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Bundesgesetzblatt
1949 Ausp;ep;chen zu Bonn am 22. Oktob~r 1949 Nr. 5
Tag Inhalt: Seite
24. 9. 49 Verordnung über die Erstreckung von Gesetzen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts-
gebiets auf dem Gebiet düs gewerblichen Rechtsschutzes auf die Länder des französischen
Besatzungsgebiets vorn 24. September 1949 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Verordnung
über die Erstreckung von Gesetzen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auf die Länder
des französischen Besatzungsgebiets.
Vom 24. September 1949.
Auf Grund des Art. 127 des Grundgesetzes für die 3. Gesetz über die Errichtung eines Patentamts im
Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ver- Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 12. August
ordnet die Bundesregierung mit Zustimmung der 1949 (WiGBl. S. 251),
Regierungen der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, werden in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz,
Württemberg-Hohenzollern und des Kreispräsiden- Württemberg-Hohenzollern und dem bayerischen
ten von Lindau: Kreis Lindau in Kraft gesetzt.
§ 1
§ 2
Die nachstehend bezeichneten Gesetze des Wirt-
schaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, näm- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Okto-
lich ber 1949 in Kraft.
l. Erstes Gesetz zur Änderung und Uberleitung
von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerb- Bonn, den 24. September 1949.
lichen Rechtsschutzes vom 8. Juli 1949 (WiGBl.
s. 175), Der Bundeskanzler
2. Zweites Gesetz zur Änderung und Uberleitung Adenauer
von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerb-
lichen Rechtsschutzes vom 2. Juli 1949 (WiGBl. Der Bundesminister der Justiz
S. 179), Dehler
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