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Bundesgesetzblatt
1949 A usgegehen zu Bonn am 20. Dezember t 949 Nr. 7
Tag lnhal.t: Seite
6. 12. 1949 Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die internationale Registrierung
von Fabrik- oder Handelsmarken .......................................... . 33
6. 12. 1949 Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit bei Anerkennung ausländischer
Urteile in Ehesachen .............-........................................ . 34
Berichtigungen .......................................................... . 34
Verordnung
zur Anpassung der Verordnung über die internationale Registrierung
von Fabrik- oder Handelsmarken.
Vom 6. Dezember 1949.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Beitritt (2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs(§ 5
des Reichs zu dem Madrider Abkommen über die Abs. 4 des Warenzeichengesetzes) beginnt für die
internationale Registrierung von Fabrik- oder in dem Blatt „Les Marques Internationales" ver-
Handelsmarken vom 12. Juli 1922 (Reichsgesetzbl. II öffentlichten ausländischen Marken mit dem
S. 669) in Verbindung mit Art. 129 Abs. 1 des Grund- ersten Tage des zweiten Monats, der dem Monat
g~setzes für die Bundesrepublik Deutschland vom folgt, der als Ausgabemonat in dem die Veröffent-
23. Mai 1949 verordnet die Bundesregierung: lichung enthaltenden Heft des Blattes angegeben
ist. II
Artikel 1 Artikel 2
Die Verordnung über die internationale Registrie- Für ausländische Marken, die vor Inkrafttreten
rung von Fabrik- oder Handelsmarken vom 9. No- dieser Verordnung in dem Blatt „Les Marques Inter-
vember 1922 (Reichsgesetzbl. II S. 778) ist bis auf nationales" veröffentlicht worden sind, beginnt die
weiteres in folgender Fassung anzuwenden: Frist zur Erhebung des Widerspruchs (§ 5 Abs. 4 des
Hinter § 1 wird als § 1 a folgende Vorschrift ein- Warenzeichengesetzes) nicht früher als am Tage des
gefügt: Inkrafttretens dieser Verordnung.
,,§ 1 a
Artikel 3
(1) An. die Stelle der Bekanntmachung nach § 5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer
Abs. 2 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 Verkündung in Kraft.
(Reichsgesetzbl. II S. 134) in der Fassung des § 11
Ziff. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung und (2) Sie tritt mit der Aufhebung des § 11 des Ersten
Uberleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des Gesetzes zur Änderung und Uberleitung von Vor-
gewerblichen Rechtsschutzes vom 8. Juli 1949 schriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechts-
schutzes vom 8. Juli 1949 (WiGBl. S. 175) außer Kraft.
(WiGBl. S. 175) tritt für international registrierte
ausländische Marken die Veröffentlichung in dem Bonn, den 6. Dezember 1949.
von dem Internationalen Büro zum Schutze des
gewerblichen Eigentums herausgegebenen Blatt Der Bundeskanzler
„Les Marques Internationales" (Art. 3 Abs. 3 des Adenauer
Madrider Abkommens vom 14. April 1891, betref-
fend internationa.le Registrierung von Fabrik- oder Der Bundesminister der Justiz
Handelsmarken Reichsgesetzbl. 1922 II S. 670). Dehler
34 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1949
Entscheidung
über die sachliche Zuständigkeit bei Anerkennung
ausländischer Urteile in Ehesachen.
Vom 6. Dezember 1949.
Auf Grund des Art. 129 Abs. 1 Satz 2 des Grund- Präsidenten des Zentral-Justizamts für die
gesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hat die Britische Zone erlassenen Verordung zur Aus-
Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundes- führung des Ehegesetzes vom 20. Februar 1946
rat entschieden: (Verordnungsblatt für die Britische Zone 1948
S. 210) geht im Geltungsbereich der genannten
1. Die durch § 24 der Verordnung zur Durchfüh-
Vorschrift auf den Landesjustizminister - im
rung und Ergänzung des Ehegesetzes und zur
Lande Hamburg auf die Senatskommission für
Vereinheitlichung des Familienrechts vom
die Justizverwaltung - über.
25. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 654) dem
früheren Reichsminister der Justiz erteilte Zu-
ständigkeit geht im Geltungsbereich der be- Bonn, den 6. Dezember 1949.
zeichneten Vorschrift auf den Landesjustiz-
Der Bundeskanzler
minister - im Lande Bremen auf den Senator
Adenauer
für Justiz und Verfassung über.
2. Die Zuständigkeit des Zentral-Justizamts auf Der Bundesminister der Justiz
Grund des § 28 der am 12. Juli 1948 von dem Dehler
Berichtigung Druckfehlerberichtigung
In der Halbjahrestabelle für die Berechnung der Ein- In der Ersten Durchführungsverordnung zum Zwei-
kommensteuer für die Zeit vom 1. Januar 1948 bis ten Gesetz zur Änderung und Uberleitung von Vor-
20. Juni 1948 (Anlage A zu § 6 der Dritten Verord- schriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechts-
nung zur Durchführung der Steuerüberleitung vom schutzes vom 5. November 1949 (Bundesgesetzbl.
14. Februar 1949 -- WiGBI. S. 27) muß es in der S. 32) muß in § 4 das Wort „Verkündigung" richtig
Stufe 13 001 - 13 050 in Spalte 3 (Steuerklasse II) heißen „Verkündung".
statt „8 126" heißen „8 186".
Bad Homburg, den 8. November 1949.
Im Auftrag des Bundesministers der Finanzen
Im Auftrag
Magen
Das Bundcsgcsctzblott er-scheint nach BcdcUf. Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 2,- zuzügl. Zustellgebühr.
Einzelstücke „um Pr,~ise von DM 0,30 je Stück beim Verlag des „Bundesanzeiger" in Bonn oder in Frankfurt. Zusendung einzelner Stücke per
Slieifband 9eqe11 Vorcinsendun9 des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger" Frankfurt/Main 3709.
(Nachdruck: Bundesdruckerei, Bonn 3665 2. 54)
34 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1949
Entscheidung
über die sachliche Zuständigkeit bei Anerkennung
ausländischer Urteile in Ehesachen.
Vom 6. Dezember 1949.
Auf Grund des Art. 129 Abs. 1 Satz 2 des Grund- Präsidenten des Zentral-Justizamts für die
gesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hat die Britische Zone erlassenen Verordung zur Aus-
Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundes- führung des Ehegesetzes vom 20. Februar 1946
rat entschieden: (Verordnungsblatt für die Britische Zone 1948
S. 210) geht im Geltungsbereich der genannten
1. Die durch § 24 der Verordnung zur Durchfüh-
Vorschrift auf den Landesjustizminister - im
rung und Ergänzung des Ehegesetzes und zur
Lande Hamburg auf die Senatskommission für
Vereinheitlichung des Familienrechts vom
die Justizverwaltung - über.
25. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 654) dem
früheren Reichsminister der Justiz erteilte Zu-
ständigkeit geht im Geltungsbereich der be- Bonn, den 6. Dezember 1949.
zeichneten Vorschrift auf den Landesjustiz-
Der Bundeskanzler
minister - im Lande Bremen auf den Senator
Adenauer
für Justiz und Verfassung über.
2. Die Zuständigkeit des Zentral-Justizamts auf Der Bundesminister der Justiz
Grund des § 28 der am 12. Juli 1948 von dem Dehler
Berichtigung Druckfehlerberichtigung
In der Halbjahrestabelle für die Berechnung der Ein- In der Ersten Durchführungsverordnung zum Zwei-
kommensteuer für die Zeit vom 1. Januar 1948 bis ten Gesetz zur Änderung und Uberleitung von Vor-
20. Juni 1948 (Anlage A zu § 6 der Dritten Verord- schriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechts-
nung zur Durchführung der Steuerüberleitung vom schutzes vom 5. November 1949 (Bundesgesetzbl.
14. Februar 1949 -- WiGBI. S. 27) muß es in der S. 32) muß in § 4 das Wort „Verkündigung" richtig
Stufe 13 001 - 13 050 in Spalte 3 (Steuerklasse II) heißen „Verkündung".
statt „8 126" heißen „8 186".
Bad Homburg, den 8. November 1949.
Im Auftrag des Bundesministers der Finanzen
Im Auftrag
Magen
Das Bundcsgcsctzblott er-scheint nach BcdcUf. Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 2,- zuzügl. Zustellgebühr.
Einzelstücke „um Pr,~ise von DM 0,30 je Stück beim Verlag des „Bundesanzeiger" in Bonn oder in Frankfurt. Zusendung einzelner Stücke per
Slieifband 9eqe11 Vorcinsendun9 des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger" Frankfurt/Main 3709.
(Nachdruck: Bundesdruckerei, Bonn 3665 2. 54)