77
Bundesgesetzblatt
19 50 Aus~e~eben zu Bonn am 30. März 1950 Nr. 14
Taq Inhalt: Seite
27. 3. 50 Gesetz zur Verbesserung der Leistungen an Kriegsopfer 77
29 3. 50 Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 78
24. 3. 50 Verordnung über die Ecstreckung des Gesetzes der Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts-
gebietes über die Bestimmung eines Zeitpunktes für das Erlöschen ruhender Arbeitsverhält-
nisse a.uf die Länder Baden Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen
Kreis Lindau 78
14. 3. SC Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über Wirtschaftliche Zusammen-
arbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
vom 15. Dezember 1949 . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Hinweis auf Verkündungen von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger . . . • • . • . 79
Gesetz
zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer.
Vom 27. März 1950.
Der Bundestag hat als Uberbrückungsmaßnahme sicherungsdirektive Nr. 27 vom 12. Juli 1949
bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes zur Ver- (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 229) haben;
sorgung der Kriegsopfer das folgende Gesetz be- b) Witwen, die bereits nach Vollendung des sech-
schlossen, dem der Bundesrat zugestimmt hat: zigsten, aber vor Vollendung des fünfund-
sechzigsten Lebensjahres einen Anspruch auf
§ 1
Rente von vierzig vom Hundert des geltenden
Zuschlag zu Renten Jahresarbeitsverdienstes nach Artikel 4 des
vorgenannten Ges,etzes haben.
(1) Beschädigte mit einer Minderung der Erwerbs-
fähigkeit von mindestens fünfzig vom Hundert, § 2
Witwen und Verwandte der aufsteigenden Linie, di,e Erweiterung des Kreises
in den Ländern Bayern ausschließlich des Kreises der anspruchsberechtigten Witwen
Lindau, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nord-
rhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Württem- Anspruch auf Rente haben in den Ländern Ham-
berg-Baden rentenberechtigt sind, erhalten zu ihrer burg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch
Rente einen Zuschlag von zwanzig vom Hundert. Witwen.
Anspruch auf den Zuschlag besteht nicht. wenn a) wenn sie das fünfzigste Lebensjahr vollendet
a) der Berechtigte eine Rente aus der Rentenver- haben oder
sicherung der Arbeiter, der Angestellten oder b) solange sie ein Kind des Verstorbenen oder ein
aus der knappschaftlichen Rentenversicherung eigenes Kind versorgen, das Anspruch auf
bezieht oder Kriegswaisenrente hat.
b) das sonstige Einkommen die halbe Rente über- Die Rente beträgt zwanzig vom Hundert des gel-
steigt. Ist das sonstige Einkommen höher als tenden Jahresarbeitsverdienstes.
die halbe Rente, so wird der Zuschlag insoweit § 3
gewährt. als das sonstige Einkommen hinter
Härteausgleich
dem Betrage der halben Rente zuzüglich Zu-
schlag zurückbleibt; ergibt sich danach we- Sofern in einzelnen Fällen sich aus den für die Ver-
niger als monatlich eine Deutsche Mark. so sorgung der Kriegsopfer geltenden Vorschriften be-
wird der Zuschlag nicht gewährt. Bei Erhöhung sondere Härten ergeben. kann die oberste Arbeits-
des sonstigen Einkommens bis zu monatlich behörde des Landes im Einvernehmen mit der
fünf Deutsche Mark unterbleibt die Neufest- obersten Finanzbehörde einen Ausgleich gewähren.
stellung des Zuschlages. Der Bundesminister für Arbeit kann Richtlinien
Auf die Höchstbeträge nach § 559 b Abs. 1 Satz 2 erlassen.
und § 595 der Reichsversicherungsordnung wird der § 4
Zuschlag nicht angerechnet. Pflegegeld und Pflegezulage
(2) Der Zuschlag nach Abs. 1 wird nicht gewährt Für Pflegegeld oder Pflegezulage wird der Höchst-
a) Berechtigten, die Anspruch auf de,n Zuschlag betrag auf 1800 Deutsche Mark jährlich festgesetzt;
nach Artikel 1 des Gesetzes des Landes Nord- Kriegsblinde erhalten in der Regel 1200 Deutsche
rhein-Westfalen zur Änderung der Sozialver- Mark jährlich.
78 Bundesqesetzblatt Jahrqang 1950
§ 5 § 8
Nichtanrechnung von Fürsorgeleistungen Inkrafttreten
Der Zuschlag zu den Renten nach § 1 dieses Ge- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
setzes bleibt bei Prüfung der fürsorgerechtlichen 1950 in Kraft
HilfsbedürftiQkeit außer Ansatz.
§ 6 Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Anmeldung neuer Ansprüche Bonn, den 27. März 1950.
L>ie Rente nach § 2 wird aut Antrag gewährt; sie
beginnt mit dem Ablaut des Kalendermonats in dem Der Bundespräsident
die Voraussetzungen erfüllt sjnd, frühestens mit Theodor Heuss
dem Tnkrafttreten dieses Gesetzes
§ 7 Der Bundeskanzler
Durchführungsbestimmungen Adenauer
Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung
def; Rundesrats die allgemeinen Verwaltungsvor- Der Bundesminister für Arbeit
schriften Anton Storch
Gesetz
zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes.
Vom 29. März 1950.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Das vorstehende Gesetz wird, nachdem der Bun-
schlossen desrat von seinem Recht nach Artikel 77 Absatz 2
Q 1 des Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht hat,
( 1) Die Geltungsdauer des Gesetzes der Verwal• hiermit verkündet
tung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zur Ver· Bonn, den 29. März 1950.
einfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschafts-
strafgesetz) vorn 26. Juli 1949 (WiGBl S 193) - Der Bundespräsident
erstreckt durch Verordnung der Bundesregierung Theodor Heuss
vom 24 Januar 1950 (BGB! S. 24) aut die Länder
Baden und Württemberg-Hohenzollern sowie auf Der Bundeskanzler
den bayerischen Kreis Lindau - wird bis zum Adenauer
31. März 1951 verlängert
(2) Das Wirtschaftsstratgesetz wird in dem Lande
D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r W i r t s .; :1 a f t
Rheinland-Pfalz in Kraft gesetzt. Ludwig Erhard
§ 2 Der Bundesminister der Justiz
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1950 in Kraft. Dehler
Verordnung fortbestehen des Arbeitsverhältni.sses bei RäuP1ung
oder Freimachung von gefährdeten Gebieten vom
über die Erstreckung des Gesetzes der Verwaltung q April 1940 (Reichsgesetzbl. T Seite 624) vom 20.
des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über die April 1949 (WiGBl Seite 64) wird in den Ländern
Bestimmung eines Zeitpunktes für das Erlöschen Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohen-
ruhender Arbeitsverhältnisse auf die Länder Baden, zollern sowie im bayerischen Kreis Lindau m;t der
Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den Maßgabe in Kraft gesetzt daß im § 1 Satz 1 an die
bayerischen Kreis Lindau. Stelle der Worte „mit dem 30. 6. 49'" die Worte
Vom 24. März 1950. .. mit dem 31 März 1950"' treten
§ 2
Auf Grund des Artikels 127 des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik Deutschland verordnet die Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Bundesregierung mit Zustimmung der Regierungen kündung in Kraft.
der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-
Bonn, den 24 März 1950.
Hohenzollern und des Kreispräsidenten von Lindau:
'§ 1 Der Bundeskanzler
Das Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirt- Adenauer
schaftsgebietes über die Bestimmung eines Zeit-
punktes für das Erlöschen ruhender Arbeitsv2rhält- Der Bundesminister der Justiz
nisse gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über das Dehler
78 Bundesqesetzblatt Jahrqang 1950
§ 5 § 8
Nichtanrechnung von Fürsorgeleistungen Inkrafttreten
Der Zuschlag zu den Renten nach § 1 dieses Ge- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
setzes bleibt bei Prüfung der fürsorgerechtlichen 1950 in Kraft
HilfsbedürftiQkeit außer Ansatz.
§ 6 Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Anmeldung neuer Ansprüche Bonn, den 27. März 1950.
L>ie Rente nach § 2 wird aut Antrag gewährt; sie
beginnt mit dem Ablaut des Kalendermonats in dem Der Bundespräsident
die Voraussetzungen erfüllt sjnd, frühestens mit Theodor Heuss
dem Tnkrafttreten dieses Gesetzes
§ 7 Der Bundeskanzler
Durchführungsbestimmungen Adenauer
Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung
def; Rundesrats die allgemeinen Verwaltungsvor- Der Bundesminister für Arbeit
schriften Anton Storch
Gesetz
zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes.
Vom 29. März 1950.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Das vorstehende Gesetz wird, nachdem der Bun-
schlossen desrat von seinem Recht nach Artikel 77 Absatz 2
Q 1 des Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht hat,
( 1) Die Geltungsdauer des Gesetzes der Verwal• hiermit verkündet
tung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zur Ver· Bonn, den 29. März 1950.
einfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschafts-
strafgesetz) vorn 26. Juli 1949 (WiGBl S 193) - Der Bundespräsident
erstreckt durch Verordnung der Bundesregierung Theodor Heuss
vom 24 Januar 1950 (BGB! S. 24) aut die Länder
Baden und Württemberg-Hohenzollern sowie auf Der Bundeskanzler
den bayerischen Kreis Lindau - wird bis zum Adenauer
31. März 1951 verlängert
(2) Das Wirtschaftsstratgesetz wird in dem Lande
D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r W i r t s .; :1 a f t
Rheinland-Pfalz in Kraft gesetzt. Ludwig Erhard
§ 2 Der Bundesminister der Justiz
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1950 in Kraft. Dehler
Verordnung fortbestehen des Arbeitsverhältni.sses bei RäuP1ung
oder Freimachung von gefährdeten Gebieten vom
über die Erstreckung des Gesetzes der Verwaltung q April 1940 (Reichsgesetzbl. T Seite 624) vom 20.
des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über die April 1949 (WiGBl Seite 64) wird in den Ländern
Bestimmung eines Zeitpunktes für das Erlöschen Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohen-
ruhender Arbeitsverhältnisse auf die Länder Baden, zollern sowie im bayerischen Kreis Lindau m;t der
Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den Maßgabe in Kraft gesetzt daß im § 1 Satz 1 an die
bayerischen Kreis Lindau. Stelle der Worte „mit dem 30. 6. 49'" die Worte
Vom 24. März 1950. .. mit dem 31 März 1950"' treten
§ 2
Auf Grund des Artikels 127 des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik Deutschland verordnet die Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Bundesregierung mit Zustimmung der Regierungen kündung in Kraft.
der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-
Bonn, den 24 März 1950.
Hohenzollern und des Kreispräsidenten von Lindau:
'§ 1 Der Bundeskanzler
Das Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirt- Adenauer
schaftsgebietes über die Bestimmung eines Zeit-
punktes für das Erlöschen ruhender Arbeitsv2rhält- Der Bundesminister der Justiz
nisse gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über das Dehler
Nr 14 - Tag der Ausgabe: Bonn. den 30 März 1950 79
Bekanntmachung ist ratifiziert worden Die Ratifikationsurkunde ist
am 7. Februar 1950 in Frankfurt an den ameri-
über das lnkrafttreten des Abkommens über
kanischen Hohen Kommissar und ECA-Sonder•
Wirtschaftlkht' Zusamm<-'narheit Lwischen den bevollmächtigten für Deutschland. Herrn McCloy,
Vereinigten Staaten von Amerika und der übergeben worden Das Abkommen. das im Einver-
Bundesrepublik Deutschland vom 15 Dezember 1949. c.;tändnis der Vertragsparteien bereits seit dem
Vom 14. März 1950. 29 Dezember 1949 vorläufig angewendet wurde
1st somit am 7 Februar 1950 in Kraft getreten.
Das am 15. Dezember 1949 in Bonn unterzeichnete ßonn, den 14 März 1950
Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika 11nd Der Bundeskanzler
der Bundesrepublik Deutschland (BCBl 1950 S 9) Adenauer
Verkündune-en im Bundesanzei~er.
Gemäß § 1 Abs 2 des Gesetzes über Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (BGBl.
S. 23) wird auf die folgenden im Bundesanzeiger verkündeten Rechtsverordnungen nachrichtlich hin-
gewiesen:
Tag des Verkündet im
Rechtsverordnung lnkraft· Bundesanzeiger
tretern,
Nr vom
Anordnung über den Fettgehalt der Butter. Vom 28. Ja-
nuar 1950 2.3.50 37 22. 2.50
Anordnung PR Nr. 3150 über die Nichtanwendung von
Preisvorschriften für Holz und forstliche Nebenerzeug-
nisse in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz, Württem-
berg-Hohenzollern und im bayerischen Kreise Lindau.
Vom 18 Februar 1950. 26. 2. 50 40 25. 2. 50
Anordnung über die Bierherstellung durch Hausbrauer im
Braujahr 1949150 Vom 10. Februar 1950 2. 3.50 42 1. 3. so
Anordnung PR Nr. 1150 über Preise für Milch und Butter.
Vom 27. Januar 1950 3.3.50 43 2. 3. 50
Anordnung PR Nr. 4/50 zur Ergänzung der Anordnung PR
Nr. 53 149 über Preise für Backhefe Vom 16. Februar 1950 21. 3. so 46 7.3.50
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über
eine landwirtschaftliche Betriebszählung im Vereinigten
Wirtschaftsgebiet. Vom 27. Februar 1950 22.3. 50 47 8. 3. 50
Anordnung PR Nr. 2/50 über die Aufhebung von Anord-
nungen über die Regelung der Herstellung von Zigarren,
Zigarillos und Stumpen. Vom 16 Februar 1950. 23. 3. 50 57 22. 3. 50
Anordnun~ über den Fettgehalt der Trinkmilch Vom
28. Februar 1950. 25.3.50 59 24. 3.50
Nr 14 - Tag der Ausgabe: Bonn. den 30 März 1950 79
Bekanntmachung ist ratifiziert worden Die Ratifikationsurkunde ist
am 7. Februar 1950 in Frankfurt an den ameri-
über das lnkrafttreten des Abkommens über
kanischen Hohen Kommissar und ECA-Sonder•
Wirtschaftlkht' Zusamm<-'narheit Lwischen den bevollmächtigten für Deutschland. Herrn McCloy,
Vereinigten Staaten von Amerika und der übergeben worden Das Abkommen. das im Einver-
Bundesrepublik Deutschland vom 15 Dezember 1949. c.;tändnis der Vertragsparteien bereits seit dem
Vom 14. März 1950. 29 Dezember 1949 vorläufig angewendet wurde
1st somit am 7 Februar 1950 in Kraft getreten.
Das am 15. Dezember 1949 in Bonn unterzeichnete ßonn, den 14 März 1950
Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika 11nd Der Bundeskanzler
der Bundesrepublik Deutschland (BCBl 1950 S 9) Adenauer
Verkündune-en im Bundesanzei~er.
Gemäß § 1 Abs 2 des Gesetzes über Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (BGBl.
S. 23) wird auf die folgenden im Bundesanzeiger verkündeten Rechtsverordnungen nachrichtlich hin-
gewiesen:
Tag des Verkündet im
Rechtsverordnung lnkraft· Bundesanzeiger
tretern,
Nr vom
Anordnung über den Fettgehalt der Butter. Vom 28. Ja-
nuar 1950 2.3.50 37 22. 2.50
Anordnung PR Nr. 3150 über die Nichtanwendung von
Preisvorschriften für Holz und forstliche Nebenerzeug-
nisse in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz, Württem-
berg-Hohenzollern und im bayerischen Kreise Lindau.
Vom 18 Februar 1950. 26. 2. 50 40 25. 2. 50
Anordnung über die Bierherstellung durch Hausbrauer im
Braujahr 1949150 Vom 10. Februar 1950 2. 3.50 42 1. 3. so
Anordnung PR Nr. 1150 über Preise für Milch und Butter.
Vom 27. Januar 1950 3.3.50 43 2. 3. 50
Anordnung PR Nr. 4/50 zur Ergänzung der Anordnung PR
Nr. 53 149 über Preise für Backhefe Vom 16. Februar 1950 21. 3. so 46 7.3.50
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über
eine landwirtschaftliche Betriebszählung im Vereinigten
Wirtschaftsgebiet. Vom 27. Februar 1950 22.3. 50 47 8. 3. 50
Anordnung PR Nr. 2/50 über die Aufhebung von Anord-
nungen über die Regelung der Herstellung von Zigarren,
Zigarillos und Stumpen. Vom 16 Februar 1950. 23. 3. 50 57 22. 3. 50
Anordnun~ über den Fettgehalt der Trinkmilch Vom
28. Februar 1950. 25.3.50 59 24. 3.50
80 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950
Sammelband:
Gesetzblatt der Verwaltung
des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
194?-1949
(WiGBl.)
In Halbleinen gebunden, Oin A 4, 646 Seiten. Preis DM 12.-
BesteJ1ungen an den Vertrieb des Bundesanzeigers, Frankfurt a. M. 1, Postfach, Tel. 32911
Das Bundesgesetzblatt erscheint aach Bedarf. Lautende, Bezug nur durd:I die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 3 - zuzüglich ZusteH-
gebübr Einzelstürke; zum Preis~ 1100 DM 0.30 te Stück t>eirn Verlaq des .. Bundesanzeiger in Bonn oder in Franklurt Zusendung ,~mzelne1
Stücke; oer Streifband gegen Voreinsendung ies erforderlichen Retrages auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger' Pra.akJurt/Main 3709.
Druck Kölner Pressedruck GmbH.. Breite Straße 10.