ...... . frei
XV. Organische Verbindungen, anderweit weder genannt noch .inbegriffen
29 63 Alkoholperoxyde, Ätherperoxyde, Säureperoxyde ( z. B. Benzoylsuperoxyd) frei
29 64 Lactone:
A- acyclische (z.B. Nonalacton und Undekalacton) ..................... . 15
B - cyclische:
1 - Santonin und dessen Salze ........................... r, • • • • • • • • • frei
2 - Cuma. in, Methylcumarin und andere ............... : ........... . 15
29 65 Lactame ( z. B. Caprolactam) . ,. ....................................... . 20
29 66 Kohlenhydrate, chemisch rein:
A - Glucose (Dextrose) ............................................. . 30
B - Lactose ........................................................ . 30
C - andnre (z.B. Lävulose, Galactose und Maltose), mitAusnahme der Saccharose 30
29 67 Biologische Aminosäuren sowie ihre Decarboxylierungsprodukte, Salze und
Amide:
A - Glykokoll .................................................. -. .. . 20
B - Glutaminsäure und ihre Salze .................................... . 20
C - Histidin ............................................. - ........... . 20
D - andere (z. B. Sarkosin, Alanine, Asparagin und Lysin):
1-I„ysin .. , ......... _.......................................... . frei
2 - andere ...............................................·........ . 20
2968 Antibiotika:
A - Penicillin und Streptomycin ...................................... . 35
B - andere ...................... , ......... ·......................... . 18
29 69 Andere organische Verbindungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
( z. B. Quassin) ............................................. ·........ . 30
Kapitel 30
Pharmazeutische Erzeugnisse
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Medizinalseifen (Kap. 34);
b) weder dosierte noch für den Einzelverkauf als Arzneiware aufgemachte chemische Erzeug-
nisse (z.B. Salzsäure, Jodkalium, Magnesiumsulfat; Acetylsalicylsäure, Phenyläthylbarbi-
tursäure, Phenacetin, Analgesin, Hormone und Vitamine) (Kap. 28 und 29) sowie Pflanzen
und Pflanzenteile - z.B. Absinth, Fingerhutblätter, Baldrianwurzeln und Chinarinde -
(Kap. 12);
c) Katgut, Nähseide und anderes chirurgisches Nähmaterial, nicht keimfrei gemacht (Kap. 42,
50, 52 und 54).
588 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
\Vertes
30 01 Drüsen und andere Organe zum Heilgebrauch, getrocknet, auch gepulvert; Aus-
züge aus Drüsen und anderen Organen zum Heilgebrauch ................. . frei
3002 Sera, Impfstoffe und ähnliche aus Bakterien gewonnene Erzeugnisse ohne Rück-
sicht auf die Aufmachung .....................................• ....... . 18
3003 Arzneiwaren, auch für die Veterinärmedizin, dosiert, zubereitet oder in Auf-
machungen für den Einzelverkauf:
A - injizierbares Insulin und Insulinpräparate .......................... . 35
B - Penicillin und Streptomycin sowie deren Präparate ................... . 35
C - andere ................................. , ................. , .... . 18
Anmerkung.
Arzneiwaren sind Erzeugnisse zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten, die dosiert oder
zubereitet sind, oder die, weder dosiert noch zubereitet, für den Einzelverkauf auf gemacht sind.
Arzneiwaren in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind solche in Packungen für den
unmittelbaren Verkauf an den Verbraucher.
30 04 Watte und Verbandzeug, zum Heilgebrauch oder nur keimfrei gemacht, Pflaster
aller Art zum Heilgebrauch, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf ... . 18
30 05 Andere pharmazeutische Zubereitungen ................................ . 18
Kapitel 31
Düngemittel
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen nm diesem Kapitel sind:
a) Viehblut, Knochenmehl, Hornmehl und Muschelschalen (Kap. 5);
b) Fischmehl (Kap. 23);
c) Kalk, Dolomit und natürliche nichtgemahlene Calciumphosphate (Kap. 25);
d) Natronsalpeter, Ammonsalpeter, Harnstoff, Kaliumsulfat, Magnesiumkaliumsulfat .ind
Ammoniumphosphat, wenn diese den Bedingungen der N rn. 31 02, 31 04 und 31 05 nicht
entsprechen (Kap. 28 und 29);
e) Ammooiumchlorid, Magnesiumsulfat, Kaliumnitrat, Kaliumphosphat, Dicalciumphosphat
und andere anorganische oder organische chemische Erzeugnisse der Kap. 28 und 29, die
geeignet sind, als Düngemittel verwendet zu werd€n.
2. Chemische Erzeugnisse, die in diesem Kapitel ohne Einschränkung aufgeführt sind (z.B.
Kalksalpeter, Kalkammonsalpeter, Calciumcyanamid, Thermophosphate, Superphosphate,
natürliche rohe Kalisalze und Kaliumchlorid) bleiben ohne Rücksicht auf ihre Verwendung
und ihren Reinheitsgra<l bei den Düngemitteln.
3. Die in den N rn. 3102, 31 04 und 31 05 angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf den
Trockenstoff.
4. Mischdünger der Nr. 31 05 sind Düngemittel, die wenigstens zwei Düngeelemente (Stick-
stoff, Phosphor oder Kali) in Mindestmengen von 1 0/o Stickstoff, 3 0/o Phosphorsäure (P2 Ü5)
oder 3 O/o Kali (K2 0) enthalten.
3101 Natürliche tierische und pflan.zliche Düngemi~tel, chemisch nicht verarbeitet frei
3102 Stickstoffdüngemittel, mineralische und chemische:
A - Natronsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 0/o oder weniger 20
B - Kalksalpeter, Kalkmagnesiumsalpeter .............................. _ 20
C - Ammonsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von '33 0/o oder weniger ... . 20
D - Ammonsulfat ............... ; ......................... , .... , ... . 20
E - Ammonsulfatsalpeter 20
F - Kalkammonsalpeter, Gipsammonsalpeter und andere zusammenge~etzte
Ammonsalpeter ................................................ . 20
G - Calciumammoniumchlorid ........................................ . 20
H - Calciumcyanamid (Kalkstickstoff) ................................. . 20
I - Harnstoff mit einem Gehalt an StickstGff von 45_ 0/o oder weniger ........ . 20
Nr.12 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 589
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
31 03 Phosphordüngemittel, mineralische und chemische:
A - natürliche Calciumphosphate (Tricalciumphosphate), einschließlich des
Apatits und der Phosphatkreiden: gemahlen ......................... . 10
B - Thomasphosphatschlacken:
l - ungemahlen ............ , .................................... . frei
2 - gemahlen ... -................................................ . 10
C - aufgeschlossene Calciumphosphate -(Thermophosphate) ............... . 20
D - Superphosphate (einfache, doppelte und dreifache) ................... . 20
3104 Kalidüngemittel, mineralische und chemische:
A - natürliche rohe Kalisalze (z.B. Carnallit, Kainit und Sylvinit) ......... . 15
B - Schlempekohle . . . . . . . . . . . . . . . . ............................... . frei
C - Kaliumchlorid 15
D - Kaliumsulfat mit einem Reinheitsgrad von 96 0/o oder weniger ........... _ 15
E - Magnesiumkaliumsulfat mit einem Gehalt an Kaliumsulfat (K2 SO 4 ) von
weniger als 50 0/o .............................. ; ................ . 15
3105 Mischdünger und andere Düngemittel; Düngemittel aller Art in Form von
Plättchen, Pastillen oder .ähnlichen Aufmachungen oder in Packungen mit
einem Rohgewicht von höchstens 10 kg:
A - Mischdünger, mineralische und chemische:
l - stickstoffhaltig:
a - Ammoniumphosphat mit einem Gehalt an Arsenigsäureanhydrid von
8 rng oder mehr je Kilogramm ............................... . 20
b - andere stickstoffhaltige Mischdünger (z. B. Kaliammonsalpeter,
Nitrophosphat und Harnstoffsuperphosphat) ................... . 20
2 - andere ..................................................... . 20
B - Düngemittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen ................ . 20
C - Düngemittel aller Art in Form von Plättchen, Pastillen oder ähnlichen
Aufmachungen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von höchstens
10 kg ......................................................... . 20
Kapitel 32
Gerb- und Farbstoffauszüge; Farbstoffe, Farben, Anstrichfarben, Lacke und
Färbemittel; Kitte; Tinten
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Kreide, natürliches Bariumsulfat, Graphit, Farberden ('l., B Ocker, Umbra, Rötel,
Siener Erde, Kasseler Erde und Tonschiefer). gemahlen, auch geschlämmt (Kap. 25);
b) Erze (Kap. 26);
c) Asphaltmastix (Kap. 27);
d) Ruß, Bleiweiß, Zinkweiß, Eisenoxyde, Titanoxyd, Bleiglätte, Bleimennige, Bariumsulfat.
Chromoxydc (Guigrwtgrün), Chromgelb, Chromrot. Berliner Blau, Pariser Blau,
Kupferoxyde, Zinnober und anderG als Farben verwendbare chemische Erzeugnisse
(Kap. 28); -
e) zur Verw1~ndung nls Gerbstoffe geeignete Erzeugnisse (z. B Gallussäuren [Kap, 29)
und Sulfitablaug-c !Kap, 381);
f) P:istcllkl',,id(~H. :-;clll't:ib-- und. Zeich,:nheid, n, Olkreiden (Buntstifte) (Kap 98);
0
g) J-laarfarbPn und Schminken (Kap, 3~3);
h) Lack<\ als Sd1iinlwit.smittcl :1l:fgem:1d1t (z B. '.\a~,dlackP) (K:ip, 33J;
i) Mctallf:1rlwn (sog, Hl'(Jnzc·n. Metalbt:wli). jt:d1wh nur. wenn sie nicht zub,~reitet sind
mkr niclt1 in A nf1t1acli11ug1•11 l'ür den Eim:eh 1•r1',11d' eiuc;t:lwn ! ,\ b~clrnitte X l V und XV);
k) Seliuhcn'm,~ und Buh1ie1'\\",1ch", auch (Kap, 34).
2. Farben und Farhstoffr al11•r .\ 1t. mit Bindemitt(•ln Vl'l'S<'tLt oder wm unrnittelharl~n Gebrauch
_zub(:reitet, f:il!,·n j,· nach .\rt unter Kr, 3::! 12, 8~ 13 ,id,·r 3:2 1--1
590 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
32 01 Pflanzliche Gerbstoffauszüge:
A - Mi1nosaauszug ................................................. . 8
B - Kastanien- und Eichenauszug:
1 - Kastanienauszug ........................... , ................. . frei
2 - Eichenauszug .................................. ~ ............. . 8
C - Quebrachoauszug ................................................ . frei
D - Sumach- und Valoneaauszug ..................................... . 8
E - andere Auszüge ................................................ . 8
32 02 Gerbsäuren und Tannine, auch Galläpfeltannin ......................... . frei
3203 Synthetische Gerbstoffe .. ·..................................... ·...... . 20
32 04 Künstliche Beizen für die Gerberei (z.B. Enzymbeizen und Bakterienheizen) .. 20
32 05 Pflanzliche Farbstoffe, einschließlich der Auszüge aus Farbhölzern und anderen
färbenden pflanzlichen Stoffen, jedoch mit Ausnahme des Indigos:
A - Catechu und Gambir . : .......................................... . frei
B - andere Auszüge (z. B. Gelbbeerenauszug, Färberwaid, Färberkroton,
K rappausziige, Quercitronauszug, Orlean, Kampeche, Orseille, Chloro-
phyl 1, lfotholz, Cielbholz und Önocyanin) ................ ,, .......... . 15
32 06 Tierische Farbstoffe ................................................. . 15
Teerfarbstoffe und andere synthetische organische · Farbstoff,e; natürlicher
Indigo ...................................................... . 15
32 08 Mineralfarben ( mineralische Pigmente), anderweit weder genannt noch inbe-
griffen, auch untereinander oder mit Streckmitteln gemischt oder mit einem
Teerfarbstoff versetzt (geschönt):
A - Minera lschwarz . anderweit weder genannt noch inbegriffen ............ . 20
B - Saftbraun (Nußbeize) und dergleichen .............................. . 30
C - Lithopone und andere FarbpigmeJ?.te auf der Grundlage von Zinksulfid .. . 15
n - Titanoxydpigmente ............................................. . 8
E - Cadmopon und andere Pigmentfarben auf der Grundlage von Cadmium-
salzen ........................................................ . 15
J,' - lJI tra1narin ................ , ................................... . 20
(; - Zinkgrau (unreines Zinkoxyd) .................................... . 15
11 - ,'Sd1wninfurtergriin (Kupferacetarsenit) ............................ . 18
I - Chromfarben aus einem Gemenge, von Metalloxyden oder Metallsalzen,
auch mit Beimischung von anderen Mineralfarben .................... . 20
K - andere Mineralfarben, anderweit weder genannt noch inbegriffen ....... . 20
32 (}9 Farblacke (verlackte natürliche und synthetische organische Farbstoffe) ..... 20
3210 Zubereitete :Farbpigmente und Trübungsmittel für Keramik, Email oder Glas,
auch Edelmetallsalze enthaltend ...................................... . 15
Anmerk 1111 g.
Zubereitete Farbpigmente und Trübungsmittel für Keramik, Email oder Glas sind trockene
Substam.(~n aus einem Uemenge oller einer Verbindung, die durch Brennen von Metalloxyden,
auch unter Verwendung von Schm:Jzmitteln, gewonnen sind, eine Temperatur von über 300° C
in oxydicrender Atrnosiihäre ohne Veränderung aushalten und heim keramischen Br.ennen eine
Glasurmasse w färben oder zu mattieren vermögen.
Reine Metalloxyde (z, B. Antimon-, Chrom-, Kupfer-, Eisen-, Mangan-, Nickel-, Ura_n- und
Zinnoxyd) fallen unter K;ipitel 28.
Taµ· dt>r _\usgahe. Bonn, den :3. September 1951 591
Zollsatz
¼ des
Wertes
1) ,....;1·hmd1.gla . . m·<·11. E11g·olm1. fliis1.;1µ;c• Glanzmittel und andere ähnliche Zuberei-
ll.1ng1·11 Hir lürarnik, ,Hl('h Edehndaih,a!ze enthahend . . . . . ............... . 15
tt ~ t I t :; 1 l t\
d 1, \ V:1 rmgl :1 '-1!1'\"• TSt11'h ,·i ne gl ,·ichrniißi_:.!l' Oberl1ächc
111 F,,1111 •, 011 P11h ,·1· oder in :rndncr Fn1·1n, mit :\ JJ"'n:1hrne des
dw-.,,: Er11·11_gni;.;.~r: fallen nnfrr 70.
ZulH'reill'tf Farh1·11 u11d Au ... 1rid1farbcn, Laeke, nidit in Aufmachungen für den
F:im:c-lnrlrnuL 1•in,.,..J1li,·ßlieh d<·r angcri.eh(•nen verdiinnten Pigmentfarbt•n ... . 25
Zulu•r('ifrfr Fiirlwmi11<-t nicht in Aufmachungen für den Einzeherkauf ..... . 25
:J2 11 Z11IH·1·«•itdt· Farlw11 .'-iowie An~trichfarben, Lacl{e und Färbemittel, in Auf-
math1111g·,•11 l'ii r dt·n EinzelvPrkauf:
A- J<';1 rbt>n fti r h'. 11 n.c.;trnaler, Dek.orationsnialer, für den Unten·itht und die
lJ11inhall1111g. in Täfelchen, Pastillen, Tuben, Näpfchen oder ähnlichen
.·\ n f'rna<'hnngt-n, au('h in KästAn mit oder ohne Pinsel, ·Wischer, Näpfchen
rnlt>r a11dPn'n1 Zuhr-hiir ................ ; ............ '. ............. . 20
1~-andPn· ............................................ , ............ . 25
Sikkative. in Pulvt•rform, fliissig oder teigförmig (z.B. Borate, Oleate, Resinate
und Naphthmatc d•·s Mang·ans, Bleis oder Cobalts) ...................... . 20
Kitü\ ,md,·rwt•it wNlcr genannt noch inbegriffen, einschließlich Harzkitt und
ll arzzcrnent . . . . . . ................................................ . 10
:12 17 Drndd'arben. Tiutrn und Tuschen:
A 1>1111·kL1 rh,·11. \'erviclfältigungsfarben und dergleichen 25
B T11Jl1\ 1111d Tu~dH· zum Sc·hrcilwn oder Zeichnen, flüssig, teigförmig, in Form
von Pulver odn TahlPtt(•n ........................................ . 20
Kapitel 3°3
Ätherische öle und Essenzen; Riech- und Schfö1heitsmittel
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenonmwn von diesem Kapitel sind:
a) S11ifen aller Art (mit Ausnahme der Zahnseife), sowie seifehaltige Rasiercreme und seife-
haltigc IIaanvaschmittel, auch wohlriechend (Kap. 34);
b) Terpcntiniil und andere tcrpenhaltige Liisungsmittel (Kap. 38);
c) ii.thcrischc öle in Aufmachungen zum unmittelbaren Heilgebrauch (z.B. _Eucalyptusöl
und Pfefferrninziil) (Kap. 30);
cl) Mischungen ätherischer Ole zum Heilgebra11ch, wohlriechende Salben, Puder und 'der-
·gfoich<:n zmn Heilgebrauch (Kap. 30).
33 01 Ätherische öle und Resinoide, flüssig oder fest:
A - .Ätherische üle:
1 - terpenf rei ............................ _. ................ '. ..... . 12
2 - andere .................................. _.................. . frei
B - I{csinoidc ...................................................... . frei
33 02 Terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus der HersteUung der terpenfreien äthe-
rischen öle ....................................................... . 15
33 0:3 Konzentrate natiirlicher Riechsto:ffe, die mit Fetten oder nichtflüchtigen ölen
durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen worden sind und Grundstoffe
für die Riech- und Schönheitsmittelindustrie darstellen .................. ,. . frei
592 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
vVertes
33 04 Gemische auf der Grundlage von natürlichen oder künstlichen Riechstoffen,
die Grundstoffe für die Riechmittel-, Schönheitsmittel-, für die Nahrungs-
mittc Jindustric oder für andere Industrien darsfollcn, unmittelb~r nicht ver-
wendbar:
A - Kompositionen mit einem Wert von mehr als 100 DM je Kilogramm .... . frei
11 - andere ........................................................ . 15
Anmerkung.
Unrnittclbar verwendbare Gemische der Nr. 33 03 sind je nach Art als Riech- oder Schönheits•
mittel (Nr. ;3;3 OG) oder als Nahrungsmittelzubereitung~·n zu behandeln.
33 05 Destillierte wohlriechende natürliche Wässer, auch für medizinische Zwecke .. frei
33 06 Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel .............................. . 24
Kapitel 34
Seifen; Netz-, Reinigungs- und Emulgiermittel; Waschmittel und Waschhilfs-
mittel; Schmiermittel; künstliche Wachse; zubereitetes Wachs sowie Schuh-
creme, Scheuerpulver und dergleichen; Kerzen und andere Erzeugnisse auf der
Grundlage von Fetten, ölen oder Wachsen
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Zahnseifen; Rasiercreme und Haarwaschmittel, wenn sie ohne Seife hergestellt sind (z.B.
auf der Grundlage von Fettalkoholsulfonaten) (Kap. 33);
b) mit Seife hergestellte Desinfektionsmittel und dergleichen; zubereitete Netzmittel und der-
gleichen (Kap. 38);
c) Schleif- und Poliersteine, Schleifmittel auf Gewebe, Papier oder anderen Stoffen (Kap. ß8).
34 01 Seifen:
A - Seifen auf der Grundlage von Harz oder N aphthenaten 15
B - Weich~ Seifen auf der Grundlage von Kali ......................... . 15
C - Harte Seifen, anderweit weder genannt noch inbegriffen .... , .......... . 24
D - Seife in Form von Pulver, Schuppen, Flocken, Spänen, Körnern oder der-
gleichen; flüssige Seife ....................... : ................... . 24
E - Medizinalseife .................................................. . 24
F - andere (z.B. Ammoniumseife, Triäthanolaminseife und Putzseife) ..... . 15
34 02 Netz-, Reinigungs- und Emulgiermittel (andere als Seifen), anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - Sulforicinate, Sulfooleate, Sulforesinate und ähnliche Erzeugnisse ..... . 15
B - Erzeugnisse der Sulfonierung der Fettalkohole, der Fettamide sowie der
Ester aus Fettalkoholen oder Fettsämen und ähnliche Erzeugnisse ..... . 24
C - Sulfo- und Sulfatderivate der substituierten aromatischen Kohlenwasser-
stoffe und der Kohlenwasserstoffe der Fettreihe ...................... . 24
D - Salze der Fettamine und der quaternären Ammoniumbasen sowie andere
ähnliche Erzeugnisse mit aktivem Kation ........................... . 15
E - Kondensationsprodukte aus Fetten und Äthylenoxyd und ähnliche Erzeug-
nisse ohne aktives Ion ........................................... . 15
F - andere ....................................................... . 24
3403 Waschmittel und Waschhilfsmittel .................................... . 24
Nr. c12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 593
Zollsatz
Tarifnr. Bezcichn ung der W a:r:en für 100 k(J
34 04 Schmiermittel, mit ölen oder Fetten aller Art hergestellt, a:uch mit anderen
Stoffen versetzt:
A - Mirrnralschmicröl enthaltend, mit einem Gehalt an Schmieröl:
1 - von mehr als 10 °/o ........................................... . 14DM
Zollsatz
°lo des
Wertes
2 - von 10 °/o 0<ler weniger . , ..................................... . 10
B - andere 10
34 05 Künstliche Wachse ................................................. . 18
34 06 Zubereitetes Wachs (tierische oder pflanzliche Wachse, untereinander gemischt
oder in Mischung mit Mineralwachs oder kiinstlichem Wachs, Fetten, Harzen,
mineralischen Stoffen oder derg·leichen, ohne Lösungsmittel) ............... . 24
34 07 Schuhcreme, Miibcl- und Bohnerwachs, Pasten, Poliermittel, Scheuerpulver
nnd ähnliche Mittel zum Polieren, zum Reinigen oder zur Pflege von Leder,
Holz, Metall, Glas oder dergleichen .................................... . 24
Anmerkung.
Unter diese Nummer fallen auch Sand, Kieselgur, natürlicher Graphit, Kreide, Tripel, Bims-
stein, Schmirgel und andere natürliche Scheuer-. Polier- und Putzmittel, wenn sie in Packungen
von l,~) kg Rohgewicht oder weniger eingehen, oder wenn sie gemischt oder zum unmittel-
baren Gebrauch geformt sind (z.B. als Pasten, Täfelchen, Tabletten, Blöcke oder Kegel).
3408 Kerzen (Lichte) all"r Art, Wachsstöcke, N achtlichte und dergleichen ... , .... 24
34 09 Modellicrmasse auf der Grundlage von Fettsäuren, Wachsen oder anderen ähn-
lichen Stoffen, lose oder in Broten; Wachs für Zahnärzte .................. . 18
Kapitel 35
Eiweißstoffe und Leim
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen vnn diesem Kapitel sind:
a) Peptone zu Heihwecken (Kap. 30);
b) Schlichten und Appreturen (Kap. 38);
c) Kasein und Gelatine, chemisch gehärtet, sowie Waren daraus (Kap. 39);
d) Liisungen und Dispersionen von Kautschuk (Kap. 40);
e) Waren aus nichtgehärteter Gelatine (Kap. 95).
35 01 Kasein ........................................................... . 35
Anmerkung.
Kasein zur gewerblichen Verwendung, amtlich ungenießbar gemacht oder unter Zollsicherung frei
Die Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln ist nicht als gewerbliche Verwendung im
Sinne dieser Bestimmung anzusehen.
35 02 Albumine:
A - zum menschlichen Genuß ungeeignet oder d-azu ungeeignet gemacht frei
B - andere ........................................................ . 20
35 03 Peptone ohne Zusatz von anderen Stoffen ............................... . 18
35 04 Gelatine .......................................................... . 20
35 05 Andere Eiweißstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Kaseinate,
Peptonate und andere, mit Ausnahme des Kaseinleims) .................. . 18
35 06 Pasten für das graphische Gewerbe oder für Druckwalzen, sowie ähnliche Er-
zeugnisse auf der Grundlage von Gelatine, auch mit Zusatz von Glycerin, Kaolin
oder dergleichen ..............................._..................... . 10
594 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichn nng der Waren ¼ des
Wertes
35 07 Dextrine, einschließlich der löslichen Sfärke, der gerösteten Stärke und des
geri,stcten Stärkemehls .............................................. . 30
35 08 Tierischer Leim ............................................... • . • . · • 18
35 09 Pflanzfü.'.her Leim, mit Ausnahme von Leim aus Naturharz oder aus Kautschuk,
anderweit, wcdc1· genannt noch inbegriffen:
A - aus pflanzlichen Gummiarten (z. B. Gummiarabicum) ................. . 15
B - anderer (z.B. aus Stärkccrzcugnissen, Stärkederivaten oder Gluten) .... . 30
35 10 Anderer Leim, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B. Leim aus Natur-
harz; Kunststoffleim, Kautschukleim und Silikatleirn) ................... . 18
3511 Leim aller Art in Behältnissen mit einem Rohgewicht von 1 kg oder weniger .. 24
Kapitel 36
Pulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Streichhölzer; Ziindmetall-
legierung~n; leicht entzündliche Stoffe
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) chr,rnisdi l'(:i1H: El'zcugnissc, die als Pulver oder Sprengstoff verwendet wcl'den können
(Kap. ~s lllld :2!l);
b) Met:dd,·hyd, rein, in Pulverfonn (Kap. :Zq) _
36 01 Schießpulver ................................ .
36 02 Fcrtig-c Sprengstoffe~ anderweit weder g·enannt noch inbegriffen ..
36 03 Zünds<"hnürn; Sprengschnüre ........................ _......... .
36 04 Ziindhiitchcn und Zündkapseln; Zünder, Sprengziinder . . . . . . . . ..... .
36 05 I•' 'cucrwcrksartikel, anderweit weder genannt noch inbegriffen .............. .
36 06 Zii\1dhiilzcr ................................... , ..._. . . . . . . . . ....... .
36 07 Cer-Eisen und andere Ziindme.tall<'gierungen in jeder Form . . . . . . . . . . . . . . . . 25
36 08 Waren aus lcichtentzündlichcn Stoffen, andcr,vcit wed('l' genannt mieh in-
begriffen:
A - llartspirii.us . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. , ..... , .... 25
B - Ml'ialddiyd und älrnliche Brennstoffe in TMelchen. TahlPiirn Stäl.wlii.·n odei
anderer J,'orm......... , ................. -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... .
C - JlüssigPr Brennsioff for ft,uc1·zeugc ödr:1· Feuf'i-anziin<h~r: in Pmschlid)ungcn
mit einem Haumgchalt von 300 c(·rn ocfor wenigPr . . . . . ........... _
D- Sdrn,'('l.(•1fadcn, Schwcfrlhäncler, Schwc'fclpastillen, Sdrn~d\·lkerzt'H m11l
SchwdelpliiUd1cn ........................................ , ..... .
E - P(~l'h- und Harz fackeln., Kohlenanzünder und ähnliche "'\Varcn .......... .
Kapitel 37
Erzeugnisse für photographische und kinema1og-raphische .Zwecke
37 01 Photographische Platten, nidü belichtet ................................ _ 24
37 02 Filme ohne Randlochung, nicht belieh tet ................................ . 24
37 03 Filme mit Randlochung, nicht belichtet ................................. .
37 04 Photographische Papiere, Raden und lichtempfindliche Gewebe, auch belichtet~
nicht entwickelt ......... -........................................... . 24
Ta,g der Ausgabe: Bonn, den3.S,~ptember 1951 595
Zollsatz
Turifor. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Photographi-..;du· PlaUen und Filme, belichtet, nicht entwickelt:
\ 111;1:t,•11 rilmc. . ;uwh mit Handlochung, bis zu 4 m lang ............... . frei
H · ! iit111· mit Handlod111ng. Hinger·a]s 4 rn:
Zollsatz
für je ange-
iangene 100m
''· !"!.'.'al 1\'t'.
.
frei
1
·.:-l'.1-.1tiv,· und 1 rnkdu1ilme .................................. '. .. . 20DM
\ 1i r 11 ,:· l 11 t• 1_:
1
1n ,l,·11t~<'l1n :---:1,1 :i(·IJI' -;ym:l11·onisici-te Negativfilme werden wie Positi,;filme behandelt.
Zollsatz
:n 111; Photographische Platten; Filme, auch mit Randlochung, bis zu 4 m lang, 0
/ 0 des
Jwliddet und entwickelt (Negative und·Positive): Wertes
!\ - J\opicrfiihige Öffseüeproduktionen . : ............................... . 24
l{ - andere .................................. : ...................... . frei
37 07 Filme nur mit Tonaufzeichnung, belichtet und entwickelt: Zollsatz
rnr je ange-
t"anoene 100 m
A - Negative frei
B - Positive 20DM
An rn er k u n g.
In deutscher Sprache synchronisie'rte Negativfilme werden wie Positivfiime behandelt.
3'7 08 Andere belichtete und entwickelte Filme (Stummfilme und Tonfilme):
A - Negative ...................................................... . frei
B - Positive ................... : ................................... . 20DM
An rn e r k u n p; e n.
1. ln deutscher Sprache synchronisierte Negativfilme werden wie Positivfilme beh,mdelt
2. Bei Tonfilmen, die getrennt. als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich nach
seiner Beschaffenheit zu behandeln. Zollsatz
0
/ 0 des
Wertes
37 09 Chemische Erzeugnisse für photographische Zwecke, in Aufmachungen für den
Einzelverkauf, einschließlich der .Erzeugnisse für Blitzlicht ................ . 15
Anmerkung.
Unter Nr. 37 09 fallen gebrauchsfertig dosierte chemische Erzeugnisse für photographische
Zwfcke, aueh in Verbindung mit Edelmetallsalzen, in Kleinpackungen (z.B. Entwickler,
Fixiersalze und Verstärker). Erzeugnisse dieser Art in anderer Aufmac~ung sowie Firnis,
Klebstoff und dergleichen werden nach Beschp.ffenheit behandelt.
Kapitel 38
Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
Allgemeine Anmerkung.
Ausgen·ommen von diesem Kapitel sind:
a) Erzeugnisse mit chemisch genau bestimmter Zusammensetzung, technisch oder chemisch
rein (Kap. 28 und 29), mit Ausnahme der unter Nr. 38 22 fallenden Erzeugnisse;
b) Desinfektionsmittel, Insektenvert_ilgungsmittel und ähnliche Waren, die den Charakter von
( A1:zneiwaren haben (Kap. 30); ·
c) Schwefelfaden, Schwefelbänder sowie Pastillen, Kerzen und Plättchen auf der Grundlage
von Schwef-el (Kap. 36). _____ ·
38 01 Künstlicher Graphit ............................ ; .................... . 12
3802 Kolloider Graphit in wässeriger Suspension ............................. . 12
3803 Tierisches Schwarz (Beinschwarz) , , ................. ·.................. . 10
3804_ Aktivkohle, in Pulver- oder Körnerform ................................. . 30
596 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
38 05 Carnallitablauge . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
38 06 Ammoniakwasser, roh (Nebenerzeugnis der Leuchtgasgewinnung) . . . . . . . . . . . frei
3807 Rohammoniak (Nebenerzeugnis der Leuchtgasgewinnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
3808 Tallöl (Nebenerzeugnis der N atronzellstoffherstellung):
A - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................... ~ . frei
B - destifliert ......... .- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
38 09 Sulfitablauge (Nebenerzeugnis der Sulfitzellstoffherstellung) . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3810 Erzeugnisse der Holzdestillation, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Holzteer:
1 - Nadelholzteer (harzhaltig) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - anderer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
B - I(reosotöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
C - Pyrolignite (Calciumpyrolignit, Zinkpyrolignit us.w.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
D - andere, mit Ausnahme des rohen Methylalkohols ..................... . 10
3811 Terpentinöl und andere Erzeugnisse der Destillation der Nadelhölzer oder der
N adclholzharzc:
A- Terpentinöl:
1 - Sulfatterpentinöl, gereinigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Kienholzöl, Fichtenöl und andere ähnliche terpenhaltige Lösungsmittel aus
der Destillation der Nadelhölzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
C - Koniforennadelöl (Pine-Oil) und 'Rohterpineol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . · frei
D - Kolophonium und Harzpech .................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
E - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
3812 Derivate trockener Harzprodukte (Kolophonium und Harzpech ), mit Ausnahme
der unter Nr. 3813 fallenden Erzeugnisse:
A - Harzöle, auch decarboxyliert .... _. ................................ . frei
B - Resinate (z.B. Natrium-, Calcium-, Magnesium-, Zink-, Mangan-, Cobalt-
und· Bleiresinat) ............. •.................................... . 20
38 13 Pflanzliches Pech aller Art; Brauerpech und· ähnliche Zubereitungen auf der
Grundlage von Kolophonium und pflanzlichem Pech, anaerweit weder genannt
noch inbegriffen .................................................... . 10
38 14 Aktivierte Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. aktivierte
Kieselgur und aktivierter Ton) ................................ , ....... .
3815 Mittel zur Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Fäulnisverhütung, {Jnkrautver-
tilgung, Pilzvertilgung (Fungicide) und ähnliche Erzeugnisse ( einschließlich
des Giftfutters), anderweit weder genannt noch inbegriffen ................ .
38 16 Zubereitete Hilfsmittel für die dpinnstoffindustrie, die Papierherstellung un<l
die Gerberei (z.B. Netzmittel, Schmälzen, Weichmacher, Entfettungsmittcl.
Beizen und Appreturen), anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Zurichtemittel und Appreturen (z.B. aus Flechten, Seife, StärkP-mehl oder
Stärke) .................................................... •... .
B - andere (z. 13. auf der Grundlage von Sulfonaten der Fettalkohole und der
künstlichen Harze sowie von komplexen geschwefelten Phenolen) ....... . 25
38 17 Segerkegel . ........................................................ . 20
Nr. 42 - Tag.der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 597
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
3818 Ätzmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metall; Löt-
platten für Schmiede ................................_................ • frei
38 19 Vulkanisationsbeschleuniger, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..... . 20
38 20 Radierwasser und Korrekturlack für Dauerschablonen, in Aufmachungen für
den unmittelbaren Gebrauch .......................................... . 15
38 21 Nährböden und Reagenzien für Mikrobiologie, ~ikroskopie und andere Labora-
toriumszwecke, in Umschließungen mit einem Rohgewicht von 500 g oder
weniger ............................... ·........................ • .. • • 15
38 22 Künstliche Kristalle der halogenhaltigen Salze der Alkalimetalle oder Erdalkali-
metalle oder des Magnesiumoxyds, optisch nicht bearbeitet, mit einem Stück-
gewicht von 2,5 g oder mehr ................................. ~ ......... . . 15
38 23 Absorbentien auf der Grundlage von Barium, Cäsium, Zirkonium· oder der-
gleichen (zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren), auf Röh-
ren oder Metallfäden oder in Form von Pastillen, Täfelchen und dergleichen ... 15
38 24 Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und andere
Feucrlöschvorrichtungen mit Ladung .................................. . 15
38 25 Gemische von Lösungs- oder Verdünnungsmitteln für Lacke und andere Er-
zeugnisse. ..................................................... ·.... . 25
38 26 Andere chemische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
( z. B. Kesselsteinentfernungsmittel):
A - Athylfluid:
bis<lO. 6 . .1952 ............................................... , . frei
vom l. 7. 1952 an ............................................. . 30
B - andere 30
598 B1111d<>sgesetzhlatt, ,Jahrgang 19G 1, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichn nng der Waren ¼ des
Werte:,;
Abschnitt VII
Kunststoffe und Kunststoffwaren;
Kautschuk und Kautschuk,varen
Kapitel 39
Kunststoffe und Kunststoffwaren
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) flüssige, durch Wiinne nicht hiirtbare Polymerisate (Kap. 29);
h) synthetischer Kirntschuk (Kap. 40);
c) Reiseartikel und Täschnenvaren aus Vulkanfiber oder anderen Kunststoffen (Kap. 42);
d) Fl,cchtwaren aus Streifen aus .künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunststoffen
(Kap. 46);
c) synthetische und künstliche Spinnstoffe und Waren daraus (Abschnitt XI);
jedoch bkiben künstliches Roßhaar mit einem Durchmesser von mehr als 1 mm, N~1ch-
alunuugcn von Katgut aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse mit einem Durch-
messe1· von mehr als 1 mm sowie Bänder und dergleichen aus diesen Massen (z.B.
künstliches Sti-oh) in einer Breite von mehr als 5 mm in diesem Kapitel;
I') Gi,iffe, Kniiufc und andc)re Zubß.hörteile für Schinne, Stöcke, Peitschen, Reitgerten oder
dcrglcichim (Kap. GG);
g) kiinstliclw Blumen, Bliitter, Früchte und Teile davon (Kap. 67);
h) Ph:rntasicscbmuck (Kap. 7]);
i) Teile von Maschinen, Apparaten und mechanischen Geräten (Kap. 84); Gefäße ''i.ir
Akkumulatoren, sowie Isolatoren und Isolierteile für elektrische Maschinen und
Apparate (Kap. 85);
k) optisch bearbeitete Kunststoffwaren, Brillengestelle und Zeichengeräte (Kap. 90);
1) Gehäuse für Uhrwcl'ke (Kap. 91);
m) Musikinstt'·umcntc (Kap. 92);
n) Bürstenwaren (Kap. 96);
d) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte .(Kap. 97);
p) Knöpfe, ReiI3vcrschliisse, Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Zigar-
ren- und ~igarettenspitzen, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Kämme sowie
Taile (z.B. Becher) von Thermosflaschen (Kap. 98).
3901 Kondensations- und Polykondensationserzeugnisse, auch. modifiziert, auch mit
Füll- oder :Farbstoffen, fest (z.B. Stücke, Pulver, Blöcke, Rohre, Stäbe, Stangen
·sowie quadratische oder rechteckige Platten, Folien und Filme) oder flüssig, ein-
schließlich Emulsionen, Dispersionen und J,Ösungen:
A - Phenoplaste 20
B - Aminoplaste ................................................... . 20
C -Alkyde .................................... .- ................... . 20
D - Superpolyamide, Superpolyurethane, Superpolyester und andere lineare
Polykondensationserzeugnisse .• ................................... . 20
E - Silikone ....................................................... . 20
R - andere (z.B. Harze aus Acetaldehyd; Cyclohexanon oder dergleichen) .... . 20
G - Abfälle und Bruch .............................................. . 20
Nr. 1'J - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 599
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
39 02 Polymcrisationserzcugnisse, auch mit Füll- oder Farbstoffen, fest (z.B. Stücke,
Pulver, Blöcke, Rohre, Stäbe, Stangen sowie quadratische oder rechteckige
Platten, Folien und Ji"'ilme) oder flüssig, einschließlich Emulsionen, Dispersionen
und L,isungen:
A - Polyäthylene, J>olytetra:fluoräthylen_und Polytrifluorchloräthylen ....... . 25
B - l>olyisobutylen ................................................. . 25
C - l)olystyrol ..................................................... . 20
D - Polyvinylchlorid, Polyvinylidcnchlorid und andere Vinylpolymerisate .. . 25
E - Polyacrylate und -methacrylate ........._......................... . 20
F --Allylpolyester und -äther ........................................ . 20
G - Mischpolymcrisate (z. B. Isobutylen-Styrol, Vinylchlorid-Vinylacetat.
Vinylchlori<l-Vinylidenchlorid und Vinylidenchlorid-Acrylnitril) ...... . 25
H - Cuniaron- und lndenharze ....................................... . 20
I - andere (z. B. Polyvinylcarbazol, Polyvinylamine, Polyvinylimine und
J>olyvinylkctonc) ............................................... . 25
K - Abfälle und Bruch ....... : ..................................... . 20
39 03 Erzeugnisse aus Zellulose:
A - regenerierte Zellulose (z.B. Zellglas aus Viscose):
1 - }_,,olicn und .I<...,ilme .....................• ....................... . 30
2 - Abfälle und Bruch ........................................... . 10
B - Vulkanfiber (z.B. in Rollen, Platten, Folien, Streifen, Stangen oder Rohren) 18
C - Zcllulosenitrate:
I'- angefeuchtet, ohne Weichmacher ............................ : .. . 12
2 - Celloidin und Kollodium, ohne Rücksicht auf das Lösungsmittel ..... . 12
3 - weich gemacht:
a - Grundstoffe für die Lackherstellung, trocken oder teigförmig, auch
gefärbt ................................................... . 12
b - Zellhorn (Zelluloid) und andere:
1 - :Masse, Blöcke, Rohre, Stäbe, Stangen ·sowie quadratische und
rechteckige Platten, Folien und Filme ...................... . 20
2 - Filmunterlag~n ..... ·...... : .......... ·................... . 10
3 - Abfälle und Bruch, Altfilme, gewaschen oder ungewaschen, in
Rollen oder Schnitzeln ................................... . frei
D - Zelluloseacetat:
1 - Filmunterlagen .................................... _........... . 10
2 - andere .............................. -.......... ; .............. . 20
E - andere Ester und Estergemische der Zellulose (Propionat, Acetqbutyrat und
dergleichen) :
1 - Filmunterlagen ............................................... . . 10
2 - andere ..................................... : .............. · •.. 20
F - Zelluloseäther:
1 - Athylzellulose:
bis 31. 12. 1952 ............................................ . frei
vom 1. 1. 1953 an ................. , ................. : .. ,. .... . 20
2 - andere (z.B. :Methylzellulose und Benzylzellulose) ................ . 20
G - andere (z.B. Zellulos~butyral) .................................... . 20
39 04 Erzeugnisse aus gehärteten Eiwei~stoffen (gehärtetes Kasein, gehärtete Gelatine
oder dergleichen) ~ .................................. -. ..... ,• ......... . 20
600 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
39 05 Erzeugnisse aus natürlichen Harzen (z.B. Schmelzharze, Harzester, polymeril-
sierte, oxydierte und hydrierte Harze); chemische Abwandlungsprodukte aus
natürlichem Kautschuk:
A - Erzeugnisse aus natürlichen Harzen:
1 - natürliche Harze, durch Schmelzen modifiziert (Schmelzharze) ...... . frei
2 - natürliche Harze mit Polyalkoholen kombiniert (Harzester) und andere 20
B - Erzeugnisse aus natürlichem Kautschuk (z.B. Chlorkautschuk, Kautschuk-
chlorhydrat, cyclischer Kautschuk, oxydierter Kautschuk) ............. . 20
3906 Andere Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ............ . 30
3907 Waren aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus regenerierter Zellulose:
1 - Kunstdärme, auch endlos ..................................... . 15
2 - andere .................................................... • • 30
B - aus Vulkanfiber .............................................. ; .. 25
C - aus anderen Kunststoffen, auch unter Verwendung von Papier oder Spinn-
stoffen, ohne Rücksicht auf das Mengenverhältnis .................... . 20
Kapitel 40
Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk, ölkautschuk)
und Kautschukwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenomm1•n von diesem Kapitel sind folgende Waren aus ei.ner Verbindung von Kau-
tschuk mit Spinnstoffen, die in den Abschnitt XI fallen:
a) gummielastische Gewebe und Geflechte, gummielastische Kleidungsstücke, fertiggestellte
Waren aus gummielastischen Geweben und Geflechten, sowie gummielastische oder
kautschutierte Gewirke;
b) Platten, Blätter, Streifen und Profile, sowie Waren aus Platten, Blättern, Streifen
oder Profilen, die bestehen:
1. aus einer Lage oder aus zwei Lagen von anderen (nicht gummielastischen) ein- oder
mehrseitig mit Kautschuk überzogenen Geweben, mit einem Quadratmetergewicht
von höchstens 1500 g;
2. aus einseitig oder mehrseitig mit Kautschuk überzogenem Filz mit einem Kautschuk-
anteil von höchstens 50% des Gesamtgewichts;
c) wasserdichte Schläuche aus Spinnstoffen mit Kautschuk getr~nkt oder auf der Innen-
seite mit Kautschuk überzogen.
2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind auch:
a) Pflaster (Kap. 30), Kautschuklacke (Kap. 32), Kautschukleime (Kap. 35), Kautschuk-
derivate (Kap. !39);
b) mit Kautschuk bestrichenes oder getränktes Papier (Kap. 48);
c) Schuhe, Schuhteile und Gamaschen (Kap. 64);
d) Kopfbedeckungen und Teile davon, einschließlich Badekappen (Kap. 65);
e) Peitschen, Reitgerten und Teile von Schirmen, Gehstöcken und dergleichen (K;ip. 66);
f) künstliche Blumen, Blätter und Früchte und Teile davon (Kap. 67);
g) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische und elektrische Apparate sowie alle
Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk für elektrotechnische Zwecke (Abschnitt XVI);
jedoch bleiben Isolierrohre u:rid Verbindungsstücke aus Kautschuk in Kap. 40 (vgl.
Nr. 85 32);
h) Asbestwaren in Verbindung mit Kautschuk (Kap. 68);
i) Verschlüsse, Schlief3en, Schnallen usw., überzogen oder in Verbindung mit Hartkau-
tschuk (Kap. 83);
k) Boote mit einem Rumpf aus Weichkautschuk (Kap. 89);
1) verschiedene Waren aus Kap. 90, 92, 93, 94 und 96;
m) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte, außer Sporthandschuhen (Kap. 97);
n) Knöpfe, Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren, Zigarren- und Zigarettenspitzen,
Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Federhalter,
Füllhalter, Kugelschreiber, Bleistifthalter und Füllbleistifte sowie, Teile davon (Kap. 98).
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 601
Zöllsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wert.es
;3_ Als Kautschuk gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, in allen Stellen· des Tarifs, in
denen dieser Ausdruck gebraucht ist, Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, ähnliche natür-
liche Gummiarten, synthetischer Kautschuk, ölkautschuk und deren Regenerate.
4. Kautschukmischungen fallen nicht unter' die N rn. 40 01 oder 40 02, sondern unter Nr. 40 06.
I. Rohkautschuk
40 01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Gummiarten,
roh ( auch stabilisierte Kautschukmilch), . ............................... . frei
4002 Synthetischer Kautschuk; ölkautschuk (Faktis):
A - synthetischer Kautschuk ......................................... . frei
B - ölkautschuk (Faktis) .............. ; ............................. . frei
An rn e r k u n g.
Unter synthetischem Kautschuk sind synthetisch hergestellte vulkanisierbare thermoplastische
Massen zu verstehen, die, vulkanisiert, in ihren früheren Zustand nicht mehr zurückgeführt
werden kiinnen (z.B. Polybuta<lien (Buna]), Polychlorbutadien, Polybutadien-Styrol,
Polyacrylonitril-Butadien und Thioplaste).
40 03 Regenerierter Kautschuk ............................................ . 20
4004 Abfälle, Schnitzel und Staub von Weichkautschuk; Altwaren aus Weich-
kautschuk; alle diese nur zur Wiedergewinnung von Kautschuk verwendbar frei
II. Nichtvulkanisierter Kautschuk
40 05 Platten, Blätter und Bänder aus nichtvulkanisiertem Kautschuk 20
40 0!6 Andere Waren aus nichtvulkanisiertem Kautschuk:
A - Lösungen, Emulsionen und Dispersionen ............................ . 25
B - Game aus Spinnstoffen, mit nichtvulkanisiertem Kautschuk imprägniert .. 18
C - Klebemittel aller Art zum gewerblichen Gebrauch, auf der Grundlage von
Kautschuk, auf Unterlagen aller Art (z.B. auf Geweben, Filz, Papier oder
Kunststoffen), in Blättern, Streifen oder Geflechten, auch geschnitten ... . 25
D - andere ...................................... ·.................. . 25
Anmerkung.
lJnter Kautschuklösungen, -emulsionen und -dispersionen sind nur flüssige Erzeugnisse zu
verstehen, die Kautschuk oder ähnliche Gummiarten enthalten, auch mit Zusatz von Flüssig-
keiten zum Lösen oder Suspendieren oder von einfachen Vulkanisiermitteln. Erzeugnisse, die
and<\J'<\ Bestandteile enthalten, fallen je nach Beschaffenheit unter Lack (Kap. 32) oder
Leim (Kap . :35).
III. Weichkautschukwaren (vulkanisiert)
40 07 Fäden und Schnüre aus Weichkautschuk, auch mit Garnen aus Spinnstoffen
iibcrzogen; Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder über-
zogen:
A - Fäden uud Schnüre aus Weichkautschuk ........................... . 30
B - Fii.den und Schnüre aus Weichkautschuk, mit Garnen aus Spinnstoffen
ü \J(~rzogen ..................................................... . 18
C - Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder überzogen ... . 18
A n rn (~ r k u n g,
Nicht umsponnene Fii den aus Weichkautschuk, deren breitester Querschnitt, ohne Rücksicht
auf die Pl'ofilicrnng, ~) mm überschreitet, fallen unter die Streifen der Nr. 40 08.
40 08 Platten, Blätter und Streifen aus Weichkautschuk, auch quadratisch oder recht-
eckig geschnitten; Profile:
A - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen ............................ . 25
B - in Verbindung mit Spinnstoffen, Metallen oder anderen Stoffen ......... . 25
602 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifor. Bezeichnung der Waren ¼ des
\\rertes
40 09 Schläuche und Rohre aus Weichkautschuk:
A - nicht in Vc1-hindung mit anderen Stoffen
B - in Verbindung mit ~pinnstoffen, Metallen oder anderen Stoffen, ;rnd1 1nit
Annatu1·cn oder anderen Zubehörteilen aus Metall ............... .
40 10 l•'ördcrbändcr und Treibriemen aus Weichkautschuk:
A - nicht in \'(•rhindung mit anderen Stoffen
.,.-
.;:;:. 1
B - in \"crbindung mit anderen Stoffen:
1 - nur mit Spinnstoffen ......................................... .
2-andcrl\ ..................................................... .
40 11 Bereifung und Luftschläuche für Fahrzeug- und Flugzeugräder, aus Weich-
kautschuk:
A - Voll reifen und Hohlkammerreifen ................................. . 30
B - Luftschläuche mit einem Stückgewicht:
1 - von 1nchr als 5 kg· ............................................ . 30
2 - von mehr als 0,5 kg bi~ 5 kg ................................... . 30
:i - von 0,5 kg oder weniger ....................................... . 30
C - Sf·hlauchreifen. . ........................................ : ....... . 30
D - Laufdecken mit einem Stückgewicht:
1 - von 1nehr als 70 kg ........................................... . 30
2 - von rrwhr als 2 bis 70 kg ....................................... . 30
:3 - von 2 kg oder weniger ........ : ............................... . 30
E - Fh1gzcugsjJezial reifen. ohne Luftschläuche venvendb<1 r ............... . 30
40 12 ,v eichkautschukwaren für hygienische, pharmazeutische oder chirurgische
Zwecke auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen ( z. B. Sauger, Sonden,
Kanülen, Eisbeutel und Luftringe) ..................................... . 25
40 13 Bekleidung, Handschuhe und anderes Bekleidungszubehör aus Kautschuk, für
alle Zwecke:
A - Handschuhe und Fingm>linge ..................................... . 20
B - Bekleidung und Bekleidungszubehör , ................. ·............. . 25
4014 Andere Weichkautschukwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen 25
. IV. Hartkautschuk (Ebonit) und Hartkautschukwaren
4015 Hartkautschqk (Ebonit):
A - Stücke, Platten imd Blätter, auch quadratisch oder rechteckig geschnitten,
sowie Stangen und Rohre:
1 - roh, unbearbeitet ............................................. . 20
2 - poliert oder mit anderer Oberflächenbearbeitung ................... . 20
B - Abfälle, Bruchstücke und Staub ................................... . frei
4016 Hartkautschukwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Hartkautschukwaren für hygienische, pharmazeutische oder chirurgische
Zwecke ......................................................... . 25
B - andere .......................................... , .............. . 25
Nr. 42 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 603
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt VIII
Hiiute, }"'eHe, Leder, Pelzfelle und Waren
daraus; Sattlerwaren, Reiseartikel
und Tiischner,va:ren; Waren aus Därmen
Kapitel 41
Hiiute und Felle; Leder
AIJgemcine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Schnitze] und ande1·r1 ähnliche Abfälle von ungegerbten l-Iäute11 oder Fellen (Nr. 05 06);
b) Vogelbälge und Teile davon mit Federn, roh odt>r nur einfach haltbar gemacht (Nr. OS 07)
ode1· zugerichtet oder montiert (Nr. 67 01 und 67 02);
c) rohe, nichtenthaarte Häute und Felle (Nr. 43 01). Es fallen jedoch 'unter die Nr. 4101 die
rolien, nichtcnthaarten Häute und Felle von Rindern oder .Kälbern ( einschließlich der
Büffel), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schweinen (einschließlich der Pekaris),
vop Gemsen, Renntieren, Elchen oder Hirschen,. sowie von Schafen oder Ziegen niit Aus-
nahnw der gelockten Felle von Lämmern (sogenannte Astrachan- oder Karakulfelle
- Persianer, Breitschwanz o. dgl. - ) und Felle von indischen Lämmern sowie der Felle
von Zieg1~n oder Zil'kdn aus dn :\Iongolei, aus Tihl~t oder dem Yemen;
<l) als P,+rcllc gcgcl'btf1 oder zugerichtete Hiiute und Felle aller Tierarten (Nr. 43 02).
4101 Rohe Häute und Felle, frisch, gesalzen, getrocknet, geäschert oder gepickelt:
A - Schaffelle, auch mit Wolle:
1 - Lammfelle, geäschert oder gepickelt ............................. . frei
2 - andere ...................... , ............. • ......... ·: ........ . frei
B - Ziegenfelle frei·
C - andere Häute und Felle ............................. : ............. . frei
Anmerkung.
Getrocknete Blößen von Lämmern werden wie geiischerte oder gepickelte Lammfelle behandelt.
41 02 Rindleder, einschließlich des Kalbleders, Büffelleders und des Leders der ost-
indischen Kipse, Roßleder und Leder von anderen· Einhufern, auch zugerichtet,·
anderweit weder genannt noch inbegriffen: ·
A .- Kalbleder:
1 - nur gegerbt ................................................. . 6
2 - zugerichtet:
a - Boxcalf .......... ·......................... ·...... ·.......... . r2
b - anderes, einschließlich V elourleder •••• 1. •.• •••.•• ·• ••.••.••••••• 12
B - anderes Leder:
1 - nur gegerbt:
a - Spaltleder, ausgenommen N arbenspalte ....................... . 6
b - anqeres ....................... · ..... : .... ·.............·..... · 6
2 - zugerichtet:
a - geglättetes Leder, sogenanntes Sohlleder und Treibriemenleder, ... . 14
b - Spaltleder, ausgenommen Narbenspalte ........................ . 1'2
c - anderes .................................................... ·. 12
20
604 Bundesgesetzblatt, Jahrgang' 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
4103 Schafleder, anderweit weder .genannt noch inbegriffen:
A - nur gegerbt:
1 - weißgar oder mit Formalin behandelt ........................... . frei
2 - andere:
a - von indischen Bastarden ................................... . frei
b - von Lämmern .................................. ·........... . frei
c - andere .................................. -................. . frei
B - zugerichtet:
1 - Glaceledet ..•................................................. 10
2 - Ve1ourleder ................................................. . 10
3 - andere ....................................................... . 10
Anmerkung.
Zugerichtetes Schafleder ztir weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsicherung frei
4104 Ziegenleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- nur gegerbt:
1 - weißgar oder mit Formalin behandelt ........................... . frei
2 - andere:
a - von indischen Ziegen ....................................... . frei
b - andere ................................................... . frei
B - zugerichtet:
1 - Glacelcder:
a - von Zickeln 12
b - anderes .................................................. . 12
2 - Velourleder ................................................. . 12
3 - andere ..................................................... . 12
An rn er k u n g.
Zugerichtetes Ziegenleder zur weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsicherung frei
4105 Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - nur gegerbt:
1 - von Schweinen ............................................... . 6
2 - von Kriechtieren, Fischen oder anderen Meerestieren ............... . 6
3 - von anderen Tieren ........................................... . 6
B - zugerichtet:
1 - von Schweinen ..................... · ......................... . 10
2 - von Kriechtieren oder Fischen ................................. . 12
3 - von Robben oder anderen Meeressäugetieren ............. : .... ., .. . 10
4 - von anderen 1'ieren ............................................ . 10
4106 Sämischleder (Chamoisleder), aus Häuten oder Fellen von:
A - Rindern; Pferden oder anderen Einhufern .......................... . 14
Il - Kälbern ....................................................... . 14
C - Schafen, Ziegen oder anderen Tien_;n:
1 - weder geschliffen noch beschniltcm .............................. . lt!
2 - anderes ..................................................... . 14
4107 Pe.rgament, aus Häuten oder Fellen von:
A - Rindern; Pferden oder anderen Einhufern .......................... . 12
B - Kälbern ....................................................... . 12
C - Schafen, Ziegen oder anderen Tieren ................... ,' ........... . 12
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 605
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
4108 Lackleder und metallisiertes Leder:
A - Lackleder . . . . . . . . .............................................. . 12
B - metallisiertes Leder . , ...... ·.................... ·.................. . 12
4109 Lederschnitzel und andere Lederabfälle:
A - nur zur Herstellung von Kunstleder, Düngemitteln oder Leim verwendqar frei
B - andere ........................................................ . 6
4110 Kunstleder, unter Verwendung von unzerfasertem oder zerfasertem Leder her-
gestellt, in Platten oder Blättern, auch in Rollen:
A - lackiertes oder metallisiertes Kunstleder . ~ .......................... . 10
B - anderes ..................•....................................... 10
Kapitel 42
Waren aus Häuten, Fellen oder Leder; Sattlerwaren, Reiseartikel
und Täschnerwaren; Waren aus Därmen
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) frische, gesalzene oder getrocknete Därme (Kap. 5};
b) Katgut und Waren aus Goldschlägerhäutchen in Aufmachungen für chirurgische Zwecke
oder für Verbände (Kap. 30);
c) Handschuhe, ganz aus Pelz (Kap. 43);
d) Einkaufsnetze (Abschnitt XI);
e) Schuhe und Teile davon (Kap. 64);
f) Kopfbedeckungen und Teile davon (Kap. 65);
g) Peitschen und Reitgerten (Kap. 66) ;
h) Saiten für Musikinstrumente (Kap. 92);
i) Möbel, ganz oder teilweise mit Leder oder Kunstleder überzogen (Kap. 94);
k) Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97);
Sporthandschuhe bleiben jedoch in diesem Kapitel;
1) Knöpfe (Kap. 98).
'> Lederbekleidung und Bekleidungszubehör mit Pelzfutter wird je nach .Beschaffenheit als
Pelzware oder als künstliches Pelzwerk behandelt. Das gleiche gilt für Lederbekleidung
und Bekleidungszubehör mit äußeren Teilen aus Pelz, wenn diese Teile über den Umfang
eines ein fachen Besatzes hinausgehen. Bei den anderen Waren dieses Kapitels bleiben
Pelzbesätz':l ohne Einfluß auf die Tarifierung, wenn nichts anderes bestimmt ist.
0. Waren mit einem Oberzug aus Leder oder Kunstleder werden als Waren aus Leder oder
Kunstleder ohne Rücksicht auf die Art der Unterlage behandelt, wenn nichts anderes
bestimmt ist.
4. Teile von Waren dieses Kapitels werden wie die betreffenden ganzen Waren behandelt, wenn
ihre Bestimmung erkennbar ist; andernfalls werden sie nach ihrer Beschaffenheit tarifiert.
:'). Gegenstiinde, wie Fläschchen, Bürsten, Scheren und dergleichen, die in gewissen Waren
dieses Kapitels enthalten sind, werden nach ihrer Beschaffenheit behandelt, wenn sie ohne
Beschädigung voneinander getrennt werden können.
42 01 Feine und grobe Sattlerwaren für alle Tiere (z.B. Sättel, Ges·chirr, Kumte,
Zügel und Kniekappen), aus Stoffen aller Art ................. ·.......... . 17
606 Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1% 1, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo de..,
,,,t:'rtt·:'l
4202 Täschnerwaren, Reiseartikel, Necessaires, Einkaufstaschen, Proviautfaschen.
Tornister und Rucksäcke:
A - Täschnerwaren (Handtaschen, Brieftaschen, Geld1a.':-cht-r1. ~{'h u l ta:-;clwn.
Aktentaschen, Arbeitstaschen, Etuis, Fnth'ralt~ aller Art u1Hl an(krf' iihn-
liche Gegenstände) :
1 - aus Häuten, Fellen: Leder oder K1mstlPdPr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 17
2 - aus Vulkanfiber oder Pappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
:3 - aus Kunststoffen ............................................. .
4 - aus Geweben oder damit überzogen. auch mit Flittern. Glasperlen oder
dergleichen verziert:
a - aus Seide, Kunstseide oder Zell wolle .......................... . lf)
b - andere .............................................. • • • • • • 15
B - Reiseartikel (Koffer aller Art, Reisetaschen, Hutschachteln, Kragen-
schachteln und andere ähnliche Gegenstände), Necessaires: Einkaufätaschen,
Provianttaschen, Tornis'ter und Rucksäcke:
1 - aus Häuten, Fellen, Leder oder Kunstleder ....................... . 17
2 - aus Vulkanfiber oder Pappe ................................... . 15
:3 - aus Kunststoffen ............................................. . 20
4 - aus Geweben oder damit überzogen .............................. . 15
A n m e r k u n gen.
L Waren der in dieser Nummer genannten Art, die aus einer steift>n, mit Papier iiberwgenen
Unterlage bestehen, werden als Waren aus Papier behandelt.
2. v\T aren, die wegen ihrer Innenausstattung offensichtlich Handtaschen darstellen, 'vver<len
als solche ohne Rücksicht auf ihre Größe behandelt. Taschen werden als Reise- oder Ein-
kaufstaschen behandelt, wenn ihre größte Abmessung mehr als 50 cm betrügt und sie keine
charakteristische .Innenausstattung haben.
42 03 Kleidungsstücke und Bekleidungszubehör aus Häuten, Fellen, Leder oder
Kunstleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Lederbekleidung ................................................ . 24
B - Handschuhe, Halbhandschuhe und Fausthandschuhe:
1 - Arbeiterschutzhandschuhe ..................................... . 20
2 - Sporthandschuhe ............................................. . 24
3 - andere Handschuhe, auch in Verbindung mit Spinnstoffen:
a - mit Pelz gefüttert oder besetzt ............................... . 24
b - andere ................................................... . 24
C - Schürzen und andere Arbeiterschutzbekleidung ...................... . 20
D - Hosenträger, ~ürtel, Koppelriemen, Degenge,hänge, Armbänder und andere
Waren .............. ·................. ; ...................... , • • 20
42 04 Waren ffü· technische Zwecke aus Häuten, Fellen, Leder oder Kunstleder:
A - Treibriemen und -seile, Förderbänder und -seile ..................... . 14
B ~---Spezialer~eugnisse für die Textilindustrie, wie Webervögel, Schlagriemen,
Florteilriemchen und dergleichen .......... '. ..................... , . 17
C - Teile und Zubehör von Apparaten und Maschinen, Werkzeuge, Verbin-
dungsstücke und andere technische Artikel, anderweit weder genannt noch
inbegriffen ........ ~ ................•............................ 17
42 05 Waren aus Häuten, F~llen, Leder oder Kunstleder, anderweit weder genannt
11och inbegriffen .................................................. ·.. . 20
4206 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder ;Sehnen, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A- Darmschnüre:
1 - Katgut ............... · ; ..................................... . 20
2 - andere ........................................•.............. 20
B- andere ........................................................ . 20
Nr. 1:2 - - Taµ; dt>1' A usgahe: Bonn, den :3. September l 9~l l 607
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Kapitel 43
Pelzfelle und Pelzwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Unter dies<'s Kapit<•I fallen:
a) 1·olw Iliiut(' ll!ld Fell(>. sowie Teile <larnn, mit Ausnahme der Vogelbälge mit Federn
(K:ip. ~)) und ,kr im Kapitel 41 erfaßten Häute und Felle;
b) H:iute und Felle sowie Tcilr darnn, als Pelzfelle gegerbt oder zugerichtet, mit Aus-
n:1hme 'de!' Vogelhiilgc mit Federn (Kap. 67).
2. Ausg(lnomn1en von diescrn I{apite] sind:
a.) Lederhandsclrnhe, mit Pelz gefiittert odt~r besetzt (Kap. 42);
b) Schuhe uml Teile davon (Kap. 64); ·
c) Kopf'IH1deckungen und Teile davon (Kap. fö);
d) Spielwaren und Sportgeräte (Kap. 97).
43 01 Rohe Pelzfelle:
A - von asiatischen Ziegen oder Zickeln frei
B - von Füchsen oder Mardern:
1 - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ................. _........... . 15
2 - andere frei
C - andere ........................................................ . frei
43 02 Gegerbte und zugerichtete Pelzfelle:
A - nichtzusammengesetzte Pelzfelle:
] - nur gegerbt oder zugerichtet, weder gefärbt noch entfärbt noch glänzend
gemacht:
a - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ........................ . 20
b - andere ......................................... , ........ . 10
2 - gefärbt, entfärbt oder glänzend gemacht:
a - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ...................... ; .. . 20
b - andere ....................... ·............................ . 10
B - Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze und dergleichen:
1 - nur gegerbt oder zugerichtet, weder gefärbt noch entfärbt noch glänzend
gemacht:
a - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ........................ . 20
b - andere 10
2 - gefärbt, entfärbt oder glänzend gemacht:
a - von Silber-, Blau;.. oder Platinfüchsen ......................... . 20
b - andere 10
C - Abfälle (z.B. Köpfe, Klauen und Schwänze), nicht genäht ...... : ..... . 10
Anmerkung.
Als Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze und dergleichen. werden zusammengeh{;lftete P-elifelle"
in der -Form von Quadraten, Rechtecken oder Kre,uzen angesehen; ausgenommen sind solche
Verbindungen von Pelzfellen, die ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden verwendet
w~rden können, sowie Pelzfelle oder Teile von Pelzfellen, die zu Kleidungsstücken-, Beklei-
dungszubehör oder Teilen davon zusammengenäht sind.
4303 Pelzwaren ( verarbeitete Pelzfelle) ....... , ............................. . 24
4304 Künstliches Pelzwerk, einschließlich künstlicher Schwänze, auch verarbeitet .. 24
Anmerkung.
Als künstliches Pelzwerk werden nur diejenigen Nachahmungen von Pelzwt:Jrk angesehen, die
durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder,
Gewebe oder dergleichen hergestellt sind. Die Nachahmungen, die durch W eben hergestellt
sind, bleiben bei ·den entsprechenden Spinnstoffwaren (Samt, Plüsch, Schlingengewebe oder
Chenillegewebe) eingereiht.
Anmerkung zu Nr. 43 03 und 43 04.
Kleidungsstücke aller Art und Bekleidungszubehör, mit Pelz oder mit künstlichem Pelzwerk
gefüttert, werden nach Beschaffenheit des Futters als Pelzware oder als künstliches Pelzwerk
angesehen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Das gleiche gilt für Kleidungsstücke und
Bekleidungszubehör mit äußeren Teilen aus Pelz oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile
. über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
608 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der .Waren °lo des
Wertes
Abschnitt IX
Holz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und
Korkwaren; Flechtwaren und
Korbwaren
Kapitel 44
Holz, Holzkohle und Holzwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Holz, das hauptsächlich zur Herstellung von Riech- oder H..,,lmitteln oder von Insekten-
vertilgungsmitteln verwendet wird (Kap. 12);
b) Hölzer zum F:.rben oder Gerben (Kap. 13);
c) Aktivkohle (Kap. 38);
d) Holzkohle, für den Verkauf als Heilmittel aufgemacht (Kap. 30);
e) Flechtwaren aus Holzspan oder Holzbast (Kap. 46);
f) Holzschuhe, Schuhe mit Holzsohlen und Schuhteile (Kap. 64);
g) Gehstöcke sowie Stöcke, Griffe und andere Teile von Regen- oder Sonnenschirmen
(Kap. 66); .
h) Waren aus Holzfasern, Holzspänen oder Holzabfällen mit mineralischen Bindemitteln
gemischt (Kap. 68);
i) Schleifmittel auf Holz (Kap. 68);
k) Kühlschränke, Geräte zur Bereitung von Wein oder Obstwein, Maschinen und Apparate
für die Müllerei, Weberschiffchen, Gestelle für Nähmaschinen, Riemenscheiben (Kap. 84);
1) Schränke und Gehäuse für Hochfrequenzgeräte (Kap. 85);
m) Warenkästen, Karosserien und Stellmacherarbeiten (Kap. 86 und 87);
n) Luftschrauben für Flugzeuge (Kap. 88);
o) Boote (Kap. 89);
p) photographische Geräte, Absteckpfähle und Meßlatten, Rechenschieber, Zeichengeräte,
Metermaße, Meßlineale (Kap. 90) ;
q) Uhrgehäuse (Kap. 91) ;
r) Musikinstrumente, Teile und Zubehör (Kap. 92);
s) Gewehrschäfte (Kap. 93);
t) Möbel und Möbelteile (Kap. 94);
u) Spiele, Spielzeug uncl Sportgeräte, Billardtische und andere Möbel für Spielzwecke
(Kap. 97);
v) Knöpfe, Tabakpfeifen und Teile davon (Kap. 98);
w) Kunstgegenstände (Kap. 99).
2. Bestandteile und Zubehörteile aus ·anderen Stoffen als Holz (z.B. Platten aus Glas oder
Marmor) bleiben bei der Tarifierung von "\Varen dieses Kapitels auch dann außer Betracht,
wenn sie mit den Holzwaren, zu denen sie gehören und mit denen sie zur Abfertigung
gestellt werden, nicht fest verbunden sind.
3. Imprägnieren, Einspritzen und Bedrucken bleiben auf die Verzollung von Holz oder Holz-
waren ohne Einfluß, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist.
4. Als Waren aus, Holz gelten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, auch solche aus ve1·-
gütetem Holz oder aus Kunstholz.
4401 Brennholz in Klötzen, Scheiten, Knüppeln, Reisig; Holzabfälle, ausgenommen
Sägemehl ......................................................... . frei
44 02 Sägemehl, ausgenommen Holzmehl:
A - roh ............................................................ . frei
B - anderes, einschließlich der Sägemehlbriketts für Heizzwecke ............ . frei
4403 Holzkohle, auch in Pulverform, in Körnerform oder gepreßt (z. B. in Form von
Briketts oder Tabletten) ............................................ . 25
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 609
Zollsa,tz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des.
Wertes
4404 Rundholz, roh, auch entrindet oder mit der Axt grob zugehauen, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A -. Nadelholz:
1 .:. Lei tung,smaste:
a - imprägniert ..... , ......................... , .. , , .......... . 15
b - andere ....... ·........ ; ....... ; ........... , ........ •· ... ·... . 10
2 - anderes . . . . . . . . . . ........................................... . frei
B - N ußbaumholz . : .............................. .-.................. . frei
C- Okume ........................................................ . frei
D - anderes frei
44 05 Holz, vierkantig behauen, anderweit weder genannt noch i~begriffen:
A - Nadelholz ........................ ·......, .. -....................... ; . frei,
B - Nußbaumholz .............................. · .. · .................. , frei
C-Okume ......................... ......................... •,•-· ·-· ..
-
'frei
D - anderes 0 0 o Oe 1 1 1 t 1 0 O 1 1 e O I t t t t I t O f I O III III t III f O .-. 1 f III t III f O O ,',.
frei
44 06 Holz, in der Längsrichtung gesägt, anderweit weder genannt noch inbegriffen!
A - Nadelholz, mit einer Stärke:
1 - von mehr als 7.7 mm , ......................................... . 5
2 - von mehr als 5 bis 77 mm ................................... .' .. 5
B - Nußbaumholz, mit einer Stärke:
1 - von mehr als 77 mm ................•.......................... frei
2 - von mehr als 5 bis 77 mm ..................................... . frei
C - anderes, mit einer Stärke:
1 - von mehr als 77 mm .................... ; .................... . frei
2 - von mehr als 5 bis 77 mm ............. ; ................... ·.... . frei
A n m e r k u n gen.
l. Zedernholzbrcttchen ...............................•.............................. frei
2. Furniere mit einer Stärke von mehr als 5 mm fallen auch dann unter diese Nummer, wenn
sie gemcssert oder geschält sind.
44 07 1-Iolzpflasterklötze .................................................. ·. 15
44 08 Bahnschwellen aus Holz:
A- imprägniert ..................................................... . 15
B - andere ...............-......................................... . frei
Anmerkung.
B:tlmschwl'.I lcn sind mit der Axt bearbeitetes oder gesägtes, jedoch ungehobeltes Holz, auch
mit Liicrwrn oder Aussparungen zur Befestigung der Bahnschienen versehen, zur Verwendung
als Unterlagen fiir Bahnschienen otler Schienenkreuzungen.
44 un Faß,.,tähe und anderes Faßholz, nicht fertiggestellt:
A - nicht gesägt oder nur auf einer der beiden Hauptflächen gesägt (Faßstäbe):
l - au~ Eichenholz ...... , ........................... ; ............ . frei
'2 - aus anderern 1Io1z ............................................ . 22
H - auf beidc~n Haupt.flächen gesägt:
] - aus Eichenholz ............................................... . frei
'.~ - aus andcrern 1-Iolz ............................................ . 22
4410 Holz für Faßreifen; Rcbpfähle, gespalten; Pfosten und Stangen, gespitzt, nicht
in der Längsrichtung gesägt; Holzgitter für Zäune ............. ; ......... . 12
610 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
4411 Holzspan aller Art für die Herstellung von Korbwaren, Schachteln, Sieben,
Meßgefäßen, Scheffeln oder ähnlichen ·Waren; Holzspäne für die Herstellung
von Essig und zum Klären von Flüssigkeiten ........................... . frei
4412 Holz für Gehstöcke, Schirme, Peitschen, W erkzeuggdffe oder für andere Griff c
sowie für Rührstöcke für die Färberei, nur grob zugehauen oder abgerundet,
jedoch weder gedreht noch gebogen oder sonst bearbeitet:
A - für Werkzeuggriffe ............................................. . frei
B- anderes ........................................................ . frei
4413 Holzdraht, ausgel).ommen Holzstäbchen zur Herstellung von Zündhölzern; Holz-
nägel für Schuhe (Holzstifte), auch Pflockholz ........................... . 25
4414 Holz für Zündhölzer vorgerichtet .................................... . 25
4415 Holzwolle, auch appretiert, auch in Strängen ( sogenannte Holzwollseile) ..... . 30
4416 Holzmehl .............................................. ~ .... • .... • • 35
4417 Holz, geh9belt, genutet, gefedert, gekehlt oder abgeschrägt, anderweit weder
genannt noch inbegriffe~:
A - Nadelholz ..................................................... . 15
B - anderes ....................................................... . 15
Anmerkung.
Zcdernholzbrcttchen ............................................................... . frei
44 18 Riemen, Friese und Platten für Parkettfußböden:
A - nichtzusammengesetzte Riemen und Friese ......................... . 25
B - zusammengesetzte Riemen und Friese sowie Platten, auch furniert oder mit
Einlegearbeit ....... , .......................................... . 25
A nmcrkung.
Nichtzusammcngcsctzte Riemen und Friese sind gehobelte Holzstäbe, auch genutet otlcr
gefedert, mit einer Länge von 50 cm oder weniger.
4419 Furniere, gesägt, gemessert oder geschält, mit einer Stärke von 5 mm oder
weniger, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - mit Papier oder Geweben einseitig verstärkt ......................... . 4
I3 - andere ........................................................ . 4
44 20 Furniertes Holz und Sperrholz, auch in Verbindung mit anderen Stoffen:
A - furniertes Holz ................................................... . 20
B - Sperrholz:
1 - ohne Verbindung mit anderen ~toffen:
a - mit beiden äußeren Lagen:
1 - aus Birkenholz ........... ,... , ......... -................. , 12
2 - aus Buchen-, Erlen- oder Nadclho1z ........................ . 20
b - anderes ................................................... . 20
2 - in Verbindung mit anderen Stoffen ............................... . 20
44 21 Hohlplatten aller Art, ganz am, gewöhnlichem Holz, auch furniert oder mit
Blättern aus unedlem Metall belegt ................................... . 25
44 22 Sogenanntes vergütetes Holz in Form von Platten, Brettern oder Blöcken. . .. 20
Anmerkung, _
Sogenanntes vergütetes Holz ist massives oder verleimtes Holz, dessen Dichte, Härte und
Festigkeit durch chemische oder mechanische Behandlung bedeutend erhöht sind.
44 23 Kunstholz, aus Holzspänen, Säge- oder Holzmehl und aus Natur- oder Kunst-
harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt, in Form von Platten,
Tafeln, Blöcken oder dergkichen ..................................... . 20
t\r. 1-2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 611
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
44 24 Holz.Jeist:en und Holzfriese für Möbel, Rahmen,-Täfelungen, Innendekorationen
sowie fii1· elektrische Leitungen oder ähnliche Zwecke ................... . 12
44 25 Hobrahmen für Bilder, Spiegel oder dergleichen ; ...................... . 12
44 26 Kisten aller Art, Verschläge und ähnliche vollständige Umschließungen aus
Holz, auch ganz oder teilweise zerlegt, auch mit untergeordneten Teilen oder
Ausfütterungen aus unedlen Metallen, Papier oder Geweben:
A - girnz oder teilweise aus furniertem Holz oder Sperrholz ................ . 23
B-all(lPre:
1 - ganz oder teilweise aus gemessertcm oder geschältem Holz ......... . 23
2 - andere:
a - aus Brettern mit Zapfonlöchern urid Zapfen .................... . 25
h - andere:
1 - Kistengarnituren und Kistenbretter ........................ . 18
2 - andere .......................................... • • • • • • • 25
Anm i.' r k II n g.
Als Kisl<'nhrcttcr gelten auf l\faß geschnittene Bretter aus Nadelholz mit einer Länge
von 1,2~) m ode1· weniger und einer Stlirke von mehr als 2,5 bis 12 mm.
44 27 Fässer, Tröge, Bütten, Eimer und andere Böttcherwaren, auch mit Reifen,
Spunden, Ausfütterungcn oder untergeordneten Teilen aus unedlen Metallen;
Faßdauben, andere fertige Faßhölzer und andere fertige Teile:
A - zerlegt, gebiindel t oder lose, sowie alle fertigen Einzelteile aus Holz 30
B - nicht zerlegt:
1 - l<'ässer aller Art .............................................. . 30
2 - Tröge, Bütten, Eimer, Kannen und andere ähnliche Waren .......... . 30
44 28 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, auch zerlegt, auch in Verbindung mit
anderen Stoffen als Holz:
A- Schuppen, Baracken, Holzhäuser und ähnliche zerlegbare Holzkonstruk-.
tionen, völlständig oder mit ihren wesentlichen Teilen ................. . 30
B - Türen und Fenster, gesondert zur Abfertigung gestellt .. -............... . 25
C - Rolläden, gesondert zur Abfertigung gestellt .................... ,• ... . 10
D - andere ....... , .......................................... : ..... . 10
44 29 Haushaltsgeräte aus Holz, auch gedrechselt, auch mit Ausstattungen aus an-
deren Stoffe·n ... ~ ........................................ ·.......... ·.. 20
44 30 Werkzeuge, Werkzeugfassungen und Werkzeugstiele aus Holz, ~uch gedrech-
selt; Bürstenfassungen ................................... -........... . 20
Anmerkung.
Werkzeuge mit Teilen aus unedtem Metall fallen, wenn diese den arbeitenden Teil des Werk-
zeugs bilden, nicht in diese Nummer, sondern in das Kapitel 82.
44 31 Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner aus Holz, .auch gedrechselt, auch
init Ausstattungen aus anderen Stoffen:
A - Formen für die Schuhherstellung ........................... , ...... . 15
B - andere ... ·...................... ·..... : .... ,• ·..... ·.............. ; . 15
44 32 Drechslerwaren aus Holz, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Spulen, Hülsen und ähnliche Waren für die Textilindustrie ..... ; .... ; .. 20
B - Nähgarnrollen ............................................. ~ ..... . 22
C - andere ............ ; .... ~ ..... .- .......... , ..... ·......... "........ . 20
612 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
44 33 Kunsttischlerwaren und Kleintischlerwaren aus Holz (z.B. Schachteln, Käst-
chen, Etuis, Schatullen, Federkästen und Kleiderleisten); Bücher- und Wand-
bretter sowie Zier- und Schmuckgegenstände, aus Holz, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen; Teile der genannten Waren:
A - Hängelampen, Stehlampen, Wandleuchter und andere ähnliche Beleuch-
tungskörper ................................................... . 18
B - andere ............................................. , • •, • • • • • • · · · 18
4434 Andere Waren aus Holz, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Gießereimodelle ................................................ . 15
B - Reisekisten, Koffer al]er Art und ähnliche Waren aus Holz, auch mit einer
Innenausstattung aus Papier oder Geweben .......................... . 15
C - andere .............................. : ............................ . 15
Anmerkung.
Als Reisekisten, Koffer oder ähnliche Waren sind solche Behältnisse zu behandeln, die ins-
besondere einen Deckel mit Scharnieren, Griffe und eine Verschlußvorrichtung haben.
Kapitel 45
Kork und Korkwaren
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Schuhe und Schuhteile (Kap. 64);
b) Kopfbedeckungen und Teile davon (Kap. 65);
l) Spick Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97).
45 01 U nbearbeitetcr Naturkork und Korkabfälle frei
45 02 Halberzeugnisse aus Naturkork:
A - zerstoßen, in Körner- oder Pulverform frei
B - Platten und Blätter ............................................. . frei
C - Würfel und andere Stücke von rechtwinkliger Form für die Herstellung
von Stopfen .................................................... . 5
Anm c r k u n ß·
Als Bliitter aus Naturkork werden auch solche behandelt, die mit Papier oder Gewebe verstärkt
sind.
45 03 ,v arcn aus Naturkork, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Stopfen, auch flachei mit einer Höhe:
1 - von mehr als 50 mm ............................... , .......... . 10
2 - von 50 mm oder weniger:
a - von mehr a1s :32 bis 50 mm ................................. . 10
b - von :32 mm odrir weniger .... ; ............................... . 25
B - anclel'c, einschließlich <for Scheibeneinlagen für Kronenverschlüsse oder zu
ühnlichcn Zwecken ..................................... : ........ . 12
45 04 Prcßkork und Preßkorkwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Platten, Blätter und Tafeln mit einer Stärke:
1 - von mehr als l O mm ............................................ . 25
2 - von J ü mm oder weniger ....................................... . 25
B - Wiil'fol, Ziegel, .Schalen, Zylinder, Rohre und ähnliche Waren .......... . 25
C - Stopfen, Scheibeneinlagen für Kronenverschlüss~~ oder für ähnliche Zwecke 25
1) - andc re ........................................................ . 25
Anmerkung.
Als Blätter auR Pnd,,kor·k W"rd,]n auch solche behandelt, die mit Papier oder Gewebe verstärkt
sind.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 613
Zollsa.tz
Ta.rünr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
Kapitel 46
Flechtwaren und Korbwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. In dieses Kapitel fallen Waren, die durch Verflechten oder andersartiges Verbinden von
Stoffen folgender Art hergestellt sind:
a) Stroh, Weidenruten, Binsen; Schilf, Holzspan, IJ,inden, Bast oder Riemen von Pflanzen;
b) Streifen aus Papier oder aus Kunststoffen;
c) Spinnstoffe des Abschnitts XI, einschließlich des künstlichen Roßhaares und der Streifen
und dergleichen aus syntnetischer oder künstlicher Spinnmasse, jedoch mit Ausnahme von
natürlichem Roßhaar und von Garnen aus Spinnstoffen.
2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) geflochtene Bindfäden, Seile und Taue (Kap. 59);
b) Schuhe un.d Schuhteile (Kap. 64);
c) Kopfbedeckungen und Zubehörteile (Kap. 65); Geflechte für cl.ie Herstellung von Hüten,
auch miteinander verbunden, bleiben in diesem Kapitel;
d) Möbel (Kap. 94);
e) Karnevals- und Scherzartikel (Kap. 97).
46 01 Geflechte und geflechtartige Phantasiebänder für die Herstellung von Hüten
oder für andere Verwendungszwecke, auch miteinander verbunden:
A - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen
nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt:
1 - aus Holzspan ................................................ . 25
2 - andere ...................................................... . frei
B - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-
hältnis mit den im Absatz A genannten Stoffen gemischt ............... . 25
C - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunst-
stoffen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papier-
streifen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder über-
zogenen Spinnstoffen, alle diel'e Waren auch in ·beliebigem Verhältnis mit-
einander oder mit den in den Absätzen A und B genannten Stoffen gemischt 25
4602 Flechtwaren, gewebeartig oder aus parallel gelegten Flechtstoffen hergestellt,
einschließlich Flaschenhülsen aus Stroh:
A - Verpackungsstoffe, Flaschenhülsen aus Stroh, grobe Strohmatten, Schutz-
matten für Treibhäuser und ähnliche Waren .......... ; .............. . 20
B - Chinamatten und ähnliche Matten 20
C- andere:
1 - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder an-
deren nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt 20
2 - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-
hältnis mit den in Ziffer 1 genannten Stoffen gemischt .............. . 25
3 - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunst--
stoffen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papier-
streifen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder
überzogenen Spinnstoffen, alle diese \Varen auch in beliebigem Verhältnis
miteinander oder mit den in Ziffer 1 und 2 genannten Stoffen gemischt .. 25
Anmerkung.
Waren aus parallel gelegten Flechtstoffen sind Flächengebilde, in denen die parallelliegenden
Flechtstoffe durch Bindematerial (z.B. Schnüre oder Draht oder auch Garn) miteinander ver-
bunden sind.
614 Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
4603 Korbwaren und andere Waren aus Flechtstoffen, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen
nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt:
1 - aus Holzspan ................................................ . 20
2 - andere ..................................................... . 20
B - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-
hältnis mit den im Absatz A genannten Stoffen gemischt ............. . ·20
C - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunst-
stoffen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papier-
streifen, aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder über-
zogenen Spinnstoffen, alle diese Waren auch in beliebigem Verhältnis mit-
einander oder mit den in den Absätzen A und B genannten Stoffen gemischt 20
Anmerkung.
In diese Nummer fallen sowohl Waren, die ihre Form bei der Verarbeitung der Flechtstoffe
unmittelbar- erhalten haben (z.B. Körbe), als auch solche, die aus ·waren der Nummern 46 01
. oder 46 02 hergestellt worden sind.
NI'. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. SeptemhPr 19f,1 615
Zollsatz
Tarifnr.• Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Abschnitt X
Zellstoff; Papier·, J>appe und W a1~en daraus
Kapitel 47
Papiermasse; Papierabfälle und Altpapier
47 01 Papiermasse:
A - aus Lumpen oder Fasern von Baumwolle: Flachs oder Hanf frei
B - aus Holz:
l - mechanisch bereitet (Holzschliff), auch gebleicht: oder halbchemisch
bereitet ..................................................... . 10
2 - chemisch bereitet (Holzzellstoff):
a - ungebleicht:
l - Sulfaizellstoff .......................................... . 8
2 - ande.re .................................................. . 10
b - gebleicht ................................................. . 10
C - aus anderen pflanzlichen Stoffen:
l - ungebleicht .................................................. . 10
2 - gebleicht .................................................... . 10
Anm c r k u II g- e n.
1. ln di(•~•~ 1\unrnwr fiillt Papiermasse jeder Art, trocken oder feucht, gleichviel ob sie zur Her-
stdl1111g von Papier, l'appc, künstlichen Spinnstoffen oder für andere Zwecke verwendet
wird ·
2. Pa piermassc in Bogen ist nur dann der Nr. 47 01 zuzuweisen, wenn die Bogen durchlocht oder
zenissen sind, oder wenn sie upter Zollsicherung zur Herstellung von Papier, Pappe oder
künstlichen. Spinnstoffen verwendet werden; _sonst sind sie wie Papier oder Pappe zu be-
handeln.
47 02 Abfälle von der Papier- oder Pappeverarbeitung; Makulatur; Papier und
Pappe, Papier- und Pappwaren, alt oder beschädigt (Altpapier), nur zur Her-
stellung von Papiermasse verwendbar .................................. . frei
Anmerkung.
Ist es zweifelhaft, ob als Altpapier angemeldete Waren nur noch zur Herstellung von Papier-
masse verwendbar sind, so werden sie der Nr. 47 02 nur dann zugewiesen, wenn sie. unter Zoll-
sicherung dazu verwendet oder unter zollamtlicher Überwachung unbrauchbar gemacht wer.den.
Kapitel 48
Papier und Pappe; Papier- und Pappwaren; Waren aus Papiermasse
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von. diesem Kapitel sind:
a) photographische Papiere und Pappen. (Kap. 37);
b) Vulkanfiber und Waren daraus (Kap. 39);
c) Reiseartikel und Täschnerwaren (Kap. 42);
d) Etikette.n .iller Art, auch unbedruckt (Kap. 49);
e) Bremsbelag und Kupplungsbelag auf der Grundlage von Zellstoff (Kap. 68);
f) Papiergarn und nach Art der Spinnstoffwaren hergestellte Erzeugnisse aus Papiergarn
(Abschnitt XI);
g) Schmirgelpapier und dergleichen (Kap. 68);
h) auf Papier oder Pappe aufgezogenes Blattmetall (Abschnitt XV).
2. Für die Unterscheidung zwischen Papier und Pappe ist das Quadratmetergewicht maß-
gebend. Erzeugnisse mit einem Gewicht von mehr als 300 g je Quadratmeter gelten als
P3:ppe, andere als Papier.
616 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(Ka1,itel 48, Allgemeine Anmerkungen)
3. Kraftpapier und Kraftpappe sind Papier und Pappe von naturbrauner Farbe, die aus-
schliem ich aus nichtgebleichtem, im Sulfat- oder N atronverfahren gewonnenen Nadelholz-
zellstoff hergestellt sind.
4. Wasserlinien und Wass.erzeichen bleiben ohne Einfluß auf die Tarifierung von Papier und
Pappe.
:). Das Färben in der Masse bleibt, wenn nichts anderes bestimmt ist,. ohne Einfluß auf die
Thrifierung von Papier und Pappe.
G. Kommen für eine Ware der N rn. 48 03 bis 48 08 · mehre-re Tarifstellen in Betracht, weil
mehrere .rk1· l"iir die Tarifierung wesentlichen Begriffsmerkmale zusammentreffen, so hat die
Tari fstcl lc den Vorrang, die zur Anwendung des höchsten Zollsatzes führt. Sind die Zoll-
siitzc gleich. oder kommt nur Zollfreiheit in Frage, so ist die Ware der zuletzt auf-
geführten Tarifstelle zuzuweisen.
7. ßci den _in Teil II des Kapitels 48 auf geführten Waren bleibt ein Bedrucken auf die Tari-
Jierung ohne Einfluß, wenn die Waren wegen des Bedruckens nicht in das Kapitel 49 fallen.
I. Papier und Pappe, in Bobinen, Rollen oder Bogen
48 01 Maschinenpapier und Maschinenpappe, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen:
A - gewöhnliches Packpapier:
1 - Strohpapier ................................................. . :27
2 - anderes:
a - glatt .................................................... . 20
b - nicht glatt .................................. .- ............ . 20
B - gewöhnliche Pappe:
1 - Strohpappe .................................................. . 27
2 - andere ...................................................... . 18
C - Filzpapier und Filzpappe; ·sogenanntes Wollfilzpapier und sogenannte
Wollfilzpappe ....................................... _........... . 15
D - sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier und sogenannte Duplex- und Tri-
plex-Pappe und ähnliche Erzeugnisse, aus mindestens zwei verschieden-
artigen Lagen Papier oder Pappe gegautscht:
1 - mit einer Lage Strohpapier oder Strohpappe ...................... . 22
2 - andere:
a - mit einer Lage Kraftpapier oder Kraftpappe ................... . 18
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... . 18
E - Kraftpapier und Kraftpappe:
1 - Kraftpapier 18
2 - Kraftpappe 18
F - Zeitungsdmckpapier .......................................... . •)
1'-
G - Filtrierpapier ................................................ . :?(J
·H - Zigarettenpapier ............................................... . 20
I - Zellstoffwatte 20
K - andere:
1 - glatt 18
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 617
Zollsatz·
Tarifnr. Bezeichnung der Waren -0;0 des
Wertes
(48 01 K)
2 - andere, mit einem Quadratmetergewicht:
a - von 15 g oder weniger ......................... ; ........•..... 18
b - von mehr als 15 g, aber weniger als 30 g ........... , .......... . 18
c - von 30 g oder mehr ....................................... . 18
A n m c r k u n gen.
1. Gcwiihnlichcs Packpapier ist:
a) naturfarbigcs oder in der Masse gefärbtes Papier mit mindestens einer rauhen Seite,
ausgenommen weißes Papier,
b) Papier aus Strohstoff, Altpapi.e,r oder groben Pflanzenfasern, naturfarbig oder in &r
Masse ein farbig gefärbt, auch auf beiden Seiten glatt,
c) Papier aus naturbrauner Papiermasse, auch auf beiden Seiten glatt,
alle diese mit ()inem Quadratmetergewicht von mehr als 30 g und einer Berstfläche von nicht
mehr als 25 qm.
2. Gewöhnliche Pappe ist naturfarbige Pappe, nicht gehärtet, nicht geleimt, aus Altpapier
(z.B. graue Pappe), aus Strohstoff, aus groben Pflanzenfasern oder aus mechanisch oder
halbchemisch bereitetem Holzschliff.
3. Zeitungsdruckpapier ist Papier, nicht geleimt, nicht gestrichen, nicht satiniert, nicht ge-
gliinzt, in Rollen mit einer Breite von minde'stens. 35 cm, einem. Quadratmetergewicht von
4~) bis GO g, einem Gehalt an Holzschliff von mindestens 70 0/o und mit Wasserlinien, deren
Abstand voneinander 5 cm oder weniger beträgt. Das Höchstmaß des Abstandes darf um
½ cm überschritten werden.
48 02 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) .......................... . 25
48 03 Papier und Pappe, nur gekreppt, gerippt, durch Pressung oder Prägung
gemustert, oder perforiert (mit Ausnahme des unter Nr. 48 16 fallenden
'foilctten papicrs):
A - K raftpapic\r und Kraftpappe ..................................... . 22
13 - andr:re ......................................................... . 20
48(/:1 \Vellpapier und Wellpappe, auch mit aufgeklebter Decke ............. ·..... . 30
48 \),;) Papier uud J>appe, nur zusammengeklebt, auch verstärkt:
A - mit l\fotalleinlagc oder mit Garnen, Netzen oder Geweben aus Spinnstoffen
vcrs1li.rkt ...................................................... . 20
13 - andPn' ........................................................ . 20
48 Ofi Papier und Pappe, nur liniiert oder kariert ............................. . 20
48 07 Pergamentpapier, Pergamentpappe und Nachahmungen:
A - Perganwn1.papier und Pergamentpappe ............................. . 20
B - Pc~rgamenü~rsatzpapier und Pergamentersatzpappe ............•....... 20
(~ - andere ........................................................ . 20
48 08 ßestrichrn1c oder getränkte Papiere und Pappen, anderweit weder genannt noch
inbcgriffen:
;\ - gummiert:
1 - K rnf l pa pier und Kraftpappe 20
'.! •· a II d (' rc~ ..................................................... . 20
H ;1 ,11· dPr OIH•1·fhich1~ gdiirht. nicht gestrichen (nicht gedeckt) ........... . 20
, - g1•.-.;t ridu·n ( µ·1•dt><'kt}:
1- v1 i' i f.\ 11dt'.J ,')oust ein farbig·:
a - t·1111li"lwkpapit>r ..... , ..................................... . 20
b - andP r1· . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
J -~ (J tJ ( 1t 1 (
J
1
••••••• ~ • ~ ••• ' •• * ' • 'I •••• ' • ' ' ••••••••• ' • ' ••••• 1 •••••••• ' 20
Lad,-,, ( )1-. \Va,·hs-, Glycerin-, Stearin- und Paraffinpapier und -pappe,
,·i 11-.:1·h l id;! ich ( >I pau..,papicr und Dauerschablonenpapjer:
l - W:H'h"-, :--:u•arin- und Parnffmpapier und -pappe: auch mit Garnen,
Nctz1:n oder (;eweben aus Spinnstoffen verstärkt ................. . 25
'.d - andere ....... , .............................................. . 15
618 Rundesgesetzblatt, .T ahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(48 OH) 15
E - Kohlepapier nrnl ähHlichcs Papier
F - Heagenzpapicr und anderes chcmischf's Papier ...
<_; - sogernmntcs Gt>la t inepapier und sogenanntes Sti.i rk<';papier ............. . 20
H - rni1 TPn, Bitunwn oder Asphalt bestrichen oder getränkt, auch mit J\f1•udl-
•~irdag1•11 1Hln mit GammL Netzen oder Geweben aus Spinnstoffen vPr-
·"tii rk1, a11d1 rni t ~and od1~r Glimmer- odr~r Rorkstaub iiberzogPn ....... . 15
I - rni1 (; raphii 1ilwrzogen (,-..;chicforpapier) und ähnliche Papiere und Papp,'n
K - mit. h'.an1,-;chuk, Kunsiharz oder Kunststoff bestrichen oder gctdinkL ein-
schließlich Nitrozclluloscpapier und Nitrozellulosepappe ............. . 2ö
L - mit lVldallstauh oder Glimmcrstaub überzogen, Velourpapier, Yelourpappe,
i:ilmlidw Papiere und Pappen ....... _.............................. . 2:2
M - anclr~re .......................................................... .
:\ n m c r k u n g.
EinLirbig gt\sfrit:!i,:nc (gedeckte) Papiere und Pappen sind solche mit einer einheitlichen FarlH'
:iuf' jeder Seit<:, ohne l\Iustcl' oder Schattierungen. Sie gelten als einfarbig gestrichen (gedeckt)
auch dann, wPnn die Fnrben der beiden Seiten Vl~rsehieden sind.
48 09 Papier und Pappe, hochglänzend oder hochgeglättet (Preßspan und ähnliche
Erzeugnisse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... . 20
48 10 Platten aus Papiermasse für Filter, auch in Verbindung mit Asbestfasern .. . 20
48 11 Bauplatten aus Papiermasse, aus Fasern von Holz oder anderen pflanzlichen
Stoffrn, oder aus Pappe, auch mit natürlichen oder kiinstlichen Harzen oder
anderen ähnlichen Bindemitteln hergestellt ............................ . 15
48 12 Papiertapeten, einschließlich Borten und Friese:
1\. - I~inkrusta .......•............................................. , • 25
B - andere ........................................................ . 25
Anmerkn ng.
Papiertapeten sirrd zur AUsschmi·1ckung von Wänden geeignetes Papier mit einer Länge von
nwhr als 6 m in Bobinen oder Rollen. Als Papiertapeten kommen nur in Betracht:
a.-) Papier mit einem ·oder zwei Randstreifen, auch mit Anlegepunkten,
b) auf der Oberfläche gefärbtes oder gestrichenes Papier und Velourpapier, mit einer Breite
von 60 cm öder weniger, ohne Randstreifen.
48 13 Buntglaspapier .................. , ................................... . 15
4814 Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappunterlage, auch zugeschnitten:
A -. ohne Linoleumschicht .............................................. . 25
B - mit Linoleumschicht ............................................. . 25
II. Papier und Pappe, für einen bestimmte11 -Zweck zugeschnitten; Waren aus
Papier und Pappe
4815 Zigarettenpapier, auch in Verbindm,g mit Kork oder anderen Stoffen:
A - in Streifen mit einer Breite von weniger als 4 cm ..................... . 20
B - in Päckchen oder Hülsen ............. ; ........................... . 20
48l6 Papier und Pappe, für einen bestimmten Zweck zugeschnitten, anderweit .weder
genannt noch inbegri:ffen: .
A - Papierwolle für Verpackungszwecke ............................. , .. 20
B - gefaltete Papierbänder und -streifen, auch bestrichen, zur Herstellung von
Korbwaren oder für andere Zwecke ............................... . 20
C -Toilettenpapier, auch perforiert, in Rollen, Päckchen oder ähnlichen Auf-
machungen ... , ................................................ . 20
NI'. ·1:2 -- Tag d('r' Ausgabe: Bonn, den 3. September 19[>1 619
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
· ,'\ ertes
7
(li-1 lli) 1) .. andere:
l - in St rei l'en mit einer Breite von 15 cm od(•r weniger ................ . 20
'.J - i11 1prndralischcn oder rechteckigen Bläticrn. deren einfaches (nicht ge-
fa I t<·lcs) Blatt auf keiner Seite nwhr als ,44 cm mißt:
a - Kohlepapier, \'(~rvidfältigungspapin. f Tmclnwkpapit'r und df'r-
gl<'i(·hen1 auch in BPhältn iss0n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ . 20
h-and(•rp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 20
J - in andn1•n Fonw•11 20
48 17 Briefumschläge und dergleiclH'n; Briefpapinausstattungen:
A - Briefums('hHig<' und del'glcichcn ................................... . IG
B - ~chachtrln. Taschen 11110 ~ihnliche Fmschließu11gen aw, Papier oder Pappe
mit ZusammcnstellungPn von Kartenbriefen . .Postkarten (nüt Ausnahme
der Bildpostkarkn). Bridkarten. Briefpapier unrl Bridhiilli·n. anch in
T~löcken ............................................. _. ......... . IG
4818 Umschließungen aus Papier oder Pappe, anderweit weder genannt noch in-
begriffen:
A - aus Papier (Säcke, BcuieL Tüten. Faltschachteln und dergleichen):
1 - ganz oder teilweise aus Kraftpapier .............. ·............... . 25
2 - andere ...................................................... . 25
13 - au~ Pappe ..................................................... . 20
4819 Pappwaren zum Gebrauch in Büros, Läden oder derglekhcn ............. . 20
4820 Alben für Muster oder für Sammlung<•n, · Einsteckrahmen und Buehhiillen,
Schrcibuntrirlagen, Ordner, Einbände für Lose-Blatt-System<'. andere Einbände
sowie ähnliche ,varen des Bürobedarfs und des Papierhand<'ls~ aus Papier oder
Pappe, auch in Verbindung mit an'cleren Stoffen:
A - in Leder oder in Kunstleder gebunden ............................. . 20
B - andere ........................................................ . 20
Anmc rk ung.
Alben fiir Muster oder für Sammlungen sind nur dann der Nr. 48 20 zuzuweisen, wenn sie
nach Aufschrift oder Einrichtung unzweifelhaft nur diesen Verwendungszweck haben. Wenn
sie nach ihrer Beschaffenheit außerdem als Waren verwendet werden können, wie sie in
Nr. 48 21 auf geführt sind, so fallen sie unter diese Tarifnummer.
48 21 Register, Hefte, Merkbücher, Notizblöcke aller Art, Vormerkkalender, Schul-
bedarfsartikel und dergleichen, aus Papier oder. Pappe, auch in Verbindung
mit anderen Stoffen:
A - in Leder oder in Kunstleder gebunden ................... -........... . 20
B - andere ........................................................ . 20
48 22 Spulen und Hülsen aller Art für die Texti~industrie, aus Papier oder Pappe.
auch gelocht oder gehärtet; Rohre und dergleichen zum Aufwickeln von Spinn-
stoffwaren oder Papier .............. -.. '. ............................. . 20
48 23 Waren aus Papiermasse, Papier oder Pappe, geformt oder gepreßt, anderweit
weder genannt noch inbegriffen (Teller, Platten, Töpfe, Declrnl, Becher und der-
gleichen) ............. ·............................................. . 20
48 24 Waren aus gummiertem. Papier, anderweit weder genannt noch inbegriffen
(Kleberollen, Klebeecken, Klebefalze und dergleichen) ..... : ............. . 20
48 25 Waren aus mit Teer, Bitumen oder Asphalt bestrichenem oder getränktem
Papier oder mit Teer, Bitumen oder Asphalt bestrichener oder getränkter
Pappe, anderweit weder genannt -noch inbegriffen ....................... . 15
,4
620 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
48 26 Waren aus Zellstoffwatte (z.B. Tischtücher, Servietten und Taschentücher) 15
48 27 Waren aus Papier oder Pappe, anderweit weder genannt noch int ~riffen:
A - gelochtes Papier und gelochte Pappe für J acquardmaschinen oder der-
gleichen .............. .' ................................ • , • • • • • · · 10
B - Borten für Wandbretter, mit Ausnahme der Papierspitzen und Papier-
stickereien ...................................................... . 15
C - Papierspitzen und Papierstickereien ............................... . 15
D - Tischtücher, Servietten und Taschentücher .........................· .. 15
E - Dauerschablonen, auch in Verbindung mit Kohlepapier oder ähnlichem
. Papier ................................................... • • • • • • 15
F - Waren aus Filtrierpapier ........................................ . 15
G - Schnittmuster und Modelle, auch zusammengesetzt ................... . 15
II - andere ........................................................ . 15
Kapitel 49
Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Register, Hefte, Ml'rkbücher, Notizblöcke a'ller Art, Vormerkkalender, Schulbedarfs-
artikel und dergleichen (Kap. 48);
b) Spielkarten (Kap. 97);
c) ~ichtentwcrtete Briefmarken, die im Inland ungültig sind, sowie entwertete Briefmarken,
Steuerzeichen und sonstige Wertzeichen (Kap. 99);
d) die in diesem Kapitel aufgeführten Waren, die mehr als 100 Jahre alt sind; tl:ese
werden als »Sammlungsstücke« (Kap. 99) behandelt. Das gleiche gilt, ohne Rücksicht
auf ihr Alter, für Originaldrucke und -stiche.
2. Bücher und Zeitschriften, die von einer darin genannten Firma oder für Rechnung einer
Firma zu Werbezwecken herausgegeben werden, und solche, die überwiegend allgemeinen
Wer bezwecken dienen, gelten als Werbematerial.
3. Werbedrucke und Gebrauchsanweisungen für Vlaren aller Art werden, wenn sie zur
üblichen Aufmachung dieser Waren gehören, wie diese verzollt.
49 01 Gedruckte Bücher, auch mit Bildern:
A - ungeburtden oder broschiert ....................................... . frei
B - gebunden:
1 - in Leder oder Kunstleder ...................................... . frei
2 - andere ............................................... , ...... . frei
Anmerkung.
Buchhüllen, Schutzhüllen und dergleichen aus Papier ode!' Pappe werden wie die Bücher
behandelt, mit denen sie eingehen.
4902 Zeitungen und Zeitschriften, auch mit Bildern:
A - Modezeitschriften ............................................... . frei
B - andere ...... ·............................ , ..................... . frei
Anmerkung.
Eingebundene oder kartonierte Zeitschriften werden wie Bücher behandelt.
49 03 Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich der gedruckten Wand-
und Landkarten:
A - nicht aufgezogen ................................................ . frei
13 - aufgezogen .................................................... . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 621
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/ 0. des
Wertes
49 04 Noten, handgeschrieben, gestochen oder gedruckt, auch mit Bildern:
A - nicht gebunden .......................· ............................ • frei
B - gebunden ........................................· ............... . frei
49 05 Bildpostkarten jedes Herstellungsverfahrens, auch in Heften oder Bogen, auch
ausgestattet ............... , ................ ; ................. , , ... • 15
Anmerkung.
Bildpostkarten sind Karten mit Bildern und mit einem geeigneten Aufdruck für die Ver-
wendung. ,
49 06 Etiketten aller Art, bedruckt oder unbedruclit, auch gummiert:
A - ohne Bilder .................................................... . 20
B - andere 20
49 07 Banknoten, Stempelpapier, Aktien, Schuldverschreibungen und andere Wert-
papiere:
A - unterzeichnet und numeriert ...................................... . 20
B - andere ........................ , ............................... . 20
4908 Briefmarken, Steuerzeichen und sonstige Wertzeichen, die im Inland gültig
sind, nicht entwe.rtet ........................ ,. ...................• ..... . 20
4909 Gewe:rbliche Pläne und Zeichnungen (z.B. Baupläne und technische Zeich-
nungen), mit de,r Hand hergestellt oder photographisch vervielfältigt; Hand-
schriften, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................... . frei
Anmerkung.
Mit dc:r Schreibmaschine hergestellte Schriftstücke (Originale und Durchschläge) werden wie
Handschriften behandelt. Abzüge, die in einem Vervielfältigungsverfahren hergestellt worden
sind, werden wie gedruckte Erzeugp.isse behandelt.
4910 Kalender und Abreißkalender aller Art, einschließlich Blöcke und Rücken von
Abreißkalendern, anderweit weder genannt noch inbegriffen ............. ; .. 20
4911 Bilder, Bilddrucke und Photographien, auch in Form von Büchern oder Alben:
A - Alben und Bilderbücher für Kinder, auch aus Geweben ............... . 10
B - .Abziehbilder, auch in Mappen:
1 - für gewerbliche Zwecke ....................................... . 10
2 - andere ............................................. -·......... . 10
C - vollständige, nicht gebundene Sammlungen von Bilddrucken mit nume-
rierten Seiten:
1 - mit erklärendem Text ......................................... . 10
2 - andere ..................................................... . 10
l) - andere, auch in Mappen .......................................... . 10
A n m e r l< u n gen.
1. Alben und Bilderbücher sind:
a) soldw, dC"l'rn Bilder- nicht vom Text abhiingig und ohne ihn verständlich sind,
h) soldw, br~i dr•Jtr•n rnindi)sb~ns die H:ilfte der Seiten keinen Text aufweist,
c) Z('i,·li,m- und l\la lhiiclter aller .Art.
·) Bc·i geralunten Hildeni und Photographien werden die Rahmen für sich verzollt.
4!} 12 Anden~ Drucke jedes Verfahrens, auch mit Bildern, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - GI iickwunsch-, ·weihnachi:s- und Geburtstagskarten, Familienanzeigen,
Visitenkarten und dergleichen .................................... . 15
lJ - vv·erben1aterial ................................................. . 15
C - bedruckte Karten für Statistikmaschinen ............................ . 15
D - andere . . . . . . . . . . . . ............................. ; ............... . 15
622 Bundesgesetzblatt, .Jahrgang H);) 1, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt XI
Spinnstoffe und Waren daraus
AJlgcmcine Anmcrlrnngcn.
J. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:
a) Hol.Hiaar, auch gekrollt, Borsten und Tierhaare fiir die Herstellung von Biirsten- und
J>inselwarcn (Kap. 5);
b) J\ff'nschcnhaare und Waren daraus (Kap. 5 und 67). ,fodoch sind Filtertiicher und dichte
Gewebe aus Menschenhaaren fii1· die V crwendung in Olprcssen und für ähnliche Zwecke
im Kapitel r_ig erf.a13t;
c) Espartogras (Alfa, Spartogras), Binsen, weder gebrochen noch geschwungen oder
gehechelt und Ginster in Stengeln (Kap. 14);
d) Asbestfasern (Kap. 25} und Waren daraus (Kap. 68);
e) Watte, zum Heilgebrauch oder nur keimfrei gemacht (Kap. 30);
f) kiinstliches Roßhaar und Katgutnachahmungen aus synthetischer oder künstlicher
Spinnmasse, beide mit einem Durchmesser Yon mehr als 1 mm, sowie Streifen und der-
gleichen (z.B. künstliches Stroh) mit einer Breite von mehr als 5 mm, aus synthetischer
oder künstlicher' Spinnmasse (Kap. 39) ;
g) mit Kautschuk behandelte Qarne, Ge\vebe und Filze des Kapitels 40;
h) behaarte Felle (Kap._41);
i) in den Nrn. 42 02 und 42 03 aufgeführte, Erzeugnisse aus Spinnstoff cn (z.B. Reise-
artikel, Necessaires und Handtaschen) (Kap. 42);
k) Fiecht- und Korbwaren (Kap. 46);
l) Zellstoffwatte (Kap. 48);
m) Alben uncl Bilderbiicher für Kinder, aus Geweben (Kap. 49);
n) Schuhe und Gamaschen aller Art aus Spinnstoffen, sowie .Teile davon (Kap. 64). Jedoch
bleiben Schuhe aus Geweben oder Gewirken ohne angebrachte Sohlen in diesem Ab-
schnitt;
o) Kopfbedeckungen und Teile davon (Kap. 65);
p) Haarnetze aus Spinnstoffen oder aus Menschenhaaren (Kap. 65 und 67);
q) Tierhaare, fiir Haararbeiten zugerichtet (Kap. 67);
r) Schlei(mittel auf Geweben und Bliitter aus Glimmerschuppen auf Geweben; Bremsbelag
und Kupplungsbelag auf der Grundlage Yon Spinnstoffen (Kap. 68); '
s) Glasfasern und vVaren daraus (Kap. 70);
t) Fallschirme und Zubehör (Kap. 88);
u) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte, Teile und Zubehör, insbesondere Sportnetze (Kap. 97).
2. Bcgriff sbestimmungen für Spinnstoffe.
a) Als Seide gilt. iri allen Bestimmungen, des Zolltarifs, ausgenommen das Kapitel 50, die
eigentliche Seide (Kokonfäden, Gregefäden und Garne .daraus), die Schappeseide und
die Bouretteseide (rein, miteinander gemischt und Garne daraus).
b) Seide im Sinne des Kapitels 50 sind Kokonfäden, Gregefäden- und Garne daraus.
c) Synthetische Spinnstoffe sind Fäden, die aus chemisch erzeugten Kunststoffen (z.B.
Polyamiden, Vinvlderivaten oder dergleichen) bestehen und unter Verwendung von Spinn-
düsen gesponnen worden ·sind, sowie Fasern dieser: Art.
<l) Künstliche Spinnstoffe sind Fäden, die aus chemisch gewonnenen Lösungen von Natur-
stoffen (z.B. Zellstoff, Protein oder Algen) unter Verwendung von Spinndi.isen ge-
sponnen worden sind, sowie Fasern dieser Art.
3. Begriffsbestimmungen für Garne.
Es werden behandelt•
a) als rohe Garne:
Garne, welche die Naturfarbe der Spinnstoffe aufweisen urid keine Behandlung durch
Bleichen, Färben oder Bedrucken erfahren haben;
bloß angefärbte Garne,. das sind flüchtig gefäi:bte Garne, deren Farbe durch ein-
faches Waschen mit Seife verschwindet; .
Garne, die ganz oder teilweise aus Abfallfasern von unbestimmter Färbung bestehen
(sogenanntfl Grisaillegarne);
b) als gebleichte Garne:
Garne, die (in der Flocke oder im Garn) gebleicht sind;
Garne, die (in der Flocke oder im Garn) abgekocht (gebeucht) sind;
weiß gefärbte Garne;
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 623
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
(Abschnitt XI, Al1gemeine Anmerkungen)
c) als gefärbte Garne:
Garne, die (in der Flocke oder im Garn) gefärbt sind,, mit Ausnahme der bloß ange-
färbten Garne und der weiß gefärbten Garne;
krf'.miert.f'. jaspierte oder melierte Garne;
Garne,. die mit einem überwg aus Lack oder Metallpulver versehen sind. Die auf
galvanisrliem Weg metallisierten Garne fallen unter die Metallgarne der Nr. 57 01;
d) als hedrqckte Garne:
die durch Bedrucken erzeugten farbigen Garne;
die sogt>nannten Flammgarne und Ringelgarne.
4 A. Als Garn<~ in Aufmachungen für den Einzelverkauf gelten:
a) Garne auf Karten, Spulen, Rollen oder ähnlichen Unterlagen oder ,in Kugeln oder
Knäueln, sofern ihre Menge je Stück nicht mehr beträgt als 200 g (einschließlich
Unterlage) bei Leinengarnen, 125 g (einschließlich Unterlage) bei Wollgarnen und
Baumwollgarnen, 500 m bei anderen Garnen;
b) Garne in Strähnen bis höchstens 125 g;
c) Garne in Strähnen von beliebigem Gewicht, wenn diese durch einen Fitzfaden in
gleiche Gebinde von je höchstens 125 g abgeteilt sind.
B. In keinem Falle gelten jedoch als Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
a) einfache Garne, gleichviel in welcher Aufmachung,
b) Garne aller Art in Cops oder in konischen Spulen.
5. A. Als Bindfäden, Seile und Taue sind zu behandeln:
a) einfache (ungezwirnte) Garne aus Hanf, Ginster, Manilahanf, Jute, juteähnlichen
Fasern, Sisal oder anderen Agavefasern mit einem Durchmesser von mehr als
1,5mm;
b) Kokosgarne, drei- oder mehrfach, ohne Rücksicht auf den Durchmesser;
c) andere Garne:
1. geglättete Garne jeden Dl,\rchmessers, ungezwirnt · oder gezwirnt, ausgenommen
Baumwoll-, Leinen-, Hanf- und Ginstergarne auf Spulen, Rollen, Karten oder
ähnlichen Unterlagen;
2. nichtgeglättete Garne mit einem Durchmesser von mehr als 2 mm, ungezwirnt
oder gezwirnt.
B. Von der Behandlung als Bindfäden, Seile oder Taue sind ausgeschlossen:
a) Garne jeden Durchmessers, die Wolle, Tierhaare oder Roßhaar in beliebiger Menge
enthalten; sie werden stets als Garne behandelt;
b) Messinahaar, Katgutnachahmungen aus Seide oder Kunstseide und künstliches Rol3-
haar; sie werden nach ihrer sonstigen Beschaffenheit behandelt (Kap. 39, 50 und 52).
6. Begriffsbestimmungen für Gewebe.
Es werden behandelt
a) als rohe Gewebe:
Gewebe, die aus rohen oder als roh zu behandelnoon Garnen bestehen und keiae Be-
handlung durch Bleichen oder· Färben erfahren haben; dies gilt auch dann, wenn d:e
Gewebe mit farblosen Zurichtestoffen getränkt sind;
b) als gebleichte Gewebe:
Gewebe, die im Stück gebleicht sind oder die aus gebleichten oder als gebleicht zu
behandelnden Garnen bestehen;
Gewebe, die aus rohen und aus gebleichten oder als gebleicht zu behandelnden Garnen
bestehen;
Gewebe, die abgekocht (gebeucht) sind;
weiß gefärbte Gewebe;
c) als gefärbte Gew~be:
Gewebe, die im Stück gefärbt sind oder die aus einfarbigen (unschattierten) Garnen
bestehen, mit Ausnahme der weiß gefärbten Gewebe;
kremierte Gewebe;
d) als Buntgewebe:
Gewebe aus Garnen von verschiedener 11'arbe;
Gewebe aus Garnen von verschiedenem Farbton;
Gewebe, die aus rohen oder gebleichten und aus fa.rhigen Garnen bestehen;
Gewebe aus jaspierten oder melierten Garnen.
In jedem Fall bleiben diejenigen Garne, aus denen die Webekanten und die Stück-
enden bestehen, außer Betracht;
25
624 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren •f• des
Wertes
(Abschnitt XI, Allgemein• Anmerkungen)
e) als bedruckte Gewebe:
Gewebe, die nach dem Wehen mit einer oder mit mehreren Farben o. ~r in mehreren
Farbtönen bedruckt worden sind;
Gewebe, deren Kette nach dem Schären bedruckt worden ist;
Gewebe aus bedruckten Garnen,. Flammgarnen oder Ringelgarnen;
Gewebe, die aus rohen, gebleichten oder gefärbten Garnen urid aus bedruckten
Garnen, Flammgarnen oder Ringelgarnen bestehen.
Als bedruckte Gewebe werden ferner behandelt:
Gewebe mit Mustern, die mit Pinsel, Bürste oder Spritzapparat aufgetragen oder
durch chemische Verfahren oder in anderer Weise hervorgerufen sind;
Gewebe, die mit gemahlenen .Spinnstoffen bedruckt worden sind.
Einfarbig bemalte Gewebe werden dagegen wie bestrichene Gewebe (Kap. 59)
behandelt. ·
f) als ungemusterte Gewebe, mit Ausnahme von Tüll und Netzstoffen:
Gewebe, die auf der Schauseite nur eine Grundbindung aufweisen, d. h. Gewebe mit
Leinwand- oder Taf.tbindung, Gewebe mit Köper- oder Sergebindung und Gewebe mit
Atlas- oder Satinbindung.
g) als IN-oschierte Gewebe:
gemusterte Gewebe, deren Muster oder Verzierungen durch einen oder mehrere vom
Grundgewebe unabhängige Fäden (Broschierfäden) gebildet werden, die man entfernen
kann, ohne da.s Gewebe zu zerstören;
ferner lancierte Gewebe, das sind Gewebe, deren Muster oder Verzierungen durch
Verwendung besonderer, vom Grundgewebe unabhängiger Kettfäden (Lancierkette)
oder Schußfäden (Lancierschüsse) gebildet werden.
7. Moirieren, Gaufrieren und die nach dem Wehen ausgeführten mechanischen Ausrüstungs-
arbeiten sind auf die Tarifierung von Geweben ohne Einfluß.
8. Umsponnene Garne (Gimpen), geßochtene Garne, gewirkte (gehäkelte) Garne und
Chenillegarne werden als Posamentierwaren behandelt.
9. Mischwaren.
A. Allgemeine Bestimmungen.
Spinnstoffwaren, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen (Mischwaren), sind,
wenn nichts anderes bestimmt ist, wie folgt zu behandeln:
a) Mischwaren, die Seide, ~chappeseide oder Bouretteseide (Kap. 50) mit einem Gewichts-
anteil von insgesamt mehr als 10 0/o enthalten, werden wie gleichartige Waren aus
diesen Spinnstoffen behandelt.
Enthält eine solche Mischware zwei oder drei dieser Spinnstoffe, so wird sie der
Tar~fstelle zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Spinnstoff des
Kapitels 50 entspricht.
b) Miscb.gewebe, die nicht unter a) fallen und deren Kette ganz aus Kunstseide besteht,
werden .wie Gewebe aus Kunstseide behandelt (Kap. 52).
c) Andere als die unter a) und b) genannten Mischwaren werden wie gleichartige
Waren aus dem gewichtsmäßig vorherrschenden Spinnstoff behandelt.
d) Ist in den Fällen a) Absaiz 2 und c) von den mehreren Spinnstoffen nicht nur einer
gewichtsmäßig vorherrschend oder stehen alle gewichtsmäßig einander gleich, so
ist die Tarifstelle des Spinnstoffes 1naßgebend, die zur höchsten Zollbelastung führt.
Sind die in Betracht kommenden Zollsätze gleich oder ist nur Zollfreiheit \·nrgesehen.
so wird die Mischware der im Tarif zuerst aufgefiihrt,'n Tarif,t,'lle znge1\·iesen
e) Metallgarne werden mit ihrem Gesamtgewicht wiP Garne aus ,,i,iem ,•inhPitli,•J..•11
(besonderen) Spinnstoff in Betracht gezogen. Dies gilt auch für >IPtallfäclen. die .n
SpinnstoffwarPn enthalten sind.
B. Besondere Bestirnmung·,,n.
Es bleiben bei Am\·endung der \·o,·st,•hpn,J,,n Bestim11111ng aul~•'I' B,,tr,,c-h1:
a) hPi Samt. auch nicht auf",·schn;ttPnem S·,mt. und hei Plüsch .fas (_,: u11d,r,·\\ -1,.
Dies gilt auch für Samt- und Pliischb~nder so1vi,• für Teppiche all,·r :\rt. d:,'
nach Art der Samt- und Plüschge1\'ebe oder die auf K:11wrns hc>1•gPskllt si11,l:
b) bei der Chenille und bei den "'aren aus Ch,·nille die F:iden. auf "·dche die Cii,·11.lie
gesponnen oder gewebt ist;
c) bei Posamentierwaren die Einlagen und Unterlagen;
d) bei den Stickei'eien. ausgenommen Xtz- und Luftstickereien und Stick,:reien ohn,~
• sichtbaren Grund, die stoffliche Beschaffenheit des Stickfadens;
e) bei allen \Varen: Erzeugnisse aus Kautschuk oder anderen Stoffe>n ;ls Spinn-
stoffen, die bei der Herstellung der \Varen eingearbeitet (z.B. eingewebt, ein-
geflochten oder eingewirkt) worden sind, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 625
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
( Absohnitt XI, Allgemeine Anmerkungen)
10. Fertiggestellte Waren.
A. Als fertiggestellt im Sinne der Kapitel 61 und 62 gelten:
a) zugeschnittene Waren von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form;
b) abgepaßt gewebte Waren, die ohne Zuschneiden, Nähen oder eine andere zusätzliche
Bearbeitung gebrauchsfertig sind (z B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher und
Halstücher);
c) Waren, deren Ränder auf irgendeine Weise g..esäumt oder gerollt o<ler mit
geknüpften Fransen (aus den Fäden des Gewebes selbst oder aus nachträglich
angebrachten Fäden) versehen sind;
d) zugeschnittene Waren jeder Form mit 'Auszieharbeit;
e) durch Nähen, Kleben oder in ähnlicher Weise hergestellte Waren.
B. Fertiggestellte Waren, die mit Stickstichen nur gesäumt sind, jedoch s.onst keine andere
Stickarbeit auf weisen, werden nicht als bestickte Waren behandelt.
11. Kleider und andere fertiggestellte Waren.
A. Bei der Tarifierung bleiben außer Betracht:
Kragen, Halskrausen, Stulpen, Ärmelaufschläge, Besätze, Manschetten, Abzeichen,
Bänder und ähnliche Ausstattungen, ferner, wenn nicht etwas anderes bestimmt ist,
Ausfütterungen, Auspolsterungen und sonstige zur inner,en Ausstattung von Kleidungs-
stiicken gehörige Teile.
B. Kleider und ,mrle!'e "\Varen, die aus zwei oder mehr als zwei verschiedenen Spinnsfoffwaren
hergestellt sind, \Yerden, \Venn nichts anderes bestimmt ist, wie gleichartige Waren :i,us
der Spinnstofhvare behandelt, die den Charakter der zusammengesetzten Ware bestimmt.
lm Zweifelsfo 11 ist die Spinnstoffware maßgebend, die zur höcp.sten Zollbelastung führt.
Dabei sind etwaige Mischwaren entsprechend ihrer Tarifierung nach den Bestim-
rnung('n in d1'r ,or-stehenden Anmerkung 9 zu berücksichtigen. . ·
Sind die in Betracht kommenden Zollsätze gleich oder ist nur Zollfreiheit vorgesehen,
',() wird die ·ZU<-,i mrnenge'-etzte \Vare der im Tarif zuerst aufgeführten Tarifstelle
z11g,,wiesen.
Kapitel 50
Seide, Schappeseide und Bourettese.ide
I. Kokons, Spinnstoffe und Abfälle
50 01 Seidenra upenkokons:
:\ - zum Abha~peln geeignet ......................................... . frei
11 - andere ......................................... , ............ : .. . frei
50 ü2 ,",chappeseide~ Bouretteseide, Kämmlinge und andere Seidenabfälle:
A - weder gerissen noch gekrempelt noch gekämmt:
l - roh ........................................................ . frei
2 - a hgekocht oder anders bearbeitet ........................ : ....... . frei
B - gerissen (Reißspinnstoff) ......................................... . frei
1· - gekrempelt oder gekämmt, mit Ausnahme der vVatte:
1 - in Vließen oder in Locken ..................................... . frei
2 - als Barid oder Yorgespinst ....................................... frei
II. Garne
50 03 Seidengarne, ung-ezwirnt oder gezwirnt, nicht in Aufmachungen für den Einzel-
n.-rkauf: ·
.:\ - roh:
1.- ungedn·ht:
a - in .Strähnen ......................................... . frei
b - anders auf gemacht ........................................ . frei
2 - gedreht oder gezwirnt ......................................... . frei
B - abgekocht oder gebleicht ......................................... . frei
C - gefärbt oder bedruckt .........................................; ... . frei
626 Bundesgesetzhlatt, ,Jahrgang 1~ö 1, TPil I
Zolh;atz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/0 d0s
\Vertes
50 04 Schappescidcngarnc, ungczwirnt oder gezwirnt, nid1t in Aufmadrnngt>n für den
Einzel verkauf:
A- roh ........................... , frei
n - abgekocht oder gPhlcidrt ....... . frei
C - gefärbt ()(for lwdruckt ........... , ....... , . . . . . . frei
50 05 Bourettcseidcngarne, ungczwirnt oder gezwirnt:
A- roh .......................................... . frei
B - abgekocht oder gebleicht . . . . . . . . . . . . . .......... . frei
C - gefärbt oder bedruckt ......................... . frei
50 06 Seidengarne und Schappeseidengarne, in Aufmachungen für den 'Einzelverkauf:
A - Seidengarne ................................................... . 12
B - Schappeseidengame ............................................. . 8
50 07 Messinahaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... . frei
50 08 Katgutnachahmungen aus Seide ...................................... . 15
III. Gewebe
50 09 Kreppgewebe aus Seide:
A - roh, ungemust.ert ................................................ . 25
B - andere ........................................................ . 25
5010 Gewebe aus Seide oder Schappeseide, rein oder miteinander gemischt, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - taftbindige, sogenannte ostasiatische Gewebe ganz aus Seide, wie Shantung-,
Honan-, Assan- und ähnliche Gewebe aus Tussahseide oder wie Habutai-
und Corahgewebe, roh oder nur abgekocht .......................... . 30
B- andere:
1 - ungemustert:
a - roh ...................................................... . 25
b - abgekocht oder gebleicht ..................................... . 25
c - gefärbt oder bunt gewebt ................................... . 25
d - bedruckt ................................................. . 25
2 - gemustert:
a - roh ........................ ; ............................. . 25
b - abgekocht oder gebleicht .... ', ............ ·.................. . -25
c - gefärbt oder bunt gewebt ................................... . 25
d - bedruckt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
5011 Gewebe aus Bouretteseide, anderweit weder genannt noch inbegriffen· ....... . 25
5012 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe ..................... . 30
Kapitel 51
Wolle, Tierhaare und Roßhaar
I. Spinnstoffe und Abfälle
5101 Schafwolle:
A - Schweißwolle oder auf dem Rücken -gewaschene Wolle ............... . frei
B - nach der Schur gewaschene Wolle, auch gebleicht oder gefärbt:
1 - nicht karbonisiert .................................... ~ ....• -..... . 1
2 - karbonisiert 1
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 627
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
5102 Tierhaare, auch gewaschen, gebleicht, gefärbt oder gekrollt, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - feine Tierhaare ................................................. . frei
B - grobe Tierhaare und Abfälle davon:
1 - nicht gel{roll t ............................................... . frei
2 - gekrollt ................................................ • . • • • frei
Anmerkung.
Feine Tierhaare sind die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vicunna, Jak, Kamel (Flaum-
haare), Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (mit Ausnahme der gewöhnlichen
Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten.
5103 Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren, mit Ausnahme der Reißwolle:
A - Kämmlinge:
1 - nicht karbonisiert ............................................ . frei
2 - l{arbonisiert .................................................. . frei
B - Spinnereiabfälle ................................................ . frei
C - andere:
1 - nicht karbonisiert ............................................ . frei
2 - karbonisiert ................................................. . frei
5104 Reißwolle und gerissene Tierhaare (Reißspinnstoff) ...................... . frei
5105 Wolle und Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt, mit Ausnahme der Watte:
A- gekrempelt:
1 - als Band oder Vorgespinst:
a - weder gebleicht noch gefärbt ................................ . 2
b - gebleicht oder gefärbt ...................................... . 2
2 - andere ..................................................... . 2
B-gekämmt:
1 - weder gebleicht noch gefärbt ................................... . 2
2 - gebleicht oder gefärbt ......................................... . 2
II. Garne
5106 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - einfach (ungezwirnt):
1 - roh ............................................. ,. .......... . 9
2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................ . 9
B - gezwirnt:
1 - roh ........................................................ . 9
2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................. . 9
5107 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - einfach (ungezwirnt):
1 - roh .................................... , ................... . 9
2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................ . 9
B - gezwirnt:
1 - roh ........................................................ . 9
2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .......... ·....................... . 9
5108 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A- roh ........................................................... . 9
B - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................................... . g
628 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Tt;il I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
"\Vertes
5109 Garne aus gl'oben Tiel'haal'en oder aus Roßhaar, nicht in Aufmachungen für den
Einzelverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... • • 9
5110 Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tiel'haaren oder aus Roßhaar, in Auf-
machungen für den Einzelverkauf:
A - Garne aus Wolle ............................................... . 10
B - andere 10
III. Gewebe
5111 Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, rein oder miteinander gemischt,
anderweit weder genannt noch inbegriffen .............................. . 20
51 12 Gewebe aus groben Tierliaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen ... . 20
5113 Gewebe aus Roßhaar, anderweit weder genannt noch inbegriffen ........... . 20
5114 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Wolle oder Tierhaaren 30
Kapitel 52
Kunstseide (synthetische und künstliche Spinnfäden)
Allgemeine Anmerkungen.
1. Synthetische und künstliche Spinnstoffe, auch in Bündeln, werden, wenn die Länge der Faser
2 m oder weniger beträgt, als Zellwolle (Spinnfasern), andernfalls als Kunstseide (Spinn-
fäden) behandelt.
Als Bündel gelten Gebinde aus gleichlangen Fasern, die die Länge des Bündels haben.
~- Abfälle von Kunstseide sind in Nr. 53 02 und 53 03 aufgeführt.
I. Garne
52 01 Kunstseidengarne, ungedreht oder gedreht, ungezwirnt ode,r g.ezwirnt, nicht in
Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - aus synthetischer SpinRmasse:
1 - ungezwirnt oder einmal gezwirnt:
a - roh oder gebleicht ......................................... . 20
b - gefärbt oder bedruckt ...................................... . 20
2 - mehrmals gezwirnt:
a - roh oder gebleicht ......................................... . 20
b - gefärbt oder bedruckt ..................................... . 20
B - aus künstlicher Spinnmasse:
1 - ungezwirnt oder einmal gezwirnt:
a - roh oder gebleicht ......................................... . 20
b - gefärbt oder bedruckt ..................................... . 20
2 - mehrmals gezwirnt:
a - roh oder gebleicht ......................................... . 20
b - gefärbt oder bedruckt ..................................... . 20
52 02 Künstliches Roßhaar, Streifen und dergleichen (künstliches Stroh) sowie Kat-
gutnachahmungen, auch in Längen geschnitten:
A - aus synthetischer Spinnmasse 18
B - aus künstlicher Spinnm.asse:
1 - Streifen ...................... , . , , .. , ................ , ...... . 18
2 - andere , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. , . . . . . . . . . ..... . 18
Anmerkung.
Künstliches Roßhaar und Katgutnachahmungen, beide mit einem Durchmesser von mehr als
1 mm, sowie Streifen und dergleichen mit einer Breite von mehr als 5 mm fallen unter das
Kapitel 39.
Nr. ·12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 629
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo1 des
\ \ ertes
52 03 Kunstseidengarne in Aufmachungen für den Einzeherkauf:
A - aus synthrti.,cher Spinnmasse .................................... . 20
B - aus künstlicher Spinnma~.sc .. _................ , .................. . 20
II. Gewebe
52 04 Gewebe aus Kunstseide~ anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... . 22
B - aus künstlichen Spinnstoffen:
1 - Kreppgewebe:
a - ungemu."tert .............................................. . 25
b - gemustert ................................................ .
2 - andere:
a - ungemustert .............................................. .
b - gemustert ................................................ .
52 05 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Kunstseide:
A - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... . 30
B - aus künstlichen Spinnstoffen ...................................... . 30
Kapitel 53
Zellwolle (synthetische und kiinstliche Spinnfasern)
I. Spinnstoffe
53 ül Zellwolle, lose oder in Bündeln:
A - aus synthetischer Spinnmasse ..................................... . 15
B - aus künstlicher Spinnmasse ....................................... . 15
53 02 Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, lose, einschließlich der Garnabfälle und
des Reißspinnstoffes:
A - aus synthetischer Spinnmasse ..................................... . 15
.B - aus künstlicher Spinnmasse ....................................... . 15
53 03 Zellwolle und Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, gekrempelt, gekämmt
oder gestreckt, mit Ausnahme der Watte:
A - aus synthetischer Spinnmasse ..................................... . 15
B - aus künstlicher Spinnmasse ....................................... . 15
II. Garne
53 04 Zellwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... . 20
B - aus künstlichen Spinnstoffen:
1 - einfach (ungezwirnt),, auch überdreht:
a - unter Nr. 173 metrisch ..................................... . 17
b - Nr. 1 73 metrisch oder darüber ............................... . 7
2 - gezwirnt ................... , ................................ . 20
Anmerkung
Vorgarne mit einem Gewicht von weniger als 2 g je Meter werden wie Garne behandelt.
630 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/0 des
Wertes
53 05 Zellwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - aus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ . 20
B - aus künstlichen Spinnstoffen ..................................... . 20
III. Gewd1e
53 06 Gewebe aus Zellwolle, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... . 25
B - aus künstlichen Spinnstoffen:
1 - ungern ustert ................................................. . 20
2 - gemustert ................................................... . 20
53 07 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Zellwolle:
A - aus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . ....................... . 30
B - aus künstlichen Spinnstoffen ..................................... . 30
Kapitel 54
Flachs und Ramie
I. Spinnstoffe und Abfälle
54 01 Flachs:
A - roh, geröstet oder geschwungen ................................... . frei
B - gehechelt ............ . frei
C - Werg und Abfälle:
1 - Reißspinnstoff ............................................... . frei
2 - andere ..................................................... . frei
5402 Ramie:
A- roh, gebrochen oder geschwungen ................................. . frei
B - gehechelt ...................................................... . frei
C - Werg und Abfälle:
1 - Reißspinnstoff ............................................... . frei
2 - andere ..................................................... . frei
II. Garne
54 03 Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - einfach (ungezwirnt):
1 - bis Nr. 50 englisch:
a - roh ...................................................... . 12
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .............................. . 12
2 - über Nr. 50 bis Nr. 55 englisch:
a - roh ...................................................... . 7
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .............................. . 7
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 631
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(5403 A)
3 - über Nr. 55 bis Nr. 75 englisch:
a - roh ...................... \,· .............................. . 7
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .............................. . 7
4 - über Nr. 75 englisch:
a - roh ...................................................... . frei
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt .............................. . frei
B - gezwirnt .......................................... '.... '. ....... . 15
54 04 Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf ...... . 17
III. Gewebe
54 05 Gewebe aus Flachs oder Ramie, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - ungemustert:
1 - roh ........................................................ . 20
2 - gebleicht, gefärbt, bunt gewebt oder bedruckt ..................... . 20
B - gemustert:
1 - roh ........................................................ . 20
2 - gebleicht, gefärbt, bunt gewebt oder bedruckt ..................... . 20
Anmerkung.
Bei der Tarifierung von Geweben aus Flachs oder Ramie bleibt ein einfacher oder doppelt,~r
andersfarbiger Randstreifen au13er Betracht. ·
5406 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Flachs oder Ramie ... 30
Kapitel 55
Baumwolle
I. Spinnstoffe und Abfälle
55 01 Baumwolle:
A- roh ........................................................... . frei
B - gewaschen, entfettet, gereinigt, gebleicht oder gefärbt ................. . frei
55 02 Baumwollabfälle:
A- Linters:
1 - roh ......................................................... . frei
2 - gewaschen 1 entfettet, gereinigt oder gebleicht frei
B- andere:
1 - Reißbaumwolle (Reißspinnstoff) ................................ . frei
2 - andere ...................................................... . frei
5503 Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt, mit Ausnahme der Watte ........... . frei
II. Garne
55 04 Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - einfach (ungezwirnt), auch überdreht:
1 - unter Nr. 173 metrisch ........................................ . 17
2 - Nr. 173 metrisch oder darüber ................................. . 7
B - gezwirnt ....................................................... . 20
55 05 Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - auf Holzrollen .................................................. . 25
B-- andere ........................................................ . 25
632 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
III. Gewebe
55 06 Gewebe aus Baumwolle, ungemustert, anderweit weder genannt noc.11 inbegriffen 20
55 07 Gewebe aus Baumwolle, gemustert, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- broschierte Gewebe .............................................. . 27
B - andere ......................................................... . 24
5508 Drehergewebe aus Baumwolle ................................ ; ........ . 20
5509 Samt, Plüsch und Chenillegewebe aus Baumwolle:
A - Flor aus der Kette gebildet ....................................... . 30
B - Flor aus dem Schuß gebildet ...................................... . 20
5510 Schlingengewebe aus Baumwolle (z.B. Frottiergewebe und dergleichen) 20
Kapitel 56
Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Papiergarngewebe
I. Spinnstoffe und Abfälle
56 01 Hanf .( Cannabis sativa):
A - roh, geröstet oder geschwungen ................................... . frei
B - gehechelt ...................................................... . frei
C - Werg und Abfälle:
1 - Reißspinnsto:ff ............................................... . frei
2 - andere ..................................................... . frei
5602 Ginster, als Bast oder Faser, gehechelt, als Werg, Abfälle oder Reißspinnstoff:
A - Reißspinnsto:ff ................................................. . frei
B - anderer ....................................................... . frei
5603 Manilahanf ( Abaca), roh, als Bast oder Faser, gehechelt, als Werg, Abfälle
oder Reißspinnstoff:
A - Reißspinnstoff ................................................. . frei
B - anderer ....................................................... . frei
Anmerkung.
Aneinandergeknüpfte Manilahanffasern sind wie Garn zu behandeln.
5604 Jute und juteähnliche Fasern:
A - roh oder geschwungen ........................................... . frei
B - gehechelt ...................................................... . frei
C - Werg und Abfälle:
1 - Reißspinnsto:ff ............................................... . frei
2 - andere ..................................................... . frei
5605 Andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Sisal und andere Agavefasern, roh, als Werg oder Abfälle:
1 - Reißspinnstoff ......... ·...................................... . frei
2 - andere ..................................................... . frei
B - Kokosfasern, roh (lose, in Bündeln oder zu Strängen zusammengedreht) ._., frei
C - andere, auch gehechelt oder als Werg, einschließlich von Alfa-, Esparto-
gras- und Binsenfasern, gebrochen, geschwungen oder gehechelt ........ . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 633
Zollsatz
'farifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
II. Garne
5606 Hanfgarne und Ginstergarne, ungezwirnt oder gezwirnt:
A - nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
1 - ungeglättct .................................................. . 15
2 - geglättet ..................................................... . 18
B - in A~fmachungen für den Einzelverkauf ............................ . 18
5607 Jutegarne und Garne aus juteähnlichen Fasern~ ungezwirnt oder gezwirnt ... . 22
5608 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen, anderweit weder genannt noch
inbegriffen, ungezwirnt oder gezwirnt: ,
A - Kokosgarne .................................................... . frei
B - andere ........................................................ . 18
56 09 Papiergarne 15
III. Gewebe
5610 Gewebe aus Hanf oder Ginster, anderweit weder genannt noch inbegriffen .... 22
5611 Gewebe aus Jute oder juteähnlichen Fasern, anderweit weder. genannt noch
inbegriffen:
A - roh, ungemustert . . . . . . . . . , ...................................... . 30
B - andere ........................................................ . 30
56 12 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen, anderweit weder genannt noch
inbegriffen:
A- aus Sisal, aus anderen Agavefasern oder aus Manilahanf .............. . 25
B - aus Kokosfasern ................................................ . 25
C - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 25
56 13 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Spinnstoffen diese~
Kapitels .......................................................... . 30
5614 Papiergarngewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ......... -.... . 20
Kapitel 57
Metallgarne
57 01 Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne):
A - aus Edelmetallen ................................................ . 10
B - andere:
1 - aus unedlem vergoldetem oder versilbertem Metall ................ . 10
2 - aus unedlem Metall ........................................... . 10
Anmerkung.
Wie Metallgarne sind die auf galvanischem Wege mit einem Metallüberzug versehene11
Garne zu behandeln. -
57 02 Gewebe aus Metallfäden oder aus Metallgarnen, für Bekleidung, Inneneinrich-
tung oder ähnliche Verwendungszwecke, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen:
A - Seide enthaltend ................................................ . 20
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................. . 20
634 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
Kapitel 58
Teppiche und ähnliche Waren; Bänder; Posamentierwarm.. Tüll;
Netzstoffe; Spitzen, Spitzenstoffe, Stickereien
Allgem.eine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) gewebte gummielastische Bänder (Nr. 59 19);
b) geflochtene Bä.nder aus künstlichem Roßhaar oder künstlichem Stroh (Kap. 46) und
geflochtene gummielastische Bänder (Nr. 59 19);
c) gewirkte Bänder (Kap. 60).
2. Als Teppiche werden nicht nur Fußbodenteppiche behandelt, sondern auch Tischdecken, die
nach Art der Fußbodenteppiche hergestellt sind. Teppiche aus Filz fallen in das Kapitel 59.
3. Teppiche mit angebrachten Fransen, Futter oder genähten Einfassungen verbleiben in
diesem Kapitel.
4. Gebrauchsfertige Waren aus Spitzen oder aus Stickereien der Nrn. 58 09, 5810 und 5811,
die aus Einzelteilen durch Nähen oder in anderer VVeise zusammengesetzt sind, werden, je
nach der Art des Gegenstandes, als Waren der Kapitel 61 oder 62 behandelt.
5. Applikation~arbeiten (Aufnäh- und Auf stick arbeiten) aus Flittern, Perlen oder anderen
Verzierungen aus anderen Stoffen aller Art, sowie Stickarbeiten aus Metall- oder Glas-
fäden werden wie Stickereien behandelt. Ätz- und Luftstickereien und Stickereien ohne
sichtbaren Grund aus Glasfäden verbleiben jedoch im Kapitel 70.
58 01 Geknüpfte Teppiche:
A - aus Seide ...................................................... . 35
B - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .................................. . 35
C - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 35
Teppiche, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen 35
B - aus Wolle oder Tierhaaren ....................................... . 25
C - aus synthetischen oder kü:r;i.stlichen Spinnstoffen ...................... . 25
D - aus Baumwolle ................................................. . 25
E - aus Jute oder juteähnlichen Fasern ................................ . 25
F - aus Sisal oder anderen Agavefasern, aus Manilahanf oder aus Kokosfasern 25
G - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen ..................... . 25
58 03 »Kelim«, »Sumak«, »Karamanie« und ähnliche Gewebe für Inneneinrichtung 35
58 04 Wandteppiche und sogenannte Tapisserien aus Spinnstoffen aller Art, gewebt
(z.B. Gobelins und dergleichen) oder als Nadelarbeit (z.B. Knötchenstich-,
Kreuzstich- und ähnliche Arbeiten) ................................... . 35
58 05 Bänder:
A - mit Metallfäden oder Metallgarnen ................................. . 20
B - aus Seide:
1 - Samr-, Plüsch- und ähnliche Bänder ............................. . 30
2 - andere ..................................................... . 25
C - aus Wolle, Tierhaaren oder Roßhaar ....................· ........... . 18
D - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:
1 - aus Kunstseide:
a - Samt-, Plüsch- und ähnliche Bänder .......................... . 30
b - andere ................................................... . 22
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 635
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(5805 D)
2 - aus Zellwolle:
a - Samt-, Plüsch- und ähnliche Bänder .......................... . 30
b - andere ................................................... . 18
E - aus Baumwolle:
1 - Samt-, Plüsch- und ähnliche Bänder ............................. . 30
2 - andere ..................................................... . 18
F - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen ................... . lS
Anmerkung.
Bänder dieser Nummer sind:
a) Gewebe mit Rette und Schuß, höchstens 30 cm breit, mit echten Webekanten, und
b) geschnittene Streifen von Geweben mit Rette und Schuß, höchstens 30 cm breit, mit
unechten (gewebten oder geklebten) Webekanten.
58 06 Schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Spinnstoffen
aller Art .......................................................... . 20
58 07 ·Posamentierwaren (Chenillegarne, Gimp,en, Geflechte und andere Waren), mit
Ausnahme von Bindfäden, Seilen und Tauen:
A - mit Metallfäden oder Metallgarnen ................................ . 18
B - aus Seide ...................................................... . 18
C - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .................................. . 18
D - aus natürlichem Roßhaar ......................................... . 18
E - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ..................... . 18
F - aus Baumwolle ................................................. . 18
G - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 18
Anmerkung.
Geflochtene Bänder aus künstlichem Roßhaar oder künstlichem Stroh sind in dem Kapitel 46
auf geführt.
58 08 Tüll und Netzstoffe (Filet), ungemustert:
A - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen 30
B - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ..................... . 30
C - aus Baumwolle ................................................. . 30
D - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 30
A n m e r k u n gen.
1. Als ungemustert gelten solche Tiille und Netzstoffe, die über die ganze Gewebefläche nur
aus einer einzigen Art regelmäßiger Zel1en (Maschen) von gleicher Form und Grö13e
bestehen und weder ein Muster noch eine Zellenfüllung aufweisen.
2. Abgepaßte Netze aus Bindfä<len sind in dem Kapitel 59 erfaßt.
58 09 Tüll und Netzstoffe (I•...,ilet), gemustert, Bobinetstoffe; Spitzenstoffe und
Maschinenspitzen, als Meterware oder in Einzelstücken:
A - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen ................... . 30
B - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ..................... . 30
C - aus Baumwolle ................................................. . 30
D - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 30
5810 Handgearbeitete Spitzen aus Spinnstoffen aller Art, als Meterware oder in
Einzelstücken ...................................................... . 35
5811 Ätz- und Luftstickereien (sogenannte Ätz- und Luftspitzen), Stickereien ohne
sichtbaren Grund, als Meterware oder in Einzelstücken ................... . 20
636 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
5812 Andere Stickereien, auch auf Filz, mit Grund:
A - aU:s Seide .......................................... . 20
B - aus Wolle oder Tierhaaren ....................................... . 20
C - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ...................... . 20
D - aus Flachs oder Ramie ........................................... . 20
E - aus Baumwolle:
1 - Kettenstichstickereien oder Stickereien auf Netzstoff ............... . 20
2 - andere ....................................................... . 20
F - aus anderen Spinnstoffen ........................................ . 20
Kapitel 59
Watte und Filz, Tauwerk und Seilerwaren; Spezialgewebe, getränkte oder
bestrichene Gewebe; technische Spinnstoffwaren
Allgemeine Anmel'kung.
Wie die Gewebe dieses Kapitels sind alle anderen aus Gamen hergestellten Spinnstoffwaren
der Kapitel 50 bis 58 zu behandeln, sofern sie in gleicher Weise zugerichtet sind (z.B. getränkt,
bestrichen oder kautschutiert) oder die gleichen besonderen Merkmale aufweisen (z.B. Elastizität
oder Verwendbarkeit für technische Zwecke) wie die Gewebe. Gewirke dieser Art fallen in das
Kapitel GO, mit Ausnahme der schlauchförmigen Gewirke für Glühstrümpfe und der gewirkten
Dochte i'iir Lampen, Kocher oder dergleichen (N rn. 59 22 und 59 23).
59 01 vV atte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 15
B - aus Baumwolle ................................................. . 15
C - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 15
59 02 Scherstaub, Knoten und Noppen aus Spinnstoffen aller Art ............... . frei
59 03 Filz, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, weder
getränkt noch bestrichen oder überzogen:
A - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. . 18
B - aus groben Tierhaaren ........................................... . 18
C - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 18
5904 Filz, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,
getränkt, bestrichen oder überzogen:
A - mit Pech, Teer, Asphalt oder anderen bituminösen Stoffen ............. . 18
B - mit Kautschuk .................................................. . 1s·
C - mit anderen Stoffen (z.B. mit 01 oder Zellulosederivaten) ............. . 18
59 05 Waren aus Filz, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder
auch geformt, geklebt, genäht oder auf andere Weise hergestellt, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - weder getränkt noch bestrichen noch überzogen ...................... . 18
I~ - getränkt, bestrichen oder überzogen ................................ . 18
Anmerkung.
Von cfon Waren aus Filz fallen Kleider und Bekleidungszubehör unter das Kapitel fJl,
Kopfbedeckungen unter das Kapitel fö und Stickereien auf Filz unter Nr. 5812.
59 06 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten ............................. . 18
59 07 , Fischernetze, auch mit Senkblei oder Schwimmern ....................... . 25
Anmerkung.
Abgepaßte Netze für die Fischerei sind nach Nr. 59 07 zu behandeln, gleichviel, ob sie aus
Garnen oder aus Bindfäden oder Seilen hergestellt sind.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 637
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
59 08 Netze aus Erzeugnissen der Nr. 59 06, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen:
A - in Stücken oder als Meterware .................................... . 25
B - abgepaßte Netze ................................................ . 25
59 09 Seilerwaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ................... . 20
59 10 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Arma-
turen oder anderen Zubehörteilen aus Metall ............................ . 18
5911 Treibriemen und Förderbänder, auch in Verbindung mit Metall:
A - aus Kamelhaar oder anderen tierischen Spinnstoffen, auch gemischt mit
anderen Spinnstoffen ohne Rücksicht auf das Mischungsverhältnis ....... . 15
B - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 15
Anmerkung.
Bä.nder und Gude, die weniger als 3 mm stark sind, werden nicht als Treibriemen behandelt,
sondern, wenn sie aus Bindfäden bestehen, als Seilerwaren (Nr. 59 09), und, wenn sie aus
Garnen bestehen, als Bänder (Kapitel 58).
5~) 12 Zeichenleinwand, Maileinwand, andere besonders zugerichtete Gewebe für die
Buchbinderei, Hutmacherei oder ähnliche Zwecke:
A - Gewebe, mit Leim~ Stärke oder anderen Zurichtestoffen bestrichen, für
Bnchcinhändc, für die Herstellung von Futteralen) für andere Kartonnage-
arbeitcn oder für ähnliche Zwecke ................................. . 20
B - Pausleinwand .................................................. . 20
C - ::\-'lalleinvvancl .. ,................................................. . 20
D - Steifleinen und dergleichen ....................................... . 20
59 13 Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen aus bemalten
(i-c,vcben ......................... , ................................ . 20
59 14 Gcw<·bc, mit Zelluloscdcrivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder
bcstri(•hen, nur aus einer Gewebelage bestehend:
A - mit 1eclo-rähn1icher Schauseite -. .................................... . 20
B - andere ........................................................ . 20
5915 Wachstuch und andere Gewebe mit einC'm einseitigen Überzug auf der Grund-
lage trocknender Ole:
A - aus IIanf oder Jute .............................................. . 20
B - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 20
59 16 Gt~webe, mit öl getränkt oder damit beidseitig bestrichen:
A - aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 20
B - aus lianf oder Jute .............................................. . 20
C - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 20
59 17 Linoleum und ähnlicher Fußbodenbelag, auf Unterlagen aus Spinnstoffen, auch
.zugeschnitten ................................... , .................. . 25
5918 Gewebe, mit Pech, Teer, Asphalt oder anderen bituminösen Stoffen getränkt
oder bestrichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... , .................. . 20
59 19 Gummielastische Gewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - mit Metallfäden oder Metallgarnen oder aus Seide oder Kunstseide 20
B - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 20
59 20 Kautschutierte Gewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen ......... . 20
638 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
59 21 Getränkte oder bestrichene Gewebe, anderweit weder genannt noch inbegriffen 20
59 22 Schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe; Glühstrümpfe:
A - schlauchförmige Gewirke, auch getränkt ........................... . 18
B - Glühstrümpfe .................................................. . 10
59 23 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte für Lampen, Kocher, Kerzen oder
dergleichen ........................................................ . 20
59 24 Andere Gewebe und Spinnstoffwaren für technische Zwecke, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - Gewebe, Filz und mit Filz belegte Gewebe, alle diese auf Kautschuk oder
auf Geweben, auch kautschutierten, oder auf Leder aufgeklebt:
1 - für Kratzenblätter oder Kratzenbänder, ohne Nadeln ............... . 20
2 - für andere technische Zwecke ................................... . 20
B - Miillergaze, als Meterware oder fertiggestellt:
1 - aus Seide ................................................... . 20
2 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... . 20
C - Filtertücher und dichte Gewebe für die Verwendung in Olpressen oder für
ähnliche Zwecke, aus Spinnstoffen aller Art, auch aus Menschenhaaren .... 20
D - Gewebte Filztücher mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuß, als
Meterware oder endlos gewebt, auch getränkt oder bestrichen, für die
Herstellung von Papier oder für andere technische Zwecke:
1 - aus Wolle ................................................... . 20
2 - aus Baumwolle oder anderen Spinnstoffen ........................ . 20
E - Gewebe aus Spinnstoffen aller Art, mit Metalleinlagen ................. . 20
F - andere technische Gewebe, Dichtungsscheiben, Ringe und andere technische
Artikel ........................................................ . 20
Kapitel 60
Gewirke
Allgemeine Anmerkungen.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) gewirkte Garne (Kap. 58 und Allgemeine Anmerkung 8 zu Abschnitt XI);
b) Netzstoffe (Filet) (Kap. 58);
c) schlauchförmi~e Gewirke fiir Gliihstrümpfe und gewirkte Dochte für Lampen, Kocher,
Kerzen oder dergleichen (Kap. 59);
d) Korsette, Strumpfbandgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter,
Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren (Kap. 61).
2. Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte Gewirke werden je nach Beschaffenheit als
Pelzwaren oder künstliches Pelzwerk behandelt (Kap. 43). Das gleiche gilt für Gewirke
mit äußeren Teilen aus Pelz oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile- über den Umfang
eines einfachen Besatzes hinausgehen.
Ebenso verbleiben Gewirke, die in gleichem Maße mit Federn oder Daunen verziert sind,
nicht im Kapitel 60; sie werden als \Varen aus Federn behandelt (Kap. 67).
3. Abgepaßte Gewirke und für Waren zugeschnittene Gewirke werden wie die entsprechenden
fertigen Waren behandelt, wenn diese bereits erkennbar sind.
4. Bei Anwendung der Allgemeinen Anmerkung 11 zum Abschnitt XI auf \Varen dieses
Kapitels werden die für den Gebrauch erforderlichen Zubehörteile und die zur Verstärkung
angebrachten Teile nicht berücksichtigt, wenn sie aus anderen Spinnstoffen bestehen als
die Ware selbst.
Nr. 4:2 Tag der Ausgabe: Bonn. den 3. September 1951 639
Zollsatz
Tarifnr. Bczeichn ung der Waren °lo des
Wertes
60 01 Gewirke als Meterware:
A - aus Seide rnfor mit Mdallfäden oder Metallgarnen 18
B - aus Wolle oder feinen Tierhaan•n , , , ............................... . 18
C - aus sy11tJwt.ischen Spinnstoffen 18
D - aus kiinstlichPn Spinnstoffen·
l - aus }{ unstst~ide .............................................. . 18
2 - aus ZcllwolJe ................................................ . 18
E - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie ................................ . 18
F - aus anderen Spinnstoffen, auch aus Roßhaar ......................... . 18
60 02 Handschuhmacherwaren aus Gewirken:
A - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen .................... . 24
B - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ........ , .............. , .......... . 24
C - aus synthetischen Spinnstoffen .................................... . 24
D - aus künstlichen Spinnstoffen ...................................... . 24
E - aus Flachs oder Ramie ........................................... . 24
F - aus Baumwolle ...................................... ; .......... . 24
G - aus anderen Spinnstoffen, auch aus Roßhaar ......................... . 24
60 03 Strümpfe, U nterziehstrümpfe, Socken, Strumpfschoner und ähnliche Waren
aus Gewirken:
A - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen:
l - Strümpfe und Unterziehstrümpfe:
a - ohne Naht oder mit falscher Naht ............................ . 30
b - andere ................................................... . 30
2 - andere Waren ............................................... . 24
B - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. . 22
C - aus Kunstseide oder Zellwolle aus synthetischer Spinnmasse:
1 - Strümpfe und Unterziehstr.ümpfe ............................... . 35
2 - andere Waren ............................................... . 35
D - aus Kunstseide aus künstlicher Spinnmasse:
1 - Strümpfe und Unterziehstrümpfe ............................... . 24
2 - andere Waren ............................................... . 24
E - aus Zellwolle aus künstlicher Spinnmasse:
1 - Strümpfe und Unterziehstrümpfe ............................... . 22
2 - andere Waren ................................................ . 22
F - aus Flachs oder Ramie .............. : ............................ . 22
G - aus Baumwolle ................................................. . 22
H - aus anderen Spinnstoffen .......................................... . 22
6004 Unterkleidung aus Gewirken:
1~ - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen .................... . 22
B - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. . 22
C .,. aus. synthetischen Spinnstoffen .................................... . 22
D - aus künstlichen Spinnstoffen:
1 - aus Kunstseide ............................................... . 22
2 - aus Zellwolle .......•...................•..................... 22
E - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie ................................ . 22
F - aus anderen Spinnstoffen .................... , ..... · ................ . 22
640 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tnrifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
GO 05 Oberkleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen:
A - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen . : ................. . 22
B - aus vVollc oder feinen Tierhaaren .... , .......... , .............. , .. . 22
C - aus synthetischen Spinnstoffen 22
D - au-; kiinstlichcn Spinnstoffen:
1 - aus 1{ unstscide .............................................. . 22
2 - aus Zellvvolle ................................................ . 22
E - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie ......... ·..................... , .. 22
F - au, anderen Spinnstoffen ...... , .................................. . 22
60 Ofl Andere Wr aren aus Gewirken, anderweit weder genannt noch inbegriffen ... . 22
CO 07 Gummielastische Gewirke und kautschutierte Gewirke; Waren daraus, mit
Ausnahme der in der Nr. 6110 genannten:
A - Meterware ........ , ............................................ . 22
B - andere "\Varen, wie Knieschützer, Gummistrümpfe und dergleichen ...... . 22
Anmerkung:.
,varen aus Gewirkt>n. die nur mit einem gummielastischen Band ocier Faden YPrsehen sind,
werdrn nicht ;i 1s _(!,urnmielasttsche VVirkvvaren behandelt.
Kapitel 61
Bekleidung und Bekleidungszubehör
Allgenwine Anmerkungen.
1. Vnter dieses Kapitel falJen:
a) EJei<l<·r und Brkleid1mgszubehiir aus Geweben oder aus anderPn, aus Garnen hergestellten
Spinnstnffwa1·r'n der Kapitel 7i0 bis 59;
b) die in -Xr. 61 10 aufgefii:hrt<'n \\'arrn ans Ge,virken;
c) Kl1•id,·1· und Bekleidungszubehör aus Filz. ·
2. Ausgenommen Yon cliPsPrn Kapitel sind:
a) VVarPn aus Gewirken (Kap. 60). Dies gilt nicht für ,Yaren der ~r. fil 10;
b) orthopiiclischer Bf'darf (Kap. rlO). Dies gilt nicht für"~ aren der X r. 61 10;
c) Altwaren aus Spinnstoffen (Kap. 63).
3. Mit Pelz oder kiinstlichc>m Pelzwerk gefütterte Kleider und Bekleidungszubehör ,venlf'n jf'
n,1ch Beschaffenheit als Pelzwaren oder künstliches Pelzwerk behandelt. Dies gilt auch für
Kl<'ider und Bekleidungszulwhiir mit äußeren Teilen aus Pelz oder künstlichem PPlzwerk.
wenn diese Teile über den l'mfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
Ebenso nrbleiben K]i'idr·r und Bekleidungszubehör. die in gleichem Maße mit Fedem oder
Daunen verziert sind, nicht im Kapitd G]; sie werden als \\T arrn aus Federn behandelt
(l<ap. fi7).
4. Kleider, die von Angehörigen beicln Geschlechter getragen werden können, sind als ~Iänner-
und Knahrnklrider zu behandeln. Dies gilt nicht für Kinderkleider.
6101 Oberkleidung für :Männer und Knaben, anderweit weder genannt noch in-
begriffen:
A - aus Seide 24
B - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ................................. . 24
C - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:
1 - aus Kunstseide ............................................... . 24
2 - aus Zellwolle ..... , . , ...................... , ... , ....... , ..... . 24
D - aus Baumwolle ..... , ........ , ......... , .... , .. , ................ . 24
E - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 24
Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 641
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren o/o des
\Vertes
6102 Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kinder, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Spitzenstoffen oder mit
Stickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-
zierungen versehen .............................................. . 24
B- andere:
1 - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen ................. . 24
2 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................... . 24
· 3 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:
a - aus Kunstseide ............................................ . 24
b - aus Zellwolle ............................................. . 24
4 - aus Baumwolle .............................................. . 24
5 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... . 24
6103 Unterkleidung ( einschließlich Leibwäsche) für Männer und Knaben, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Seide ...................................................... . 24
B - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:
1 - aus Kunstseide ............................................... . 24
2 - aus Zellwolle ................................................ . 24
C - aus Baumwolle ................. : ............................... . 24
D - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 24
6104 Unterkleidung (einschließlich Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kinder,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Sp~tzenstoffen oder mit
Stickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-
zierungen versehen .............................................. . 24
B - andere:
1 - aus Seide ................................................... . 24
2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:
a - aus Kunstseide ............................................ . 24
b - aus Zellwolle ............................................. . 24
3 - aus Baumwolle .............................................. . 24
4 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... . 24
6105 Taschentücher und Ziertaschentücher:
A - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen.
Stickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-
zierungen versehen .............................................. . 35
'.13 - andere:
1 - aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ....... . 24
2 - aus Flachs oder Ramie ........................................ . 24
3 - aus Baumwolle ........................................ , ..... . 24
4 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... . 24
Anmerkung.
Als Taschentücher und Ziertaschentücher gelten nur so]r,he, hei denen keine Seite mehr als
55 cim mißt; größere Waren sind als Schals, Halstücher oJer dergleichen zu behandeln
(Nr. öl 06).
6106 Schals, Schärpen, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und der-
gleichen:
A - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen,
Stickereien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Ver-
zierungen versehen .............................................. . 35
B11ndt~sgcsctzhlatt, .J ahrg-ang l !);) 1, Teil 1
Zollsatz
Tarifnr. B<~zeichn ung der Waren °lo des
Wertes
(61 06)
B - andere:
1 - aus Seide 2.4
2 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................... . 24
'.3 - aus synthetischm1 oder kii nsilichcn Spinnstoffen ................... . 24
4 - aus anderen Spinn..,ioffon ...................................... . '.24
Gl 07 Krawatten:
A - aus Seide 24
. B - aus syn1hctischcn oder künstlichen Spinnstoffrn ...................... . 24
C - aus andcnm Spinnstoffen ........................................ . 24
61 08 Kragen, Hemdkragen, Vorhemden und Man~chetten für Männer und Knaben .. 24
(H OD Putzwaren für Ober- und Unterkleidung für Frauen (Kragen, Brusttücher,
Hemdeinsätze, .Jabots, Manschetten, Passen und dergleichen); Aufschläge, Arm-
binden, Abzeichen, Ehrenzeichen und ähnlicher Ausputz für Kleider:
A - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen, Sticke-
reien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen
ven.;ehen 35
B - andere:
1 - aus Seide oder mit MetalJfäden oder Metallgarnen ................ . 24
2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen .................. . 24
3 - aus anderen Spinnstoffen ...................................... . 24
6110 Korsette, Strumpfhandgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger,. Strumpf-
halter, Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren aus Geweben oder
Gewirken, auch gummielastisch:
A - ganz oder teilweise aus Tüll oder Spitzenstoffen oder mit Spitzen, Sticke-
reien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen
versehen 24
B - andere:
1 - aus Seide ................................................... . 24
2 - aus synthetischen oder.künstlichen Spinnstoffen:
a - aus Kunstseide ........................................... . 24
b - aus Zell wolle ............................................. . 24
3 - aus anderen Spinnstoffen:
a - Korsette, Strumpfbandgürtel, Mieder, Büstenhalter und dergleichen 24
b - Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder, Sockenhalter und der-
gleichen .· ................................................ . 24
6111 Handschuhmacherwaren, Strümpfe und Socken, nicht gewirkt, einschließlich
der Erzeugnisse aus Tüll, Spitzen oder Netzstoffen (Filet) ................ . 24
6112 Fertiggestelltes Bekleidungszubehör, anderweit weder genannt noch in-
brgriffen: Schweißblätter, Schulterpolster und andere Polsterungen für
Schneiderarbeiten, Gürtel, Schutzärmel und dergleichen ................. . 24
Kapitel 62
Fertiggestellte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
All gemeine. Anmerkung.
In dieses Kapitel fallen. Waren aus Geweben und aus anderen, aus Garne~ hergesteUten
Spinnstoffwaren der Kapitel 50 bis 59.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 643
Zollsatz
Tarffnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
62 01 Fertiggestellte Decken:
A - aus· W ol'le oder Tierhaaren 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 II f I f 1 1 t 1 1 1 1 1 III III III III I f 1
18
B - aus Baumwolle oder anderen Spinnstoffen ......................... . 18
62 02 Haushaltswäsche ( wie Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher, Geschirrtücher);
Vorhänge aller Art und andere Gegenstände für Inneneinrichtung, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Spitzenstoffen oder mit Sticke-
reien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen
versehen ........................................................ 35
B - andere:
1 - aus Seide oder mit Metallfäden oder Metallgarnen 24
2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen:
a - aus Kunstseide ............................................ . 24
b - aus Zellwolle ............................................. . 2t1
3 - aus Flachs oder Ramie ..................... , .................. . 24
4 -'· aus Baumwolle .... ·.......................................... . 24
5 - aus anderen Spinnstoffen ....................................... . 24
62 03 Säcke und Beutel für Verpackungszwecke:
A - aus Baumwolle ................................................. . 20
B - aus Jute oder juteähnlichen Fasern ................................ . 30
C - aus Papiergarn ................................. · ................ . 30
D - aus anderen Spinnstoffen ......................................... . 30
6204 Planen, Zelte, Rollvorhänge und Markisen aus Zeltstoff; Schiffssegel; Zelt-
lagerausrüstungen, nicht aus Seilerwaren, auch bestrichen oder getränkt:
A- Zelte, Rollvorhänge und Markisen aus Zeltstoff ..................... . 24
B - andere ........................................................ . 24
62 05 Schnittmuster (Schablonen für die Herstellung von Kleidungsstücken) ..... 20
62 06 Andere fertiggestellte Spinnstoffwaren, anderweit weder genannt noch in-
begriffen:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Spitzenstoffen oder mit Sticke-
reien, Auszieharbeit, Applikationen oder anderen ähnlichen Verzierungen
versehen 35
B - andere, einschließlich der hygienischen Binden aller Art ............. . 24
Kapitel 63
Altwaren aus Spinnstoffen; Hadern und Lumpen
63 01 Altwaren aus Spinnstoffen (Kleid.er, Bekleidungszubehör, Haushaltswäsche,
Vorhänge und dergleichen, gebraucht, ohne Ausbesserung oder Reinigung nicht
verwendbar), in Ballen, Säcken, Kisten oder ähnlichen Umschließungen ..... 24
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 8/o des
Wertes
(6301} Anmerkung.
Altwaren aus Spinnstoffen
a) zur Herstellung von Putz-, Schleif- und Polierscheiben, Putz- und Polier. ,ppen, Anfaß-,
Schutz- und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhandsäcken oder Schutzhandschuhen,
b) zur Wiedergewinnung der Spinnstoffe,
c) zur Herstellung von Papiermasse
unter Zollsicherung ............................................................... . frei
63 02 Hadern und Lumpen (Abfälle aller Art von Geweben, Geflechten, Gewirken
oder Filz, einschließlich der Neuabfälle, alte Netze, altes Tauwerk und der-
gleichen), nur noch zur Gewinnung von Spinnstoffen, zur Herstellung von
Papiermasse oder zu Putzzwecken verwendbar ......................... . frei
Anmerkung.
Ist es zweifelhaft, ob als Hadern und Lumpen angemeldete vVaren nur noch für cfie genannten
Zwecke verwendbar sind, so werden sie der Nr. 63 02 nur dann zugewiesen, wenn sie unter
zollamtlicher Überwachung zerrissen werden. Wenn dies nicht angängig ist oder von dem
Zollbeteiligten abgelehnt wird, so können die Waren auf Antrag wie Altwaren nach der An-
merkung zu Nr. 63 01 behandelt werden.
Abschnitt XII
Schuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und
Sonnenschirme; Modeartikel; künstliche
Blumen und Haararbeiten
Kapitel 64
Schuhe und Schuhieile; Gamaschen und ähnliche Waren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Hausschuhe ohne angebrachte Sohlen, aus Gewirken (Kap. 60) oder aus Geweben
(Kap. 61);
b) Schuhe aus Asoest (Kap. 68).
2. Bestimmungen für Schuhe:
a) Bei Schuhen mit mehreren Sohlen aus verschiedenen Stoffen ist die äußere Sohle maß-
gebend, vorausgesetzt, daß es sich nach stofflicher Beschaffenheit und Stärke tatsächlich
um eine Sohle handelt und daß sie durch Nageln, Nähen, Kleben oder sonst dauerhaft
angebracht ist.
b) In den Fällen, in denen es auf die Beschaffenheit des Oberteils ankommt, ist der Stoff
maßgebend, aus dem das Vorderblatt besteht. Unberücksichtigt bleibt die Beschaffenheit
der Stoffe, die dazu verwendet worden sind, die Vorderkappe, den Rand, die Hinter-
kappe, den Schaft oder diejenigen Teile zu verstärken, an denen sich die Versch.lüsse,
wie Ösen oder Spangen, befinden.
c) Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte Schuhe werden ohne Rücksicht auf die
Beschaffenheit des Oberteils wie Schuhe mit einem Oberteil aus Pelz behandelt.
3. Bestimmungen für Schuhe, Schuhteile und Gamaschen:
a) In diesem Kapitel werden den hier genannten Waren aus Kautschuk solche gleich!!estellt,
die aus kautschutierten, aus Garnen hergestellten Spinnstoffwaren mit einem Überzug
aus Kautschuk bestehen, nicht aber solche aus kautschutierten Spinnstoffwaren ohne
einen solchen Überzug.
b) Einfache Ausstattungen mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk, wie Pompons und der-
gleichen, bleiben bei der Tarifierung außer Betracht.
64 01 Schuhe mit Sohlen aus Leder, KuO:stleder oder Kautschuk, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - mit einem Oberteil aus Leder oder Kunstleder:
1 - grobe Schnür- und Schaftstiefel, aus Rindleder, nicht gefüttert, auch
gewachst oder gefärbt ........................................ . 15
2 - andere:
a - Halbschuhe 22
b - andere ................................................... . 22
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951
Zollsata:
Ta.rifnr. Bezeichnung der Waren '/, des
Wertes
(6401 1 · B - mit einem Oberteil aus Pelz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • • • 22
C - mit einem Oberteil aus Kautschuk, einschließlich der Oberschuhe
1 - Halbschuhe ................................................. . 25
2 - andere ...................................-.................. . 25
D - mit einem Oberteil aus Spinnstoffwaren aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle:
1 - Halbschuhe ...............................................•.. 17
2 - andere ..................................................... . 17
E - mit einem Oberteil aus anderen Spinnsto:ffwaren, broschiert, in Verbindung
mit Metallfäden, bestickt oder mit Spitzen versehen:
1 - Halbschuhe ................................................. . 17
2 - andere ..................................................... . 17
F - mit einem anderen Oberteil:
1 - mit Sohlen aus Kautschuk ..................................... . 18
2 - andere ..................................................... . 18
6402 Holzschuhe und Schuhe mit Holzsohlen ........................ , ....... . 20
6403 Schuhe mit Korksohlen ............................................. . 18
6404 Schuhe mit Sohlen aus anderen Stoffen (Spinnstoffwaren, Pappe, Flechtwaren
oder dergleichen):
A - mit geflochtenen Sohlen aus pflanzlichen Stoffen und mit einem Oberteil aus
pflanzlichen Spinnstoffen ......................................... . 18
B- andere:
1 - mit einem Oberteil aus Spinnstoffwaren, broschiert, in Verbindung mit
Metallfäden, bestickt oder mit Spitzen versehen ................... . 18
2 - andere ...................................................... . 18
6405 Spezialsportschuhe .................................................. . 18
Anmerkung.
Als Spezial,sportschuhe gelten nur solche Schuhe (wie FußbaU-;Hockey-, Kricket-, Lauf- oder
Baskiitballschube), deren Sohlen mit Stollen, Krampen, Stiftnägeln oder anderen besonderen
Zusatzteilen, die den Schuh zum gewöhnlichen Gebrauch (als Straßenschub usw.) unverwend-
bar machen, schon bei der Einfuhr ausgestattet sind oder für die besonderen sportlichen
Zwecke ausgestattet werden.
6406 Schuhteile:
A- Sohlen (Lauf-, Brand- und Zwischensohlen), Rahmen, Absätze und Absatz-
teile, Sohlenschützer und dergleichen, Verstärkungen für Vorderkappen,
für Hinterkappen und dergleichen:
1 - aus Leder, Kunstleder oder Pelz ................................ . 10
2 - aus Kautschuk .............................................. . 20
3 - aus Holz:
a -Absätze ................................................... . 10
b - andere .................................................. . 10
4-aU:s Kork ........................................... ·........ . 10
5 - aus anderen Stoffen:
a - Schutzbeschläge für Schuhe, aus Metall ....................... . 10
b - andere ............._............. , ....................... . 10
B - Vorderblätter, Schäfte und Hinterkappen, Futter, Teile davon, Halter für
Holzschuhe und andere Schuhteile:
1 - aus Leder oder Kunstleder ..................................... . 10
2 - aus Pelz .................................................... . 10
3 - aus Kautschuk .............................................. . 10
4 - aus Spinnstoffwaren aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle ........... . 10
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren o/o des
Wertes
(63 06)
5 - aus anderen Spinnstoffwaren, broschiert, in Verbindung mit- Metall-
fäden, bestickt oder mit Spitzen versehen . . . . . . . . . . . . . . , ........ . 10
6 - andere ..................................................... . 10
An rn e r k u n gen.
l. Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte Schuhteile werden wie solche aus 'Pelz be-
handelt.
2. Die im Absatz A genannten Waren werden, wenn sie mit Leder, Kunstleder oder Pelz„über-
:iogen sind, nicht als Schuhteile, sondern nach der Beschaffenheit des Überzugs wie Waren
aus Leder, Kunstleder oder Pelz behandelt (Kap. 42 oder 43). Wenn sie mit anderen Stoffen
überzogen sind, so werden sie a.ls Schuhteile nach Nr. 64 06 tarifiert, wobe.i ihre eigene
Beschaffenheit und nicht die des Überzugs maßgebend ist.
3. Schleifen, Schnürbänder, Schnallen, Ösen, Knöpfe, Pompons und ähnliche Gegenstände,
die auch für andere Zwecke als zur Ausstattung von Schuhen verwendbar sind, werden
nicht als Schuhteile, sondern nach ihrer Beschaffenheit tarifiert.
64 07 Gamaschen aller Art und Teile davon:
A- aus Leder, Kunstleder oder Pelz ................................... . 15
B - aus Kautschuk ................................................. . 15
C - aus Spinnstoffwaren ............................................ . 15
D - aus anderen Stoffen ............................................. . 15
Anmerkung.
Mit Pelz oder künstlichem Pelzwerk gefütterte. Garnaschen werden wie solche· aus Pelz be:..
handelt.
Kapitel 65
Kopfbedeckungen und Teile davon
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Haarnetze aus Menschenhaaren (Kap. 67);
b) Kopfbedeckungen aus Asbest. (Kap. 68) ;
c) Hutwaren, die den Charakter von Spielzeug haben, wie Puppenhüte, Karneval§artikel
(Kap. 97).
2. Hutplatten und M:anchons (zylinderförmig) aus Filz werden wie Hutstumpen behandelt.
3. Folgende Hutstumpen werden wie Hüte behandelt:
a) Hutstumpen, die irgendeine Bearbeitung zur Herstellung der Form (des Hutkopfes oder
des Hutrandes) erfahren haben;
b) Hutstumpen, die ohne solche Bearbeitung üblicherweise als Hüte getragen werden;
c) durch Nähen hergestellte Hutstumpen, mit Ausnahme der in Nr. 65 02 Abs. A 3
ge,nannten;
d) ausgestattete Hutstumpen; sie werden nach ihrer Beschaffenheit wie ausgestattete Hüte
behandelt.
4. Als Haarfilz gilt Filz ganz oder teilweise aus Kaninchen-, Hasen-, Bisam.;, Nutria- oder
Biberhaaren.
5. Ausgerüstete Hüte sind Kopfbedeckungen, die mit einer oder mehreren der folgenden Aus'-
stattungen versehen sind: Futter, Schweißbänder aus Leder oder anderen Stoffen, Rand-
einfassungen oder um den Hutkopf gelegte Bänder oder Schnüre, auch mit Schnallen,
Knöpfen, Abzeichen oder anderen einfachen Verzierungen.
Aufgeputzte Hüte sind solche mit anderer Ausstattung. Als aufgeputzt gelten auch aus-
gerüstete Hüte, die nach Putzmacherart aus verschiedenen zugeschnittenen Teilen her-
gestellt sind.
65 01 Hutstumpen aus Filz:
A - nur gefacht, gewalkt oder gefärbt:,
1 - aus Haarfilz ..., ............ : ..................................... . 18
2 - aus anderem Filz .............................................. . 10
B - weiter bearbeitet, aber ohne Kopf- oder Randform:
1 - aus Haarfilz:
a - aus Velourfilz oder velourartigem Filz ........................ . 18
b - andere ..............................· .................. ·.... . 18
2 - aus anderem l!"ilz ........................................ ·.... . 10
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn; den 3. September 1951 647
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
6502 Hutstumpen, geflochten oder durch Verbindung geflochtener, gewebter oder
anderer Streifen hergestellt:
A - aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen,
nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt:
1 - in einem Stück geflochten ..................................... . 10
2 - gefädelt ( aus zusammengelegten Streifen) oder geknüpft ........... . 10
3 - aus spiralförmig gelegten und durch Nähen zusammengehaltenen
Streifen .................................................... . 10
B - aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Ver-
hältnis mit den im Absatz A genannten Stoffen gemischt ............... . 10
C - aus Streifen aus künstlichem Stroh, künstlichem Roßhaar oder Kunststoffen,
aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen überzogenen Papierstre,ifen,
aus mit Viskose oder anderen Kunststoffen bestrichenen oder überzogenen
Spinnstoffen, auch in beliebigem Verhältnis miteinander oder mit den in den
Absätzen A und B genannten Stoffen gemischt, aus Streifen mit einer Breite:
1 - von weniger als 3 mm ......................................... . 10
2 - von 3 mm oder mehr .......................................... . 20
D - andere ........................................................ . 10
6503 Hüte und andere Kopfbedeckungen aus Filz, fertig oder halbfertig, aus Hut-
stumpen der Nr. 65 01 hergestellt:
A - nicht ausgestattet:
1 - aus Haarfilz:,
a - aus Velourfilz oder velourartigem Filz ....................... . 25
b - andere .................................................... . 25
2 - aus anderem Filz ............................................. . 25
B - ausgestattet:
1 - für Männer:
a - aus Haarfilz :
1 - aus Velourfilz oder velourartigem Filz .................... . 25
2 - andere ................................................ . 25
b - aus anderem Filz ......................................... . 25
2 - für Frauen und. Kinder:
a - ausgerüstet ............................................... . 25
b - aufgeputzt ............................................... . 25
6504 Hüte und andere Kopfbedeckungen, fertig oder halbfertig, geflochten oder durch
Verbindung geflochtener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt:
A - nicht ausgestattet ............................................... . 25
B - ausgestattet:
1 - für Männer ................................................. . 25
2 - für Frauen und Kinder:
a - ausgerüstet ............................................... . 25
b - aufgeputzt ............................................... . 25
65 05 Hüte und ande,rie Kopfbedeckungen aus Gewirken oder aus Stücken von
anderen Spinnstoffwaren, ausgenommen Kopfbedeckungen aus Streifen; Haar-
netze:
A - Fez, Chechias und ähnliche Kopfbedeckungen, auch gewirkt ........... . 25
B - Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm:
1 - Uniformkappen und -mützen ................................... . 25
2 - andere ..................................................... . 25
C - Helme aus Kork, Hollunder- oder Aloemark oder ähnlichen Stoffen, mit
Geweben überzogen oder ausgestattet (sog. Tropenhelme) ............. . 25
D - waschbare Kopfbedeckungen ohne Gestell; Haarnetze aus Tüll, Gewirken,
Netzstoffen oder dergleichen, mit Ausnahme solcher aus Menschenhaaren .. 25
648 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(ßj 05)
E - Kopfbedeckungen aus Gewirken, auch nicht gewalkt oder nicht gefilzt, auch
mit Innenausrüstung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (Barette,
Mützen, Kappen und dergleichen) .................................. . 25
F - andere:
1 - aus Geweben aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle:
a - nicht ausgestattet .......................................... . 25
b - ausgestattet .............................................. . 25
2 - andere:
a - nicht ausgestattet .......................................... . 25
b - ausgestattet .............................................. . 25
65 06 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet, anderweit weder genannt
11och inbegriffen:
A- aus Pelz ....................................................... . 25
B - aus Häuten, Leder öder Kunstleder ................................ . 25
C - aus Kautschuk ............... · ................................... . 25
I) - aus Metall ..................................................... . 25
E - aus anderen Stoffen:
1 - nicht ausgestattet .............. -.............................. . 25
2 - ausgestattet ................................................. . 25
65 07 Zubehörteile für Kopfbedeckungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Bänder für die Innenausrüstung von Kopfbedeckungen, aus Leder oder
anderen Stoffen ................................................. . 20
B - Innenfutter und Innenfutterböden ................................ . 15
C - Hutgestelle und Sprungfedern für Klapphüte, Mützenschirme und Kinn-
bänder ......................................................... . 15
Kapitel 66
Regimschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitgerten
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Schirmbezüge, ganz oder in Teilen, aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen; sie werden nach
ihrer Beschaffenheit tarifiert;
b) die folgenden Zubehörgegenstände für Schirme, wenn sie gesondert zur Abfertigung ge-
stellt werden:
1. Schirmhüllen, Quasten, Troddeln und dergleichen aus Stoffen aller Art,
2. andere Zubehörgegenstände aus Spinnstoffen; sie werden nach ihrer Beschaffenheit
tarifiert;
c) Regen- und Sonnenschirme, die sich nach ihrer Beschaffenheit als Kinderspielzeug kenn-
zeichnen <Kap. 97);
d) Stockflinten, Stockdegen und dergleichen (Kap. 93) ;
e) Skistöcke (Kap. 97).
66 01 Regen- und Sonnenschirme, auch Stockschirme und Gartenschirme, mit Bezug:
A - mit Teilen oder Verzierungen aus Edelmetallen o_der Edelmetallplattierun-
gen, aus Perlmutter, Schildpatt, Elfenbein, Bernstein, Edelsteinen oder
Halbedelsteinen ................................. ; .............. . 24
B - andere, bezogen mit:
1 - Geweben aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle ..................... . 24
2 - anderen Geweben oder anderen Stoffen ........................... . 24
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 649
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/, des
Wertes
6602 Gehstöcke, auch Bergstöcke und Stöcke mit Sitzvorrichtung; Peitschen, Reit-
gerten und dergleichen:
A- mit Teilen oder Verzierungen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierun-
gen, aus Perlmutter, Schildpatt, Elfenbein, Bernstein, Edelsteinen oder
Halbedelsteinen ................................................. . 20
B- andere:
1 - Gehstöcke:
a - aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus
unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ............... . 20
b - aus anderen Stoffen ........................................ . 20
2 - andere ................................................... , , . 20
6603 Teile von Schirmen, Gehstöcken, Peitschen, Reitgerten oder dergleichen sowie
Zubehörgegenstände:
A - ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, aus
Perlmutter, Schildpatt, Elfenbein; Bernstein, Edelsteinen oder Halbedel-
steinen ........................................................ . 20
B - aus anderen Stoffen:
1 - Schirmstöcke, Schirmgriffe und -knäufe und Teile davon:
a - aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen. oder dergleichen oder aus
unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ............... . 20
b - andere ................................................... . 20
2 - Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Stock oder Griff; Gestell-
stangen und andere Teile von Schirmgestellen:
a - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert, einschließlich
der Gestelle mit Stöcken aus anderen Stoffen ................... . 15
b - andere .•............................... ·.................. . 15
3 - Peitschen- und Reitgertenstiele und Teile davon:
a - aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus
unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ................ . 20
b- andere ................................................... . 20
4- andere:
a - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ............ . 20
b- andere ................................................... . 20
Anmerkung.
Schirmhüllen und andere Zubehörgegenstände für Schirme werden, wenn sie zugleich mit den
Schirmen, zu denen sie gehören, zur Abfertigung gestellt werden, nicht nach Nr. 66 03, sondern
wie die Schirme nach Nr. 66 01 tarifiert.
Kapitel 67
Zugerichtete Schmuckfedern-und Waren aus Federn; künstliche Blumen;
Haararbeiten; Fächer
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Kissen und andere Bettausstattungen, bei denen die Federn nur als Füllung dienen
(Kap. 94);
b) Filtertücher aus Haaren (Kap. 59);
c) Blumenmotive aus Spitzen oder Stickerei (Abschnitt XI);
d) Kopfbedeckungen aus Federn oder künstlichen Blumen (Kap. 65);
e) Staubwedel aller Art, Siebe aus Haaren (Kap. 96) ;
f) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kap .. 97);
g) Nachahmungen von Blumen, Blättern oder Früchten, auch Teile davon aus Glas, kera-
mischen Stoffen, Schnitz- oder Formstoffen (Kap. 69, 70 und 95). Das gleiche gilt für
Gold- und Silberschmiedearbeiten sowie für Schmuckwaren aus Metallen aller Art
(Kap. 71).
650 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
( Kapitel 67, Allgemeine Anmerkungen)
2. Künstliche Blumen, Teile davon und Fächer aus Federn fallen unter die N rn. 67 04, 67 05
oder 67 09, nicht unter die Nr. 67 03.
3. Bei der Tarifierung von künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten bleiben die zur Her-
stellung der Stiele, Staubfäden und Stempel oder zur Füllung verwendeten Stoffe außer
Betracht.
67 01 Schmuckfedern, einschließlich Vogelbälge und Teile davon mit Federn. zuge-
richtet:
A - vom Strauß .................................................... . 35
B - vom indischen Marabu oder vom Paradiesvogel sowie Reiherbüsche und
Rciherfc<lcrn ................................................... . 35
C - andere ........................................... ; ............ . 35
67 02 Schmuckfedern, einschließlich Vogelbälge und Teile davon mit Federn, nur
montiert:
A - vom Strauß 35
B - vom indischen Marabu oder vom Paradiesvogel sowie Reiherbüsche und
Reiherfedern ................................................... . 35
C - andere ........................................................ . 35
67 03 Waren aus Federn, anderweit weder genannt noch inbegriffen ............. . 35
Anmerkung.
Kleider und Bekle:dungszubehör mit Teilen aus Federn oder Daunen fallen unter Nr. 67 03,
wenn diese Teile über den Umfang eines gewöhnlichen Besatzes hinausgehen.
67 04 Teile von künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten:
A - aus Spinnstoffen ................................................. . 25
B - aus Kunststoffen, Kautschuk oder Wachs ........................... . 25
C - aus anderen Stoffen ............................................. . 25
67 05 Künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie ,varen daraus, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - aus Spinnstoffen ................................................ . 25
B - aus Kunststoffen, Kautschuk oder Wachs ........................... . 25
C - aus anderen Stoffen ............................................. . 25
67 06 Menschenhaare und Tierhaare, zugerichtet, für Haararbeiten:
A - Menschenhaare, nur gleichgerichtet ................................ . 5
B - Menschenhaare, anders zugerichtet (geglättet, gekämmt, gebleicht, gefärbt,
gekrollt usw.), und Tierhaare für Haararbeiten, ähnlich zugerichtet ..... . 5
67 07 Perücken, Haarunterlagen, Locken und ähnliche Waren aus Menschenhaaren,
Tierhaaren oder Spinnstoffen .......................................... . 15
67 08 Andere Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Haarnetze und andere Netze ... ~ ........... ·....................... . 15
B - andere Waren .................................................. . 15
67 09 Fächer, auch nicht montiert 35
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 651
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
Abschnitt XIII
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest,
Glimmer oder anderen mineralischen
Stoffen; keramische Erzeugnisse;
Glas und Glaswaren
Kapitel 68
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder anderen
mineralischen Stoffen
Allgemeine Anmerkung.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Waren des Kapitels 25;
b) bestrichene oder getränkte Papiere und Pappen der Nr. 48 08 (z.B. mit Glimmerstaub
oder Graphit überzogene Papiere und Pappen); Platten aus Papiermasse für Filter,
in Verbindung mit Asbestfasern (Nr. 4810);
c) bestrichene Gewebe des Kapitels 59 (z.B. mit Glimmerstaub überzogene);
d) Edelsteine, Halbedelsteine und Gegenstände daraus (Kap. 71);
e) Lithographiesteine, zugerichtet (Kap. 84);
f) Isolatoren und Isolierteile für elektrische Maschinen und Apparate (Kap. 85);
g) Quarz, optisch bearbeitet, ungefaßt oder gefaßt (Kap. 90);
h) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Standuhren und
andere Uhrmacherwaren;
i) Waren aus Meerschaum, Bernstein und Jett (Kap. 95);
k) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97);
1) Knöpfe; Schiefergriffel, Schiefertafeln und Wandtafeln aus Schiefer, zum Schreiben
und Zeichnen (Kap. 98) ;
m) Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und· Antiquitäten {Kap. 99).
2. Waren in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edelmetallegierungen
bleiben in diesem Kapitel, wenn sie offensichtlich die charakteristischen Merkmale von
Waren aus Steinen oder aus anderen mineralischen Stoffen dieses Kapitels aufweisen.
68 01 Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten aus Naturstein .............. . 8
6802 Waren aus Werk- oder Hausteinen (ausgenommen Schiefer) oder aus Speck-
stein mit Ausnahme der Waren der Nr. 6801:
A - lediglich behauen oder zugerichtet, mit ebener Oberfläche .............. . 10
B - profiliert oder abgedreht, jedoch weder poliert noch verziert noch anders be-
arbeitet ......................................................... . 20
C - poliert, verziert oder mit einer über das Profilieren oder Abdrehen hinaus-
gehenden Bearbeitung, aber ohne Bildhauerarbeit .................... . 20
D - mit Bildhauerarbeit ............................................. . 25
Anmerkungen.
1. Steinwaren unterscheiden sich von den rohen oder nur zerteilten Steinen des. Kapitels 25
dadurch, daß »ie wenigstens eine Bearbeitung durch Ebnen oder Behauen 'erfahren haben
oder. irgen9eine andere, die über das ei.nfache Zerteilen mit ,der. Säge oder mit anderen
Werkzeugen hinausgeht.
2. Einfache, vertieft oder erhaben angebrachte Aufschriften gelten nicht als Bildhauerarbeit,
sondern als Verzierung.
32
652 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
68 03 Schiefer, bearbeitet, und Waren aus Natur- ode1· Preßschiefer:
A - Platten ............................................. , frei
B - Dachschiefer und Tafelschiefer .................................... . frei
C - andere Waren aus Naturschiefer oder Preßschiefer .................... . 10
6804 Mühlsteine, Schleifsteine, Schleifscheiben und Schleifkörper von anderer Form,
zum Mahlen, Zerfasern, Schleifen, Polieren oder Schneiden oder für ähnliche
Zwecke, aus Naturstein oder künstlich hergestellt aus natürlichen oder künst-
lichen Schleifrohstoffen, auch in Verbindung mit Achsen, jedoch ohne Gestell;
Segmente und andere Teile davon:
A - aus Naturstein .................................................. . 5
B - künstlich hergestellt ... •.......................................... . 5
6805 Schleif-, Polier- und Wetzsteine zum Handgebrauch, aus Naturstein oder künst-
lich hergestellt aus natürlichen oder künstlichen Schleifrohstoffen, auch in Ver-
bindung mit anderen Stoffen:
A - aus Naturstein .................................................. . 5
B - künstlich hergestellt ............................................. . 5
6806 Schleifrohstoffe, natürliche und künstliche, in Pulver- oder Körnerform, auf
Geweben, Papier, Pap;le oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder
anders zusammengefügt:
A- auf Geweben ................................................... . 10
B - auf Papier oder Pappen ......................................... . 10
C - auf Geweben in Verbindung mit Papier oder Pappen .................. . 10
D - auf anderen Stoffen .............................................. . 10
68 07 Schlackenwolle, Steinwolle; Wärme-, Kälte- und Schallschutzmassen aus mine-
ralischen Stoffen und Waren daraus, mit Ausnahme keramischer Waren und
Waren auf der Grundlage von Asbest:
A - Schlackenwolle, Steinwolle ....................................... . frei
B - Wärme-, Kälte- und Schallschutzmassen und Waren daraus:
1 - aus Kieselgur (Infusorienerde, Fossilienmehl) oder anderen Kieselerden 5
2 - aus Magnesiumkarbonat oder anderen minera~ischen Stoffen ......... . 5
68 08 Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (Erdölpech, Kohlenteerpech und
dergleichen), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, anderweit weder genannt
noch inbegriffen ( z. B. Bausteine, Bauplatten und Rohre) ................. . frei
6809 Paneele, Dielen, Platten, Blöcke und ähnliche Waren aus Holzfasern, Holz-
spänen, Holzabfällen, Pflanzenfasern oder Stroh, mit Zement oder ähnlichen
mineralischen Bindemitteln hergestellt ................................. . 12
6810 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A- Platten, Tafeln, Dielen, Paneele und ähnliche Waren, weder verziert noch
ausgeschmückt ..................................... : ........... . 12
B - Ahgüsse und andere Waren ....................................... . 12
6811 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen ( z. B. Bausteine, Platten und Rohre) ................ . 12
6812 Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder anderem Faserzement:
A - weder glasiert noch emailliert:
1 - Deckplatten, Decksteine, Dielen und Paneele ...................... . 35
2 - Rohre, Rohrverbindungsstücke, Rohrformstücke und Rohrleitungs-
zubehör .................................................... . 35
3 - andere ..................................................... . 5
B - glasiert, emailliert .. , ............................................ . 5
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 653
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
68 13 A -;bestwaren ( z. B. Pappe, Fäden, Gewebe, Bekleidungsstücke, Kopfbedeckun-
g-en, Schuhe und andere Waren), auch bewehrt, mit Ausnahme der Waren der
Nr. 6814:
A - Papier, Pappe und Filz aus Asbest, auch in Verbindung mit Kautschuk oder
Kautschukoiden ......... : ..............................· ... ,. • • • • • 35
B - Fäden, Schnüre, Seile, Geflechte und Dichtungsstreifen aus Asbest, auch in
Verbindung mit Spinnstoffen oder Graphit oder imprägniert ........... . 35
C - Gewebe aus Asbest, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder Glasfasern
oder mit Kautschuk getränkt ..................................... . 35
D - Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schuhe, Wärmeschutzdecken, tech-
,V
nische Gegenstände und andere aren ................. -. ............ .
6814 Bremsbelag, Kupplungsbelag und ähnlicher Reibungsbelag aller Art auf der
Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in
Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen, in Form von Segmenten,
Scheiben, Ringen, Streifen, Tafeln, Platten oder Rollen ................... . 35
6815 Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren, einschließlich Glimmer auf Papier
oder Geweben (z.B. Mikanitplatten, Mikafolien) ........................ . 10
6816 "raren aus Steinen oder ähnlichen mineralischen Stoffen, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen:
A - Figuren, Phantasiewaren, Zier- und Schmuckgegenstände aus Steinen oder
anderen mineralischen Stoffen, im Stückgewicht von 10 kg oder weniger .. 18
B - andere ......................................................... . 20
Kapitel 69
Keramische Erzeugnisse
Allgemeine Anmerkungen.
1. Dieses Kapitel enthält Waren, die aus Ton oder anderen mineralischen Stoffen geformt und
in der Regel durch Brennen fertiggestellt worden .sind.
2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Segerkegel (Kap. 38);
b) Rundsteine zum Schleifen, Polieren usw. aus keramischen Stoffen (Kap. 68);
c) Waren des Kapitels 71, insbesondere solche, auf die die Begriffsbestimmung für
Phantasieschmuck zutrifft;
d) Teile und Gegenstände aus geglühter Kohle für d'ie Elektrotechnik.; Isolatoren und
Isolierteile für elektrische Maschinen und Apparate (Kap. 85);
e) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Kap. 90);
f) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Standuhren und
andere Uhrmacherwaren;
g) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 971);
h) Knöpfe, Tabakpfeifen und andere Waren des Kapitels 98;
i) Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kap. 99).
3. Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Stoffen aller Art werden wie die Waren
behandelt, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden.
Gesondert zur Abfertigung gestellte oder überzählige Stücke werden nach ihrer Beschaffen-
heit behandelt.
4. Keramische Erzeugnisse in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edel-
metallplattierungen bleiben in diesem Kapitel, wenn sie offensichtlich die charakteristischen
Mr'.rkmale keramischer Erzeugnisse aufweisen.
I. Wärmeisolierende und feuerfeste Waren
69 01 Wärmeisolierende Steine, Platten und andere wärmeisolierende Teile aus Kiesel-
gur (Infusorienerde, Fossilienmehl) oder aus anderen ähnlichen Kieselerden 5
654 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
69 02 Feuerfeste Steine, Platten (Fliesen) und andere feuerfeste Bauteile:
A - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ . frei
B - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden von mehr
als 90 °/0 ( z. B. Berylliumoxyd, Magnesiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd,
Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen Erden und chemisch gewonnenes Alumium-
oxyd) ................ ·............ '. ........... • • • • • • • • · · · · · · · · · · frei
C - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
~
5
69 03 Andere feuerfeste Erzeugnisse ( z. B. Retorten,. Schmelztiegel aller Art, Muffeln,
Ausgüsse, Düsen, Stopfen, Stützen, Rohre, Rohrformstücke und Stäbe):
A - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig .............................. . frei
B - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden von mehr
als 90°/0 (z.B. Berylliumoxyd, Magnesiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd,
Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen Erden und chemisch gewonnenes Alu-
miniumoxyd) ................................................ • • • frei
C - graphithaltig oder Kohlenstoff in anderer Form enthaltend ............ . 20
D - andere ......................................................... 5
II. Andere keramische Erzeugnisse
69 04 Mauerziegel:
A - aus gewöhnlichem Ton ................ ·........................... . 6
B - Klinker, säurefeste Steine und andere ............. ·................. . 12
69 05 Dachziegel, Bauzierate ( z. B . . Gesimse, Friese) und andere Baukeramik ( z. B.
Kaminaufsätze und Kaminsteine):
A - Dachziegel ..................................................... . 6
B - andere ............................................ • • • • • • • • • • · · · 12
69 06 Rohre, Verbindungsstücke und andere Teile für Kanalisation, Entwässerung
oder ähnliche Zwecke:
A - aus gewöhnlichem Ton ......... , ................................. . 6
B - aus Steinzeug ................................................... . 12
69 07 Boden- und Wandbekleidungsplatten, Fliesen, unglasiert:
A- aus gewöhnlichem Ton ...... ·..................................... . 12
B - aus Steinzeug .................................................. . 12
C - andere .......... ~ ............................................. . 12
69 08 Glasierte Boden- und Wandbekleidungsplatten, Fliesen:
A- aus gewöhnlichem Ton ............................................ . 12
B - aus Steingut oder feinen Erden .................................... . 15
C - andere ........................................................ . 12
6909 Geräte und Apparate für chemische oder andere technische Zwecke; Tröge,
Wannen und andere ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; Krüge und
andere Behälter für Transport- oder Verpackungszwecke:
A - Geräte und Apparate für chemische oder andere technische Zwecke:
1 - aus Steinzeug ................................................. . 12
2 - aus Steingut oder feinen Erden .........................•........ 20
3 - aus Porzellan ...................... _.......................... . 20
4 - aus anderen keramischen Stoffen : .... ·........................... . 20
B - Tröge, Wannen und andere ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft .. 12
C - Krüge und andere Behälter für Transport- oder Verpackungszwecke ..... 20
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 655
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
6910 Installationsgegenstände für sanitäre oder hygienische Zwecke (Ausgüsse,
Waschbecken, Bidets, Klosettbecken, Badewannen und dergleichen):
A - aus Steinzeug ................, ................................... . 20
B - aus Steingut· oder feinen Erden, einschließlich Feuerton ..•............. 20
(' - aus Porzellan ................................................... . 20
6911 Geschirr, Haushaltsgeräte und Toilettengegenstände aus Porzellan:
A - undekoriert (weiß oder einfarbig) ............................... : .. 20
B - dekoriert ...................................................... . 20
6912 Geschirr, Haushaltsgeräte und Toilettengegenstände aus anderen keramischen
Stoffen:
A - aus gewöhnlichem Ton .......................................... . 20
B - aus Steinzeug, einschließlich Feinsteinzeug ......................... . 20
C - aus Steingut, feinen Erden oder Halbporzellan:
1 - undekoriert (weiß oder einfarbig) .............................. . 20
2 - delroriert ................................................... . 20
6913 Figuren, Phantasiegegenstände, Einrichtungs-, Schmuck- und Ziergegenstände:
A - aus gewöhnlichem Ton ........................................... . 20
B - aus Steinzeug, einschließlich Feinsteinzeug .......................... . 20
C - aus Steingut, feinen Erden oder Halbporzellan ....................... . 20
.D - aus Porzellan ....................... ·............................ . 20
6914 Andere ,varen aus keramischen Stoffen:
A - aus gewöhnlichem Ton ........................................... . 20
B - aus Steinzeug, einschließlich Feinsteinzeug .......................... . 20
C - aus Steingut, feinen Erden oder Halbporzellan ....................... . 20
D - aus Porzellan ..................................... ·.............. . 20
E - aus anderen keramischen Stoffen ................................. ; . 20
Kapitel 70
Glas und Glaswaren
Allgemeine ~nmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Schmelzglasuren (Kap. 32);
b) Stickereien mit Stickfäden aus Glas und Applikationsarbeiten aus Glasfäden (Kap. 58).
Jedoch bleiben Ätz- und Luftstickereien und Stickereien ohne sichtbaren Grund aus
Glasfaden in diesem Kapitel;
c) Waren des Kapitels 71, insbesondere Phantasieschmuck;
d) Isolatoren, Isolierteile für elektrische Maschinen und Apparate, sowie Glasgefäße für
Akkumulatoren (Kap. 85);
e) optisch bearbeitetes Glas, Injektionsspritzen sowie Thermometer, Barometer, Aräometer
und andere wissenschaftliche Me13- und Präzisionsinstrumente (Kap. 90);
f) Spiele, Sp;elzeug, Christbaumschmuck und andere in das Kapitel 97 fallende W p,ren
aus Glas;
g) Knöpfe, gebrauchsfertige Parfümzerstäuber, Thermosflaschen und andere Isolierbehälter
(Kap. 98).
2. Blei-Kristallglas ist alles Glas mit einem Gehalt an Blei von mehr als 24 0/o des Gewichts,
ausgedrückt in Bleioxyd (PbO). .,
B. Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Stoffen aller Art werden wie die Waren
behandelt, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden.
Gesondert zur Abfertigung gestellte oder überza'blige Stücke werden nach ihrer Beschaffen-
heit behandelt.
4. Glaswaren in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edelmetallegierungen
bleiben in diesem Kapitel, wenn sie offensichtlich die charakteristischen Merkmale von
Glaswaren aufweisen.
33
656 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
70 01 Glassch~rben, andere Glasabfälle und Gla"bruch; Glasmasse (ausgenommen
optisches Glas); Vitrit in Brocken oder in Pulverform:
A - Glasscherben, andere Glasabfälle und Glasbruch ...................... . frei
B - Glasmasse (ausgenommen optisches Glas); Vitrit in Brocken oder in Pulver-
form ..................... ; .................................... . 5
70 02 Glasstaub, Glasfritte in Brocken oder in Pulverform; Email in Brocken, Stäben,
Röhren oder in Pulverform .......................................... . 5
70 03 Gl~s in Form von Stangen, Stäben, Kugeln oder Röhren (ausgenommen
optisches Glas) ..................................................... . 10
70 04 Gußglas (gegossenes oder gewalztes Flachglas), nicht bearbeitet, in quadra-
tischen oder rechteckigen Scheiben oder Platten, auch bereits bei der Herstel-
lung gefärbt, überfangen, undurchsichtig gemacht oder mit Drahteinlagen
verstärkt:
A - Spiegelrohglas ................................................. . 20
B - mit Drahteinlagen verstärkt ..........................· ............ . 25
C - anderes 25
70 05 Tafelglas (gezogenes oder geblasenes Flachglas), nicht bearbeitet, in quadra-
ti~chen oder rechteckigen Tafeln, auch bereits bei der Herstellung gefärbt, über-
fangen oder undurchsichtig gemacht:
A - gefärbt, überfangen oder undurchsichtig gemacht ..................... . 25
B- anderes 25
70 06 Spiegelglas ( aus Spiegelrohglas oder aus anderem Flachglas, geschliffen oder
poliert), auch bereits bei der Herstellung mit Drahteinlagen verstärkt oder über-
fangen, in quadratischen oder rechteckigen Tafeln:
A - mit Drahteinlagen verstärkt, gefärbt, überfangen oder undurchsichtig
gernacht ...................................................... _• • 25
B - anderes ........................................................ . 25
70 07 Flachglas jeder Art, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder
weiter bearbeitet als nur geschliffen oder poliert; wärmeisolierendes .Glas aus
mehreren Schichten; Kunstverglasungen:
A - Wärmeisolierendes Glas aus mehreren Schichten ..................... . 25
B - anderes 25
7008 Sicherheitsglas, auch bearbeitet:
A - Einschichtglas ....-............................................ ~ . 25
·g - Mehrschichtglas ...... -. ..................... ., ............. : ..... . 25
70 09 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich der Rückspiegel ............ . 25
70 10 Flaschen, auch Korbflaschen und Flakons, Glasballons, Konservengläset, Töpfe,
Röhrchen für Tabletten und andere zur Verpackung dienende Behältnisse;
Stopfen, Deckel und andere Verschlußvorrichtungen aus Glas für diese Be-
hältnisse .......................................................... . 25
Anmerkungen.
1. Bei der Entscheidung der Frage, ob Waren dieser Nummer als bearbeitet anz-usehen sind
oder nicht, bleiben außer Betracht:
a) geblasene, gepreßte oder geformte, jedoch nicht weiterbearbeitete Verzierungen;
b) das Schleifen (mit Schmirgel oder mit dem Schleifstein), auch das anschließende Polieren
von Hälsen, Rändern, Böden oder Stopfen zur Verbesserung des Verschlusses oder der
Standfestigkeit, sowie das Beseitigen von Preßnähten oder ähnlichen Spuren;
c) Bcflechtung, Umhüllungen und Verschlüsse. ·
~- Die in dieser Nummer genannten Waren fallen unter die Nr.7013, wenn sie
· a) nach dem Blasen, Pressen oder Form~n bearbeitet worden sind - abgesehen von de_r in
der vorstehenden Anmerkung 1 b und c getroffenen abweichenden Regelung - ,
b) mit Angaben über Fabrikmarken oder dergleichen oder mit Eich- oder Skalazeichen ver-
sehen und diese in verzierender Weise eingerahmt sind oder
c) aus Bleikristall bestehen.
7011 Offene unfertige Glaskolben ohne Ausrüstung für elektrische Lampen, Röhren
oder ähnliche Waren ........................ ~ ....................... . 25
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 657
Zollsatz
Tarifnr. Bez.eichn ung der Waren °lo des
Wertes
7012 Glaskolben für Isolierbehälter, auch unfertig ........................... . 25
7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette oder im
Büro, zur Ausschmückung von Wohnungen oder zu ähnlichen Zwecken, mit
Ausnahme der Glaskurzwaren der Nr.7019:
A - aus Bleikristallglas .............................................. . 25
B - anderes:
1 - weder bearbeitet noch gefärbt noch überfangen ................... . 25
2 - bearbeitet, gefärbt oder überfangen ............................. , 25
7014 Glaswaren für Beleuchtungs- oder Signalzwecke oder für einfache optische
Zwecke:
A - Linsen, nur geformt oder gepreßt .................................. . 25
B - Sonstige Glaswaren für Signalzwecke .............................. . 25
C - andere 25
7015 Gewölbte Uhrg,läser und Gläser für einfache Brillen in Hohlkugeln oder Kugel-
segmenten, zugeschnitten oder bearbeitet:
A - roh (Kugeln, Kugelsegmente) ..................................... . 25
B - nur zugeschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... . 25
C - bearbeitet ...................................................... . 25
Anmerkung.
Unter dies,e Nummer fallen gewölbte Gläser mit parallelen Flächen und mit eine1· Starke von
2 mm oder weniger, jedoch nicht solche aus optischem Glas.
7016 Platten (Fliesen), Steine, Dachziegel und andere Waren aus gegosseneiµ oder
geformtem Glas, für Bauzwecke oder für ähnliche Zwecke ................. . 20
70 17 "Taren aus Glas, aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder geschmolzenem Quarz
für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Zwecke, auch mit Skala-
oder Eichzeichen; Serum-Ampullen oder ähnliche Waren:.
A - aus Glas ....................................................... . 25
B - aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder Quarz ....................... . 25
70 18 Optisches Glas aller Art, einschließlich der medizinischen Brillengläser,
optisch nicht bearbeitet:
A - für medizinische Brillengläser, auch gefärbt..roh oder einfach zugeschnitten
oder geformt ............. , ..................................... . 10
B - für wissenschaftliche Zwecke, in Blöcken, Platten, Linsen oder Prismen .. . 10
7019 Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen oder Edelsteinen. und ähnliche
Glaskurzwaren; Glasmosaiksteine; Glasaugen, mit Ausnahme der Prothesen,
Erzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus lampengeblasenem Glas:
A - Glasperlen oder dergleichen, Nachahmungen von echten Perlen ......... . 20
B- andere ........................................................ , 20
7020 Glasfasern und Erzeugnisse daraus:
A - spinnbare Glasfasern (Stapelfaser oder Glasseide) und Erzeugnisse daraus 35
B - nichtspinnbare Glasfasern (Glasgespinst, Glaswolle oder Glaswatte) und
Erzeugnisse daraus .............................................. . 20
70 21 Andere Glaswaren ................................................. . 25
658 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt XIV
Echte Perlen, Edelsteine; Edelmetalle,
Edelmetallplattierungen, Waren daraus;
Phantasieschmuck; Münzen
Kapitel 71
Echte Perlen, Edelsteine; EdelmetaJle, Edelmetallplattierungen, Waren daraus;
Phantasieschmuck
Allgemeine Anmerkungen.
1. Alle Waren, die ganz oder teilweise aus echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen
(Halbedelsteinen) oder synthetischen Steinen oder aus Edelmetallen oder Edelmetall-
platticrungen bestehen, fallen in dieses Kapitel, soweit nicht in der nachstehenden An-
merkung 2 oder an anderer Stelle des Tarifs etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt indessen für Waren teilweise aus Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen nur dann, wenn diese Waren bei der Tarifierung nach den
allgemeinen Regeln einem niedrigeren Zollsatz unterliegen würden.
2. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) "VVaren mit ganz geringfügigen Zutnten oder Bestandteilen aus Edelmetallen oder Edel-
metallplattierungen (z.B. Anfangsbuchstaben, Monogrammen, Ösen, Ringen, Kanten),
wenn diese Waren keine echten Perlen, Edelsteine, Schmucksteine (Halbedelsteine)
oder synthetische Steine enthalten;
b) Edelmetnlle in kolloidem Zustand; Edelmetallamalgame (Kap. 28);
c) Täschnerwaren, Reiseartikel und andere Waren der Nr. 42 02;
d) Metallgarne (Nr. 57 01), Gewebe aus Edelmetallfäden oder Edelmetallgarnerr (Nr. 57 02)
und Waren aus diesen Erzeugnissen, die zum Abschnitt XI (Spinnstoffe usw.) gehören;
e) Waren de&, Kapitels 64 (Schuhe usw.) und des Kapitels 65 (Kopfbedeckungen usw.);
f) Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
g) Fächer (Nr. 67 09);
h) Münzen (Kap. 72 oder 99);
i) Werkzeuge (Abschnitt XV); Maschinen, Apparate und elektrotechnische Waren (Ab-
schnitt XVI). Jedoch bleiben Teile ganz aus Edelsteinen, Schmucksteinen (Halb-
edelsteinen) oder synthetischen Steinen in diesem Kapitel;
k) Waren des Abschnitts XVIII (Optische Instrumente usw.; Uhrmacherwaren; Musik-'
instrumente usw.);
1) Waffen und Waffenteile (Kap. 93);
m) Waren des Kapitels 98, außer denen der N rn. 98 01 und 98 12;
n) Antiquitäten (Kap. 99). Echte Perlen, Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine)
bleiben joooch ohne Rücksicht auf ihr Alter in diesem Kapitel.
3. Edelmetalle sind Silber, Gold, Platin und die Platinmetalle.
4. Platinmetalle sind Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
5. Legierungen (außer Amalgamen) aus Edelmetallen mit unedlen Metallen, die Silber, Gold,
Platin oder mehrere dieser Metalle von je weniger als 2 0/o des Gewichts enthalten,
werden wie unedle Metalle behandelt.
Andere Legierungen, die Edelmetalle enthalten, bleiben in diesem Kapitel und werden
wie folgt behandelt:
a) alle Legierungen, die 2 0/o oder mehr. Platin enthalten, wie P 1a t in;
b) alle Legierungen, die 2 0/o oder mehr Gold, aber kein Platin oder weniger als 2 0/o
Platin enthalten, wie Gold;
c) alle anderen unter dieses Kapitel fallenden Legierungen, wie Si 1b er.
Bei der Anwendung dieser Vorschrift werden alle Platinmetalle einheitlich als Pfatin
behandelt.
6. Ein Edelmetall umfaßt, wenn nichts anderes bestimmt ist, in allen Tarifstellen, in denen
es namentlich genannt ist,. auch die Edelmetallegierungen, die nach der allgemeinen An-
merkung 5 diesem Edelmetall gleichgestellt sind. Dies gilt jedoch nicht für Edelmetall-
plattierungen auf unedlen Metallen und für platinierte, vergoldete oder versilberte
unedle Metalle.
7. EdeJmetallplattierungen sind Erzeugnisse aus Metallen, die durch Schweißen, Warm-
walzen oder ein anderes mechanisches Verfahren auf einer oder auf mehreren Seiten mit
Edelmetallen belegt .worden sind.
Waren aus· unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind wie plattierte Waren
zu behandeln.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 659
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
I. Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine (Halbedelsteine)
und synthetische Steine
71 01 Echte Perlen, roh oder bearbeitet, nicht gefaßt, nicht montiert, auch zur Er-
leichterung der Versendung aufgereiht:
A - roh ........................................................... . frei
ll - bearbeitet ..................................................... - • frei
Anmerkung.
Zuchtperlen werden wie echte Perlen behandelt.
7102 Edelsteine und Schmucksteine (Halbedelsteine), roh, geschnitten oder anders
bearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch zur Erleichterung der Versendung
aufgereiht:
A - roh oder einfach gesägt, gespalten oder rauh geschliffen oder gerieben ... . frei
B - anders bearbeitet ................................................ . frei
7103 Synthetische Steine, roh, geschnitten oder anders bearbeitet, weder gefaßt noch
montiert, auch zur Erleichterung der Versendung aufgereiht:
A - roh, gerieben oder gebohrt ..................... , .................. . frei
B - geschliffen ................................................ ·..... . frei
7104 Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen (Halbedelsteinen) oder synthetischen
Steinen .......................... , ............................... • • frei
II. Edelmetalle und Edelmetallplattierungen, unbearbeitet oder Halbzeug
71 05 Silber und Silberlegierungen (auch vergoldet oder platiniert), unbearbeitet oder
Halbzeug:
A - unbearbeitet (z.B. in Masseln oder Barren), auch Körner (Granalien);
gediegenes Silber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . frei
B - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) ..... . 5
C - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................ , ..... . frei
Anmerkung.
Platiniertes Silber ist das mit Platinmetall überzogene Silber,
7106 Silberplattierungen, unbearbeitet oder Halbzeug:
A - unbearbeitet und Halbzeug (z. B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen,
gesintert) ...................................................... . 15
B - Bearbeitungsabfälle; Schrott ............................ , ......... . frei
7107 Gold und Goldlegierungen, auch platiniert, unbearbeitet oder Halbzeug:
A - unbearbeitet (z.B. in Masseln oder Barren), auch Körner (Granalien);
gediegenes Gold ................................................ . frei
B - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) ..... . 5
C - Bearbeitungsabfälle; Schrott ...................................... . frei
Anmerkung.
Platiniertes Gold ist das mit Platinmetall überzogene Gold.
7108 Goldplattierungen ( auf unedlen Metallen oder auf Silber), unbearbeitet oder
Halbzeug:
A - unbearbeitet und Halbzeug (z. B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen,
gesintert) ...................................................... . 15
B - Bearbeitungsabfälle; Schrott ....................................... . frei
34
660 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
7109 Platin und Platinmetalle sowie Platin- und Platinmetallegiemngen, unbearbeitet
oder Halbzeug:
A - Platin und Platinlegierungen:
1 - unbearbeitet (z.B. in Masseln oder Barren), auch Körner (Granalien);
Platinschwamm, Platinschaum; Platinmohr (Platinschwarz) ........ . frei
2 - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) ... ' 5
3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................... . frei
B - Platinmetalle und Platinmetallegierungen:
1 - unbearbeitet (z.B. in Stücken oder Barren), auch Körner (Granalien); -
Schwamm und Schaum von Platinmetallen ....................... . frei
2 - Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen, gesintert) .. . 5
3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................... . frei
7110 Platinplattierungen und Platinmetallplattierungen (auf unedlen Metallen oder
auf Edelmetallen), unbearbeitet oder Halbzeug:
A - unbearbeitet und Halbzeug (z.B. gewalzt, gehämmert, geschlagen, gezogen,
gesintert) ...................................................... . 15
B - Bearbeitungsabfälle; Schrott ...................................... . frei
71 11 Edelmetallasche (Gekrätz) ........................................... . frei
III. Schmuckwaren, Juwelierwaren und andere Arbeiten
7112 Schmuckwaren und Juwelierwaren aus Edelmetallen oder Edelmetall-
plattierungen:
A - aus Silber, auch vergoldet ........................................ . 10
B - aus Silberplattierungen .......................................... . 10
C - aus Gold, Platin oder Platinmetallen ............................... . 10
D - aus Gold-, Platin- oder Platinmetallplattierungen 10
Anmerk ung,e n.
1. Schmuckwaren sind:
a) kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen, wie Fingerringe, Armbänder, Colliers,
Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge und andere Anhänger, Krawattennadeln,
Manschettenknöpfe, Medaillen oder religiöse oder andere Abzeichen und ähnliche
Gegenstände;
b) Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch dienen oder dazu bestimmt sind, von
Personen getragen zu werden, sowie Gegenstände zum Taschengebrauch, wie
Zigarren- und Zigarettenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren, Puderdosen, Panzer-
täschchen, Rosenkränze und ähnliche Gegenstände.
~- Juwelierwaren sind Schmuckwaren aus Edelmetallen in Verbindung mit echten oder nach-
geahmten Perlen, Edelsteinen, nachgeahmten Edelsteinen oder synthetischen Steinen oder
in Verbindung mit Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, Bernstein oder Preßbernstein, Jett
oder Korallen.
7113 Gold- und Silberschmiedearbeiten aus Edelmetallen oder Edelmetall-
plattierungen:
A - aus Silber, auch vergoldet , ....................................... . 10
B - aus Silberplattierungen .. , ....................................... . 10
C - aus Gold, Platin oder Platin.metallen ............................... . 10
p - aus Gold-, Platin- oder Pla·tinmetallplattierungen 10
Anmerkung.
Gold- und Silberschmiedearbeiten im Sinne dieser Tarifnummer sind Gegenstände, wie
Tafelgeräte, Toilettengarnituren, .:,chreibtischgarnituren, Rauchergeräte, Gegenstände für
Innenausstattung sowie Kultgeräte
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 661
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
7114 Andere .A:rbeiten aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Silber, auch vergoldet oder aus Silberplattierungen ................ . 10
B - aus Golct oder Goldplattierungen .................................. . 10
C - aus Platin, Platinmetallen, Platin- oder Platinmetallplattierungen ....... . 10
71 15 Waren aus echten Perlen, Edelsteinen oder synthetischen Steinen, nicht in Ver-
bindung mit Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen .................. . 10
7116 Phantasieschmuck .................................................. . 15
Anmerkung.
Phantasieschmuck sind die in der Anmerkung 1 a zur Nr. 7112 genannten Waren, wenn
sie keine echten Perlen, Edelsteine oder synthetische Steine, Edelmetalle oder Edel-
metallplattierungen enthalten, und wenn sie bestehen:
a) ganz oder teilweise aus unedlen Metallen, auch vergoldet, versilbert oder platiniert;
b) aus mindestens zwei verschiedenen anderen Stoffen als Metall. Einfache Hilfsmittel
(z. B. Aufreihfäden), die nur .zum Zusammenhalten dienen, bleiben dabei außer Betracht.
Kapitel 72
Münzen
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind Münzen als Sammlungsstücke (Kap. 99).
72 01 l\lünzen ........................................................... . frei
662 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1% 1, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Abschnitt XV
Unedle Metalle und Waren daraus
Allgemeine Anmerkungen.
1. Unter diesen Abschnitt fallen, soweit nichts anderes bestimmt ist, Eisen und Stahl und ihre
Legierungen, andere unedle Metalle (NE-Metalle) und ihre Legierungen, sowie Waren
daraus.
2. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:
a) Natrium, Lithium, Kalium, Rubidium, Cäsium; Calcium, Strontium, Barium; radioaktive
Metalle; Metalle seltener Erden; Quecksilber; Amalgame unedler Metalle (Kap. 28);
b) Metallpulver in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Kap. 32);
c) Hilfsmittel zum Löten oder Schweißen von :Metallen; Schmiedelötplatten (Kap. 38);
d) metallene Schutzbeschläge für Schuhe (Kap. 64);
e) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall; Sprungfedern für Hüte (Kap. 65);
f) Schirmgestelle und Teile davon, aus Met.all (Kap. 66);
g) Edelmetallplattierungen und Phantasieschmuck aus unedlen Metallen (Kap. 71);
h) Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, auch TeHe d_avon; elektrotechnische
Waren (Abschnitt XVI);
i) zusammengesetzte Schienen, Drehscheiben und anderes ortsfestes Gleismaterial,
Schwimmkästen, Bojen und dergleichen (Abschnitt XVII);
k) Fassungen für Brillen: Präzisionslehren, Metermaße, chirurgische Nadeln, Gestelle für
wissenschaftliche Instrumente, Geräte, für photographische Apparate oder der~leichen
(Kap. 90); Metallophone, Stimmgabeln und Nadeln für Tonwiedergabegeräte oder der-
gleichen (Kap. 92);
l) Waffen und Munition, auch Teile davon (Abschnitt XIX);
m) Möbel, Bettstellen und Drahtfedereinsätze (Kap. 94);
n) Handsiebe (Kap. 96);
o) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97);
p) Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Schreibfedern und dergleichen
(Kap. 98).
3. Zollbehandlung der Legierungen.
a) Legierungen unedler Metalle, die kein Eisen enthalten, jedoch gewichtsmäßig mehr als
10 0/o Nickel, werden wie Nickel behandelt.
b) Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen fallen unter die Nrn. 73 02 bzw. 74 03;
andere Legierungen unedler Metalle werden wie das gewichtsmäßig vorherrschende
Metall behandelt.
Kommen als vorherrschendes Metall mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichts-
ant,~ilen in Betracht, so richtet sich die Verzollung nach dem am höchsten belegten Metall.
1
c) Ist in einer Vorschrift des Tarifs ein Metall namentlich genannt, so umfaßt es, soweit
nichts anderes bestimmt ist, auch die Metal1egierungen, die ihm gleichgestellt sind.
4. Zollbehandlung zusammengesetzter Waren.
Waren, die aus mehreren unedlen Metallen bestehen, werden, werin nichts anderes
bestimmt ist, wie Waren aus dem Metall behandelt, das gewichtsmäßig vorherrscht.
Dies gilt auch für Waren aus mehreren unedlen Metallen in Verbindung mit nicht-
metallischen Stoffen.
Kommen als vorherrschendes Metall mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichts-
anteilen in Betracht, so richtet sich die Verzollung nach dem Metall, das zur Anwendung
des höchsten Zollsatzes führt.
Für die Anwendung dieser Vorschrift gelten Gußeisen, Schmiedeeisen und Stahl als
einheitliches Metall; Metallegie'rungen werd~n entsprechend ihrer Tarifierung nach der
vorstehenden Allgemeinen Anmerkung 3 berücksichtigt.
5. Als rohe und als bearbeitete Metallwaren werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist,
angesehen:
a) als roh: gegossene, gesinterte, geschmiedete, gewalzte, gezogene, gepreßte oder tief-
gezogene Roherzeugnisse ohne weitere Bearbeitung. Als roh gelten auch Erzeugnisse,
die aus Metallen hergestellt sind, die zuvor beim Walzen mit Mustern versehen worden
sind.
Nicht als bearbeitet gilt: das Entfernen von Unebenheiten, rauhen Stellen, Graten,
Nähten oder von anderen Guß- oder Stanzfehlern durch grobes Schleifen oder grobes
Scheuern, das Abstechen der verlorenen Köpfe, das Abschneiden unganzer Enden, das
einfache Reinigen mit dem Sandstrahlgebläse, grobes Zurichten, grobes Abschaben und
grobes Entzundern; .
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 663
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 6/odes
Wertes
(Abschnitt XV, Allgemeine Anmerkungen)
b) als bearbeitet: die aus einzelnen Teilen zusammengesetzten Waren, sowie Waren, die
eine andere Bearbeitung erfahren haben, als die oben unter a) genannten, und insbesondere
Waren, die z.B. gedreht, gehobelt, gefeilt, abgeschliffen, gebohrt, mit Gewinde versehen,
graviert, poliert, gebläut, parkerisiert, bronziert, versilhert, vergoldet, platiniert oder
mit unedlen Metallen oder anderen als den in der Allgemeinen Anmerkung 6 bezeich-
neten Stoffen überzogen sind.
6. Grobe Oberziige, die offensichtlich dazu bestimmt sind, die Waren gegen Oxydation zu
schützen, sind auf die Tarifierung ohne Einfluß. Sie haben auch nicht zur Folge, daß die
Waren deshalb als bearbeitet, poliert oder überzogen behandelt werden.
Diese Vorschrift gilt für alle Metallwaren, auch für Metallwaren aus anderen Ab-
schnitten des Tarifs.
7. Plattierte unedle Metalle sind Erzeugnisse aus unedlen Metallen, die durch Aufwalzen
oder Aufschweißen von einer oder mehreren Lagen verschiedener unedler Metalle (Stähle
verschiedener Zusammensetzung oder NE-Metalle) auf einer oder auf mehreren Flächen
(Ober-, Unter- oder Seitenfläcp.en) hergestellt worden sind. Die Plattierung braucht sich
nicht über die ganze Oberfläche zu erstrecken.
NE-Metalle, die mit Eisen oder anderen unedlen Metallen plattiert sind, werden als
überzogene Metalle behandelt (Kap. 74 und folgende Kapitel).
8. Als Schrott sind nur solche zers~)rungenen, zerbrochenen oder abgenutzten Gegenstände aus
Metallen zu behandeln, die eine andere Verwendung als zum Einschmelzen oder Schweißen
oder für chemische Zwecke nicht finden können. Die Zollstellen können die Zerkleinerung
der als Schrott zur Abfertigung angemeldeten Waren verlangen oder ihre Verwendung
überwachen.
9. Platinierte (mit Platin oder Platinmetallen überzogene) Waren aus unedlen Metallen
werden wie gleichartige vergoldete oder versilberte Waren behandelt.
Kapitel 73
Eisen und Stahl
Allgemeine Anmerkungen.
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Legierter Stahl ist Stahl, der eins oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit
den angegebenen Anteilen enthält:
Mangan und Silizium insgesamt mit mehr als 2 0/o,
Mangan mit 2 0/o oder mehr,
Silizium mit 2 °/o oder mehr,
Nickel mit 0,50/o oder mehr,
Chrom mit 0,50/o oder mehr,
Molybdän mit 0,10/o oder mehr,
Vanadium mit 0,10/o oder mehr,
Wolfram mit 0,3 0/o oder mehr,
Kobalt mit 0,3 0/o oder mehr,
Aluminium mit 0,3 0/o oder mehr,
Kupfer mit 0,4 0/o oder mehr,
Blei mit 0,10/o oder mehr,
Phosphor mit 0,12 0/o oder mehr,
Schwefel mit 0,10/o oder mehr,
Phosphor und Schwefel insgesamt mit 0,2 0/o oder mehr,
jedes andere Legierungselement mit 0,10/o oder mehr.
b) Nichtrostender Stahl ist legierter Stahl, der weniger als 0,6 0/o Kohlenstoff und außer-
dem mehr als 10 0/o Chrom, unabhängig von anderen Legierungselementen, enthält.
c) Schnelldrehstahl ist legierter Stahl, der Wolfram, Molybdän und Vanadium insgesamt
in einer Menge von 9 0/o oder mehr, unabhängig von anderen Legierungselementen, ent-
hält.
d) Andere legierte Stähle sind legierte Stähle, die den Begriffsbestimmungen. für nicht-
rostende Stähle und für Schnelldrehstähle nicht entsprechen:
e) Qualitätskohlenstoffstahl ist Stahl, der 0,6 0/o oder mehr, jedoch weniger als 1,9 0/o
Kohlenstoff enthält.
2. Gußeisen ist nur nichtschmiedbarer Eisenguß. Schmiedbarer Eisenguß ist als Schmiede-
eisen oder als Stahl zu behandeln.
35
664 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
73 01 Roheisen, eins;chließlich Spiegeleisen, in Barren, Masseln (Gänzen), Flossen
oder dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........ . 12
Anmerkungen.
1. Roheisen ist ein Hochofenerzeugnis, das 1,9 0/o oder mehr Kohlenstoff sowie eins oder
mehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen Anteilen enthält:
Phosphor mit weniger als 15 0/o,
Silizium mit 8 °/o oder weniger,
Mangan mit 6 0/o oder weniger,
Chrom mit rrn 0/o oder weniger,
Wolfram mit 40% oder weniger,
andere Legierungselemente (z.B. Nickel, Kupfer, Aluminium, Titan, Vanadium oder
Molyb<lii.n) insgesamt mit 100/o oder weniger,
2. Spiegeleisen ist Roheisen, das mehr al~ 60/o bis 300/o Mangan enthält.
7302 Ferrolegierungen:
A - Ferromangan .................................................. . 12
B - Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium, Ferrosiliziummanganaluminium 8
C - :Ferrosilizium ................................................... . 12
D - Fcrrosiliziun1mangan ............................................ . 5
E - Ferrochrom und Ferrosiliziumchrom ................................ . 12
F - Ferrotitan und Ferrosiliziumtitan .. ·............................... . 12
G - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram .............. 1 • • •_ • • • • • • • • • • 8
H - Ferromolybdän und Ferrovanadium ............................... . 8
I - Ferrobor, Ferrotantal, Ferrouran, Ferroniobiurµ (Ferrocolombium) und
andere Ferrolegiernngen und Ferrosiliziumlegierungen, anderweit weder
genannt noch inbegriffen ................................. ; . _..... . 8
:\ nmerkung.
Ferrolcgierungen sind rohe Gußerzeugnisse, die. sich weder zum Walzen noch zum Schmieden
eignen, sondern nur als Zusätze bei der Eisen- und Stahlherstellung dienen und die außer
Eisen noch eins oder mehrere der folgenden Legierungselemente mit den angegebenen An-
teilen enthalten:
Silizium mit mehr als 8 °/o,
Mangan mit mehr als 30 0/o,
Chrom mit mehr als 30 °/o,
Wolfram mit mehr als 400/o,
andere Legierungselemente (z.B. Kupfer, Aluminium, Titan 1 Vanadium, Molybdän oder
Niobium) insgesamt mit mehr als 10 0/o.
Der Gesamtanteil der Nichteisenlegierungselemente -darf jedoch bei den Ferrosilizium:-
legierungen nicht mehr als 96 0/o, bei Ferromanganlegierungen nicht mehr als 92 °/e und bei
den anderen Ferrolegierungen nicht mehr als 900/o betragen.
7303 Schrott und Bearbeitungsabfälle, von Eisen oder Stahl ................... . frei
73 04 Eisen und Stahl, gekörnt, nicht nach Korngröße sortiert : .. ,1 • • • • • • • • • • • • • • • 12
73 05 Grobes Eisenpulver, grobes Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahlschwamm 5
7306 Rohluppen, Rohschienen und Rohblöcke (Ingots):
A - Rohluppen und Rohschienen ..................................... . 15
B - Rohblöcke (Ingots):
1 - plattiert .................................................... . 15
2 - nicht plattiert:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ......... . 15
2 - aus anderem Stahl ...................................... . 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ..... : .............. . 15
Anmerkung.
Rohluppen und Rohschienen sind Erzeugnisse, die zum Walzen oder Schmieden bestimmt
sind und
entweder mit dem Fallhammer aus Puddelluppen hergestellt und dadurch von Schlacken
befreit sind
oder aus Eisenpaketen oder Stahlpaketen oder Puddeleisen durch Walzen unter hoher
Temperatur zusammengeschweißt sind.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 665
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
\i\ ertes
73 07 Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen:
A - plattiert ....................................... ,, ......... , • • • • • • 15
B - nicht plattiert:
1 - vorgewalzte Blöcke (Blooms) und Knüppel:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl .......... . 15
2 - aus anderem Stahl ...................................... . 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen .................... . 15
2 - Brammen und Platinen:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoff stahl:
1 - aus Schnelldre4stahl oder aus nichtrostendem Stahl 15
2 - aus anderem Stahl e • ~ • • e • I • e • I • • • • I I • e • I • 1 I 1 • • e • • • I I • 1 • • 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen 15
Anm e r k u n gen.
] . Vorgcwalzte Blöcke (Blooms) und Knüppel sind Halbeu.eugnisse mit rechteckigem od»r
q11ad1·atischem Querschnitt, deren Stärke mehr als 1/4. der Breite beträgt und deren Quer-
schnittsfläche größer als 1 225 qmm ist.
2. Brammen und Platinen sind Halberzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt, deren Stärke
6 mm oder mehr, deren Breite 150 mm oder mehr und deren Stärke nicht mehr als ¼ der
Breite beträgt.
73 08 Sturze für Bleche, aus Eisen oder Stahl, in Rollen:
A - plattiert .................................................... •... , 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder ans Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem S~ahl 15
b - aus anderem Stahl .................... ·..... , ............... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... . 25
Anmerkung.
Sturze für Bleche in Rollen sind Halberzeugnisse mit beschnittenen oder unbeschnittencn
Kanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit einer Stärke von 1,5 mm oder mehr und mit einer
Breite von mehr als 500 mm, in Rollen mit einem Stückgewicht von 500 kg oder mehr.
7309 Vorgeschmiedete Blöcke und anderes Schmiedehalbzeug:
A - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl 15
B - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen 15
7310 Universaleisen und Universalstahl:
A - plattiert ........................................................ . 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl 15
b - aus anderem Stahl ......................................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... . 18
Anmerkung.
Universaleisen und Universalstahl sind Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt, in einer
Richtung auf der Kaliberstraße oder auf der Universalstraße warm gewalzt, mit einer Stärke
von mehr als 6 bis 100 mm und mit einer Breite von mehr als 150 bis 1 200 mm.
7311 Stabeisen und Stabstahl, einschließlich Draht, warm gewalzt oder geschmiedet:
A - plattiert ................................ , ...................... . 18
666 Bundesgr,setzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
(7311)
B - nicht plattiert:
1 - von kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser VO" 13 mm oder
weniger oder von anderem Querschnitt mit einer größten Ab . .nessung von
18 mm oder weniger:
a - in Ringen:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........ . 15
b - aus anderem Stahl .................. , ................. . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen .................. . 18
b - anderes:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl , , , , .... . 15
b - aus anderem Stahl ...... : ............................. . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen .................. . 18
2 - von kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von mehr als
1:3 mm oder von anderem Querschnitt mit einer größten Abmessung von
mehr als 18 mm:
a - Hohlstäbe:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........ . 15
b - aus anderem Stahl .................................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen 18
b - anderes:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl .... : ... . 15
b - aus anderem Stahl .................................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen 18
A n m e r k u n gen.
l. Stabeisen und Stabstahl sind Erzeugnisse, deren Querschnitt ein Kreis, Halbkreis, gleich-
schenkliges Dreieck, Quadrat, Rechteck, Sechseck, Achteck oder ein regelmäßiges Trapez
ist und die den Beg'riffsbestimmungen in den Anmerkungen zu den N rn. 73 07, 73 08, 73 10,
73 13 und 73 18 nicht entsprechen.
2. Hohlstäbe sind hohle Erzeugnisse, zur Herstellung von Bergbohrern für Sprenglöcher und
dergleichen geeignet, mit anderer als kreisrunder oder quadratischer Form des Quer-
schnitts, dessen größte äußere Abmessung mehr als 15 mm, jedoch nicht mehr als 50 mm
und außerdem mindestens das Dreifache der größten inneren Abmessung beträgt.
Hohlstäbe, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, sind nach Nr. 73 24 zu
verzollen.
7312 Profile aus Eisen oder Stahl, warm gewalzt oder geschmiedet, weder gelocht
noch zusammengesetzt, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Spundwand-
cisen, auch gelocht oder aus Walzteilen zusammengesetzt (z.B. durch Nieten,
Schweißen oder Pressen): ·
A - plattiert ....................................................... . 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl 15
b - aus anderem Stahl ......................................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen 18
Anmerkung. .
Profile dieser Nummer sind Erzeugnisse, die nicht unter die Nrn. 73 14 oder 73 16 fallen und
<lie den Begriffsbestimmungen in den Anmerkungen zu den N rn. 73 07, 73 08, 73 10, 73 11,
70 13 und 7,3 18 nicht entsprechen.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 667
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
7313 Bandeisen und Bandstahl, warm gewalzt:
A - plattiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. . 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl 15
b - aus anderem Stahl ......................................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... . 25
Anm e.r k u n g.
Bandeisen und Bandstahl sind Walzwerkerzeugnisse in geraden Bändern, Rollen oder Falt-
bunden, mit beschnittenen oder unbeschnittenen Kanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit
einer Breite von höchstens 500 mm und einer Stärke, die höchstens 6 mm, jedoch nicht mehr
als 1/io der Breite beträgt.
7314 Schienen aller Art für Gleisanlagen und dergleichen, aus Eisen oder Stahl, auch
gelocht ........................................................... . 18
73 15 Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, W eichen, Weichenstangen und Zahn-
stangen für Gleisanlagen, aus Eisen oder Stahl, auch gelocht ............... . 15
7316 Eisenbahnschwellen aus Eisen oder Stahl, auch gelocht .................. . 18
n 11 Laschen, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, für
die Verlegung und Befestigung von Schienen, aus Eisen oder Stahl, auch gelocht 18
73 18 Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder kalt gewalzt, auch bearbeitet:
A - plattierte Bleche ..................................... ~ .......... . 18
B - Elektrobleche .................................................. . 28
C - andere Bleche (als platiierte Bleche und Elektrobleche), roh gewalzt oder
nur entzundert (dekapiert), mit einer Stärke:
1 - von 3 mm oder mehr:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... . 15
2 - aus anderem. Stahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ...................... . 20
2 - von 0,5 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... . 15
2 - aus anderem Stahl ...................................... . 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ..................... . 28
3 - von weniger als 0,5 mm:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... . · 15
2 - aus anderem Stahl ...................................... . 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ..................... . 28
D - andere Bleche (als plattierte Bleche und Elektrobleche), mit anderer Ober-
flächenbearbeitung: ·
1 - poliert, hochglanzpoliert oder glänzend, mit einer Stärke:
a - von 1,5 mm oder mehr ...................................... . 28
b - von weniger als 1,5 mm ..................................... . 28
2 - verzinnt, mit einer Stärke: .
a - von mehr als 0,5 mm ....................................... . 28
b - von 0,5 mm oder weniger (Weißblech) ................ ~ ........ . 28
36
668 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(73 18 D)
3 - verzinkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......................... . 28
4 - andere ..................................................... , 28
A n m e r k u n g e n.
L Bleche sind Walzwerkerzrugnisse, die höchstens 125 mm stark und - bei quadratischer
oder rechteckiger Form - mehr als 500 mm breit sind, ausgenommen Sturze für Bleche in
Rollen (Nr. 73 08). ·
Andere als quadratisch oder rechteckig zugeschnittene sowie gelochte, gewellte, gebogene.,
geriffelte, polierte oder überzogene Bleche bleiben in Nr. 73 18.
2. Elektrobleche sind Bleche, die mehr als 0,35 0/o bis 8 0/o Silizium enthalten und andere
Legierungselemente nur mit geringeren Anteilen als die legierten Stähle.
7319 Draht aus Eisen oder Stahl, kalt gewalzt oder gezogen, auch überzogen, aus-
genommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik:
A. - plattiert ....................................................... . 18
B - nicht plattiert, mit einer größten Abmessung im Querschnitt:
1 - von weniger als 5 mm:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoff stahl:
1 - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stah1 ........... . 15
2 - aus anderem Stahl ...................................... . 15
b - aus anderem Stahl oder ans Schrn;rdcci:--r'11:
1 - überzogen ............................................. . 18
2 - anderer ............................................ , , , , 18
2 - von 5 bis 13 mm:
a - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
l - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... . 15
2 - aus a_nderem Stahl ...................................... . 15
b - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:
1 - iibP.rzogen ............................................. . 18
2 - anderer .......... , , . , , ........................ , , . , .... . 18
A n rn c r k u n g.
Draht dieser Nummer ist ein kaltgewalztes oder gezogenes Erzeugnis von beliebiger Form des
Quen;chnitts, dessen größte Abmessung nicht mehr als 13 mm beträgt.
73 20 Stäbe aus Eisen oder Stahl, kalt gezogen; kalibrierte Stäbe au'-i Eisen oder Stahl:
A - plattiert ................................................. , . , . , .. . 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ........... , .. 15
b - aus anderem Stahl , , , , , ........ , .. , , ....................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ............... , ....... . 18
Anmerkung.
Kaltgezogene Stiibe sind Erzeugnisse, deren Querschnitt ein Kreis, Halbkreis, gleichschenk-
liges Dreieck, Quadrat, Rechteck, Sechseck, Achteck oder ein regelmäßiges Trapez ist und
die d('fl Begriffsbestimmungen in den Anmerkungen zu den Nrn. 7318, 7319 und 73 22 nicht
entsprechen.
73 21 Profile aus Eisen oder Stahl, kalt gewalzt oder gezogen, weder gelocht noch
vorgerichtet noch zusammengesetzt:
A - plattiert .................................................... , .. . 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl ............. . 15
b - aus anderem Stahl .... , . , , , ... , ..... , . , , , . , , , , , , , , , , , , , . , .. , 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:
a - kalt gewalzt .................................. , ........... . 22
b - gezogen , , , ... , , ......................... , , . , ... , . , ...... , , 18
Anmorkung.
Profile dieser Nummer sind Erzeugnisse, die den Begriffsbestimmungen in den Anmerkungen
zu den N rn. 73 18, 73 19, 73 20 und 73 22 nicht entsprechen.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 669
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
73 22 Bandeisen und Bandstahl, kalt gewalzt, auch überzogen:
A - plattiert ....................................................... . 18
B - nicht plattiert:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:
a - aus Schnelldrehstahl oder aus nichtrostendem Stahl 15
b - aus anderem Stahl ......................................... . 15
2 - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen ....................... . 25
Anmerkung.
Bandeisen und Bandstahl sind ,v alzwerkerzeugnisse in geraden Bändern, Rollen oder Fal~-
bun<lcn, mit beschnittenen oder unbeschnittenen Kanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit
einer Breite von höchstens 500 mm und einer Stär1e, die hochstens 6 mm, jedoch nicht mehr als
1/io der Breite beträgt.
73 23 Rohre aus Gußeisen ........................................... ; ..... . 15
73 24 Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus Schmiedeeisen oder Stahl, roh,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl .... : ............ . 15
B - aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:
· 1 - gegossen oder gepreßt ........................................ . 18
2 - nahtlos, warm gezogen, gewalzt o<leT kalt gezogen:
a - kalt gezogen .............................................. . 18
b - andere .................................................... . 18
3 - stumpf oder überlappt geschweißt, auch schmelzgeschweißt:
a - kalt nachgezogen .......................................... . 25
b - schmelzgeschweißt ......................................... . 15
c - andere ................................................... . 18
4 - mit einfach aneinandergelegten Rändern, nicht geschweißt (Schlitzrohre 1 25
5 - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet ........................... . 15
73 25 Rohre aus Schmiedeeisen oder Stahl, besonders geformt oder bearbeitet, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl ................. . 15
B - aus anderem Sfahl oder aus Schmiedeeisen ......................... . 18
73 26 Rohrleitungen aus Stahl, auch mit Eisenringen verstärkt, für Wasserkraft-
werke und dergleichen, einschließlich der Kniestücke, Flanschen und anderen
Verbindungsstücke ................................................. . 12
Anmerkung.
Rohrleitungen sind gen~etete oder geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt, einem
Durchmesser von mehr als 400 mm und einer Wandstärke von mehr als 10,5 mm.
73 27 Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. :B. Knie-
. -,tücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Eisen oder Stahl,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Gußeisen .................. , ................................ . 15
B - aus Schmiedeeisen oder Stahl:
1 - aus schmiedbarem Guß ........................................ . 7
2 - geschmiedet ................................................. . 10
3 - andere ................. , ................................... . 18
670 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 195 l, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
73 28 Konstruktionen aus Eisen oder Stahl sowie baufertige Teile, auch in Verbindung
mit untergeordneten Teilen aus anderen Stoffen ( z. B. Teile für Brücken,
Eisenfachwerk, Rolläden, Gittermasten, Balkone, Geländer, Gitter, Schranken,
Gewächshäuser, überdeckte Hallen oder Dächer), ausgenommen lose Schrauben,
Muttern, Bolzen, Nieten und andere Erzeugnisse der Schrauben- und Nieten-
industrie:
A - aus Gußeisen ................................................... . 8
B - aus Schmiedeeisen oder Stahl .................................. ·.... . 8
7:329 Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter~ Fässer und Bottiche), aus Eisen oder
Stahl, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder
wärmetechnische Einrichtung, auch mit Wärmeschutzverkleidung_:
A - aus Gußeisen:
1 - innen weder poliert noch überzogen ............................. . 8
2 - innen poliert oder überzogen ................................... . 8
B - aus Schmiedeeisen oder Stahl:
1 - aus nichtrostendem Stahl ...................................... . 10
2 - andere:
a - innen weder poliert noch überzogen .............. ·............. . 10
b - innen poliert oder ·überzogen ................................. . 10
73 30 Transportfässer und Transporttonnen, aus Eisenblech, mit einem Fassungs-
vermögen von mehr ;.ils 50 bis 300 l, anderweit weder genannt noch inbegriffen 10
73 31 Kannen, Dosen und andere Behälter, für Transportzwecke oder für Ver-
packungszwecke, aus Eisenblech, anderweit weder genannt noch inbegriffen,
mit einem Fassungsvermögen:
A - von mehr als 5 bis 50 l:
1 - weder poliert noch überzogen .................................. . 15
2 - poliert oder überzogen ........................................ . 18
B - von 5 l oder weniger:
1 - weder poliert noch überzogen .................................. . 15
2 - poliert oder überzogen ........................................ . 33
73 32' Druckbehälter für verdichtete od,er v-erflüssigte Gase, aus Eisen oder Stahl,
auch mit angeschweißtien Böden ...................................... . 15
73 33 Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisendraht oder
Stahldraht, auch geflochten, auch mit einer Seele aus anderen Stoffen, ausge-
nommen isolierte Drahterzeugnisse für die Elektrotechnik ................ . 15
7.3 34 Stacheldraht; verwundener Runddraht oder Flachdraht, aus Eisen oder Stahl,
mit Stacheln ...................................................... . 18
73 35 Gewebe und Geflechte, aus Eisendraht oder Stahldraht:
A- Gewebe:
1 - Metalltücher für Maschinen, endlos ............................. . 5
2 - andere ..................................................... . 20
B - Geflechte:
1 - verzinkt .............................. ·...................... . 20
2 - andere ..................................................... . 20
73 36 Streckblech aus Eisen oder Stahl ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches
oder Bandes hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) ........................ . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 195_1 671
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
73 37 Ketten jeder Größe, Teile davon und Zubehör, aus Eisen oder Stahl, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - Gelenkketten (Ketten zur Krartübertragung oder zu Förderzwecken, mit
Bolzen, Nieten, Rohren oder Gleitrollen):
1 - Rollenketten:
a - mit einem Bolzenabstand von 19,1 mm oder weniger ............. . 15
b - andere ................................................... . 15
2 - andere ................... : ................................. . 15
B - Stegketten aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit einer Gliedstärke von 15 mm
oder mehr ..................................................... . 18
C - andere Ketten jeder Größe:
1 - aus Draht ................................................... . 18
2 - andere ..................................................... • 18
D - Teile und Zubehör (z.B. Glieder, Bolzen, Rohre, Haken, Karabinerhaken
und T-Stücke) .................................................. . 18
7338 Schiffsanker und Draggen, aus Eisen oder Stahl ......................... . 18
73 39 Hufbeschläge:
A - Hufeisen und Klaueneisen ........................................ . 20
B - Hufstollen und Hufgriffe· ......................................... . 15
7340 Stifte, Nägel, Krampen, Ringnägel, Haken und Reißnägel, aus Eisen oder Stahl:
A - aus Eisendraht oder Stahldraht, nicht geschmiedet ................... . 20
B - Krampen, geschmiedet oder gestanzt ............................... . 20
C - Hufnägel ....................................................... . 20
D - Ziernägel und Schmucknägel ...................................... . 20
E- andere ............................................... • • • • • • • • · · 20
73 41 Bolzen, Nieten, Splinte, Keile, Muttern und ähnliche Erzeugnisse der Schrauben-
und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl, alle diese ohne Gewinde; Unterleg-
scheiben aus Eisen oder Stahl, auch geschlitzt, einschließlich der Federring-
scheiben .......................................................... , 20
73 42 Schrauben, Ringschrauben, Hakenschrauben, Muttern, Schraubbolzen, Schwel-
l,enschrauben und ähnliche Erzeugnisse der Schrauben- und Nietenindustrie, aus
Eisen oder Stahl, alle diese mit Gewinde ................................ . 25
7343 Nähnadeln, Stopfnadeln, Stricknadeln, Häkelnadeln, Locher, Ahlen, Durch-
ziehnadeln und ähnliche Erzeugnisse für Näh-, Stick-, Filet- und andere
Handarbeiten, aus Eisen oder Stahl, mit einer Länge:
A - von mehr als 5 cm ............................................... . 12
B - von 5 cm oder weniger ........................................... . 15
7344 Stecknadeln, Haarnadeln und ähnliche Erzeugnisse, ausgenommen Schmuck-
nadeln, auch Lockenwickel, aus Eisen oder Stahl, auch in Verbindung mit
anderen Stoffen:
A- Stecknadeln und Sicherheitsnadeln ..•.............................. 20
B - ~aarnadeln, Lockennadeln, Lockenwickel und ähnliche Erzeugnisse, auch
ubersponnen ................................................... . 20
37
672 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/ 0 des
Wertes
73 45 Federn aus Eisen oder Stahl, anderweit. weder genannt noch inbegriffen:
A - Blattfedern, auch einzelne Federblätter:
1 - für Kraftfahrzeuge:
a - mit einem Stückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg oder
mehr ......................................•.•............ 18
b - andere:
1 - einzelne Federblätter .................................... . 22
2 - andere ...................................•............. 22
2 - andere:
a - mit einem Stückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg oder
mehr .................................................... . 18
b - andere:
1 - einzelne Federblätter ................ : ................... . 22
2 - andere ................................................ . 22
B - Blattspiralfedern ............................................... . 20
C - Spiralflachfedern aus Flachdraht:
1 - mit einer Breite von 5 mm oder mehr und einer Stärke von weniger
als 0,7 mrn .................................................. . 22
2 - mit einer Breite von weniger als 5 mm und einer Stärke von weniger
a1s o,:3 mm .................................................. . 22
3 - andere ..................................................... . 22
D - andere Federn:
1 - aus l)raht ................................................... . 22
2 - andere ..................................................... . 22
73 46 Zimmeröfen~ Heizapparate, Herde, Kocher· und ähnliche vVaren, Teile davon,
aus Ei«;cn oder Stahl, nicht elektrisch:
A- für Feuerung mit festen Brennstoffen (z.B. Kohle oder Holz) .......... . 15
B - fii r andere Feuerung; kombinierte Geräte für Feuerung verschiedener Art 15
C -1'eile .......................................................... . 15
73 47 Heizkessel und Heizkörper für Zentralheizungen, Teile davon, aus Eisen oder
Stahl, nicht elektrisch:
A - Heizkessel für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe, auch für Warm-
luftheizanlagen ................................................. . 10
B - Heizkörper:
1 - aus Gußeisen ................................................ . 10
2 - aus Schmiedeeisen oder Stah 1 .................................. . 10
7348 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon,
aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Gußeisen:
1 - Waren für sanitäre oder hygienische Zwecke:
a - emailliert . . . . . . . . . . . : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
b - andere ................................................... . 15
2 - andere Waren:
a - emailliert ........................................•........ 15
b - andere ................................................... . 15
B- aus Blechen oder Bändern, aus Schmiedeeisen oder Stahl:
1- aus nichtrostendem Stahl .............................••...•••.. 15
2 - andere:
a - weder poliert noch üb~rzogen ................................ . 15
b - poliert oder überzogen:
1 - emailliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •. 15
2 - andere ........ ·................................... ,..... . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 673
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
(73 48) C - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Schmiedeeisen oder
Stahl ...................................... , ................... . 15
D- andere:
1 - weder poliert noch überzogen .................................. . 15
2 - poliert oder überzogen ..... , ............ , ..................... . 15
7349 Eisenwolle und Stahlwolle; Schwämm~, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche
Waren zum Scheuern, Polieren oder dergldchen, aus Eisen oder Stahl ..... 10
73 50 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - aus Gußeisen:
1 - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , , ·• • • • 8
2 - bearbeitet ....................................... , .. , , , , , • • • • • 8
B - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Schmiedeeisen oder Stahl:
1 - weder poliert noch überzogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . 15
2 - poliert oder überzogen:
a - emailliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... ; . . . . . . . . . . . . ...... . 15
b - andere ....... , ........................................... . 15
C - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Schmiedeeisen oder
Stahl .......................................................... . 15
D - andere:
1 - roh:
2- - aus schmiedbarem Guß ..................................... . 8
b - andere:
1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:
a - von 250 kg oder weniger ............................... . 20
b - von mehr als 250 kg ................................... . 15
2 - andere ................................................ . 15
2 - bearbeitet:
a:.. aus schmiedbarem Guß ..................................... . 8
b - andere:
1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:
a - von 250 kg oder weniger ............................... . 20
b - von mehr als 250 kg ................................... ; 15
2 - andere ................................................ . 15
Kapitel 74
Kupfer und Kupferlegiemngen
74 01 Kupfermatte ....................................................... . frei
7402 Rohkupfer u,nd Kupferabfälle:
A- Kupfer zum Raffinieren (z.B. Schwarzkupfer und Zementkupfer); raffiniertes
Kupfer (z.B. Blöcke, Ingots, Platten, Drahtbarren - wirebars - , Anoden-
kupfer und Kathodenkupfer, a~ch Körner [Granalien] und grobes Pulver).
1 - Kupfer 'zum Raffinieren ....................................... . frei
2 - raffiniertes Kupfer ........................................... . 5
B·- Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott .......... . frei
7403 Kupfervorlegierungen ............................................... . frei
Anmerkungen.
1. Kupfervorlegierungen sind Zusatzlegierungen mit beliebigem Kupferanteil, die weder ge-
schmiedet noch gewalzt werden können.
2. Verbindunge~ von Kupfer und Phosphor mit mehr als 8 °/o Phosphor (Kupferphosphide)
unterliegen der Zollbehandlung nach Nr. 28 92. ·
674 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ·% des
Wertes
74 04 Stangen, Profile und Drähte, aus Kupfer, massiv:
A - wt~der· poli•Jrt noch überzogen:
1 - mit. 10 °/o oder mehr Zink legiert (Messing):
a - ,'-11:tngcn und Profile ........................................ . 10
b - l)rühtc ................................................... . 10
2 - an(l<~rc:
a - ~1angcu und Profile ........................................ . 10
b - 1) räh te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................ . 10
B - poliert oder überzogen:
1 - wrgoldct Olkr versilbert ....................................... . 10
2 - andert\ ...................................................... . 10
Anm 1: 1· 1, 11 n p: P n.
1. Stan:~1:11 uni! l'roli 11, sind !.!:f'wa hte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Quer-
sdrnitts, ,l<-.sscn griil,lt1) ;\ lrnii•ssung mehr als G mm betriigt. Flache Erzeugnisse gelten als
SLrngi·n odn Pl'l)filH nur, w011n aui3ürdern die Stärke mehr als 1 /10 der Breite beträgt.
2. 1h·ii htc sind gewalzte od1~r gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts.
d1:ss1:n gri'd,1t c :\ b11H~ss1mg G rnm oder weniger hetriigt.
74 05 Tafrln, Bleche, Ronden, Segmente, Platten, Bänder und Streifen, aus Kupfer,
auch aufgnollt, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - w,.~dt' r pol icr1 noch iibcrzogen:
1 - rni t 10 °/o oder nwhr Zink legiert (Messing):
a - quadrntisch oder rechteckig:
1 - mit glatter Oberfläche, nicht gelocht ........................ . 10
2 - g'l'Wt>llt, gebogen, gefurcht, geriffelt, mit gewalzten oder ge-
s1anztcn lVlu:-;tern oder gelocht ............................. . 10
b - von anderer l:\H·n1 ......................................... . 10
2 - andere:
a - quadratisch ockr rechteckig:
1 - mit glatter Oberfläche, nicht gelocht ........................ . 10
2 - gewellt, gebogen, gefurcht, geriffelt, mit gewalzten oder ge-
stanzten Mustern oder gelocht ............................ . 10
b - von anderer Form ......................................... . 10
B - poliert oder überzogen:
1 - vergoldet oder versilbert ....................................... . 10
2 - andere ...................................................... . 10
Anmerkung.
Unter Nr. 74 05 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 74 06) - flache Erzeugnisse.
deren größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/io
der Breite beträgt.
74 06 Blattmetall (Folien) aus Kupfer, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, über-
zogen oder bedruckt:
A- ohne Unterlage, mit einer Stärke:
1 - von 0,05 min oder weniger ..................................... . 10
2 - von mehr als 0,05 bis 0,25 mm ................................. . 10
B - auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ~hnlichen Unterlagen befestigt, mit
einer Stärke (ohne Unterlage) : .
1 - von 0,05 mm oder weniger ..................................... . 15
2 - von mehr als 0,05 bis 0,25 mm .......... , ...................... . 15
74 07 Kupfer, fein gepulvert .............................................. . 20
74:08 Rohre und Hohlstangen, aus Kupfer:
A- Hohlstangen mit kreisrundem Querschnitt, einem äußeren Durchmesser von
mehr als 16 mm und einem inneren Durchmesser von 8 mm oder weniger
(Rundkupfer für Stehbolzen) ..................................... . 12
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 675
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(7408) B- andere:
1 - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:
a - weder poliert noch überzogen :
1 - mit 10 0/o oder mehr Zink legiert (Messing) .................. . 12
2 - andere ................................................ . 12
b - poliert oder überzogen:
1 - vergoldet oder versilbert ................................. . 12
2 - andere .......................................... _...... . 12
2 - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ................... . 12
Anmerkung.
Besonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden
oder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten
Flanschen oder dergleichen.
7409 Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-
stücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Kupfer ....... . 12
7410 Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter, Fässer und Bottiche), aus Kupfer, mit
einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetech-
nische Einricl1tung ..........................• ........................ . 12
7411 Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, auch geflochten, aus Kupferdraht~
auch in Verbindung mit Eisendraht oder Stahldraht, auch mit einer Seele aus
anderen Stoffen, ausgenommen isolierte Drahterzeugnisse für die Elektro-
technik ............................................................ . 12
7412 Gewebe und Geflechte, aus Kupferdraht:
A- Gewebe:
1 - Metalltücher für Maschinen, endlos ............................. . 5
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ -. ................ • • • • • • • 5
B - Geflechte ...................................................... . 15
7413 Streckblech aus Kupfer ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder
Bandes hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) ............................ . 10
7414 Ketten jeder Größe (ausgenommen Schmuckketten), Teile davon und Zubehör,
aus Kupfer ........................................................ . 15
7415 Stifte, Nägel, Krampen, Haken und Reißnägel, ganz oder teilweise aus Kupfer 15
7416 Bolzen, Nieten, Splinte, Keile, Muttern und andeve Erzeugnisse der Schrauben-
und Nietenindustrie, aus Kupfer, alle di,ese ohne Gewinde; Unterlegscheiben
aus Kµpf,er ....................................................... . 15
7417 Schrauben, Ringschrauben, Hakenschrauben, Muttern, Schraubbolzen und an-
dere ~rzeugnisse der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Kupfer, alle diese
mit Gewinde: ·
A ~ mit Holzschraubengewinde ....................................... . 20
B - andere ........................................................ . 15
7418 Federn aus Kupfer, anderweit weder genannt noch inbegriffen ........... . 15
7419 Kocher und andere Heizapparate für den Haushalt ( ausgenommen Badeöfen und
Boiler), nicht elektrisch, Teile davon, aus Kupfer ........................ . 15
74 20 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon~
aus Kupfer, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - weder poliert noch überzogen ..................................... . 15
B - poliert oder überzogen ........................................... . 15
38
676 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
74 21 Geschmiedete Platten für Feuerungen ( sogenannte Feuerbuchste:Je), aus Kupfer 15
74 22 Waren aus Kupfer, anlerweit weder genannt noch inbegriffen:
A- roh ........................................................ , .. 15
B - bearbeitet:
1 - vergoldet oder versilbert ........... : ........................... . 15
2 - andere .................................................... , . • 15
Kapitel 75
Nickel und Nickellegierungen
Allgemeine Anmerkung.
Nichtlegiertes Nickel ist Nickel mit einem Anteil an anderen Stoffen von weniger als 1 0/o.
75 01 Nickelmatte und Nickelspeisc ............... , .......................... . frei
75 02 Rohnickel und Nickelabfälle:
A - Rohnickel (z.B. Blöcke, Kathodennickel, Rondelle, Würfel, Kugeln,
Körner [Granalien] und grobes Pulver):
1 - nicht legiert ................................................. . frei
2 - legiert ..................................................... . 8
B - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott ........ . frei
75 03 Stangen, Profile und Drähte, aus Nickel, massiv:
A - aus nichtlcgiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem Nickel:
1 - weder vergoldet noch versilbert:
a - Stangen und Profile ........................................ . 10
b - Drähte .................................................. . 10
2 - vergoldet oder versilbert ............ , .......................... . 10
B - aus anderen Nickellegierungen mit einem Anteil an Nickel von mehr als
100/o bis 500/o:
1 - weder vergoldet noch versilbert:
a - Stangen und Profile ........................................ . 18
b - Drähte .................................................. . 18
2 - vergoldet oder versilbert ......... , , , , , ..... , . , .. , , , , , , , , , , , , ... , 18
C - aus anderen Nickellegierungen mit einem Anteil an Nickel von mehr als 50 °/o:
1 - aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Anteil an Eisen von weniger
als 10 0/o:
a - Stangen und Profile ........................................ . 18
b - Drähte .................................................. . 18
2 - andere:
a - weder vergoldet noch versilbert:
1 - Stangen und Profile ...................................... . 18
2 - Drähte ................................................ . 18
b - vergoldet oder versilbert .............. : ..................... . 18
A n m e r k u n gen.
l. Stangen und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des
Quer·schnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm beträgt. Flache Erzeugnisse gelten
als Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1/io der Breite beträgt.
2. Drähte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger · Form des Querschnitts,
dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
75 04 Tafeln, Bleche, Platten, Bänder, Ronden und Streifen, aus Nickel, auch aufge-
rollt, anderweit '1\-eder genannt noch inbegriffen:
A - aus nichtlegiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem Nickel:
1 - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig .................. . 12
2 - andere ...................................................... . 12
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(75 04)
B - aus anderen Nickellegierungen mit einem Anteil an Nickel von mehr als
10°/o bis 500/o: ·
1 - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig .................. . 18
2 - andere .......................................... ,. ........... . 18
C - aus anderen N ickellegierungen mit einem An teil an Nickel von mehr als 50 °/o:
1 - aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Anteil an Eisen von weniger
als 10 0/o:
a - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig ................ . 18
b - andere ................................................... . 18
2 - andere Legierungen:
a - mit roher Oberfläche, quadratisch oder rechteckig .............. . 18
b - andere ..................... , ............................. . 18
Anmerkung.
Unter Nr. 75 04 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 75 05) - flache Erzeugnisse,
dcn!n größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/io
der Breite beträgt.
75 05 Blattmetall (Folien) aus Nickel, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, über-
zogen oder bedruckt, auch auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ähnlichen
Unterlagen befestigt, mit einer Stärke (ohne Unterlage):
A - von 0,05 rnm oder weniger ..... , .................................. . 10
B - von mehr als 0,05 bis 0,15 mm .................................... . 10
75 06 Rohve und Hohlstangen, aus Nickel:
A - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:
1 - weder poliert noch überzogen, mit einem Gewicht je Meter:
a - von mehr als 250 g ......................................... . 12
b - von 2 50 g oder weniger ...... ; . . . . . . . ....................... . 12
2 - poliert oder überzogen, mit einem Gewicht je Meter:
a - von 1nehr als ~50 g ......................................... . 12
b - von 250 g oder weniger ..................................... . 12
B - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ..................... . 12
Anmerkung.
Besonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innerlgewinden
oder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten
Flanschen oder dergleichen.
75 07 Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-
stücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Nickel ........ . 12
75 08 Anoden zum Vernickeln:
A - gegossen oder gewalzt, weder entzundert noch entgratet, poliert, ziseliert
noch in anderer Weise bearbeitet .................................. . 12
B - andere (entzundert, gelocht, mit Gewinde versehen oder in an~erer \V eise
bearbeitet) ..................................................... . 12
75 09 Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter, Fässer und Bottiche), aus Nickel, mit
einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärme-
technische Einrichtung ............................................... . 15
7510 Waren aus Nickel, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Gewebe und Geflechte, aus Nickeldraht ............................. . 12
B - Streckblech ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oJer Bandes
hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) ............................... . 15
C - Stifte, Nägel, Krampen, Haken und dergleichen; ErzeugnisE;e der Schrauben-
und Nietenindustrie, auch mit Gewinde ............................ . 12
D - Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile
davon ......................................................... . 12
E - andere Waren:
1 - roh ........................................................ . 12
2 - bearbeite.t ........................... .- .............. , ........ . 12
678 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
'-Carifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Kapitel 76
Aluminium und Aluminiumlegierungen
AI1gemeine Anmerkung.
Nichtlegiertes Aluminium ist Aluminium mit einem Anteil an anderen Stoffen von weniger
als 10/o.
76 01 Aluminium, roh, und Aluminiumabfälle:
A - Aluminium, roh (z.B. Blöcke, Ingots, Knüppel, Platten, Drahtbarren;
Körner [Granalien] und grobes Pulver):
1 - nicht legiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................. . 12
2 - legiert ............................ ; ......................... . 12
B - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle~ Schrott:
1 - Bearbeitungsabfälle: ·
a - Drehspäne und Feilstaub ................................... . frei
b - andere (z.B. Abschnitte und Teile von Tafeln, Blechen, Platten,
Bändern, Ronden, Stangen, Profilen, Rohren oder Draht) ........ . 12
2 - Schrott ..................................................... . frei
76 02 Stangen, Profile und Drähte, aus Aluminium, massiv:
A - nur gewalzt, gestreckt oder warm oder kalt gezogen:
1 - aus nichtlegiertem Aluminium .................................. , 18
2 - aus Aluminiumlegierungen ..................................... . 18
B - andere ........................................................ . 18
Anmerkungen.
1. Stangen und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des
Querschnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm beträgt. Flache Erzeugnisse gelten
als Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1 /io der Breite beträgt.
2. Drähte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts,
dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
76 03 Tafeln, Bleche, Platten, Bänder, Ronden, Butzen und Streifen, aus Aluminium,
auch aufgerollt, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - weder poliert noch überzogen:
1 - quadratisch oder rechteckig:
a - mit glatter Oberfläche, nicht gelocht .......................... . 18
b - gewellt, gebogen, gefurcht, geriffelt, mit gewalzten oder gestanzten
Mustern oder gelocht ....................................... . 18
2 - von anderer Form ............................................ . 18
B - poliert oder überzogen ........................................... . 18
Anmerkung.
Unter Nr. 76 03 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 76 04) - flache Erzeugnisse,
deren größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/to
der Breite beträgt.
76 04 Blattmetall (Folien) aus Aluminium, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, über-
zogen oder bedruckt, mit einer Stärke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder
weniger:
A - ohne Unterlage:
i" - weder oxydiert noch überzogen, mit einer Stärke:
a - von 0,05 mm oder weniger .................................. . 15
b - von mehr als 0,05 bis 0,10 mm .............................. . 15
c - von mehr als 0,10 bis 0,15 mm ............................... . 15
2 - oxydiert oder ü herzogen ....................................... . 15
B - auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ähnlichen Unterlagen befestigt ... , .. 15
76 05 Aluminium, fein gepulvert, und Aluminiumflitter ........... ·............. . 18
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September l9f>l 679
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
76 06 Rohre und Hohlstangen, aus Aluminium:
A - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:
1 - weder poliert noch überzogen ................................... . 18
2 - poliert oder ü herzogen ........................................ . 18
B - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ...................... . 18
Anmerkung.
Besonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Srhlangenrohre, Rohre mit Innengewinden
oder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten
Flanschen oder dergleichen.
76 07 H.ohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-
stücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Aluminium .... 18
76 08 Behälter aller Art (z.B. Sammelbehälter, Fässer und Bottiche), aus Aluminium,
mit einem Fassungsvermögen von mehr als 500 l, ohne mechanische oder wärme-
technische Einrichtung .............................................. . 18
7609 Transportbehälter und ähnliche Waren, aus Aluminium, mit einem Fassungs-
vermögen von mehr als 50 bis 500 l, anderweit weder genannt noch inbegriffen 20
7610 Kannen, Büchsen, Dosen und andere Behälter für Transportzwecke oder für
Verpackungszwecke, aus Aluminium, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen, mit einem Fassungsvermögen:
A - von mehr als 5 bis 50 l .... _.........._... ; ........................ . 20
B - von 5 l oder weniger ............................................. . 20
7611 Druckbehälter für v,erdichtete oder verflüssigte Gase, aus Aluminium, auch mit
angeschweißten Böden .............................................. . 18
7612 Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, auch geflochten, aus Aluminiumdraht~
auch in Verbindung mit Draht aus anderen unedlen Metallen, auch mit einer
Seele aus anderen Stoffen, ausgenommen isolierte Drahterzeugnisse für die
Elektrotechnik ..................................................... . 15
7613 Gewebe und Geflechte, aus Aluminiumdraht .... , ....... , , , , ............ , . 15
7614 Streck~lech aus Aluminium ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder
Bandes hergestelltes gitterartiges Erzeugnis) , , , .... , .. , ... , .. , .. , , .. , .... 18
7615 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon,
aus Aluminium ..................................................... . 20
7616 Waren aus Aluminium, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Stifte, Nägel, Krampen, Haken und ähnliche Waren ................. . 15
B - Erzeugnisse der Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde; Unter-
legscheiben ................. , .................................. . 15
C - Tuben (nicht starr) zur Verpackung von Farben oder anderen Erzeug-
nissen, auch mit Verschlüssen aus anderen Stoffen als Aluminium ..... . 15
D - andere ........................................................ . 15
Kapitel 77
Magnesium, Beryllium und Legierungen davon
77 01 Magnesium, roh, und Magnesiumabfälle:
A-1\!Iagqesium, roh (z.B. Ingots, Knüppel, Platten und Brote) , ... , ........ . 40
B - Drehspäne, nicht nach Größe sortiert, Feilstaub und andere Bearbeitungs-
abfälle; Schrott .................... , ........................... . 40
39
680 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
T•trifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
77 02 Stangen, Profile, Drähte, Bleche, Tafeln, Bänder, Streifen, aus Magnesium, auch
aufgerollt; Rohre, Pulver, Flitter, aus Magnesium; Drehspäne, nach Größe sor-
tiert, aus Magnesium:
A- Rohre ......................................................... . 40
B - andere ................... ,- .............................. , ... , • • 40
77 03 Waren aus Magnesium, anderweit weder genannt noch inbegriffen ...... ~ ... . 40
7704 Beryllium (Glucinium) .............................................. . frei
Kapitel 78
Blei und Bleilegierungen
78 01 Blei, roh, und Bleiabfälle:
A - Blei, roh (z.B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Mulden und Platten):
1 - mit einem Anteil an Silber von 0,025 0/o oder mehr (silberhaltiges Blei) .. 5
2 - antlcrcs ..................................................... . 5
B - Thchspänc, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott .......... . frei
78 02 Stangen, Profile und Drähte~ aus Blei, massiv ............................ . 10
Anmerkungen.
l. :-,tangen 11nd Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Quf'r--
sclmitts, fkssen größte Abm<~ssung mehr als Gmm betriigt. Flache Erzeugnisse gelten ;.ls
St:rngc~n o<for P!'Ofile nur, wenn nul.~erdem die Stii1·ke mehr nls 1 /10 der Breite beträgt.
2. Driihtc sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse -von beliebiger Form des Querschnitts,
dessen größte Abmessung ß mm oder weniger betriigt.
78 03 Tafeln, Platten, Bleche, Biinder und Streifen, aus Blei, auch aufgerollt, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen:
A - quadratisch oder rechteckig:
1 - weder gelocht noch ii he r:::12,·en .... , ............................. . 10
2 - gelocht oder übei-zo;~en ........................................• 10
B - von anderer Form ............................................... . 10
Anmerkung.
Untn Nr. 78 03 fallen - mit Ausnahme des Dlattllletalls (Nr. 780-1) - flache Erzeugnisse,
dn<·n griißte J\ bm<~ss11ng im Que1·sclmitt mehr als (j mm und deren Stärke nicht mehr als 1/io
dn Breite betriigt.
7804 Blattmetall· (Folien) aus Blei, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen
oder bedruckt, auch auf Papier, Pappe~ Kunststoffen oder ähnlichen Unterlagen
befestigt, mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage):
A - von 600 g oder weniger .......................................... . f2
B - von mehr als 600 bis 1 700 g ..................................... . 12
78 05 Rohre und Hohlstangen, aus Blei:
A - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt 12
B - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ..................... . 12
Anmerkung.
Besonders geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden
oder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre_ und Rohre mit angesetzten
Flanschen oder dergleichen.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 681
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
78 06 Rohrformstücke, R,ohrverbindungsstiicke und R,ohrverschlußstücke ( z. B. Knie-
stücke, Nippel~ Muffen, J?lanschen, Stopfen und Kappen), aus Blei:
A - S-förmig gebogene Rohre für Geruchverschlüsse (Siphons) ............. . 12
B - andere ............................... ·......................... . 12
78 07 Waren aus Blei, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Bleiwolle ...................................................... . 15
D - Tuben (nicht starr) zur Verpackung von Farben oder anderen Erzeug-
nissen, auch verzinnt oder mit Zinn plattiert, auch mit Verschlüssen aus
a11deren Stoffen als Blei , ................. , ...................... . 15
C - andere . . . . . . . . , ........ , .... , ......... , , . , . . . . , ............... . lS
Kapitel 79
Zink und Zinklegierungen
79 01 Zink, roh, und Zinkabfälle:
A- Zink, roh (z.B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Knüppel, Platten, Anodenzink,
Kathodenzink, auch Körner [Granalien]) .......................... . 5
B - Zinkstaub und Zinkpulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... . frei
C - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsabfälle; Schrott .......... . frei
79 02 Stangen, Profile und Drähte, aus Zink, massiv ........................... . 10
Anmerkungen.
1. StangPn und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des
Qu<>1·sclrnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm betriigt. Flache Erzeugnisse gelten
als Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1/10 der Breite beträgt.
2. Drii.hte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts,
dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
79 03 Platten, Bleche, Bänder und Streifen, aus Zink, in jeder beliebigt>n Stärke, auch
aufgerollt, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - quadratisch oder rechteckig:
1 - weder gelocht noch poliert noch überzogen .............. , ........ . 15
2 - gelocht, poliert oder überzogen ................................. . 15
B - von anderer J?orrn .... , ......... , .... , .... , ...................... . 15
/\ nm er k ung.
Unter Nr. 79 03 fallen flache Erzeugnisse, deren größte Abmessung im Querschnitt mehr als
6 mm und deren Stärke nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt.
79 04 Rohre und Hohlstangen, aus Zink:
A - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt 10
B - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ...................... . 10
/\ n merk u n g.
B,~sondcrs geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden
oder Außengewinden, gelochte, eingezogene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten
Flanschen oder dergleichen.
79 05 Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-
stücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Zink ..... , ..... 10
79 06 Waren für Bauzwecke, anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Dach-
rinnen, Firstbleche, Dachfenster und Geländer), aus Zink ................ . 15
682 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951 _, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
79 07 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel und hygienische Geräte, Teile davon,
aus Zink .......................................................... . 15
79 08 Waren aus Zink, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Streckblech aus Zink (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder
Bandes hergestelltes gi tterartiges Erzeugnis) .............. ·.... ·...... . 15
B - Stifte, Nägel, Krampen, Haken und ähnliche "Waren; Erzeugnisse der
Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde .................. . 15
C - starre Umschließungen ............................ , .............. . 15
D - andere ........................................................ . 15
Kapitel 80
Zinn und Zinnlegierungen
Allgemeine Anmerkung.
Niehtlegiertes Zinn ist Zinn mit einem Anteil an anderen Stoffen von weniger als 20/o.
80 01 Zinn, roh, und Zinnabfälle:
A - Zinn, roh (z.B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Mulden, Platten, auch Körner
[Granalien] und grobes Pulver):
1 - nicht legiert ..... : ........................................... . frei
2 - legiert ...................................................... . frei
B - Drehspäne, Feilstaub und andere Bearbeitungsaqfälle; Schrott frei
80 02 Stangen, Profile und Drähte, aus Zinn, massiv:
A - aus nichtlegierten1 Zinn .......................................... . 6
B - aus Zinnlegierungen ............................................. . 6
A n m e r k u n g e n.
1. Stangen und Profile sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des
Querschnitts, dessen größte Abmessung mehr als 6 mm beträgt. Flache Erzeugnisse gelten
als Stangen oder Profile nur, wenn außerdem die Stärke mehr als 1/10 der Breite beträgt.
2. Drähte sind gewalzte oder gezogene Erzeugnisse von beliebiger Form des Querschnitts,
dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
80 03 Tafeln, Bleche, Platten, Bänder und Streifen, aus Zinn, auch aufgerollt, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen:
A - quadratisch oder rechteckig:
1 - weder gelocht noch poliert noch überzogen:
a - aus nichtlegiertem Zinn ..................................... . 6
b - aus Zinnlegierungen ........................................ . 6
2 - gelocht, poliert oder überzogen:
a - aus nichtlegiertem Zinn ..................................... . 6
b - aus Zinnlegierungen ....................................... . 6
B - von anderer Form:
1 - aus nichtlegiertem Zinn ....................................... . 6
2 - aus Zinnlegierungen ....................• " , ................... . 6
Anmerkung.
Unter Nr. 80 03 fallen - mit Ausnahme des Blattmetalls (Nr. 80 04) - flache Erzeugnisse,
deren_ größte Abmessung im Querschnitt mehr als 6 mm und deren Stärke nicht mehr als
1/io der Breite beträgt.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 683
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
80 04 Blattmetall (Folien) aus Zinn, auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen
oder bedruckt, auch auf Papier, Pappe, Kunststoffen oder ähnlichen Unterlagen
befestigt, mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage):
A - von 150 g oder weniger:
1 - ohne ·onterlage .............................................. . 10
2 - anderes ..................................................... . 10
B - von mehr als 150 bis 350 g ...................................... . 10
C - von mehr als :-350 g bis 1 kg ........................................ . 10
80 05 Zinn, fein gepulvert ................................................. . 12
80 06 Rohre und Hohlstangen, aus Zinn:
A - mit einheitlichem (.Juerschnitt, nicht besonders geformt ................ . 8
B - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt .................... . 8
Anmerkung.
fü\sonrfo1·s geformte Rohre sind gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Innengewinden
oder Außengewinden, gelochte, eingewgene, konische Rohre und Rohre mit angesetzten
Flanschen oder dergleichen.
8007 Rohrformstücke, Rohrverbindungsstücke und Rohrverschlußstücke ( z. B. Knie-
stücke, Nippel, Muffen, Flanschen, Stopfen und Kappen), aus Zinn ......... . 8
80 08 Waren aus Zinn, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Tuben (nicht starr) zur Verpackung von Farben oder anderen Erzeug-
nissen, auch mit Verschlüssen aus anderen Stoffen als Zinn ........... . 15
B - andere ...................................... : ................. . 8
Kapitel 81
Andere unedle Metalle und Legierungen davon
8101 ,volfram:
A - roh; Abfälle:
1 - grobes Pulver ............................................... . 5
2 - Stücke ...................................................... . 5
3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ............... , ................... . frei
B - Stäbe, gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel; Drähte, deren
größte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt; Platten, Bleche,
Bänder, Streifen und Blättchen .................................. . 15
C - Fäden und Drähte, deren größte Querschnittsabmessung weniger als 1 mm
beträgt ......................................................... . 20
D - Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen ................... . 15
8102 Molybdän:
A - roh; Abfälle:
1 - grobes Pulver ............................................... . 5
2 - Stücke ...................................................... . 5
3 - Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................... . frei
B - Stäbe, gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel; Drähte, deren
größte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt; Platten, Bleche,
Bänder, Streifen und Blättchen .................................. . 15
C - Fäden und Drähte, deren größte Querschnittsabmessung weniger als 1 mm
beträgt ...................... _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. ·.... . 20
D - Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................... . 15
40
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 195 l, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
8103 Tantal:
A - roh; Abfälle:
1 - grobes Pulver ............................................... . frei
2 - Stücke; Bearbeitungsabfälle; Schrott ....................... ; .... . frei
B - Stäbe, gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile, Drähte, Platten, Bleche,
Bänder und Streifen ............................................ . frei
C-Rohre ......................................................... . frei
D - Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen frei
8104 Cadmium:
A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott ................................. . frei
B - anderes frei
8105 Kobalt:
A - Matte; Bearbeitungsabfälle; Schrott ............................... . frei
B-roh:
1 - nicht legiert ................................................. . 5
2 - legiert .........................................•............. 5
C - anderes 5
8106 Chrom:
A - roh; Bearbeitungsabfälle: Schrott ................................. . frei
B - anderes frei
8107 Mangan:
A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott .................................• frei
B - anderes ....................................................... . frei
8108 Vanadium:
A - roh; Bearbeitnng,:abfälle: Schrott ................................. . frei
B - anderes frei
8109 Wismut:
A - roh; Bearbeitungsabfälle; Schi:ott ................................. . frei
B - anderes ................ ·....................................... . frei
8110 Antimon ......................................... ·................. . frei
8111 Andere unedle Metalle, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - 'roh; Bearbeitungsabfälle; Schrott .......................... : ...... . 5
B - andere ........................................................ . 5
Kapitel 82
Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen
Allgemeine Anmerkungen.
1. Als Werkzeuge und Messerschmiedewaren aus Metall gelten, wenn nichts anderes bestimmt
ist, nur solche, deren arbeitender Teil aus Metall besteht, ohne Rücksicht auf die Men~e
der mitverarbeiteten anderen Stoffe.
2. Rohlinge von Werkzeugen, Messerschmiedewaren. Löffeln, Gabeln oder dergleichen sowie
Teile von Werkzeugen aus unedlen Metallen werden wie fertige Waren verzollt, wenn
ihre Bestimmung erkennbar ist und sie nicht besonders genannt srnd.
Nr. 42 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 635
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
(Kapitel 82, Allgemeine Anmerkungen)
3. Mehrzweckwcrkzeuge sind in die Tarif stelle des Werkzeuges einzureihen, das dem höchsten
Zollsatz unterliegt.
4. Waren dieses Kapitels, die in Zusammenstellungen (Sortimenten) - in Etuis, Kästen oder
dergleichen - eingehen und unter verschiedene Tarifstellen mit Vl:'rschiedenen Zollsätzen
fallen, sind insgesamt derjenigen Tarifstelle zuzuweisen, die zur Anwendung des höchsten
Zollsatzes führt.
5. Bei der Tarifierung von Messerschmiedewaren, Löffeln, Gabeln und dergleichen bleiben
Ringe, Schilder und ähnliche kleine Ausstattungen aus Edelmetallen oder Eddmetallplat-
tierungen außer Betracht.
6. Werkzeughalter für mechanisches Handwerkzeug gehören in das Kapitel 84.
82 01 Werkzeuge und Geräte für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder für Erd-
arbeiten, anderweit weder genannt noch inbegri:ffen:
A- Spaten, Schaufeln, Spitzhauen und Hacken aller Art; Gabeln, Rechen und
Schabeisen 15
B - .Äxte, Beile, Buschmesser, Häpen, Keile und ähnliche Werkzeuge zum
Schälen oder Spalten: •
1 - Hauer und Plantagenmesser ................................... . frei
2 - andere 15
C - Sensen und· Sicheln, Heumesser und Strohmesser:
1 - Sensen und Sicheln .......................................... . 35
2 - Heumesser und Strohmesser ................................... . 15
D - andere ........................................................ . 15
82 02 Werkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ambosse und Schraub-
stöcke: -
A- Handsägen aller Art, fertig montiert; Metallgestelle für Handsägen ..... . 18
B - Hämmer und Ambosse aller Art:
1 - Fäustel und Hämnier ......................................... . 15
2 - Ambosse 20
C - Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden; Loch-
eisen und ähnliche vVerkzeuge .................................... . 18
D - Blechscheren und andere Scheren zum Schneiden von Metallen ....... , .. 15
E - Spannschlüssel für Schrauben, Muttern, Rohre oder dergleichen ........ . 15
F - Feilen und Raspeln ............................................. . 18
G - Schraubstöcke, Schraubzwingen und ähnliche Spannwerkzeuge ......... . 15
H - Bohrwinden, Drillbohrer, Handbohrapparate und Windeisen .......... . 18
I - Lötgeräte ..................................................... . 25
K - Glasschneidediamanten, gebrauchsfertig ............................ . 15
L - ·Feldschmieden; Schleifapparate für Handbetrieb oder Fußbetrieb ...... . 18
M - andere Werkzeuge:
1 - Werkzeuge mit Schneiden:
a - Beitel, Hobel und Hobeleisen 20
b - andere 12
2 - andere. 15
686 BundeHgesetzblatt, ,Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
82 03 \V erkzcugc für Maschinenbetrieb oder Handbetrieb ( zum Ziehen, Bördeln,
Pressen, Stauzen, Reiben, Ausweiten, Gewindeschneiden, Gewindebobren,
Fräsen, Bohren, Räumen, Abziehen, Schneiden, Drehen oder dergleichen), ander-
weit weder genannt noch inbegriffen, mit einem arbeitenden Teil:
A. - aus Stahl ................................. , ..................... · 15
B - aus Diamant oder Preßdiamant ........... , . , .. , , . , .......... , ..... . 15
C ·· aus IIarünctaJl (Wolfram-, Vanadiumkarbide und ähnliche
Metallkarbidc) ................................................. . 15
D - aus anderen Stoffen 15
82 04 Sägeblätter:
A ·- Kreii;;sägchläHer, einschließlich der Frässägeblätter:
1 - mit Einznlzähnen oder Segmenten bestückt, auch Einzelzähne, Segmente
und Stanunblätter ........... ·... -................. ·... ·.......... . 15
2 - andere 15
B - Bandsägeblätter ................................................ . 20
C - andere Sägeblätter, einschließlich der nichtgezahnten Sägeblätter zum
Steinsägcn:
l - für Metall-Langsägen ...............•.......................... 20
2 - andere • • • • • • • • 11 • • II • • II II II II II II 11' 11 • 0 II II • I II e 6 II I II II I 1 ~ II • II II II f f II 1 1 t f II 1 1 II 1
15
82 05 Messe1,-und Klingen ffö· Maschinen oder für Handwerkzeuge:
A - für Mähmaschinen 15
Il - andere:
1 - Kreismesser ........ ·......................................... . 18
2 - andere ........................................................ . 18
82 06 Hartmetallplättchen, Hartmetallstäbchen ,und ähnliche Formstücke aus Hart-
metall, für die Herstellung von Werkzeugen, nicht gefaßt, mit einem Binde-
mittel, auch mit Zusatz von Metall, hergestellt ......................... . 15
82 07 Bügeleisen, Kaffeemühlen, Fleischhackmaschinen, Kartoffelpressen und ähn-
liche Haushaltsmaschinen und Haushaltsgeräte, nicht elektrisch, mit einem
Sfückgewicht von 10 kg oder weniger, anderweit weder genannt noch inbe-
grif'fe11 .................................... , , • • • • • • • • • · · • · · · · · · · · · · 15
82 08 Messer mit feststehender Kiinge, ausgenommen Messer für Maschinen oder für
Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Tischnwsser 8
B- and,':r-e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
82 09 Taschenmesser und andere Klappmesser ................................ . 8
8210 Messerklingen:
A - unfertig ................................ , ... , .... , .. , .......... . 8
B - fertig ................................................. , , ...... . 8
82 11 Rasierapparate, Rasicrmessier und Rasierklingen:
A - Ifasicrapparate:
l - Rasierapparate, Teile davon, aus unedlen Metallen, ausgenommen
Klingen .. . . . . . . . . . . . ....................................... , 15
2 - Klingen füi· Jfasierapparate:
a - unfertige, einschließlich der Rohlinge im Band ................. . 25
b - fertige ................ , ................................. . 25
B - andere:
1 - Rasiermesser ................. ; , .. : : ......................... . 8
2 - Klingen für Rasiermesser .... ;- ................................ . 8
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn; den 3. September 1951 687
Zollsatz
Tarifnr. ffezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
8212 Scheren und Scherenblätter, anderweit nicht genannt .................... . 8
82 13 Andere Messerschmiedewaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Baumscheren und andere Scheren mit Federung ...................... , 10
B - Scherapp~rate, Teile davon ...................................... . 10
C - Messerschmiedewaren für die Hand- und Fußpflege oder dergleichen; Zu-
sammenstellungen solcher Waren, auch mit Nagelfeilen und Pinzetten für
die Körperpflege ............................................... . 10
D - andere Messerschmiedewaren, einschließlich der Fleischhackmesser für
Metzger und für den Küchengebrauch und der Messerschmiedewaren für
den Bürobedarf ................................................ . 10
8214 Löffel, Gabeln und ähnliche Tischgeräte:
A - ganz aus unedlen Metallen, aus einem Stück:
1 - weder vergoldet noch versilbert:
a - aus Eisen oder Stahl ....................................... . 8
b - aus Aluminium ............. ., ................. , ........... . 15
c - aus anderen unedlen Metallen ..................... .- ......... . 15
2 - vergoldet oder versilbert ...................................... . 10
B - andere:
1 - ohne Griff .................................................. . 8
2 - mit Griff aus unedlen Metallen .......... ,........................ . 15
3 - mit Griff aus anderen Stoffen ................................... . 15
8215 Teile für Messerschmiedewaren, Löffel, Gabeln oder dergleichen, aus unedlen
Metallen, anderweit weder genannt noch inbegrif(en (z.B. Zwingen und Griffe) 10
Kapitel 83
Verschiedene Waren aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt
noch inbegriffen
83 01 Schlösser (einschließlich der Vorhängeschlösser), Schloßsicherungen, auch
Teile davon und Schlüssel: ·
A- Schlösser, Schloßsicherungen, vollständig, auch mit den dazugehörigen
Schlüsseln: .
1 - Kraftwagenschlösser ......................... , ............... . 15
2 - Schlösser für Reisekoffer, Reisekisten oder Täschnerwaren .......... . 15
3 - andere:
a - Sicherheitsschlösser ....................................... . 15
b - andere ................................................... . 15
B - Schlüssel, Teile von Schlössern oq.er von Schloßsicherungen:
1 - Schlüssel:
a - unfertig ..........· .................... ·................... . 15
·b - fertig ................................................... . 15
2 -Teile:
a - aus Eisen oder Stahl ....................................... . 15
b - aus anderen unedlen Metallen ................................ · 15
83 02 Ausrüstungsgegenstände, Beschläge und dergleichen für Möbel, Türen, Fenster,
Fensterläden, Fahrzeuge, Sattlerwaren, Reisekoffer, Reisekisten oder für an-
dere derartige Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Kleider-
haken, Hutständer, Garderobeleisten, Garderobeständer und ähnliche Gegen•
stände:
A - automatische Türschließer, auch Teile davon ........................ . 15
688 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(63 02) I3 - andere:
1 - aus Eisen oder Stah1 ......................................... . 15
2 -· aus Kupfer ...........................• '. ..................... . 15
3 - aus anderen unedlen Metallen ..... ·............................. . 15
83 03 Panzerschränke; Türen und Fächer für Stahlkammern; Sicherheitskasseiten
aus unedlen Metallen ............................................... . 15
83 04 Briefordner, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer und ähnliche Ge:
genstände für Büroeinrichtungen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Möbel 15
83 05 Ausrüstungsgegenstände für Schnellhefter und Ordner; Büroklammern, Heft-
ecken, Karteireiter und andere ähnliche Gegenstände für den Papierwarenu
handel, alle diese aus unedlen Metallen ............................... . 15
83 06 Statuetten, Ziergegenstände für Innenräume, aus unedlen Metallen, anderweit
weder genannt noch· inbegriffen, auch in Verbindung mit Teilen oder mit
Zubehör aus anderen Stoffen:
A - weder vergoldet noch versilbert:
1 - aus Eisen oder Stahl ......................................... . 18
2 - aus Kupfer .................................................. . 18
3 - aus Zink ............... ,. ......................... , ......... . 18
4 - aus anderen unedlen Metallen .................................. . 18
D - vergoldet oder versilbert ........................................ . 18
83 07 Bcieuchtung·skörper, auch Teile davon, ausgenommen elektrotechnische Teile,
aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auch in
Verbindung mit Teilen oder mit Zubehör aus anderen Stoffen:
A - Brenner für Lampen mit flüssigen Brennstoffen, auch mit Docht; Brenner
für Gaslampen, Azetylenlampen oder ähnliche Lampen .............. . 15
B - Sicherheitslampen für Bergwerke ................................. . 15
C - Sturmlaternen 15
D - andere .......................... , ... , ......................... . 15
83 08 Schläuche aus unedlen Metallen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen:
A - aus Eisen oder Stahl ............................................ . 15
B - a!ldere ........................................................ . 15
83 09 Verschlüsse, Schließen, Schnallen, Schuhhaken, sonstige Verschlußhaken,
Ösen, Nieten, Splinte und ähnliche Erzeugnisse für Kleider, Handschuhe,
Schuhe, Zelte, Planen, Sattlerwaren„ Reiseartikel, Täschnerwaren, auch für
jede sonstige Weiterverarbeitung, aus unedlen Metallien, ausgenommen Schmuck-
gegenstände, Druckknöpfe, Patentknöpfe und Reißverschlüsse:
A - Nieten und Splinte ............................................. . 15
B - andere:
1 - ganz aus unedlen Metallen, nicht überzogep.:
a - Bügel und Verschlüsse für Dar.1entaschen ..................... . 6
b - andere .................................................. . 15
2 - überzogen oder in Verbindung mit Holz, Horn, Bein, Kunststoffen, Hart-
kautschuk, Leder oder anderen Stoffen:
a - Bügel und Verschlüsse für Damentaschen ..................... . 6
b - andere .................................................. . 15
83 10 Perlen und Flitter, aus unedlen Metallen, auch ";ergoldet oder versilbert ..... . 15
8311 Glocken, Klingeln, Schellen, auch Teile davon, aus unedlen Metallen:
A - Kirchenglocken und ähnliche Glocken ............................. '.. 15
B - andere ...................... .- ................................. . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 689
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Wa:ren °lo des
Wertes
8312 Bilderrahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen . ........................ . 15
8313 Stopfen,.einschließlich der Spunde mit Schraubgewinde, der Abreißkapseln und
der Gießpfropfen, aus unedlen Metallen, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen:
A - aus Eisen oder Stahl .............................................. . 15
B- aus Aluminium ..................................-............... . 15
C - aus anderen unedlen Metallen ..................................... . 15
.
8314 Verpackungszubehör aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt noch in-
hegriffen:
A - Flaschenkapseln 15
B - Spundbleche, Flaschendrahtverschlüsse, Klammern, Spangen, Schutzecken
und dergleichen:
1 - Kronenverschlüsse:
bis 31.12.1953 ............................................ . 35
vom 1. 1. 1954 an ........................................... . 25
2 - andere ...................................................... . 15
8315 Werbeschilder und ähnliche Schilder; Zahlen, Buchstaben und dergleichen:
A - aus Eisen oder Stahl ............................................. . 20
B - aus anderen unedlen Metallen .............· ........................ . 15
83 16 Draht, Stäbe und Elektroden, zum Schweißen oder Löten, überzogen oder mit
Flußmitteln gefüllt:
A - mit Eisen umhüllt oder mit einer Seele aus Eisen ...................... . 25
B - andere ........................................................ . 15
690 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Abschnitt XVI
Maschinen und Apparate;
elektrotechnische Waren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:
a) VV,!ichkautschukwaren für technische Zwecke (Kap. 40);
b) Lcderw:ncn für technische Zwecke (Kap. 42);
c) Spulen, Hülsen und ähnliche Waren aus Holz, füt' die Textilindustrie (Kap. 44);
d) Spulen und Hülsen allef' Art aus Papier oder Pappe, für die Textilindustrie; Jacquard-
karten (Kap. 48);
e) Spinnstoff waren für technische Zwecke (Kap. 59);
f) technische Gegenstände aus Asbest; Bremsbelag, Kupplungsbelag und ähnlicher Rei-
bungsbelag, Mühlsteine, Schleifsteine und ähnliche Steine (Kap. 68);
g) Geriite aus keramischen Stoffen, für technische Zwecke (Kap. 69);
h) Hcizkcssd für Zentralheizungen (Kap. 73); Ketten und Federn aus unedlem Metall
(Abschnitt XV);
i) Handbohrapparate, Messer und andere Werkzeuge für Maschinen, Schleifapparate für
Hand- oder Fußbetrieb, handbetriebene Haushaltsgeräte sowie Scherapparate ( Kap. 82);
k) automatische Türschließer; andere als die in den Nrn. 8515, 8516 und 85 33 genannten
Beleuchtungskörper (Kap. 83);
1) Vnl'kehrsmittcl (Absehnitt XVII), einschließlich der Spezialwagen (N rn. 86 06 und
87 0:3); jedoch bleiben die schienengebundenen Maschinen und Geräte, wie fahrbare
Motorpumpen, Kompressoren, Leitern, Krane sowie andere fahrbare Hebe- und Lade-
vonichtungen im Kapitel 84 (vgl. Allgemeine Anmerkung 2 zum Abschnitt XVII);
m) Katapulte und ähnliche Startvorrichtungen; Bodengeräte für Flugausbildung (Kap. 88);
n) wissenschaftliche Meß- und Präzisionsinstrumente, Apparate für Heilgymnastik, ortho-
pädische Apparate, Materialprüfmaschinen, Gas- und Flüssigkeitsmesser (Kap. 90);
o) Uhrmacher-waren; mechanische Werke mit Hemmung (Kap. 91);
p) Metronome; mechanische Spieleinrichtungen für Musikinstrumente (Kap. 92) ;
q) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kap. 97).
2. Unvollständige Maschinen, denen nur die dazugehörigen Antriebsmaschinen oder em1ge
untergeordnete Bestandteile (z.B. Schwungräder, Grundplatten, Lagerschalen, Lager,
Arbeitswerkzeuge, Spann- und Haltevorrichtungen für Werkstücke und vVerkzeuge, Sicher-
heits- und Bedienungsgeräte und Hähne) fehlen, sind als ganze Maschinen und nicht als Teile
von solchen zu behandeln, wenn sie die charakteristischen Merkmale einer Maschine
besitzen.
Dies gilt entsprechend für elektrische Apparate, die nicht mit den dazugehörigen Lampen
oder Röhren ausgestattet sind.
Zerlegte Maschinen, auch zerlegte unvollständige Maschinen der im Absatz 1 genannten
Art, werden wie die entsprechenden zusammengesetzten Maschinen behandelt. Dies gilt
auch für zerlegte Maschinen, die in Teilsendungen eingehen und unter Beachtung der
besonderen Sicherungsmaßnahmen abgefertigt werden.
3. Rohe und bearbeitete Teile von elektrischen oder anderen Maschinen ( einschließlich der
U estelle), für die keine bestimmte Tarif stelle vorgesehen ist und die gesondert zur Ab-
fertigung gestellt werden, sind wie folgt zu behandeln:
a) wenn ihre Bestimmung unzweifelhaft zu erkennen ist, wie die Maschine, für die sie
bestimmt sind;
b) sonst wie anderweit nicht genannte oder inbegriffene Teile von elektrischen (Nr. 85 35)
oder von anderen Maschinen (Nr. 84 77).
Gelten diese Teile nach den allgemeinen Regeln als Teile aus unedlen Metallen, so sind
sie nach der Allgemeinen Anmerkung 4 zum Abschnitt XV zu tarifiere~.
Für die Unterscheidung zwischen rohen und bearbeiteten Teilen gelten die Bestimmungen
in den Allgemeinen Anmerkungen 5 und 6 zum Abschnitt XV.
4. Kombinierte Maschinen und Mehrzweckmaschinen, für die wegen ihrer verschiedenen Ver-
wendungszwecke mehrere Tarifstellen in Betracht kommen, sind, wenn nichts anderes
bestimmt ist, der Tarif stelle mit dem höchsten Zollsatz zuzuweisen.
5. Antriebsmasthinen aller Art, die in fester Verbindung mit Arbeitsmaschinen oder zugleich
mit diesen zur Abfertigung gestellt werden, sind wie die Maschinen zu verzollen, zu deren
Antrieb sie erkennbar bestimmt sind. Dies gilt entsprechend für die dazugehörigen Treib-
riemen.
Das Gewicht dieser Antriebsmaschinen und T•·eibriemen ist, wenn nichts anderes bestimmt
ist, bei der Ermittlung des Stückgewichts dem Gewicht der Maschine hinzuzurechnen.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 691
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
(A',schnitt XVI, Allgemoine Anmerkungen)
G. Teile zur Kraf tiibertragung, Arbeitswerkzeuge, Werkzeughalter und dergleichen werden
in Mengen, die zum normalen Betrieb einer Maschine erforderlich sind, wie die entsprechen-
den Maschinen ve1·zollt, wenn sie mit diesen zur Abfertigung gestellt werden. Diese Teile
sind bei Ermittlung; des Stückgewichts dem Gewicht der Maschine hinzuzurechnen.
Das gleiche gilt für Werkzeuge und anderes Zubehör zur Montage und Unterhaltung, die
üblicherweise den Maschinen beigefügt werden.
7. öl uncl Schmiermittel zum Betrieb einer Maschine werden wie Bestandteile der Maschine
behandelt, wenn sie sich bei dieser an der konstruktionsmäßig vorgesehenen Stelle be·finden.
J n diesem Fall ist das Gewicht der genannten Betriebsmittel bei der Ermittlung des Stück-
gewichts dem Gewicht der Maschine hinzuzurechnen.
01 und Schmiermittel in besonderen Behältnissen sind dagegen stets nach ihrer Beschaf-
fenheit zu behandeln.
8. Die vorstehenden Bestimmungen für Maschinen, Maschinenteile und Zubehör gelten in
gleicher Weise für Apparate und Geräte des Abschnitts XVI, einschließlich ihrer Teile und
ihres Zubehörs.
Kapitel 84
Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte
84 01 Dampferzeuger (Dampfkessel) mit einem Stückgewicht:
A - von weniger als 10 t ............................................. . 12
B - von 10 t oder mehr .............................................. . 12
8402 Hilfsapparate und Zubehör von Kesseln, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen (Vorwärmer, Überhitzer, Kondensatoren, Apparate zur Reinigung oder
zur Wiedergewinnung von Gasen, und dergleichen) ...................... . 1~
84 03 Gasentwickler, Gaserzeuger (Generatoren) und Gasreiniger für Gasentwickler,
Erzeuger von Azetylengas auf feuchtem Wege ........................... · 8
8404 Lokomobilen, beweglich oder ortsfest 10
8405 Dampfmaschinen, ohne Kessel:
A - Kolbendampfmaschinen ......................................... . 10
B- kolbenlose (Dampfturbinen) ...................................... . 10
8406 Kolbenverbrennungsmot_oren:
A- für Fahrräder, Motorräder und Kraftwagen:
1 - Motoren:
a - ohne Vergaser, Einspritzpumpen oder Luftfilter sowie ohne elek-
trische Anlasser und ohne andere elektrische Ausrüstung, außer
Zündkerzen:
1 - mit einem Stückgewicht von weniger als 75 kg:
bis 31. 12. 1953 ....................................... . 30
vom 1. 1. 1954 an ..................................... . 25
2 - mit einem Stückgewicht von 75 kg oder mehr ............... . 20
b - andere:
1 - mit einr,m Stückgewicht von weniger als 75 kg:
bis 31. 12. 1953 ....................................... . 30
vom 1.1.1954 an· ..................................... . 25
2 - mit einem Stückgewicht von 75 kg oder mehr 20
2 - Teile von Motoren:
a - für Fahrräder und Motorräder .............................. . 20
b - für Kraftwagen, einschließlich Zylinderblöcke mit Kurbelwelle und
Nockenwelle 20
42
692 Bundesgesetzblatt, ,Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
(84 0~)
B - für Luftfahrzeuge:
1 - Motoren mit einer Nennleistung am Boden:
a - von weniger als 200 PS .................................... . 40
b - von weniger als 2 200 bis 200 PS ............................ . 40
c - von 2 200 PS oder mehr ................................... . 40
2 - Teile 40
C - andere:
1 - Motoren:
a - mit Funkenzündung, mit einem Stückgewicht:
1 - von weniger als 75 kg:
bis 31. 12. 1953 ....................................... . 30
vom 1. 1. 1954 an ...................................... . 25
2 - von 75 kg oder mehr .................................... . 15
b - mit Selbstzündung ......................................... . 15
2 - Teile:
a - Zylinder, Zylinderblöcke und Kolben ......................... . 20
b - andere .................................................. . 20
A n m e r k u n g e n.
1. Als Motoren für Fahrrii.der, Motorräder und Kraft.wagen gelten ohne Rücksicht auf ihre
endgültige Verwendung folgende Kolbenverbrennungsmotoren mit einem Zylinderinhalt von
12 l oder weniger:
a) Motoren mit einem für Kraftwagen oder Motorräder geeigneten Wechselgetriebe oder
mit einer Vorrichtung zur Aufnahme eines solchen;
b) andere Motoren, deren Gewicht je Liter Hubraum die nachstehend angegebenen Grenzen
nicht überschreitet, es sei denn, daß die Motoren nach ihrer Größe oder Form offenbar
nicht in einen Kraftwagen oder in ein Motorrad eingebaut werden können.
Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung: Gewichtsgrenze
Einzylindermotoren mit einem Hubraum: je Liter Hubra1:1m
von weniger als 250 c·cm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 kg
von weniger als 500 bis 250 ccm ............................... , . 125 kg
von weniger als 750 bis 500 ccm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 kg
von 750 ccm: oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 kg
Mehrzylindermotoren mit einem Hubraum:
von weniger als 1 000 ccm ....... ·............................... . 120 kg
von weniger als 2 000 bis 1 000 ccm ............................. . 105 kg
von weniger als 3 000 bis 2 000 ccm ........................... , .. 95 kg
von weniger als 4 000 bis 3 000 ccm ...................... , ...... . 90 kg
von 4 000 ccm oder mehr ....................................... . 85 kg
Andere Motoren mit einem Hubraum:
von weniger als 5 000 ccm ........................................ . ll0 kg
von weniger als 7 000 bis 5 000 ccm ............................... . 100 kg
von weniger als 10 000 bis 7 000 ccm .............................. . 90 kg
von 10 000 ccm oder mehr ......................•.................. 80 kg
2. Als Motoren für Luftfahrzeuge gelten:
a) Motoren mit einer Nennleistung am Boden von 200 PS oder weniger, wenn sie zur An-
bringung einer Luftschraube eingerichtet siild;
b) alle Motoren mit einer Nennleistung am Boden von mehr als 200 PS und einem Gewicht
von nicht mehr als 1 kg je effektiver Pferdestärke.
84 07 Rückstoßtriebwerke ................................................ . 40
8408 Wasserkraftmaschinen:
A - Maschinen 10
B - Teile:
1 - Regler für Turbinen ............................................ . 10
2 - andere Teile (z.B. Schaufeln, Leiträder, Laufräder, Schaufelzellen und
Düsennadeln) ......................................... . 10
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 693
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
84 09 Andere Motoren und Kraftmaschinen, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen:
A - Gasturbinen ................................................... . 15
B - Preßluft- und Preßgasmotoren ................................... . 15
C - andere (z. B .Motoren zum Aufziehen, ohne Hemmung; "Windkraftmaschinen
und -apparate) ................................................. . 10
8410 Straßenwalzen mit mechanischem Antr_ieb .............................. . 10
8411 Hebewerke fiir Flüssigkeiten ( z. B. Schöpfwerke, Becherwerke und einfache
Bande]evatoren), ausgenommen Pumpen ............................... . 10
8412 Pumpen und Motorpumpen für Flüssigkeiten, einschließlich nichtmechanischer
Pumpen:
A - Zapfsäulen (Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser) für Treibstoff und
Schmiermittel, wie sie in Garagen und Tankstellen verwendet werden ..... 20
B - andere Pumpen:
1 - Motorpumpen und elektrische Pumpen .......................... . 6
2 - andere . . . .' . . . . . ......................... ,, .......... , .. 6
8413 Luftpumpen, Luft- und Gaskompressoren:
A - Motorpumpen und Motorkompressoren:
1 - fahrbar .................................. ' .................. . n
2 - ortsfest ö
B - andere:
1 - zum Aufpumpen von Luftschläuchen oder dergleichen:
a - ohne mechanischen Antrieb ................................. . 12
b - mit mechanischem Antrieb .................................. . 12
2 - andere:
a - stoßweise arbeitende Pumpen und Kompressoren ............... . 6
b - Rotations-, Zentrifugal- sowie andere Pumpen und Kompressoren .. 6
8414 Ventilatoren, Gebläse und dergleichen, mit Ausnahme von elektrischen V en-
Hlatoren mit einer Leistung von 600 Watt oder weniger ................... . 6
8415 Luft- und Gasfilter mit einem Stückgewicht:
A - von mehr als 5 kg . . . . . ... _- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
B - von 5 kg oder weniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... . 10
84 16 Klimaanlagen mit einem motorbetriebenen Ventilator und einer Einrichtung
zum Temperatur- und Feuchtigkeitsausgleich, auch ohne Zubehör .......... . 10
84 17 Brenner (Zerstäuber) für Feuerungsanlagen, die mit Heizöl, Staubkohle oder
Gas betrieben werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
84 18 . Vorherde, Feuerungsanlagen, auch automatisch; mechanische Roste und ähn-
liche Apparate für die Beschickung von Öfen ........................... . 10
84 19 Industrieöfen (mit Ausnahme elektrischer öfen), anderweit weder genannt noch
inbeg~iffen, auch ausgemauert ....................................... . 15
84 20 Apparate und Vorrichtungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum
Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Raffinieren, Sterilisieren,
Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren, Kühlen oder
für ähnliche auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge:
A - Apparate zum Pasteurisieren ..................................... . 6
B - andere .......................................... .............. _ . 6
694 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
· Wertes
84 21 Badeiifen und Warmwasserbereiter ( z. B. Durchlauferhitzer und Heißwasser-
speicher), nicht elektrisch ............ , ............................... . 15
84 22 Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, auch mit elektrischer
Ausrüstung:
bis 31. 12. 1954 ................................................. . 15
vorn 1. 1. 1955 an ..................................... ; ......... . 6
84 23 Landmaschinen, landwirtschaftliche Apparate und Geräte zur Aufbereitung,
Bearbeitung oder Bestellung des Bodens:
A - Motorbodenf räsen ................................. ~ ............ . 10
B - Düngcrstreuer, Sämaschinen, Pflüge aller Art, Kultivatoren, Grubber,
Eggen, Walzen und andere ...................................... . 12
84 24 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten, Dreschen oder Sortieren von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, anderweit weder genannt noch inbegriffen,
einschließlich Eiersortiermaschinen, Stroh- und Futtermittelpressen und Rasen-
mäher:
A - Mtihdrescher, auch mit Motor ..................................... . 18
B - andere:
1 - Rasenmäher mit Handbetrieb .................................. . 25
2 - andere ..................................................... . 10
84 25 Maschinen und Apparate für Molkereien oder Molkereierzeugnisse, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - Milchentrahmer ................................................ . 15
B - Melk-, Butter-, Butterknet-, Käsereimaschinen und dergleichen 12
84 26 Geräte zur Bereitung von Wein, Obstwein oder dergleichen:
A - Wein-, Obst- und Fruchtpressen .................................. . 12
B - fahrbare Obstkeltereien .................................... , ..... . 12
C - andere (Traubenmühlen, Filter, Traubenraspeln und dergleichen) ...... . 12
84 27 Zerstäuber aller Art, Spritzen und ähnliche Apparate zum Zerstäuben von
Schädlingsbekämpfungsmitteln, tragbar oder fahrbar .................... . 12
84 28 Maschinen, Apparate und Geräte für Landwirtschaft, Gartenbau, Geflügelzucht,
Bienenzucht oder Forstwirtschaft, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - für Geflügel- oder Bienenzucht .................................... . 12
13 - andere ................................._....................... . 12
84 29 Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zur Behandlung von Ge-
treide oder Hülsenfrii.chten .......................................... . 12
84 30 Maschinen und Apparate zur Herstellung von Papiermasse sowie zur Herstel-
lung, Zurichtung oder Fertigstellung von Papier oder Pappe:
A - Maschinen und Apparate zur Herstellung von Papiermasse, Papier oder Pappe 6
B - Maschinen zur Zurichtung oder Fertigstellung von Papier oder Pappe .... 10
84 :31 Maschinen und Apparate zur Bearbeitung oder Verarbeitung von P~pier oder
Pappe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Tiegelpressen, nicht für Druckzwecke .............................. . 10
B - Maschinen und Apparate zum Heften oder Einbinden ................. . 10
C ':. a11dere ................. ~ .... ·........................ : ......... . 10
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 695
Zollsatz
rrarifnr. Bezeich:r;iung der Waren ¼ des
Wertes
84 32 Schriftgießereimaschinen. und Druckerei-Setzmaschinen:
A - vollständige Apparate und Teile davon, ausgenommen Matrizen und Pa-
trizen:
bis 31. 12. 1953 ............................................. . 15
vom 1. 1. 1954 an 10
B - Matrizen und Patrizen , , .. , , , , , ... , , .. , .......... ·-................ . 6
84 33 Maschinen, Apparate und Hilfsgeräte für Druckereien und für das graphische
Gewerbe, anderweit weder genannt noch inbegriffen: .
A - Druckpressen und Druckmaschinen aller Systeme und für alle Druckarten,
auch mit Anlegern, Klebeapparaten, Schneideapparaten, Falzapparaten,
Heftapparaten oder dergleichen .................................. . 6
B - Druckereihilfsmaschinen, -apparate und -geräte (z.B. Maschinen zum An-
legen, Falzen, Kleben oder Schneiden) .............................. . 6
84 34 Bedarfsgegenstände für Satzherstellung, Stereotypie, Galvanoplastik und für
alle photomechanischen Verfahren, ausgenommen photographische Apparate:
A - Lettern und andere bewegliche Typen für Druckereien, aus Stoffen aller Art 10
B - geschliffene oder gekörnte Metallplatten und ungravierte Walzen für das
graphische Gewerbe ............................................. . 15
C - geprägte Matern ......................... ; ...................... . 15
D - Klischees, Druckplatten und Druckwalzen aller Art für das graphische Ge-
werbe; zugerichtete Li thogra phiesteine :
1 - graviert oder auf photo~echanischem Wege· hergestellt ............. . 15
2 - andere (Galvanos, Stereotypien und dergleichen) .................. . 15
E - Material und Raster zur Vervielfältigung im Lichtdruck- oder im Tief-
druckverfahren ................................................ . 15
F - andere ....................................... , . . . . . . . . . . , ..... . 15
84 35 Maschinen für das Besetzen von Kratzenblättern und -bändern .............. . 8
84 36 Maschinen und Apparate für die Aufbereitung von Spinnstoffen (Öffner,
Wasch-, Krempel-, Kämmaschinen, sowie Vorbereitungsmaschinen im engeren
Sinne für die Spinnerei):
A - Maschinen und Apparate ......................................... . 12
B - Teile und Zubehör:
1 - Kratzenbeschläge ............................................ . 15
2 - andere (Kämme, Nadelstäbe, Spinnereinadeln und dergleichen) ...... . 15
84-37 Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen:
A - Düsenspinnmaschinen und Streckmaschinen für die Herstellung von Kunst-
seide oder Zell wolle ............................................ . 8
B - Spinnmaschinen und Zwirnmaschinen .............................. . 12
C - Teile und Zubehör:
1 - Spinndüsen, auch aus Edelmetallen ............................. . 8
2 - andere (Spindeln, Flügel, Ringe und dergleichen) ................. . 15
8438 Maschinen und Apparate für Vollendungsarbeiten in der Spinnerei und Vorbe-
reitungsmaschinen für die Weberei ( z. B. Maschinen zum Fachen und Drehen
von Rohseide, Spul-, Haspel-, Schär- und Schlichtma~chinen, und andere Vor-
bereitungsmaschinen für die W ebcrei) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 12
43
696 Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1951, Teil I
Zo]lsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ~•fo des
Wertes
84 39 ,;vebstühle, Wirk-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier- und Netzmaschinen;
Hilfsmaschinen und Hilfsapparate für die ,veberei: · .
A - Webstühle, einschließlich Bandwebstühle und Rundwebstühle ......... . 12
B - Wirkmaschinen und Strickmaschinen .............................. . 12
C - Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier- und Netzmaschinen:
1 - Rundflechtmaschinen für Rundgeflechte und Posamenten ............. . 8
2 - andere .......................... _,, .. ·..........................· 5
D - Hilfsmaschinen und Hilfsapparate für die Weberei (z.B. Schaftmaschinen,
J acquardmaschinen, Schuß- und Kettfadenwächter) ............ : ..... . 10
E - Teile und Zubehör:
1 - Weberschiffchen:
a - aus Holz ............................................. ) ... . 15
b - aus anderen Stoffen ............................. • .......... . 15
2 - Schäfte, Schaftstäbe und Harnische ............................. . 15
3 - Nadeln, Platinen und ähnliche Gegenstände für Wirk-, Tüll-, Spitzen-,
Stick-, Posamentier- oder Netzmaschinen:
a - Gliedernadeln ............................................ . 12
b - andere 12
4 - andere ..................................................... . 15
84 40 Maschinen und Apparate zur Herstellung von Filz, auch von geformtem Filz,
einschließlich Hutmachermaschinen und Hutmacherformen ................ . 12
84 41 Maschinen und Apparate zum Waschen, Bleichen, Färben, Reinigen oder Trock-
nen von Spinnstoffen und Spinnstoffwaren, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen; Zubehör zu diesen Maschinen und Apparaten:
A - Maschinen und Apparate ........................................ . 15
B - Zubehör:
1 - Färbespulen aus Alun1inium , ....... , .. , , ...................... . 15
2 - anderes 15
84 42 Maschinen zum Bedrucken von Spinnstoffen oder Spinnstoffwaren und ähnliche
Maschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......... .- ............ . 12
84 43 Maschinen und Apparate zum Appretieren, Ausrüsten oder Bearbeiten von
Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - zum Appretieren oder Ausrüsten .................................. . 12
B - andere, einschließlich der Maschinen zum Schneiden von Geweben oder Au8;-
zacken von Warenmustern ....................................... . 12
84 44 Nähmaschinen aller Art:
A - Maschinen und Maschinenköpfe (Oberteile) 10
B - Gestelle, Hauben; Möbel und Möbelteile zum Einbau von Nähmaschinen ... 10
C - anderes Zubehör und andere Teile:
J' l „
1 - Nähmaschinennadeln ...................................... , .. . 12
2 - andere •• 1 •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
0 •
". 15
Nr.12 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 6CJ7
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
84 45 Maschinen und Apparate zum Messen, zur Aufbereitung oder Bearbeitung von
Leder, Häuten oder Fellen oder zur Herstellung von Waren aus Leder, Häuten
oder Fellen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Maschinen und Apparate zum Messen von Häuten oder Fellen 10
B - Maschinen und Apparate zur Herstellung von Schuhen ................ . 10
C - andere ....................................... , ................ . 10
84 46 Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, anderweit weder genannt noch
inbegriffen .......................................... • .. • • • • • · • • · · · · 6
84 47 Maschinen zur Bearbeitung von Steinen, keramischen Stoffen oder zur Kalt,.
hearbeitung von Glas, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..... , ..... . 10
84 48 Maschinen zur Bearbeitung von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, Kunststoffen
oder anderen harten Schnitzstoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Maschinen zum Sägen, Schneiden, Hobeln, Richten, Profilieren, Kehlen,
Falzen, Nuten, Zapfen, Bohren, Glätten, Polieren oder Schleifen; Schäl-
und Spaltmaschinen:
1- Gattersägen mit mehreren Sägeblättern (Vollgatter); Teile davon .... . 6
2 - andere ..................................................... . 6
B - Drehbänke .................................................... . 6
C - Maschinen zum Nageln, Zusammenfügen, Leimen oder dergleichen ...... . 6
84 49 Teile und Zubehör für Maschinen der Nummern 84 46 bis 84 48, ausgenommen
Teile von Vollgattern:
A - Spann- und Haltevorrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge, wie
(nicht magnetische) Spannfutter, Spannplatten und Planscheiben, Ma-
schinenschraubstöcke, Spannzangen, Verlängerungs- und Verbindungs-
teile, Revolv~rköpfe, sich selbstöffnende Gewindeschneidköpfe und der-
gleichen, einschließlich der "\Verkzeughalter für mechanisches Hand-
werkzeug ................................................ , .... . 15
B - Präzisionsspezialvorrichtungen für W erkzcugmaschinen:
1 - Teilköpfe ................................................... . 6
2 - andere 6
C- andere ......................................................... . 10
84 50 Tragbare, von Hand zu führende Druckluftmaschinen und Druckluftwerkzeuge
sowie mit einem Kolbenverb1·ennungsmotor kombinierte "\\'Terkzeuge (z.B. Bohr-
maschinen, Stampfer und Druckluftniethämmer) ........................ . 12
Anmerkung.
Druckluftmaschinen und -werkzeuge sowie mit einem Kolbenverbrennungsmotor kombinierte
W erkzcuge, die nicht den Bedingungen der Nr. 84 50 entsprechen, werden als vVerkzeug-
maschinen je nach Art behandelt.
84 51 Maschinen und Apparate zum autogenen Schweißen, Schneiden oder Ober-
flächenhärten, einschließlich der Brenner sowie der Spritzapparate zum über-
ziehen von Oberflächen mit Metallen auf heißem Wege und dergleichen ...... . 8
84 52 Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen, Trommeln
oder anderen Behältern, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einschließ-
· lich der Maschinen und Apparate zum Spülen oder Trocknen von Geschirr .... 12
84.53 Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Etikettieren, Verkapseln
von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältern, zum Verpacken oder
zur Aufmachung von Waren, einschließlich der Maschinen und Apparate zum
Versetzen von Getränken mit Kohlensäure, anderweit weder genannt noch in-
begriffen .................................................... : .... . 12
698 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/ 0 des
Wertes
84 54 Wiegevorrichtungen, ausgenommen Präzisionswaagen mit einer Empfindlich-.
keit von 50 mg oder weniger; Gewichte aller ~rt:
A - Wiegevorrichtungen:
1 - Spezialwaagen und Wiegevorrichtungen für mehrere Zwecke (z.B.
Stückzählwaagen, Kontrollwaagen sowie Einsackwaagen ohne Ver-
schließvorrichtung) .......................................... . 12
2 •- andere:
a - nichtautomatisch, mit Gewichten oder Laufgewichten ........... . 12
b - halbautomatisch oder automatisch .................. -......... . 12
B - Teile und Zubehör .............................................. . 12
C - Gewichte aller Art .............................................. . 12
84 55 Schreibmaschinen aller Art, einschließlich Schriftschutzmaschinen, ohne
H.echeneinrichtung ................................................. . 22
84 56 Rechenmaschinen, Schreib- und Buchungsmaschinen mit Recheneinrichtung,
Registrierkassen und ähnliche Registrierapparate, Lochkartenmaschinen:
A - Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechen-
maschinen ..................................................... . 22
B - Rechnende Schreib- und Buchungsmaschinen ........................ . 15
C - Registrierkassen, Frankiermaschinen, Maschinen zum gleichzeitigen
Drucken und Registrieren von Fahrkarten, Maschinen für Totalisatoren
und ähnliche Apparate mit Zählsystem:
1 - Frankiermaschinen ........................................... . 5
2 - andere ..................................................... . 20
D - Lochkartenmaschinen (z.B. Loch-, Lochprüf-, Sortier-, Tabelliermaschinen
und Multiplikatoren) ............................................ . 5
84 57 Büromaschinen und -apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Vervielfältigungsmaschinen und -apparate .......................... . 10
B - Adressiermaschinen und Adressenprägemaschinen ................... . 15
C - andere (z.B. mechanische Bleistiftspitzer, Locher und Büroheftmaschinen) 10
8158 Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate der Nummern 84 55 bis 84 57:
A - Teile für Lochkartenmaschinen .................................... . 5
B - Rechenwerke für rechnende Schreib- und Buchungsmaschinen ......... . 15
C - andere ........................................................ . 22
84 59 ,varenautomaten, ausgenommen Gesehicklichkeits- und Glücksspielautomaten 15
(z.B. Briefmarken-, Zigaretten-, Schokolade- und Eßwarenautomaten) ...... .
8160 Maschinen und Apparate zum Heben oder Fördern, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - Lastenaufzüge, Personenaufzüge, Fördertonnen und dergleichen; Seil-
winden aller Art:
1 - mit elektrischen1 Antrieb .............. , .. , ... , .. , , , , , , , ...... , . 10
2 - andere ....................... .- ............ , ................ . 10
B - Krane aller Art; Greifer, Greiferzangen, Kranhaken und deL·gleichen, auch
mit Hebevorrichtungen ........... ·............................... . 10
C - andere Winden als Seilwinden; Flaschenzüge aller Art:
1- mit Druckluft oder elektrisch betrieben .......................... . 10
2 - andere ............ , ........... , ......................... .' ... . 10
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 699
Zollsatz
Tarünr. Bezeichnung der Waren °lo des
·wertes
(8460) D - Fördervorrichtungen aller Art (mit endlosem Band, Schüttelvorrichtung,
Seilstraßen oder dergleichen), einschließlich Drahtseilbahnen .......... . 10
E - Kabinen für Aufzüge oder Drahtseilbahnen, gesondert zur Abfertigung ge-
stellt ......................................................... . 10
F - andere, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................... . 10
84 61 Maschinen und Apparate für Erdarbeiten, Bergwerke oder Steinbrüche sowie
Erdöl- und Tiefbohrgeräte, anderweit weder genannt noch inbegt"iffen (z.B.
Löffelbagger, Grabmaschinen, Schürfgeräte und Rammen): '
A - Erdöl- und Tiefbohrgeräte sowie Großfördergeräte für den Bergwerks-
tagebau ....................................................... . 4
B- andere ........................................................ . 15
8462 Maschinen und Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Aus-
le,s.en, Sieben, Sortieren, "\Vaschen, Entstauben, Zerkleinern, Brechen, Pulve-
risieren, Mischen, Kneten, Formen, Pressen oder Gießen von Erden, Steinen,
Erzen, Brennstoffen und anderen Stoffen:
A - Maschinen und Apparate zum Auslesen, Sieben, Sortieren, ·waschen, Ent-
stauben, Zerkleinern, Brechen, Pulverisieren, Mischen oder Kneten:
1 - Auskleidungsplatten aus Stahl für Brechmaschinen ................ . 10
2 - andere ...................................................... . 10
B - Maschinen und Apparate zum Formen oder Pressen (z.B. Maschinen für die
Herstellung von Briketts aus festen Brennstoffen, zum Pressen oder Gießen
von keramischen Massen, Beton, Gips oder dergleichen, zur Herstellung
von Gußformen aus Sand) .................. : . . . . . . . . . . . . . . . . .... . 10
8463 Pressen zum Formen von Hartkautschuk oder Kunststoffen ................ . 8
8464 Pressen, auch hydraulische, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ein-
schließlich Filterpressen:
A - Filterpressen, auch mit Pumpe .................................... . 8
B - andere ........................................................ . 8
8465 Zentrifugen (Separatoren, Reiniger und dergleichen), anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A. - Wäscheschleudern .............................................. . 12
B- andere ........................................................ . 12
8466 Walzwerke (Walzmaschinen) und Kalander; auch Zubehör:
A- "Walzwerke und Walzenstraßen, einschließlich der Röhrenwalzwerke;
Hilfsapparate für Walzwerke ..................................... . 12
B - Kalander aller Art .............................................. . 12
C- Walzen für Walzwerke oder für Kalander, auch ausgerüstet:
1 - graviert .................................................... . 12
2 - andere ....................................................... 12
8467 Apparate zum Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen, einschließlich Sandstrahlgebläse, Dampfstrahlgebläse
und dergleichen ................................................... . 12
8468 Maschinen und Apparate für die Glasindustrie, anderweit weder genannt noch
inbegriffen; Maschinen zur Herstellung von Glühlampen:
A-Automaten mit mehreren Köpfen zur Herstellung von Glaskolben, elektri-
schen Lampen oder elektrischen Röhren; Automaten zum Blasen von Hohl-
glas ........................................................... . 10
B- andere ......................................................... 10
84 69 Maschinen und Apparate für die Bearbeitung oder Verarbeitung von Kautschuk,
anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. zum Regenerieren, V ulkanisie-
ren, Herstellen von Kautschukfäden oder Luftschläuchen) ................ . 6
«
_____.,.._________________________________.,..____
700 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Beieichn ung der Waren ¾ des
Wertes
84: 70 Maschinen und Apparate für Eisenhütten, Gießereien, Stahlwerke oder zur
Gewinnung von NE-Metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B.
Kupolöfen, Gießwagen, Preßgußmaschinen, Ziehbänke für Rohre; Düsen,
Konverter und Gießpfannen mit mechanischer Kippvorrichtung) ........... . 15
84 71 Gußformen aller Art, einschließlich der Obergesenke, für Metalle, Glas, Kau-
tschuk oder Kunststoffe ............................................. . 8
8,4: 72 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, anderweit weder genannt noch
inbegriffen ........................................................ . 12
84 73 Armaturen und Apparate zur Regelung von Strömungen (Flüssigkeiten, Dampf
oder Gas) in Leitungen, aus unedlien Metallen, auch automatisch . ; ........ . 12
84 74 Wälzlager (Kugel-, Nadel-, Tonnen- und Rollenlager aller Art):
A- Wälzlager, auch zerlegt:
1 - Kugellager, einschließlich der Druckkugellager ................... . 25
2 - andere ............................................ • • •. • • • • • • · 25
B - Teile:
1 - kalibrierte Kugeln mit einer Toleranz (Unterschied zwischen dem oberen
und unteren Abmaß des Durchmessers) bis 1 0/o ...........•..•..... 25
2 - kalibrierte Nadeln, Laufrollen und andere Rollen .................. . 25
3 - Käfige, Ringe, Lochscheiben, Anschläge und andere Teile .......... . 25
84 75 Wellen, Getriebe und Getriebeteile, Schwungräder, Riemenscheiben und andere
Vorrichtungen zur Kraftübertragung für Maschinen und Apparate, anderweit
weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen die unter die Nr. 87 06 fallenden
Teile für Kraftwagen oder Motorschlepper:
A - bearbeitete Transmissionswellen aller Art (ausgenommen gerade Wellen
mit gleichförmigem Profil) ....................................... . 15
B - Getriebeteile, einschließlich der Schnecken und Schneckenräder ........ . 15
.C - Riemenscheiben und Schwungräder:
1 - Riemenscheiben aus Holz ...................................... . 10
2 - andere .. ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................... . 10
D - mechanische Einrückvorrichtungen und andere mechanische Kupplungen,
ausgenommen Getriebe .......................................... . 10
E - Lagerböcke; Lagerschalen, Sperringe und dergleichen:
1 - für Wälzlager ................................................ . 10
2 - andere ......................... -............................ . 10
F - Übersetzungsgetriebe zum Vermindern oder Erhöhen der Geschwindigkeit;
U msteuergetriebe, Räder kästen:
1 - Übersetzungsgetriebe und Umsteuergetriebe ...................... . 15
2 - Räder kästen ................. .- ................................ . 10
G - andere Vorrichtungen zur Kraftübertragung ......................... . 10
84 76 Metallische Dichtung·smassen; Zusammenstellungen und Sätze von Dichtungen
verschiedener Art für Maschinen, Fahrzeuge oder Leitungen, in Säckchen, Um-
schlägen oder dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . ........................... . 10
8177 Teile von Masc,hinen, Apparaten und mechanischen Geräten, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - aus unedlen Metallen:
1 - roh:
a - aus Eisen oder Stahl, mit einem Stückgewicht:
1 - von 2 000 kg oder weniger:
a - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... . 8
b - aus anderem Schmiedeeisen mit einem Stückgewicht:
1 - von 250 kg oder weniger ........................... . 20
2 - von mehr als 250 kg ............................ ·... . 15
Nr. 42 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 701
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(84 77 A)
2 - von mehr als 2 000 kg:
a - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... . 8
b - aus anderem Schmiedeeisen ............................ . 15
b - aus Kupfer ............................................... . 15
c - aus Aluminium oder Magnesium ............................. . 15
d - aus anderen unedlen Metallen ............................... . 15
2 - bearbeitet:
a - aus Eisen oder Stahl, mit einem Stückgewicht:
1 - von 2 000 kg oder weniger:
a - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... . 8
b - aus anderem Schmiedeeisen mit einem Stückgewicht:
1 - von 250 kg oder weniger ........................... . 20
2 - von mehr als 250 kg ............................... . 15
2 - von mehr als 2 000 kg:
a - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................... . 8
b - aus anderem Schmiedeeisen ........................... . 15
b - aus Kupfer ............................................... . 15
c - aus Nickel ............................................... . 15
d - aus Aluminium oder Magnesium ............................. . 15
e - aus anderen unedlen Metallen ............................... . 15
B - aus Holz ...................................................... . 15
C - aus anderen Stoffen ............................................. . 15
Kapitel 85
Elektrische Maschinen und Apparate sowie andere elektrotechnische Erzeugnisse
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) elektrische Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Staubsauger, Bohnermaschinen, Wasch-
maschinen, Wasch-Trockenmaschinen, W ringmaschinen und Ventilatoren, soweit sie nicht
unter die Nm. 85 06 bis 85 10 fallen; elektrische Pumpen, Kühlschränke; Maschinen und
Apparate zum Heben und Fördern, mit elektrischem Antrieb; andere, nicht besonders a.uf-
gefiihrte Arbeitsmaschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Verbindung mit elek.:.
trischen Antriebsmaschinen (Kap. 84);
b) Lokomotiven und Triebwagen mit elektrischem Antrieb (Kap. 86);
c) Motorschlepper und Kraftwag_en mit Elektromotoren; Elektrokarren (Kap. 87);
d) Tonfilmapparate, Elektrizitätszähler; elektromedizinische Apparate, in denen die Elektri-
zität nur Kraftübertragung oder Antriebsmittel ist. (Kap. 90), sowie elektrische Meßgeräte
der Nr. 90 28;
e) elektrische Uhren (Kap. 91) ;
f) elektrische Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte und Teile davon; elektrische, elektro-
akustische und radioelektrische Klaviere und Orgeln (Kap. 92);
g) Spiele und Spielzeug (Kap. 97);
h) Feuerzeuge und Gasanzünder mit elektrischer Zündung (Kap. 98).
85 01 Elektrische Generatoren und Motoren, Transformatoren, Umformer und ähn-
liche Maschinen und Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - elektrische Generatoren, Motoren und rotierende Umformer, mit einem.
Stückgewicht:
1 ~ von mehr als 1 000 kg ......................................... . 5
2 - von 1 000 kg oder weniger ..................................... . 10
B - Transformatore_n, ruhende Umformer (Stromrichter) und Drosselspulen,
mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 1 000 kg .... ·..................................... . 5
2 - von mehr als 10 bis 1000 kg;
a - Transfo1-:·natoren und Drosselspulen .......................... . 5
b - ruhende Umformer (Stromrichter) ........................... . 10
702 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung de-r Waren °lo des
Wertes
(8501 B)
3 - von 10 kg oder weniger:
a - Transformatoren und Drosselspulen ......................... . 10
b - ruhende Umformer (Stromrichter) ........................... . 15
C - Teile:
1 - Gehäuse für elektrische Generatoren, Motoren oder für rotierende Um-
former, auch mit Ständer ohne Wicklung; Läufer und Ständer ohne
Wicklung .................................................. . 10
2 - andere ...................................................... . lÖ
85 02 Elektromagnetische Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Lasthebernagnete ............................................... . 12
B - andere (magnetische Aufspannvorrichtungen, elektromagnetische Kupp-
lungen, Bremsen und Bremslüftmagnete) ............................. . 12
85 03 Magnete 15
85 04 Primärelemente:
A - Naßelemente ................................................... . 15
B- andere ............................................. • • • • • • • • · · · · 15
85 05 Elektrische Akkumulatoren:
A - Akkumulatoren:
1 - Bleiakkumulatoren ........................................... . 15
2 - alkalische und andere Akkumulatoren 15
B - Teile:
1 -Platten:
a - für Bleiakkumulatoren ..................................... . 15
b - für alkalische oder andere Akkumulatoren ..................... . 15
2 - Gefäße und andere Teile:
a - aus Glas ................................................. . 15
b - aus Hartkautschuk oder aus Kunststoffen ..................... . 15
c - aus anderen Stoffen ........................................ . 15
85 06 Elektrische Werkzeuge und Werkzeugmaschine~, anderweit weder genannt
noch inbegriffen, tragbar oder von Hand zu führen ....................... . 10
85 07 Elektrische Staubsauger und Bohnermaschinen, für den Haushalt .......... . 12
85 08 Elektrische Waschmaschinen. kombinierte Wasch- und Trockenmaschinen für
Wäsche oder Geschirr und elektrische W ringmaschinen, für den Haushalt, auch
1nit Heizvorrichtung ............................................... ,. . 12
85 09 Ventilatoren mit ~iner Höchstleistung von 600 Watt ...................... . 12
85 10 Elektromechanische Geräte für den Haushalt, anderweit weder genannt noch in-
begriffen, mit einem Höchstgewicht von 15 kg ......... ; ................. . 12
8511 Elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und andere Schermaschinen 12
85 12 Elektrische Zündapparate für J{olbenverbrennungsmotoren:
A - Magnetzündapparate aller Art, einschließlich Lichtzündmaschinen ...... . 10
B - andere ~ündeinrichtungen (Zündverteiler und Zündspulen) ........... . 10
C - Teile und Zubehör von Magnetzündapparaten und anderen Zündeinrich-
tungen ......................................................_.. . 10
D - Zündkerzen und Glühkerzen, auch Teile davon ...................... . 10
Nr. 42 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 703
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
8513 Elektrische Ausrüstungen für Fahrräder, Kraftfahrzeuge~ Flugzeuge, Wasser-
fahrzeuge oder andere Fahrzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Anlasser, Lichtmaschinen und Apparate für elektrische Beleuchtung:
1 - Anlasser:
a - für Kraftfahrzeuge ........................................ . 10
b - andere .............................................. · · · · · · 10
2 - Lichtmaschinen (Dynamos) :
a - für Fahrräder ............................................ . 10
b -; für Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge ................... . 10
c - andere ........................................... • • • • • • • • 10
3 - Scheinwerfer, Leuchten, Positionslaternen und dergleichen:
a - für Fahrräder, auch in Verbindung mit Lichtmaschinen .......... . 10
b - für Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge ................... . 10
c - andere ......_....................................... • • • • • • 10
B - Signalgeräte ................................ •.• ................. . 10
C - andere Geräte (Scheibenwischer, Nebel- und Frostschutzeinrichtungen und
dergleichen) :
1 - für Kraftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . 10
2 - andere . . . . . . . . . . ..................................... -· 10
8514 Elektrowärmegeräte:
A - Elektrische Geräte und Maschinen aller Art zum Schweißen von Metallen,
einschließlich elektrischer Lötkolben ............................... . 15
B - elektrische Industrieöfen, Ofen für Bäckereien oder für andere gewerbliche
Zwecke, auch ausgemauert ....................................... . IQ
C - elektrische Ofen, Herde und Kochplatten für den Haushalt ............. . 15
D - elektrische Bügeleisen ............................................ . 8
E - andere Elektrowärmegeräte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
1 - für den Haushalt ............................................. . 10
2 - andere:
a - Kaffee1naschinen .......................................... . 20
b - andere 10
F - elektrische Heizelemente für Elektrowärmegeräte .................... . 10
8515 Elektrische Bogenlampen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . 10
8516 Tr.agbare elektrische Lampen (Leuchten) zum Betrieb mit eigener Energie-
quelle (mit Primärelementen, mit Akkumulatoren, magnetelektrische und der-
gleichen) sowie Gehäuse für solche Lampen:
A - Grubenlampen ................................................. . 15
B - andere:
1 - Dynamoleuchten ......................... .- .................... . 10
2 - andere 15
8517 Röntgenapparate und Zubehör:
_t\ - Apparate ........................................... .- .......... . 12
B :- Röntgenröhren ............ , •............. _...................... . 8
C - Röntgenschirme und anderes Zubehör sowie Teile .................... . 12
704 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil_ I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
8518 Elektrische Apparate für ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke,
anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit Ausnahme der Apparate, bei
denen die Elektrizität nur Mittel zur Kraftübertragung oder zum Antrieb ist .. 12
8519 Geräte für Drahtnachrichtentechnik, anderweit weder genannt noch inbegriffem
A - Geräte:
1 - ausschließlich für Fernsprechzwecke:
a - für den Weitverkehr ....................................... . 12
b - andere ................................................... . 12
2 - ausschließlich für Sendung oder Empfang von Bildtelegrammen oder
dergleichen ................................................. . 12
3 - für Telegraphie; andern Geräte ................ ,, ................ . 12
B-Teile 12
85 20 Mikrophone, elektrische Verstärker und Lautsprecher für alle Zwecke:
A - Mikrophone .................................................... . 14
B - Tonfrequenzverstärker, mit Ausnahme der gesondert zur Abfertigung ge-
stellten Verstärkerröhren ......................................... . 14
C- Lautsprecher; Lautsprechermembranen, auch ohne Schwingspulen ...... . 14
85 21 Elektrische Hörapparate für Schwerhörige ............................. . 12
85 22 Hochfrequenzgeräte für drahtloses Senden oder Empfangen, auch Teile- davon
und Zubehör, anderweit weder genannt noch inbegritten:
A - Sendegeräte .................................................... . 17
B - Sende-Empfangsgeräte .......................................... . 17
C - Empfangsgeräte, auch mit Plattenspieler ............................ . 20
D - andereHoc4frequenzgeräte (Vorrichtungen für Fernlenkung, Funkmessung;
Funklotung, Funkpeilung oder dergleichen; Fernsehaufnahmegeräte für
unmittelbare Übertragung oder dergleichen) ......................... . 17
E - Zubehör und Teile:
1 -Schränke, Gehäuse und Teile davon:
a - aus Holz ................................................. . 10
b - aus anderen Stoffen ........................................ . 10
2 - andere ..................................................... . 17
85 23 Prüf- und Suchgeräte, die mit Ultraschall oder elektromagnetischen W eHen
arbeiten ........................................................... . 17
85 24 Elektrische· Signal- und Sicherheitsgeräte; Signal- und Sicherungsgeräte für
den Verkehr, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- für ,C:.:chienen- und andere Verkehrswege, auch für Stellwerke zur Fernbe-
dienung der ·weichen oder Signale ................................. . 10
B - andere Apparate:
1 - Läute- und Signalapparate und Anzeige- und Signaltafeln für "\\.,,oh-
nungen, Büros, Hotels oder dergleichen ................... : ...... . 10
2 - andere (Alarm- und Sicherheitsgeräte gegen Diebstahl, Feuer oder der-
gleichen) ........................................ , ... , ..... : . 10
85 25 Elektrische Geräte, anderwcfr weder genannt noch inbegriffen .............. . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 705
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0/
. 0 des
Wertes
85 26 Elektrische Kondensatoren:
A - Festkondensatoren:
1 - mit Zwischenlagen von Papier, Glimmer oder keramischen Stoffen, mit
einem Stückgewicht:
a - von mehr als 100 g ........................................ . 15
b - von l 00 g oder weniger .................................... . 17
2 - Elektrolytkondensatoren ...................................... . 17
3 - andere ..................................................... . 17
B - Dreh- oder Regelkondensatoren ................................... . .12
85 27 Elektrische Geräte zum Schalten, Regeln oder Verteilen des Stroms oder der
Spannung, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Festwiderstände, ausge-
nommen Heizwiderstände:
A - elektrische Geräte zum Schalten, Regeln oder Verteilen des Stroms ode.r der
Spannung ..................................................... . 10
B - Festwiderstände, ausgenommen Heizwiderstände, mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 100 g ............................................ . 12
2 - von 100 g oder weniger ........................................ . 17
85 28 Isolierte Drähte, Schnüre, Kabel und Stäbe für die Elektrotechnik, einschließ-
lich der nur mit Firnis, Lack, Metallsalzen oder Metalloxyden isolierten, wie
Lack- und Emaildrähte oder elektrolytisch oxydierte Drähte:
A - mit Anschlußstücken 15
B - andere:
1 - mit metallischen Umhüllungen oder Armierungen 15
2 - andere ..................................................... . 15
85 29 Teile und Gegenstände aus gepreßter oder geglühter Kohle oder aus Graphit,
auch in Verbindung mit Metall, für die Elektrotechnik:
A - Kohle für elektrische Bogenlampen ................................ . 17
B - Kohle für Primärelemente ........................................ . 15
C - Elektroden für elektrische Ofen, für Elektrobeheizung, Elektroschweißen,
sowie Kohlen für Elektrolyse ...................................... . 17
D - Kohleblöcke, -platten und -stangen zur Herstellung voµ Kohlebürsten .. . 10
E - Kohlebürsten für elektrische Maschinen und Apparate ................ . 15
F - Mikrophonkohle . . . . . . . . . . . . . . . . . ... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 15
G - andere Stücke und Gegenstände ................................... . ]7
85 30 Isolatoren, auch in Verbindung mit Metallteilen:
A- aus Glas ...................................................... . 15
B - aus keramischen Stoffen, Steatit, Sintermagnesit oder aus ähnlichen Stoffen 15
C - aus Kunststoffen ................................................. . 15
D - aus anderen Stoffen ............................................. . 15
85 31 Isolierteile ohne Verbindung mit Metallteilen, für elektrische Maschinen und
Apparate und Installationen~ mit Ausnahme der Isolatoren:
A- aus Glas ...................................................... . 15
B - aus keramischen Stoffen, Steatit, Sintermagnesit oder aus ähnlichen Stoffen 15
C - aus Kunststoffen : ................ '. .............................. . 15
D - aus ·anderen Sfoffen ......................... ; ................... . 15
706 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I .
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
85 32 Isolierrohre und Verbindungsstücke, einschließlich solcher aus Papier, Hart-
papier oder dergleichen, mit Ausnahme der Rohre und Verbindungsstücke aus
Kautschuk oder aus Kunststoffen:
A - mit Metall man tel ................................................ . 10
B - andere ......................... , ............................. • • 10
85 33 Lampen und Röhren für elektrische Beleuchtung:
A - Glühlampen (mit Glühfäden) ..................................... . 17
B - ·Entladungslampen (Leuchtstofflampen und -röhren, Leuchtröhren, Glimm-
lampen usw.) . ! ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
25
C - Magnesiuml~mpen und andere .................................... . 15
D - Teile, andei·wcit weder genannt noch inbegriffen ..................... . 15
85 34 Elektrische Röhren, nicht für Beleuchtungszwecke, anderweit weder genannt
noch inbegriffen ( z. B. Senderöhren, Empfänger- und Verstärkerröhren, Gleich~
richterröhren [luftleer oder gasgefüllt], Photozellen [luftleer oder gasgefüllt],
:Fernsehröhren, Spannungs- und Stromregelröhren) ...................... . 17
85 35 Elektrische Teile von Maschinen und Apparaten, anderweit weder genannt noch
inbegriffen ........................................................ . 15
Anmerkung.
Unter diese Nummer fallen nur Teile mit Klemmeq., Isolierung, Spulen, Kontakten oder mit
anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Erzeugnisse.
Andere Teile von elektrischen Maschinen und Apparaten fallen, soweit sie anderweit weder
genannt noch inbegriffen sind, unter Nr. 8477.
Nr. 42 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 707
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt XVII
Verkehrsmittel
Allgemeine Anmerk1,1ngen.
1. Die für Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Schiffe vorgesehene Zollbehandlung erstreckl
sich nicht nur auf die Verkehrsmittel selbst, sondern auch auf die mit ihnen zusammen
vorgeführten Ausrüstungsgegenstände (z.B. Kessel, Antriebsmaschinen, elektrische Aus-
rüstung und Iµstrumente), soweit diese üblicherweise mit den Verkehrsmitteln fest verbunden
werden.
2. Ausgenommen von diesem Abschnitt sind:
A. in allen Fällen:
a) schicnengebundcne fahrbare Motorpumpen, Kompressoren, Leitern, Krane und andere
fahrbare Hebe- und Ladevorrichtungen (Kap. 84);
b) elektrische Signalapparate für Gleisanlagen (Kap. 85);
c) Kinderfahrzeuge (Kap. 97);
n. wenn sie nicht zur üblichen Ausrüstung des zur Abfertigung gestellten Fahrzeugs gehören
oder wenn sie gesondert gestellt werden:
a) Fahrzeugbereifung und Matten aus Kautschuk (Kap. 40);
b) Federn; Ketten zur Kraftübertragung (Kap. 73 und 74);
c) nichtelektrische Beleuchtungskörp~r aus unedlen Metallen (Kap. 83);
<l) Dampferzeuger (Dampfkessel) sowie Hilfsapparate und Zubehör für Kessel; Kolben-
verbrennungsmotoren und Rückstoßtriebwerke sowie Teile davon; Leitern, Krane
und andere Hebe- oder Ladevorrichtungen zur Ausrüstung von bestimmten Fahr-
zeugen; Lager aller Art (Kap. 84);
e) elektrische Generatoren und Motoren, elektrische Akkumulatoren und Primärclemente,
elektrische Zünd-, Start-, Beleuchtungs- und Signalgeräte für Fahrräder, Kraft-
fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge mit Kraftantrieb, Apparate für die
drahtlose Telegraphie und überhaupt alle elektrischen Apparate und Zubehörteile
zur Ausrüstung von Verkehrsmitteln (Kap: 85);
f) Zählapparate, Meßgeräte, Navigations- und andere Bordinstrumente (Kap. 90);
g) Uhrmacherwaren (Kap. 91).
0. Luftfahrzeuge, die auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, werden als Luftfahr-
zeuge behandelt.
Kraftwagen, die als Land- und als Wasserfahrzeuge verwendbar sind (Amphibienfahr-
zeuge), werdell' als Kraftwagen behandelt.
4. Die Bestimmungen der allgemeinen Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI über unvollständige
Maschinen und Teile von Maschinen, sowie über zerlegte Maschinen gelten, wenn nichts
anderes bestimmt ist, auch für Verkehrsmittel des Abschnittes XVII.
5. Werkzeuge, die mit einem Verkehrsmittel zur Abfertigung gestellt werden und üblicher-
weise zu seiner Ausrüstung gehören, werden wie das betreffende Verkehrsmittel behandelt.
Kapitel 86
Schienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische Signal-
vorrichtungen für Verkehrswege aller Art
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Bahnschwellen aus Holz (Kap. 44);
b) Schienen, Schwellen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, W eichen, W eichenstangen,
Zahnstangen; Laschen, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und SpurstanO'en 0
für
die Verlegung und Befestigung von Schienen (Kap. 73);
c) elektrische Teile von ortsfestem Gleismaterial (Kap. 85);
d) Ketten, Beschläge, Zisternen, Wasserbehälter, Schiebefenstergegengewichte, Schlösser,
Griffe, Rohranlagen sowie Teile und Zubehör, die zu anderen Zweckeµ als zum Bau von
Schienenfahrzeugen geeignet sind.
86 01 Lokomotiven aller Art:
A - für Gleise mit einer Spurweite von mehr als 60 cm:
1 - mit Dampfantrieb (mit Kolbendampfmaschine oder mit Dampfturbine) 15
2 - mit Kolbenverbrennungsmotor, auch in Verbindung mit elektrischen
Maschinen (diesel-elektrischer Antrieb) .......................... . 15
46
708 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(86 01 A)
3 - mit elektrischem Antrieb (mit Stromspeisung aus Akkumulatoren oder
aus dem Stromnetz) ........... ,............................... . 15
4 - andere ...................................................... , 15
B - für Gleise mit einer Spurweite yon 60 cm oder weniger 15
86 02 Lokomotivtender für Gleise mit einer Spurweite:
A - von mehr als 60 cm ............................................. . 15
B - von 60 cm oder weniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ . 15
86 03 Triebwagen:
A - für Gleise mit einer Spurweite von mehr als 60 cm:
1 - mit Kolbenverbrennungsmotor, auch in Verbindung mit elektrischen Ma-
schinen ( die~el-elektrischer Antrieb) ............................. . 12
2 - mit elektrischem Antrieb (mit Stromspeisung aus Akkumulatoren oder
aus dem Strornnetz) .......................................... . 12
3 - andere .................................................. • • • · 12
B - für Gleise mit einer Spurweite von 60 cm oder weniger ................ . 12
86 04 Draisinen, mit oder ohne Motor ....................................... . 12
86 05 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen, Krankenwagen, Zellenwagen, Ver-
suchswagen und andere Spezialwagen, für Gleise mit einer Spurweite:
A - von rnehr als 60 cm ............................................. . 12
B - von 60 cm oder weniger .......................................... . 12
86 06 W erkstattwageQ, Kranwagen und andere Arbeitswagen, für Gleise mit einer
Spurweite:
A - von mehr als qO cm . . . . . . . . . . ................................... . 12
B - von 60 cm oder weniger .......................................... . 12
86 07 Güterwagen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Gleise mit einer
Spurweite:
A - von 1 m oder mehr ...................................... ,......... . 12
B - von mehr als 60 cm, jedoch weniger als 1 m ......................... . 12
C - von 60 cm oder weniger ... ·....................................... . 12
8608 Güterwagen und Anhänger, sowohl zum Verkehr auf Gleisen als auch auf
Straßen geeignet . . . . . . ............................................. . 12
86 09 Warenkästen und -behälter (Container):
A - Flüssigkeitsbehälter ........................... , ................. . 12
13 - andere ........................................................ . 12
Anmerkung.
Warenkiisten und -behälter fallen auch dann unter diese Nummer, wenn sie für andere Ver-
kehrsmittel als Schienenfahrzeuge verwendbar sind.
8610 Bestandteile von Schienenfahrzeugen,. anderweit weder genannt noch inbe-
griffen:
A - Fahrgestelle (Drehgestelle und Untergestelle aller Art), :für Gleise mit
einer Spurweite:
1 - von 1 m oder mehr ........................................... . 18
2 - von weniger als 1 m .......................................... . 18
B - Achsbuchsen (Fett- und Olschmierbuchsen):
1 - mit Wälzlagern .......................•........................ 25
2 - andere ..................... ·... '" ........................... . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 709
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung de'r Waren °lo des
Wertes
(86 10)
C - Bremsvorrichtungen aller Art .................................... . 8
D -Achsen, Räder, Radsätze; Radreifen, Radfelgen, Radmittelstücke und an-
dere Teile von Rädern ........................................... . 15
E - andere:
l - Wagenkästen und Karosserien .................................. . 12
2 - andere (z.B. Puffer, Zughaken, Kupplungen und Faltenbälge) ....... . 15
8611 Ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische Signalvorrichtungen für Verkehrs-
wege aller Art:
A - Gleismaterial:
1 - zusammengesetzte Gleise, auch tragbar .......................... . 15
2 - anderes (z.B. Drehscheiben, Prellböcke, Lademaße und Bodengeräte
zum Stellen der Weichen) ; .................................... . 15
B - Signalvorrichtungen, mechanische und nichtmechanische (mit festen oder
drehbaren Scheiben oder mit beweglichen Fliigeln; Baken und dergleichen),
auch mit Vorrichtungen für Beleuchtung aller Art; Bedienungsapparate
für Bahnübergänge, mechanische Stellwerke zur Fernbedienung der
W eichen und Signale ........................................... . 15
Kapitel 87
Kraftwagen, Motorschlepper, Fahrräder und andere Landfahrzeuge
87 01 Motorschlepper:
A - mit Kolbenverbrennungsmotor:
1 - Motorschlepper, mit Seilwinden ausgerüstet 20
2 - andere:
a - Raupenschlepper, mit einem Stückgewicht:
1 - von 5 000 kg oder weniger ................................. . 20
2 - von mehr als 5 000 kg ................................... . 10
b - Radschlepper, mit einem Stückgewicht:
1 - von 1 200 kg oder weniger ................................ . 20
2 - von mehr als 1 200 bis 5 000 kg ........................... . 20
3 - von mehr als 5 000 kg ................................... . 10
B - mit anderen Motoren, auch mit mehreren Motoren verschiedener Art ..... . 15
Anmerkung.
Motorschlepper sind Kraftfah~zeuge. die nicht zur Beförderung von Personen oder Waren,
sondern zum Ziehen oder Schleppen eingerichtet sind.
87 02 Kraftwagen mit Motoren aller Art:
A - Lastkraftwagen .... ·.. : ............. ·............................ . 35
B - Person,enkrnftwagen, auch zur Warenbeförderung eingerichtet:
1 - mit mindestens 10 Sitzplätzen 35
2 - andere:
a - Krankenwagen ........................................... . 35
b - andere, mit einem Stückgewicht:
1 - von 1· 100 kg oder weniger ...• ............................ . 35
2 - von mehr als-1 100 kg ..................................· .. . 35
710 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
87 03 Spezialkraftwagen, auch mit V o,nichtungen zum Heben, Verladen, Fördern.
Baggern oder für andere Erdarbeiten:
A - Verladewagen:
1 - mit Hebe- oder Verladeeinrichtungen 15
2 - andere 15
B- Spritzenwagen und Leiterwagen .................................. . 10
C - Straßenkehrwagen, Sprengwagen und dergleichen ................... . 10
D - andere:
1 - mit besonderen Motoren zur Fortbewegung und zum Betrieb ........ . 12
2 - mit einem gemeinsamen Motor zur Fortbewegung und zum Betrieb ... . 12
87 04 Kraf twagenfahrgestclle mit Motor .................................... . 35
Anmerkung.
Kraftwagenfahrgestelle mit Motor fallen auch dann unter diese Nummer, wenn sie mit
Führerhaus, Reifen, Kraftstoffausrüstung, elektrischer Ausrüstung, Schaltbrett oder Lenk-
vorrichtung versehen sind.
87 05 Karosserien und Aufbauten für Kraftwagen 30
Anmerkung.
Führerhäuser sind wie Karosserien zu behandeln.
87 06 Teile und Zubehör für Kraftwagen oder Motorschlepper, auch roh, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - Bestandteile und Zubehör für Karosserien, Aufbauten oder Führerhäuser:
l - aus unedlen Metallen, weder poliert noch überzogen ................ . 30
2 - andere ............................................... •. • • • • • 30
B - andere Teile und Zubehör:
1 - Fahrgestellrahmen; Stoßfänger; gestanzte Eisen- und Stahlblechräder;
Felgen aus Eisen oder Stahl mit einem Stückgewicht von mehr als 30 kg;
Betriebsstoffbehälter 30
2 - andere 30
87 07 Kampfwagen und Panzerkraftwagen, auch mit eingebauten Waffen; Teile
davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen ........................ .
Anmerkung.
Die Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der
Alliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte nicht
vorgesehen.
Im Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz
des Tarifs zu verzollen.
87 08 Motorräder tind Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen:
A - Motorräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum des Motors:
l - von 125 ccm oder weniger ..................................... . 20
2 - von mehr als 125 ccm ......................................... . 30
B- Beiwagen 30
C - Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen ....................... . 25
87 09 Fahrräder ohne Motor ............................................... . 15
Anmerkung.
Unter diese Nummer fallen auch Kinderfahrräder, wenn sie wie die gewöhnlichen Fahrräder
gebaut und mit Kugellagern versehen sind.
8710 Krankenfahrstühl~ und ähnliche Fahrzeuge für Körperbehinderte, mit Vorrich-
tung zur mechanischen Fortbewegung:
A - mit Motor ............................................... , ..... . 10
:B - andere ........................................................ . 10
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 711
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren 0
/ 0· des
\Vertes
87 11 Teile und Zubehör -von Motorrädern oder Fahrrädern, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A - von M:otorrädern ........... , ................................... . 20
B - von :Fahrrädern ohne Motor oder mit Hilfsmotor ..................... . 15
8712 Wagen ohne Kraftantrieb, ausgenommen Anhiinger; Teile davon, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - Lastwagen; Spezialwagen (z.B. Spritzenwagen, Straßenkehrwagen und
Sprengwagen) ................................................. . 15
B- Personenwagen, auch zur Warenbeförderung eingerichtet:
1 - Kinderwagen:
a - nicht zusammenklappbar ................................... . 15
b - andere .................................................. . 15
2 - Krankenwagen ................... , .......................... . 10
3 - andere • •.II II. t f III f 1 1 I f t III I 1 1 III f „II t I t I t 1 1 I t t ,• t 1 1 1 1 •., • 1 t 1 10
C - Teile, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einschließlich der Räder
mit Bereifung und der Stellmacherarbeiten:
1 - für Kinder- oder Krankenwagen ............................... . 15
2 - andere 15
87 13 Anhänger für Wagen mit oder ohne Kraftantrieb, für Motorräder oder für Fahr-
räder:
A - zur Beförderung von Waren, mit einem Stückgewicht:
1 - von weniger als .1 000 kg ...................................... . G
2 - von 1 000 kg oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... . 5
B - zur Beförderung von Personen, einschließlich der Wohnwagen ......... . 5
Anmerkung.
Achsen, Naben und Radbremsen von Waren der Nr. 8713 sind je nach Beschaffenheit-nach
Nr. 87 06, 87 11 oder 87 12 zu verzollen.
Kapitel 88
Luftfahrzeuge
88 01 Luftschiffe und Luftballons; Teile davon:
A - lenkbare Luftschiffe; Luftballons .................................. . 40
B - Teile .......... ·............................................... . 40
88 02 Flugzeuge ( z. B. Landflugzeuge, Wasserflugzeuge, Drachen, Segelflugzeuge,
Drehflügelflugzeuge, Hubschrauber und Schwingenflieger):
A - für Kraftantrieb, auch ohne Antriebsmaschinen, mit einem Leergewicht:
1 - von mehr als 1 500 kg mit Antriebsmaschine oder von mehr als 500 kg
ohne Antriebsmaschine ........................................ . 40
2 - andere ...................................................... . 40
B - andere, mit einem Leergewicht:
1 - von mehr als 500 kg .......................................... . 40
2 - von 500 kg oder weniger ...................................... . 40
712 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
88 03 Teile von Flugzeugen ( zusammengesetzte Teile und Einzelteile):
A - vollständige Tragwerke mit einem Stüokgewicht:
1 - von mehr als 300 kg ........................................... . 40
2 - von 300 kg oder weniger ...................................... . 40
B - vollständige Rümpfe, mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 200 kg .......................................... . 40
2 - von 200 kg oder weniger ...................................... . 40
C - Luftschrauben:
1 - aus Holz ................................................... . 40
2 - andere ..................................................... . 40
D - a·ndere (z.B. Teile von Tragwerken, Leitwerke und Teile davon, Teile von
Flugzeugrümpfen, Motorgondeln, Fahrwerke, Räder, Schwimmer, Behälter
und Flüssigkeitskühler) .......................................... . 40
88 04 Fallschirme und Zubehör ............................................ . 40
88 05 Katapulte und ähnliche Startvorrichtungen, Bodengeräte für Flugausbildung 40
88 06 Luftfahrzeuge für Kriegszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .....
A n m e r k u n g e n.
l. Luftfahrzeuge für Kriegszwecke sind nur solche Luftfahrzeuge, die für den Kampf beson-
ders gebaut und bewaffnet sind. Transportfahrzeuge, die für den Handelsverkehr ver-
wendet werden können, gelten nicht als Kriegsfahrzeuge.
~- Die Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der
Alliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte
nicht vorgesehen.
Im Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz
des Tarifs zu verzollen.
Kapitel 89
See- und Flußschiffe
Allgemeine Anmerkung.
Zerlegte Schiffe werden wie zusammengesetzte Schiffe behandelt; dies gilt insbesondere für
zerlegbare Schuten, die in Teilen oder einzelnen Stücken zur Abfertigung gestellt werden.
89 01 Schiffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - mit Maschinenantrieb:
1 - mit Metallrumpf, mit einem Bruttoraumgehalt:
a - von mehr als 250 BRT ..................................... . frei
b - von 250 BRT oder weniger .................................. . frei
2 - mit einem Rumpf aus anderen Stoffen, mit einem Bruttoraumgehalt:
a - von mehr als 250 BRT ..................................... . frei
b - von 250 BRT oder weniger .............. ·..................... . frei
B - Segelschiffe, auch mit Hilfsmotor, mit einem Bruttoraumgehalt:
1 - von mehr als 1 000 BRT ....................................... . frei
2 - von mehr als 250 bis 1 000 BRT .. : ..... , ..................•...... frei
3 -von 250 BRT oder weniger ..................................... . frei
C - andere:
1 - Kanus, Paddelboote, Riemc-n.:. und Skullboote und ähnliche Sportboote,
ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Rumpfes; Boote mit einem
Rumpf aus vVeichkautschuk, aus Leder oder Kunstleder, aus Geweben,
auch kautschutiert oder sonst wasserdicht gemacht, mit einem Stück-
gewicht:
a - von mehr als 100 kg ....................................... . frei
b - von 100 kg oder weniger .................................... . frei
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Septemoer 1951 713
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
(8\J 01 C)
2 - andere:
a - mit Holzrumpf, mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 100 kg ..................................... . frei
2 - von 100 kg oder weniger ............................ ; .... . frei
b - andere ................................................... . frei
89 02 Schlepper mit einer Maschinenleistung:
A- von mehr als 700 PS ............................................ . frei
B - von 700 PS oder weniger:
1 - ohne Deck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . frei
2 - mit Deck ........................, ............................ . frei
89 03 Schiffe für besondere Zwecke (z.B. Fähren, Bagger, Feuerlöschschiffe, Ge-
treideheber, Schwimmkrane und Eisenbahnfähren):
A - mit Maschinenantrieb:
1 - Bagger, Getreideheber und Schwimmkrane ....................... . 10
2 - andere ..................................................... . frei
B - andere ................................ ; ....................... . frei
89 04 8chiffe zum Abwracken ............................................. . frei
89 05 Schwimmende Geräte, wie Tanks, Schwimmkästen, Festmachebojen, andere
Bojen und ähnliche G~räte; Baken .................................... . frei
8906 Vorrichtungen und Geräte zur Fortbewegung von Schiffen:
A - mechanische (z.B. Schiffsschrauben und Schaufelräder) ............... . 15
B - andere (z.B. Riemen, Skulls und Paddel) ........................... . frei
89 07 Oberwasser- und Unterwasserkriegsschiffe .............................. .
Anmerkungen.
1. Kriegsschiffe sind nur solche Schiffe, die für den Kampf besonders gebaut und bewaffnet
sind, sowie Unterseeboote. Transportschiffe, die für den Handelsverkehr verwendet werden
können, gelten nicht als Kriegsschiffe.
2. Die Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der
Alliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte
nicht vorgesehen.
Im Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz
des Tarifs zu verzollen.
714 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Abschnitt XVIII
Optische Instrumente und Geräte; photogra-
phische und kinematographische Apparate;
Meß-, Prüf~ und Präzisionsinstrumente,
Materialprüfmaschinen; medizinische und
chirurgische Instrumente und Geräte;
Uhrmacherwaren; Musikinstrumente,
Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
Kapitel 90
Optische Instrumente und Geräte; photographische und kinematographische
Apparate; Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, Materialprüfmaschinen;
medizinische und chirurgische Instrumente und Geräte
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) optisches Glas, optisch nicht bearbeitet (Kap. 70);
b) Schrauben, Federn, Scharniere, Ketten und andere allgemein verwendbare Zubehörteile
aus unedlem Metall (Abschnitt XV);
c) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen) für Treibstoffe und Srhmier-
mittel, wie sie in Garagen und Tankstellen verwendet werden; Maschinen und Apparate
zum Messen von Leder, Häuten und Fellen; Kontrollwaagen; Gewichte aller Art zum
Wiegen (Kap. 84);
d) elektrische Scheinwerfer und ähnliche elektrische Ausrüstungen für Fahrzeuge; elek-
trische Signalgeräte; Hochfrequenzgeräte für Funkmessung und Funkpeilung und der-
gleichen; Prüf- und Suchgeräte, die mit Ultraschall oder elektromagnetischen Wellen
arbeiten (Kap. 85); ,
e) optische Geräte, die zum Aufsetzen auf Waffen geeignet sind und mit den Waffen, zu
denen sie gehören, zur Abfertigung gestellt werden (Kap. 93);
f) Spielzeug (Kap. 97);
g) Hohlmaße sowie hygienische und pharmazeutische Instrumente, wie Kanülen, Sonden
und dergleichen, die nach ihrer Beschaffenheit verzollt werden.
2. Optik für Apparate dieses Kapitels wird in jedem Fall nach ihrer Beschaffenheit verzollt,
wenn sie gesondert zur Abfertigung gestellt wird.
3. Instrumente, Maschinen und Apparate werden auch dann als vollständige Instrumente usw.
und nicht als Teile von solchen behandelt, wenn nur einige untergeordnete Bestandteile
fehlen.
Zerlegte Instrumente, Maschinen und Apparate werden wie die entsprechenden zusam-
mengesetzten Erz.eugnisse behandelt, auch wenn einige untergeordnete Bestandteile fehlen.
4. Nicht besonders aufgeführte Teile von Instrumenten, Maschinen und Apparaten, die ge-
sondert zur Abfertigung gestellt werden, sind, wenn nichts anderes vorgesehen ist, wie
die Waren zu behandeln, für die sie erkennbar bestimmt sind. Ist ihre Bestimmung nicht
erkennbar, so werden diese Teile, je nach ihrer Art, als anderweit weder genannte noch
inbegriffene Teile von Maschinen und Apparaten der Nr. 84 77 oder 85 35 oder als Uhren-
furnituren der Nr. 91 11 behandelt.
90 01 Glas, Quarz, Kunststoffe und andere Stoffe, optisch bearbeitet, ungefaßt ..... . 10
90 02 Glas, Quarz, Kunststoffe und andere Stoffe, optisch bearbeitet und für Instru-
mente und Apparate gefaßt; optische Spiegel, gefaßt:
i\. - optische Spiegel ................ ·.................•............... 10
B - andere Waren (z.B. Objektive, Okulare und Prismen) ................ . 10
90 03 _Fassungen für Brillen, Klemmer (Zwicker), Stielbrillen oder ähnliche Waren;
Teile davon:
A - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ...................... , 10
B - aus anderen Stoffen ..... : ....................................... . 15
Nr . ,12 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 715
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
9004 Brillen, Klemmer (Zwicker), Stielbrillen und ähnliche Waren, gefaßt:
A - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen und mit Fassungen:
1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................... . 10
2 - aus anderen Stoffen ........................................... . 15
B - andere, auch Waren mit Kunstglas, Drahtgitter oder dergleichen, mit Fas-
sungen:
1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................... . 10
2 - aus anderen Stoffen ........................................... . 15
90 05 Ferngläser und Fernrohre, mit Prismen oder Linsen, anderweit weder genannt
noch inbegriffen .................................................... . 10
90 06 Astronomische Instrumente, wie Teleskope, astronomische Fernrohre, Meridian-
Durchgangsinstrumente, Äquatoreale und dergleichen, auch ohne Gestell ..... 15
9007 Photographische und kinematographische Apparate; Projektions- und Ver-
größerungsapparate:
A - photographische Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auch
ohne Optik .................................................... . 10
B - kinematographische Apparate, anderweit weder genannt noch inbegriffen,
auch ohne Optik:
1 - Bildaufnahmegeräte, für Filme in einer Breite:
a - von 1nehr als 16 n1m ....................................... . 15
b - von 16 mm oder weniger .................................... . 15
2 - Tonaufnahmegeräte .......................................... . 15
3 - Geräte für Bild- und Tonaufnahmen ............................. . 15
4 - Wiedergabegeräte, auch mit Tonwiedergabe; Tonabnehmer:
a - Tonabnehmer .. , .......................................... . 15
b - andere .................................... , .......... , .. . 15
C - Apparate für photographische und kinematographische Luftaufnahmen,
einschließlich der Apparate für Luftbildmessung, auch ohne Optik . , ..... 10
D - Stehbildwerfer; Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate, anderweit
weder genannt noch inbegriffen, auch ohne Optik .. , ...... , ........... . 10
E - mikrophotographische Apparate und Mikroprojektionsapparate, auch ohne
Optik oder Mikroskope .............................. : ........ _. .. . 10
F - Teile, mit Ausnahme von Optik und Untergestellen:
1 - Verschlüsse und Blenden ................................. , .... . 10
2 - Kassetten für Platten und Filme ................................ . 10
3 - andere ......... ,-, .......................................... . 15
9008 Laboratoriumsgeräte und Zubehör für photographische und kinematographische
Zwecke:
A- Geräte für photographische Laboratorien (z.B. Kopierrahmen, Geräte zum
Abziehen, Trocknen oder Glänzendmachen) .... , .................... . 10
B - Geräte für kinematographische Laboratorien (z.B. Geräte zum Abziehen,
unmittelbar oder durch Projektion, zum Entwickeln, zur Herstellung von
Trickfilmen, zum Synchronisieren oder zum Lochen der Filme) ......... . 10
C- Zubehör:
1 - Spulen zum Aufrollen kinematographischer Filme ................. . 10
2 - Projektionswände für kinematographische Zwecke ................ . 10
3 - andere .................., . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... . 10
9009 Scheinwerfer, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ............................ . 15
B - andere ........................................................ . 15
48
716 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
'l'arifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Wertes
9010 Mikroskope, auch ohne Optik, einschließlich der Elektronenmikroskope ..... . 10
9011 Optische Apparate und Instrumente, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Lupen und Fadenzähler ......................................... . 10
B- andere (z.B. Stereoskope, Kaleidoskope und Kryptometer) ............ . 10
9012 Geodätische und topographische Instrumente und Geräte, Geräte für die :Feld-
vermessung, Nivelliergeräte, geophysikalische, nautische und aeronautische,
hydrographische, meteorologische und hydrologische Geräte, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - geodätische und topographische Instrumente und Geräte) Geräte für die
Feldvermessung und Nivelliergeräte (z.B. Theodolite, Entfernungsmesser,
Winkelmesser, Kompasse, Wasserwaagen, Diopterlineale, Feldmesser-
winkel, Nivellierlatten, Absteckpfähle und Meßtische für Feldmesser, Flug-
höhenprüfer) und geophysikalische Instrumente und Geräte (z, B. Seismo-
graphen) ...................................................... . 15
B - nautische, aeronautische und hydrographische Geräte (z.B. Navigations-
kompasse, Oktanten, Sextanten, Sternhöhenmesser, Logs 1 Lotapparate,
Kursschreiber und automatische Steuergeräte) ....................... . 10
C - meteorologische und hydrologische Instrumente und Geräte (z. B Regen-
messer, Feuchtigkeitsmesser und nichtelektrische "\Vindmesser) ......... . 10
9013 Präzisionswaagen, mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder weniger, auch mit
Gewichten ........................................................ . 10
9014 Recheninstrumente, mit Ausnahme der Rechenmaschinen; Zeicheninstrumente
und Reißzeuge:
A - Rechenschieber, Rechenscheiben und andere Recheninstrumente ........ . 10
B - andere (z.B. Zeichenwinkel, Winkelmesser, Zirkel, Reißfedern und Panto-
graphen) ....... ,........ , ...................................... . 10
90 15 Meß-, Prüf- und Kontrollinstrumente, anderweit weder genannt noch inbe-
griffen: .
A - Präzisionsinstrumente (z.B. Eichgeräte und Präzisionslehren) .......... . 10
B - andere (z.B. Metermaße, Maßstäbe und Lineale mit Maßeinteilung) .... . 10
9016 Chirurgische und andere ärztliche und tierärztliche Instrumente und Geräte,
anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - zahnärztliche Instrumente und Geräte sowie zur Aufstellung bestimmte
Ausrüstungsgegenstände für Zahnärzte ............................. . 10
B - andere:
1 - chirurgische Nadeln .......................................... . 10
2 - andere:
a - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ....................... . 10
b - andere 10
90 17 Apparate für Heilgymnastik, Psychotechnik, Sauerstoff- und Ozontherapie, zur
Wiederbelebung und ähnliche Apparate, auch mit Motor; Gasmasken und ähn-
liche Aten1apparate ................................................. . 10
9018 Orthopädische Apparate; Geräte zur Behandlung von Knochenbrüchen (z.B.
Schienen und andere Geräte) ......................................... . 10
9019 Prothesen:
A - Zahnprothesen:
1 - künstliche Zähne und Gebisse aus Stoffen aller Art:
a - in Verbindung mit Edelmetallen ............................. . 15
b - andere ................................................... . 15
2 - andere (z.B. Kronen) ......................................... . 15
NI'. 4'2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 717
Zollsatz
Tarifm. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
( uo 1.1) 15
B - künstliche Menschenaugen ....................................... .
C -- andore ........................................................ . 10
90 20 Instrumente, Apparate und Modelle für Vorführ- oder Unterrichtszwecke,
augenscheinlich nicht für gewerblichen Gebrauch verwendbar .............. . 10
90 21 Materialprüfmaschinen und -apparate für Werkstoffe, Spinnstoffe, Papier oder
andere Stoffe:
A - Maschinen zur Härteprüfung mit Diamantspitze (nach Rockwell oder
Vickers) oder mit Kugel (nach Brinel), mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 250 kg .......................................... . 10
2 - von 250 kg .oder weniger ...................................... . 10
D - andere, mit einem Stückgewicht:
l - von mehr als 250 kg .......................................... . 10
2 - von 250 kg oder weniger ........... ·........................... . 10
90 22 Senkwaagen (Aräometer, Alkoholometer) und andere Dichtemesser ......... . 10
90 2:3 Physikalische und chemische Instrumente und Geräte, anderweit weder genannt
noch inbegriffen (z.B. Saccharimeter, Polarimeter, Refraktometer, Spektro-
meter und Viskosimeter):
A - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ............................ . 10
B- andere ..................................................... , • • • 10
90 24 Gasmesser, Flüssigkeitsmesser und Elektrizitätszähler:
A - Gasmesser für Leuchtgas oder anderes Gas:
1 - nur zur Mengenmessung ...................................... . 10
2 - für mehrere Zvvecke .......................................... . 10
B - Flüssigkeitsmesser für Wasser oder andere Flüssigkeiten, einschließlich
der Ausgabemeßgeräte, mit Ausnahme der in der Nr. 8412 Abs.A genannten
Ausgabepumpen:
1 - nur zur Me11genmessung ...................................... . 10
2 - für mehrere Zlvecke .......................................... ·. 10
C - Elektrizitätszähler:
1 - nur zur Mengenmessung ........................................ . 10
2 - für mehrere Zwecke .......................................... . 10
90 2G Tourenzähler, Produktionszähler.,. Taxameter, Kilometerzähler„ Schrittzähle.e
ond andere Zähler, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Tachometer und
andere Geschwindigkeitsmesser:
A - Apparate nur zum Zählen oder Anzeigen:
1 - für Kraftfahrzeuge oder Motorräder ............................. . 12
2 - andere ,.... ; ................................... ·............. . .12
B - Apparate für mehrere Zwecke:
1 - für Kraftfahrzeuge oder Motorräder ............................. . 12
2 - andere ...................................................... . 12
90 26 Thermometer, Barometer und Manometer, auch mit Registrlervorrichtung:
,\ - Thermometer:
1 - ärztliche und tierärztliche ..................................... . 15
2 - andere ..................................................... . 15
l~ -- 13arometer ..................................................... . 15
C - Manometer, mit einem Stückgewicht:
1 - von weniger als :1 kg .......................................... . 15
2 - von 3 kg oder mehr ........... ! ••••••••••••••••••••••••••••••• 15
718 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
90 27 Andere nichtelektrische Meß-, Kontroll- und Reguliergeräte sowie Unter-
suchungsgeräte für Gase, Flüssigkeiten oder Temperaturen:
A- Druckminderventile und ähnliche Geräte, auch mit Hilfsmotor .......... . 10
B - Thermostate, auch mit Zubehör, mit einem Stückgewicht:
1 - von weniger als 3 kg ......................................... . 10
2 - von 3 kg oder mehr ........................................... . 10
C - Flüssigkeitsstandanzeiger ........................................ . 10
D - Luftzugregler; Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch ............. . 10
E - Kalorimeter ................................................... . 10
F - andere (z.B. Pyrometer und Strömungsmesser):
1 - mit Optik aus Glas oder anderen Stoffen ......................... . 10
2 - andere 10
90 28 Elektrische Meßgeräte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A- zum Messen elektrischer Größen (z.B. Voltmoter, Amperemeter, Frequenz-
messer und Galvanometer):
1 - mit einer Genauigkeit von mehr als 0,5 O/o der Gesamtskala .......... . 10
2 - andere ..................................................... . 10
B - zum Messen nichtelektrischer Größen, deren Meßprinzip j~doch auf einer
elektrischen Eigenschaft beruht, die sich je nach der ,?:U messenden Größe
ändert (z.B. Pyrometer, Gasuntersuchungsgeräte und Windmesser) ..... . 10
90 29 Teile und Zubehör für Apparate und Geräte der N rn. 90 24 bis 90 28, deren
Zugehörigkeit zu einem bestimmten Apparat oder Gerät dieser Nummern nicht
erkennbar ist, anderweit weder genannt noch inbegriffen .................. . 10
90 30 Gestelle für wissenschaftliche Instrumente und Geräte und für photographische
und ähnliche Apparate, ausgenommen die Gestelle, die einen festen Bestandteil
des eigentlichen Instrumentes oder Gerätes bilden ........................ . 10
Kapitel 91
Uhrmacherwaren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Uhrgläser (Kap. 70);
b) Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern, Schrauben, Ketten und Gewichte aus unedlen
Metallen (Abschnitt XV), sowie andere Einzelteile, die nach ihrer Beschaffenheit ander-
weit erfaßt sind;
c) mechanische Werke ohne Hemmung (Kap. 84).
2. Teile von Uhrmacherwaren bleiben in diesem Kapitel, auch wenn sie für Meß- und Präzi-
sionsinstrumente geeignet smd.
91 01 Taschenuhren, Armbanduhren und ähnliche Uhren, einschließlich Stoppuhren:
A - mit Gehäusen, die mit Edelsteinen, Halbedelsteinen oder echten Perlen be-
setzt sind ........................................ ·.............. . 10
B - mit Gehäusen aus Edelmetallen .................................... . 20
C - mit Gehäusen aus Goldplattierungen auf unedlen Metallen ............. . 20
D - mit Gehäusen aus vergoldetem unedlen Metall ....................... . 20
E - mit Gehäusen aus anderen Stoffen .................................. . 20
Anmerkung.
F,~ste oder entfernbare Osen bei Armbanduhren gelten als Bestandteil des Gehäuses. Arm-
biindcr für Uhren werden so behandelt wi.e die Uhren, zu denen sie gehören, wenn sie mit
ihnen zur Abfertigung _gestellt werden; werden sie gesondert zur Abfertigung gestellt, so sind
sie nach ihrer Beschattenheit zu tarifieren. Armhänder aus Edelmetallen oder Edelrnetall-
plattierungen werden ,in jedem Falle nach ihrer Beschaffenheit behandelt.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3.September 1951 • 719
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ll/o d~
Wertes
91 02 Pendeluhren und Weckeruhren, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
( entfernbares Behältnis nicht einbegriffen):
A - mit Gehäusen, die mit Edelsteinen, Halbedelsteinen oder echten Perlen be-
setzt sind ..................................................... . 10
B - mit Gehäusen aus Edelmetallen ........................ ; ........... . 10
C - mit Gehäusen aus Edelmetallplattierungen .......................... . 10
D - mit Gehäusen aus anderen Stoffen .................................. . 10
91 03 Schiffschronometer und Schiffsbeobachtungsuhren . ....................... . 15
A n m e r k u n g e n.
l. Schiffschronometer sind Uhren mit einer Auslösehemmung zur Anzeige der halben Sekunden
und mit einer Aufhiingcvorrichtung, die dazu bestimmt ist, das Uhrwerk ohne Rücksicht auf
die SteJlung d<'.S Gehäuses horizontul zu halten.
2. Schiffsbeobachtungsuhren sind Schiffschronometer kleinen Formats mit einer Hemmung, die
215 Sekunden anzeigt, ohne Aufhängevorrichtung zur Horizontalhaltung des Uhrwerks.
91 04 Uhren für Kraftwagen, Flugzeuge oder dergleichen ...................... . 15
91 05 Wand- und Standuhren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - astronomische Uhren ............................................ . 12
B - andere ..................................................... ; .. . 12
91 O(J Kontrollapparate mit Uhrwerk (z.B. Kontrolluhren, Stechuhren und Zeit-
ste1np•el) .......................................................... . 12
91 07 Zeitauslöser mit Uhrwerk (z.B. automatische Beleuchtungsschalter) ....... . 12
91 08 Gehäuse für Taschen- oder Armbanduhren, auch mit Glas, sowie Teile davon
(z.B. Mittelstücke, Böden, Kapseln, Uhrglasfassungen):
A - rni t Edelsteinen, Halbedelsteinen oder echten Perlen besetzt ............ . 10
B- andere:
l - aus Edelmetallen ............................................. . 20
2 - aus Goldplattierungen auf unedlen Metallen ...................... . 20
3 - aus vergoldetem unedlem Metall ................................ . 20
4 - aus anderen Stoffen ........................................... . 20
91 09 Uhrwerke für Taschen- oder Armbanduhren, fertig zusammengesetzt, auch ohne
Zifferblatt und Zeig·er ............................................... . 20
Anmerkung.
Uhrwerke für Ta,schenuhren oder Armbanduhren sind Werke mit einer Federunruhe als Regu-
liervorrichtung und mit einer Stärke, einschließlich v\T erkboden und Brücken, von hiichstens
12mm.
9110 Uhrwerke, anderweit weder genannt noch inbegriffen ...................... . 20
9111 Uhrenfurnituren, anderweit weder genannt noch inbegriffen:·
A- nichtzusammengesetzte Sätze für Taschen- oder Armbanduhrwerke, ein-
schließlich des Werkbodens, der Antriebs- und Kraftübertragungsteile,
jedoch ohne Reglerteile, Triebfedern, lose Steine, Zifferblatt und Zeiger .. 5
B - natürliche oder synthetische Steine für Uhrwerke oder dergleich~n, einge:-
lassen oder gefaßt, auch für solche Zwecke fertig bearbeitete ungefaßte
Steine ......................................................... . 5
C - Zifferblätter ..................................................... . 5
D - andere ................. : ........ -. ............................. . 5
9112 Gehäuse für and~re Ulumacherwaren und Teile davon:
A - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen oder mit Edelsteinen, Halb-
edelsteinen oder echten Perlen besetzt ............· .............••.... 10
B - andere:
1 - aus unedlen Metallen ..................... .' ................... . 15
2 - aus Holz ................................................... . 15
3 - aus Stein oder keramischen Stoffen .................. : ........... . 15
4 - aus Kunststoffen ................................... _ ......... . 15
5 - aus anderen Stoffen ................................ , . . . . .... . 15
720 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¾ des
Vfertes
Kapitel 92
Musikinstrumente, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
Allge~eine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Tonfilme (Kap. 37);
b) Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte für Filme, die auf Grund eines photo-
elektrischen V trfahrens hergestellt worden sind, sowie dazugehörige Tonabnehmer
(Kap. 90);
c) Musikspielzeug (Kap. 97);
d) Sarnmlung-sstücke (Kap. 99).
2. Musikinstrumente ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
fallen unter dieses Kapitel. Das gleiche gilt für Teile und Zubehör von Musikinstrumenten.
3. Teile und Zubehör von Musikinstrumenten sind, mit Ausnahme der unter Nr 92 13 fallenden
Erzeugnisse, bei den entsprechenden l\11~sihinstrumenten aufgeführt. Können sie für
mehrere Musikinstrumente verwendet werden, so sind sie der Nummer mit dem höchsten
Zollsatz zuzuweisen. Teile und Zubehör mit allgemeiner Verwendungsmöglichke:t (z.B.
Scharniere. Griffe und Beschläge) sind nach ihrer Beschaffenheit zu verzollen, wenn sie
gesondert zur· Abfertigung gestellt werden. Das gleiche gilt für elektrische oder andere
Einrichtungen, für Uhrwerke und für mechanische 1,Verke ohne Hemmung. wenn sie für
ihre Verwendung als Teile oder Zubehör von Musikinstrumenten nicht erkennbar vor-
gerichtet sind.
4. Schallplatten, gelochte Papiere und Pappen sowie andere Tonträ-ger sind stets gesondert zu
verzollen.
5 Verstärker und Lautsprecher, die nirht wesentlicher Bestandteil eines Tonwiedergabegerätes
sind, werden riach ihrer Beschaffenheit tarifiert.
92 01 Klaviere aller Art mit Hammermechanismus. auch selbsttäti$!e mit mecha-
nischem, pneumatischem oder elektrischem Antrieb, ausgeno'mmen elektro-
akustische und ähnliche Klaviere:
A - lnstru1ncn te ................................ , 18
B -Teile:
1 - Klaviaturen und Klaviermechaniken ............................ . 18
2 - andere ..................................................... . 18
92 02 Andere Saiteninstrumente:
A - Instrumente:
1 - Streichinstrumente ........................................... . 10
2 - Zupfinstrumente:
a - Harfen~ Cembalos und Spinette .............................. . 10
b - andere ................................................... . 10
B - 1'eile und Zubehör .......................... · ..................... . 10
92 03 Orgeln, Harmonien und ähnliche Musikinstrumente:
A - niit Pfeifen (Orgeln und dergleichen) .............................. . 10
B - mit Metallzungen (Harmonien und dergleichen) 10
C -Teile:
1 - von Orgeln ................................................... . 10
2 - andere 10
!}2 04 Elektroakustische, radioelcktrische und photoelektrische Klaviere und Orgeln
und ähnliche Musikinstrumente:
A - Instrumente ................................................... . 15
B -Teile:
1 - von Orgeln 15
2 - andere 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 721
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
92 05 Orchestrien, Drehorgeln und ähnliche Musikinstrumente:
A - Instrumente ................................................... . 15
B - Teile 15
92 06 Ziehharmoniken aller Art:
A - Instrumente ................................................... . 15
B - Teile 15
92 07 Mundharmoniken und Teile davon .................................... . 15
92 08 Blasinstrumente. anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Instrumente:
1 - aus Metall:
a - Saxophone und Flöten ..................................... . 15
b - andere ................................................... . 15
2 - aus anderen Stoffen:
a - Klarinetten, Oboen, Fagotte, Doppelfagotte., Englischhörner: Dudel-
säcke und dergleichen ...................................... . 18
b - Flöten und Querpfeifen ..................................... . 18
c - andere ................................................... . 18
B - Teile und Zubehör ............................................... . 15
92 09 Schlaginstrumente:
A - Instrumente:
1 - Pauken und Trommeln aller Art ................. , .............. . 15
2 - Xylophone und Metallophone .................................. . 15
3 - andere ...................................................... . 15
B - rfeile und Zubehör .......................................... · · · · · 15
9210 Musikinstmmente~ anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B. Spieldosen
aller Art und singende Sägen):
A - Instrumente .................................................... . 15
B - Teile und Zubehör .............................................. . 15
9211 Ruf- und Signalinstrumente, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z.B.
Signalhörner, Pfeifen und Lockpfeifen); Teile davon .................... . 15
92 12 Metronome und Stimmgabeln; Notenhalter für Musikinstrumente ........... . 15
9213 Zubehör und Teile von Musikinstrumenten:
A - mechanische Spieleimichtungen, nicht in Verbindung mit dem Instrument 10
B - Saiten:
1 - Metallsaiten ................................................. . 12
2 - Darmsaiten und andere Saiten .................................. . 12
C - e;,el?ch~e ~appen und Papiere sowie Walzen und Scheiben für mechanische
:::;p1ele1nr1chtungen .............................................. . 15
92 14 Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräie! ausgenommen solche für photoelek-
trisch hergestellte Filme und solche in Verbindung mit Rundfunkgeräten:
A - Diktiermaschinen ............................................... . 15
B - andere:
1 -1'onaufnahn1egeräte ... ·....................................... . 15
2 - Tonwiedergabegeräte:
a - mit elektrischer Tonverstärkung ............................. . 15
b - andere .................................................. . 15
3 - kombinierte Geräte ............................................ . 15
722 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Ta.rifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
9215 Teile und Zub~hör von Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräten, ausgenommen
von solchen für photoelektrisch hergestellte Filme; Tonträger:
A - Plattenschneider und Tonabnehmer (Elektrodosen, Membrandosen) ..... . 15
B - Plattenteller mit mechanischem oder elektrischem Antrieb, auch mit Ton-
abnehmern; automatische Plattenwechsler .......................... . 15
C - Laufvorrichtungen für tönende Drähte und tönende Bänder ............ . 15
D - unbespielte Aufnahmeplatten, auch aus Wachs, unbespielte Walzen, Bän-
der, Filme und Drähte für Tonaufnahmen ........................... . 15
E - bespielte Aufnahmeplatten, auch aus Wachs; Matrizen und galvano-
plastische Formen für die Herstellung von Schallplatten ............... . 15
F - Schallplatten und Walzen für die Tonwiedergabe:
l - Musikstücke 15
2 - andere ..................................................... . 15
G - bespielte tönende Bänder, Drähte und Platten; mit Nadeln bespielte Filme 15
II - Nadeln und gefaßte Saphire ...................................... . 20
I - andere (z.B. Antriebsvorrichtungen, Kurbeln und Apparate zum vVieder-
glätten von Diktierwalzen) ....................................... . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 723
Zollsatz
Tarifm. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
Abschnitt XIX
W a:ffen und Munition
Kapitel 93
Waffen und Munition
Al1gemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Leucht-, Signalzeichen und Raketen zum Wetterschießen (Kap. 36);
b) Messerschmiedewaren (Kap. 82);
c) Kampfwagen und Panzerkraftwagen (Kap. 87), Luftfahrzeuge für Kriegszwecke
(Kap. 88) und Kriegsschiffe (Kap. 89);
d) Spielz<~ug sowie Armbrüste, Bogen und Pfeile zum Schießsport und Fechtwaffen mit
Schutzknopf (Kap. ~)7). Als Spielzeug gelten auch Gewehre der Nr. 9305-A mit einem
gcl'ingercn C:ewicht als 1,5 kg und Pistolen der Nr. 9305-A mit einem geringeren Ge-
wicht als O,li70 kg;
e) Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (Kap. 99).
2. Waff cn in Verbindung mit Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bleiben in diesem
Kapitel.
3. Als Waffenteile sind nicht anzusehen Tragriemen, Zubehörteile zur Pflege der Waffen, Rad-
reifen sowie allgemein verwendbare Teile (z.B. Schrauben und Stifte).
4. Optische Geräte, die zum Aufsetzen auf Waffen geeignet sind, werden wie die Waffen be-
handelt, zu d(:ncn sie gehören, wenn sie mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden; werden
sie gr~sondert zur A bfcrtigung gestellt, so sind sie nach ihrer Beschaffenheit zu tarifieren.
93 01 Blanke Waffen (z.B. Säbel, Degen und Bajonette) und T,eile davon ....... . 8
93 02 Kriegswaffen (andere als blanke Waffen und als Pistolen und Revolver) uncl
Teile davon ....................................................... .
Anmerkung.
Die EinfulH· der "\\Taren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der
Alliierten Hohen 'Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte nicht
vorgesehen.
Im Falle einer vcrbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz
des Tarifs zu verzo,Ien.
93 03 Revolver und Pistolen 40
93 04 Andere Feuerwaffen:
A - Sport- und Jagdgewehre:
bis 31. 12. 1955 ................................... -. ......... . 25
vom 1. 1. 1956 an ........................................... . 15
B - Feuerwaffen, arnlerweit weder genannt noch inbegriffen, und ähnliche Ge-
räte, wie ,Vetterkanonen, Leinenschießgeräte und dergleichen, deren Wir-
kungsweise auf Pulver beruht:
bis 31. 12. 1955 ............................................. . 25
vom 1.1.1956 an ........................................... . 15
93 05 Waffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Waffen, deren Wirkungsweise nicht auf Pulver beruht:
1 - Luft- und Gasdruckgewehre und -pistolen ........................ . 15
2 - andere:
a - Apparate zur schmerzlosen Viehtötung und Teile davon .......... . 10
b - andere frei
B - andere Waffen:
1 - Apparate zur schmerzlosen Viehtötung und Teile davon ............ . 10
2 - andere ..................................................... . frei
iO
724 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 195 l. Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
93 06 Waffenteile, anderweit weder genannt' noch inbegriffen:
A - Gewehrläufe:
bis 31. 12. 1955 ............................................. . 25
vom 1. 1. 1956 an ..................... ·...................... . 15
B - Schäfte und andere Teile aus Holz, auch grob vorgearbeitet; Platten und
andere Teile aus Hartkautschuk oder Kunststoffen:
bis 31. 12. 1955 ............................................. . 25
vom 1. 1. 1956 an 15
C - andere Teile:
bis 31. 12. 1955 ............................................. . 25
vom 1. 1. 1956 an ........................................... . 15
93 07 Schießbedarf für Kriegswaffen, Revolver oder Pistolen sowie andere Kriegs-
munition, auch mit Ladung; Teile davon ................................ .
Anmerkung.
Die Einfuhr der Waren dieser Tarifnummer ist zur Zeit auf Grund eines Gesetzes der
Alliierten Hohen Kommission verboten. Ein Zollsatz ist deshalb in der Zollsatzspalte nicht
vorgesehen.
Im Falle einer verbotswidrigen Einfuhr sind die Waren nach dem höchsten Wertzollsatz
des Tarifs zu verzollen.
93 08 Anderer Schießbedarf:
A - Patronen mit Ladung 15
B - Patronenhülsen, auch mit Zündk:ipseln ............................. . 15
C - Kugeln ...................................................... , .. 15
D- Schrot ........................................................ . 15
E - anderer, mit Ausnahme der Pfropfen ............................... . 15
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September ] 951 725
Zollsatz
Tarifm. Bezeichnung der Waren 0/o des
Wertes
Abschnitt XX
V ersehiedene Waren,
anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kapitel 94
Möbel, mediziniscq-chirurgische Möbel; Betten und ähnliche Waren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Luftpolster und Luftkissen (Nr.4014);
b) Federn, Schlösser, Pan1ierschränke und ,Sicherheitskassetten; Beschläge aus unedlen
:'.\fetallen aller Art (Abschnitt XV);
c) Kühl~hränke, auch zur Aufnahme von Kälteerzeugungsanlagen eingerichtet (Nr. 8422),
mit Ausnahme ,der Möbel mit Wärmeisolierung, die unter Nr. 94 03 faHen; Möbel zum
Einbau von Nähmaschinen (Nr. 84 44);
d) Möbel für Rundfunkgeräte (Nr. 8:.'> 22);
e) Waren des Kap. 91, insbesondere Gehäuse für Uhrmacherwaren;
f) Billardtische aller Art und andere Möbel für Spielzwecke (Nr. 97 04).
~- Der Begriff nMöbel« im Sinne dieses Kapitels umfaßt nur solche Möbel, die nach ihren
wesentlichen Merkmalen dazu bestimmt sind, auf den Boden gestellt zu werden.
8. Möbel, auch mit Platten, Teilen oder Zubehör aus Glas, Marmor oder anderen Stoffen,
die zerlegt eingehen, werden wie die unzerlegten Möbel tarifiert, wenn die verschiedenen
Teile in einer. Sendung zur Abfertigung gestellt werden.
94 01 Sitzmöbel (auch Schlafsofas) und Teile davon:
A - vollständig gepolstert oder überzogen:
1 - mit Geweben aus Seide, Kunstseide oder Zellwolle ................. . 25
2 - mit anderen Geweben oder mit Filz, Leder oder Kunstleder .......... . 25
B - andere:
1 - aus Holz:
a - aus gebogenem Holz ....................................... . 25
b - aus anderem als gebogenem Holz:
1 - nicht gepolstert ......................................... . 25
2 ~ teilweise gepolstert ..................................... . 25
c- Böden und Lehnen:
1 - furniert oder aus Sperrholz ............................... . 5
2 - andere . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2 - aus Korbweiden, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen Stoffen 10
3 - aus unedlen Metallen:
a - nicht gepolstert : .......................................... . 15
b - teilweise gepolstert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ; . . . . . 15
4 - aus anderen Stoffen ........................................... . 20
Anmerkung.
Sitzmöbel gelten als vollständig gepolstert o,der überzogen, wenn vom Gestell nicht mehr als
die Füße und die Unterseite sichtbar sind.
726 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung de,r Waren °1o des
Wertes
94 02 Medizinisch-chirurgische Möbel aus Stoffen . aller Art, wie Operationstische,
Untersuchungstische und dergleichen, Betten mit mechanischen Vorrichtungen
für Krankenbehandlung usw.; Operationsstühle für Zahnärzte und dergleichen,
aus Stoffen al1er Art, mit mechanischer Kipp- und Hebevorrichtung; Spuck-
näpfe auf Sockeln für Zahnärzte; Teile davon ........................... . 15
94 03 Andere Möbel und Möbelteile:
A- aus Holz:
1 - aus gebogenem Holz .......................................... . 25
2 - aus anderem als gebogenem Holz ............................... . 25
B - aus Korbweiden, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen Stoffen .... . 10
(;,.. aus K.unststoffen ............................................... . 25
D - aus unedlen Metallen:
1 ·· Betten, einschließlich Feldbetten, Faltbetten und ähnliche Betten, auch
mit Drahtfedereinsatz oder anderer untrennbarer Ausstattung:
a - ganz aus Metall . . . . . . . . ................................... . 15
b - andere .................................................. . 15
2 - Büromöbel .................................................. . 15
3 - Eisschränke, wärmehaltende Schränke (z.B. Kochkisten) und andere
Möbel mit Wärmeisolierung ................................... . 15
4 - andere ..................................................... . 15
E - aus anderen Stoffen ............................................. . 20
9404 Drahtfedereinsä.tze und Auflegematratzen; Betten, Kissen und andere Bettaus-
stattungen mit Füllung aus Stoffen aller Art, wie Deckbetten, Steppdecken,
Schlummerrollen, Kopfkissen und dergleichen:
A- DrahHedcreinsätze aller Art .. , ................................... . 25
B - Bettpolster (Auflagematratzen), auch mit Drahtfedereinlagen ......... . 25
C - Deckbetten, Steppdecken, Kopfkissen und ähnliche Waren mit Füllung
aus Stoffen aller Art .•........................................... 25
· Kapitel 95
Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formstoffen
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Waren des Kap. 66 (Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitgerten
und Teile davon);
b) Waren des Kap. 71, insbesondere Phantasieschmuck;
c) Waren des Kap. 82 (Werkzeuge, Messerschmiedewaren, Eßbestecke) in Verbindung
mit Griffen oder 'I1eilen aus Schnitz- oder Formstoffen. Getrennt zur Abfertigung
gestellte Griffe und Teile verbleiben in diesem Kapitel;
d) Waren des Kap. 90, insbesondere Fassungen für Brillen;
e) Waren des Kap. 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Taschen- oder
Armbanduhren und Gehäuse für Standuhren. und andere Uhrmacherwaren;
f) Waren des Kap. 92, insbesondere Musikinstrumente;
g) \V aren des Kap. 93, insbesondere Teile von Waffen;
h) Waren des Kap. 94 (Möbel und Möbelteile);
i) Waren des Kap. 96 (Bürsten, Pinsel usw.);
k) Waren des Kap. 97 (Spiele, Spielzeug usw.);
1) Waren des Kap. 98 (verschiedene Waren);
mJ Waren des Kap. 99 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten).
2. Waren, die auf der Außenseite oder Oberfläche ganz oder überwiegend mit Perlmutter,
Schildpatt oder anderen Stoffen dieses Kapitels plattiert, überzogen oder eingelegt sind,
werden wie Waren behandelt, die ganz aus diesen Stoffen bestehen.
Nr.-4':2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 727
Zollsatz
Tarifnr. Bez eich~ ung der Waren °lo des
Wertes
95 01 Schildpatt, bearbeitet, und Waren aus Schildpatt:
A - Platten und Blätter, geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächen-
bearbeitung ............................ ·........................ . 20
B - zu Waren erkennbar vo·rgearbeitete Stücke .......................... . 20
C - andere Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ . 20
95 02 Perlmutter, bearbeitet, und Waren aus Perlmutter:
A - Platten von jeder Form:
1 - nur zugeschnitten ............................................ . 10
2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ........ . 20
B - zu Waren erkennbar vor gearbeitete Stücke:
1 - unregelmäßige Perlen, nur gelocht, nicht poliert ............. ·...... . 20
2 - andere ...................................................... . 20
C - andere Waren .................................................. . 20
95 03 Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein:
A - Platten, Scheiben und Hohlungen:
1 - nur zugeschnitten ............................................. . frei
2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ....... . 20
B - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke:
1 - Tastenplättchen für Musikinstrumente ........................... . 20
2 - andere ......................................................• . 20
C - andere Waren .................................................. . 20
Anmerkung.
Als Elfenbein sind die in der Anmerkung zu Nr. 05 10 genannten Stoffe anzusehen.
9504 Bein, bearbeitet, und Waren aus Beiri:
A - Platten, Scheiben und Rohre:
1 - nur zugeschni.tten ...... , ..................................... . 10
2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ........ . 15
B - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke .......................... . 15
C - andere Waren ................................................... . ·15
95 05 Horn, Geweihe, natürliche Korallen und andere tierische Schnitzstoffe, bear-
beitet, und Waren aus diesen Stoffen:
A - Natürliche Korallen und Waren aus Korallen:
1 - ungef aßte Korallen ........................................... . 20
2 - andere Waren ............................................... . 20
B - Federkiele, bearbeitet ............................................ . 20
C - W alfischbarten, bearbeitet ........................................ . 10
D - andere Stoffe:
1 - Platten, Scheiben und Stücke:
a - nur i,;ugeschnitten ......................................... . 10
b - geschliffen, poliei-t oder mit äh:n,licher Oberflächenbearbeitung ..... . 15
2 - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke ....................... . 15
3 - andere Waren ............................................... . 15
95 06 Pflanzliche Schnitzstoffe (Steinnüsse, andere Nüsse, Fruchtsteine und der-
gleichen), bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen:
A - Platten, Scheiben und Stücke:
1 - nur gespalten, gesägt oder auf andere Weise zugeschnitten .......... . 10
2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenb~arbeitung ....... . 15
B - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke .......................... . 15
C - andere Waren ............ ·...................................... . 15
51
728 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
95 07 Meerschaum und Bernstein, natürlich oder wiedergewonnen, Jett und andere
jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe, bearbeitet, und Waren aus
diesen Stoffen:
A - Platten: Scheiben und Stücke:
1 - nur gespalten, gesägt oder auf' andere Weise zugeschnitten .......... . frei
2 - geschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung ....... . 20
B - zu Waren erkennbar vorgearbeitete Stücke .......................... . 20
C - andere Waren .................................................. . 20
95 08 Geformte oder geschnitzte Waren aus natürlichem (tierischem oder pflanzlichem)
sowie mineralischem oder künstlichem Wachs, aus Paraffin, Stearin, natürlichen
Gummen oder Harzen (Kolophonium, Kopalharz und dergleichen), aus Model-
liermassen, aus nicht gehärteter Gelatine oder aus anderen ähnlichen Stoffen:
A - aus W a:chs oder Parafüin:
1 - Waben für Bienenstöcke, aus Wachs ............................ . '24
2 - andere '24
B - aus Kopal- oder Kauriharz ....................................... . 24
C - aus nichtgehärteter Gelatine ...................................... . 24
D - aus ander~n Stoffen ... , .......................................... . 24
Kapitel 96
Besen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Waren des Kap. 71, insbesondere Bürsten und andere Waren in Verbindung mit Edel-
metallen;
b) Siebe alle!' Art für Maschinen; sie werden als Teile von Maschinen behandelt (Kap. 84);
c) Spielzeug (Kap. 97).
96 01 Besen aller Art, nur gebunden, auch mit Stiel 28
96 02 Biirstenmacherwaren und Pinsel (Bürsten, Scheuerbesen, Pinsel und der-
gleichen) einschließlich Bürsten für Maschinen:
A - Zahnbürsten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . 28
B - Rasierpinsel ................................................... . 10
C - Bürsten für Maschinen:
1 - Drahtbürsten . ,, .............................. , ............... . 15
2 - andere . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... 4 • 15
D - andere Waren:
1 - mit Fassungen aus naturfarbigem oder einfach gefärbtem Holz, weder
poliert noch lackiert noch sonst verziert:
a - Drahtbürsten ............................................. . 15
b - andere:
1 - Pinsel 10
2 - andere 28
2 - andere:
a - Pinsel ............................................... ..... . - 10
b - andere 28
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn,_ den 3. September 1951 7'19
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
96 03 Pinselköpfe • 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 • 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 •·• 1 1 • 1 1 1 III 1 1 1 1 1 I 1 1 1 1 1 1 I 1 1
10
Anmerkung.
Pinsclköpfe sin<l Tierhaar- oder Faserbündel, die ohne Teilung zur Herstellung von Pinseln
oder ähnlichen Erzeugnissen geeignet, auch am unteren Ende geleimt oder in anderer Weise
behandelt und nicht gefaßt sind.
96 04 Staubwedel aller Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................. . 10
96 05 Puderquasten und dergleichen, aus Stoffen aller Art 10
9606 Handsiebe aller Art, aus beliebigen Stoffen:
A - mit Böden aus gelochtem Blech, aus Metallgeweben oder aus Metall-
geflechten ..................................................... . 15
B - andere I I I I 1 1 1 I I I I I 1 1 I I I I I t t I t I I I t I t t ~ 1 1 1 t I I t I I I t I 1 1 1 1 I I I I I I I I I I 1
15
Kapitel 97
Spiele und Spielzeug, Scherzartikel, Christbaumschmuck, Sportgeräte
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) Feuerwerkskörper (Nr. 36 05);
b) Garne, Schnüre, Messinahaar und ähnliche Waren für den Fischfang, auch abgepaßt,
jedoch nicht in Verbindung mit Angelruten (Abschnitt XI) ;
c) Sportbekleidung und Maskenkostüme aus Spinnstoffen (Kap. 60 und 61);
d) Kotillonartikel und Fahnen aus Sp·innstoffen (Kap. 62);
e) Sportschuhe und Sportmützen (Kap. 64 und 65) ;
f) Bergstöcke, Reitgerten, Peitschen (Nr. 66 02);
g) Spiele und Spielzeug, ganz oder teilweise aus Edelsteinen oder aus Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen (Kap. 71) ;
h) Kinderfahrräder, die wie die gewöhnlichen Fahrräder hergestellt und mit Kugellagern
versehen sind (Nr. 87 09);
i) Jagdwaffen und Jagdmunition (Kap. 93) ;
k) Sportboote (Kap. 89);
1) Saiten für Ballschläger; Lagerzelte und Zeltausrüstungen; Handschuhe aus Stoffen
aller Art; alle diese werden nach ihrer Beschaffenheit verzollt.
~- Die Tarifnummern dieses Kapitels umfassen auch erkennbare Teile, mit Ausnahme solcher
mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit. Das gleiche gilt für Zubehör.
3. Zusammenstellungen von Spielen oder Spielzeug auf Kartons, in Kästen oder in anderer
Aufmachung werden als Ganzes wie das Spiel oder Spielzeug behandelt, das dem höchsten
Zollsatz unterliegt.
97 01 Kinderfahrzeuge (z.B. Räder, Roller, Autos mit Fußantrieb, Puppenwagen) 15
97 02 Puppen aller Art, einschließlich Tierpuppen:
A - Puppen, unbekleidet oder bekleide_t:
1 - mit Kautschukrumpf .......................................... . 25
2 - andere:
a - aus Kunststoffen .......................................... . 25
b - aus anderen Stoffen ........_................................ . 15
B - Teile und Zubehör:
1 - Köpfe, Rümpfe und Glieder .................................... . 25
2 - Perücken ................................................... . 25
3 - Kleider und Ausstattungen ..................................... . 25
4 - andere (z.B. Stimmen und Schlafaugen) ......................... . 25
730 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °lo des
Wertes
97 03 Anderes Spielzeug:
A - zum Fliegen geeignete Spiel- und Modellflugzeuge; Spielzeugwaffen
aller Art ....................................................... . 35
B - Projektionsapparate für Kinder (z.B. Laterna Magica, kinematographische
und ähnliche Apparate) ........................................... . 15
C - Musikspielzeug ................................................. . 15
D - mechanisches Spielzeug mit Kraftantrieb (z.B. zum Aufziehen, mit elek-
trischem Antrieb oder mit Dampfantrieb) .......................... . 15
E - anderes:
1 - aus Kautschuk ........................... , ................... . 25
2 - aus Holz ............... ·..................................... . 15
3 --aus Spinnstoffwaren, Fellen oder Leder,, ausgestopft ............... . 15
4 - aus unedlen Metallen ......................................... . 15
5 - aus anderen Stoffen:
a - aus Kunststoffen .............. ; ........................... . 25
b - aus anderen Stoffen .......................................... . 15
Anmerkung.
Als Spielzeugwaffen gelten auch Gewehre mit einem Gewicht von weniger als 1,5 kg und
Pistolen mit einem Gewicht von weniger als 0,670 kg.
97 04 Gesellschaftsspiele, ausgenommen Freiluftspiele:
A - mechanische Spiele zur öffentlichen Benutzung:
1 - Spielautomaten mit Geld- oder Markeneinwurf und ähnliche Geschick-
lichkeits- und Glücksspiele .................................... . 15
2 - andere ...................................... , ............... . 15
B - Billardtische, Roulettische und ähnliche Möbel ....................... . 15
C - Spielkarten:
1 - mit Seitenmaßen von höchstens 45 und 32 mm ..................... . 30
2 - andere ...................................................... . 30
D - andere Gesellschaftsspiele .......................... , ............. . 20
E - Zubehör ....................................................... . 20
Anmerkung.
übliche Zubehörteile für Gesellschaftsspiele (z.B. Bälle, Kugeln, Billardstöcke und Kegel)
werden wie die betreff enden Spiele behandelt, wenn sie mit diesen zur Abfertigung gestellt
werden; werden sie gesondert zur Abfertigung gestellt, so sind sie als Zubehör dem Absatz E
zuzuweisen.
97 05 Karnevals-, Scherzartikel und dergleichen sowie Christbaumschmuck, ander-
weit weder genannt noch inbegriffen ................................... . 20
97 06 Turn- und Sportgeräte und Geräte für Freiluftspiele, anderweit weder genannt
noch inbegriffen:
A- Ski und Bindungen, Skistöcke und Schneereifen ...................... . 15
B - Schlittschuhe und Rollschuhe ......................................• 12
C - Sportbälle aller Art .............................................. . 20
D - Fechtwaffen und Fechtzubehör, anderweit weder genannt noch inbegriffen
(z.B. Masken und Hauben) ...... ·~ ................................ . 15
E -Tennisschläger und dergleichen; Schlägerrahmen sowie Schlägerpressen .. 15
F - Golfschläger und Golfschlägergriffe ......... ; ...................... . 15
G - Tischtennis, Rodelschlitten, Bobschlitten, Netze für Sportzwecke und andere
Geräte ........................................................ . 20
Nr. ,12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 731
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
97 07 Jagd- und Angelgeräte, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Jagdgeräte .................................................... • 15
B - Angelgeräte:
1 - Angelruten 15
2 - Rollen 15
3 - Angelhaken (nicht montiert) .................................... . 15
4 - andere, auch Handnetze ....................................... . 15
97 08 Karusselle, Luftschaukeln, Riesenräder und dergleichen, anderweit weder
genannt noch inbegriffen ............................................ . 10
Kapitel 98
Verschiedene Waren
Allgemeine Anmerkungen.
1. Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) fertige und unfertige Knöpfe, Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren, ganz oder
teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (soweit in der Anmerkung 2 a
zu Kap. 71 nichts anderes bestimmt ist) oder in Verbindung mit echten Perlen, natür-
lichen oder synthetischen Edelsteinen (Kap. 71);
b) Kiimrne, Haarspangen und ähnliche Waren, die Phantasieschmuck im Sinne des
Kap. 71 sind.
2. Abgesehen von den Ausnahmen in der vorstehenden Anmerkung 1 bleiben Waren, die ganz
oder teilweise aus Edelmetallen oder aus Edelmetallplattierungen bestehen, in diesem
Kapitel.
3. Zusammenstellungen (Sortimente) von Knöpfen, F,ederhaltern, Füllhaltern, Kugelschreibern,
Bleistifthaltern, Füllbleistiften, Schreibfedern, Tabakpfeifen oder Zigarren- und Zigaretten-
spitzen werden, wenn sie aus Waren verschiedener Tarif stellen bestehen und in einer
gemeinsamen unmittelbaren Umschließung zur Abfertigung gestellt werden, zu dem Zollsatz
des höchstbelegten Gegenstands verzollt.
98 01 Knöpfe, Druckknöpfe, Manschettenknöpfe und andere derartige Knöpfe, ein~
schließlich der unfertigen Knöpfe und der Knopfformen:
A - Druckknöpfe, Patentknöpfe und Teile davon ........................ . 20
B - Kragenknöpfe, Manschettenknöpfe und andere Einsteckknöpfe:
1 - ganz oder teilweise aus Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter oder aus natür-
lichem oder wiedergewonnenem Bernstein ........................ . 30
2 - andere ..................................................... . 20
C - andere Knöpfe und Knopfformen:
1 - aus unedlen Metallen:
a - mit aufgedruckter oder eingeprägter Bezeichnung .............. . 20
b - andere .................................................. . 20
2 - aus Perlmutter oder Muschelschalen ............................. . 30
3 - aus Steinnuß oder Dugalmonnuß ................................ . 25
4 - aus Kunststoffen ............................................. . 25
5 - aus Glas oder keramischen Stoffen .............................. . 20
6 - aus Spinnstoffen oder Leder, auch mit Spinnstoffen oder Leder über-
. zogen ...................................................... . 20
7 - andere 20
98 02 Reißverschlüsse und Teile davon:
A - aus unedlen Metallen ............................................ . 35
B - aus anderen Stoffen ............................................. . 35
52
732 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
98 o:! Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Bleistifthalter und Füllbleistifte;
Teile davon und Zubehör:
A - Füllhalter mit oder ohne Federn, Kugelschreiber:
1 - mit Schaft oder Kappe aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen .. 10
2 - andere ..................................................... . 20
B - andere Federhalter; Bleistifthalter und Bleistiftschoner ............... . 20
C - Füllbleistifte, auch mit Minen .. .- .................................. . 20
D- Teile und Zubehör, einschließlich Klammern, Klipse, Tintenbehälter und
Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Ausnahme der Schreibfedern und
Schreibfederspitzen (Nr. 98 04) und der Minen (Nr. 98 05) ............. . 20
98 04 Schreibfedern und Schreibfederspitzen:
A - Federn aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, auch mit an-
gesetzter Spitze:
1 - Federn aus Gold ................. : ........................... . 10
2 - andere ..................................................... . 15
B - Federn aus unedlen Metallen, auch niit angesetzter Spitze aus Iridium oder
ähnlichen Metallen ....................................... , ..... . 15
C - Federn aus anderen Stoffen ....................................... . 15
D- Federspitzen .............................. : .................... . 15
98 05 Bleistifte, Griffel, Minen, Kohle, Pastellkreiden und andere Kreiden zum Schrei-
ben oder Zeichnen:
A - Bleistifte (ausgenommen Füllbleistifte) und Griffel, auch mit Zwinge oder
anderer Ausstattung:
1 - Griffel aus Stein, natürlichem Schiefer oder Preßschiefer, auch mit
Oberzug , .... -. ............................... , .............. . frei
2 - Bleistifte mit Graphitminen .................................... . 10
3 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 10
B - Minen (einschließlich der Minen für lithographische Zwecke), Pastellkreiden
und Zeichenkohle ........................................ -....... . 10
C - Schreib- und Zeichenkreiden:
1 - natürliche weiße Kreide, gesägt oder geschnitten .................. . 10
2 - andere, einschließlich der Schneiderkreide ............ , ........... . 10
98 06 Tafeln und Wandtafeln zum Schreiben und Zeichnen, auch gerahmt:
A - aus natürlichem Schiefer oder Preßschiefer:
1 - i11 Holzrahmen .............................................. . 10
2 - andere ..................................................... . 10
B - andere ........................................................ . 10
98 07 Handstempel aller Art (Petschafte, Nummernstempel, Datumstempel und der-
gleichen) .......................................................... . 15
98 08 Farbbänder für Schreibmaschinen, Rechenmaschinen oder dergleichen, mit Tinte
oder Farbe getränkt, auch auf Spulen; Stempelkissen, auch in Schachteln ..... 20
98 09 Siegellack ( für Bürozwecke oder für Flaschenverschlüsse):
A - in Stäben oder dergleichen mit einem Stückgewicht von 200 g oder weniger 10
B - anderer ............................... _........... _............. . 10
98 10 Feuerzeuge und Gasanzünder (mit mechanischer, elektrischer oder katalytischer
Zündung); Teile davon:
A - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ...................... . 10
B - andere:
1 - mit elektrischer Zündung ...................................... . 15
2 - mit anderer Zündung ..................................... , ... . 15
Nr. 42 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 733
Zollsatz
Tarifnr. Bezeichnung der Waren °1o des
Wertes
9811 Tabakpfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen:
A - Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz , ............... . frei
B - Pfeifenköpfe aus Wurzelholz oder anderem Holz, grob bearbeitet, auch ge-
bohrt, jedoch weder gekittet noch geschliffen noch poliert ............. . 30
C - andere Pfeifenköpfe und ganze Tabakpfeifen:
1 - Tonpfeifen aus einem Stück ..................................... 20
2 - andere:
a - aus Wurzelholz oder anderem Holz ........................... . 30
b - aus natürlichem oder wiedergewonnenem Meerschaum ........... . 20
c - aus keramischen Stoffen .................................... . 20
d - aus anderen Stoffen ........................................ . 20
D - Zigarren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen,
Zigarren- oder Zigarettenspitzen:
1 - Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarren- oder Zigaretten-
spitzen, auch gebohrt, jedoch ohne Gewinde und weder geschliffen noch
poliert ..................................................... , 20
2 - andere Waren:
a - ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 10
b - andere:
1 - ganz oder teilweise aus Hartkautschuk ..................... . 20
2 - ganz oder teilweise aus Elfenbein, natürlichem oder wiederge-
wonnenem Meerschaum oder Bernstein ..................... . 20
3 - aus anderen Stoffen ..................................... . 20
E - andere Teile und Zubehör, einschließlich der Pfeifenreiniger und dergleichen:
1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................... . 10
2 - aus Bein .................................................... . 20
3 - aus anderen Stoffen .......................................... . 20
9812 Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:
A - aus Hartkautschuk .............................................. . 25
B - aus Kunststoffen ................................................ . 25
C - aus anderen Stoffen ......................................... ·.... . 25
9813 Fischbeinstäbe und dergleichen, für Mieder, Kleider oder Bekleidungszubehör 15
9814 Parfümzerstäuber; Teile davon, mit Ausnahme der Flüssigkeitsbehälter:
A - ganz oder teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ...... . 10
B- andere ........................................................ . 20
Anmerkung.
Flüssigkeitsbehälter für Zerstäuber, die gesondert zur Abfertigung gestellt werden, sind nach
ihrer Beschaffenheit zu verzollen.
9815 Thermosflaschen und andere Isolierbehälter; Teile davon, einschließlich der
passenden Becher, jedoch mit Ausnahme der fertigen oder unfertigen Glaskolben 25
9816 Schneiderpuppen und dergleichen; bewegliche Figuren aller Art für Schaufenster I f>
734 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarünr. Bezeichnung der Waren ¼ des
Wertes
Abschnitt XXI
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke
und Antiquitäten
Kapitel 99
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Allgemeine Anmerkung.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a) nichtentwertcte Briefmarken, Steuermarken, Steuerzeichen und sonstige vVertzeichen, die
im Inland gültig sind (Kap. 49);
b) Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen, aus bemalten Geweben
(Kap. 59);
c) Perlen und Edelsteine, auch roh (Kap. 71);
d) gewerblich hergestellte Plastiken (z.B. Nachbildungen und Abgüsse); sie werden nach
ihrer Beschaffenheit behandelt.
99 01 Bilder, Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand gearbeitet ..... . frei
Anmerkung.
Rahmen von Bildern, Gemälden oder Zeichnungen werden wie die eingerahmten Erzeugnisse
behandelt. Ist jedoch der Wert des Rahmens höher als der Wert des eingerahmten Gegen-
standes, so ist der Rahmen nach seiner Beschaffenheit zu tarifieren.
99 02 Originaildrucke ( z. B. Stiche, Radierungen und Steindrucke) ............... . frei
Anm e r k u n gen.
1. Originaldrucke sind Abdrucke· von Platten, die nur vom Künstler mit der Hand gearbeitet
wurden; die Abdrucke müssen unmittelbar und mit der Hand abgezogen sowie vom Künstler
unterzeichnet und numeriert sein. Es ist auf die Tarifierung ohne Einfluß, aus welchem
Stoff die Erzeugnisse bestehen, ob sie schwarz oder farbig ausgeführt und nach welchem
Verfahren sie hergestellt sind. Das gilt nicht für mechanisch oder photomechanisch her-
gestellte Erzeugnisse.
2. Rahmen von Originaldrucken werden wie Rahmen von Bildern, Gemälden oder Zeichnungen
behandelt (vgl. Anmerkung zu Nr. 99 01).
9903 Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art .............. . frei
99 04 Briefmarken, Steuermarken, Steuerzeichen und sonstige Wertzeichen:
A - nichtentwertete, die im Inland ungültig sind ......................... . frei
B - entwertete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. . frei
99 05 Andere Sammlungsstücke und Antiquitäten:
A - zoologische, botanische, mineralogische und anatomische Sammlungen und
Einzelstücke dafür .............................................. . frei
B - Gegenstände von geschichtlichem, archäologischem, urgeschichtlichem oder
völkerkundlichem Wert ......................................... . frei
C - andere ........................................................ . frei
Anmerkung.
Wiederherstellungsarbeiten, die die Eigenschaft der Antiquitäten als Originale nicht verändert
haben, sind auf die Tarifierung ohne Einfluß.
Nr. 42 Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 735
Inhaltsverzeichnis
Seite
Allgemeine Tarifierungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532
Abschnitt I
Tiere und tierische Erzeugnisse
Kapitel
1 Lebende Tiere ............................................................... . 533
2 Fleisch, Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall ......................... . 534
3 Fisohe, Krebstiere und Weichtiere .............................................. . 535
4 Milch und Molkereierzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig ..................... . 536
5 Rohstoffe und rohe Erzeugni,sse tierischen Ursprungs .............................. . 536
Abschnitt II
Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse
6 Lebende Pflanzen und Erzeugniss,e der Ziergärtnereii , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
7 Gemüse und ander,e eßbare Pflanzen, Wurzeln und Knollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
8 Eßbare Früchte und eßbare Fruchtschalen, ....................................... 542
9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544
10 Getreide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547
11 Müllereierzeugnisse, Malz, Stärke und Stärkemehl; Kleber und Klebermehl . . . . . . . . . . . 548
11 Olsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Körner, Samen und Früchte; Pflanzeµ
zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und pflanzliche Futtermittel . . . . . . . . . . . . . . . . 549
lö Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummiarten, Harze und andere pflanzliche
Säfte und Auszüge ...................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
14 Fiecht- und Schnitzstoffe und andei,e Rohstoffe sowie Halberzeugnisse pflanzlichen
Ursprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
Abschnitt III
Tierische und pflanzliche Fette und öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung;
genußfertige Speisefette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs
15 Tieflische und pflanzliche Fette und Ole; Erzeugnisse ihrer Spaltung; g-enußfertige Speise-
fette; Wachse tierischen und pflanz1ichen Ursprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
Abschnitt IV
Erzeugnisse des Nahrungsmittelgewerbes; Getränke, alkoholische
Flüssigkeiten und Essig; Tabak
16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren oder Weichtieren 555
17 Zucker und Zuckerwaren , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556
18 Kakao und Erzeugni,sse daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557
19 Zubereiitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärkemehl; Backwaren . . . . . 557
20 Zubereitungen von Gemüse, anderen Küchengewächsen, Früchten oder anderen Pflanzen
oder Pflanzenteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558
21 Verschiedene Nahrungsmittelzubereitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560
22 Getränke, alkoholische Flüss-iigkeiten und Es,sig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 561
23 Rückstände und Abfälle des Nahrungsmittelgewerbes; FutteI'IIIlittelzuhei>·eitungen ... , . , 563
24 Tabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564
Abschnitt V
Mineralische Stoffe
25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565
26 Erze, Schlacken und Aschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568
27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bituminöse Stoffe;
mineralische Wachse; elektrischer Strom ................................... , . . . . . 568
i3
736 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Kapitel SeJte
Abschnitt VI
Erzeugnisse der chemws~hen lndustcie und verwandter Indu,s.trien
28 Anorganische chemi,sche Erzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572
29 Organiische chemische Er2ieugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579
30 Pharmazeu~ische Erzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587
31 Düngemittel ................................. , . , ............... ; . . . . . . . . . . . . . . 588
32 Gerb- UThd Farbstoffauszüge; Farbstoffe, Farhen, Anstrichfarben, Lacke und Färbemittel;
Kitte; Trinten .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
33 Ätherii-sche Ole und Essenzen; Riech- und Schönheitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
34 Seifen; Netz-, Reinigungs- und Emulgi,ermittel; Waschmittel und Waschhilfsmittel;
Schmiermittel; künstliche Wachse; zubereitetes Wachs sowie Schuhcreme, Scheuerpulver
und dergleichen; Kerzen und andere Erzeugnisse auf der Grundlage von Fetten, ölen
oder Wachsen ................ , .......... , ... , , , , . , .... , .. , , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592
35 Eiweißstoffe und Leim ....... , ................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593
36 Pulver und Spreng,stoffe; Feuerwerksartikel; Streii.chhölzer; Zündmetallegierungen; le,icht-
entzündliche Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594
37 Erzeugnisse für photographische und kiinematographi,sche Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594
38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie 595
Abschnitt VII
Kunststoffe und Kunststoffwaren; Kautschuk und Kautschukwaren
39 Kunststoffe und Kunststoffwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 598
40 Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk, Olkautschuk) und Kautschukwaren 600
Abschnitt VIII
Häutei, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren, Reise-
artikel und Täschnerwaren; Waren aus Därmen
41 Häute und Fdle; Leder .., ..., ................................, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603
42 Waren aus Häuten, Fellen oder Leder; Sattlerwaren, Reiseartikel und Täschnerwaren;
Waren aus Därmen ... , ................. , ............. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605
43 Pelzfelle und Pelzwaren 607
Abschnitt IX
Holz, Holzkohle und lfolzwa1ren; Kovk und Korkwaren;
Flechtwaren und Korbwaren
44 Holz, Holzkohle und Holzwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608
45 Kork und Korkwaren , ., .. , , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612
46 F]echtwaren und Korbwaren ........ ,.. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613
Abschnitt X
Zellstoff; Papier, Pappe und Waren daraus
47 Papiermasse; Papierabfälle und Altpapier ... , ..... , .... , . , ...................... . 615
~8 Papier und Pappe; Papier- und Pappwaren; Waren aus Papiermasse ............... . 615
49 Waren des Buchhallidels und Erz,eugnis,se des graphi,schen Gewerbes 620
Abschnitt XI
Spinnstoffe und Waren daraus
50 Seide, Scha.ppes,eide und BourettesPirle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 625
51 Wolle, Tierhaare und Roßhaar ............ , .. , .................... , ......... , . . . 626
52 Kunstseide (synthetische und künstliche Spinnfäden) ...... , ....... , . . . . . . . . . . . . . . . . 628
53 Zellwolle (synthetische und künstliche Spinnfasern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
54 Flachs und Ramie ... , ......... , .............. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630
55 Baumwolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631
56 Andere pflanzliche Spinnstofl'ie; Papiergarne und Papi,ergarngewebe . . .. . . . . . . . . . . . . . . . 632
57 Metallgarne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 633
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. September 1951 737
Kapitel Seite
58 Teppiche und ähnliche Waren; Bänder; Posamentierwaren; Tüll; Netzstoffe; Spitzen,
Spitzenstoffe, Stickereien ....... , .............................................. , 634
59 Watte und Filz, Tauwerk und Seilerwaren; Spezialgewebe, getränkte oder bestrichene
Gewebe; technische Spinnstoffwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636
60 Gewirke ................................. , . , , , , .. , .... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638
61 Bekleidung und Bekleidungszubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640
62 Fertiggestellte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642
63 Altwaren aus Spinnstoffen; Hadern und Lumpen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643
Abschnitt XII
Schuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und Sonnenschirme; Modeartikel;
künstliche Blumen und Haararbeiten
64 Schuhe und Schuhteile; Gamaschen und ähnliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 644
65 Kopfbedeckungen und Teile davon , ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646
66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitgerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648
67 Zugerichtete Schmuckfedern und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Haararbeiten;
Fiicher ..................................................................... , . 649
Abschnitt XIII
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder anderen
mineralischen Stoffen; keramische Erzeugnisse; Glas und Glaswaren
·¼ Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder anderen mineralischen Stoffen 651
fü,J Keramische Erzeugniss•e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653
70 Glas und Glaswaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655
Abschnitt XIV
Echte Perlen, Edelsteine; Edelmetalle, Edelmetallplattierungen,
Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen
71 Echte Perlen, Edelsteine; Edelmetalle, Edelmetallplattierungen, Waren daraus; Phan-
tasieschmuck ................................................................. . 658
72 Münzen 6ö1
Abschnitt XV
Unedle Metalle und Waren daraus
73 E,isen und Stahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663
74 Kupfer und Kupferlegierungen ............... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673
75 Nickel und Nickellegierung,en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676
76 Aluminium und Aluminiumlegierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678
77 Magnesium, Beryllium und Legierungen davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679
78 Blei und Bleilegierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 680
79 Zink und Zinklegierungen , ...................................................... · 681
80 Zinn und Zinnlegierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6'82
81 Andere uneidle Metalle und Legierungen davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 683
82 Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen .......... '... 684
83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . 687
Abschnitt XVI
Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren
84 Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691
85 Elektrische Maschinen und Apparate sowie andere elektrotechnische Erzeugnisse 701
Abschnitt XVII
Verkehrsmittel
86 Schienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische Signalvorrichtungen für
Verkehrswege aller Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707
87 Kraftwagen, Motorschlepper, Fahrräder und andere Landfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 709
88 Luftfahrzeuge ........ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711
89 See- und Flußschiffe • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . • . . . . . . . . • . . . • • . . . • . . • • 712
738 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Kapitel Seite
Abschnitt XVIII
Optische Instrumente und Geräte; photographische und kinematogra-
phische Apparate; Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, Materialprüf-
maschinen; medizinische und chirurgische Instrumente und Geräte; Uhr-
macherwaren; Musikinstrumente, Tonaufnahme- und Tonwiede.rgabe-
geräte
90 Optische Instrumente und Geräte; photographische und kinematographische Apparate;
Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, Materialprüfmaschinen; medizinische und
chirurgische Instrumente und Geräte ............................................ . 714
91 Uhrmacherwaren ............................................................. . 718
92 Musikinstrumente, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte 720
Abschnitt XIX
Waffen und Munition
93 Waffen und Munition 723
Abschnitt XX
V ~rschiedene Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
94 Möbel, medizinisch-chirurgische Möbel; Betten und ähnliche Waren ................. . 725
95 Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formst,offen ........•• 726
,..,
96 Besen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren .................. . ·•..... o
97 Spiele und Spielzeug, Scherzartikel, Christbaumschmuck, Sportgeräte ................ . 729
98 Verschiedene Waren 731
Abschnitt XXI
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
99 Kunstgegenstände. Sammlungsstücke und Antiquitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • 734
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil II - . Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich fiir
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